Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

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Brimborium
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Brimborium »

Den Deutschen geht's zu gut.
Piedro

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Piedro »

GrauRabe » Mo 21. Sep 2015, 18:50 hat geschrieben:
Einem anerkannten Asylbewerber steht wenn überhaupt Maximal ein Trockener Schlafplatz und drei Mahlzeiten zu, während darauf wartet das der Kriegszustand in seinem Land endet, so das er am ende ohne einen jeden hauch von einer Arbeitsgenehmigung, oder gar einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung promt in sein Ursprungsland überführt werden kann.
Maximal, ja? Wer sagt denn sowas? Dein Gauleiter? Mache dich mal mit dem Grundgesetz vertraut, Kollege, bevor du abschwallst, und das Urteil des Höchstgerichtes habe ich verlinkt.
Einem Illegalen Grenzverletzer dem kein Asylrecht zugesprochen wird steht Natürlich nur eines zu: Ein straffes paar Handschellen hinter dem Rücken und der blick aus dem von Beamten steng bewachten Fahrzeug, während er dahin zurück geschafft wird wo er her gekommen ist!!
Blödes Gefasel, auch Gefangene werden ernährt, haben Anreicht auf medizinische Betreuung und menschenwürdige Behandlung.
Personen welche ihre Ausweispapiere verbrennen und keinerlei Auskunft über ihre Herkunft geben wollen sind davon Natürlich kurzzeitig auszuschließen, selbige sind ausnahmslos bis zur Klärung der Verhältnisse in Haft zu nehmen!!
Sagt wer? Du? Hast du was zu sagen? Nee, ne?
Marie-Luise

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Marie-Luise »

Brimborium » Mo 21. Sep 2015, 21:08 hat geschrieben:Den Deutschen geht's zu gut.

Klar, das wird aber gerade geändert.
Piedro

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Piedro »

Demolit » Mo 21. Sep 2015, 18:51 hat geschrieben:zut alors..

tu dois remarquer ceci:

Der Erste Senat ordnete eine Übergangsregelung an, die sich an den Leistungen für Empfänger von „Hartz IV“ oder Sozialhilfe orientiert[/u]; sie gilt rückwirkend von Anfang 2011 an und so lange, bis eine gesetzliche Neuregelung in Kraft tritt.

Orientiert heißt nicht =

Ich bin zwar etwas aus dem Geschäft...aber Urteile lese ich noch in Juris..

echt ;)


Dann lies noch mal, ob in juris oder im Bett ist wurscht. Die Vorgaben für diese Neuregelung wurden in klare Worte gefaßt, und diese Neuregelung wurde ausnahmsweise, wie gefordert, unverzüglich verabschiedet. Jetzt ist sie verfassungkonform. Die angedachte Änderung wäre das nicht, sie würde wieder kassiert werden. Leider ist Verfassungsbruch keine Straftat, sonst hätte die Merkelige eh schon Urlaub machen dürfen...
Piedro

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Piedro »

Demolit » Mo 21. Sep 2015, 18:54 hat geschrieben:
nein , ist sie nicht....weil deine Logik den tragenden Gedanken des Staatsbürgers nicht beachtet..der gilt nun mal durchgängig in allen Rechtsgebieten, die auf einen Leistungerhalt oder auf eine Leistunsgverpflichtung aus bzw gegenüber dem Staat besteht.

echt ;)
Du hast den tragenden Gedanken der Menschenwürde noch nicht begriffen, die gilt nämlich nicht nur für Staatsbürger. :cool:
Brimborium
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Brimborium »

Marie-Luise » Mo 21. Sep 2015, 21:10 hat geschrieben: Klar, das wird aber gerade geändert.
Eher das Gegenteil.
Die Ossis waren gierig, die Syrer sind hungrig.
Das ist eine Matapher.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von frems »

Nochmal ein Vorschlag zum Thema:
ESI-Leiter Gerald Knaus richtet ihn ausdrücklich an die beiden einzigen Politiker, die nach seiner Meinung der aktuellen Krise eine entscheidende Wendung geben können: Angela Merkel und Recep Tayyip Erdoğan. [...]

Knaus' Idee: "Deutschland verpflichtet sich, in den kommenden zwölf Monaten 500.000 Syrer aus der Türkei aufzunehmen. In einem geregelten Asylverfahren, das vor Ort in der Türkei durchgeführt wird."

