Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

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Martin MITCHELL
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Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

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EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung.


Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


In diesem ganzen Zusammenhang, IN BEZUG AUF DIE NACHKRIEGSDEUTSCHE HEIMERZIEHUNG ( ca 1949-1985 ), hat die Bundesrepublik Deutschland sich nicht ( über den Zeitraum 2006-2011 ) mehrfach zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen bekannt ? – Hat die Bundesrepublik Deutschland sich nicht somit ( über den Zeitraum 2006-2011 ) mehrfach zu diversen schwerwiegenden Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bekannt ? – Hat das Parlament der Bundesrepublik Deutschland – der Deutsche Bundestag – nicht ( über den Zeitraum 2006-2011 ) mehrfach bestätigt dass dem im Nachkriegsdeutschland tatsächlich so war ? – Ist die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention somit nicht verpflichtet ALLE durch ihre Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention GESCHÄDIGTEN ANGEMESSEN ZU ENTSCHÄDIGEN ? ( Und hier ist nicht von Almosen oder Sozialhilfe die Rede ! --- HIER IST VON WIRKLICHER ENTSCHÄDIGUNG DIE REDE ! ) – Worauf also wartet die Bundesrepublik Deutschland ?

Die Bundesrepublik Deutschland steht diesbezüglich nicht nur unter Beobachtung aller anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention aber auch unter Beobachtung der gesamten Weltengemeinschaft / Völkergemeinschaft ( einschließlich dem UNO-Antifolterkomitee ! )
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Ich zitiere einen Großteil aus einem von mir vor kurzer Zeit schon anderswo, im HEIMKINDER-FORUM.DE, getätigten relevanten Beitrag:

Beitrag 498 vom Donnerstag, 23. Januar 2014, um 04:49 Uhr (MEZ) im Thread »Warum wurden damalige „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ nicht für ihre Arbeit bezahlt?«
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[ Ich der Australier Martin MITCHELL als Boardnutzer »martini« ]
Folgend auf die »HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT«-Entscheidung in Irland von der, meinerseits, u.a., auch hier @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsach ... p?f=3&t=19 berichtet wird.


Auch deutsche und österreichische Opfer von Menschenrechtsverbrechen / Zwangsarbeit fordern eine gerechte und angemessene Entschädigung.


Weiterführend insbesondere zum gestrigen Beitrag 496 und zum gestrigen Beitrag 497 ( oben – hier in diesem Thread ) [ d.h. in dem relevanten Thread im HEIMKINDER-FORUM.DE ].

und in Bezug auf die uns alle beschäftigende 'STREITFRAGE' ob Ehemalige Heimkinder schon allein aufgrund der unentlohnten "Zwangsarbeit", die die meisten von ihnen haben verrichten müssen für die Heimbetreiberfirmen selbst sowohl wie auch in großem Umfang in vielerlei Produktionsarbeiten für die damalige Marktwirtschaft, „gerecht und angemessen entschädigt werden sollten“.


( Natürlich soll niemand der/die nicht betroffen ist entschädigt werden und niemand der/die betroffen ist und eine „gerechte und angemessene Entschädigung“ für sich selbst persönlich ablehnt, gezwungen werden diese anzunehmen. )


Ich zitiere mich selbst aus dem Thread »Heimkinder gegen Heimkinder« aus dem dortigen Beitrag 123 vom Mittwoch, 22. Januar 2014, um 13:10 Uhr (MEZ) [ d.h. in dem relevanten Thread im HEIMKINDER-FORUM.DE ].

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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am So 9. Mär 2014, 03:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Aus der Sicht der Schweizer Menschenrechtsorganisation INFORMATIONSPLATTFORM HUMAN RIGHTS.CH, die zum Zwecke der politischen Bildung, folgenden Bericht zu dem Fall O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 veröffentlicht:

@ http://www.humanrights.ch/de/Instrument ... ntent.html
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Fehlender Schutz vor Kindsmissbrauch in Primarschule: Staatshaftung bejaht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beurteilte in seinem Entscheid O’Keeffe v. Irland vom 29. Januar 2014 die von Irland getroffenen Massnahmen zum Schutz von Kindern vor Missbrauch während der Primarschulzeit als unzureichend. Die Grosse Kammer verurteilte Irland mit elf gegen sechs Stimmen zu 115‘000 Euro Schadensersatz und der Zahlung von Schmerzensgeld.

Der Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin Louise O’Keeffe machte geltend, in ihrer Grundschulzeit anfangs der 1970er Jahre von ihrem Lehrer wiederholt sexuell missbraucht worden zu sein. Ihr ehemaliger Lehrer L.H. bestritt die Missbrauchsvorwürfe nicht und gab sogar zu, auch zahlreiche weitere Schüler/innen in seiner Zeit als Lehrer sexuell missbraucht zu haben.

2009 gelangte die Beschwerdeführerin an den irischen Supreme Court und verklagte neben ihrem ehemaligen Lehrer das irische Bildungsministerium, die irische Generalstaatsanwaltschaft sowie die Republik Irland. Sie verlangte Schadensersatz aufgrund des Unvermögens des irischen Staates, Schulkinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen.

Der Supreme Court [ d.h., das höchste Gericht in Irland ] verneinte die Haftbarkeit von Irland. Er argumentierte, nicht der Staat sei für den Betrieb der Grundschule verantwortlich gewesen, sondern die katholische Kirche. Der Staat könne demnach nicht für etwas haftbar gemacht werden, das sich seiner Kenntnis entzog.

Tatsächlich wurden in Irland zur in Frage stehenden Zeit Primarschulen zwar staatlich finanziert, die Führung und der Betrieb der Schulen oblag allerdings hauptsächlich der katholischen Kirche.

Fehlende staatliche Aufsicht

Die grosse Kammer des EGMR [ d.h., der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ] hielt zunächst fest, dass das in Art. 3 EMRK statuierte Verbot der unmenschlichen Behandlung gemäss konstanter Praxis des Gerichtshofs auch die staatliche Pflicht beinhaltet, besonders verletzliche Gruppen wie Kinder vor Übergriffen Privater zu schützen. So drehte sich die Beurteilung des vorliegenden Falles im Kern um die Frage, ob der irische Staat in den frühen 1970er Jahren wusste oder hätte wissen müssen, dass Schüler/innen kirchlicher Grundschulen dem Risiko von sexuellem Missbrauch ausgesetzt waren. Falls ja, wäre der Staat verpflichtet gewesen, geeignete Aufsichtsmechanismen einzurichten.

Die grosse Kammer des Gerichtshofs entschied, dass aufgrund einer beträchtlichen Zahl von Strafverfahren gegen Grundschullehrer anfangs der 1970er Jahre der irische Staat hätte wissen müssen, dass grundsätzlich eine Gefahr von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen während der Schulzeit bestand. Basierend auf dieser Erkenntnis hätten vom Staat geeignete Aufsichts-, Reporting und Beschwerdemechanismen eingerichtet werden müssen.

Der EGMR [ d.h., der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ] bemerkte in seinem Urteil, dass keine eindeutigen oder angemessenen rechtlichen Verpflichtungen oder Richtlinien bestanden, die es der Schulaufsicht hätte erlauben können, Misshandlungen von Kindern aufzudecken und weiterzuleiten. Zudem waren für Eltern von betroffenen Kindern die Beschwerdemöglichkeiten undurchsichtig oder nicht vorhanden. Die Schulen waren darüber hinaus rechtlich nicht verpflichtet, Missbrauchsvorwürfe dem zuständigen Departement oder der Polizei zu melden. Aus diesen Gründen befand der EGMR [ d.h., der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ] die staatliche Aufsicht über die Grundschulen als unzureichend und bejahte die Haftbarkeit Irlands für die infolge des Missbrauchs erlittenen gesundheitlichen Schäden der Beschwerdeführerin.

Dissenting opinions [ d.h., die Meinung der Minderheit der Richter ]

Die abweichende Meinung von sechs Richtern/-innen bezog sich auf die Tatsachenfeststellung: Die Richter kritisierten in ihrem abweichenden Urteil, dass sich der EGMR [ d.h., der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ] bei der Beurteilung des Falles auf eine Reihe von Berichten und Zahlen gestützt habe, die vom heutigen Standpunkt aus betrachtet einen derartigen Schluss der unzureichenden Aufsicht wohl zuliessen. Beruhend auf der Faktenlage der frühen 1970er Jahre sei diese Einsicht jedoch nicht ohne Weiteres möglich gewesen.

Dokumentation

http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pag ... 001-140235
Website des EGMR
http://www.humanrights.ch/upload/pdf/14 ... olgirl.pdf
Pressemitteilung EGMR vom 6. März 2013 (pdf, 3 S.)
http://www.verfassungsblog.de/de/welche ... xVMJ8JWHcu
Verfassungsblog vom 29. Januar 2014 von Hannah Birkenkötter

Update: 28.02.2014
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QUELLE: Das Team der INFORMATIONSPLATTFORM HUMAN RIGHTS.CH, zum Zwecke der politischen Bildung ( siehe @ http://www.humanrights.ch/de/Ueber-uns/Team/index.html ).
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung.


Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Deutscher Jurist / Kirchenrechtler löscht wichtige, relevante und zutreffende Beiträge zum EGMR-Urteil in Straßburg.


Am Dienstag, 4. März 2014, jeweilig, um 20:18 Uhr und um 20:28 Uhr hatte ich, der Australier Martin MITCHELL – ein westdeutsches Ehemaliges Heimkind der 1960er Jahre / ein Schutzbefohlener in damaligen kirchlichen Institutionen – genau zu diesem Thema: dem Fall O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 – an zutreffender Stelle

auf der
von dem Lehrbeauftragten für Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der UNIVERSITÄT HEIDELBERG - JURISTISCHE FAKULTÄT, dem Jurist Dr. Georg Neureither betriebenen Internetplattform

Religion - Weltanschauung - Recht [ RWR ] @
http://religion-weltanschauung-recht.ne ... r-teacher/

die folgenden zwei Kommentare abgegeben, die dann auch sofort dort online erschienen:

Beitrag von Martin MITCHELL vom Dienstag, 4. März 2014, um 20:18 Uhr:
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"Natürlich ist der Schutz der Bürger erste Staatspflicht."

Als zu schützende Personen / Subjekte eines europäischen Staates oder als Ansässige oder Gäste und Besucher ( oder auch 'Gefangene' / 'Insassen' ) in einem solchen Staat, d.h. als Kinder und Jugendliche in den damaligen 'Heimen' und 'Anstalten' in einem solchen Staat – ob in Deutschland, ob in Österreich oder ob in der Schweiz; oder ob in England und Wales, ob in Irland oder ob in Schottland – und, als solche Personen / Subjekte in unserer rechtmäßigen Einforderung des Schutzes des Staates, stützen wir uns einzig und allein vollumfänglich IM EINZELNEN UND IN IHRER GESAMTHEIT AUF DIE ARTIKEL DER EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION ( ratifiziert in Deutschland in 1952 und ratifiziert in Österreich in 1958 ). Nichts anderes, und nichts weniger.

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Beitrag von Martin MITCHELL vom Dienstag, 4. März 2014, um 20:28 Uhr:
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UPDATE !

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (
im Fall O’Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 ): „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“.

In diesem ganzen Zusammenhang, IN BEZUG AUF DIE NACHKRIEGSDEUTSCHE HEIMERZIEHUNG ( WEST ca. 1949-1985 | OST ca. 1949-1990 ), hat die Bundesrepublik Deutschland sich nicht ( über den Zeitraum 2006-2011 ) mehrfach zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen bekannt ? – Hat die Bundesrepublik Deutschland sich nicht somit ( über den Zeitraum 2006-2011 ) mehrfach zu diversen schwerwiegenden Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bekannt ? – Hat das Parlament der Bundesrepublik Deutschland – der Deutsche Bundestag – nicht ( über den Zeitraum 2006-2011 ) mehrfach bestätigt dass dem im Nachkriegsdeutschland tatsächlich so war ? – Ist die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention somit nicht verpflichtet ALLE durch ihre Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention GESCHÄDIGTEN ANGEMESSEN ZU ENTSCHÄDIGEN ? (
Und hier ist nicht von Almosen oder Sozialhilfe die Rede ! — HIER IST VON WIRKLICHER ENTSCHÄDIGUNG DIE REDE ! ) – Worauf also wartet die Bundesrepublik Deutschland ?

