Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
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Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Ich habe gestern Die Zeit Matinee bei Phoenix gesehen (Steinbrück,Naumann und Joffe). Darin kam kurz zur Sprache das bei einem Landesbankrott der Bund einen Kommissar für das Land stellen kann. Angesichts der Krise bei den Landesbanken könnte es zu einem Bankrott Bayerns und auch anderer Bundesländer kommen.
Es wurde auch gesagt das der Artikel schon im Saarland und in Bremen angewendet werden hätte können.
Welche Auswirkungen hätte das ? Was wäre wenn im Folge der Krise mehrere Länder Bankrott sind ?
Es wurde auch gesagt das der Artikel schon im Saarland und in Bremen angewendet werden hätte können.
Welche Auswirkungen hätte das ? Was wäre wenn im Folge der Krise mehrere Länder Bankrott sind ?
Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Sehr gute Frage. Vermutlich mehrere Kommissare. Den Titel kennt man doch irgendwo her ... ?Fire81 hat geschrieben:Ich habe gestern Die Zeit Matinee bei Phoenix gesehen (Steinbrück,Naumann und Joffe). Darin kam kurz zur Sprache das bei einem Landesbankrott der Bund einen Kommissar für das Land stellen kann. Angesichts der Krise bei den Landesbanken könnte es zu einem Bankrott Bayerns und auch anderer Bundesländer kommen.
Es wurde auch gesagt das der Artikel schon im Saarland und in Bremen angewendet werden hätte können.
Welche Auswirkungen hätte das ? Was wäre wenn im Folge der Krise mehrere Länder Bankrott sind ?
Warum im Saarland / Bremen ?
Hier mal der Art. 37 GG
(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.
Eine Aufhebung, Auflösung der förderalen Strukturen könnte die Folge sein.
Zuletzt geändert von Marianne am Di 9. Dez 2008, 00:24, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Bremen und das Saarland waren bzw. sind pleite. Allerdings ist Bayern eine andere Kategorie als diese Miniländer. Zum ende des Förderalismus ist nur zu sagen ich sehe ehrlich gesagt nicht ein warum ich als Brandenburger meine ohnehin begrenzten Rechte aufgeben sollte weil grössenwahnsinnige CSUler ihr Land verzocken.Marianne hat geschrieben:
Sehr gute Frage. Vermutlich mehrere Kommissare. Den Titel kennt man doch irgendwo her ... ?
Warum im Saarland / Bremen ?
Hier mal der Art. 37 GG
(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.
Eine Aufhebung, Auflösung der förderalen Strukturen könnte die Folge sein.
Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Pleite ist nach dem Kaufmännischen doch bereits jedes Bundesland.Fire81 hat geschrieben:
Bremen und das Saarland waren bzw. sind pleite. Allerdings ist Bayern eine andere Kategorie als diese Miniländer. Zum ende des Förderalismus ist nur zu sagen ich sehe ehrlich gesagt nicht ein warum ich als Brandenburger meine ohnehin begrenzten Rechte aufgeben sollte weil grössenwahnsinnige CSUler ihr Land verzocken.
Zu Brandenburg fällt mir spontan das ein:
Jede Landesbank "entdeckt" nach der Merkelschen-Wunder-Bürgschaft plötzlich, dass Aufsichtsräte und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften versehentlich über Jahre/Jahrzehnte geschlafen haben und kleine 1-2 stellige Milliardenlöcher doch glatt übersehen haben.
Der Normal-Unternehmer erhält Dank Basel II nur noch mit einer illegalen 300 % Absicherung ein Darlehen, während die Banken lieber in den USA oder im asiat. Raum zum Zocken gehen. De facto ist bereits die gesamte BRD verzockt.
Dann ist der Weg ja frei in die EU.
Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
An wen? Irgendwer muß das Vermögen ja haben.Marianne hat geschrieben:De facto ist bereits die gesamte BRD verzockt.
Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Wie nennst du es denn, wenn eine Bayern LB oder HSH Nordbank 2 stellige Milliarden -Löcher plötzlich entdecken, weil sie sich im US-Immobilien-Djungel, oder an irgendeinem OTC verspekuliert haben ?ralphon hat geschrieben:
An wen? Irgendwer muß das Vermögen ja haben.
Und jetzt kommt Frau Merkel und gibt das 2,5 fache des BSP der BRD als Bürgschaft. Was ist, wenn der Bürge zu zahlen hat ? Gibt dein Sparschwein das denn her ?
