epona » Fr 30. Okt 2015, 13:07 hat geschrieben:
Du bist es der nicht kapiert.
Bei allem herzzerreißenden Mitleid für eine kleine Matschbirne die öffentlich zu Gewalt gegen kleine Flüchtlingsmädchen aufruft (Feuerwerfer!), erkennst du die Realität nicht mehr.
Selbstverständlich muss ein AG nicht auf strafrechtl. relevante Taten warten.Er muss sich daran orientieren was Image/Geschäftsschädigend ist.
Ein Sparkassenleiter, der jeden Morgen um 4 Uhr volltrunken vor seiner Lieblingskneipe aufgefunden wird handelt nicht strafbar, ist aber in der Position nicht tragbar.
Kleine Matschbirnen die Flüchtlingsmädchen mit einem Feuerwerfer beikommen wollen haben in einem gut aufgestellten Unternehmen nichts zu suchen.
Ist schon ein Unterschied, ob es sich um eine Führungskraft handelt, oder einen Lehrling. Die Befürchtung, dass das Verhalten des Jungen geschäftsschädigend ist, dürfte keinen Ausschlag gegeben haben (außer wenn man berücksichtigt, dass der Melder möglicherweise versuchen würde, mediale Aufmerksamkeit für den Fall zu erzeugen, dann ja). Denn so was muß nachgewiesen werden und das gelingt in so einer Situation selten.
Ich weiß nicht, wo das Verständnisproblem ist. Der AG hat die Kündigung mit einem groben Verstoß gegen seine ethischen Richtlinien verstoßen. Das ist klar nachgewiesen und dafür kann man fristlos gekündigt werden. Das geht auch juristisch klar durch. Ist doch klar, dass der Unternehmer lieber diesen Weg geht, als über Imageschäden zu spekulieren.
Richtig ist, dass der AG nicht warten muss, bis der Imageschaden entstanden ist, allerdings eine bloße Befürchtung/Möglichkeit reicht nicht aus. Der Imgeschaden muss klar zu erwarten gewesen sein und das ist hier nicht der Fall, wenn man vom möglichen Verhalten des Melders absieht, der aber kaum einen großen Trommelwirbel gemacht hätte, denn zu groß sind die Gefahren für ihn selber..
Auf dem Weg zum Abgrund kann eine Panne lebensrettend sein. Walter Jens
Besser schweigen und als Narr zu scheinen, als sprechen und jeden Zweifel zu beseitigen. Abraham Lincoln