Kann, muss nicht sein. Wenn ich dich im Garten mit einer Waffe sehe, renne ich, auch wenn ich bei dir nichts geklaut habe
...auch dein Avatar macht mir ein wenig Furcht, mit Knarre ...allerdings beruhigt dann die Weihnachtsmütze
Es gibt bei uns ein Rechtssystem, das stellt u.a. die Schuld fest...
Übrigens, sind dabei noch andere wichtige Kriterien zu beachten, als das der Fall bei einer solchen Selbstjustiz ist...
[...]Die Strafe muss sich im Strafrahmen der rechtlich festgestellten (prozessualen) Tat bewegen.
Die Schuld ist Maßstab innerhalb des Strafrahmens.
Dabei ist am Maßstab zu beachten, welche Auswirkungen die Strafe auf die zukünftige Lebensführung des Täters haben wird (Prognose).
Die Strafe muss verhältnismäßig sein unter Abwägungsgebot über die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen[...]
und das sind längst nicht alle, aber vielelicht die grundlegenden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Strafzume ... schland%29
Du führst ja häufig das "saubere" L&O System in Singapore begeistert an...bei dem jeder ausgespuckte Kaugummi mit Strafe belegt wird...
[...]...Kritiker bemängeln die autoritären Ausprägungen des singapurischen Staatswesens, beispielsweise die Vorschrift, dass eine staatliche Lizenz verlangt wird, wenn mehr als drei Menschen öffentlich über Politik, Religion oder innere Angelegenheiten des Staates reden wollen.[...]
[...]Westliche Demokratien betrachten Singapurs Regierungsform daher manchmal dem Autoritarismus näher als einer Demokratie im westlichen Sinne.[...]
[...]Vandalismus und Graffiti können Haftstrafen sowie auch Prügel mit dem Rohrstock zur Folge haben[...]
Hmmm...
Die Güterabwägung bei einem Diebstahl kann nicht damit unterlaufen werden, dass plötzlich ein 'Menschenleben' mit materiellem 'Diebesgut' gleichgesetzt wird, das ist wohl für jeden ganz offensichtlich eine krasses Missverhältnis, oder?
Notwehr wurde schon mehrfach (auch in vielen anderen Strängen...auch von dir) explizit auseinandergenommen.
Nach dem deutschen geltenden Recht müssen unten benannte Kriterien vorliegen, sonst ist es keine Notwehr...
Notwehr, § 32 StGB
§ 32 StGB
Notwehrlage = Angriff
gegenwärtig
rechtswidrig
Notwehrhandlung = Verteidigung
erforderlich
geeignet
relativ mildestes Mittel
geboten
Bagatellangriffe (-)
Krasses Missverhältnis zwischen drohender
Verletzung und verteidigtem Rechtsgut (-)
In bestimmten Fällen beschränktes Notwehrrecht
Subjektives Rechtfertigungselement
Kenntnis der Notwehrlage
http://juraschema.de/index.php?thema=notwehr
Und hier noch eine Fallbesprechung mit hinreichender Erklärung (auch was gegenwärtig bedeutet)...
https://www.jura.uni-tuebingen.de/profe ... otwehr.pdf