Notwehr & Selbstjustiz

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Teeernte
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Teeernte »

Atheist » Sa 19. Dez 2015, 22:33 hat geschrieben:
Ehrlich gesagt finde ich, dass das nicht nur etwas mit Rationalität zu tun hat. Gefahrsituationen werden größtenteils instinkthaft erkannt, ebenso auch etwaiges Angriffs- oder Fluchtverhalten. Selbst wenn er also nicht mehr Herr seiner höheren Mentalfähigkeiten war, sagt die instikthafte Verfolgung eines Flüchtenden doch viel aus über ihn. So einer sollte keine Waffen halten dürfen.
Die Leute reagieren auf Bedrohung.....


und ob "Phase" auf Türklinke // Null auf nassen Türvorleger (selbst gesehen !!) besser ist - ???
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Atheist »

jack000 » Sa 19. Dez 2015, 22:36 hat geschrieben: Also auch keine Messer und Gabeln im Haus haben dürfen weil ja Einbrecher sonst in Gefahr kommen könnten?
Das sind definitionsgemäß keine Waffen.
Zuletzt geändert von Atheist am Sa 19. Dez 2015, 21:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von jack000 »

Atheist » Sa 19. Dez 2015, 21:39 hat geschrieben:
Unsinn! Er hat ihn gezielt angeschossen und nicht einfach nur "vor Schreck" gen Himmel geschossen.
Das entscheiden Leute, die nicht Opfer des Einbruches gewesen sind ...
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Atheist »

Teeernte » Sa 19. Dez 2015, 22:41 hat geschrieben:
Die Leute reagieren auf Bedrohung.....


und ob "Phase" auf Türklinke // Null auf nassen Türvorleger (selbst gesehen !!) besser ist - ???
Wenn der Angreifer flüchtet, ist die Bedrohung logischerweise beendet.
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Teeernte »

Atheist » Sa 19. Dez 2015, 22:42 hat geschrieben:
Das sind definitionsgemäß keine Waffen.
...als Waffe kann man jeden Kugelschreiber führen.... wie im Mittelalter heißes Öl vorhalten....

...oder einen Gasnagler mit entsprechendem Kaliber als Distanzwaffe zur Begrüssung vorhalten???
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Atheist »

jack000 » Sa 19. Dez 2015, 22:42 hat geschrieben: Das entscheiden Leute, die nicht Opfer des Einbruches gewesen sind ...
Ja, der Richter, der im vorliegenden Fall entschieden hat, war nicht Opfer des besagten Einbruchs.
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Teeernte »

Atheist » Sa 19. Dez 2015, 22:46 hat geschrieben:
Wenn der Angreifer flüchtet, ist die Bedrohung logischerweise beendet.

.....aus dem Lehrbuch für Einbrecher 1. Semester ??

Vorschriften.......der Tod des Beamten stellt die größte Dienstverhinderung dar. :D :D :D
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von RayBan »

Atheist » Sa 19. Dez 2015, 22:39 hat geschrieben: Unsinn! Er hat ihn gezielt angeschossen und nicht einfach nur "vor Schreck" gen Himmel geschossen.
Das hat ihm zumindest der Richter unterstellt. Der hat aber auch aus seinen Sympathien für die Einbrecher keinen Hehl gemacht. Daher ist so eine Behauptung nur folgerichtig.
Aufgegeben wird höchstens ein Brief

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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Umetarek »

Teeernte » Sa 19. Dez 2015, 21:47 hat geschrieben:
...oder einen Gasnagler mit entsprechendem Kaliber als Distanzwaffe zur Begrüssung vorhalten???
Redest du von sonem Luftfdruckteil? Die haben heutzutage eine Sicherung, damit man sich nicht festnagelt.
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Atheist »

Teeernte » Sa 19. Dez 2015, 22:47 hat geschrieben:
...als Waffe kann man jeden Kugelschreiber führen.... wie im Mittelalter heißes Öl vorhalten....

...oder einen Gasnagler mit entsprechendem Kaliber als Distanzwaffe zur Begrüssung vorhalten???
So dumm war der Gesetzgeber nicht, um gefährliche Werkzeuge unberücksichtigt zu lassen. ;)
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Atheist »

RayBan » Sa 19. Dez 2015, 22:53 hat geschrieben:
Das hat ihm zumindest der Richter unterstellt. Der hat aber auch aus seinen Sympathien für die Einbrecher keinen Hehl gemacht. Daher ist so eine Behauptung nur folgerichtig.
Das sieht auch jeder Blinde mit Krückstock vor seinem geistigen Auge, wenn ihm der Tathergang geschildert wird.
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Päule0815 »

Wenn ich hier die Argumentationen lese ... das entscheiden jene, die nicht Opfer eines Einbruchs sind/waren ... ich war Opfer eines Einbruchs, ich war auch Opfer eines Überfalls ...

