Abtreibungsumfrage

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Gesetzeslage: Abtreibung

Abtreibung sollte komplett verboten werden
37
8%
Die gesetzlichen Schranken für Abtreibung sollten verstärkt werden
59
13%
Die staatliche Finanzierung von Abtreibung ist pervers
73
15%
Spätabtreibung sollte verboten werden
53
11%
Die Gesetzeslage bei Abtreibung ist vollkommen ausreichend
116
25%
Die gesetzlichen Hürden müssen abgeschafft werden
54
11%
Der Staat sollte Abtreibung komplett fördern
30
6%
Weitere Verfahren zur pränatalen Kindstötung müssen erforscht werden
31
7%
Enthaltung
18
4%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 471
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von USA TOMORROW »

epona » 8. Dez 2014, 13:09 hat geschrieben:Nö, so leicht kommst du nicht davon.

Ich entnehme deinem Beitrag, dass DU nicht bereit wärst einem schwer erkranken Menschen durch eine Blut-oder Organspende am Leben zu erhalten. :cool:
Wo willst du das meinem Beitrag entnehmen? Das entspringt wohl eher deiner Phantasie.
epona » 8. Dez 2014, 13:09 hat geschrieben:Dem "Risiko" schwanger zu werden kann eine gesunde Frau nur eingeschränkt umgehen.

Sexualität gehört zum Leben und Verhütungsmittel sind nicht zu
100 Prozent zuverlässig.
Sexualität bedeutet nicht zwangsläufig vaginalen Geschlechtsverkehr.

Zudem lässt sich das Risiko einer Schwangerschaft durch die Kombination verschiedener Methoden auf praktisch 0 senken.
"It is incorrect to say that biological data cannot be decisive. It is scientifically correct to say that an individual human life begins at conception."

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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von epona »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 14:11 hat geschrieben: In beiden Fällen entzieht sich ein Elternteil durch die Tötung des Kindes seiner Verantwortung.
Oha :D

Du erinnerst dich noch an den kleinen Unterschied im/außerhalb des eigenen Körpers?
Denk noch einmal darüber nach.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von USA TOMORROW »

epona » 8. Dez 2014, 13:13 hat geschrieben:Leben retten!
In einem Fall geht es nicht darum, ein Leben zu retten, sondern darum ein Leben nicht auszulöschen.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von USA TOMORROW »

epona » 8. Dez 2014, 13:18 hat geschrieben:
Oha :D

Du erinnerst dich noch an den kleinen Unterschied im/außerhalb des eigenen Körpers?
Denk noch einmal darüber nach.
Für mich spielt es keine Rolle, wo ein Mensch getötet wird. Tot ist tot.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von epona »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 14:18 hat geschrieben: In einem Fall geht es nicht darum, ein Leben zu retten, sondern darum ein Leben nicht auszulöschen.
Ein Patient der ohne Nierenspende nicht überleben kann ist was?
Genau! Sein Leben wurde ausgelöscht.
Mist gell, insbesondere wenn Deine Nierenspende die Rettung gewesen wäre. ;)
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von epona »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 14:19 hat geschrieben: Für mich spielt es keine Rolle, wo ein Mensch getötet wird. Tot ist tot.
Aber Blut-oder Organspende lehnst du für deine Person ab?

Sehr konsequent. :D
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von USA TOMORROW »

epona » 8. Dez 2014, 13:21 hat geschrieben:Aber Blut-oder Organspende lehnst du für deine Person ab?
Wie kommst du auf diese Idee?
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von USA TOMORROW »

epona » 8. Dez 2014, 13:20 hat geschrieben:
Ein Patient der ohne Nierenspende nicht überleben kann ist was?
Genau! Sein Leben wurde ausgelöscht.
Er stirbt eines natürlichen Todes. Bei einer Abtreibung wird ein Mensch auf Wunsch eines anderen Menschen getötet.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von epona »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 14:21 hat geschrieben: Wie kommst du auf diese Idee?
Du bist für eine Zwangsspende?
Dann sag es doch deutlich und starte mal ne Umfrage wer noch deiner Meinung ist.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von epona »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 14:22 hat geschrieben: Er stirbt eines natürlichen Todes. Bei einer Abtreibung wird ein Mensch auf Wunsch eines anderen Menschen getötet.
Wenn DU diesen Patienten durch eine Nierenspende retten könntest, es aber nicht tust, stirbt er durch wessen Entscheidung?
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von USA TOMORROW »

epona » 8. Dez 2014, 13:23 hat geschrieben:Du bist für eine Zwangsspende?
Nein. Ich würde keinen anderen Menschen dazu zwingen wollen, Blut oder ein Organ für mich oder eine andere Person zu spenden.

Du hattest aber Folgendes behauptet:
epona hat geschrieben:Ich entnehme deinem Beitrag, dass DU nicht bereit wärst einem schwer erkranken Menschen durch eine Blut-oder Organspende am Leben zu erhalten. :cool:
epona hat geschrieben:Aber Blut-oder Organspende lehnst du für deine Person ab?
Und etwas Derartiges habe ich niemals geschrieben.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von epona »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 14:26 hat geschrieben: Nein. Ich würde keinen anderen Menschen dazu zwingen wollen, Blut oder ein Organ für mich oder eine andere Person zu spenden.

Du hattest aber Folgendes behauptet:





Und etwas Derartiges habe ich niemals geschrieben.
Toll, du magst dich keiner Zwangsspende ( Blut/Organe) unterwerfen, erwartest aber von Frauen ungewollte Kinder auszutragen.

Frauen sind für dich Menschen 2.Klasse?
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Beitrag von USA TOMORROW »

epona » 8. Dez 2014, 13:33 hat geschrieben:Frauen sind für dich Menschen 2.Klasse?
Auf einer solchen Ebene macht eine Diskussion in meinen Augen keinen Sinn.

Ich zitiere dir dazu aber gern nochmal aus dem Urteil des BVerfG:
3. Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.

(...)

