Sozialhilfe für EU-Bürger nach 6 Monaten Aufenthalt

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Kibuka
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Sozialhilfe für EU-Bürger nach 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von Kibuka »

Gerade erst hat das Bundessozialgericht zugunsten eines arbeitslosen Rumänen entschieden, dass jeder EU-Ausländer nach 6 Monaten Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe für sich und seine Familie hat und nicht in sein Heimatland und dessen Versorgung zurückkehren muss. Der Mann und seine Frau erhalten jetzt vom deutschen Staat ohne Arbeit das Doppelte dessen, was man in Rumänien als Industriearbeiter oder Lehrer verdient. Der Richterspruch wird nur weitere Migranten nach Deutschland treiben und den Kommunen hohe zusätzliche Lasten aufbürden.

Es wird noch lustiger werden!
Zuletzt geändert von jack000 am Samstag 12. Dezember 2015, 13:31, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Demolit »

Kibuka » Fr 11. Dez 2015, 08:25 hat geschrieben:Gerade erst hat das Bundessozialgericht zugunsten eines arbeitslosen Rumänen entschieden, dass jeder EU-Ausländer nach 6 Monaten Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe für sich und seine Familie hat und nicht in sein Heimatland und dessen Versorgung zurückzukehren muss. Der Mann und seine Frau erhalten jetzt vom deutschen Staat ohne Arbeit das Doppelte dessen, was man in Rumänien als Industriearbeiter oder Lehrer verdient. Der Richterspruch wird nur weitere Migranten nach Deutschland treiben und den Kommunen hohe zusätzliche Lasten aufbürden.

Es wird noch lustiger werden!
Ja, es wird spannend.

Im Zuge einer BVerfG müssen die Kommunen Deutschlands ca 2.5 Milliarden Gewerbesteuer an viele Firmen ( besonders Versicherungskonzerne) zurückzahlen. Das wird in den Gazetten der Republik auf den Wirtschaftsseiten ausgiebig dargestellt.

Heute eine Randnotiz im KStA Themen des Tages S. 3 (print) eine kleine Anmerkung zu einer Zahl aus den Haushaltsplänen der Kommunen..........danach zahlt jeder volljährige Bürger einer Kommune mtl. 700 Euro aus dem Steueraufkommen für die Belange des SGB. Essen ist Spitzenreiter mit 842 Euro mtl pro Bürger.

Könnte doch bald so sein, dass die Fragen nach besserer Ausstattung der Dinge (Schule,Straßen, Straßenbeleuchtung etc) drängender werden.

Schauen wir mal, was da so langsam richtig politisch wird. Wer keinen politischen Kampf um das Soziale will, muss das Soziale sinnvoll gestalten......besonders verhindern, das es ausufert. Dazu gibt es Möglichkeiten.
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relativ
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von relativ »

Kibuka » Fr 11. Dez 2015, 08:25 hat geschrieben:Gerade erst hat das Bundessozialgericht zugunsten eines arbeitslosen Rumänen entschieden, dass jeder EU-Ausländer nach 6 Monaten Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe für sich und seine Familie hat und nicht in sein Heimatland und dessen Versorgung zurückzukehren muss. Der Mann und seine Frau erhalten jetzt vom deutschen Staat ohne Arbeit das Doppelte dessen, was man in Rumänien als Industriearbeiter oder Lehrer verdient. Der Richterspruch wird nur weitere Migranten nach Deutschland treiben und den Kommunen hohe zusätzliche Lasten aufbürden.

Es wird noch lustiger werden!
Ah, es geht wieder los, jetzt werden schon wieder EU Bürger mit Flüchtlingen vermischt. Hört sich dann noch dramatischer an. Der Oberbegriff Flüchtlingskrise bleibt natürlich... :dead:
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Demolit »

relativ » Fr 11. Dez 2015, 08:54 hat geschrieben: Ah, es geht wieder los, jetzt werden schon wieder EU Bürger mit Flüchtlingen vermischt. Hört sich dann noch dramatischer an. Der Oberbegriff Flüchtlingskrise bleibt natürlich... :dead:

mmmhmm du irrst.

Es wird nichts vermischt in dem Sinne dessen, wo es wichtig ist. Beim Bezahlen.....nämlich.

Wer aus welchem Grund einen Anspruch hat oder zugewiesen bekommt, ist egal. Letztlich muss es bezahlt werden.

Deshalb ist es wichtig das im Auge zu behalten. Die Trennschärfe für was bezahlt wird, ist annere Baustelle...

echt ;)
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schelm
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von schelm »

relativ » Fr 11. Dez 2015, 08:54 hat geschrieben: Ah, es geht wieder los, jetzt werden schon wieder EU Bürger mit Flüchtlingen vermischt. Hört sich dann noch dramatischer an. Der Oberbegriff Flüchtlingskrise bleibt natürlich... :dead:
Die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU ist sicherlich nicht dazu angedacht, um aus wirtschaftlich prekären Verhältnissen von Staaten zu flüchten, auf Kosten anderer EU Staaten, sondern sie meint einen Austausch auf Augenhöhe. Ebenso sind Asyl und Flüchtlingskonvention nicht dazu angedacht, sich die Wohlstandsinsel der Wahl auszuwählen.

So lange solche pragmatischen Ansätze, umgesetzt als undifferenzierte Visionen, nur von wenigen in Anspruch genommen werden, kann man ja darüber hinwegsehen. Über diesen Punkt sind wir aber lange hinaus.
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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relativ
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von relativ »

Demolit » Fr 11. Dez 2015, 09:08 hat geschrieben:

mmmhmm du irrst.