Der Mann ist aus dem Haus herausgetreten ... kommt mir jetzt nicht mit Angst und Panik. Der Typ hat sich überschätzt und glaubte sich im Recht. Kein Unglück, nichts zu entschuldigen.

Wer bewußt und gewollt zu einer tötliche Waffe greift, damit der Gefahr entgegen tritt, der kann sich plötzlich auf auf Angst machen. Er hätte die Zeit auch nutzen und die Polizei verständigen können.

Er hätte auch hinterher rennen und ihn überwältigen können. Blöd, wenn man nen Ballermann in der Hand hat. Auch so eine Sache zum Thema Training oder Ausbildung.

Er hätte viel tun können, nur nicht schießen.
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Päule0815 »

RayBan » Sa 19. Dez 2015, 22:53 hat geschrieben:
Das hat ihm zumindest der Richter unterstellt. Der hat aber auch aus seinen Sympathien für die Einbrecher keinen Hehl gemacht. Daher ist so eine Behauptung nur folgerichtig.
Ein Richter wird Schiffbruch erleiden, wenn er auf Behauptungen verurteilt. Kein Richter lässt gerne sein Urteil aufheben, also scheint es doch mehr als eine Behauptung zu sein.
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Teeernte »

Umetarek » Sa 19. Dez 2015, 22:54 hat geschrieben: Redest du von sonem Luftfdruckteil? Die haben heutzutage eine Sicherung, damit man sich nicht festnagelt.
....die Guten - mit Propangaskartusche..... Dauerfeuer - wenn man unten den Bügel festhält.

MAKITA Gasnagler Beton 7, 2 V GN420CLSE

- Handlicher und kraftvoller Gasnagler unabhängig von Schlauch und Kompressor
- Gaspatrone reicht für rund 1.200 Nägel
- Mit einstellbarem Tiefeneinschlag
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von RayBan »

Päule0815 » Sa 19. Dez 2015, 22:59 hat geschrieben: Ein Richter wird Schiffbruch erleiden, wenn er auf Behauptungen verurteilt. Kein Richter lässt gerne sein Urteil aufheben, also scheint es doch mehr als eine Behauptung zu sein.
Wenn deine Argumentation stimmen würde, dürfte es überhaupt keine aufgehobenen Urteile geben, da Richter ausschliesslich wasserdichte Urteile sprechen, Revisionen also völlig sinnlos wären.
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Atheist »

Teeernte » Sa 19. Dez 2015, 23:03 hat geschrieben:
....die Guten - mit Propangaskartusche..... Dauerfeuer - wenn man unten den Bügel festhält.

MAKITA Gasnagler Beton 7, 2 V GN420CLSE

- Handlicher und kraftvoller Gasnagler unabhängig von Schlauch und Kompressor
- Gaspatrone reicht für rund 1.200 Nägel
- Mit einstellbarem Tiefeneinschlag
... sollte jeder griffbereit auf dem Nachttisch liegen haben. Und dann noch jeweils einen in allen übrigen Räumen, um im Fall der Fälle bestens gerüstet zu sein. ;)
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Päule0815 »

RayBan » Sa 19. Dez 2015, 23:06 hat geschrieben:
Wenn deine Argumentation stimmen würde, dürfte es überhaupt keine aufgehobenen Urteile geben, da Richter ausschliesslich wasserdichte Urteile sprechen, Revisionen also völlig sinnlos wären.
Nein, das ist falsch.

Wäre es ein Behauptungs-Urteil, würde er um die Aufhebung betteln, sie wäre unausweichlich.

Es bleibt dabei, dass KEIN Richter eine Aufhebung einfach so blind provoziert.
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Provokateur »

Hinterherschießen kann auch Sinn machen.