7. Grundrechte der Frau tragen nicht so weit, daß die Rechtspflicht zum Austragen des Kindes - auch nur für eine bestimmte Zeit - generell aufgehoben wäre. Die Grundrechtspositionen der Frau führen allerdings dazu, daß es in Ausnahmelagen zulässig, in manchen dieser Fälle womöglich geboten ist, eine solche Rechtspflicht nicht aufzuerlegen. Es ist Sache des Gesetzgebers, solche Ausnahmetatbestände im einzelnen nach dem Kriterium der Unzumutbarkeit zu bestimmen. Dafür müssen Belastungen gegeben sein, die ein solches Maß an Aufopferung eigener Lebenswerte verlangen, daß dies von der Frau nicht erwartet werden kann (Bestätigung von BVerfGE 39, 1 [48 ff.]).
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html
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Re: Abtreibungsumfrage

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USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 13:06 hat geschrieben: Bei dir habe ich da die Hoffnung ehrlich gesagt auch schon aufgegeben.

Du scheinst deine eigene Wahrheit dermaßen verinnerlicht zu haben, dass du für Argumente nicht mehr zugänglich bist.
Welche Argumente denn?
Du nennst Deine, immer gleichen, kruden Behauptungen und Vergleiche doch hoffentlich nicht Argument?
DU versuchst und hier nur DEINE "Wahrheit" (mehr ist es nicht) als absolute und allgemeingülktige Wahrheit unterzujubeln.
Nur ist DEINE "Wahrheit" nicht abdolut und allgemeingültig.
Embryonen sind nun mal keine Menschen, sie sind OHNE den Körper der Frau weder lebens- noch überlebensfähig. Geborene Kinder sind das sehr wohl.

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 13:06 hat geschrieben:Dieser Vergleich wird auch nicht sinnvoller, wenn man ihn ständig wiederholt.
Der vergleich ist allemal sinnvoller als Deine kruden Vergleiche von Embryonen mit geborenen Kindern.
USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 13:06 hat geschrieben:Eine Schwangerschaft ist (in der Regel) die Folge einer freien Entscheidung der Frau. Wo willst du da genau die Verbindung zur Zwangsentnahme von Blut oder Organen ziehen?
Es gibt Ausnahmen von der Regel und diese Ausnahmen nennen sich ungewollte Schwangerschaft ==> wenn beispielsweise das Verhütungsmittel versagt. Kann wohl kaum von freier Entcheidung die Rede sein.

Zwang ist Zwang - ganz unabhängig davon ob Frau gezwungen wird, ihren Körper für eine Schwangerschaft zur Verfügung zu stellen oder ob jeder zur Blut- oder Organspende gezwungen wird.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von epona »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 15:01 hat geschrieben: Auf einer solchen Ebene macht eine Diskussion in meinen Augen keinen Sinn.

Ich zitiere dir dazu aber gern nochmal aus dem Urteil des BVerfG:


http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html
*Lach* Argumentativ nur die alte Leier? :D

Vesuch doch einfach zu erklären warum Frau ungewollte Kinder austragen
(Leben ermöglichen), du aber nicht zu einer Nierenspende gezwunngen werden möchtest um (Weiter)Leben zu ermöglichen.
Ich bin gespannt. :cool:
Zuletzt geändert von epona am Montag 8. Dezember 2014, 14:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Abtreibungsumfrage

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USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 13:16 hat geschrieben:
Sexualität bedeutet nicht zwangsläufig vaginalen Geschlechtsverkehr.
Gehört zu gesunder erfüllter Sexualität dazu!
USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 13:16 hat geschrieben:Zudem lässt sich das Risiko einer Schwangerschaft durch die Kombination verschiedener Methoden auf praktisch 0 senken.
Aus welchem grund sollten denn verschiedene Methoden kombiniert werden, wenn die benutzte bestmögliche Sicherhait verspricht?
Tust Du das?
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von epona »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 14:16 hat geschrieben: Wo willst du das meinem Beitrag entnehmen? Das entspringt wohl eher deiner Phantasie.


Sexualität bedeutet nicht zwangsläufig vaginalen Geschlechtsverkehr.

Zudem lässt sich das Risiko einer Schwangerschaft durch die Kombination verschiedener Methoden auf praktisch 0 senken.
Jetzt wird es ganz verrückt.

Welche Gesetzgebung genau verbietet erwachsenen Menschen Vaginalverkehr und welches Gestz schreibt wem die Verhütungsmethode vor?
Den nur aus Verstößen gegen derartige Gesetze könnte sich eine Strafe zum Zwangsgebären ergeben.
Du nennst sicher noch deine Quellen?
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von USA TOMORROW »

Dark Angel » 8. Dez 2014, 14:12 hat geschrieben:Welche Argumente denn?
Du nennst Deine, immer gleichen, kruden Behauptungen und Vergleiche doch hoffentlich nicht Argument?
DU versuchst und hier nur DEINE "Wahrheit" (mehr ist es nicht) als absolute und allgemeingülktige Wahrheit unterzujubeln.
Nur ist DEINE "Wahrheit" nicht abdolut und allgemeingültig.
Embryonen sind nun mal keine Menschen, sie sind OHNE den Körper der Frau weder lebens- noch überlebensfähig. Geborene Kinder sind das sehr wohl.
Ich habe hier mehrere Quellen dafür geliefert, dass ein ungeborenes Kind sowohl biologisch als auch (in Deutschland) rechtlich rein Mensch ist.