Die Bundesrepublik Deutschland steht diesbezüglich nicht nur unter Beobachtung aller anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention aber auch unter Beobachtung der gesamten Weltengemeinschaft / Völkergemeinschaft ( einschließlich dem UNO-Antifolterkomitee ! )

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Innerhalb der nächsten zwei Stunden nach Veröffentlichung dieser zwei Beiträge wurden diese jedoch von dem Betreiber dieser Internetplattform Religion - Weltanschauung - Recht [ RWR ] oder auf seine Veranlassung hin gelöscht.

Für die Berufslaufbahn von dem Betreiber dieser Internetplattform Religion - Weltanschauung - Recht [ RWR ] dem Jurist Dr. Georg Neureither siehe @ http://www.jusmeum.de/profile/Georg_Neureither
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am So 9. Mär 2014, 13:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


HINWEIS auf der Vereinswebseite des »Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.« @ http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/publ ... henrechte/

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SCHLAGWORT-ARCHIV: EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE

O`Keeffe gegen Irland

Veröffentlicht am 13. Februar. 2014

Dank Martin Mitchells unermüdlicher Arbeit können wir heute das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verlinken. Leider liegt es nur in Englisch vor – ist aber hochinteressant. Sobald es einem deutschen Ehemaligen gelingt, mit seinem Anliegen an diesen Gerichtshof zu kommen, wird auch für Deutschland ein solches Urteil gefällt werden!

http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pag ... 001-140235
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mo 10. Mär 2014, 02:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


DEUTSCH: Louise O’Keeffe gegen Irland [ 28.01.2014 ];
ENGLISCH:
Louise O’Keefe v. Ireland [ 28.01.2014 ].
[
Internetsuche. - Genügendes Aktenzeichen in Deutsch und in Englisch ]
[
Internet search. - Adequate file number in German and in English ]
DEUTSCH:
EuGMR 027 (2014);
ENGLISCH:
ECHR 027 (2014).
Bisher (13.03.2014) nirgens in der deutschen oder österreichischen rechtswissenschaftlichen Fachliteratur oder auf deutschen oder österreichischen Jura-Webseiten verbreitet/berichtet/geprüft/untersucht/besprochen.

… und natürlich auch nicht auf kirchlichen oder staatlichen Webseiten erwähnt und darauf aufmerksam gemacht.

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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Do 13. Mär 2014, 07:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Erinnerungsort für Opfer der westdeutschen Fürsorgehöllen.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Westdeutsche Gedenkstätte für die Opfer der nachkriegsdeutschen Heimerziehung. | Erinnerungsort für Opfer der westdeutschen Fürsorgehöllen.

EHEMALIGE HEIMKINDER

Einrichtung eines Erinnerungsortes / Einrichtung einer Gedenkstätte jetzt auch zur westdeutschen Heimerziehung.

Bekanntgebung / Pressemitteilung

NRW - Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) (Münster) teilt mit.
NRW - Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) (Köln) teilt mit.

@ http://www.lwl.org/pressemitteilungen/m ... rlID=30977

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Mitteilung vom 18.09.2013

Presse-Infos | Jugend und Schule

Beirat der LWL-Anlaufstelle für ehemalige Heimkinder besucht Erinnerungsort im Solinger Halfeshof

Bewertung: | Kommentar abgeben

Solingen/Münster (lwl). Der Arrestzellentrakt im Solinger Jugendheim Halfeshof ist ein erschütterndes Zeugnis der Erziehungspraktiken, die in der Nachkriegszeit und bis in die Siebzigerjahre in deutschen Heimen an der Tagesordnung waren. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) [Köln] hat in dem Keller seiner Solinger Jugendhilfe-Einrichtung nun einen Erinnerungsort eingerichtet. Die begleitenden Arbeitskreise der Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder bei den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe (LWL) [Münster] und LVR [Köln] haben sich jetzt zu einer gemeinsamen Sitzung und Besichtigung des Erinnerungsortes getroffen.

Nachdem [Köln] LVR-Jugenddezernent Reinhard Elzer sich bereits im Rahmen einer Betriebsausschusssitzung der [Köln] LVR-Jugendhilfe Rheinland einen Eindruck von den Räumen verschafft hatte, besuchte im Rahmen des Treffens nun auch [Münster] LWL-Jugenddezernent Hans Meyer den [nordrhein-westfälischen] Erinnerungsort.

Die Einrichtung eines Ortes, der an die Heimerziehung der 50er bis 70er-Jahre erinnert, ist Teil der Aufklärungsbemühungen der Landschaftsverbände [Köln und Münster]. LWL [Münster] und LVR [Köln] haben bereits im Jahr 2009 je eine Telefon-Hotline für ehemalige Heimkinder eingerichtet. Diese hat seitdem viele Betroffene bei der Recherche in der eigenen Vergangenheit unterstützt, etwa durch Hilfe bei der Suche nach Heimakten.

In Heimkinderstudien haben LWL [Münster] und LVR [Köln] die Vorgänge in ihren Jugendhilfe-Einrichtungen [in Nordrhein-Westfalen] und die Rolle ihrer Landesjugendämter als Heimaufsicht im Zeitraum vom Kriegsende bis in die 1970er Jahre von Forschern untersuchen lassen. Seit 2012 arbeiten bei den beiden Landschaftsverbänden Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder, die Betroffene bei ihren Anliegen unterstützen. In Westfalen-Lippe [in Münster] können Betroffene unter Tel.: 0251 591 3635 auch Vereinbarungen über Leistungen aus dem bundesweiten Fonds Heimerziehung abschließen.

Pressekontakt:
Markus Fischer, [Münster] LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235

presse@lwl.org
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Aufgrund dessen wird dann auch in einem Blog des Freien Journalisten DJ Plewka – einem Blog, das er „Newspol“ nennt – am 18.09.2013 unter der Überschrift »Heimkinder-Erinnerungsort im Solinger Halfeshof« @ http://newspol.de/heimkinder-erinnerung ... halfeshof/ wie folgt darüber berichtet:
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Heimkinder-Erinnerungsort im Solinger Halfeshof

Der Arrestzellentrakt im Solinger Jugendheim Halfeshof ist ein erschütterndes Zeugnis der Erziehungspraktiken, die in der Nachkriegszeit und bis in die Siebzigerjahre in deutschen Heimen an der Tagesordnung waren. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) [Köln] hat in dem Keller seiner Solinger Jugendhilfe-Einrichtung nun einen Erinnerungsort eingerichtet. Die Kellerräume sind weitestgehend im Originalzustand erhalten und sollen Gästen einen ungefilterten Eindruck des damaligen Zeitgeistes vermitteln. Historische Dokumente in Form von Fotos und Schriftstücken sowie Informationsmedien klären Besucherinnen und Besucher über die dunklen Kapitel der Heimerziehung im Rheinland [Nordrhein-Westfalen] auf.

Die Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder von LVR [Köln] und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) [Münster] werden in zwei begleitenden Arbeitskreisen von Betroffenen bei ihrer Arbeit unterstützt. In Solingen haben sich nun Vertreterinnen und Vertreter aus beiden Anlaufstellen und Arbeitskreisen zu einer gemeinsamen Sitzung und Besichtigung des Erinnerungsortes getroffen. Nachdem [Köln] LVR-Jugenddezernent Reinhard Elzer sich bereits im Rahmen einer Betriebsausschusssitzung der [Köln] LVR-Jugendhilfe Rheinland einen Eindruck von den Räumen verschafft hatte, besuchte im Rahmen des Treffens nun auch Hans Meyer, Jugenddezernent des [Münster] LWL, den [nordrhein-westfälischen] Erinnerungsort.

Die Einrichtung eines Ortes, der an die Heimerziehung der 50er bis 70er-Jahre erinnert, ist Teil der Aufklärungsbemühungen der Landschaftsverbände. LWL [Münster] und LVR [Köln] haben bereits im Jahr 2009 je eine Telefon-Hotline für ehemalige Heimkinder eingerichtet. Diese hat seitdem viele Betroffene bei der Recherche in der eigenen Vergangenheit unterstützt, etwa durch Hilfe bei der Suche nach Heimakten.

In Heimkinderstudien haben LWL [Münster] und LVR [Köln] die Vorgänge in ihren Jugendhilfe-Einrichtungen und die Rolle ihrer Landesjugendämter als Heimaufsicht [in Nordrhein-Westfalen] im Zeitraum vom Kriegsende bis in die 1970er Jahre von Forschern untersuchen lassen. Seit 2012 arbeiten bei den beiden Landschaftsverbänden Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder, die Betroffene bei ihren Anliegen unterstützen. Im Rheinland [in Köln] können Betroffene unter 0800 8094001 auch Vereinbarungen über Leistungen aus dem bundesweiten Fonds Heimerziehung abschließen.

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Siehe dann auch unbedingt noch den schon im HEIMKINDER-FORUM.DE seit Freitag, 27. April 2012, 09:58 bestehenden Thread »Isolierzellen im Halfeshof« @ http://heimkinder-forum.de/v3/board3-he ... halfeshof/ .
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Nachdem ich gerade auf der Webseite der GRÜNEN POLITIKERIN KATJA DÖRNER ( @ http://katja-doerner.de/2014/01/20/erin ... eimkinder/ ) von einem persönlichen Besuch Mitte Januar 2014 von „Politikerinnen und Politiker der Grünen aus NRW“ im Ehemalige Heimkinder „Erinnerungsort im Jugendheim Halfeshof“, gelesen habe

in einem dortigen Artikel der sich »
ERINNERUNG AN DAS LEID DER EHEMALIGEN HEIMKINDER« benennt, gelesen habe

habe ich, der Australier Martin MITCHELL – selbst ein Ehemaliges Heimkind-WEST der 1960er Jahre – auch sofort ( am Freitag, 14. März 2014, um 05:46 Uhr (MEZ) ) – ebenso zur Erinnerung an das Leid der Ehemaligen Heimkinder – dort folgenden Kommentar abgegeben, der dann auch sogleich dort online erschien:

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ERSTENS:

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ( im Fall O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 ):Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“.

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In diesem ganzen Zusammenhang, IN BEZUG AUF DIE NACHKRIEGSDEUTSCHE HEIMERZIEHUNG ( WEST ca. 1949-1985 | OST ca. 1949-1990 ), hat die Bundesrepublik Deutschland sich nicht ( über den Zeitraum 2006-2011 ) mehrfach zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen bekannt ? – Hat die Bundesrepublik Deutschland sich nicht somit ( über den Zeitraum 2006-2011 ) mehrfach zu diversen schwerwiegenden Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bekannt ? – Hat das Parlament der Bundesrepublik Deutschland – der Deutsche Bundestag – nicht ( über den Zeitraum 2006-2011 ) mehrfach bestätigt dass dem im Nachkriegsdeutschland tatsächlich so war ? – Ist die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention somit nicht verpflichtet ALLE durch ihre Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention GESCHÄDIGTEN ANGEMESSEN ZU ENTSCHÄDIGEN ? ( Und hier ist nicht von Almosen oder Sozialhilfe die Rede ! --- HIER IST VON WIRKLICHER ENTSCHÄDIGUNG DIE REDE ! ) – Worauf also wartet die Bundesrepublik Deutschland ?

Die Bundesrepublik Deutschland steht diesbezüglich nicht nur unter Beobachtung aller anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention aber auch unter Beobachtung der gesamten Weltengemeinschaft / Völkergemeinschaft ( einschließlich dem UNO-Antifolterkomitee ! )

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ZWEITENS:

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ( im Fall O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 ):Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“.