[youtube][/youtube]
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von jack000 »

Atheist » Sa 19. Dez 2015, 21:46 hat geschrieben:
Wenn der Angreifer flüchtet, ist die Bedrohung logischerweise beendet.
Wer flüchtet beweist damit Schuld zu sein!
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von jack000 »

Atheist » Sa 19. Dez 2015, 21:48 hat geschrieben:
Ja, der Richter, der im vorliegenden Fall entschieden hat, war nicht Opfer des besagten Einbruchs.
Richtig, wenn du von einem Nazi im Bein verletzt wirst sollten Leute gerecht entscheiden die gar nicht dabei waren. Im besten Fall kommst du noch in den Knast wenn du denen ein paar in die Fresse gehauen hast ...
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von jack000 »

Atheist » Sa 19. Dez 2015, 21:42 hat geschrieben:
Das sind definitionsgemäß keine Waffen.
Man kann mit denen andere Menschen ohne Probleme umbringen!
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Atheist »

jack000 » Sa 19. Dez 2015, 23:36 hat geschrieben: Wer flüchtet beweist damit Schuld zu sein!
Schön, dann können wir nun aufgrund dieser eBehauptung feststellen, dass der Totgeschossene schuldig war. Hoffentlich lernt der Bub seine Lektion fürs nächste Mal!
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Päule0815 »

Provokateur » Sa 19. Dez 2015, 23:35 hat geschrieben:Hinterherschießen kann auch Sinn machen.
1. hat er erst einmal einen gegenwärtigen Angriff abgewehrt
2. hat er dem flüchtenden Täter hinterher geschossen
3. hat er dazu eine PTB Waffe genutzt.

4. hätte er auch den irren Blick aufsetzen können, wenn er ihn beherrscht, und den Täter so in seiner Flucht unterstützen können ... was hat der Einsatz einer PTB-Waffe mit den tötlichen Schüssen auf einen flüchtenden Täter zu tun?
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Atheist »

jack000 » Sa 19. Dez 2015, 23:39 hat geschrieben: Richtig, wenn du von einem Nazi im Bein verletzt wirst sollten Leute gerecht entscheiden die gar nicht dabei waren. Im besten Fall kommst du noch in den Knast wenn du denen ein paar in die Fresse gehauen hast ...
Je nachdem, wie die Beweislage ist, wäre das nicht ausgeschlossen. Vorliegend gab es aber Videomaterial.
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Provokateur »

Päule0815 » Sa 19. Dez 2015, 22:49 hat geschrieben:
1. hat er erst einmal einen gegenwärtigen Angriff abgewehrt
2. hat er dem flüchtenden Täter hinterher geschossen
3. hat er dazu eine PTB Waffe genutzt.

4. hätte er auch den irren Blick aufsetzen können, wenn er ihn beherrscht, und den Täter so in seiner Flucht unterstützen können ... was hat der Einsatz einer PTB-Waffe mit den tötlichen Schüssen auf einen flüchtenden Täter zu tun?
In beiden Fällen wurde dem Flüchtenden hinterhergeschossen. Hier gab es eben eine Serie von "Warnschüssen", der Täter hatte wohl die Hosen randvoll.
Gut. Und richtig. Dumm nur, dass der doch noch was mitnehmen konnte. Besser aber als ein Messer im Balg.

Denn, mal ganz ehrlich: Töten ist leicht. Einen Menschen umzubringen ist so einfach wie ein Snickers essen, hat mal einer meiner mir unterstellten Ausbilder gesagt. Und der hat, Berichten von anderen zufolge, in Afghanistan schon bei MunEnde mit dem Messer arbeiten müssen.

Ist es auch. Menschen sind zerbrechlich. Man muss nur wissen, wo man hindrücken/schlagen/stechen/schießen muss, Schluss, aus, diese Geschichte ist zuende. Werkzeuge machen das leichter, mehr aber auch nicht.

Damit leben, getötet zu haben, ist gleichwohl nicht leicht. Zumindest für die große Mehrheit der Menschen. Auch für den Täter im vorliegenden Fall. Aus dem Artikel geht seine Reaktion auf die Nachricht, dass der EInbrecher verstorben war, hervor.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von jack000 »

Atheist » Sa 19. Dez 2015, 22:48 hat geschrieben:
Schön, dann können wir nun aufgrund dieser eBehauptung feststellen, dass der Totgeschossene schuldig war. Hoffentlich lernt der Bub seine Lektion fürs nächste Mal!
Es war also völlig ausgeschlossen den Einbruch nicht zu begehen?
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Atheist »

jack000 » So 20. Dez 2015, 00:12 hat geschrieben: Es war also völlig ausgeschlossen den Einbruch nicht zu begehen?
Ich habe den Totgeschossenen von Anfang an als einen Straftäter gesehen und auch so benannt. Allerdings geben seine Straftaten anderen nicht das Recht, selbst Straftaten zu begehen.
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von jack000 »