Die türkische Gegenleistung: Ankara setzt sofort das Rücknahmeabkommen mit der EU um. Dieses Abkommen, das eigentlich erst 2017 in Kraft treten soll, verpflichtet die Türkei, Flüchtlinge, die illegal über türkische Grenzen auf EU-Gebiet einreisen, zurückzunehmen.
http://www.zeit.de/politik/2015-09/flue ... eutschland
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Svi Back »

frems » Mo 21. Sep 2015, 21:04 hat geschrieben: Gleich kriegst Du ein "Die BRD hat keine Verfassung!!!" um die Ohren gehauen, paß auf. :|
Stimmt, die Gefahr ist bei mir auch ziemlich groß. Ich kann mich gerade noch zurück halten.
Bin ich jetzt wieder der "Reichsbürger"?
Ich sollte wirklich bei meinem Bauchgefühl bleiben.
Leuten wie dir kann man nicht trauen, wenn sie rumsäuseln
vernüftig zu diskutieren. Du bist und bleibst hinterfotzig.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von bakunicus »

ThorsHamar » Mo 21. Sep 2015, 21:00 hat geschrieben:
Dass der Asylgedanke missbraucht wird .... Das habe ich doch nun schon mehrmals gesagt.
Asyl ist Schutz! und kein Anrecht auf Gewährung eines ökonomischen Konzeptes zur Verbesserung der Lebensqualität.
Das kann man natürlich trotzdem offiziell verwirklichen, aber dazu das Asylrecht zu missbrauchen, ist Betrug an wirklichen Asylbedürftigen.
zitat aus den menschenrechten :
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
das alles und mehr kannst du gerne hier weiter ausdiskutieren ...

http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=20&t=48912
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Realist2014 »

bakunicus » Mo 21. Sep 2015, 19:55 hat geschrieben:
????????

nochmal zum mitschreiben:

Es gibt KEINE aus dem GG ableitbare "Verpflichtung"- Flüchtlinge aus GR, Kroatien, Österreich usw. aufzunehmen..

die sind DORT schon sicher vor Verfolgung...
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von ThorsHamar »

bakunicus » vor 15 Minuten hat geschrieben:
im sinne der bibel oder des grundgesetz ?
Im Sinne der intertemporären und internationalen Bedeutung des Terminus' ASYL.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von ThorsHamar »

Realist2014 » vor weniger als einer Minute hat geschrieben:

nochmal zum mitschreiben:

Es gibt KEINE aus dem GG ableitbare "Verpflichtung"- Flüchtlinge aus GR, Kroatien, Österreich usw. aufzunehmen..

die sind DORT schon sicher vor Verfolgung...

So ist es.
Demolit

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Demolit »

Piedro » Mo 21. Sep 2015, 20:06 hat geschrieben:
Doch.

ECLI:DE:BVerfG:2012:ls20120718.1bvl001010
nein.....

es obliegt dem Leistungsträger eine evidente Ermittlung des Bedarf vorzunehmen,. Er kann sich an dem SGB orientieren, muss aber nicht...Er kann Sachleistungen erbringen oder - was ja geschieht - die Kosten der vom Leistungserbringers für Sicherung der Existenz mindern berücksichtigen..

die pauschale Anwendung der Sätze nach SGB ist also nicht geboten..
Piedro

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Piedro »

GrauRabe » Mo 21. Sep 2015, 19:01 hat geschrieben: 1. Das hat rein gar nichts mit dem "Rechten Rand" zu tun, diese Kriese ist ein Grauenvolles Problem welches sich alle Schichten der Gesellschaft betrifft und das mit allen Mitteln unterbunden werden muss!
2. Das sind keine Fantasien, zum einen steht diesen Leuten in der tat nicht mehr zu und zum anderen können sie wenn das so weiter geht froh sein wenn sie das überhaupt bekommen!
1. Die Bildungskrise ist ein grauenvolles Problem. ;)

Dazu: https://de.answers.yahoo.com/question/i ... 739AA8KmvN

Eine Krise kann man nicht "unterbinden", die kann man nur bewältigen. Und das machen wir schon, und wenn ich wir meine, ist Deinesgleichen außen vor.