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DEUTSCH: Louise O’Keeffe gegen Irland [ 28.01.2014 ];
ENGLISCH:
Louise O’Keefe v. Ireland [ 28.01.2014 ]
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DEUTSCH:
EuGMR 027 (2014);
ENGLISCH:
ECHR 027 (2014).
Bisher (14.03.2014) nirgens in der deutschen oder österreichischen rechtswissenschaftlichen Fachliteratur oder auf deutschen oder österreichischen Jura-Webseiten verbreitet/berichtet/geprüft/untersucht/besprochen.

… und natürlich auch nicht auf kirchlichen oder staatlichen Webseiten erwähnt und darauf aufmerksam gemacht.

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DRITTENS:

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ( im Fall O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 ):Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“.

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"Natürlich ist der Schutz der Bürger erste Staatspflicht."

Als zu schützende Personen / Subjekte eines europäischen Staates oder als Ansässige oder Gäste und Besucher ( oder auch 'Gefangene' / 'Insassen' ) in einem solchen Staat, d.h. als Kinder und Jugendliche in den damaligen 'Heimen' und 'Anstalten' in einem solchen Staat – ob in Deutschland, ob in Österreich oder ob in der Schweiz; oder ob in England und Wales, ob in Irland oder ob in Schottland – und, als solche Personen / Subjekte in unserer rechtmäßigen Einforderung des Schutzes des Staates, stützen wir uns einzig und allein vollumfänglich IM EINZELNEN UND IN IHRER GESAMTHEIT AUF DIE ARTIKEL DER EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION (
ratifiziert in Deutschland in 1952 und ratifiziert in Österreich in 1958 ). Nichts anderes, und nichts weniger.
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FREIHEIT IST KEINE SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT! SIE BEDARF STÄNDIGER WACHSAMKEIT!
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Registriert: So 23. Okt 2011, 02:51
Wohnort: Adelaide, Süd Australien
Kontaktdaten:

Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Thilo Andres : »FRAGEN EHEMALIGER HEIMKINDER AN DEN STAAT UND DIE KIRCHEN« - ein Fragenkatalog meinerseits am 14. März 2014 als IMAGE in einem 3-seitigen PDF-Dokument ( 1.70 MB ) per Email erhalten.
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FRAGEN EHEMALIGER HEIMKINDER AN DEN STAAT UND DIE KIRCHEN


1.) Der Runde Tisch Heimerziehung in Berlin [ RTH ] betont im Abschlussbericht, daß der Zeitgeist für das Unrecht an den Heimkindern Ursache gewesen sein soll. Einige Rechtsbrüche, die nicht zu bestreiten sind, wurden eingeräumt. Begriffe, wie „Menschenrechtsverletzungen“, „Zwangsarbeit“, etc. wurden bewusst unterdrückt.

FRAGE: Warum haben Kirchen und Staat in eigener Sache Ermittlungsrichter gespielt und den Heimkindern keine Waffengleichheit am Runden Tisch Heimerziehung [ RTH ] zugestanden?


2.) 1949 wurde auf dem Gründungskongress der AGJ [ Arbeitsgemeinschaft für Kinder und Jugendhilfe ] von Kirchen, Staat und Verbänden eine dem demokratischen Rechtsstaat zukommende Fürsorge für die Heimkinder versprochen. So steht es im Protokoll.

FRAGE: Warum haben die Kirchen so etwas feierlich mitunterzeichnet?


3.) Kirchen und Staat kannten den Begriff „Hospitalismus“ schon seit den zwanziger Jahren. Hauptsächlich die Kirchen haben zu verantworten, daß in den Säuglingsheimen die Pflege auf die physische Existenz beschränkt worden ist, als hätten Säuglinge keine Seelen. Es handelt sich hier eindeutig um Kinderseeleneuthanasie.

FRAGE: Warum wurde dazu am Runden Tisch Heimerziehung [ RTH ] geschwiegen?


4.) Auch für die Kleinkinder gab es keine pädagogische Anleitung bzw. Zuwendung mit der Folge psychischer Störungen.

FRAGE: Warum konnten Laien ohne Gehör der Fachleute Urteile fällen, die das weitere Schicksal zum Nachteil der Heimkinder bestimmten?


5.) Staat und Kirchen hatten bewusst eine Schmalspurbeschulung für Heimkinder organisiert, wodurch die Kirchen prächtig Geld verdienen konnten. Fachleute haben immer wieder klargestellt, daß die Defizite hospitalisierter Heimkinder durchaus aufgeholt werden könnten, wenn man nur bereit wäre heilpädagogische Maßnahmen zu bezahlen. Staat und Kirchen haben wider besseres Wissen aus ökonomischen Gründen die Heimkinder leiden lassen.

FRAGE: Warum wurde am Runden Tisch Heimerziehung [ RTH ] über die Benachteiligung der Heimkinder in den Heimschulen nicht gesprochen? Ist die mutwillige Zerstörung von Lebenschancen der ehemaligen Heimkinder den Kirchen keine Untersuchung wert?


6.) Es hat nach dem Prinzip der Selbstversorgung im großen Umfang Kinderarbeit gegeben. Reinigungspersonal wurde überwiegend eingespart. Die gesamte Hausarbeit wurde über die Institution „Hausämter“ an die Heimkinder verteilt. Wer kein „Hausamt“ erhielt, der musste Zwangsarbeit in der benachbarten Landwirtschaft leisten. Dies alles ging auf Kosten von Bildung, Sport und Spiel.

FRAGE: Warum wurde am Runden Tisch Heimerziehung [ RTH ] so unverschämt behauptet, daß die Kinderarbeit Strafarbeit gewesen sein soll? Sollten die Heimkinder so böse gewesen sein, daß die Heime nur so sauber zu halten waren? Wie schmutzig wären Heime nach der Logik der Kirchen am Runden Tisch Heimerziehung [ RTH ] gewesen, wenn es nur brave Heimkinder gegeben hätte? Warum öffnen die Kirchen nicht ihre Archive, um den Verbleib der Erlöse aus der Kinderarbeit zu klären?


7.) Der Berufsschulunterricht war gesetzlich vorgeschrieben. Dies galt gerade auch für Jugendliche, die keinen Lehrvertrag hatten. Der Berufsschulunterricht ist in vielen Einrichtungen der Kirchen regelrecht unterschlagen worden.

FRAGE: Was haben sich die Kirchen damals dabei gedacht? Wie denken die Kirchen heute darüber? Wurden die Erlöse aus der Zwangsarbeit statt Berufsschulunterricht immer ehrlich mit den Pflegesätzen verrechnet?


8.) Die Zwangsarbeit der Heimkinder wird vom Staat und den Kirchen nicht bestritten und trotzdem als Begriff nach wie vor unterdrückt. Die Tatbestandsmerkmale der „Zwangsarbeit“ sind eindeutig erfüllt. Den Terminus „Zwangsarbeit“ zu bestreiten, ist grober Unfug. Die Jugendlichen in den sog. Erziehungsheimen sind ohne gerichtliches Strafurteil wie Strafgefangene behandelt worden. Hier ist der Gleichheitsgrundsatz vorsätzlich missachtet worden.
Die Gedankenlosigkeit fast aller Vormundschaftsrichter gerade im Hinblick auf die Zwecksetzung des JWG §1 qualifizierte alle Beschlüsse zur Freiheitsentziehung als Gleichsetzung mit Strafgefangenen. Straf- und Erziehungszweck sind verwechselt worden. Mit anderen Worten: Es handelt sich hier um eine Massenrechtsbeugung.

FRAGE: Wie konnten die Kirchen soweit weg vom Begriff „Nächstenliebe“ sich dem säkularen Zeitgeist ergeben, als wären Bergpredigt, Menschenrechtskonvention (1953), Grundgesetz und Schutzgesetze nur Dekoration? Was für Motive hatten die Kirchen, sich den Heimkindern so zuzuwenden? Warum sagen die Kirchen nicht ehrlich, daß sie viel Geld verdienen wollten und verdient haben?


9.) Staat und Kirchen haben das Akten-, Daten- und Informationsmonopol.

FRAGE: Wann hören die Kirchen endlich damit auf die Betroffenen über angeblich vernichtete Fallakten zu belügen?


10.) Es erscheinen immer wieder Gefälligkeitsgutachten, die das Verwaltungshandeln der Behörden, die bewusste Hinterziehung der Gesetze durch die politische Administration nicht behandeln und somit keine objektiv brauchbare Untersuchung darstellen.

FRAGE: Wann entscheiden sich die Kirchen endlich, unabhängige Gutachten zu akzeptieren, um peinliche Gefälligkeitsgutachten zu vermeiden?


NOCH EINE FRAGE: Soll die unverschämt geringfügige Auskehrung monetärer Leistungen an die ehemaligen Heimkinder die Geringschätzung menschlichen Lebens betonen?


März 2014
Thilo Andres

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QUELLE: Thilo Andres, westdeutsches ehemaliges Heimkind, Jg. 1952, das, zum Zwecke dieser Veröffentlichung »FRAGEN EHEMALIGER HEIMKINDER AN DEN STAAT UND DIE KIRCHEN«, diesen Pseudonym nutzt.

Seither korrekturgelesen und, zum Zweck der Veröffentlichung hier, wo notwendig von Martin MITCHELL korrigiert.

Thilo Andres ist ein ehemaliges Heimkind ( Jg. 1952 ). Er selbst mußte als Siebzehnjähriger Ende der 1960er Jahre – als „Fürsorgezögling“ – in Westdeutschland, genauso wie ich Anfang der 1960er Jahre, als unentlohnter Zwangsarbeiter im Bethelschen FREISTATT im WIETINGSMOOR schuften.

Zur Erklärung der „AGJ“ siehe WIKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgem ... ugendhilfe
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am So 16. Mär 2014, 03:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“



»GRÜNER, Simon Lissner, offen widerspricht Antje Vollmer.«

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENSimon Lissner, GRÜNE LINKE meldedet sich zu Wort in der HEIMKINDERSACHE

Heimkinder – verlassen und vergessen?

[ KURZFASSUNG: ] @ http://www.gruene-linke.de/2013/05/12/s ... eren-fall/
Schuldig – in einem minder schweren Fall?

von Simon Lissner, 11.05.2013

Stille und Vergessen senkt sich nach einiger Aufregung über eines der widerlichsten Kapitel der „deutschen Stunde Null“. Mit einer Petition ehemaliger Heimkinder von 2006 begann sich die Öffentlichkeit und das Parlament damit zu befassen, dass die Opfer eines nachkriegs-deutschen Terrorregimes in den Heimen bis dato völlig allein gelassen worden waren. Der interfraktionelle Beschluss[ i ] (der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, SPD und BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN, Antrag aus 2011) zum Umgang mit den Opfern staatlicher und kirchlicher Willkür, Misshandlungen, Zwangsarbeit in den Jahren 1945 bis Ende der 1970iger Jahre setzt den Schlusspunkt. Jedenfalls aus der Sicht der Politik, des Petitionsausschusses. Und aus dem Blick der Öffentlichkeit ist einer der wohl umfänglichsten Skandale ebenfalls geraten: der Umgang mit den Heimkindern, die Zustände in den Kinder- und Jugendheimen. Es wundert nicht, dass der Weg zur angemessenen Entschädigung der Opfer weiter lang und steinig ist. So fordert der Petitionsausschuss am 16.1.2013 eine gesetzliche Änderung des Opferentschädigungsgesetzes, weil die im bisherigen Gesetz vorgesehenen drei Bedingungen auf die meisten der betroffenen ehemaligen Opfer nicht zuträfen[ii]. Aber das soll hier alles gar nicht Gegenstand der Erörterung sein.