Zuletzt geändert von Marianne am Di 9. Dez 2008, 10:51, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
nein könnte es nicht, der föderalismus ist in der verfassung festgeschrieben und auch ein vom bund als de-facto-ministerpräsident eingesetzter kommissar kann die föderale struktur nicht aufheben. zudem leitet ein solcher kommissar ein betroffenes bundesland ausdrücklich nur vorübergehend. damit ist klar, dass ihm eine landesregierung folgt.Marianne hat geschrieben: Eine Aufhebung, Auflösung der förderalen Strukturen könnte die Folge sein.
bist du eigentlich so blöd oder tust du nur so? als ob es in deutschland nicht reserven gäbe, die das 2,5-fache des BSP als peanuts aussähen ließen.Marianne hat geschrieben: Und jetzt kommt Frau Merkel und gibt das 2,5 fache des BSP der BRD als Bürgschaft. Was ist, wenn der Bürge zu zahlen hat ? Gibt dein Sparschwein das denn her ?
nur weil man eine handvoll schulden hat, ist man längst nicht pleite.Marianne hat geschrieben: Pleite ist nach dem Kaufmännischen doch bereits jedes Bundesland.
wohl nur die, dass der kommissar der landesregierung sagt wo sie zu sparen hat, welche landessteuern zu erhöhen sind, welche zugeständnisse das land dem bund etwa im bundesrat zu machen hat etc. wenn ein bundesland aber tatsächlich zahlungsunfähig sein sollte, was sollen solche maßnahmen dann noch helfen, wären doch nur tropfen auf den heißen stein. bei finanziellen krisen wäre ein kommissar meiner meinung nach total unnütz. kurzfristig kann der auch kein geld zaubern. der bund könnte mit der maßnahme die unfähige landesregierung absetzen und neuwahlen ausrufen lassen. im extremfall könnte eine länderfusion von ihm angeregt werden (etwa zu brandenburg-berlin) aber da müssten die bürger dann auch zustimmen. mehr möglichkeiten für den kommissar seh ich grad nicht.Fire81 hat geschrieben: Welche Auswirkungen hätte das ? Was wäre wenn im Folge der Krise mehrere Länder Bankrott sind ?
ich halte das instrument des staatskommissars am ehesten geeignet wenn die landesregierung komplett ausfällt und das landesparlament nicht beschlußfähig ist (durch unfall oder krankheit) und das land dadurch unregiert ist oder wenn sich die landesregierung bundesfeindlich verhält (steuern nicht abführt oder die sezession erklärt etc.). ansonsten braucht man ihn nicht.
das entscheidende in rot. die länder werden einem anderen land nur dann einen bundeskommissar überstülpen, wenn es wirklich sein muss um das land zu regieren, wenn es absolut unumgänglich ist.Art. 37 GG
(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.
Zuletzt geändert von lostsoul am Di 9. Dez 2008, 11:30, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Ich kann mich auch nicht entsinnen, wann der Art. 37 GG jemals relevant war.lostsoul hat geschrieben:ansonsten braucht man ihn nicht.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Fire81 hat geschrieben:
Bremen und das Saarland waren bzw. sind pleite. Allerdings ist Bayern eine andere Kategorie als diese Miniländer. Zum ende des Förderalismus ist nur zu sagen ich sehe ehrlich gesagt nicht ein warum ich als Brandenburger meine ohnehin begrenzten Rechte aufgeben sollte weil grössenwahnsinnige CSUler ihr Land verzocken.
Dem ist nicht so. Noch ist ein Verfahren anhängig und es bleibt abzuwarten,ob dem Land Bremen nicht zu wenig Geld zugestanden wurde.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Die CSU trägt eine Mitschuld, die Misere haben wir aber den Managern der Landesbank zu verdanken. Das der Freistaat nun einspringt, ist eigentlich unverantwortlich. Die Bayern müssen nun für die faulen Kredite der Amerikaner ihren Kopf hinhalten. Es handelt sich dabei um erhebliche Summen.Fire81 hat geschrieben:Zum ende des Förderalismus ist nur zu sagen ich sehe ehrlich gesagt nicht ein warum ich als Brandenburger meine ohnehin begrenzten Rechte aufgeben sollte weil grössenwahnsinnige CSUler ihr Land verzocken.
Man sollte die BayernLB in die Insolvenz schicken!
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„Weil das Wohl von einem genauso schwer wiegt, wie das Wohl von vielen.“
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Normalerweise hätte man das tun müssen. Aber wollen die Bayern ihre Landesbank aufgeben und sich finanziell von BaWü oder sonstwem einen reinpulen lassen? Richtiger wäre es die bisherigen Landesbanken in 4-5 große zu vereinigen.Kibuka hat geschrieben:Man sollte die BayernLB in die Insolvenz schicken!
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Wie verhält es sich denn mit dem Föderalismus, wenn einem Bundesland ein im Auftrage des Bundes agierender Kommissar vorgesetzt wird ? Er stimmt offensichtlich im Sinne des Bundes, auf dessen Weisungen er handelt. Der Föderalismus ist ja gerade das "gesunde Verhältnis" von Ländern und Bund in der BRD, was durch eine Umsetzung von Art. 37 GG ausgehebelt wird.[q"lostsoul"]
nein könnte es nicht, der föderalismus ist in der verfassung festgeschrieben und auch ein vom bund als de-facto-ministerpräsident eingesetzter kommissar kann die föderale struktur nicht aufheben. zudem leitet ein solcher kommissar ein betroffenes bundesland ausdrücklich nur vorübergehend. damit ist klar, dass ihm eine landesregierung folgt.