2. Das ist nicht nur Phantasie, das ist gebündelter Schwachsinn rassistischer Vollidioten, die glauben, Rechtsstaatlichkeit von der Herkunft abhängig zu machen. Wer sich auch nur ein klein wenig mit der rechtssstaatlichen Grundordnung auskennt und bereit ist, diese auch als solche zu achten, hat kein Problem damit, das zu verstehen. Die anderen sind Radikale, auf die eh gedingst ist, weil sie ganz genau gar nichts zu melden haben. Damit mußt du leben, Kollege. Und das ist gut so.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von ThorsHamar »

bakunicus » vor 3 Minuten hat geschrieben:
zitat aus den menschenrechten :



das alles und mehr kannst du gerne hier weiter ausdiskutieren ...

http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=20&t=48912
Was hat das mit ASYL zu tun?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von bakunicus »

Realist2014 » Mo 21. Sep 2015, 21:18 hat geschrieben:

nochmal zum mitschreiben:

Es gibt KEINE aus dem GG ableitbare "Verpflichtung"- Flüchtlinge aus GR, Kroatien, Österreich usw. aufzunehmen..

die sind DORT schon sicher vor Verfolgung...
nochmal zum mitschreiben ...

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von JFK »

Demolit » Mo 21. Sep 2015, 21:20 hat geschrieben:
nein.....

es obliegt dem Leistungsträger eine evidente Ermittlung des Bedarf vorzunehmen,. Er kann sich an dem SGB orientieren, muss aber nicht...Er kann Sachleistungen erbringen oder - was ja geschieht - die Kosten der vom Leistungserbringers für Sicherung der Existenz mindern berücksichtigen..

die pauschale Anwendung der Sätze nach SGB ist also nicht geboten..
Du weißt das es um Anerkante Asylbewerber geht?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von frems »

Svi Back » Mo 21. Sep 2015, 21:17 hat geschrieben:
Stimmt, die Gefahr ist bei mir auch ziemlich groß. Ich kann mich gerade noch zurück halten.
Bin ich jetzt wieder der "Reichsbürger"?
Das liegt an Dir. Solltest Du diesem Land die Eigenstaatlichkeit mit den "Argumenten" der Reichsbürgerbewegung aberkennen und meinen, das Grundgesetz sei keine Verfassung und sei daher nicht gültig, dann mach das halt. Ein paar integrationsunwillige Bürger hält das Land schon aus.
Labskaus!

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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Piedro »

Demolit » Mo 21. Sep 2015, 19:03 hat geschrieben:
Nein hat er nicht, dass ist immer der gleiche etwas dümmliche Kurzschluss, wenn es um Leistungsgesetze geht. Ein Leistungsgesetz muss immer den günstiger stellen, der zu der Leistung irgendwann, irgendwie beigetragen hat, als der, der da bisher nicht tat...das ist Verfassungswirklichkeit..und absolut mit der Würde des Menschen vereinbar, denn sonst wäre die Würde dessen verletzt, der bereits was getan hat..

Aber so mit der Logik in den Dingen haben es die meisten Gutmeinden ja nicht...die sind immer im Jeföhslmodus.

echt ;)
Mein geschätzter, pseudochristlicher Mitforist, warum blubberst du so einen Blödsinn? Existenzsicherung steht jedem zu, der existiert. Dazu muß keiner irgendwann mal irgendwas irgendwo beigetragen haben. Existenzsicherung ist keine Versicherungsleistung wie die Rente. Ich habe bisher angenommen, daß du mit diesen Eckpunkten vertraut bist. Aber man lernt halt nie aus, gelle?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von bakunicus »

ThorsHamar » Mo 21. Sep 2015, 21:21 hat geschrieben:
Was hat das mit ASYL zu tun?
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 13
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14
1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.
noch fragen ?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Teeernte »

bakunicus » Mo 21. Sep 2015, 21:21 hat geschrieben:
nochmal zum mitschreiben ...
Bakuni wie oft denn noch... ein Flüchtling ist keiner mehr - wenn der sich aus der Obhut der UNHCR entfernt.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Realist2014 »

bakunicus » Mo 21. Sep 2015, 20:21 hat geschrieben:
nochmal zum mitschreiben ...
"(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."

aus den Punkten (1) bis (3) ergibt sich KEIN Grund Asylbewerber aus GR, Österreich, Kroatien usw. in D aufzunehmen...
Demolit