Es wird nichts vermischt in dem Sinne dessen, wo es wichtig ist. Beim Bezahlen.....nämlich.

Wer aus welchem Grund einen Anspruch hat oder zugewiesen bekommt, ist egal. Letztlich muss es bezahlt werden.

Deshalb ist es wichtig das im Auge zu behalten. Die Trennschärfe für was bezahlt wird, ist annere Baustelle...

echt ;)
Naja, noch kann man dich beruhigen, der Haushalt 2016 kommt ohne neue Schulden und ohne Steuererhöhung aus, bzw. ist er so geplant.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von relativ »

schelm » Fr 11. Dez 2015, 10:10 hat geschrieben: Die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU ist sicherlich nicht dazu angedacht, um aus wirtschaftlich prekären Verhältnissen von Staaten zu flüchten, auf Kosten anderer EU Staaten, sondern sie meint einen Austausch auf Augenhöhe. Ebenso sind Asyl und Flüchtlingskonvention nicht dazu angedacht, sich die Wohlstandsinsel der Wahl auszuwählen.

So lange solche pragmatischen Ansätze, umgesetzt als undifferenzierte Visionen, nur von wenigen in Anspruch genommen werden, kann man ja darüber hinwegsehen. Über diesen Punkt sind wir aber lange hinaus.
Noch sind diese beiden verschiedenen Themen dazu gedacht vermischt zu werden, damit ein Problem, als noch dringender empfunden werden kann.
Der Versuch ist offensichtlich.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von DK2008 »

Kibuka » Fr 11. Dez 2015, 09:25 hat geschrieben:Gerade erst hat das Bundessozialgericht zugunsten eines arbeitslosen Rumänen entschieden, dass jeder EU-Ausländer nach 6 Monaten Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe für sich und seine Familie hat und nicht in sein Heimatland und dessen Versorgung zurückzukehren muss. Der Mann und seine Frau erhalten jetzt vom deutschen Staat ohne Arbeit das Doppelte dessen, was man in Rumänien als Industriearbeiter oder Lehrer verdient. Der Richterspruch wird nur weitere Migranten nach Deutschland treiben und den Kommunen hohe zusätzliche Lasten aufbürden.
:dead:

Ich frage mich echt, was mit der deutschen Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung los ist... Wie kommen solche vollkommen weltfremden Urteile zustande?? Es dürfte doch Jedem klar sein, dass ein Zusammenschluss von Staaten mit vollkommen verschiedenen Sozialsystemen nicht funktionieren kann, wenn sich der Einzelne jeweils immer die Rosinen (d.h. das Land mit den für seine Situation maximalen Leistungen) rauspicken kann.

Dieser Fall steht jetzt zwar nicht in direktem Zusammenhang zu Flüchtlingen, aber in diesem Bereich gibt es natürlich auch teils fragwürdige Urteile. So musste beispielsweise das "Taschengeld" für Asylbewerber nach einem Urteil des BVerfG mit Verweis auf die Menschenwürde drastisch erhöht werden. In der Folge setzte der Asyltourismus aus Albanien, dem Kosovo etc. ein.... Und dem Gesetzgeber sind die Hände gebunden: Er hat praktisch keine Chance solche finanziellen Fehl-Anreize abzubauen.

Es ist schon absurd: Wenn ein Asylbewerber hierzulande neben der Vollversorgung nicht auch noch ein Taschengeld in bestimmter Höhe bekommt wird seine Menschenwürde verletzt. Wenn man ihn aber nach Burkina Faso abschiebt und er dort auf der Straße verhungert ist das offenbar kein Problem... :rolleyes:
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Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von Olifant »

Demolit » Fr 11. Dez 2015, 12:10 hat geschrieben:
Das beunruhigt mich nicht in deinem Sinne.

Es dürfte beunruhigender sein, wenn Otto Normalverbraucher aufmerkt, dass von seinen 1000 Euro mtl Steuerleistungen nicht das übrig bleibt, was er für seine Belange als wichtig erachtet.
Och, das war schon immer der Normalzustand. Er darf ja dann diejenigen abwählen, die vermeintlich nicht in seinem Sinne handeln. Bislang ist allerdings keine wirkliche Erosion der Zustimmung zu den Parteien festzustellen, die derzeit handeln. Das mag für manchen enttäuschend sein, ist aber ein Faktum.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Orwellhatterecht »

DK2008 » Fr 11. Dez 2015, 10:56 hat geschrieben: :dead:

Ich frage mich echt, was mit der deutschen Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung los ist... Wie kommen solche vollkommen weltfremden Urteile zustande?? Es dürfte doch Jedem klar sein, dass ein Zusammenschluss von Staaten mit vollkommen verschiedenen Sozialsystemen nicht funktionieren kann, wenn sich der Einzelne jeweils immer die Rosinen (d.h. das Land mit den für seine Situation maximalen Leistungen) rauspicken kann.

Dieser Fall steht jetzt zwar nicht in direktem Zusammenhang zu Flüchtlingen, aber in diesem Bereich gibt es natürlich auch teils fragwürdige Urteile. So musste beispielsweise das "Taschengeld" für Asylbewerber nach einem Urteil des BVerfG mit Verweis auf die Menschenwürde drastisch erhöht werden. In der Folge setzte der Asyltourismus aus Albanien, dem Kosovo etc. ein.... Und dem Gesetzgeber sind die Hände gebunden: Er hat praktisch keine Chance solche finanziellen Fehl-Anreize abzubauen.