Atheist » Sa 19. Dez 2015, 23:16 hat geschrieben:
Ich habe den Totgeschossenen von Anfang an als einen Straftäter gesehen und auch so benannt.
Das ist gut so ....
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von RayBan »

jack000 » So 20. Dez 2015, 00:12 hat geschrieben: Es war also völlig ausgeschlossen den Einbruch nicht zu begehen?
Laut dem Richter war das ja keine Einbrecherbande. Komischerweise hatte der Getötete aber Handschuhe, Wechselschuhe und Schraubendreher im Rucksack. Und gesucht haben sie in der Werkstatt natürlich nur was zu Essen und zu Trinken, weil ihnen ja das Geld im Hochpreisland ausgegangen ist. Die Bahnhofsmission hatte wahrscheinlich schon Feierabend. Der Richter argumentiert schon voll aus dem Leben.
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Atheist »

RayBan » So 20. Dez 2015, 00:27 hat geschrieben:
Laut dem Richter war das ja keine Einbrecherbande. Komischerweise hatte der Getötete aber Handschuhe, Wechselschuhe und Schraubendreher im Rucksack. Und gesucht haben sie in der Werkstatt natürlich nur was zu Essen und zu Trinken, weil ihnen ja das Geld im Hochpreisland ausgegangen ist. Die Bahnhofsmission hatte wahrscheinlich schon Feierabend. Der Richter argumentiert schon voll aus dem Leben.
Das spielt für die Beurteilung des Handelns des Angeklagten keine Rolle.
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von jack000 »

RayBan » Sa 19. Dez 2015, 23:27 hat geschrieben:
Laut dem Richter war das ja keine Einbrecherbande.
Natürlich nicht, das ist erstmal der erste weg den Einbrechern eine konkrete Unschuldsvermutung zu unterstellen!
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Provokateur »

jack000 » Sa 19. Dez 2015, 23:33 hat geschrieben: Natürlich nicht, das ist erstmal der erste weg den Einbrechern eine konkrete Unschuldsvermutung zu unterstellen!
Neinein, hier geht es um "De mortuis nil nisi bene".
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Schlehmil »

Provokateur » Sa 19. Dez 2015, 23:34 hat geschrieben:
Neinein, hier geht es um "De mortuis nil nisi bene".
:thumbup: :thumbup: :thumbup:
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von jack000 »

Provokateur » Sa 19. Dez 2015, 23:34 hat geschrieben:
Neinein, hier geht es um "De mortuis nil nisi bene".
Lt. Eingangsbeitrag nicht ....
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Provokateur »

Wäre der Mann nur angeschossen worden, hätte der Richter sicherlich die Teilnahme an einer Verschwörung zum gemeindschaftlich begangenen Einbruchsraub angemessen strafrechtlich beurteilt.

Da er aber unglücklicherweise verstorben ist, muss der Richter als höflicher Mensch Lobeshymnen über ihn verfassen.
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Päule0815 »

Provokateur » So 20. Dez 2015, 00:04 hat geschrieben:
In beiden Fällen wurde dem Flüchtenden hinterhergeschossen. Hier gab es eben eine Serie von "Warnschüssen", der Täter hatte wohl die Hosen randvoll.
Gut. Und richtig. Dumm nur, dass der doch noch was mitnehmen konnte. Besser aber als ein Messer im Balg.

Denn, mal ganz ehrlich: Töten ist leicht. Einen Menschen umzubringen ist so einfach wie ein Snickers essen, hat mal einer meiner mir unterstellten Ausbilder gesagt. Und der hat, Berichten von anderen zufolge, in Afghanistan schon bei MunEnde mit dem Messer arbeiten müssen.

Ist es auch. Menschen sind zerbrechlich. Man muss nur wissen, wo man hindrücken/schlagen/stechen/schießen muss, Schluss, aus, diese Geschichte ist zuende. Werkzeuge machen das leichter, mehr aber auch nicht.

Damit leben, getötet zu haben, ist gleichwohl nicht leicht. Zumindest für die große Mehrheit der Menschen. Auch für den Täter im vorliegenden Fall. Aus dem Artikel geht seine Reaktion auf die Nachricht, dass der EInbrecher verstorben war, hervor.
Ja!