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Demolit »

Piedro » Mo 21. Sep 2015, 20:14 hat geschrieben:
Du hast den tragenden Gedanken der Menschenwürde noch nicht begriffen, die gilt nämlich nicht nur für Staatsbürger. :cool:
Doch...seine Grenzen findet es aber da, wo die Belastbarkeit des Staatsbürgers erreicht ist..auch das hat Verfassungsrang..

echt ;)
Zuletzt geändert von Demolit am Montag 21. September 2015, 21:25, insgesamt 1-mal geändert.
Piedro

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Piedro »

nichtkorrekt » Mo 21. Sep 2015, 19:20 hat geschrieben:
Man muss unterscheiden zwischen Bürger- und Menschenrechten, es gibt kein Menschenrecht auf staatliche Alimentierung. Wenn Deutschland seinen eigenen Bürgern eine großzügige Sozialhilfe gewährt, was ich richtig finde -schließlich kann sowas jeden treffen, heißt das nicht, dass Deutschland das jedem Erdenbürger gewähren muss. ALG II ist höher als in manch anderen Ländern das Durchschnittseinkommen, sollen wir jetzt jedem Hungerleider auf der Welt ALG II zahlen oder nach Deutschland einfliegen? Für Asylanten gelten natürlich die Menschenrechte, aber ich sehe keine Verpflichtung Deutschlands diesen Menschen mehr als Obdach und Nahrung zu bieten und das ginge eben auch in der Türkei oder anderen muslimischen Ländern zu niedrigeren materierellen und sozialen Kosten.
Existenzsicherung ist aber kein Bürger- sondern ein Grundrecht. Bürgerrecht ist zB das Wahlrecht.

Auch dir hätte ich da ein etwas höheres Bildungsniveau zugetraut. Aber das ist ja das schöne an solchen Foren: man kann voneinander lernen, gelle?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Realist2014 »

bakunicus » Mo 21. Sep 2015, 20:23 hat geschrieben:


noch fragen ?
ja

warum du nicht kapierst-das der Artikel 14 bereist erfüllt ist- wenn die Syrer in GR angekommen sind...
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von JFK »

GrauRabe » Mo 21. Sep 2015, 21:22 hat geschrieben: Einen Derart Lächerlichen Blödsinn habe ich lange nicht gehört...
was du für Blödsinn hältst oder nicht interessiert mich nicht, wer auf unbewaffnete Kinder schießen will ist sowieso sowas von durch.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Svi Back »

frems » Mo 21. Sep 2015, 21:23 hat geschrieben: Das liegt an Dir. Solltest Du diesem Land die Eigenstaatlichkeit mit den "Argumenten" der Reichsbürgerbewegung aberkennen und meinen, das Grundgesetz sei keine Verfassung und sei daher nicht gültig, dann mach das halt. Ein paar integrationsunwillige Bürger hält das Land schon aus.
Vergiss es, ab sofort behandle ich dich wie du es verdienst.
Piedro

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Piedro »

Svi Back » Mo 21. Sep 2015, 19:25 hat geschrieben:
Ich hatte heute ein längeres Gespräch mit einem ehemaligen Klassenkameraden.
Der ist der typisch (eher) links-alternative, in einem Sozialberuf arbeitende, nur mit armen "Schweinen"
zu tun habende Streetworker. (Caritas) Er ist ein netter Typ und auch nicht überdreht.
Der war jetzt 2 Wochen in München. Der hat zu mir sinngemäß gesagt "es ist gut dass wir helfen, aber so geht es nicht, das ist zu viel"
Dem war es egal ob sein Satz nun irgendwie korrekt und Grundgesetzkompatibel ist. Der hat es einfach so aus dem Bach heraus gesagt.
Glaub mir, das sind Leute mit denen ich richtig gerne diskutiere, weil man trotz aller Unterschiede merkt, das ist
ein normaler Mensch und er sondert nicht nur Sprechblasen ab.
Er hat ja auch recht, so geht das nicht, schon gar nicht auf Dauer. Bald wird es kalt, dann werden Menschen sterben. Es ist höchst an der Zeit, dass Problem organisiert und effektiv angehen, auf der Verwaltungs- und auf der politischen Ebene, und zwar europaweit.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von bakunicus »