Ich habe eingangs von einem „Terrorregime“ gesprochen. Das ist eine politische Bewertung der „Aufbewahrung“ von Kindern und Jugendlichen ab 1945 im Nachkriegsdeutschland und ab 1949 (Grundgesetz trat am 23.5.1949 in Kraft) in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Bis dahin hatte das Parlament ein Grundgesetz verhandelt, welches zwar fortschrittlich, bereits obenan stehend die Grundrechte eines jeden Menschen konstatiert[iii], aber für die Insassen von Kinder- und Jugendheimen ebenso wenig zur Geltung gebracht wurde, wie für die Insassen von Fürsorge- oder Jugendstrafanstalten. Man mag ja der Auffassung sein, und der ist auch nicht generell zu widersprechen, der nun gefundene Kompromiss sei besser als gar nichts für die Opfer. Dennoch kann die vom Runden Tisch, vom Petitionsausschuss und dem interfraktionellen Antrag formulierte Bewertung nicht zufrieden stellen. Im Gegenteil. Die Bewertung ist mehr als bitter und sie hinterlässt den Eindruck, als sei es einem großen Teil der zahlreichen Unterhändler/innen in erster Linie um Schadensbegrenzung gegangen. Dass man gerade den Vertreter/innen der Trägereinrichtungen, sowohl kirchlicher wie auch staatlicher, unterstellen darf, dass es ihnen auch nach Jahren und bei praktischen, positiven Änderungen in den von ihnen betriebenen Einrichtungen zur Beherbergung und Erziehung ihnen anvertrauter Kinder und Jugendlicher auch um Schadensbegrenzung gegangen sein könnte, liegt auf der Hand und ist im Ergebnis nicht von der Hand zu weisen. Der Vorwurf, dass von den Vertreter/innen von „Täterorganisationen“ eben diese Schadensbegrenzung im Vordergrund der Verhandlungen gestanden hätten, ist denn auch der oft zu lesende Kommentar vieler Betroffenen und ihrer Verbände und Unterstützer/innen[iv].

Die interfraktionellen Antragsteller haben sich der Bewertung des vom Parlament eingerichteten Runden Tisches angeschlossen. Danach gab es Rechtsverstöße, deren Auslegung nicht mit dem Grundgesetz und damals geltendem Recht vereinbar waren. Die Täter/innen und ihre Organisationen, Ämter und so weiter werden benannt. Es wird festgestellt, dass die betroffenen Heimkinder keine Schuld tragen, aber relativierend heißt es dann: „Vielmehr waren es die gesellschaftlichen Bedingungen, problematische Menschenbilder bei den Handelnden und ein schlechtes und an vielen Stellen demokratisch unreifes System, die das ihnen Angetane bewirkt haben. Heimerziehung als disziplinierende und kontrollierende Instanz ist dabei in den Kontext eines in den 50er- und 60er- Jahren autoritären Zeitgeists und einer anderen gesellschaftlichen Sicht auf Kinder und Jugendliche zu stellen.[v]“

„Leid und Unrecht erlitten auch Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht waren. Aus dem Blickwinkel der Kinder gab es keinerlei Möglichkeit des Rechtsschutzes gegen die Einweisung oder das Unrecht, dem sie in den Heimen ausgesetzt waren. In den alten Ländern schied dies faktisch aus, in der DDR gab es nicht einmal die theoretische Möglichkeit.[vi]“

Und eine grenzwertige Bewertung der Situation in der Bundesrepublik: „In der öffentlichen Debatte wurde gelegentlich eine pauschale Entschädigung für alle Heimkinder gefordert, die auch im Petitionsausschuss debattiert wurde. Eine solche Lösung würde voraussetzen, dass die damalige Heimerziehung generell als Unrechtstatbestand einzustufen ist. Dies ist aber gerade nicht der Fall.[vii]“

Und selbstredend schaffen es die Antragsteller mit der Empfehlung des Runden Tisches, gleiches Unrecht ungleich zu bewerten: „Die Kinder- und Jugendfürsorge in der DDR verfolgte immer auch das politische Ziel, eine Unterordnung der Kinder und Jugendlichen unter die sozialistische Diktatur zu erzwingen. Die Gründe für die Unterbringung in Heimen waren familiärer, fürsorglicher und politischer Art.“

Der Zwischenbericht des Runden Tisch erheitert mit folgender Prosa: „Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass auch unbestritten positive Leistungen damaliger Heimerziehung eingebunden waren in ein System öffentlicher Erziehung, das für sein Funktionieren auf die abschreckende Wirkung der Verlegung von Kindern und Jugendlichen in unterschiedliche Einrichtungen der Heimerziehung angewiesen war. [viii]“ Den wirklich intensiv intellektuell durchdachten Abschnitt haben unsere Antragsteller/innen nicht übernommen. Warum? Sollte den „Interfraktionellen“ aufgefallen sein, dass die Geschichtsklitterung hier denn doch zu arge Blüten treibt?

Da die Verfasser/innen dieses insgesamt sehr erhellenden Berichtes über die systematischen und systemischen Schweinereien in den Kinder- und Jugendeinrichtungen es schaffen auf insgesamt 47 Seiten nicht ein einziges „positives Bespiel“ für eine angemessene, menschenwürdige Unterbringung zu benennen, die „positive Leistungen“ dieses Regimes zu belegen, und gerade auch Betroffene und Kritiker/innen wurden nicht müde, diesen denkwürdigen Umstand zu betonen, behilft man sich hier damit, etwas minder kriminelle Einrichtungen und ihr „Funktionieren“ (!) mit der Angst machenden Drohung auf noch kriminellere Einrichtungen zu begründen, auf eine Drohung, auf die das „insgesamt positive System“, wie die Verfasser/innen unterstreichen, „angewiesen“ (!) war. Wie die Verfasserinnen dies zu einer „unbestritten positiven Leistung“ verklären können, wobei „unbestritten“ auch noch glatt gelogen ist, bleibt leider auch im weiteren Verlauf des Dokuments ihr ganz persönliches Geheimnis. Im Grunde bezeugt der Bericht auf eindrucksvolle Weise etwas ganz anderes.

Einer der „lichteren“ Momente scheint die „Interfraktionellen“ im Antrag zu folgender Erklärung des Heimregimes bewogen zu haben: „Vielmehr waren es die gesellschaftlichen Bedingungen, problematische Menschenbilder bei den Handelnden und ein schlechtes und an vielen Stellen demokratisch unreifes System, die das ihnen Angetane bewirkt haben. Heimerziehung als disziplinierende und kontrollierende Instanz ist dabei in den Kontext eines in den 50er- und 60er- Jahren autoritären Zeitgeists und einer anderen gesellschaftlichen Sicht auf Kinder und Jugendliche zu stellen.[ix]“

Die Wiederholung des Zitates sei mir verziehen. Offensichtlich war den Antragsteller/innen nicht ganz wohl bei der Betrachtung. Man wollte freilich nicht zugestehen, dass die Zwangsunterbringung und „Fürsorge“ darin bestand, das System der Nationalsozialistischen „Fürsorge“ für „unwerte“ Kinder und Jugendliche geradezu nahtlos in die junge Bundesrepublik übernommen zu haben und mithin nahe liegender Weise eigentlich davon zu sprechen wäre, es handle sich dabei um einen weiteren Rest des Nationalsozialismus, der sich in „althergebrachten“ Behörden und unter konfessionellen Kutten in die „Neuzeit“ rettete. Der Hinweis auf „problematische Menschenbilder“ und ein „an vielen Stellen demokratisch unreifes System“ sagt mehr über die Verfasser/innen aus, als ihnen lieb sein sollte. Solcherart Verharmlosungen bieten sich eigentlich nicht an. Gerade auch weil das Grundgesetz an dieser Stelle klar ist und wenig Interpretationsspielraum für die angewendeten Terrormaßnahmen gegen Kinder und Jugendliche zulässt (wie übrigens auch für Erwachsene). Und last but not least, weil es selbstredend von Anfang an Kenntnisse über die Vorgänge in den Heimen gab, die gerade auch die Verantwortlichen zum Einschreiten hätten zwingen müssen. Die Untätigkeit und der Widerstand der kirchlichen und staatlichen Einrichtungen gegen die Beseitigung des hauseigenen Terrorregimes höchst selbst kumulierte in den 1960er Jahren in der Heimkampagne, während der die unerhörten Zustände aufgedeckt und zahlreiche Heimkinder befreit wurden. Die Verbrechen in den Heimen sind umfangreich dokumentiert. Neben dem Buch von Peter Wensierski[x] sind nicht zuletzt zahlreiche weitere Berichte von Betroffenen, diverse Filme zum Thema erschienen, die das Grauen und das Leid der Opfer dokumentieren. Die auch dokumentieren, dass das Heimsystem in seiner damaligen Form genau das war, was Runder Tisch und interfraktionelle Antragssteller/innen sich weigern anzuerkennen: Ein rundum geschlossener Unrechtstatbestand, an dem sich viele Beteiligten; teilweise Eltern, die ihre Kinder in dieses System abschoben, Juristen, die einwiesen, Kirchen und ihre Subalternen, die den „rechten Glauben“ in die Kinder und Jugendlichen prügelten, Gemeinden und Private, die von Zwangsarbeit profitierten, und so weiter und so fort. Diejenigen unter uns, die Kinder und Jugendliche in jener Zeit waren, kennen generell noch die Ansage: „Wenn du dich nicht benimmst, kommst du ins Heim“. Eine Drohung, die uns, wenn wir nicht von betroffenen Freund/innen Genaues wussten, so doch erahnen ließ, was uns hätte blühen können.

In ihrem Ansinnen, einen generellen „Unrechtstatbestand der Bundesrepublik Deutschland“ zu verneinen (während das in der DDR „natürlich“ einer war), setzt man feinsinnig zur Differenzierung an. Den Opfern der Misshandlungen (die auch Todesfälle nach sich zogen) dürfte es hingegen ziemlich schnurz gewesen sein, ob man ihnen den wahren christlichen Glauben nebst konservativ-reaktionärem Weltbild einprügeln wollte oder eben den „sozialistischen“ …

Der kritische Rückblick von Manfred Kappeler[xi] trägt einiges zum Verständnis der Auseinandersetzung um die Anerkennung und Entschädigung der ehemaligen Heimkinder bei. „Das Maß an erfahrenem Leid und Unrecht misst sich nicht daran, unter welchen politischen Verhältnissen es zugefügt wurde. Dieser elementare Grundsatz darf nicht dazu führen, dass DDR-Heimkindern eine ihnen zustehende Opferrente verweigert wird. Er muss umgekehrt dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht, das schon in den sechziger Jahren die Verletzung von Grund-und Menschenrechten in der Heimerziehung gerügt hat, in einem Grundsatzurteil den Bund und die Länder zwingt, die systematische Verletzung der Grund- und Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen in der westdeutschen Heimerziehung anzuerkennen und ihre noch lebenden Opfer angemessen finanziell zu entschädigen.“

In einem privaten Schreiben, aus dem ich mir zu zitieren erlaube, erkennt man die wohl angemessenere Sichtweise auf die Vorgänge. Der Schreiber der Zeilen war selbst betroffen und beteiligte sich in den 1960er Jahren an der Befreiung von Jugendlichen aus den Terroranstalten der Bunderepublik Deutschland. Nach einer Beschreibung eigener Heimerfahrung, die ich auslasse, weil sie die mannigfachen Berichte „nur“ um einen weiteren ergänzen würde, sagt er:

„In Hamburg sagt man über einen falschen Fünfziger[xii]: ‚Der ist katholisch‘[xiii]. Nun noch ein paar allgemeine Nachbetrachtungen. Man muss sich überlegen: Es war Nachkriegszeit, hunderttausende von Kindern hatten ihr Zuhause, ihre Heimat, ihre Eltern oder den Vater verloren. Die Cleversten von diesen lernten sehr schnell sich durchzuschlagen, egal mit welchen Mitteln, sie kannten doch nichts anderes als die Verbrechen, die ihnen die Erwachsenenwelt vorgelebt hatte und vorlebte. Aber was war mit den übrigen, die nur die Opfer der Erwachsenenwelt wurden? Man musste sie sammeln und zusammenpferchen. Dabei ging es nicht um irgendeine menschenwürdige Erziehung, man konnte sie nur nicht völlig ihrem Schicksal überlassen. So wurde dies das nächste Verbrechen der Nazigeneration, ob innerhalb oder außerhalb der Kirchen, ob in der BRD oder DDR. Was waren denn die Aufbewahrer dieser Kinder? Doch wohl keine Erzieher, es waren Primitivlinge. Womöglich waren da auch KZ-Wächter dabei (zumindest habe ich solche Wächterinnen im Heim als Betschwestern kennengelernt). Dann war doch wohl allein die Tatsache der unsäglichen Verbrechen, die in Deutschland bis heute virulent sind, nicht dazu angetan, gegenüber diesen weiteren wehrlosen Opfern den geringsten Respekt entgegenzubringen. Nun noch zum Schluss. Diese Weigerung, den Opfern solcher lebenslangen Gewalttaten wenigstens an ihrem Lebensabend ein einigermaßen menschenwürdiges Auskommen zu sichern in diesem unsäglich reichen Land, erinnert mich sehr stark an das miese Verhalten der Deutschen (in Politik und Behörden, Anm. SL) als es darum ging angemessene Entschädigungen an die noch übriggebliebenen Zwangsarbeiter zu bezahlen. Man hat die Bezahlungen so lange hinausgezögert, bis die Mehrheit gestorben war. Den Rest hat man dann schäbig abgefunden.