Aber deine Worte rechtfertigen weder sein Vorgehen, noch diene Forderungen.

In beiden Fällen wurde hinterher geschossen.

JA!!

Nur hat der eine dafür eine PTB-WAffe genutzt, die dem Flüchtenden Angst machte, ihn aber ihct verletzte und so auch nicht verletzen konnte.

Der Andere hat bewußt mit einer scharfen Waffe auf einen Flüchtenden geschossen.

Das sind wesentliche Unterschiede.
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von jack000 »

Da in Deutschland ehrliche Menschen der Kriminalität völlig ausgeliefert sind kann sich die organisierte Kriminalität ohne Grenzen ausbreiten! Lt. Kriminalitätsstatistik sinkt die Kriminalität:
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Päule0815

Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Päule0815 »

jack000 » So 20. Dez 2015, 01:24 hat geschrieben:Da in Deutschland ehrliche Menschen der Kriminalität völlig ausgeliefert sind kann sich die organisierte Kriminalität ohne Grenzen ausbreiten! Lt. Kriminalitätsstatistik sinkt die Kriminalität:
Hast du dafür Belege?

Außer ein Video aus 1982....
Schlehmil

Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Schlehmil »

jack000 » So 20. Dez 2015, 00:24 hat geschrieben:Da in Deutschland ehrliche Menschen der Kriminalität völlig ausgeliefert sind kann sich die organisierte Kriminalität ohne Grenzen ausbreiten! Lt. Kriminalitätsstatistik sinkt die Kriminalität:
KREISCH!
Aktenzeichen XY. :D

Was hat das aber nur gleich mit der off. Statistik zu tun, die verhinderten Hilfspolizisten in ihrem Eigenheim gegen den Strich geht?
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Päule0815 »

Teeernte » Sa 19. Dez 2015, 23:33 hat geschrieben:

Aufs Dorf ziehen.... - da Polizei nur noch für den Täterschutz zuständig ist ......hat man die Polizei auf dem Dorf nur noch gering und tagsüber im Einsatz....
Ich warte auf dich

http://politik-forum.eu/viewtopic.php?f ... wrapheader
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von John Galt »

Päule0815 » Sa 19. Dez 2015, 20:09 hat geschrieben:
Nein, werter Forenkollege. Ich betrachte den Sachverhalt aus rechtstaatlicher Sicht. Wäre der Typ Polizist gewesen, wäre es schlimmer und die Strafe wäre vermutlich - berechtigt - höher ausgefallen.

Von einem Polizisten kann man erwarten, dass er mit Streßsituationen umgehen kann. Von einem Bürger in Waffen sollte ich das auch, aber das ist utopisch.

Du nennst es Taktik, ich nenne eine eine leicht zu entlarvende Lüge.

Übrigens schießen Polizisten nicht grundsätzlich in die Beine wenn sie angegriffen werden.

Klar, die deutsche Polizei ist besonders schießwütig. Gut, dass wir Aufklärer wie dich haben. :thumbup:

"Waffen in den Händen von untrainierten Menschen sind immer eine Gefahr."

http://www.welt.de/regionales/muenchen/ ... rkopf.html
Zuletzt geändert von John Galt am So 20. Dez 2015, 03:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Cloudfox »

jack000 » Sa 19. Dez 2015, 22:36 hat geschrieben: Wer flüchtet beweist damit Schuld zu sein!
Kann, muss nicht sein. Wenn ich dich im Garten mit einer Waffe sehe, renne ich, auch wenn ich bei dir nichts geklaut habe ;) ...auch dein Avatar macht mir ein wenig Furcht, mit Knarre ...allerdings beruhigt dann die Weihnachtsmütze :D

Es gibt bei uns ein Rechtssystem, das stellt u.a. die Schuld fest...

Übrigens, sind dabei noch andere wichtige Kriterien zu beachten, als das der Fall bei einer solchen Selbstjustiz ist...
[...]Die Strafe muss sich im Strafrahmen der rechtlich festgestellten (prozessualen) Tat bewegen.
Die Schuld ist Maßstab innerhalb des Strafrahmens.
Dabei ist am Maßstab zu beachten, welche Auswirkungen die Strafe auf die zukünftige Lebensführung des Täters haben wird (Prognose).
Die Strafe muss verhältnismäßig sein unter Abwägungsgebot über die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen[...]
und das sind längst nicht alle, aber vielelicht die grundlegenden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Strafzume ... schland%29