Teeernte » Mo 21. Sep 2015, 21:24 hat geschrieben:
Bakuni wie oft denn noch... ein Flüchtling ist keiner mehr - wenn der sich aus der Obhut der UNHCR entfernt.
wo genau steht das im deutschen grundgesetz, in der charta der menschenrechte oder den genfer flüchtlingskonventionen ?

wo ist das als rechtskräftige norm jemals beschieden worden ?

vielleicht in den dublin verträgen, und "man" ist derzeit bemüht nun serbien und türkei als sichere herkunftsländer zu definieren.
aber meines wissens noch nicht rechtskräftig ...

und selbst wenn, dann muß das der charta der menschenrechte und dem GG und vor dem EuGH in letzter instanz genügen ...
Zuletzt geändert von bakunicus am Montag 21. September 2015, 21:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Teeernte »

Piedro » Mo 21. Sep 2015, 21:26 hat geschrieben:
Existenzsicherung ist aber kein Bürger- sondern ein Grundrecht. Bürgerrecht ist zB das Wahlrecht.
Da hast Du Recht..... bis zur Abschiebung gilt das. (Naturalien..- Auch aus der Sammelküche.)
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Realist2014 »

Piedro » Mo 21. Sep 2015, 20:28 hat geschrieben:
Er hat ja auch recht, so geht das nicht, schon gar nicht auf Dauer. Bald wird es kalt, dann werden Menschen sterben. Es ist höchst an der Zeit, dass Problem organisiert und effektiv angehen, auf der Verwaltungs- und auf der politischen Ebene, und zwar europaweit.

eben

NICHT nur D, Österreich und Schweden...
Piedro

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Piedro »

Brimborium » Mo 21. Sep 2015, 19:35 hat geschrieben:Das Grundgesetz ist nur etwas für erbauliche Sonntagsreden.
Für dich und den Pofalla vielleicht.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von JFK »

Demolit » Mo 21. Sep 2015, 21:25 hat geschrieben:
Doch...seine Grenzen findet es aber da, wo die Belastbarkeit des Staatsbürgers erreicht ist..auch das hat Verfassungsrang..

echt ;)
~ 4mrd/Jahr ist zwar weit über der Grenze der Belastbarkeit für Xenophoben, spielt aber sonnst keine Rolle.
Piedro

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Piedro »

GrauRabe » Mo 21. Sep 2015, 19:26 hat geschrieben: Hier gibt es kein "Muss" Diese Leute haben nur zwei Möglichkeiten:
1. Gefälligst mit dem zu Leben was ihnen von den Ungarn angeboten wird!
2. Zurück in ihre Heimatländer zu fahren!


Und Genau dafür brauchen wir den Natodraht auf den Zäunen.
Rechtsradikale sagen aber nicht an, auf was irgendwer einen Anspruch hat und welche Möglichkeiten andere haben. Sowas aber auch.
Demolit

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Demolit »

Piedro » Mo 21. Sep 2015, 20:23 hat geschrieben:
Mein geschätzter, pseudochristlicher Mitforist, warum blubberst du so einen Blödsinn? Existenzsicherung steht jedem zu, der existiert. Dazu muß keiner irgendwann mal irgendwas irgendwo beigetragen haben. Existenzsicherung ist keine Versicherungsleistung wie die Rente. Ich habe bisher angenommen, daß du mit diesen Eckpunkten vertraut bist. Aber man lernt halt nie aus, gelle?
Es geht nicht um Versicherung oder so was..die Eckpunkte sind mir sicher vertraut, verehrter erregter Mitforist ........ der Staat ist nun mal mehr verpflichtet seine Staatsbürger zu schützen, die mit ihren Leistungen den Staat aufrecht erhalten...das hat auch Verfassungsrang...