Demgegenüber steht eure unbelegte Meinung, dass dies nicht der Fall sei.
Dark Angel » 8. Dez 2014, 14:12 hat geschrieben:Der vergleich ist allemal sinnvoller als Deine kruden Vergleiche von Embryonen mit geborenen Kindern.
Embryonen sind genauso Menschen, wie geborene Kinder.
Dark Angel » 8. Dez 2014, 14:12 hat geschrieben:Es gibt Ausnahmen von der Regel und diese Ausnahmen nennen sich ungewollte Schwangerschaft ==> wenn beispielsweise das Verhütungsmittel versagt. Kann wohl kaum von freier Entcheidung die Rede sein.
Die Entscheidung das Risiko einer Schwangerschaft einzugehen, wurde auch in diesem Fall frei getroffen.
Dark Angel » 8. Dez 2014, 14:12 hat geschrieben:Zwang ist Zwang - ganz unabhängig davon ob Frau gezwungen wird, ihren Körper für eine Schwangerschaft zur Verfügung zu stellen oder ob jeder zur Blut- oder Organspende gezwungen wird.
Keine Frau wird gezwungen, ihren Körper für eine Schwangerschaft zur Verfügung zu stellen.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von USA TOMORROW »

epona » 8. Dez 2014, 14:17 hat geschrieben:Vesuch doch einfach zu erklären warum Frau ungewollte Kinder austragen
(Leben ermöglichen), du aber nicht zu einer Nierenspende gezwunngen werden möchtest um (Weiter)Leben zu ermöglichen.
Ich bin gespannt. :cool:
Keine Frau soll dazu gezwungen werden, schwanger zu werden.

Wer sich aber bewusst dafür entscheidet, das Risiko einer Schwangerschaft in Kauf zu nehmen, der sollte auch bereit sein, die Konsequenzen aus dieser Entscheidung zu tragen.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von USA TOMORROW »

Dark Angel » 8. Dez 2014, 14:25 hat geschrieben:Aus welchem grund sollten denn verschiedene Methoden kombiniert werden, wenn die benutzte bestmögliche Sicherhait verspricht?
Tust Du das?
Ich wäre dazu bereit die Konsequenzen zu tragen, wenn die Verhütung versagt.

Wer dazu nicht bereit ist, muss halt auf Nummer sicher gehen.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von USA TOMORROW »

epona » 8. Dez 2014, 15:35 hat geschrieben:Welche Gesetzgebung genau verbietet erwachsenen Menschen Vaginalverkehr und welches Gestz schreibt wem die Verhütungsmethode vor?
Keines. Wieso auch?
epona » 8. Dez 2014, 15:35 hat geschrieben:Den nur aus Verstößen gegen derartige Gesetze könnte sich eine Strafe zum Zwangsgebären ergeben.
Lies nochmal das Urteil des BVerfG:
3. Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.

(...)

7. Grundrechte der Frau tragen nicht so weit, daß die Rechtspflicht zum Austragen des Kindes - auch nur für eine bestimmte Zeit - generell aufgehoben wäre. Die Grundrechtspositionen der Frau führen allerdings dazu, daß es in Ausnahmelagen zulässig, in manchen dieser Fälle womöglich geboten ist, eine solche Rechtspflicht nicht aufzuerlegen. Es ist Sache des Gesetzgebers, solche Ausnahmetatbestände im einzelnen nach dem Kriterium der Unzumutbarkeit zu bestimmen. Dafür müssen Belastungen gegeben sein, die ein solches Maß an Aufopferung eigener Lebenswerte verlangen, daß dies von der Frau nicht erwartet werden kann (Bestätigung von BVerfGE 39, 1 [48 ff.]).
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von epona »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 17:04 hat geschrieben: Keines. Wieso auch?


Lies nochmal das Urteil des BVerfG:


http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html
:D Oh Mann, man sagt den Niedersachsen ja einiges nach :D ............aber lassen wir das. ;)

Du kannst dein Textlein noch 100fach einstellen, so lange du den 2. Absatz und die damit verbundene Gesetzgebung 1993 nicht erfassen kannst bringt es DIR nicht viel.
Wir nehmen deine Kapitulation an. :cool:
Zuletzt geändert von epona am Montag 8. Dezember 2014, 16:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von Alana4 »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 16:04 hat geschrieben: Keines. Wieso auch?


Lies nochmal das Urteil des BVerfG:


http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html

Tja....lies du doch mal in deiner Quelle:
"....Die Grundrechtspositionen der Frau führen allerdings dazu, daß es in Ausnahmelagen zulässig, in manchen dieser Fälle womöglich geboten ist, eine solche Rechtspflicht nicht aufzuerlegen. Es ist Sache des Gesetzgebers, solche Ausnahmetatbestände im einzelnen nach dem Kriterium der Unzumutbarkeit zu bestimmen. Dafür müssen Belastungen gegeben sein, die ein solches Maß an Aufopferung eigener Lebenswerte verlangen, daß dies von der Frau nicht erwartet werden kann..."

Und nun? Der Gesetzgeber hat- nach kleiner Änderung in der Formulierung völlig ohne Beanstandung des BVerfG- eine Regelung gefunden und setzt als Grenze für die nahezu freie Entscheidung einer ungewollt schwangeren Frau das erste Schwangerschaftsdrittel.
In diesem Zeitraum wird jeder einzelnen betroffenen Frau zugetraut, dass allein sie selbst über sich entscheiden kann.
Dass dieses Recht der Frau zu späterem Zeitpunkt deutlich eingeschränkt wird, wird nur von wenigen kritisiert. Es ist weitgehend akzeptiert, auch und gerade von Frauen.