Ob der sog. freiheitl. demokrat. Rechtsstaat in den Art. 1-20 GG verbrieft ist, ist dann nur noch Makulatur. Die Länder, die in eine solche Situation kommen, haben offenkundig schon mehrfach gegen ihre eigene Verfassung verstoßen, in dem sie Verschuldungen über das Maß eines GG zuließen.
Welche Reserven ? Über welche Reserven verfügt denn Frau Merkel ?bist du eigentlich so blöd oder tust du nur so? als ob es in deutschland nicht reserven gäbe, die das 2,5-fache des BSP als peanuts aussähen ließen.
Offizielle 1.8 Bio € Schulden sind also eine Hand voll ?nur weil man eine handvoll schulden hat, ist man längst nicht pleite.
Dem kfm. Berufen bist du also nicht sehr zugetan.
Das genau nennt man Aufhebung der föderalen Struktur.wohl nur die, dass der kommissar der landesregierung sagt wo sie zu sparen hat, welche landessteuern zu erhöhen sind, welche zugeständnisse das land dem bund etwa im bundesrat zu machen hat etc.
Wieso sollte er zaubern müssen ? Oben hast du noch den Sparstrumpf des BRD-Märchenlandes gepriesen.wenn ein bundesland aber tatsächlich zahlungsunfähig sein sollte, was sollen solche maßnahmen dann noch helfen, wären doch nur tropfen auf den heißen stein. bei finanziellen krisen wäre ein kommissar meiner meinung nach total unnütz. kurzfristig kann der auch kein geld zaubern.
Hier sind wir bereits jenseits des vom GG verbrieften Föderalismus.der bund könnte mit der maßnahme die unfähige landesregierung absetzen und neuwahlen ausrufen lassen.
Apropos sehen: wo genau sind die Möglichkeiten des Kommissars geregelt ?im extremfall könnte eine länderfusion von ihm angeregt werden (etwa zu brandenburg-berlin) aber da müssten die bürger dann auch zustimmen. mehr möglichkeiten für den kommissar seh ich grad nicht.
Die Milliarden-Verschuldungen basieren offensichtlich nicht auf fehlende Grippeschutzimpfungen von Parlamentariern oder Bankern.ich halte das instrument des staatskommissars am ehesten geeignet wenn die landesregierung komplett ausfällt und das landesparlament nicht beschlußfähig ist (durch unfall oder krankheit) und das land dadurch unregiert ist oder wenn sich die landesregierung bundesfeindlich verhält (steuern nicht abführt oder die sezession erklärt etc.). ansonsten braucht man ihn nicht.
Was "unumgänglich" bedeutet konntest du bisher nicht erörtern.das entscheidende in rot. die länder werden einem anderen land nur dann einen bundeskommissar überstülpen, wenn es wirklich sein muss um das land zu regieren, wenn es absolut unumgänglich ist.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Die Weimarer Reichsverfassung hatte eine weit darüber hinausgehende Regelung in Art. 48 vorgesehen. Und diese Regelung wurde in den ersten Jahren der Weimarer Republik auch mehrmals genutzt.Marianne hat geschrieben: Wie verhält es sich denn mit dem Föderalismus, wenn einem Bundesland ein im Auftrage des Bundes agierender Kommissar vorgesetzt wird ? Er stimmt offensichtlich im Sinne des Bundes, auf dessen Weisungen er handelt. Der Föderalismus ist ja gerade das "gesunde Verhältnis" von Ländern und Bund in der BRD, was durch eine Umsetzung von Art. 37 GG ausgehebelt wird.
In Art. 37 GG steht von der Bundeswehr oder der Bundespolizei nichts drin.Abs. 1 dieses Artikels lautete:
(1) Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten.
Art. 37 GG soll vor allem sicherstellen, dass auch in dem davon betroffenden Bundesland Art. 20.1 GG zur Geltung kommt.Ob der sog. freiheitl. demokrat. Rechtsstaat in den Art. 1-20 GG verbrieft ist, ist dann nur noch Makulatur. Die Länder, die in eine solche Situation kommen, haben offenkundig schon mehrfach gegen ihre eigene Verfassung verstoßen, in dem sie Verschuldungen über das Maß eines GG zuließen.
Offenbar ist die Bundesrepublik Deutschland immer noch kreditwürdig.Welche Reserven ? Über welche Reserven verfügt denn Frau Merkel ?
1,8 Billionen sind sicherlich etwas mehr als eine Handvoll. Aber die Schulden des Staates kann man nicht unbedingt mit denen eines Kaufmannes vergleichen.Offizielle 1.8 Bio € Schulden sind also eine Hand voll ?
Dem kfm. Berufen bist du also nicht sehr zugetan.
Wenn von 16 Bundesländern in einem durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates ein Kommissar eingesetzt wird, kann man nicht von einer Aufhebung der förderalen Struktur sprechen.Das genau nennt man Aufhebung der föderalen Struktur.