Bin mal gespannt über die nächsten höchstrichterliche Entscheidungen in der Sache...aber dann gilt hier sicher nicht mehr das BVerfG und das GG sondern was anderes..bei den Laufzeiten für diese Art der Entscheidungen...

so doof wie wir sind..

lach und echt ;)
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von bakunicus »

Realist2014 » Mo 21. Sep 2015, 21:26 hat geschrieben:
ja

warum du nicht kapierst-das der Artikel 14 bereist erfüllt ist- wenn die Syrer in GR angekommen sind...
vielleicht deshalb weil die situation der flüchtlinge auf den griechischen inseln den menschenrechten und der genfer flüchtlingskonvention nicht genügt ?
weil die zelte, decken, sanitäre anlagen, und medizinische versorgung, rechtsstaatliches asylverfahren und nicht kriminalisierung vorsehen ?
Zuletzt geändert von bakunicus am Montag 21. September 2015, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Demolit »

JFK » Mo 21. Sep 2015, 20:31 hat geschrieben:
~ 4mrd/Jahr ist zwar weit über der Grenze der Belastbarkeit für Xenophoben, spielt aber sonnst keine Rolle.
ach Quark..meinst du der Mist, der kommt, würde in den nächsten Jahren stoppen... Der Mist, den die da bauen, ist nun mal unsere Crux und die nutzen unsere Doofheit aus..
mehr ist in dem Zusammenhang nicht zu sagen..

echt ;)
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von frems »

Svi Back » Mo 21. Sep 2015, 21:27 hat geschrieben:
Vergiss es, ab sofort behandle ich dich wie du es verdienst.
Das macht Hoffnung.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Teeernte »

bakunicus » Mo 21. Sep 2015, 21:29 hat geschrieben:
wo genau steht das im deutschen grundgesetz, in der charta der menschenrechte oder den genfer flüchtlingskonventionen ?

wo ist das als rechtskräftige norm jemals beschieden worden ?

vielleicht in den dublin verträgen, und "man" istbemüht nun serbien und türkei als sichere herkunftsländer zu definieren.
aber meines wissens noch nicht rechtskräftig ...

und selbst wenn, dann muß das der charta der menschenrechte und dem GG und vor dem EuGH in letzter instanz genügen ...
Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
vom 28. Juli 1951
(In Kraft getreten am 22. April 1954)
Protokoll über die Rechtsstellung
der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967
(In Kraft getreten am 4. Oktober 1967
Definition des Begriffs “Flüchtling”...........


Eine Person, auf die die Bestimmungen des Absatzes A zutrifft, fällt nicht mehr unter dieses Abkommen,
1. wenn sie....


Dieses Abkommen findet keine Anwendung auf Personen, die zurzeit den Schutz oder Beistand einer Organisation oder einer Institution der Vereinten Nationen ....genießen
Der Flüchtling ist keiner mehr - wenn er bei der UNHCR unterkommt.....und die hat aufgerufen sich in den umliegenden Ländern zu melden.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Realist2014 »

bakunicus » Mo 21. Sep 2015, 20:33 hat geschrieben:
vielleicht deshalb weil die situation der flüchtlinge auf den griechischen inseln den menschenrechten und der genfer flüchtlingskonvention nicht genügt ?
weil die zelte, decken, sanitäre anlagen, sanitäre anlagen und medizinische versorgung, rechtsstaatliches asylverfahren und nicht kriminalisierung vorsehen ?

dann muss man DORT mehr helfen.

Wird ja auch gemacht- es kommen jetzt dann bald diese Hotspots in GR usw...
Piedro

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Piedro »

frems » Mo 21. Sep 2015, 20:04 hat geschrieben: Gleich kriegst Du ein "Die BRD hat keine Verfassung!!!" um die Ohren gehauen, paß auf. :|
Wenn der IQ über der Raumtemperatur liegt, kann diesen Irrtum richtig stellen. Aber das wäre hier eh nicht Thema. Ist ja kein Bildungsthread für rechtsradikale Pseudos und therapiebedürftige Verschwörungstrottel.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Piedro »

Demolit » Mo 21. Sep 2015, 20:07 hat geschrieben:
und...das liegt sicher unter dem Sätzen des SGB....richtig ? Denn die Unterbringung mit Kost und Logis sind nach den Kriterien der echten Kosten zu erbringen...alles geschieht heute schon in genau dem Bereich...und wenn die Dinge per Sachleistung abgewickelt werden, besteht auch kein Verfassungsrechtlicher Widerspruch dazu..

wo ist also das Problem...?
Aktuell liegt der Anspruch von Flüchtlingen ja auch etwas unter dem Regelsatz. Wer etwas anderes behauptet ist entweder minderinformiert, käut Dumpfbackenpropaganda wieder oder lügt bewußt.
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bakunicus
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von bakunicus »

Realist2014 » Mo 21. Sep 2015, 21:35 hat geschrieben:

dann muss man DORT mehr helfen.