Wie stark die physische und/oder psychische Belastung einer Schwangerschaft im Einzelnen ist kann kein Außenstehender beurteilen. Und wenn Frau partout nicht schwanger sein will und partout kein Kind (zu diesem Zeitpunkt) zur Welt bringen möchte, dann ist für sie die individuell erträgliche Belastungsgrenze überschritten.
Ich beherrsche die deutsche Rechtschreibung! Aber meine Tastatur hat damit manchmal Probleme.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von Dark Angel »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 15:59 hat geschrieben: Ich habe hier mehrere Quellen dafür geliefert, dass ein ungeborenes Kind sowohl biologisch als auch (in Deutschland) rechtlich rein Mensch ist.
Hast Du nicht. 1. waren das keine deutschen Quellen und 2. ignorierst Du immer den Teil des Urteils vom Bundesverfassungsgericht, der der Frau expliziet das Letztentscheidungsrecht einräumt. Wurde von uns schon mehrfach zitiert.
Und menschliches Wesen/menschlich ist ungleich Mensch!
Demgegenüber steht eure unbelegte Meinung, dass dies nicht der Fall sei.
Demgegenüber steht unsere Meinung, die auf der aktuellen rechtlichen Regelung basiert.
Dark Angel » 8. Dez 2014, 14:12 hat geschrieben:Der vergleich ist allemal sinnvoller als Deine kruden Vergleiche von Embryonen mit geborenen Kindern.
Embryonen sind genauso Menschen, wie geborene Kinder.
Und wenn Du das noch tausendmal wiederholst, wird es nicht wahrer. Etwas sich erst entwickeln muss, KANN NICHT das Gleiche/genauso sein, wie etwas, was sich bereits entwickelt hat UND geboren ist.


NEIN!! Das Risiko einer Schwangerschaft sollte ja gerade ausgeschlossen werden, deshalb wurde ja gerade verhütet.
WENN das Risiko einer Schwangerschaft eingegangen worden wäre, dann hätte das Paar auf jegliche Verhütung verzichtet.
Wer verhütet, will ja gerade KEIN Risiko eingehen. Geht das in Deinen Schädel rein?

Nochmal meine Frage an Dich: Kombinierst DU mehrere Verhütungsmittel und -methoden miteinander? Verzichtest DU konsequent auf den Koitus?
Dank des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1993 zur Fristenregelung nicht. Aber Ihr Abtreibungsgegner wollt Frauen dazu zwingen eine Schwangerschaft auszutragen und damit ihren Körper für eine Schwangerschaft zur verfügung zu stellen.
Nochmal: Sexualität gehört zum Menschsein UND zu einem gesunden, erfüllten Leben dazu und zur Sexualität gehört der Koitus.
Enthaltsamkeit ist KEINE Option!
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von Dark Angel »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 16:01 hat geschrieben:
Wer sich aber bewusst dafür entscheidet, das Risiko einer Schwangerschaft in Kauf zu nehmen, der sollte auch bereit sein, die Konsequenzen aus dieser Entscheidung zu tragen.
Du solltes endlich mal begreifen, dass diejenigen die verhüten sich bewusst GEGEN das Risiko einer Schwangerschaft entscheiden!
Dennoch bleibt ein UNKALKULIERBARES Restrisiko.
Du weißt was unkalkulierbar ist?
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von USA TOMORROW »

epona » 8. Dez 2014, 16:24 hat geschrieben:Du kannst dein Textlein noch 100fach einstellen, so lange du den 2. Absatz und die damit verbundene Gesetzgebung 1993 nicht erfassen kannst bringt es DIR nicht viel.
Wie kommst du darauf, dass ich dies nicht erfassen würde?

Ich habe eher das Gefühl, dass du und Dark Angel Probleme haben, den Inhalt des Urteils zu verstehen.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von USA TOMORROW »

Dark Angel » 8. Dez 2014, 16:39 hat geschrieben:1. waren das keine deutschen Quellen
Und?
Dark Angel » 8. Dez 2014, 16:39 hat geschrieben:2. ignorierst Du immer den Teil des Urteils vom Bundesverfassungsgericht, der der Frau expliziet das Letztentscheidungsrecht einräumt.
Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.
Dark Angel » 8. Dez 2014, 16:39 hat geschrieben:Demgegenüber steht unsere Meinung, die auf der aktuellen rechtlichen Regelung basiert.
Aus der aktuellen rechtlichen Regelung leitest du also ab, dass Menschen vor der Geburt keine Menschen seien?
Dark Angel » 8. Dez 2014, 16:39 hat geschrieben:Und wenn Du das noch tausendmal wiederholst, wird es nicht wahrer. Etwas sich erst entwickeln muss, KANN NICHT das Gleiche/genauso sein, wie etwas, was sich bereits entwickelt hat UND geboren ist.
Ein Kind entwickelt sich ebenfalls noch. Dennoch ist es genauso ein Mensch, wie ein Jugendlicher. Ein Jugendlicher entwickelt sich ebenfalls noch. Dennoch ist er genauso ein Mensch, wie ein Erwachsener. Ein Erwachsener entwickelt sich ebenfalls noch. Dennoch ist er genau so ein Mensch, wie ein Greis...
Dark Angel » 8. Dez 2014, 16:39 hat geschrieben:NEIN!! Das Risiko einer Schwangerschaft sollte ja gerade ausgeschlossen werden, deshalb wurde ja gerade verhütet.
WENN das Risiko einer Schwangerschaft eingegangen worden wäre, dann hätte das Paar auf jegliche Verhütung verzichtet.
Wer verhütet, will ja gerade KEIN Risiko eingehen.
Auch wer verhütet geht ein Risiko ein.
Dark Angel » 8. Dez 2014, 16:39 hat geschrieben:Nochmal meine Frage an Dich: Kombinierst DU mehrere Verhütungsmittel und -methoden miteinander? Verzichtest DU konsequent auf den Koitus?
Nö. Wieso auch?
Dark Angel » 8. Dez 2014, 16:39 hat geschrieben:Dank des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1993 zur Fristenregelung nicht. Aber Ihr Abtreibungsgegner wollt Frauen dazu zwingen eine Schwangerschaft auszutragen und damit ihren Körper für eine Schwangerschaft zur verfügung zu stellen.
Niemand will eine Frau zwingen das Risiko einer Schwangerschaft einzugehen. Wenn sie es aber aus freien Stücken eingeht, sollte sie die Konsequenzen aus ihrer Entscheidung ebenso tragen, wie der an der Zeugung beteiligte Mann.
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Re: Abtreibungsumfrage

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Dark Angel » 8. Dez 2014, 16:43 hat geschrieben: Du solltes endlich mal begreifen, dass diejenigen die verhüten sich bewusst GEGEN das Risiko einer Schwangerschaft entscheiden!
Dennoch bleibt ein UNKALKULIERBARES Restrisiko.
Du weißt was unkalkulierbar ist?
Dazu noch zwei Fragen:

1. Bist du dafür Abtreibungen zu verbieten, wenn nicht verhütet wurde?

2. Sollten Männer von der Unterhaltspflicht befreit sein, wenn sie beim Sex verhütet haben?
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von epona »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 18:20 hat geschrieben: Dazu noch zwei Fragen:

1. Bist du dafür Abtreibungen zu verbieten, wenn nicht verhütet wurde?

2. Sollten Männer von der Unterhaltspflicht befreit sein, wenn sie beim Sex verhütet haben?
Plädierst du jetzt für eine Schlafzimmer-Polizei?