In einem förderalen Staat muss man die Möglichkeit vorsehen, dass der Bund an Stelle eines Teilstaates einschreitet, wenn dieser Teilstaat aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen.
Wie schön war das noch im Märchenland Deutsches Reich, wo es überhaupt keine wirtschaftlichen Probleme gab und jeder Reichsbürger seiner Regierung stets Beifall zollte.Wieso sollte er zaubern müssen ? Oben hast du noch den Sparstrumpf des BRD-Märchenlandes gepriesen.
Inwiefern? Wenn ein einziges Land eine unfähige Regierung hat, spricht dies nicht gegen den Förderalismus. Soll der Gesamtstaat ungerührt zuschauen, wie ein Teilstaat zu Grunde geht?Hier sind wir bereits jenseits des vom GG verbrieften Föderalismus.
Wenn die Bundesregierung einen Kommissar einsetzen sollte, werden in dieser Anordnung auch seine Kompetenzen geregelt. Und dies geht nicht ohne die Zustimmung der anderen Länder.Apropos sehen: wo genau sind die Möglichkeiten des Kommissars geregelt ?
Nicht unbedingt. Aber die MIlliarden-Verschuldung der Bayrischen Landesbank wird wohl nicht zur Einsetzung eines Kommissars nach Art. 37 GG führen.Die Milliarden-Verschuldungen basieren offensichtlich nicht auf fehlende Grippeschutzimpfungen von Parlamentariern oder Bankern.
Unumgänglich ist ein "unbestimmter Rechtsbegriff" und muss von Fall zu Fall neu definiert werden. Notfalls wird in diesem Fall das Bundesverfassungsgericht feststellen, ob die Einsetzung eines Kommissars unumgänglich war.Was "unumgänglich" bedeutet konntest du bisher nicht erörtern.
Im Recht gibt es nunmal viele Bestimmungen, die erforderlichenfalls vom Gericht ausgelegt werden müssen.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
http://reichling.wordpress.com
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Keine Antwort. Nur eine Wiederholung von: Ich weiß es nicht.Apropos sehen: wo genau sind die Möglichkeiten des Kommissars geregelt ?
Wenn die Bundesregierung einen Kommissar einsetzen sollte, werden in dieser Anordnung auch seine Kompetenzen geregelt. Und dies geht nicht ohne die Zustimmung der anderen Länder.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
@Marianne,
du hast jetzt 2229 Beiträge geschrieben, also fast 2230 mal nachgewiesen, dass du absolut keine Ahnung hast. Jeder hier konnte sich davon inzwischen zur Genüge überzeugen.
Du darfst die Bundesregierung und auch den Bundesrat nicht mit dir verwechseln. Dort sitzen Leute, die um einiges fitter sind als du. Und intelligenter.
Art. 37 des Grundgesetzes ist keine Bedienungsanleitung, wie du sie zu Hause vielleicht für deinen Computer hast. Wenn du dich an deinen Computer sitzt, gehst du genau nach der Anleitung vor. 1. Monitor einschalten, 2. Computer einschalten und hochfahren, Programm starten usw.
Das Grundgesetz hat in Art. 37 der Bundesregierung und den Ländern hier etwas mehr Spielraum gelassen. Deshalb wirst du auch nirgends eine Bedienungsanleitung zur Anwendung des Art. 37 finden.
Zur Erinnerung:
Nochmal zurück zur Bedienungsanleitung für deinen Computer. Du hast sicherlich ein Blatt verloren. Ich meine das Blatt, auf dem steht: Vor Betätigen der Tastatur Gehirn einschalten.
du hast jetzt 2229 Beiträge geschrieben, also fast 2230 mal nachgewiesen, dass du absolut keine Ahnung hast. Jeder hier konnte sich davon inzwischen zur Genüge überzeugen.
Du darfst die Bundesregierung und auch den Bundesrat nicht mit dir verwechseln. Dort sitzen Leute, die um einiges fitter sind als du. Und intelligenter.
Art. 37 des Grundgesetzes ist keine Bedienungsanleitung, wie du sie zu Hause vielleicht für deinen Computer hast. Wenn du dich an deinen Computer sitzt, gehst du genau nach der Anleitung vor. 1. Monitor einschalten, 2. Computer einschalten und hochfahren, Programm starten usw.
Das Grundgesetz hat in Art. 37 der Bundesregierung und den Ländern hier etwas mehr Spielraum gelassen. Deshalb wirst du auch nirgends eine Bedienungsanleitung zur Anwendung des Art. 37 finden.
Zur Erinnerung:
Es sind die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Und welche Maßnahmen notwendig sind, kommt entscheidend auf den Einzelfall an. Und der Einzelfall kann im Grundgesetz nicht ausführlich geregelt werden.Art 37
(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.