Es ist schon absurd: Wenn ein Asylbewerber hierzulande neben der Vollversorgung nicht auch noch ein Taschengeld in bestimmter Höhe bekommt wird seine Menschenwürde verletzt. Wenn man ihn aber nach Burkina Faso abschiebt und er dort auf der Straße verhungert ist das offenbar kein Problem... :rolleyes:

Schön, dass Du wenigstens die "Kehrseite der Medaille" siehst und auch wohl wahr nimmst. Wo war eigentlich Dein Aufschrei, als die Firma Nokia ihre Produktionsstätten in Deutschland schloss, um mit finanzieller EU Unterstützung Werke in Rumänien aufzubauen, weil dort Arbeit bekanntlich noch billiger zu haben war als bei uns. Und auch dort schon nach kurzer Zeit wieder verschwand, um in China wiederum zu noch billigeren Löhnen zu produzieren. Das nenne ich Rosinen Pickerei, aber mir ist bewusst, diese wird lediglich dann als anstössig empfunden, wenn sog. "kleine Leute" auch mal die eine oder andere Rosine picken, dann ist die ganze Nation am Abgrund.
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen!“
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

Kibuka » Fr 11. Dez 2015, 08:25 hat geschrieben:Gerade erst hat das Bundessozialgericht zugunsten eines arbeitslosen Rumänen entschieden, dass jeder EU-Ausländer nach 6 Monaten Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe für sich und seine Familie hat und nicht in sein Heimatland und dessen Versorgung zurückzukehren muss. Der Mann und seine Frau erhalten jetzt vom deutschen Staat ohne Arbeit das Doppelte dessen, was man in Rumänien als Industriearbeiter oder Lehrer verdient. Der Richterspruch wird nur weitere Migranten nach Deutschland treiben und den Kommunen hohe zusätzliche Lasten aufbürden.

Es wird noch lustiger werden!
wir haben eben unabhaengige Richter und das Urteil ist uebrigens rechtskraeftig und fuer alle anderen Gerichte bindend.
das Urteil hat aber nichts mit Migranten zu tun, sondern ist fuer alle EU-Buerger bindend und fuer Nicht-EU nicht.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Demolit »

Olifant » Fr 11. Dez 2015, 11:13 hat geschrieben: Och, das war schon immer der Normalzustand. Er darf ja dann diejenigen abwählen, die vermeintlich nicht in seinem Sinne handeln. Bislang ist allerdings keine wirkliche Erosion der Zustimmung zu den Parteien festzustellen, die derzeit handeln. Das mag für manchen enttäuschend sein, ist aber ein Faktum.
lach..
das enttäuscht mich gar nicht.

Ich hoffe, dass es so bleibt, das wir die Vernunft walten lassen. Zur Vernunft gehört aber mehr als nur gutmeinen und hoffen...wird schon.

echt ;)
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Demolit »

pikant » Fr 11. Dez 2015, 11:17 hat geschrieben:
wir haben eben unabhaengige Richter und das Urteil ist uebrigens rechtskraeftig und fuer alle anderen Gerichte bindend.
das Urteil hat aber nichts mit Migranten zu tun, sondern ist fuer alle EU-Buerger bindend und fuer Nicht-EU nicht.
völlig richtig. Das ist der Sinn, der Preis und das Wollen für eine europäische Gemeinschaft!

Wenn ich aber jetzt Innenminister wäre, dann würde ich die Öffnungsklausel im Urteil ( mindestens 6 Monate Aufenthalt in D bevor Leistungsanspruch) so nutzen, dass weitere 6 Monate herangezogen werden, die dann dazu dienen, eine stufenweise Anhebung der Leistungen nach SGB vom Stand des Ursprungslandes auf das Level D zu steuern.

Das Jahr kann dann genutzt werden , die Hemmschwelle zur Rückwanderung herabzusetzen.
pikant
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

Demolit » Fr 11. Dez 2015, 11:22 hat geschrieben:
völlig richtig. Das ist der Sinn, der Preis und das Wollen für eine europäische Gemeinschaft!

Wenn ich aber jetzt Innenminister wäre, dann würde ich die Öffnungsklausel im Urteil ( mindestens 6 Monate Aufenthalt in D bevor Leistungsanspruch) so nutzen, dass weitere 6 Monate herangezogen werden, die dann dazu dienen, eine stufenweise Anhebung der Leistungen nach SGB vom Stand des Ursprungslandes auf das Level D zu steuern.

Das Jahr kann dann genutzt werden , die Hemmschwelle zur Rückwanderung herabzusetzen.
das waere rechtswidrig, denn man darf Sozialleistungen in der EU nicht nach Nationalitaeten differenzieren, aber das wissen Sie und auch alle Innenminister :)

Von daher wird ihr Vorschlag, da rechtswidrig, in keinem Bundesland angewandt werden, auch in Bayern nicht!
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Demolit »

pikant » Fr 11. Dez 2015, 11:27 hat geschrieben:
das waere rechtswidrig, denn man darf Sozialleistungen in der EU nicht nach Nationalitaeten differenzieren, aber das wissen Sie und auch alle Innenminister :)

Von daher wird ihr Vorschlag, da rechtswidrig, in keinem Bundesland angewandt werden, auch in Bayern nicht!
mmmmhmmm, da irrst du,

.........den Spielraum lassen die EU Verträge durchaus zu. Es darf letztlich nicht zu einer Benachteiligung der EU Bürger in den einzelnen Staaten führen. Wie jemand in ein Sozialsystem eingegliedert wird, obliegt der Regelungsgewalt des jeweiligen Staates. Da ist sicher gute Gestaltung gefragt.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von DK2008 »

relativ » Fr 11. Dez 2015, 09:54 hat geschrieben: Ah, es geht wieder los, jetzt werden schon wieder EU Bürger mit Flüchtlingen vermischt. Hört sich dann noch dramatischer an. Der Oberbegriff Flüchtlingskrise bleibt natürlich... :dead:
Auch wenn kein direkter Bezug zwischen diesem Urteil und der Flüchtlingsproblematik besteht, betreffen sie die gleiche übergeordnete Problematik: Es geht um die Frage, inwiefern Leistungen des deutschen Sozialstaats Jedermann gewährt werden müssen.