Meine Güte, ist dir nichts zu abwegig?

Aber erzähl doch bitte endlich warum du nicht zwangsweise eine Niere oder wenigstens ein wenig Blut spenden möchtest. ;)
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von USA TOMORROW »

epona » 8. Dez 2014, 17:35 hat geschrieben:Plädierst du jetzt für eine Schlafzimmer-Polizei?
Nö. Aber die ganze Argumentation von Dark Angel läuft ins Leere, wenn Abtreibung unabhängig davon erlaubt sein soll, ob verhütet wurde oder nicht.
epona » 8. Dez 2014, 17:35 hat geschrieben:Aber erzähl doch bitte endlich warum du nicht zwangsweise eine Niere oder wenigstens ein wenig Blut spenden möchtest. ;)
Wie oft soll ich dir den Unterschied denn noch erklären?
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von epona »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 18:40 hat geschrieben: Nö. Aber die ganze Argumentation von Dark Angel läuft ins Leere, wenn Abtreibung unabhängig davon erlaubt sein soll, ob verhütet wurde oder nicht.


Wie oft soll ich dir den Unterschied denn noch erklären?
Was ein Quatsch

1. ist ein Abbruch innerhalb vorgegebener Fristen bereits erlaubt.
1a) Frau muss keine Gründe nennen.

2. Du konntest bisher keine Erklärung liefern.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von USA TOMORROW »

epona » 8. Dez 2014, 17:45 hat geschrieben:Was ein Quatsch

1. ist ein Abbruch innerhalb vorgegebener Fristen bereits erlaubt.
1a) Frau muss keine Gründe nennen.
Eben. Daher ist Dark Angels Argument unsinnig.
epona » 8. Dez 2014, 17:45 hat geschrieben:2. Du konntest bisher keine Erklärung liefern.
Wenn du den Unterschied nicht erkennen willst, kann ich dir leider auch nicht helfen.

Das BVerfG sieht es allerdings genauso wie ich.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von Dark Angel »

"....Die Grundrechtspositionen der Frau führen allerdings dazu, daß es in Ausnahmelagen zulässig, in manchen dieser Fälle womöglich geboten ist, eine solche Rechtspflicht nicht aufzuerlegen. Es ist Sache des Gesetzgebers, solche Ausnahmetatbestände im einzelnen nach dem Kriterium der Unzumutbarkeit zu bestimmen. Dafür müssen Belastungen gegeben sein, die ein solches Maß an Aufopferung eigener Lebenswerte verlangen, daß dies von der Frau nicht erwartet werden kann..."


Bist Du in der Lage diesen Text zu verstehen? Dieser Auszug aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Deine eigene Quelle) widerspricht klar und eindeutig dem, was Du uns hier immer wieder unterjubeln willst.
Da steht klar und eindeutig, dass es Fälle = Ausnahmen gibt, in denen die Rechtspflicht (Austragen der Schwangerschaft) NICHT auferlegt werden kann.
Verstehtst Du das?
Aus der aktuellen rechtlichen Regelung leitest du also ab, dass Menschen vor der Geburt keine Menschen seien?
Nein - ich leite das logisch her. Etwas, was sich erst entwickeln muss, das gibt es noch nicht. Da kann das noch so sehr (juristisch) verklausuliert sein. Eine befruchtete Eizelle ist zwar menschlich, aber KEIN Mensch.
Ein Kind entwickelt sich ebenfalls noch.
Falsch! Ein Kind ist vollständig entwickelt, es hat alle notwendigen Organe und die funktionieren. Ein Kind wächst und es lernt, aber es entwickelt sich nicht.
Dennoch ist es genauso ein Mensch, wie ein Jugendlicher. Ein Jugendlicher entwickelt sich ebenfalls noch. Dennoch ist er genauso ein Mensch, wie ein Erwachsener. Ein Erwachsener entwickelt sich ebenfalls noch. Dennoch ist er genau so ein Mensch, wie ein Greis...
Und wieder falsch! Auch der Jugendliche entwickelt sich nicht, sondern er wächst und reift (Pubertät) und der erwachsene Mensch altert. Hierbei handelt es sich zwar auch um Prozesse, aber NICHT um Entwicklungsprozesse.
Der einzige Entwicklungsprozess findet während der Schwangerschaft statt. Wachstum ist ungleich Entwicklung!
Auch wer verhütet geht ein Risiko ein.
Falsch! Er unternimmt alles, was möglich ist, um das Risiko auszuschließen!
WENN der Verhütende ein Risiko eingehen würde, wäre Verhütung sinnlos.
Daher nochmals meine Frage: Weißt Du was unkalkulierbar ist?
Nö. Wieso auch?
Achnee! Also gehst Du ganz bewusst ein Risiko ein - ein Risiko, dessen Konsequenzen allein die Frau zu tragen hat.
Niemand will eine Frau zwingen das Risiko einer Schwangerschaft einzugehen. Wenn sie es aber aus freien Stücken eingeht, sollte sie die Konsequenzen aus ihrer Entscheidung ebenso tragen, wie der an der Zeugung beteiligte Mann.
Doch DU und alle Abtreibungsgegner wollen eine Frau zum Austragen einer Schwangerschaft zwingen.
Eine Frau, die verhütet, geht sie NICHT "aus freien Stücken"/freiwillig das Risiko einer Schwangerschaft ein, sondern sie will eine Schwangerschaft verhindern, will das Risiko ausschließen.
DAS ist der einzige Grund, aus dem verhütet wird, das Risiko verhindern.
Kapierst Du das?
Zuletzt geändert von Dark Angel am Montag 8. Dezember 2014, 18:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von Dark Angel »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 17:20 hat geschrieben: Dazu noch zwei Fragen:

