Hmm ... dazu mal Grundsätzliches ...Liegestuhl » Heute 06:24 hat geschrieben:
Nein, Thor. Das wäre genauso als wenn du behaupten würdest, ein Mensch hätte kein Recht auf Leben oder Eigentum. Es hängt lediglich davon ab, wie er sein Leben oder Eigentum gegenüber anderen verteidigen kann.
1. Ich kenne keinen anderen Staat der Welt, auch nicht in der Historie, welcher auf diplomatischer Ebene einfordert(e), für sich ein ExistenzRECHT zu postulieren.
Üblich ist hingegen die Anerkennung der Existenz eines Staates, mit allen daraus resultierenden Konsequenzen, auch den rechtlichen!
Das ist trotzdem keine Verleihung eines Existenzrechtes!!
2. Bis zur Anerkennung des Staats Israel durch Arafat reichte die Forderung nach dem üblichen diplomatischen Standard der Anerkennung der Existenz des Staates.
Erst danach wurden die in der Praxis tatsächlich unerfüllbaren Forderungen nach Anerkennung eines Existenzrechtes erhoben, und dann, als nach Bedarf auch parallel zu benutzende Steigerung, die Forderung nach Anerkennung eines Existenzrechtes als jüdischer Staat.
Warum reichte die Anerkennung Israels nicht aus?

3. Die Existenz eines Menschen und dessen humanistisch definiertem Existenzrecht sind ebenfalls keine Dogmen, sondern hängen ebenfalls von der Fähigkeit des Menschen ab, zu überleben.
Es gibt weltweit keinen Konsens darüber, was das Existenzrecht eines Menschen sein soll.
Sogar in zivilisierten Staaten gibt es gängige Praxis, Menschen ihr Existenzrecht abzusprechen, egal, wie laut die Be - bzw.Verurteilten auch ihr Existenzrecht einfordern ....
4. Ich freue mich auf die Diskussionen, wenn ein Staat IS die Anerkennung seines Existenzrechtes einfordern würde ....