Nochmal zurück zur Bedienungsanleitung für deinen Computer. Du hast sicherlich ein Blatt verloren. Ich meine das Blatt, auf dem steht: Vor Betätigen der Tastatur Gehirn einschalten.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Ich weiss nicht ob Bayern bei einer Insolvenz ungeschoren davon kommt. Die BayernLB ist schliesslich keine GmBH.Kibuka hat geschrieben:
Die CSU trägt eine Mitschuld, die Misere haben wir aber den Managern der Landesbank zu verdanken. Das der Freistaat nun einspringt, ist eigentlich unverantwortlich. Die Bayern müssen nun für die faulen Kredite der Amerikaner ihren Kopf hinhalten. Es handelt sich dabei um erhebliche Summen.
Man sollte die BayernLB in die Insolvenz schicken!
Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Wenn Insolvenz = Kommissar bedeutet steht Bayern ziemlich schlecht da.Fire81 hat geschrieben:
Ich weiss nicht ob Bayern bei einer Insolvenz ungeschoren davon kommt. Die BayernLB ist schliesslich keine GmBH.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Das glaub ich weniger. Ein Kommisar kann in Bayern nicht eingesetzt werden. Schützt uns unsere Verfassung davor....Marianne hat geschrieben:
Wenn Insolvenz = Kommissar bedeutet steht Bayern ziemlich schlecht da.
Mir glangts, das i woas, das i kannt wenn i woin dat.
Nietzsche ist tot
Er hat Jehova gesagt.........(kann ich einen von den kleinen Dicken haben Mama - entschuldige, Vatei )
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Das ist immer das Problem mit Halbwissen:Talyessin hat geschrieben:
Das glaub ich weniger. Ein Kommisar kann in Bayern nicht eingesetzt werden. Schützt uns unsere Verfassung davor....
Artikel 31 Grund-Gesetz
Bundesrecht bricht Landesrecht.
Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Was soll der Schwachsinn von wegen Insolvenz überhaupt?? Ein Insolvenzverfahren gegen den Bund oder ein Land ist unzulässig, § 12 InsO. Weder der Freistaat Bayern noch die BayernLB können de lege lata insolvent werden.
Γνῶθι σεαυτόν
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
In Art 37 GG geht es gar nicht um finanzielle Dinge, sondern um die Einhaltung der Bundespflichten. Jeder förderale Staat muss in seiner Verfassung Maßnahmen vorsehen für den Fall, dass ein Staat aus der Reihe tanzen will.
Seit 1949 ist ein solcher Fall noch nie vorgekommen. Und ich sehe nicht, dass es in der nächsten Zeit vorkommen wird.
Der Bund kann, mit Zustimmung des Bundesrates, also der anderen Länder, die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten. Ob dazu ein Beauftragter ("Kommissar") eingesetzt wird oder ob andere Maßnahmen egriffen werden, kommt auf den Einzelfall an. Das Grundgesetz hat hier den Bund in seinen Möglichkeiten nicht eingeengt, außer der Tatsache, dass der Bundesrat zustimmen muss.Art 37
(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.
Seit 1949 ist ein solcher Fall noch nie vorgekommen. Und ich sehe nicht, dass es in der nächsten Zeit vorkommen wird.
Zuletzt geändert von Badenweiler am Mo 15. Dez 2008, 13:18, insgesamt 1-mal geändert.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Liebstes Mariannerl. Bayern ist dem Bereich des GG nicht beigetreten. Unsere Verfassung gilt. Bzw, bei Verfassungsänderungen MUSS es einen Volksbescheid geben.Marianne hat geschrieben:
Das ist immer das Problem mit Halbwissen:
Artikel 31 Grund-Gesetz
Bundesrecht bricht Landesrecht.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Das GG ist dort eindeutig anderer Meinung, wenn man sich nach den Präambel richtet.Talyessin hat geschrieben:
Liebstes Mariannerl. Bayern ist dem Bereich des GG nicht beigetreten. Unsere Verfassung gilt. Bzw, bei Verfassungsänderungen MUSS es einen Volksbescheid geben.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Lass doch den Bayern ihren Glauben.
Ich kann mich noch an den ehemaligen österreichischen Bundeskanzler Bruno Kreisky erinnern. Er sagte einmal, dass er gerne Urlaub in Bayern mache. Er sei dann nicht mehr in Österreich, aber noch nicht ganz in Deutschland.
Ich kann mich noch an den ehemaligen österreichischen Bundeskanzler Bruno Kreisky erinnern. Er sagte einmal, dass er gerne Urlaub in Bayern mache. Er sei dann nicht mehr in Österreich, aber noch nicht ganz in Deutschland.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Das ist schön - und ich bestreite weder den Inhalt noch den Wert dieser Präambel. Aber rein juristisch trifft diese auf Bayern halt nicht zu..... ( Faktisch natürlich, das möcht ich gar nicht absprechen. )Claud hat geschrieben:
Das GG ist dort eindeutig anderer Meinung, wenn man sich nach den Präambel richtet.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Gab es bisher überhaupt ein Fall, wo dieses juristisch auch nachgewiesen wurde? Oder handelt es sich hier nicht mehr um reine heruminterpretiererei?Talyessin hat geschrieben:
Das ist schön - und ich bestreite weder den Inhalt noch den Wert dieser Präambel. Aber rein juristisch trifft diese auf Bayern halt nicht zu..... ( Faktisch natürlich, das möcht ich gar nicht absprechen. )
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Schauen wir mal in Art. 144 Abs. 1 GG
Bayern musste also gar nicht zustimmen. Die Zweidrittel-Mehrheit der Länder war erreicht.(1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Um das bayrische Selbstverständnis.Claud hat geschrieben:
Gab es bisher überhaupt ein Fall, wo dieses juristisch auch nachgewiesen wurde? Oder handelt es sich hier nicht mehr um reine heruminterpretiererei?