1. Bist du dafür Abtreibungen zu verbieten, wenn nicht verhütet wurde?
Nein! Auch wenn Frau nicht verhütet, können ihre Lebensumständer derart sein, dass sie die Schwangerschaft NICHT austragen kann.
Verhütung ist KEIN Kriterium, sondern die ganz persönliche Lebensumstände, in denen eine Schwangerschaft eine UNZUMUTBARE belastung darstellt.
2. Sollten Männer von der Unterhaltspflicht befreit sein, wenn sie beim Sex verhütet haben?
NEIN! Der Unterhalt steht dem Kind zu und das Kind hat ein Recht auf den Unterhalt BEIDER Elternteile, weil BEIDE an seiner Entstehung beteiligt waren/sind.
Ob eine Frau abtreibt oder nicht, liegt allein in der Entscheidungsgewalt der Frau - es ist IHR Körper!
wurde Dir auch mindesten ein gefühlte Million mal erklärt.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von USA TOMORROW »

Dark Angel » 8. Dez 2014, 17:48 hat geschrieben:Dieser Auszug aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Deine eigene Quelle) widerspricht klar und eindeutig dem, was Du uns hier immer wieder unterjubeln willst.
Tut er das? Welchem meiner Beiträge soll der denn widersprechen?
Dark Angel » 8. Dez 2014, 17:48 hat geschrieben:Da steht klar und eindeutig, dass es Fälle = Ausnahmen gibt, in denen die Rechtspflicht (Austragen der Schwangerschaft) NICHT auferlegt werden kann.
Verstehtst Du das?
Sicher. Habe ich irgendwo etwas anderes behauptet oder gefordert?
Dark Angel » 8. Dez 2014, 17:48 hat geschrieben:Nein - ich leite das logisch her. Etwas, was sich erst entwickeln muss, das gibt es noch nicht. Da kann das noch so sehr (juristisch) verklausuliert sein. Eine befruchtete Eizelle ist zwar menschlich, aber KEIN Mensch.
Könntest du diese Behauptung mit einer seriösen Quelle belegen?
Dark Angel » 8. Dez 2014, 17:48 hat geschrieben:Falsch! Ein Kind ist vollständig entwickelt, es hat alle notwendigen Organe und die funktionieren. Ein Kind wächst und es lernt, aber es entwickelt sich nicht.

Und wieder falsch! Auch der Jugendliche entwickelt sich nicht, sondern er wächst und reift (Pubertät) und der erwachsene Mensch altert. Hierbei handelt es sich zwar auch um Prozesse, aber NICHT um Entwicklungsprozesse.
Der einzige Entwicklungsprozess findet während der Schwangerschaft statt. Wachstum ist ungleich Entwicklung!
Du meinst also allen Ernstes die Entwicklung eines Menschen sei mit der Geburt abgeschlossen?
Dark Angel » 8. Dez 2014, 17:48 hat geschrieben:Falsch! Er unternimmt alles, was möglich ist, um das Risiko auszuschließen!
Das stimmt nicht. Wer alles unternimmt, was möglich ist, um eine Schwangerschaft auszuschließen, wird definitiv nicht schwanger.
Dark Angel » 8. Dez 2014, 17:48 hat geschrieben:WENN der Verhütende ein Risiko eingehen würde, wäre Verhütung sinnlos.
Nein. Denn sie mindert das Risiko.
Dark Angel » 8. Dez 2014, 17:48 hat geschrieben:Achnee! Also gehst Du ganz bewusst ein Risiko ein - ein Risiko, dessen Konsequenzen allein die Frau zu tragen hat.
Die Konsequenzen würden meine Freundin und ich gemeinsam tragen.
Dark Angel » 8. Dez 2014, 17:48 hat geschrieben:Doch DU und alle Abtreibungsgegner wollen eine Frau zum Austragen einer Schwangerschaft zwingen.
Aber nicht dazu, das Risiko einer Schwangerschaft bewusst einzugehen.
Dark Angel » 8. Dez 2014, 17:48 hat geschrieben:Eine Frau, die verhütet, geht sie NICHT "aus freien Stücken"/freiwillig das Risiko einer Schwangerschaft ein, sondern sie will eine Schwangerschaft verhindern, will das Risiko ausschließen.
DAS ist der einzige Grund, aus dem verhütet wird, das Risiko verhindern.
Kapierst Du das?
Sie geht dennoch ein Risiko ein. Sonst könnte sie nicht schwanger werden. Gar nicht so schwer zu verstehen eigentlich.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von epona »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 18:47 hat geschrieben: Eben. Daher ist Dark Angels Argument unsinnig.


Wenn du den Unterschied nicht erkennen willst, kann ich dir leider auch nicht helfen.

Das BVerfG sieht es allerdings genauso wie ich.
Du kannst a) nicht helfen weil du keine vernünftige Erklärung aufweisen kannst.
Du hast b) die aus dem Urteil resultierende Rechtsprechung ganz offensichtlich nicht verstanden.

ca. 100.000 legale Abbrüche jährlich beweisen das Gegenteil deiner Auffassung ;)
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von Dark Angel »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 17:40 hat geschrieben: Nö. Aber die ganze Argumentation von Dark Angel läuft ins Leere, wenn Abtreibung unabhängig davon erlaubt sein soll, ob verhütet wurde oder nicht.
Entscheidend sind die Lebensumstände in denen eine Schwangerschaft eine unzumutbare Belastung darstellt. Ob frau verhütet hat oder nicht, spielt dabei überhaupt keine Rolle.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von USA TOMORROW »

Dark Angel » 8. Dez 2014, 18:00 hat geschrieben:Nein!
Was soll dann dein Gerede von Verhütung?
Dark Angel » 8. Dez 2014, 18:00 hat geschrieben:NEIN!
Ein Mann muss also selbst dann die Konsequenzen zu tragen haben, wenn er laut deiner Aussage alles unternimmt, was möglich ist, um das Risiko einer Schwangerschaft auszuschließen?