Die Rechtsprechung hat die Möglichkeiten der Politik Sozialleistungen insgesamt oder für bestimmte Personengruppen einzuschränken dabei immer weiter begrenzt. Offenbar haben nach Ansicht einiger Richter bald grundsätzlich alle 500 Mio. EU-Bürger ausnahmslos nach kurzer Wartezeit Anspruch auf volle Sozialleistungen in Deutschland. Über das Asylrecht haben praktisch alle Einwohner dieser Erde zumindest vorübergehend einen Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland. Hunderte Millionen Menschen (aus Kriegsgebieten) hätten sogar dauerhaften Anspruch auf deutsche Sozialleistungen, wenn sie hier herkommen würden. Damit schaffen Politik und Gerichte rechtliche Ansprüche, die der deutsche Staat im Ernstfall unmöglich einlösen kann

Grundvoraussetzung für das dauerhafte Bestehen einer Solidargemeinschaft ist die Abgrenzung nach Außen, die Möglichkeit neue Mitglieder auszuwählen oder auszuschließen. Ist der Sozialstaat offen für alle, wird er zwangsläufig erodieren.

Es ist nicht zwingend notwendig Flüchtlinge abzuweisen, aber wir sollten auch nicht quasi-unbegrenzt und bedingungslos Leute in den deutschen Sozialstaat aufnehmen!
Zuletzt geändert von DK2008 am Freitag 11. Dezember 2015, 11:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

Demolit » Fr 11. Dez 2015, 11:35 hat geschrieben:
mmmmhmmm, da irrst du,

.........den Spielraum lassen die EU Verträge durchaus zu. Es darf letztlich nicht zu einer Benachteiligung der EU Bürger in den einzelnen Staaten führen. Wie jemand in ein Sozialsystem eingegliedert wird, obliegt der Regelungsgewalt des jeweiligen Staates. Da ist sicher gute Gestaltung gefragt.
darum geht es doch gar nicht!
es handelt sich hier um Sozialleistungen in einem Land und da darf man nicht unterscheiden nach EU-Pass, wenn man wie das Bundessozialgericht entschieden hat, die Leistungen nach 6 Monaten zu gewaehren hat.
es ist strengstens verboten Sozialleistungen in einem Land nach EU-Laenderzugehoerigkeit zu differenzieren - das geht nur zwischen EU-Laendern aber nicht in EU-Laendern.

Man darf zum Beispiel Hartz4 nicht kuerzen bei EU-Buergern mit dem Verweis, dass in ihrem Herkunftsland geringere Sozialleistungen gezahlt werden - es ist uebrigens auch unzulaessig einem deutschen Buerger in einem anderen EU-Land hoehere Sozialleistungen zu gewaehren mit dem Hinweis, dass es diese in Deutschland ja gibt und man durch die niedrigeren Leistung in einem anderen EU-Land benachteiligt ist.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

DK2008 » Fr 11. Dez 2015, 11:43 hat geschrieben: Auch wenn kein direkter Bezug zwischen diesem Urteil und der Flüchtlingsproblematik besteht, betreffen sie die gleiche übergeordnete Problematik: Es geht um die Frage, inwiefern Leistungen des deutschen Sozialstaats Jedermann gewährt werden müssen.

[/b]
das ist falsch!
es geht bei diesem Urteil nur um EU-Buerger.

Nicht EU-Buerger haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen, auch wenn sie im Land schon 10 Monate leben und bisher keine Arbeit gefunden haben.....
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Joker »

pikant » Fr 11. Dez 2015, 12:49 hat geschrieben:


Man darf zum Beispiel Hartz4 nicht kuerzen bei EU-Buergern mit dem Verweis, dass in ihrem Herkunftsland geringere Sozialleistungen gezahlt werden - es ist uebrigens auch unzulaessig einem deutschen Buerger in einem anderen EU-Land hoehere Sozialleistungen zu gewaehren mit dem Hinweis, dass es diese in Deutschland ja gibt und man durch die niedrigeren Leistung in einem anderen EU-Land benachteiligt ist.
Darum bezeichnet man Deutschland ja auch zu Recht als das Sozialamt der Welt.

Damit kein Wunder das wir in der jetzigen Flüchtlingskrise so viele Neubürger begrüßen dürfen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

DK2008 » Fr 11. Dez 2015, 11:43 hat geschrieben: Auch wenn kein direkter Bezug zwischen diesem Urteil und der Flüchtlingsproblematik besteht, betreffen sie die gleiche übergeordnete Problematik: Es geht um die Frage, inwiefern Leistungen des deutschen Sozialstaats Jedermann gewährt werden müssen.
Offenbar haben nach Ansicht einiger Richter bald grundsätzlich alle 500 Mio. EU-Bürger ausnahmslos nach kurzer Wartezeit Anspruch auf volle Sozialleistungen in Deutschland.[/b]
das ist die Ansicht des Bundessozialgerichtes und fuer alle anderen Instanzen ist dieses Urteil bindend - Sie haben Recht, dass nach 6 Monaten Aufenthalt in Deutschland ( Erstwohnsitz eines EU-Buergers hier) jetzt verbindlich festgeschrieben worden ist, dass man dann Anspruch auf Hartz4 hat, nicht mehr und nicht weniger.

