Sicher ist Ipsen für das Studium nicht völlig irrelevant. Es ist jedoch nur ein Standardwerk und kein Bestandteil des geltenden Internationalen Rechts. Es kann durchaus Unterschiede zwischen Standardwerken und der angewandten Rechtspraxis geben. Dafür haben wir ja auch die Gerichte.
Andere aktuele Quellen sind auch genannt. Wenn Du das nicht lesen und verstehen kannst arbeite daran.
Wieso, ich will es lesen. Ich habs gelesen, kommentiert und demonstriert, dass der Internationale Gerichtshof das Völkerrecht ganz anders ausgelegt hat als die von dir zitierten Experten - die sich zum Teil unter einander gar nicht einig sind.
Kosovo wurde überigens sehr genau geprüft was vorlag, den in der Begründung steht genau was ich schrieb. Menschenrechtsverletzungen usw. sind ein Faktor bei der Bewertung und vor allem der Vorgang an sich.
Dann hätte der IGH seine Entscheidung bezüglich der Rechtswidrigkeit der Unabhängigkeit des Kosovos genau damit begründet. Hat es aber nicht.
Das der IGH die Frage gar nicht bewertet hat ob das Völkerrecht auch ein Sezessionsrecht zulässt habe ich Dir mehrmals erklärt.
Der IGH hat natürlich nicht untersucht ob das Völkerrecht ein Sezessionsrecht zulässt. Das IGH war der Ansicht, dass so ein Sezessionsrecht überhaupt nicht notwendig ist, mit dem Satz:
Eine Legitimation durch eine völkerrechtlichen Norm sei nicht erforderlich. Wenn es so etwas wie ein Recht auf Abspaltung gäbe, würde es voraussetzen dass eine Abspaltung grundsätzlich verboten sei, und man ein Recht auf Sezession benötige. IGH hat das ganz klar widerlegt. Es gibt kein allgemeines Verbot von Abspaltungen, folglich gibt es auch kein Konzept einer Berrechtigung für eine Abspaltung. Es gibt kein Sezessionsrecht weil die Sezession ansich gar nicht verboten ist.
irgendwelche Fachmänner aus Cobra9's Fundus hat geschrieben:
Nun legitimierte Putin mit eben diesem Gutachten die Loslösung der Krim. Dabei hatte der IGH gar nicht untersucht, ob das Völkerrecht auch ein Sezessionsrecht zulässt. Der russische Präsident zog es vor, diesen entscheidenden Punkt zu
http://www.ipg-journal.de/kommentar/art ... logie-357/
Nicht Putin legitimierte mit diesem Gutachten die Loslösung der Krim, sondern die Regierung der Republik Krim hat sich darauf in ihrer Unabhängigkeitserklärung bezogen.
Es ist völlig egal ob das IGH untersucht hat ob das Völkerrecht ein erfundenes Recht auf Abspaltung zulässt. Wichtig ist nur, dass die Unabhängigkeitserklärung der Krim, genausowenig gegen das Völkerrecht verstoßen hatte, wie die Unabhängigkeitserklärung Kosovos.
irgendwelche Fachmänner aus Cobra9's Fundus hat geschrieben:
Die Völkerrechtswidrigkeit der Unabhängigkeitserklärung und des Referendums der Krim
von: Prof. Dr. Otto Luchterhandt, Universität Hamburg
...
Die Rechtswidrigkeit der Unabhängigkeitserklärung der Krim vom 11. März 2014 ergibt sich aber
daraus, dass sie infolge von Verstößen Russlands gegen das allgemeine Gewaltverbot der UNO Charta im Zuge der Okkupation der Krim zustande gekommen ist.D
http://www.ostinstitut.de/documents/Vlk ... r_Krim.pdf
Herr Luchterhandt geht von der falschen Annahme aus, dass Russland die Krim tatsächlich okkupiert hätte.
Eine Okkupation erfordert die Initiative des Okkupierenden Staates per Definition.