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Das gilt aber für die deutschen Länder. Bayern sah sich seperat.Badenweiler hat geschrieben:Schauen wir mal in Art. 144 Abs. 1 GG
Bayern musste also gar nicht zustimmen. Die Zweidrittel-Mehrheit der Länder war erreicht.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
[...]: gilt in Bayern das GG ?Talyessin hat geschrieben:
Liebstes Mariannerl. Bayern ist dem Bereich des GG nicht beigetreten. Unsere Verfassung gilt. Bzw, bei Verfassungsänderungen MUSS es einen Volksbescheid geben.
JA oder NEIN
Im alten Art. 23 ist Bayern noch erwähnt.
Zuletzt geändert von Kopernikus am Di 16. Dez 2008, 02:02, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Namensverhunzung [MOD]
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Es steht dort eindeutig etwas anderes, aber du behauptest, juristisch trifft das auf Bayern nicht zu.Talyessin hat geschrieben:
Das ist schön - und ich bestreite weder den Inhalt noch den Wert dieser Präambel. Aber rein juristisch trifft diese auf Bayern halt nicht zu..... ( Faktisch natürlich, das möcht ich gar nicht absprechen. )
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Jo, gilt. Nur für so ein paar Spinnern wie mir ist es wichtig zu erwähnen, das es eigentlich nicht gelten dürfte, da ich die Besetzung Bayerns durch Preussen 1871 als Annexion ansehe und somit die Bindung Bayerns an alle Nachfolger des Großpreussischen Kaiserreichs als nicht gerechtfertigt ansehe.Marianne hat geschrieben:
Liebstes Talyessinchen: gilt in Bayern das GG ?
JA oder NEIN
Im alten Art. 23 ist Bayern noch erwähnt.
Da aber der Art. 144 GG gilt, ist dies natürlich auch für Bayern gültig.
Warum fragst du?
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Talyessin hat geschrieben:
Um das bayrische Selbstverständnis.
Irrelevant. Das GG gilt also auch für Bayern, auch juristisch.
Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Siehe dein Zitat:Talyessin hat geschrieben:
Jo, gilt. Nur für so ein paar Spinnern wie mir ist es wichtig zu erwähnen, das es eigentlich nicht gelten dürfte, da ich die Besetzung Bayerns durch Preussen 1871 als Annexion ansehe und somit die Bindung Bayerns an alle Nachfolger des Großpreussischen Kaiserreichs als nicht gerechtfertigt ansehe.
Da aber der Art. 144 GG gilt, ist dies natürlich auch für Bayern gültig.
Warum fragst du?
Faktisch ja, juristisch NEIN. Was soll das bedeuten ?Das ist schön - und ich bestreite weder den Inhalt noch den Wert dieser Präambel. Aber rein juristisch trifft diese auf Bayern halt nicht zu..... ( Faktisch natürlich, das möcht ich gar nicht absprechen. )
Das Thema lautet Art. 37 GG ! - Zur Erinnerung:
Artikel 37 Grund-Gesetz
(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.
Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit ist das Strangthema.
Anmerkung: ich habe keinen zweiten Moderator bisher finden können, der in derartiger Weise strangzersetzende und rumspammend auftrat, wie du es hier fabrizierst.
Ist dir der Vorstand hier hörig, oder hast du den Verein gekauft ?
So steht es geschrieben !Irrelevant. Das GG gilt also auch für Bayern, auch juristisch.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Was soll dieser blödsinnige Angriff. Meine Beiträge sind im Themenkontext. Im Gegensatz zu manch deiner, aber seis drum.Marianne hat geschrieben:
Siehe dein Zitat:
Faktisch ja, juristisch NEIN. Was soll das bedeuten ?
Das Thema lautet Art. 37 GG ! - Zur Erinnerung:
Artikel 37 Grund-Gesetz
(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.
Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit ist das Strangthema.
Anmerkung: ich habe keinen zweiten Moderator bisher finden können, der in derartiger Weise strangzersetzende und rumspammend auftrat, wie du es hier fabrizierst.
Ist dir der Vorstand hier hörig, oder hast du den Verein gekauft ?
So steht es geschrieben !