Diese 6 Monate Wartezeit auf 400 Euro wird zudem keine Sogwirkung haben - das sage ich jetzt mal voraus!
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von relativ »

DK2008 » Fr 11. Dez 2015, 10:56 hat geschrieben:
Ich frage mich echt, was mit der deutschen Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung los ist... Wie kommen solche vollkommen weltfremden Urteile zustande?? Es dürfte doch Jedem klar sein, dass ein Zusammenschluss von Staaten mit vollkommen verschiedenen Sozialsystemen nicht funktionieren kann, wenn sich der Einzelne jeweils immer die Rosinen (d.h. das Land mit den für seine Situation maximalen Leistungen) rauspicken kann.

Mit der Rechtssprechung ist gar nix los, die funktionierte diesbezüglich. Man darf sich aber Fragen, warum europäische Bürger, die nach 6 Monaten noch keine Arbeit gefunden haben, einem anderen Staat und dessen Steuerzahler auf der Tasche liegen muessen. Bei diesen Fällen wäre evtl. ja mal eine europäische Sozialhilfe angebracht, wenn man die Freizügigkeit nicht einschränken will.
Desweiteren muss man solche Einzelfälle nicht so hoch hängen.
Dieser Fall steht jetzt zwar nicht in direktem Zusammenhang zu Flüchtlingen, aber in diesem Bereich gibt es natürlich auch teils fragwürdige Urteile. So musste beispielsweise das "Taschengeld" für Asylbewerber nach einem Urteil des BVerfG mit Verweis auf die Menschenwürde drastisch erhöht werden. In der Folge setzte der Asyltourismus aus Albanien, dem Kosovo etc. ein.... Und dem Gesetzgeber sind die Hände gebunden: Er hat praktisch keine Chance solche finanziellen Fehl-Anreize abzubauen.
Ich bin mir nicht sicher, ob diese Chronologie der Abläufe wirklich zusammenhängt, bzw. so war. Der Gesetzgeber hat schon eine Wahl, nur die Behörden nicht bzw. auch die Gerichte nicht, denn die urteilen nach geltendem Recht und auf Grundlage unseres GG.
Es ist schon absurd: Wenn ein Asylbewerber hierzulande neben der Vollversorgung nicht auch noch ein Taschengeld in bestimmter Höhe bekommt wird seine Menschenwürde verletzt. Wenn man ihn aber nach Burkina Faso abschiebt und er dort auf der Straße verhungert ist das offenbar kein Problem... :rolleyes:
Naja auf der bequemen Cousch Zuhause sieht vieles absurd aus. Macht man sich mal die Mühe und schaut hinter den Vorhand dieser "üppigen" Zahlungen, bleibt nicht mehr viel übrig von diesen Vorurteilen. Sorry, aber Gesetzlich vorgeschriebene Standarts in Deutschland mit Burkina Faso ,oder einem anderen Entwicklungs -oder Schwellenland zu vergleichen ist hirnrissig.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

Joker » Fr 11. Dez 2015, 11:56 hat geschrieben: Darum bezeichnet man Deutschland ja auch zu Recht als das Sozialamt der Welt.

Damit kein Wunder das wir in der jetzigen Flüchtlingskrise so viele Neubürger begrüßen dürfen.
wie ein Sozatstaat ausgestaltet wird, ist die Entscheidung jedes einzelnen Landes und deren Rechtssprechung.
Natuerlich ist es attraktiver in Deutschland Asyl zu beantragen als in anderen Laendern.
aber die Politik hat da keine Wahl, weil das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil da schon gesprochen hat und man Fluechtlingen Leistungen a la Hartz4 gewaehren muss - man hat nur die Moeglichkeit auf Sachleistungen umzustellen, was man aber bis auf Bayern aus Kostengruenden nicht macht.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Joker »

relativ » Fr 11. Dez 2015, 12:57 hat geschrieben:

Naja auf der bequemen Cousch Zuhause sieht vieles absurd aus. Macht man sich mal die Mühe und schaut hinter den Vorhand dieser "üppigen" Zahlungen, bleibt nicht mehr viel übrig von diesen Vorurteilen. Sorry, aber Gesetzlich vorgeschriebene Standarts in Deutschland mit Burkina Faso ,oder einem anderen Entwicklungs -oder Schwellenland zu vergleichen ist hirnrissig.
Braucht man nicht mit Burkina Faso zu vergleichen.
Ein Vergleich mit unseren direkten Nachbarn reicht vollkommen aus um zu den Resultat zu kommen das Deutschland mehr als üppig zahlt.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Joker »

pikant » Fr 11. Dez 2015, 13:01 hat geschrieben:
wie ein Sozatstaat ausgestaltet wird, ist die Entscheidung jedes einzelnen Landes und deren Rechtssprechung.
.
Bist natürlich der Meinung das wir uns das bis in alle Ewigkeit leisten können wenn das so weitergeht ?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

pikant » Fr 11. Dez 2015, 11:57 hat geschrieben:
das ist die Ansicht des Bundessozialgerichtes und fuer alle anderen Instanzen ist dieses Urteil bindend - Sie haben Recht, dass nach 6 Monaten Aufenthalt in Deutschland ( Erstwohnsitz eines EU-Buergers hier) jetzt verbindlich festgeschrieben worden ist, dass man dann Anspruch auf Hartz4 hat, nicht mehr und nicht weniger.