Wird ja auch gemacht- es kommen jetzt dann bald diese Hotspots in GR usw...
dort helfen ja ...
hier helfen ja ...

helfen ja !
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nichtkorrekt
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von nichtkorrekt »

bakunicus » Mo 21. Sep 2015, 20:37 hat geschrieben:
wer gilt denn dann, wenn nicht das BVerfG und das GG ...
der heidenauer und ungarische pöbel ?
Wie meinen? Wir werden doch hier nicht rassistisch gegen Ungarn werden, ich werde deinen Post melden weil ich es kann.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Realist2014 »

bakunicus » Mo 21. Sep 2015, 20:38 hat geschrieben:
dort helfen ja ...
hier helfen ja ...

helfen ja !

aber mit vernünftig geleiteten und gelenkten Prozessen- beginnend in GR bis hin zur umsetzbaren Aufnahme in D
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Teeernte »

bakunicus » Mo 21. Sep 2015, 21:37 hat geschrieben:
wer gilt denn dann, wenn nicht das BVerfG und das GG ...
der heidenauer und ungarische pöbel ?
Für Flüchtlinge die Genfer Flüchtlingskonvention.....die ENDET am Lagerzaun - wenn die UN ein Lager hat.

Darüber hinaus - Reisende sind normale Ausländer - die mit Papieren und einem Visa einreisen dürfen...
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Agesilaos Megas »

Quatschki » Mo 21. Sep 2015, 19:22 hat geschrieben: Wir sind nur 80 Millionen - 1,1% der Weltbevölkerung.
Und die Bundesrepublik hat nur 357000 Quadratkilometer, was vielleicht 0,7% der nutzbaren Landfläche unseres Planeten umfasst.
Wenn wir nicht aufpassen, werden wir ganz schnell zerdrückt.

Wir sind 500 Mio., wir werden überhaupt nicht zerdrückt. Selbst wenn wir unrealistischerweise alle 50 Mio. Flüchtlinge weltweit aufnehmen, so wird immerhin jeder 10. ein Flüchtling sein. Aber soweit kommt es nie, da die Flucht in die EU nur einen Bruchteil umfasst - und dann noch Asylverfahren.

Also, Mädels, nicht so viele Schauderromane lesen!
gentibus solidaritas, una fit humanitas.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Teeernte »

Realist2014 » Mo 21. Sep 2015, 21:40 hat geschrieben:

aber mit vernünftig geleiteten und gelenkten Prozessen- beginnend in GR bis hin zur umsetzbaren Aufnahme in D
Aufnahme in D ? Wozu ? ...wenn wir mit Griechenland einen Vertrag haben ....ja ...... Griechen werden sich einfach für die Flüchtlinge "bezahlen" lassen.

Das ist Buisiness..... trägt die Staatsschulden ab!
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von JFK »

Demolit » Mo 21. Sep 2015, 21:34 hat geschrieben:
ach Quark..meinst du der Mist, der kommt, würde in den nächsten Jahren stoppen... Der Mist, den die da bauen, ist nun mal unsere Crux und die nutzen unsere Doofheit aus..
mehr ist in dem Zusammenhang nicht zu sagen..

echt ;)
Wenn es hart auf hart kommt, erhöhen wir die MwSt auf 20% oder 21% oder aber die Luxussteuer, deswegen wird hier niemand verhungern.
Piedro

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Piedro »

Svi Back » Mo 21. Sep 2015, 20:17 hat geschrieben:
Stimmt, die Gefahr ist bei mir auch ziemlich groß. Ich kann mich gerade noch zurück halten.
Bin ich jetzt wieder der "Reichsbürger"?
Ich sollte wirklich bei meinem Bauchgefühl bleiben.
Leuten wie dir kann man nicht trauen, wenn sie rumsäuseln
vernüftig zu diskutieren. Du bist und bleibst hinterfotzig.
Vermutlich bist du nur etwas minderinformiert. Das Grundgesetz steht zweifellos im Verfassungsrang. Darauf kommt es an. Darüber hinaus wird es von der überwiegenden Mehrheit der Deutschen geachtet und geschätzt. Und vor allem: es funktioniert seit Jahrzehnten tadellos, auch, wenn einige Regularien etwas schwerfällig sind.
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