Genau diese Methode steckt jetzt hinter den Beschlüssen. Oh diese schäbigen deutschen Krämerseelen, die sich auch im Parlament breit gemacht haben! Auch bei den Grünen[xiv]. So Simon Mitternacht ist lange vorbei.[xv]

Ich hoffe dass Du und H. einiges von meinen Erzählungen verwenden könnt. Denn der Kampf muss jetzt weitergehen für diese Menschen meiner Generation, die nicht soviel Glück hatten wie ich.“

Die „Interfraktionellen“ haben sich auf eine Bewertung der Wirklichkeit in der jungen Bundesrepublik verständigt, die einen tieferen Blick in das Verständnis der Fraktionen geradezu provozieren muss. Mich interessiert da hauptsächlich die Sicht der GRÜNEN. Es geht hier nicht darum, über die Motive für die Zustimmung zum „Interfraktionellen“ Antrag und dieser verharmlosenden Bewertung durch die GRÜNEN zu spekulieren. Entscheidend ist, „was hinten raus kommt“ (frei nach Ex-Kanzler Kohl).

Wenn die GRÜNE Fraktion einer Formulierung zustimmte, die der BRD der Jahre 1949 bis Ende der 1970er Jahre nahtlos die Absolution erteilt und sie von der Verantwortung für systemisches Unrecht freispricht, ist das schwer erträglich. Ganz unerträglich wird die Angelegenheit, wenn man sie von den Folgen her betrachtet, eben den Opfern so wenig wirtschaftliche und moralische Hilfe zukommen zu lassen wie eben möglich. Die Bemühung, ja auch GRÜNER, gesellschaftlich-staatliches Unrecht auf „Einzelfälle“, wenn auch gehäuft auftretend, zu reduzieren, ist elementar fragwürdig. Dies spricht umso schwerwiegender für eine verkorkste Staatsloyalität, weil selbst der vom Runden Tisch erarbeitete Bericht Beweise zuhauf liefert, dass die den Staat tragenden Institutionen über wenigstens zwei Jahrzehnte an den Verbrechen beteiligt waren und erst aufgrund massiver Proteste zum Einlenken gebracht werden konnten. Auch die verquaste Formulierung, wie sie sich im Antrag der „Interfraktionellen“ findet, kann darüber nicht hinwegtäuschen (s. Anm. v), sondern liest sich als Bestätigung für diesen Vorwurf.

Dieses Fass muss wieder aufgemacht werden. Es muss wieder aufgemacht werden, gerade auch, weil der konservative Ruf nach sog. „Bootcamps“ und „verschärften Erziehungsmaßnahmen“ immer wieder laut wird und zu aller größtem Misstrauen heraus fordert.

P.S.: Menschen wie meine verstorbene Mutter, einer Frau mit großem Herzen, haben in dieser Zeit, obwohl alleinerziehend mit zwei Kindern in einem Soz.-Bau lebend, Heimkinder in unserer Wohnung vor dem Zugriff randalierender Behörden versteckt und später auch Kinder in Pflege genommen. Alle Menschen, die sich seinerzeit an diesen aktiven Protesten beteiligten, ist es ein Schlag ins Gesicht, den Opfern sowieso, wenn heute so getan wird, als handle es sich um staatlich-gesellschaftliche „Schuld im minder schweren Fall“.

________________________________________

[ i ] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/061/1706143.pdf, Drucksache 17/6143, 8.6.2011
[ii] http://www.bundestag.de/presse/hib/2013 ... 17/01.html, PM des PA v. 16.1.2013
[iii] http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
[iv] http://www.ex-heimkinder.de/Dokumente/K ... k_2011.pdf, Manfred Kappeler, Kritischer Rückblick
[v] Seite 3, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/061/1706143.pdf, Drucksache 17/6143, 8.6.2011
[vi] Seite 2, ebd.
[vii] Seite 2, ebd.
[viii] Seite 18, http://www.rundertisch-heimerziehung.de ... ericht.pdf
[ix] Seite 3, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/061/1706143.pdf, Drucksache 17/6143, 8.6.2011
[x] Wensierski, Schläge im Namen des Herrn http://www.randomhouse.de/Presse/Buch/S ... 226878.rhd
[xi] Kappeler, Manfred, Sozialpädagoge, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und emeritierter Professor für Sozialpädagogik an der TU Berlin (1989–2005). http://www.ex-heimkinder.de/Dokumente/K ... k_2011.pdf
[xii] Der Autor spielt auf einen GRÜNEN Kirchenpolitiker im Bundestag an, der daran beteiligt war, den „generellen Unrechtstatbestand“ zu verneinen.
[xiii] Der Bericht des Runden Tisch bestätigt, dass die meisten der Einrichtungen von den beiden großen Kirchen betrieben wurden.
[xiv] Dito. Die Grünen haben an der Regelung und eben auch der Bewertung mitgewirkt.
[xv] Aus einem privaten Schreiben zum Thema
Film von Heinz Laumen, http://www.youtube.com/watch?v=IKVrVSGlzEA
QUELLE: [ KURZFASSUNG: ] @ http://www.gruene-linke.de/2013/05/12/s ... eren-fall/

SIEHE AUCH DIE DIESBEZÜGLICHE LANGFASSUNG dieser Stellungnahme von Simon Lissner, GRÜNE LINKE @ http://gruen-links-denken.de/wp-content ... assung.pdf
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Erinnerungsort für Opfer der westdeutschen Fürsorgehöllen.

Meine Verbreitung der Existenz einer Gedenkstätte für Westdeutsche Ehemalige Heimkinder.

Schon seit 22. September 2013 online gestellt --- und auch jetzt weiterhin von mir vielerorts im Internet fortgesetzt.


Wie es zu der Einrichtung der Westdeutschen Gedenkstätte für die Opfer der nachkriegsdeutschen Heimerziehung kam.
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az-eb.de - Aachener Zeitung

@ http://www.aachener-zeitung.de/lokales/ ... n-1.675435

Die schwarze Pädagogik in Kinderheimen

Von: ehg
Letzte Aktualisierung: 11. Oktober 2013, 14:30 Uhr

WÜRSELEN [ bei Aachen ]. - Lange, zu lange hatte der heute 65-jährige Stadtverordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ernst-Christoph Simon, verdrängt und verschwiegen, was er und sein jüngerer Bruder Rainer Thomas acht Jahre lang in Kinderheimen erlebt hatten.

Sich zu outen, dazu entschloss er sich vor viereinhalb Jahren, als der Bundestag auf Empfehlung des Petitionsausschusses 2009 einen Runden Tisch einrichtete, der die Geschehnisse in der Heimerziehung im westlichen Nachkriegsdeutschland aufarbeiten sollte.

Die erschreckenden Ergebnisse wurden in Form eines Abschlussberichtes zwei Jahre später veröffentlicht. Darin hieß es: „
In der Heimerziehung der frühen Bundesrepublik wurden die Rechte der Heimkinder durch körperliche Züchtigungen, sexuelle Gewalt, religiösen Zwang und Arbeitszwang massiv verletzt.

Aufsteigende Ängste

Der eigentliche Grund, dass der diplomierte Betriebswirt sein Schweigen brach, war aber, „dass mit zunehmenden Alter verschüttete Ängste in mir wieder zum Vorschein kommen“.

Nun ist Ernst-Christoph Simon zum Zeitzeugen geworden. Unter dem Titel „Verdrängt und verschwiegen“ nahm der Klett-Verlag seine Geschichte in das 2013 erschienene Deutschbuch für die zehnte Klasse auf. Schüler sollen anhand dessen erläutern, warum die fehlende Aufarbeitung für ihn besonders schlimm war.

Was sich in der evangelischen Prosthofschule nahe Niederdollendorf und im Kreiskinderheim Waldbröl zwischen 1954 und 1962 abspielte, haben Ernst-Christoph Simon und sein Bruder nach umfangreichen Recherchen zu Papier gebracht.

Ihre alleinerziehende Mutter, die vom geschiedenen Vater keinen Unterhalt bekam, wusste nicht, was hinter den Türen der Heime vor sich ging. „Das hatte nichts mit guter Erziehung zu tun.

Es kam oft vor, dass wir in den dunklen Kohlenkeller gesperrt wurden, kein Essen bekamen und die Toiletten nicht benutzen durften“, erinnert Simon sich. Nachdem seine Mutter herausgefunden hatte, dass die Zustände in Waldbröl kaum erträglicher waren als in Niederdollendorf, holte sie ihre Söhne nach Hause.

Das Schicksal der Brüder Simon steht stellvertretend für das vieler Heimkinder in der Nachkriegszeit in ganz Deutschland. Der Würselener wurde in einen Arbeitskreis berufen.

Als Betroffener und Mitglied schlug er im April 2012 der zuständigen Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland, Ulrike Lubek, die Einrichtung eines Erinnerungsortesan die schwarze Pädagogik in den Heimeinrichtungen der 1950er bis 1970er Jahre“ vor.

Zielstrebig verfolgte die Direktorin die Umsetzung dieser Idee, nachdem ein Ort für dessen Realisierung gefunden war. Eingerichtet wurde er im Arrestzellentrakt des Solinger Jugendheimes Halfeshof.


Im Originalzustand

Die Kellerräume sind weitestgehend im Originalzustand erhalten geblieben und vermitteln so einen ungefilterten Eindruck von den Erziehungspraktiken, die in der Nachkriegszeit bis in die 70er Jahre an der Tagesordnung waren. Informationsmedien klären Besucher „über die dunklen Kapitel der Heimerziehung im Rheinland“ auf.

Simon: „Die Einrichtung solch eines Ortes ist Teil der Aufklärungsbemühungen der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe.“ Diese hatten 2009 eine Telefon-Hotline für ehemalige Heimkinder eingerichtet.

Seit 2012 gibt es dort Anlauf- und Beratungsstellen, die Betroffene bei ihren Anliegen unterstützen. Letzte Hand wurde an den Ort der Erinnerung im September [ 2013 ] gelegt, so dass er jetzt besichtigt werden kann.


Anmeldungen nimmt das Jugendheim Halfeshof entgegen. Nicht zuletzt würden sich der Würselener Betroffene [ Ernst-Christoph Simon ] und dessen Bruder [ Rainer Thomas Simon ] freuen, wenn viele interessierte, vor allem junge Menschen dem Erinnerungsort einen Besuch abstatten würden. Die „Einweihung“ erfolgt am Dienstag, 15. Oktober [ 2013 ].
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QUELLE: az-eb.de - Aachener Zeitung

Diesbezügliches kurzes Video.

WDRLokalzeit Aachen
VIDEO: "Gedenkstätte für Eh. Heimkinder des LVR - Halfeshof NRW"
@
http://www.livingscoop.com/watch.php?v=MzEzNw ( in ein paar Monaten, jedoch, wird dieses Video, möglicherweise, nicht mehr zur Verfügung stehen – für immer verschwinden).
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Seitheriges gleichlautendes Urteil in Großbritannien ( United Kingdom; UK ) zu dem Urteil im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg im Fall Louise O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014), entschieden am 28.01.2014.