Wieso siehst du das bei Frauen anders?
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von epona »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 19:03 hat geschrieben: Tut er das? Welchem meiner Beiträge soll der denn widersprechen?


Sicher. Habe ich irgendwo etwas anderes behauptet oder gefordert?


Könntest du diese Behauptung mit einer seriösen Quelle belegen?


Du meinst also allen Ernstes die Entwicklung eines Menschen sei mit der Geburt abgeschlossen?


Das stimmt nicht. Wer alles unternimmt, was möglich ist, um eine Schwangerschaft auszuschließen, wird definitiv nicht schwanger.


Nein. Denn sie mindert das Risiko.


Die Konsequenzen würden meine Freundin und ich gemeinsam tragen.


Aber nicht dazu, das Risiko einer Schwangerschaft bewusst einzugehen.


Sie geht dennoch ein Risiko ein. Sonst könnte sie nicht schwanger werden. Gar nicht so schwer zu verstehen eigentlich.
Was du und deine Freundin machen ist völlig unerheblich.
Lasset die Kinderlein kommen. :D
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von Alana4 »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 17:47 hat geschrieben: Eben. Daher ist Dark Angels Argument unsinnig.
Weil eine Frau, die die Abtreibung will (nach 218a) keine Gründe nennen muss?
Gleichwohl HAT die Frau Gründe, ihre ganz individuellenGründe, stark genug, sie zu ihrer Entscheidung zu bringen.
Wenn du den Unterschied nicht erkennen willst, kann ich dir leider auch nicht helfen.
Erklär doch, wenn du kannst!

Das BVerfG sieht es allerdings genauso wie ich.
Nee, tut es nicht.
Dass du die Ausführungen des BVerfG nicht verstehst, dafür können die Damen und Herren da ja nichts.
Das macht auch nichts, wichtig war ja nur, dass der Gesetzgeber es versteht. Und es wird dich nun sehr überraschen: an der jetzt aktuellen Rechtslage hat das BVerfG nichts zu meckern! Alles tutti! :D
Ein Mann muss also selbst dann die Konsequenzen zu tragen haben, wenn er laut deiner Aussage alles unternimmt, was möglich ist, um das Risiko einer Schwangerschaft auszuschließen?
Ja! Muss er! Und zwar ausschließlich dann, wenn das Kind geboren ist. Genau wie die Frau dann "Konsequenzen tragen muss". Wer sonst sollte diese "Konsequenz" tragen?

Oder welche "Konsequenzen" meinst du denn, die nur der Mann hätte und vor denen sich eine Frau drücken könnte?



Die Folge des Handelns beider Beteiligter, die da "Schwangerschaft" heißt....nee, die muss der Mann nicht tragen. Nicht in des Wortes wahrer Bedeutung . Er "trägt" nicht- und schon gar keine ungewollte keine Schwangerschaft. Er wird auch nie ungewollt schwanger. Dieser "Zustand" geht komplett an ihm vorbei. Da kannste nichts dran machen. Ist so.
Zuletzt geändert von Alana4 am Montag 8. Dezember 2014, 18:17, insgesamt 1-mal geändert.
Ich beherrsche die deutsche Rechtschreibung! Aber meine Tastatur hat damit manchmal Probleme.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von USA TOMORROW »

epona » 8. Dez 2014, 18:03 hat geschrieben:Du kannst a) nicht helfen weil du keine vernünftige Erklärung aufweisen kannst.
Was genau hast du denn nicht verstanden?
epona » 8. Dez 2014, 18:03 hat geschrieben:Du hast b) die aus dem Urteil resultierende Rechtsprechung ganz offensichtlich nicht verstanden.
Die Rechtsprechung resultiert größtenteils nicht aus dem Urteil.
epona » 8. Dez 2014, 18:03 hat geschrieben:ca. 100.000 legale Abbrüche jährlich beweisen das Gegenteil deiner Auffassung ;)
Die beweisen wohl eher, dass die Beratungsregel die Ziele, die sie laut BVerfG haben soll, nicht wirklich zufriedenstellend erfüllt.

Aber du könntest ja einmal näher erläutern, inwiefern diese das Gegenteil meiner Auffassung beweisen sollen.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von epona »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 19:05 hat geschrieben: Was soll dann dein Gerede von Verhütung?


Ein Mann muss also selbst dann die Konsequenzen zu tragen haben, wenn er laut deiner Aussage alles unternimmt, was möglich ist, um das Risiko einer Schwangerschaft auszuschließen?

Wieso siehst du das bei Frauen anders?
ER geht halt immer ein Risiko ein :D
Vernünftig ist, im Vorfeld eine Absprache über den Fall der Fälle zu treffen.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von Dark Angel »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 17:47 hat geschrieben: Eben. Daher ist Dark Angels Argument unsinnig.
Nein, mein Argument ist NICHT unsinnig!
Die Frau muss keine Gründe nennen, weil es IHRE Gründe sind und KEIN Dritter/Außenstehender beurteilen kann, ob die schwerwiegend genug sind für einen Schwangerschaftsabbruch. Das kann NUR die Frau und sonst niemand!
Das BVerfG sieht es allerdings genauso wie ich.
FALSCH!! Die entscheidenden Auszüge aus dem Urteil des BVerfG wurden Dir schon zig mal zitiert.
Das BVerfG sieht es eben NICHT genauso wie Du.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von epona »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 19:08 hat geschrieben: Was genau hast du denn nicht verstanden?