Marianne, wenn für mich Deutschland nicht existenz ist, da Bayern besetzt ist, ist auch das GG für mich juristisch nicht gegeben. Das ist ganz allein meine Definition. Faktisch gilt das GG also.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Tja, ich sehe das anders. Meine Gründe dafür wurden ja bereits dargelegt.Claud hat geschrieben:
Irrelevant. Das GG gilt also auch für Bayern, auch juristisch.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Dann ist Bayern viellicht MItglied im Deutschen Reich und hat dann - Themenbezogenheit - keinen Verlust der Eigenstaatlichkeit zu befürchten ?Talyessin hat geschrieben:
Tja, ich sehe das anders. Meine Gründe dafür wurden ja bereits dargelegt.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Talyessin hat geschrieben:
Tja, ich sehe das anders. Meine Gründe dafür wurden ja bereits dargelegt.
Problem hierbei ist aber, dass deine Gründe keinen ernsthaften Bezug zu der realen Gegebenheit besitzen.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Dieser Disput ist ein ewiger Streit in der bayrischen Historikerschaft bzw. Staatsrechtler. Daher ist schon ein Bezug zur Gegenwart gegeben. Und somit auch zum Threadthema. Aber im Zweifel würde Berlin es eh wieder machen, wie man das ja seit 1871 gwohnt ist......Claud hat geschrieben:
Problem hierbei ist aber, dass deine Gründe keinen ernsthaften Bezug zu der realen Gegebenheit besitzen.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Berlin, bzw Preußen, wie du es hier andeutest, hat damit wenig am Hut. Die Entscheidung würde durch den Bundesrat legitimiert werden, in den die jeweiligen Länder ihre Sichtweisen einbringen können.Talyessin hat geschrieben:
Dieser Disput ist ein ewiger Streit in der bayrischen Historikerschaft bzw. Staatsrechtler. Daher ist schon ein Bezug zur Gegenwart gegeben. Und somit auch zum Threadthema. Aber im Zweifel würde Berlin es eh wieder machen, wie man das ja seit 1871 gwohnt ist......
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Wie das? Also im Bezug auf Art 37 oder allgemein?Claud hat geschrieben:
Berlin, bzw Preußen, wie du es hier andeutest, hat damit wenig am Hut. Die Entscheidung würde durch den Bundesrat legitimiert werden, in den die jeweiligen Länder ihre Sichtweisen einbringen können.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Beides. Im Bezug auf Art 37 absolut, und allgemein bei bestimmten Fällen, den zustimmungsbedürftigen Gesetzen.Talyessin hat geschrieben:
Wie das? Also im Bezug auf Art 37 oder allgemein?
Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
1923 wurde mal die Reichsexekution über Sachsen und Thüringen verhängt, nachdem sich in den dortigen Landtagen rot-rote Koalitionen konstituiert hatten
und 1932 über Preußen, um die dortige SPD-Minderheitsregierung zu entmachten.
und 1932 über Preußen, um die dortige SPD-Minderheitsregierung zu entmachten.
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Eh klar, an der Praxis, die sich eingespielt hat, kann man eh nicht viel ändern. Aber es ist halt diese Theoretische Geschichte, die uns in Bayern sowas wie einen kleinen Funken auf eigentlich selbständig am Leben hält.Claud hat geschrieben:
Beides. Im Bezug auf Art 37 absolut, und allgemein bei bestimmten Fällen, den zustimmungsbedürftigen Gesetzen.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Bayern ist in Deutschland aufgegangen, die meisten sind damit zufrieden, die bayerische Hochpolitik sowieso.Talyessin hat geschrieben: Eh klar, an der Praxis, die sich eingespielt hat, kann man eh nicht viel ändern.
Iwo. Die Mehrheit scheint kein Interesse an einen eigenständigen Bayern zu haben, insofern redest du von einen Bayern, welches so nicht existent zu sein scheint.Aber es ist halt diese Theoretische Geschichte, die uns in Bayern sowas wie einen kleinen Funken auf eigentlich selbständig am Leben hält.
Zuletzt geändert von Claud am Mo 15. Dez 2008, 22:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Es ist bekannt, dass König Ludwig II von Bayern 1871 bei der Gründung des Deutschen Reiches Bauchgrimmen hatte und nur widerwillig mitgemacht hatte.
1949 ging den Bayern die förderalen Regelungen des Grundgesetzes nicht weit genug, deshalb lehnte Bayern das Grundgesetz ab, hat aber, soviel mir bekannt ist (ich war damals noch jung und mein Interesse war eigentlich weniger auf politische Fragen ausgerichtet, sondern drehte sich vielmehr darum, dass meine Mutter mir endlich aus den nassen Windeln heraus half und mir auch regelmäßig und rechtzeitig die Brust oder das Fläschchen reichte) vorher erklärt, dass das Grundgesetz auch in Bayern gelte, wenn es in zwei Dritteln der Länder angenommen worden ist.
Deshalb sollte es eigentlich klar sein, dass Bayern nicht so einfach aus der Bundesrepublik aussteigen kann. Aber seht Talyessin doch bitte nach, dass er so an seinem Bayern hängt. Er ist eben ein waschechter Bajuware. Für ihn gibt es nur Bayern und Saupreißn.