Diese 6 Monate Wartezeit auf 400 Euro wird zudem keine Sogwirkung haben - das sage ich jetzt mal voraus!
Als die Freizügigkeit in der ersten Stufe für die osteuropäischen Länder eingeführt wurde, haben die Weltuntergangspropheten prophezeit, dass wir von Polen und Tschechen überrannt werden, in der zweiten Stufe waren es dann Rumänen und Bulgaren, die uns überrennen. Jetzt rüsten wir uns für den dritten Ansturm arbeitsunwilliger Rumänen, die es sich in Deutschland in der sozialen Hängematte gemütlich machen und hier ein Leben im Luxus führen.

.... warten wir mal ab ...

:rolleyes:
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von jack000 »

relativ » Fr 11. Dez 2015, 10:47 hat geschrieben: Naja, noch kann man dich beruhigen, der Haushalt 2016 kommt ohne neue Schulden und ohne Steuererhöhung aus, bzw. ist er so geplant.
Verschenkst du auch alles Geld an andere was du nach den Ausgaben in einem Jahr noch übrig hast?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Olifant »

jack000 » Fr 11. Dez 2015, 13:32 hat geschrieben: Verschenkst du auch alles Geld an andere was du nach den Ausgaben in einem Jahr noch übrig hast?
Was für ein dämlicher Vergleich.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Joker »

3x schwarzer Kater » Fr 11. Dez 2015, 13:31 hat geschrieben:
Als die Freizügigkeit in der ersten Stufe für die osteuropäischen Länder eingeführt wurde, haben die Weltuntergangpropheten prophezeit, dass wir von Polen und Tschechen überrannt werden, in der zweiten Stufe waren es dann Rumänen und Bulgaren, die uns überrennen. Jetzt rüsten wir uns für den dritten Ansturm arbeitsunwilliger Rumänen, die es sich in Deutschland in der sozialen Hängematte gemütlich machen und hier ein Leben im Luxus führen.

.... warten wir mal ab ...

:rolleyes:
Als im Frühjahr die ersten Prognosen aufkamen das 2015 mehr als 500.000 Flüchtlinge in Deutschland Asyl beantragen könnten wurde dies erst mal von Leuten wie dir als Panikmache bezeichnet.

Dann kam nur noch ewiges Gelaber "das wir das schon schaffen" ,alles kein Problem.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Joker » Fr 11. Dez 2015, 12:47 hat geschrieben: Als im Frühjahr die ersten Prognosen aufkamen das 2015 mehr als 500.000 Flüchtlinge in Deutschland Asyl beantragen könnten wurde dies erst mal von Leuten wie dir als Panikmache bezeichnet.

Dann kam nur noch ewiges Gelaber "das wir das schon schaffen" ,alles kein Problem.
Was hat das jetzt mit den Rumänen und Bulgaren zu tun?
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von schokoschendrezki »

Ich zitiere mal einen der an dem Fall beteiligten Richter
Richter sprechen Recht, schließen keine Verträge zwischen Staaten und machen auch keine Gesetze – das tun andere.
Er äußerte dies, nachdem er eine Flut anonymer übelster Beschimpfungen und Gewaltandrohungen über sich ergehen lassen musste.

Der EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien 2007 war nicht zuletzt auch das Ergebnis einer großen Kungelei, bei der es Frankreich darum ging, (mit Rumänien) die romanische Sprachgruppe innerhalb der EU zu stärken und der Preis für die Zustimmung der Griechen zu diesem Deal war der Beitritt des völkerrechtlich hochproblematischen Zypern. Mit Kroatien wiederum bekamen die Katholiken in der EU einen ordentlichen Happen usw. usf. Wollt ihr jetzt ernsthaft einen rumänische Familienvater, der seine Kinder zuletzt mit Brot aus der Abfalltonne ernähren musste oder einen Richter, der einfach seiner Berufspflicht nachkommt, dafür verantwortlich machen?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

Joker » Fr 11. Dez 2015, 12:04 hat geschrieben: Bist natürlich der Meinung das wir uns das bis in alle Ewigkeit leisten können wenn das so weitergeht ?
da ist meine Meinung nicht gefragt, denn dazu gibt es hoechstrichterliche Urteile, an den sich der Gesetzgeber halten muss.
Warum das Bundessozialgericht jetzt gerade 6 Monate gewaehlt hat, kann ich Dir nicht sagen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

Joker » Fr 11. Dez 2015, 12:47 hat geschrieben: Als im Frühjahr die ersten Prognosen aufkamen das 2015 mehr als 500.000 Flüchtlinge in Deutschland Asyl beantragen könnten wurde dies erst mal von Leuten wie dir als Panikmache bezeichnet.

Dann kam nur noch ewiges Gelaber "das wir das schon schaffen" ,alles kein Problem.
das hat aber nichts mit Sozialleistungen innerhalb der EU zu tun.

Wenn Du ohne Geld in einem Land 6 Monate leben musst um dann 400 Euro im Monat zu erhalten, ueberlegst Du dir das 3mal, ob das was bringt, wenn man auch dann dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung stehen muss und die Lebenshaltungskosten eben nicht denen von Bulgarien oder Rumaenien oder von Litauen entsprechen.
Du kriegst ja Hartz4 nur, wenn Du auch hier wohnst und nicht in deinem Herkunftsland.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Blickwinkel »

Kibuka » Fr 11. Dez 2015, 09:25 hat geschrieben:Gerade erst hat das Bundessozialgericht zugunsten eines arbeitslosen Rumänen entschieden, dass jeder EU-Ausländer nach 6 Monaten Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe für sich und seine Familie hat und nicht in sein Heimatland und dessen Versorgung zurückzukehren muss. Der Mann und seine Frau erhalten jetzt vom deutschen Staat ohne Arbeit das Doppelte dessen, was man in Rumänien als Industriearbeiter oder Lehrer verdient. Der Richterspruch wird nur weitere Migranten nach Deutschland treiben und den Kommunen hohe zusätzliche Lasten aufbürden.

