Der Fall - hier noch mal der Link:
http://finanzmarktwelt.de/ttip-die-detr ... opa-11847/ - ist ein sehr gutes Beispiel.
G.Rasheimer hat geschrieben:ja.... nach 5 Jahren hatte das Gericht festgestellt, dass es nicht zuständig ist,
Verfahren vor staatlichen Gerichten dauern regelmäßig noch länger.
G.Rasheimer hat geschrieben:Kosten pro Partei normal mind. 8 Mio $, wegen der langen Zeit aber ein vielfaches höher,
Tatsächlich weiß niemand, welche Kosten den Parteien entstanden sind. Auch wenn der Journalist sich noch so sehr echauffiert.
G.Rasheimer hat geschrieben:Klage abgewiesen …....Kosten für den Beklagten xx Mio $
Genau. Präzise X Mio $.
Stellt sich nur noch die Frage: Kanadische oder US-Dollar?
Die Kosten sind nicht bekannt. Auch wenn sich der Reporter noch so aufplustert.
Und es ist nicht bekannt, ob Kanada als Beklagter diese unbekannten Kosten überhaupt trägt. Das Schiedsgericht hat über die Kostentragungspflicht nämlich noch gar nicht entschieden. Bei einer wegen Unzuständigkeit abgewiesenen Klage trägt normalerweise der Kläger die Kosten beider Parteien.
G.Rasheimer hat geschrieben: doch ja …...sehr einträgliches Geschäftsmodell, diese Schiedsgerichte,
Ist das jetzt eine Kritik an TTIP? Ob die Klage vor einem staatlichen Gericht stattfindet oder einem Schiedsgericht, macht das für diesen Punkt einen Unterschied? Ich denke die Anwaltskosten dürften bei einem solchen Fall vor einem staatlichen Gericht eher höher sein. So oder so, es werden Rechtskosten anfallen. Wer den Anwälten ihr Einkommen missgönnt, sollte sich lieber ansehen, wie die Staaten die Rechtsdienstleistungen bei den Anwaltschaften und die Ausbildung bei den staatlichen Bildungseinrichtungen monopolisiert haben.
G.Rasheimer hat geschrieben: es gibt auch schon Fonds die Klagen vorfinanzieren,
gegen entsprechende „Gewinnbeteiligung" natürlich.
1. Das machen die auch bei Klagen in Deutschland.
2. Wo ist da das Problem? Bist Du allgemein dagegen, dass Menschen gegen Unrecht klagen können?
G.Rasheimer hat geschrieben: Jetzt muss man nur noch einen Deppen/Staat finden,
der in EINEM Abkommen mit 10000.. tausend potenziellen Klägern,
eben genau diese Gerichtsbarkeit vereinbart.
Im vorliegenden Fall war diese Gerichtsbarkeit aber gar nicht vereinbart. Die Klage wurde wegen UNZUSTÄNDIGKEIT abgewiesen.
G.Rasheimer hat geschrieben: Für Unternehmen und kleinere Handelsabkommen ist diese Schiedsgerichtsbarkeit
noch akzeptabel, keine Frage,
Wieso das plötzlich? Und was ist ein "kleineres Handelsabkommen"?
Also der Fall ist echt ein sehr gutes Beispiel für... äh ... ja, wofür eigentlich?
Gruß, Daddeldu