1949 ging den Bayern die förderalen Regelungen des Grundgesetzes nicht weit genug, deshalb lehnte Bayern das Grundgesetz ab, hat aber, soviel mir bekannt ist (ich war damals noch jung und mein Interesse war eigentlich weniger auf politische Fragen ausgerichtet, sondern drehte sich vielmehr darum, dass meine Mutter mir endlich aus den nassen Windeln heraus half und mir auch regelmäßig und rechtzeitig die Brust oder das Fläschchen reichte) vorher erklärt, dass das Grundgesetz auch in Bayern gelte, wenn es in zwei Dritteln der Länder angenommen worden ist.
Deshalb sollte es eigentlich klar sein, dass Bayern nicht so einfach aus der Bundesrepublik aussteigen kann. Aber seht Talyessin doch bitte nach, dass er so an seinem Bayern hängt. Er ist eben ein waschechter Bajuware. Für ihn gibt es nur Bayern und Saupreißn.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
http://reichling.wordpress.com
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Mh. ich sollte doch wieder einen "Unabhängikeit Bayern" Thread aufmachen.Badenweiler hat geschrieben:Es ist bekannt, dass König Ludwig II von Bayern 1871 bei der Gründung des Deutschen Reiches Bauchgrimmen hatte und nur widerwillig mitgemacht hatte.
1949 ging den Bayern die förderalen Regelungen des Grundgesetzes nicht weit genug, deshalb lehnte Bayern das Grundgesetz ab, hat aber, soviel mir bekannt ist (ich war damals noch jung und mein Interesse war eigentlich weniger auf politische Fragen ausgerichtet, sondern drehte sich vielmehr darum, dass meine Mutter mir endlich aus den nassen Windeln heraus half und mir auch regelmäßig und rechtzeitig die Brust oder das Fläschchen reichte) vorher erklärt, dass das Grundgesetz auch in Bayern gelte, wenn es in zwei Dritteln der Länder angenommen worden ist.
Deshalb sollte es eigentlich klar sein, dass Bayern nicht so einfach aus der Bundesrepublik aussteigen kann. Aber seht Talyessin doch bitte nach, dass er so an seinem Bayern hängt. Er ist eben ein waschechter Bajuware. Für ihn gibt es nur Bayern und Saupreißn.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
20 % kann man einberechnen. Aber seis drum - faktisch habt ihr Recht und ich geb mich geschlagen. Zumindest für den Moment.....Claud hat geschrieben: Iwo. Die Mehrheit scheint kein Interesse an einen eigenständigen Bayern zu haben, insofern redest du von einen Bayern, welches so nicht existent zu sein scheint.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Talyessin hat geschrieben:
20 % kann man einberechnen. Aber seis drum - faktisch habt ihr Recht und ich geb mich geschlagen. Zumindest für den Moment.....
Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?
Die Unteränderbarkeit der Grundrechte war bis 1990 auch mal in Art. 79 fixiert. War.lostsoul hat geschrieben: nein könnte es nicht, der föderalismus ist in der verfassung festgeschrieben und auch ein vom bund als de-facto-ministerpräsident eingesetzter kommissar kann die föderale struktur nicht aufheben. zudem leitet ein solcher kommissar ein betroffenes bundesland ausdrücklich nur vorübergehend. damit ist klar, dass ihm eine landesregierung folgt.
bist du eigentlich so blöd oder tust du nur so? als ob es in deutschland nicht reserven gäbe, die das 2,5-fache des BSP als peanuts aussähen ließen.
nur weil man eine handvoll schulden hat, ist man längst nicht pleite.
wohl nur die, dass der kommissar der landesregierung sagt wo sie zu sparen hat, welche landessteuern zu erhöhen sind, welche zugeständnisse das land dem bund etwa im bundesrat zu machen hat etc. wenn ein bundesland aber tatsächlich zahlungsunfähig sein sollte, was sollen solche maßnahmen dann noch helfen, wären doch nur tropfen auf den heißen stein. bei finanziellen krisen wäre ein kommissar meiner meinung nach total unnütz. kurzfristig kann der auch kein geld zaubern. der bund könnte mit der maßnahme die unfähige landesregierung absetzen und neuwahlen ausrufen lassen. im extremfall könnte eine länderfusion von ihm angeregt werden (etwa zu brandenburg-berlin) aber da müssten die bürger dann auch zustimmen. mehr möglichkeiten für den kommissar seh ich grad nicht.
ich halte das instrument des staatskommissars am ehesten geeignet wenn die landesregierung komplett ausfällt und das landesparlament nicht beschlußfähig ist (durch unfall oder krankheit) und das land dadurch unregiert ist oder wenn sich die landesregierung bundesfeindlich verhält (steuern nicht abführt oder die sezession erklärt etc.). ansonsten braucht man ihn nicht.
das entscheidende in rot. die länder werden einem anderen land nur dann einen bundeskommissar überstülpen, wenn es wirklich sein muss um das land zu regieren, wenn es absolut unumgänglich ist.