Offensichtlich ist Herr Luchterhandt desinformiert und hat einfach keine Ahnung davon dass die Initiative von der Krim selbst ausgegangen ist, was die bloße Existenz des Protokol der Sitzung des Krimparlaments vom 4. Februar eindeutig beweist. Hätte es eine Okkupation durch Russland tatsächlich gegeben, hätte dieses Protokoll nicht existieren können.
Die Abspaltungsintitiative der Krimregierung lässt sich viel weiter in die Vergangenheit zurückverfolgen als die angebliche Okkupation der Krim durch Russland. Es gibt nichts wozu Russland die Krim hätte zwingen können, was die Krim nicht schon am 4. Februar ohnehin bereits beabsichtigt hätte.
Der Vorwurf einer Okkupation durch Russland ist nicht haltbar deshalb ist die gesamte Argumentation von Herrn Luchterhandt in diesem Konkreten Fall wertlos.
Selektiv war auch Putins Bezug auf ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 22. Juli 2010. Die Richter hatten untersucht, ob die einseitige staatliche Unabhängigkeitserklärung des Kosovo aus dem Jahr 2008 mit dem Völkerrecht im Einklang steht. Das Urteil war positiv. Es war die russische Regierung, die das seinerzeit nicht akzeptierte. Nun legitimierte Putin mit eben diesem Gutachten die Loslösung der Krim.] Dabei hatte der IGH gar nicht untersucht, ob das Völkerrecht auch ein Sezessionsrecht zulässt. Der russische Präsident zog es vor, diesen entscheidenden Punkt zu verschweigen.
Auch hier: So etwas wie Sezessionsrecht kann es nicht geben, weil eine S. grundsätzlich nicht verboten ist.
Wenn doch bitte die Stelle aus dem internationalen Recht zitieren welche explizite Berechtigung zur Legitimierung einer Sezession vorschreibt.
wegen Unterschiede zu Kosovo:
Erstens: Schwere, systematische Menschenrechtverletzungen. Serbisches Militär und Sonderpolizei bedrohten, töteten und vertrieben willkürlich Kosovo-Albaner.
Auch umgekehrt wurden Serben genauso brutal von Kosovo-Albanern massakriert und der IGH dürfte da seine Schwierigkeiten damit haben durchzublicken wer da eigentlich wen terrorisiert hatte.
Damit hat der IGH seine Entscheidung aber nicht begründet, folglich ist es für die Krim genauso irrelevant wie für Kosovo.
Zweitens: Langwierige, kompromissorientierte diplomatische Aktivitäten. 1992 wurde durch Verhandlungen eine KSZE-Langzeitmission zur politischen Lösung des Kosovo-Konflikts eingerichtet.
Auch davon ist in der Begründung des IGH kein einziges Wort zu lesen. Folglich auf für die Krim irrelevant.
Die russische Regierung hat im Streitfall Krim keinerlei internationale diplomatische Regelungsversuche unternommen.
Russland ist auch nicht der Urheber der Unabhängigkeitserklärung der Krim. Warum sollte Russland sich um diplomatische Regelungsversuche bemühen, wenn sich im Nachbarland eine Region vom Zentralstaat abspaltet? Das sind innerstaatliche Angelegenheiten zwischen der abtrünnigen Region und ihrem Zentralstaat.
Umgekehrt hat auch Kiew keinerlei Versuche unternommen die Krim diplomatisch davon abzuhalten sich abzuspalten. Stattdessen gab es nur Drohungen.
Abgesichert durch dubiose bewaffnete Kräfte, erhob sich intransparent am 27. Februar im Regionalparlament eine neue Regierung unter Führung von Sergej Aksjonow von der Splitterpartei Russische Einheit. Diese führte am 16. März ein Referendum über die „Wiedervereinigung mit der Russischen Föderation“ durch.
Bei den bewaffneten Kräften die am 27. Februar das Regionalparlament blockierten handelte es sich nicht um russische Soldaten, sondern um die Selbstverteidigungskräfte der Republik Krim, welche die Regierung der Krim bereits seit Dezember 2013 mobilisierte.