Es wird noch lustiger werden!
Wird vom EuGH wieder einkassiert, dort wurde anders entschieden. Tja, wenn eben antideutsche Alt-68er mit ihrer "der dt. Sozialstaat wird die Welt retten" entscheiden, kommt nur Unfug heraus. Deswegen muss der EuGH da eingreifen und davon abgesehen ist die Stimmung in anderen Ländern auch nicht gerade so gut, wie ein Blick nach UK offenbart.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

Blickwinkel » Fr 11. Dez 2015, 13:38 hat geschrieben:
Wird vom EuGH wieder einkassiert, dort wurde anders entschieden. Tja, wenn eben antideutsche Alt-68er mit ihrer "der dt. Sozialstaat wird die Welt retten" entscheiden, kommt nur Unfug heraus. Deswegen muss der EuGH da eingreifen und davon abgesehen ist die Stimmung in anderen Ländern auch nicht gerade so gut, wie ein Blick nach UK offenbart.
dann koennen Sie mir bestimmt die Namen der Richter nennenn, die das entschieden haben :)
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Parker
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von Parker »

Wenn man es nicht miterlebte, würde man gar nicht glauben wollen, wie konsequent mittlerweile das Gegenteil dessen umgesetzt wird, was die Mehrheit der Bundesbürger für ihr Interesse hält. Die müssen uns für Goldesel halten oder für Vollblutmasochisten, die auch mit Alzheimer noch malochen werden, um ihre Retter der Welt-Spiele abzuzahlen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Blickwinkel »

pikant » Fr 11. Dez 2015, 14:47 hat geschrieben: dann koennen Sie mir bestimmt die Namen der Richter nennenn, die das entschieden haben :)
Ja, Heiner Knallinger und Dr. Klinker-Emden. :)
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von relativ »

jack000 » Fr 11. Dez 2015, 12:32 hat geschrieben: Verschenkst du auch alles Geld an andere was du nach den Ausgaben in einem Jahr noch übrig hast?
Argumentieren wir mal wieder mit Überhöhungen/Übertreibungen, weil wir keine besseren Argumente haben?
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von relativ »

3x schwarzer Kater » Fr 11. Dez 2015, 12:49 hat geschrieben:
Was hat das jetzt mit den Rumänen und Bulgaren zu tun?
Alles. Und gar nix. :D
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von Blickwinkel »

Parker » Fr 11. Dez 2015, 14:53 hat geschrieben:Wenn man es nicht miterlebte, würde man gar nicht glauben wollen, wie konsequent mittlerweile das Gegenteil dessen umgesetzt wird, was die Mehrheit der Bundesbürger für ihr Interesse hält. Die müssen uns für Goldesel halten oder für Vollblutmasochisten, die auch mit Alzheimer noch malochen werden, um ihre Retter der Welt-Spiele abzuzahlen.
Na, die Gutmenschen sind doch ausgewiesene Wirtschaftsexperten und können hervorragend mit Geld umgehen. :D
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von relativ »

Blickwinkel » Fr 11. Dez 2015, 13:59 hat geschrieben:
Na, die Gutmenschen sind doch ausgewiesene Wirtschaftsexperten und können hervorragend mit Geld umgehen. :D
Ja, der Gutmensch Schäuble kann dies tatsächlich nicht, andere haben es noch gar nicht nachgewiesen, wie z.B. die Experten der AFD. :x
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

Blickwinkel » Fr 11. Dez 2015, 13:57 hat geschrieben:
Ja, Heiner Knallinger und Dr. Klinker-Emden. :)
also nichts mit antideusch und 68er, wenn man noch nicht mal die Namen der Richter weiss, die entschieden haben :)

auch haben die Bundessozialrichter das Urteil des Eugh bestaetigt in ihrem Ureil und Leistungen nach Hartz4 abglehnt :) , aber zwingend nach 6 Monaten Sozialhilfe vorgeschrieben!
Zudem haben die Richter betont, dass zwingende Gruende anzufuehren sind, um in den ersten 6 Monaten Sozialhilfe zu verwehren und diese Gruende nach 6 Monaten 'gegen null tendieren' und von daher dann Sozialhilfe zu gewaehren ist.
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von pikant »

relativ » Fr 11. Dez 2015, 14:02 hat geschrieben: Ja, der Gutmensch Schäuble kann dies tatsächlich nicht, andere haben es noch gar nicht nachgewiesen, wie z.B. die Experten der AFD. :x
die werden dazu auch keine Moeglichkeit erhalten und eher schwarz-gelbe Buendnisse zu verhindern wissen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Dampflok94 »

DK2008 » 11. Dez 2015, 10:56 hat geschrieben: :dead:

Ich frage mich echt, was mit der deutschen Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung los ist... Wie kommen solche vollkommen weltfremden Urteile zustande?? Es dürfte doch Jedem klar sein, dass ein Zusammenschluss von Staaten mit vollkommen verschiedenen Sozialsystemen nicht funktionieren kann, wenn sich der Einzelne jeweils immer die Rosinen (d.h. das Land mit den für seine Situation maximalen Leistungen) rauspicken kann.