Du führst ja häufig das "saubere" L&O System in Singapore begeistert an...bei dem jeder ausgespuckte Kaugummi mit Strafe belegt wird...
[...]...Kritiker bemängeln die autoritären Ausprägungen des singapurischen Staatswesens, beispielsweise die Vorschrift, dass eine staatliche Lizenz verlangt wird, wenn mehr als drei Menschen öffentlich über Politik, Religion oder innere Angelegenheiten des Staates reden wollen.[...]
[...]Westliche Demokratien betrachten Singapurs Regierungsform daher manchmal dem Autoritarismus näher als einer Demokratie im westlichen Sinne.[...]
[...]Vandalismus und Graffiti können Haftstrafen sowie auch Prügel mit dem Rohrstock zur Folge haben[...]
Hmmm...

Die Güterabwägung bei einem Diebstahl kann nicht damit unterlaufen werden, dass plötzlich ein 'Menschenleben' mit materiellem 'Diebesgut' gleichgesetzt wird, das ist wohl für jeden ganz offensichtlich eine krasses Missverhältnis, oder?
Notwehr wurde schon mehrfach (auch in vielen anderen Strängen...auch von dir) explizit auseinandergenommen.

Nach dem deutschen geltenden Recht müssen unten benannte Kriterien vorliegen, sonst ist es keine Notwehr...
Notwehr, § 32 StGB

§ 32 StGB

Notwehrlage = Angriff
gegenwärtig
rechtswidrig
Notwehrhandlung = Verteidigung
erforderlich
geeignet
relativ mildestes Mittel
geboten
Bagatellangriffe (-)
Krasses Missverhältnis zwischen drohender
Verletzung und verteidigtem Rechtsgut (-)
In bestimmten Fällen beschränktes Notwehrrecht
Subjektives Rechtfertigungselement
Kenntnis der Notwehrlage
http://juraschema.de/index.php?thema=notwehr


Und hier noch eine Fallbesprechung mit hinreichender Erklärung (auch was gegenwärtig bedeutet)...

https://www.jura.uni-tuebingen.de/profe ... otwehr.pdf
Zuletzt geändert von Cloudfox am So 20. Dez 2015, 09:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von MG-42 »

RayBan » Sa 19. Dez 2015, 05:27 hat geschrieben:
Das hat er ja auch nicht. Die Werkstatt ist eine ehemalige Tankstelle, er wohnt oben drüber. Er hat die Einbrecher auf seinem eigenen privaten Grundstück, sprich dem Tankstellengelände erschossen.
Sobald ein Einbrecher sich nicht mehr im Gebäude befindet, kann man Ihn zumindest hier nicht einfach erschießen. Waffen dienen zur Selbstverteidigung, nicht zum verurteilen und hinrichten.
https://en.wikipedia.org/wiki/Castle_doctrine

In US States mit weniger Waffenlobby, muss man sich zurückziehen, bevor man Waffengewalt legal anwenden darf.

https://en.wikipedia.org/wiki/Duty_to_retreat Elements of acting reasonably include that the defendant had first avoided conflict and, secondly, had taken reasonable steps to retreat and so demonstrated an intention not to fight before eventually using force.

In keinem US Staat kann man Eindringlinge legal auf seinem Grund und Boden erschießen, sprich die legalen Konsequenzen wären ähnlich.
Päule0815

Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Päule0815 »

John Galt » So 20. Dez 2015, 04:10 hat geschrieben:

"Waffen in den Händen von untrainierten Menschen sind immer eine Gefahr."

http://www.welt.de/regionales/muenchen/ ... rkopf.html
Ja, und was soll mir das jetzt sagen?

Waffen stellen grundsätzlich eine Gefahr dar. In den Händen untrainierter Menschen IMMER. Das schließt nicht aus, dass auch trainierte Menschen Fehler machen.

Trainiert meinte ich allerdings in erster Linie bezogen auf das Verhalten in Streßsituationen.

Du solltest genauer lesen und nicht willkürlich zitieren, um den Worten einen anderen Sinn geben zu wollen.

Je nach Entfernung und anderen Rahmenbedingungen, ist es schnell möglich, dass man die - für einen Laien große Distanz zwischen Bein und Kopf - verreißt. Ich schloß übrigens auch nicht aus, dass man auf Beine zielt, sprach dabei von der Abwehr eines Angriffs. Hier scheint die Waffe ja zur Verhindernug der Flucht eingesetzt worden zu sein, da können nur die Beine das Ziel sein.
[...]