Die Absicht der Regierung der Krim sich von der Ukraine abzuspalten bestand bereits am 4. Februar und es hat sich am 27. Februar überhaupt nichts daran verändert.
Dritten: Konfliktdynamik. Der Streit um den Kosovo intensivierte sich vor Ort über einen längeren Zeitraum von friedlichen Protesten über zivilen Ungehorsam bis schließlich zum bewaffneten Kampf der UCK-Guerilla gegen dort stationierte serbische Polizei- und Militäreinheiten. Es gibt keinen vergleichbar langen, eskalierenden Konfliktaufwuchs im Ringen um die Krim.
Der IGH hat eine Abspaltung Kosovos nicht deshalb für zulässig erklärt, weil der Konflikt dort sich über einen längeren Zeitraum intensivierte.
Sondern einfach, weil es nicht verboten ist. Folglich ist die Dauer der Abspaltung im Falle der Krim genauso irrelevant.
Viertens: Politischer Bauplan. Am Tag der Beendigung der Kriegshandlung gegen Jugoslawien am 10. Juni 1999 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1244, auf deren Basis Kosovo als Interimslösung unter UN-Protektorat gestellt wurde...
Bis September 2012 blieb der neue Staat noch unter „überwachter Unabhängigkeit“. Verfassungsrechtlich ist ein Anschluss Kosovos untersagt. Russland hingegen inkorporierte nur einen Monat nach der Flucht von Viktor Janukowitsch die Krim in den russischen Staat.
http://www.ipg-journal.de/kommentar/art ... logie-357/
Russland inkorporierte die Krim in den russischen Staat, nach dem die Regierung der Krim darum ersucht hatte und die Bürger der Krim darüber abgestimmt hatten.
Sezession bezeichnet im Politischen die Loslösung einzelner Landesteile aus einem bestehenden Staat mit dem Ziel, einen neuen souveränen Staat zu bilden oder sich einem anderen Staat anzuschließen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sezession
Russland hatte das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit Kosovos von 2010 massiv angegriffen. Das verschweigst Du lieber
Das erscheint mir als nicht besonders wichtig, aber wenn dir das wichtig ist nehme ich gern auch dazu Stellung.
Bis zum Fall Kosovo ist ja auch Russland der Ansicht gewesen, dass das Standardwerk Ipsen zu gelten habe und wurde dann vom IGH des besseren belehrt.
Bitter für die Ukraine dass der IGH entgegen der Einwände aus Russland (und Ipsen) eine Grundsatzentscheidung mit Präzidenzwirkung für die Abspaltung der Krim gelegt hatte.
Das höchste Uno-Gericht hat festgestellt, dass die Unabhängigkeitserklärung Kosovos nicht gegen internationales Recht verstösst. Es nahm aber, und das wird gerne verschwiegen, keine Stellung zur entscheidenden Frage, ob die Abspaltung Kosovos von Serbien auch rechtens gewesen sei.
Diese Frage stellt sich gar nicht, denn das IGH sagt dass eine Unabhängigkeit keine Legitimation durch das Völkerrecht erfordert.
Kapierst Du jetzt mal was das bedeutet ? Überigens widerspricht Russland sich selber

Man erinnere sich an Putins Krieg in Tschetschenien.
Du hast überhaupt keine Ahnung was in Tschetschenien los war.
Nur sehr kurz zusammengefasst: In Tschetschenien war sowas wie die ISIS. Eine internationale Terrororganisation deren erklärtes Ziel ein islamistischer Gottesstaat gewesen ist. Deren Spezialität war es ihren Gegnern die Köpfe abzuschneiden, sowie Züge und Wohnhäuser in Moskau in die Luft zu jagen. Auf der Seite der Islamisten kämpften Kämpfer aus über 80 Nationen mit. Heute ist Tschetschenien eines der besser entwickelten Regionen Russlands und die Freundschaft zwischen Russen und Tschetschenen auf einem Rekordhoch.