Die Rechtsprechung resultiert größtenteils nicht aus dem Urteil.


Die beweisen wohl eher, dass die Beratungsregel die Ziele, die sie laut BVerfG haben soll, nicht wirklich zufriedenstellend erfüllt.

Aber du könntest ja einmal näher erläutern, inwiefern diese das Gegenteil meiner Auffassung beweisen sollen.
Ruderst du gerade wunderbar zurück?

Und doch, die Beratungsregel erfüllt genau ihr Ziel.

Sie gibt Frauen die Möglichkeit einer freien Entscheidung.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von USA TOMORROW »

Alana4 » 8. Dez 2014, 18:06 hat geschrieben:Weil eine Frau, die die Abtreibung will (nach 218a) keine Gründe nennen muss?
Richtig.
Alana4 » 8. Dez 2014, 18:06 hat geschrieben:Erklär doch, wenn du kannst!
Habe ich nun schon mehrfach getan. Für dich noch einmal:

In dem einem Fall würde man einen Menschen gegen seinen Willen zwingen einen Eingriff an seinem Körper vornehmen zu lassen. Im anderen Fall verbietet man einem Menschen die Tötung eines anderen Menschen, um die Konsequenzen des eigenen freiwilligen Handelns rückgängig zu machen.

Wo da irgendeine Vergleichbarkeit vorliegen soll, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht.
Alana4 » 8. Dez 2014, 18:06 hat geschrieben:Nee, tut es nicht.
Doch, tut es. Einfach mal das Urteil lesen.
Alana4 » 8. Dez 2014, 18:06 hat geschrieben:Dass du die Ausführungen des BVerfG nicht verstehst, dafür können die Damen und Herren da ja nichts.
Du kannst ja gern die Stellen zitieren, die deiner Meinung nach meinen Ausführungen widersprechen.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von Dark Angel »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 18:03 hat geschrieben: Tut er das? Welchem meiner Beiträge soll der denn widersprechen?


Sicher. Habe ich irgendwo etwas anderes behauptet oder gefordert?


Könntest du diese Behauptung mit einer seriösen Quelle belegen?


Du meinst also allen Ernstes die Entwicklung eines Menschen sei mit der Geburt abgeschlossen?


Das stimmt nicht. Wer alles unternimmt, was möglich ist, um eine Schwangerschaft auszuschließen, wird definitiv nicht schwanger.


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Die Konsequenzen würden meine Freundin und ich gemeinsam tragen.


Aber nicht dazu, das Risiko einer Schwangerschaft bewusst einzugehen.


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Wie dämlich ist das denn?
Du Spinner - niemand der verhütet, geht das Risiko einer Schwangerschaft bewusst ein. Er will das Risiko ausschließen und NICHT vermindern. Er will eine Schwangerschaft VERHINDERN und sonst gar nichts!
Also dümmer gehts wirklich nimmer!
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von USA TOMORROW »

epona » 8. Dez 2014, 18:11 hat geschrieben:Ruderst du gerade wunderbar zurück?
Inwiefern?
epona » 8. Dez 2014, 18:11 hat geschrieben:Und doch, die Beratungsregel erfüllt genau ihr Ziel.

Sie gibt Frauen die Möglichkeit einer freien Entscheidung.
Das ist nicht das Ziel der Beratungsregel:
Damit kommen das verfassungsrechtlich vorgegebene Ziel der Beratung und deren wesentlicher Inhalt (vgl. oben D.IV.1.) nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck. Die Beratung ist zwar ergebnisoffen zu führen, weil dann am ehesten erwartet werden kann, daß sich die Frau an der Suche nach einer Konfliktlösung beteiligt. Doch darf die Beratung nicht ergebnis- und zieloffen, sondern muß auf den Schutz des ungeborenen Lebens hin orientiert sein. Die Beraterinnen und Berater haben sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Schwangere zur Fortsetzung ihrer Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen.
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von epona »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 19:12 hat geschrieben: Richtig.


Habe ich nun schon mehrfach getan. Für dich noch einmal:

In dem einem Fall würde man einen Menschen gegen seinen Willen zwingen einen Eingriff an seinem Körper vornehmen zu lassen. Im anderen Fall verbietet man einem Menschen die Tötung eines anderen Menschen, um die Konsequenzen des eigenen freiwilligen Handelns rückgängig zu machen.

Wo da irgendeine Vergleichbarkeit vorliegen soll, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht.
Die Vergleichbarkeit nennst du gerade selbst.

Sie liegt in "anderen Menschen".

Wie bereits mehrfach erklärt, unser GG läßt es NICHT zu, dass ein Mensch einen ANDEREN Menschen zwingt seinen Körper, seine Gesundheit und ggf. sein Leben einzusetzen um diesen ANDEREN Menschen das Leben zu ermöglichen.

Ob dieser 1. Mensch nun Sex hatte oder nicht ist völlig unerheblich.
Deshalb darf DICH niemand zu einer Blut-oder Organspende zwingen.
Hast du es jetzt verstanden?
Zuletzt geändert von epona am Montag 8. Dezember 2014, 18:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Abtreibungsumfrage

Beitrag von epona »

USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 19:17 hat geschrieben: Inwiefern?


Das ist nicht das Ziel der Beratungsregel:


http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html
Aber sehr wohl.
Die Frau darf nicht beeinflusst werden.
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Re: Abtreibungsumfrage

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USA TOMORROW » Mo 8. Dez 2014, 18:17 hat geschrieben: Inwiefern?


Das ist nicht das Ziel der Beratungsregel:


http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html
Ergenisoffen bedeutet, dass Frau IN JEDEM Fall frei entscheidet. Und wenn sie sich nach der Beratung dennoch für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, bedeutet das, dass die Beratung NICHT zur Lösung des Konflikts beitragen konnte,
Nicht mehr und nicht weniger!
Ergebnisoffen bedeutet NICHT, die Frau von ihrem Enschluss um jeden Preis abbringen.
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