Nun ermittelt in diesem Fall der Staatsanwalt und es ist vorrangig zu klären, ob der Schußwaffengebrauch überhaupt rechtmäßig war. Sollte dies der Fall gewesen sein, dann muss geklärt werden, ob dem Polizisten die Verletzung von Sorgfaltspflichten vorgeworfen werden können.

Sollte er unrechtmäßig gehandelt und/oder Sorgfaltspflichten verletzt haben, muss er zur Rechenschaft gezogen werden.

Ich hab nur die Stelle mit den 2,2g Haschisch überlesen... [...]?
Zuletzt geändert von Brainiac am So 20. Dez 2015, 11:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Cat with a whip
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Cat with a whip »

"Aber die Gerüchteküche in der Nachbarschaft brodelt."
Der Waffenhändler Christoph Küttner hat keine abschließende Erklärung dafür, aber eine Vermutung: Es scheint, als habe die steigende Nachfrage nach Waffen auch etwas zu tun mit der steigenden Zahl an Flüchtlingen, so traurig das auch sei. Typische Kunden seien "Angstkunden", sagt Küttner. Menschen, in deren Nachbarschaft eingebrochen wurde. Oder Väter, die sich unwohl fühlen, weil ihre Töchter abends in die Disco gehen. "Aber dann gibt es noch die Leute, bei denen würde ich am liebsten über den Tresen springen. Die hier reinkommen und sagen: Bei mir gegenüber ziehen Asylanten ein. Was haben Sie für mich?"
"Ich greife zur Waffe und schalte jeden aus, von denen, die meinen, sie müssen uns islamisieren", schreibt der Facebook-Nutzer Ralf
"Handgranaten rein. Türen zu. Bumm. Problem gelöst", twittert Mike
http://www.zeit.de/2015/52/schusswaffen ... eihnachten

Mir scheint es sind eher leicht dumme Menschen die sich in Angst steigern und dann Waffen kaufen zur Beruhigung. Irrationalität ist aber ein schlechter Ratgaber.
Zuletzt geändert von Cat with a whip am Mi 23. Dez 2015, 17:52, insgesamt 1-mal geändert.
"Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen." Joseph Weizenbaum
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von horst155 »

Hallo zusammen
Ich habe nicht jede Antwort gelesen aber meine Anmerkungen dazu
Ich wird auch einmal meinen Senf dazu geben .
Die Begriffe der Notwehr und Nothilfe sind klar geregelt . Notwehr ist soweit ich mich erinnere die Abwehr einer akuten Gefahr .
Es wurden ja einige Beispiele genannt nur bei dem Jungen sehe ich obwohl ich es nachempfinden kann keine akute Gefahr .
Und in Hannover sehe ich bei einem flüchtenden auch keine Akute Gefahr .
Ich empfinde dem extrem laschen Umgang mit Straftäter durch die Justiz als Ursache für das überreagiren der Personen die die eine Straftat erleiden mussten . Straftäter haben besondere Schutzrechte .
Aber es ist schwierig alles auch angemessen zu bewerten.
Möchte nicht mit Staatsanwalt und Richter tauschen .
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Provokateur »

Cat with a whip » Mi 23. Dez 2015, 17:51 hat geschrieben:



http://www.zeit.de/2015/52/schusswaffen ... eihnachten

Mir scheint es sind eher leicht dumme Menschen die sich in Angst steigern und dann Waffen kaufen zur Beruhigung. Irrationalität ist aber ein schlechter Ratgaber.
Mit den hier verkauften Waffen kann man aber nur jemanden umbringen, wenn man sich mit der Materie auseinandersetzt. Eine Schreckschusspistole muss man schon aufsetzen, sonst hat der Angreifer außer ein paar Verbrennungen keine weiteren Blessuren. Pfefferspray tut nur weh. Besser so, als wenn sich die Leute schwarz eine scharfe Waffe kaufen, oder?
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Nichtwähler »

Provokateur hat geschrieben:(23 Dec 2015, 19:34)

Mit den hier verkauften Waffen kann man aber nur jemanden umbringen, wenn man sich mit der Materie auseinandersetzt. Eine Schreckschusspistole muss man schon aufsetzen, sonst hat der Angreifer außer ein paar Verbrennungen keine weiteren Blessuren. Pfefferspray tut nur weh. Besser so, als wenn sich die Leute schwarz eine scharfe Waffe kaufen, oder?
Selbstverteidigung mit einer Schreckschuss Waffe ist kaum machbar und auch noch hoch gefährlich. Was wenn der Angreifer eine scharfe Waffe hat und nicht erkennt das sein Gegenüber "nur" eine SSW hat?