Dieser Fall steht jetzt zwar nicht in direktem Zusammenhang zu Flüchtlingen, aber in diesem Bereich gibt es natürlich auch teils fragwürdige Urteile. So musste beispielsweise das "Taschengeld" für Asylbewerber nach einem Urteil des BVerfG mit Verweis auf die Menschenwürde drastisch erhöht werden. In der Folge setzte der Asyltourismus aus Albanien, dem Kosovo etc. ein.... Und dem Gesetzgeber sind die Hände gebunden: Er hat praktisch keine Chance solche finanziellen Fehl-Anreize abzubauen.
Da muß ich dich korrigieren. Es steht durchaus mit Flüchtlingen in Zusammenhang. Denn die Urteilsbegründung bezieht sich ausdrücklich auf ein Urteil des Verfassungsgerichtes, das Asylbewerbern gleiche Leistungen gewährt. Das Bundessozialgericht meint nun, EU-Bürger dürften nicht schlechter als Asylbewerber bzw. Asylberechtigte gestellt werden. Das ist nicht unbedingt schlüssig, selbst die eher als links geltende Süddeutsche sah das anders, aber Richter sind nun mal frei in ihrer Entscheidung.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von jack000 »

Olifant » Fr 11. Dez 2015, 12:39 hat geschrieben: Was für ein dämlicher Vergleich.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Amtsschimmel »

pikant » Fr 11. Dez 2015, 12:17 hat geschrieben: wir haben eben unabhaengige Richter und das Urteil ist uebrigens rechtskraeftig und fuer alle anderen Gerichte bindend
Nein, auch höchste Urteile der Bundesgerichte binden die Rechtsprechung nicht grundsätzlich. Die deutsche Rechtsprechung ist strikt einzelfallbezogen. Dadurch unterscheidet sich die deutsche Rechtsprechung deutlich von der angelsächsischen, die case law schafft und somit andere Gerichte in ihrer Entscheidungsfreiheit bindet. In Deutschland hingegen sind Gerichte nicht an Aussprüche höherer Gerichte gebunden. Sie folgen diesen bloß faktisch oft, weil auf dem weiteren Rechtsweg ein solches Urteil eh kassiert werden würde.

Die Rechtsprechung wird noch früh genug merken, dass es eben nicht geht, jedermann Versorgung frei Haus zu liefern. Die Urteile werden sich künftig auch dementsprechend anpassen. Da kann man sicher sein. Das wird zwar seine Zeit brauchen, aber sowas wird nicht mehr haltbar sein. Spätestens, wenn es an die eigene Besoldung geht, weil der Sozialstaat überschuldet ist, wird man aufhorchen müssen ;) .
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von Helmuth_123 »

Im Bereich Sozialleistungen sollte ein Staat klar zwischen seinen Bürger und den Nichtbürgern differenzieren. Die Bürger haben einen höheren Anspruch.
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Helmuth_123 » Sa 12. Dez 2015, 10:40 hat geschrieben:Im Bereich Sozialleistungen sollte ein Staat klar zwischen seinen Bürger und den Nichtbürgern differenzieren. Die Bürger haben einen höheren Anspruch.
Warum?
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von Helmuth_123 »

Weil ich eine entsprechende Auffassung vom Verhältnis zwischen Staat und Bürger habe. Meines Erachtens hat ein Bürger Rechten und Pflichten gegenüber dem Staat, wie der Staat umgekehrt Rechte und Pflichten gegenüber dem Bürger hat. Ein Nichtbürger hat diese Pflichten gegenüber dem Staat nicht und kann deshalb auch nicht alle Rechte in Anspruch nehmen.
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Helmuth_123 » Sa 12. Dez 2015, 11:47 hat geschrieben:
Weil ich eine entsprechende Auffassung vom Verhältnis zwischen Staat und Bürger habe. Meines Erachtens hat ein Bürger Rechten und Pflichten gegenüber dem Staat, wie der Staat umgekehrt Rechte und Pflichten gegenüber dem Bürger hat. Ein Nichtbürger hat diese Pflichte gegenüber dem Staat nicht und kann deshalb auch nicht alle Rechte in Anspruch nehmen.
Aha .. welche Pflichten hat denn ein Nichtbürger nicht, die dich jetzt dazu veranlassen bei Sozialleistungen und differenzieren und vor allem, wie würdest du gerne differenzieren?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von DK2008 »

pikant » Fr 11. Dez 2015, 12:57 hat geschrieben:Diese 6 Monate Wartezeit auf 400 Euro wird zudem keine Sogwirkung haben - das sage ich jetzt mal voraus!
400€ + ordentliche Wohnung + Sätze für Familienmitglieder + Krankenversicherung + Einmalzahlungen + ... Und das auf Lebenszeit!

Wir haben in der EU Länder wie Rumänien und Bulgarien, in denen ein Teil der Bevölkerung schon Probleme hat sich ausreichend mit Nahrung zu versorgen. Wir haben Länder wie Italien und Griechenland die über gar kein vernünftiges Sozialsystem verfügen. Da ist schon Potential vorhanden für jede Menge Sozialhilfetourismus. Bisher war es ja kaum möglich als EU-Ausländer Sozialhilfe in Deutschland zu beantragen. Wie viele die neuen Möglichkeiten nun nutzen werden wird sich zeigen.

Es kann jedenfalls nicht sein, dass Deutschland die Sozialhilfe für Länder übernimmt, die sich bewusst gegen ein ordentliches Sozialsystem entschieden haben!
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