With compliments from a mature-age law student in Adelaide, South Australia.


an important 129-page Judgement of a UK court in quasi civil jurisdiction

PARALLEL DECISION

to
Louise O’Keeffe v Ireland ECHR 027 (2014) decided 28.01.2014 in Strasbourg

decided in the United Kingdom

Approved Judgement (of 28.02.2014) @ http://www.judiciary.gov.uk/Resources/J ... police.pdf

IN THE HIGH COURT OF JUSTICE
QUEEN'S BENCH DIVISION
Neutral Citation Number: [2014] EWHC 436 (QB)
Case No: HQ10X03508 & HQ12X00388

Royal Courts of Justice Strand, London, WC2A 2LL

Date: 28/02/2014

before MR. JUSTICE GREEN

1)
DSD; 2) NBV Claimants - and - The Commissioner of Police for the Metropolis Defendant

known as: -
DSD & NBV v Commissioner of Police for Metropolis

[ LAW: Human Rights Act (HRA (UK) equivalent to the European Convention on Human Rights (ECHR) (applicable in the entire European Union) ]
.
C. THE LAW

[
commencing at p. 70, paragraph 138 of the judgement ]

[
and then at pp. 102, 103, paragraph 229 of the judgement ]

(i) Strasbourg case law is consistent and settled

229. First, the authorities from the Strasbourg Court set out in extenso above demonstrate that the duty on the State to investigate under Article 3 the conduct of private parties which amount to torture or degrading or inhuman treatment is established in a long line of consistent case law stretching back well over a decade. The principle is not a stray or maverick line of thought which having briefly emerged has been (and should be) forgotten. On the contrary, it represents clear, consistent and established principle which has evolved and solidified over many years and which has received approval from a very large cohort of Strasbourg Judges, including qua President, Sir Nicholas Bratza. I would be disregarding my duty under Section 2 Human Rights Act to “take account” of this case law if I was to attach no weight to it.

[
and then at p. 103, paragraph 230 of the judgement ]

230. Secondly, the above conclusion is not heretical to the common law. The duty on the police to investigate effectively is a bare minimum safeguard in any civilised State. In the course of argument I asked Mr Johnson QC [counsel for the defendant in this case] whether he accepted, on behalf of the Commissioner, that there was in domestic law a duty to investigate. He accepted that there was and, most helpfully, provided me with authority to support the proposition. He cited by way of authority a number of sources for this wholly unsurprising proposition.

[
and the Mr. Justice Green refers to a number of well known domestic (UK) cases establishing that proposition, that had in fact been furnished to the court by counsel for the defendant, ie. The Commissioner of Police for the Metropolis ]

[
…and then study carefully the remainder of the judgment, especially pp. 102-108 ]

[
This entire judgement concludes at p. 129 ( original pagination, as well as digital pagination ). ]
.

With kind Regards

Martin MITCHELL

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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Do 20. Mär 2014, 09:09, insgesamt 2-mal geändert.
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Louise O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014), entschieden am 28.01.2014.

DAS EIGENTLICHE URTEIL (28.01.2014) @ http://s.conjur.com.br/dl/europa-irland ... escola.pdf (von den Richtern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte selbst verfasst und gesprochen - insgesamt 82 Seiten in Englisch)

Alles andere im Internet – sonstige Hinweise/Links zu diesem Fall – sind nur kurze Zusammenfassungen oder Auszüge des Falls oder des diesbezüglichen Urteils in Straßburg.


.
Louise O’Keeffe versus Ireland ECHR 027 (2014), decided on 28.01.2014.

THE ACTUAL JUDGEMENT (28.01.2014) @ http://s.conjur.com.br/dl/europa-irland ... escola.pdf (written and spoken by the judges of the the European Court of Human Rights themselves - 82 pages in toto in English)

Everything else on the internet – all other references/links to the case – are only short summaries or extracts of the case or the final judgement pertaining thereto in Strasbourg.

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Folgend auf die »HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT«-Entscheidung in Irland von der, meinerseits, u.a., auch hier @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsach ... p?f=3&t=19 berichtet wird.


Auch deutsche und österreichische Opfer von Menschenrechtsverbrechen / Zwangsarbeit fordern eine gerechte und angemessene Entschädigung.


"ABSCHAFFUNG DER ZWANGSARBEIT"

Zitat des Bundesdeutschen Anti-Zwangsarbeitsgesetzes 1959

Bundesrepublikanisches innerstaatliches Gesetz gegen Zwangsarbeit.

Ein kurzes Zitat aus dem Bundesgesetzblatt ( Bundesrepublik Deutschland ), Nr. 18 vom 24.04.1959 ( aus einem Gesetz das vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist ! ) @ http://www2.bgbl.de/banzxaver/bgbl/star ... 5379262950
.
[ Bundesrepublik Deutschland ]

[ Seite 441 ]

Bundesgesetzblatt - Teil II

1959 - Ausgegeben zu Bonn am 24. April 1959 - Nr. 18

Gesetz zum Übereinkommen Nr. 105 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit.

Vom 20. April 1959

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

ARTIKEL 1

Dem in Genf am 25. Juni 1957 von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation angenommenen Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht:

ARTIKEL 2

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.

ARTIKEL 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkünding in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen gemäß seinem Artikel 4 Abs. 3 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

––––––––––––––––––––––

Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.


Das vorstehende Gesetz wird hiermit verwendet.

Bonn, den 20. April 1959

Der Bundespräsident
Theodor Heuss


Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Ludwig Erhard


Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
[Theodor] Blank

Der Bundesminister des Auswärtigen
[Dr. Heinrich] von Brentano


[ auf den folgenden Seiten – Seite 442, Seite 443, Seite 444 und Seite 445 dieses Bundesgesetzblattes der Bundesrepublik Deutschland – befinden sich dann in drei nebeneinander aufgeführten Spalten, jeweilig der französische, englische und deutsche Text des internationalen Übereinkommens über die Abschaffung der ZwangsarbeitConvention 105 / Übereinkommen 105. ]
.
QUELLE: Bundesanzeiger Verlag
ZITATLÄNGE DER ZITIERTEN GESETZESTEXTPASSAGE: insgesamt maximal 1221 Zeichen, einschließlich Leerzeichen.

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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Sa 22. Mär 2014, 04:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Zitat des Bundesdeutschen Anti-Zwangsarbeitsgesetzes 1959

DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, u.a., MIT VERABSCHIEDUNG IHRES EIGENEN GESETZES ZUR


"ABSCHAFFUNG DER ZWANGSARBEIT" IM GANZEN LANDE UND ZUM WOHLE ALLER SEINER EINWOHNER IN IHREM LANDE

VERPFLICHTETE SICH …

.
[ Seite 1 ] @ http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... .720.5.pdf

Übereinkommen Nr. 105
über die Abschaffung der Zwangsarbeit


[ Seite 2 ] @ http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... .720.5.pdf

Die Konferenz nimmt heute, am 25. Juni 1957, das folgende Übereinkommen an, das als Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957, bezeichnet wird.

Art. 1

Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, das dieses Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, die Zwangs- oder Pflichtarbeit zu beseitigen und in keiner Form zu verwenden


a. : als Mittel politischen Zwanges oder politischer Erziehung oder als Strafe gegenüber Personen, die gewisse politische Ansichten haben oder äussern oder die ihre ideologische Gegnerschaft gegen die bestehende politische, soziale oder wirtschaftliche Ordnung bekunden;
b.
: als Methode der Rekrutierung und Verwendung von Arbeitskräften für Zwecke der wirtschaflichen Entwicklung;
c.
: als Massnahme der Arbeitsdisziplin;
d.
: als Strafe für die Teilnahme an Streiks;
e.
: als Massnahme rassischer, sozialer, nationaler oder religiöser Diskriminierung.

Art. 2

Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, das dieses Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, wirksame Massnahmen zur sofortigen und vollständigen Abschaffung der in Artikel 1 dieses Übereinkommens bezeichneten Zwangs- oder Pflichtarbeit zu ergreifen.
.

WANN, IN WELCHEM JAHR, IST DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ABER NUN WIRKLICH ERSTMALIG DIESER VERPFLICHTUNG VOLLUMFÄNGLICH NACHGEKOMMEN?

... UND AUCH IN DER HEIMERZIEHUNG VOLLUMFÄNGLICH NACHGEKOMMEN?

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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Di 25. Mär 2014, 11:32, insgesamt 2-mal geändert.
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Zitat des österreichischen Anti-Zwangsarbeitsgesetzes 1959

GENAUSO WIE DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, u.a., HAT AUCH DIE REPUBLIK ÖSTERREICH SICH IN DEN 1950ER JAHREN DAZU VERPFLICHTET ...

JEGLICHE FORM DER "ZWANGSARBEIT" IM GANZEN LANDE, UND ZUM WOHLE ALLER SEINER EINWOHNER IN IHREM LANDE, EIN UND FÜR ALLE MALE ABZUSCHAFFEN.


DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

gibt bekannt @ https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10008170
.
BUNDESKANZLERAMT | RECHTSINFORMATIONSSYSTEM

Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Abschaffung der Zwangsarbeit, Fassung vom 25.03.2014

[ ……… ]

Sonstige Textteile

Nachdem das auf der 40. Internationalen Arbeitskonferenz in Genf am 25. Juni 1957 angenommene Übereinkommen (Nr. 105) über die Abschaffung der Zwangsarbeit, welches also lautet:

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Übereinkommen enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für soziale Verwaltung und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 13. Feber 1958.


Ratifikationstext

Das vorliegende Übereinkommen wird gemäß seinem Art. 4 Z 3 am 5. März 1959 für Österreich in Kraft treten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation, die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf

einberufen wurde und am 5. Juni 1957 zu ihrer vierzigsten Tagung zusammengetreten ist,

hat die Frage der Zwangsarbeit geprüft, die den vierten Gegenstand

ihrer Tagesordnung bildet,

hat die Bestimmungen des Übereinkommens über Zwangsarbeit, 1930,

zur Kenntnis genommen,

hat zur Kenntnis genommen, daß das Übereinkommen über die Sklaverei, 1926, bestimmt, daß zweckmäßige Maßnahmen ergriffen werden sollen, um zu verhüten, daß die Pflicht- oder Zwangsarbeit der Sklaverei ähnliche Zustände herbeiführt, und daß das Zusätzliche Übereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Gepflogenheiten, 1956, die völlige Abschaffung der Schuldknechtschaft und der Leibeigenschaft vorsieht,

hat zur Kenntnis genommen, daß das Übereinkommen über den Lohnschutz, 1949, bestimmt, daß der Lohn in regelmäßigen Zeitabschnitten bezahlt werden muß, und Lohnzahlungsmethoden untersagt, die dem Arbeitnehmer in Wirklichkeit die Möglichkeit nehmen, sein Arbeitsverhältnis zu beenden,

hat beschlossen, verschiedene weitere Anträge anzunehmen betreffend

die Abschaffung gewisser Formen der Zwangs- oder Pflichtarbeit, durch die eine Verletzung der Menschenrechte gegeben ist, auf die in der Charta der Vereinten Nationen hingewiesen wird und die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verkündet werden, und

dabei bestimmt, daß diese Anträge die Form eines internationalen

Übereinkommens erhalten sollen.



Die Konferenz nimmt heute, am 25. Juni 1957, das folgende Übereinkommen an, das als Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957, bezeichnet wird.

Artikel 1

Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, das dieses Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, die Zwangs- oder Pflichtarbeit zu beseitigen und in keiner Form zu verwenden

a. : als Mittel politischen Zwanges oder politischer Erziehung oder als Strafe gegenüber Personen, die gewisse politische Ansichten haben oder äussern oder die ihre ideologische Gegnerschaft gegen die bestehende politische, soziale oder wirtschaftliche Ordnung bekunden;
b. : als Methode der Rekrutierung und Verwendung von Arbeitskräften für Zwecke der wirtschaflichen Entwicklung;
c. : als Massnahme der Arbeitsdisziplin;
d. : als Strafe für die Teilnahme an Streiks;
e. : als Massnahme rassischer, sozialer, nationaler oder religiöser Diskriminierung.