Nicht einmal "aufgesetzt" sind SSW tödlich, das Hemd, der Pullover oder die Hose hat/haben dann ein Brandloch und es tut ein wenig weh. Einschüsse gibt es da keine, nur Brandflecke auf der Haut und im nachhinein evtl. eine Entzündung vom Pulverschleim, speziell wenn Schwarzpulverkartuschen verwendet werden.
Selbst NC Kartuschen verursachen nichts schlimmeres, auch keine CN oder Pfeffer Kartuschen.

Es sei denn, man steckt vorne was in den Lauf. Aber das ist verboten und rechtstreue Bürger machen so etwas auch nicht, die lassen sich eher/lieber totschlagen.

Weglaufen - so man noch kann - ist immer eine Option. Lieber 5 min. lang feige, als ein ganzes Leben tot.
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Provokateur »

Wenn man vorne was in den Lauf steckt, dann fliegt einem mit hoher Sicherheit der Verschluss ins Gesicht. Vielleicht auch nur der Schlagbolzen (hatte ich mal bei einer 1911er SSW). Mit 9mm PAK kann man aber schon, speziell an der Schädelbasis, aber auch auf dem Solar Plexus, durch einen aufgesetzten Schuss so starke Traumata verursachen, dass ein lebensbedrohlicher Zustand erreicht wird.

http://www.welt.de/print-welt/article64 ... -sein.html
Schreckschüsse können sogar tödlich sein. In Herne starb ein 14jähriges Mädchen, dem ein 17jähriger eine Gaspistole an den Hals setzte und abdrückte; in Stubbenhof löste sich ein Schuß aus einer Gaspistole, als ein 19jähriger mit seinem zwölf Jahre alten Bruder spielte - der Jüngere wurde durch einen Treffer in den Unterleib schwer verletzt.
Und die SSW hat eine Scheuchwirkung. Konnte einer meiner Brüder schon einsetzen. Hat ihn jedenfalls vor üblem bewahrt, als der Angreifer nur ein panisches "Erschießt du mich jetzt?" über die Lippen brachte, worauf mein Bruder nur "Lauf." sagte.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Notwehr & Selbstjustiz

Beitrag von Nichtwähler »

Provokateur hat geschrieben:(25 Jan 2016, 10:17)

Wenn man vorne was in den Lauf steckt, dann fliegt einem mit hoher Sicherheit der Verschluss ins Gesicht. Vielleicht auch nur der Schlagbolzen (hatte ich mal bei einer 1911er SSW). Mit 9mm PAK kann man aber schon, speziell an der Schädelbasis, aber auch auf dem Solar Plexus, durch einen aufgesetzten Schuss so starke Traumata verursachen, dass ein lebensbedrohlicher Zustand erreicht wird.

http://www.welt.de/print-welt/article64 ... -sein.html



Und die SSW hat eine Scheuchwirkung. Konnte einer meiner Brüder schon einsetzen. Hat ihn jedenfalls vor üblem bewahrt, als der Angreifer nur ein panisches "Erschießt du mich jetzt?" über die Lippen brachte, worauf mein Bruder nur "Lauf." sagte.
Natürlich, ausnahmen bestätigen die Regel. Es gibt viele dieser Vorfälle, das eine Drohung oder ein Schuss in die Luft bereinigende Wirkung hatten, aber auch anders lautende.

Zu dem "aufgesetzten" Schuss mit einer SSW.

Jeans, Pullover oder Hemd sorgen dafür das es "nur" einen Brandfleck gibt, maximales Eindringen der Pulverreste 2 mm. Aber gut, wenn aufgesetzt auf die Haut abgedrückt wird, wohl doch etwas mehr.

Sollte man aber nicht versuchen, als untrainierter. Man kommt damit dem Angreifer zu nahe und bei einem Messer- oder Baseballschlägerangriff hätte ich immer gern 7 meter zwischen mir und dem Angreifer.

In ungezählten Fällen hat ja auch das alleinige Ziehen einer Waffe schon gereicht und die Situation war geklärt, wie bei deinem Bruder.
Aber - und das ist das eigentliche Problem - wer erzählt denn schon von einer solch erfolgreichen Notwehr? Einer von 10 tausend vielleicht, wenn er dumm genug ist.
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