Artikel 2

Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, das dieses Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, wirksame Massnahmen zur sofortigen und vollständigen Abschaffung der in Artikel 1 dieses Übereinkommens bezeichneten Zwangs- oder Pflichtarbeit zu ergreifen.
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WANN, IN WELCHEM JAHR, IST DIE REPUBLIK ÖSTERREICH ABER NUN WIRKLICH ERSTMALIG DIESER VERPFLICHTUNG VOLLUMFÄNGLICH NACHGEKOMMEN?

... UND AUCH IN DER HEIMERZIEHUNG VOLLUMFÄNGLICH NACHGEKOMMEN?

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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mi 26. Mär 2014, 11:46, insgesamt 1-mal geändert.
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ABSOLUTES VERBOT DER ZWANGSARBEIT

"ZWANGSARBEIT"

- HAUPTBEGRIFF -
im deutschen Grundgesetz (1949), im innerstaatlichen deutschen Bundesgesetz (1959), im Übereinkommen über Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit (1930), in den Anordnungen und Verordnungen und in den Befehlen der westlichen Siegermächte in Europa (1945-1949-1959), im Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit 1957, und im UNO-Völkerrecht / in der gesamten Menschenrechtslegislatur / in all international human rights legislation


"ZWANGSARBEIT" – "FORCED LABOUR""SLAVE LABOUR"

ALTERNATIVER BEGRIFF mancher, insbesondere deutscher Politiker: "ZWANG ZUR ARBEIT"

ALTERNATIVER BEGRIFF mancher, insbesondere deutscher Kirchenoberen: "ARBEITSTHERAPIE"

In der zweiten Hälfte der 1940er Jahre und innerhalb des gesamten Jahrzehnts der 1950er Jahre: Vertragspartner (d.h. „Staaten“) mit ihren Unterschriften and Staatssiegeln verpflichten und verpflichteten sich „die Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit zu beseitigen und in keiner Form zu verwenden“.


ABSOLUTES VERBOT DER ZWANGSARBEIT


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[ Deutschland ]

"Grundgesetz" (Entwurf)

Formulierungen der Fachausschüsse, zusammengestellt nach Drucksache Nr. 203 vom 18. Oktober 1948
samt Stellungnahme des Allgemeinen Redaktionsausschusses zu diesen Formulierungen

Entwurf der Fachausschüsse des Parlamentarischen Rats


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 5. (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

(2) Jeder Bundesangehörige hat das Recht, an jedem Ort des Bundesgebiets seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen sowie seinen Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen. Dem Gesetze bleibt es vorbehalten, die Berufsausübung zu regeln.

(3) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden außer im Rahmen einer allgemeinen für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. Zwangsarbeit ist nur im Vollzug einer gerichtlichen angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.


Stellungnahme des Allgemeinen Redaktionsausschusses [ zu dem obigen Grundgesetzentwurf ]

Artikel 5 a. (1) Jeder Deutsche hat das Recht, Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Ausnahmen sind nur im Interesse des gemeinen Wohls im Rahmen einer allgemeinen öffentlichen Dienstleistungspflicht und nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes zulässig. Im übrigen darf ein Zwang zur Arbeit nur im Vollzug einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung ausgeübt werden.

.

QUELLE: http://www.verfassungen.de/de/de49/grun ... 1-48-i.htm


»Zwangsarbeit nach Völkerrecht« - »Wie beurteilt das Völkerrecht den Tatbestand der Zwangsarbeit?« @ http://www.versoehnungsfonds.at/db/admi ... fromlist=1


Im Übrigen war, was das damalige Gesetz betraf, "Fürsorgeerziehung" ( "FE" ) als solche oder auch "Freiwillige Erziehungshilfe ( "FEH" ) als solche ( auch „Erziehungsfürsorge“ genannt ) – mindestens nach dem Zusammenbruch in 1945 – nie mit „einer gerichtlich angeordneten "Freiheitsentziehung"“ verbunden gewesen, geschweige denn mit "ZWANGSARBEIT" verbunden gewesen.

In den meisten 'Heimen' und 'Anstalten' jedoch war "FREIHEITSENTZIEHUNG" automatisch »TEIL DES SYSTEMS DER "FÜRSORGEERZIEHUNG"«, und die 'Heime' und 'Anstalten' und deren Betreiber machten sich einfach, von sich aus, »"ZWANGSARBEIT" DER FÜRSORGEZÖGLINGE« ZUM NUTZEN und haben, zusammen mit diversen Hehlern, ganz masiv davon profitiert ----- und all dies war, in Deutschland sowohl wie auch in Österreich, voll und ganz vom Staat sanktioniert, und auch der Staat hat dadurch masiv davon profitiert.
Genauso wie in Bezug auf den irischen Staat kürzlich (2010/2011) seitens des UNO-Antifolter-Komitees einer Untersuchung der irischen bis 1996 betriebenen Magdalenenheime / Magdalenen Wäschereien festgestellt wurde; und letztere wurden ja auch, wie schon mehrfach bewiesen, in Deutschland sowohl wie auch in Österreich – und auch in noch so einigen anderen Ländern der Welt – jahrzehntelang von diesen katholischen Frauenorden betrieben und alleine mit "ZWANGSARBEIT" aufrecht erhalten.

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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mi 26. Mär 2014, 13:07, insgesamt 1-mal geändert.
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ABSOLUTES VERBOT DER ZWANGSARBEIT

"ZWANGSARBEIT"


Nach 1945: - "Fürsorgeerziehung" soll keinen Strafcharakter haben und bedeutet weder "Freiheitsentziehung", noch "Anstaltsunterbrinung" oder "Zwangsarbeit".


Der folgende, hier geschilderte Rechtsstreit nahm seinen Anfang am 19. Januar 1955 und wurde erst entgültig entschieden am 30. Januar 1963.

Bundessozialgericht @ http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... _mode=true
.
[ Bundessolzialgericht-Gerichtsurteil vom 30. Januar 1963 ]

BSG, 30.01.1963 - 3 RK 36/59

In dem Rechtsstreit
hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts
auf die mündliche Verhandlung vom 30. Januar 1963,
an der mitgewirkt haben
Senatspräsident Prof. Dr. Bogs als Vorsitzender,
die Bundesrichter Dr. Schraft und Dr. Langkeit sowie
die Bundessozialrichter Blum und Dr. Engels als ehrenamtliche Beisitzer,
für Recht erkannt:


Tenor:

Die Revision des Klägers [ DIE INNERE MISSION / DIE DIAKONIE / DIE EVANGELISCHE KIRCHE ] gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 3. Dezember 1958 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.


Gründe

1I.

Der klagende Verein für Innere Mission e.V. [ DIE INNERE MISSION / DIE DIAKONIE / DIE EVANGELISCHE KIRCHE ] unterhält ein Jugenderziehungsheim, den Fürsorgehof H. [ Herzogsägmühle ] in Schongau/Obb. [ Oberbayern ]. Die beigeladenen 91 Jugendlichen waren dort im Jahre 1955 untergebracht. Sie wurden in den staatlich anerkannten Lehrwerkstätten des Heims für die verschiedensten Berufe als Lehrlinge ausgebildet. 19 von ihnen (die Beigeladenen zu IV. Nr. 1 bis 19) waren durch einen Beschluß des Vormundschaftsgerichts nach § 63 des Reichsgesetzes für Jugendwohlfahrt vom 9. Juli 1922 (RGBl I S. 633) i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 28. August 1953 (BGBl I S. 1035) - JWG - der Fürsorgeerziehung überwiesen worden. Die weiteren 72 Lehrlinge befanden sich in der Anstalt in freiwilliger Fürsorgeerziehung (Erziehungsfürsorge). 50 von ihnen (die Beigeladenen Nr. 20 bis 69) waren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten auf Veranlassung behördlicher oder caritativer Einrichtungen (Jugendamt, Gesundheitsamt, Pfarramt, Evangelischer Jugenddienst e.V.), die restlichen 22 (die Beigeladenen Nr. 70 bis 91) nur auf Grund einer Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten im Fürsorgehof [ in Oberbayern ] aufgenommen worden. Den Lehrverhältnissen lag jeweils ein "Anstaltslehrvertrag" zugrunde, in dem die Dauer der Lehrzeit unter Berücksichtigung bereits nachgewiesener Lehrzeiten festgesetzt war. Im übrigen galten nach dem Lehrvertrag für die Lehrverhältnisse folgende Bestimmungen:

[ ……… ]

44

[ ……… ]

Wären die beigeladenen Jugendlichen den Insassen von Strafanstalten und Arbeitshäusern gleichzusetzen, die kraft ihrer Unterworfenheit durch die Anstaltsgewalt Arbeiten verrichten müssen, so wäre für ein freies Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis kein Raum. Eine solche Parallele besteht jedoch selbst bei den Jugendlichen nicht, die - wie im vorliegenden Streitfall - nach § 63 JWG a.F. (= § 64 JWG i.d.F. vom 11. August 1961, BGBl I S. 1206) durch Beschluß des Vormundschaftsgerichts der Fürsorgeerziehung überwiesen sind. Der Beschluß des Vormundschaftsgerichts hat keinen Strafcharakter und stellt auch keine Maßnahme der Sicherungsverwahrung dar. Er weist auch nicht den Jugendlichen in eine Fürsorgeanstalt ein,
wie oft irrtümlich angenommen wird; würde er eine solche konkrete Regelung treffen, wäre er rechtswidrig (vgl. Bayer. Oberstes Landesgericht zu § 70 RJWG in Samml. von Entscheid des BayObLG in Zivilsachen Bd. 34 S. 426; Potrykus, JWG § 65 Anm. 8 ). Der vormundschaftsgerichtliche Beschluß beschränkt sich vielmehr auf die Anordnung der Fürsorgeerziehung und hat zur Folge, daß das Recht und die Pflicht der Eltern zum Unterhalt, zur Erziehung und zur Beaufsichtigung des Minderjährigen als Teil des den Eltern zustehenden Gesamtpersonensorgerechts kraft öffentlichen Rechts auf die Organe der öffentlichen Jugendhilfe übergeht (vgl. Potrykus aaO § 63 Anm. 19). Mit Recht bezeichnet das LSG den mit der Anordnung der Fürsorgeerziehung verbundenen staatlichen Zwang als in erster Linie gegen die Eltern – nicht gegen den Jugendlichen – gerichtet (vgl. auch Teitge, BABl 1958, 67, 69). Elterliche Rechte werden nach Erlaß des vormundschaftsgerichtlichen Beschlusses weitgehend von der Fürsorgerziehungsbehörde wahrgenommen. Entscheidet sich diese Behörde dafür, die Fürsorgeerziehung in einer "Erziehungsanstalt" (§ 62 JWG a.F. – jetzt "Heim", § 69 Abs. 3 Satz 1 JWG n.F. –) durchführen zu lassen – es kann auch eine "geeignete Familie" (§ 62 JWG a.F., § 69 Abs. 3 Satz 1 JWG n.F.), u.U. sogar die eigene Familie des Minderjährigen (§ 69 Abs. 4 JWG a.F., § 69 Abs. 3 Satz 2 JWG n.F) sein –, so kann allerdings damit für den Jugendlichen ein Öffentlich-rechtliches Gewaltverhältnis begründet werden, sofern er nämlich in eine mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattete Anstalt eingewiesen wird. Er ist in diesem Falle der Anstaltsgewalt unterworfen – im Grundsatz nicht anders als der Schüler gegenüber der Schule, der Student gegenüber der Universität – und hat den zwingenden Ge- und Verboten der Anstaltsordnung, die auch bestimmte Arbeiten betreffen können, nachzukommen.

[ Die in der Einrichtung untergebrachten Zöglinge, die „einer Lehre nachgehen“ oder anderweitig „einen Angestelltenberuf anstreben“ stehen in einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis;
Versicherungspflicht besteht !; vollumfängliche Krankenversicherung / Sozialversicherung ist daher vom Arbeitgeber, der INNEREN MISSION / DIAKONIE / EVANGELISCHEN KIRCHE zu zahlen ! ]

Von Rechts wegen.

veröffentlicht am 30.01.1963

Direkter Link zu diesem Dokument

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... xid=456313
.

Bezüglich dem damals von der INNEREN MISSION / DIAKONIE / EVANGELISCHEN KIRCHE betriebenen Jugenderziehungsheim, dem Fürsorgehof Herzogsägmühle in Schongau, Oberbayern, siehe WIKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Herzogs%C3%A4gm%C3%BChle
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ABSOLUTES VERBOT DER ZWANGSARBEIT


West-Heimkinder vom System völlig rechtllos gehalten.


Gutachterliche Stellungnahme von Verfassungsrechtler Erhard Denninger.

GOOGLE SUCHE: "Erhard Denninger"+"Jugendfürsorge und Grundgesetz"

RESULTAT: Fachzeitschrift "Kritische Justiz" @
http://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc ... _S_379.pdf ( IMAGE - ein PFD-Dokument, das insgesamt 7 Seiten umfasst )
Die Buchstaben "kj" in dieser URL stehen für "Kritische Justiz", d. h. für die Fachzeitschrift "Kritische Justiz". Die Buchstaben "nomos in dieser URL stehen für "Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG" in 76530 Baden-Baden, BRD.
.
[ Digitale Ausführung - Auszug, Seite 1 ]

Erhard Denninger
Jugendfürsorge und Grundgesetz*

[ 379 ]

I.

Jedes Kind und jeder Jugendliche hat ein »Recht auf Erziehung« (§ 1 Abs. I JWG), d. h. auf Entwicklung und Ausbildung derjenigen Fähigkeiten, die eine selbstverantwortliche Existenz im beruflichen und im privaten Leben sowie in einer demokratischen Gesellschaft politisch mündiger Bürger voraussetzt. Die in der Hessischen Landesverfassung (Art. 56 Abs. IV) nominierten Ziele der staatlich-schulischen Erziehung müssen als richtungsweisend angesehen werden, wo immer der Staat in mittelbarer oder unmittelbarer Verwaltung öffentliche Erziehungsaufgaben wahrnimmt. Insbesondere sind sie bei der Durchführung der Freiwilligen Erziehungshilfe [ auch
Erziehungsfürsorge genannt ] und der Fürsorgeerziehung zu beachten. Diese Erziehungsziele sind:

1. Heranbildung des jungen Menschen zur sittlichen Persönlichkeit.

2. Vorbereitung zu beruflicher Tüchtigkeit und zu politischer Verantwortung.

3. Vorbereitung zum selbstständigen und verantwortlichen »Dienst am Volk und der Menschheit« durch Entwicklung der Tugenden: Ehrfurcht, Nächstenliebe, Achtung und Toleranz, Rechtlichkeit und Wahrhaftigkeit.

Der »Dienst am Volk und der Menschheit« wird geleistet, indem der Bürger seinem Beruf nachgeht und seine staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten wahrnimmt.

[ ……… ]

[] Der Staat erfüllt seinen Sozialauftrag, der seinerseits Ausdruck der Menschenwürde-Schutzverpflichtung ist, indem er sein Mindestmaß an Chancengleichheit der heranwachsenden Bürger garantiert und dem

[
Digitale Ausführung - Auszug, Seite 2 ]

Jugendlichen einen gesetzlich näher auszugestaltenden [ 380 ] Rechtsanspruch darauf einräumt, in den Genuß angemessener Erziehungs- und Ausbildungsmöglichkeiten zu gelangen. Der erziehungsbedürftige Jugendliche ist insoweit [ mit ] dem fürsorgebedürftigen Erwachsenen zu vergleichen.

Eine weitere Überlegung führt ebenfalls zur Bejahung des »Rechtes auf Erziehung« – was immer sein Inhalt im einzelnen sein mag: wenn unsere vom Grundgesetz gewollte und garantierte Gesellschaftsordnung auf der freien Selbstbestimmung des sich seiner gesellschaftlichen Umwelt verpflichtet wissenden Bürgers aufbaut (Art. 2 GG
[/size] 2), so muß diese Gesellschaftsordnung auch die elementaren Voraussetzungen erkennen und wollen, welche die freie Entscheidung der Persönlichkeit überhaupt erst ermöglichen. Für das Kind bedeutet dies: Einführung in den Sozialisationsprozeß, Erziehung. Dem Entfaltungsrecht des Erwachsenen entspricht also der Erziehungsanspruch des Kindes als eine Anleitung zu allmählich sich entwickelnder Selbstentfaltung 3.

II.

Aus diesem Verständnis des Rechtes auf Erziehung als eine Bedingung und Vorstufe des Rechtes auf autonome Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 GG) ergeben sich erste Grenzbestimmungen: In dem Maße, in dem die Fähigkeit zur Selbstbestimmung in Erscheinung tritt, nimmt das Recht des Kindes, erzogen zu werden [, zu ], nehmen auch Recht und Pflicht des Erziehers, erziehend einzuwirken, ab
4. »Bevormundende Fürsorge« ist niemals Selbstzweck, sondern »Hilfe zur Selbsthilfe«, d. h. hier: Anleitung zur Autonomie.

Alle Einzelmaßnahmen der öffentlichen Jugendfürsorge sind unter diesen Maßstab zu stellen.

III.

Verfassungsgemäße Erziehung wirkt also auf einen Reifungsprozeß ein, der durch die allmähliche Ablösung der Fremderziehung (Heteronomie) durch Selbsterziehung (Autonomie) gekennzeichnet ist. Diesem Sachverhalt trägt der rechtlich-normative Rahmen Rechnung: Während jeder Mensch vom Beginn seiner Existenz an »Träger«, Subjekt von Rechten und Grundrechten ist, kann er diese seine Rechte doch erst nach Erreichung gewisser Altersschwellen selbst aktiv ausüben. Das Privatrecht zieht diese Altersgrenzen (der beschränkten und unbeschränkten bürgerlich-rechtlichen Geschäftsfähigkeit) schematisch beim siebten bzw. 21. Lebensjahr. []

[ ……… ]

»Erziehungs«-Maßnahmen und -Methoden, welche nicht geeignet sind, die Fähigkeiten des Kindes zu selbstverantwortlicher Entscheidung zu entwickeln und zu stärken, welche vielmehr bloße Dressurakte (Eingewohnung von Verhaltensmustern durch positive oder negative Sanktionen) zum Inhalte haben, verstoßen gegen das Prinzip der Anleitung zur Autonomie und sind verfassungswidrig. Das wäre etwa der Fall, wenn

a) Verstöße gegen geltende Vorschriften der Anstaltsordnung unspezifisch (d. h. ohne Bezug auf den Umgang mit Geld) durch Taschengeldentzug bestraft werden;

b) vor oder nach dem Essen stereotype Spruchformeln eingedrillt werden;

c) die Freizeitgestaltung durch Teilnahmepflichten für bestimmte Veranstaltungen reglementiert und sanktioniert wird;

d) etwa Abschreibeübungen als bloße Ordnungsstrafen und nicht primär um eines bestimmten Lehrerfolges willen auferlegt werden.

IV.

Elterlicher und staatlicher Erziehungsauftrag sind zu unterscheiden.

[ ……… ]

[
Digitale Ausführung - Auszug, Seite 4 ]

[ 382 ]

V.

Das Recht auf Erziehung umfast den Anspruch auf eine den Begabungen und Neigungen des Jugendlichen entsprechende Berufsausbildung. Die hier zu treffenden Maßnahmen bedürfen ganz besonderer Sachkunde und Sorgfalt. Der Staat, der dem Jugendlichen durch die zwangsweise Heimunterbringung die persönliche Freiheit weitgehend entzieht und dadurch auch tief in seine Möglichkeiten zur beruflichen Entfaltung eingreift, muß die volle Verantwortung für die Wahrnehmung der beruflichen Entwicklungschancen des jungen Menschen übernehmen.

Für ein möglichst breit gefächertes Angebot an Ausbildungschancen ist Sorge zu tragen. Es genügt nicht, wenn dem Jugendlichen die Wahl zwischen einer Gärtner-, einer Tischler- und einer Schlosserlehre geboten wird. Neben einer Vielzahl handwerklicher Berufe muß für einen entsprechend begabten Jugendlichen etwa auch die Möglichkeit offenstehen, einen kaufmännischen Beruf zu erlernen. Die Berufsberatung muß eingehend, individuell und unter Anwendung moderner Testmethoden erfolgen. Unter allen Umständen muß versucht werden, den völligen inneren Konsens des Jugendlichen bei der Auswahl des Berufes herbeizuführen. Andernfalls sind schwere Erziehungsschäden zu befürchten. Ist der Jugendliche hinreichend einsichtsfähig, selbst eine verantwortliche Berufswahl zu treffen, so muß ihm die Ausübung dieses Grundrechtes (Art. 12 Abs. I GG) in voller Freiheit überlassen bleiben. Auch hier muß die Berufsberatung mit größter Sorgfalt stattfinden.

Eine möglichst gute und fortschrittliche Berufsausbildung der Fürsorgezöglinge, liegt nicht nur im individuellen Interesse der Jugendlichen, sondern auch im besonderen Interesse der Gesellschaft: Eine Fürsorgeerziehung verfehlt ihren gesetzlichen Auftrag, wenn sie junge Menschen entläßt, die beruflich schlecht oder wirtschaftlich chancenlos ausgebildet sind und nicht zuletzt auch dadurch auf die Bahn des Kriminellen getrieben werden. Eine Fürsorgeerziehung, die sich im praktischen Ergebnis in der Mehrzahl der Fälle als »Vorschule« für das Gefängnis erweist, d. h. deren Absolventen später überwiegend kriminell werden, ist sinnlos und ohne Daseinsberechtigung.

Zur beruflichen Ausbildung im weiteren Sinne, die auch der Entwicklung der selbstverantwortlichen Persönlichkeit dienen soll, gehört auch, daß der Jugendliche möglichst früh den verantwortlichen Umgang mit den Erträgen seiner Arbeit lernt. Sofern keine spezifischen Gegenindikationen vorliegen (Verschwendungssucht, Neigung zu Schuldenmachen usw.) ist dem Heranwachsenden Jugendlichen nach und nach die volle Verfügung über seinen Arbeitslohn einzuräumen – (abzüglich eines Beitrages zu den Aufenthaltskosten). Es ist nicht zulässig und pädagogisch falsch, ihn mit einem minimalen Taschengeld (etwa 2,50 - 5,00 DM pro Woche) abzufinden. Auch hier ist vernünftige Beratung (über die sparsame Verwendung des Verdienten) im Einzelfall besser als ein starres Reglement.

Jugendliche, die keine abgeschlossene Berufsausbildung erreicht haben oder eine andere zu erhalten wünschen, dürfen in keinem Fall längere Zeit mit bloßer Routinearbeit [ 383 ] ohne Ausbildungswert beschäftigt werden.

[
Digitale Ausführung - Auszug, Seite 5 ]

Derartige Arbeiten à la Tütenkleben sind schon für einen modernen Strafvollzug untragbar, erst recht aber in einem Heim mit Erziehungsaufgaben.

VI.

[ ……… ]

[ ……… ]

Andere, gleichfalls die persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. I GG) beschränkende Maßnahmen können nicht nur im Hinblick auf den erzieherischen Anstaltszweck: Anleitung zur Automie – vgl. o. – verfehlt und daher unzulässig sein, sondern auch bereits als unverhältnismäßige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht [ darstellen ]. Zu denken wäre etwa an folgende Regelungen:

1. Essenszwang: Zwang, die Tellerportionen aufzuessen, bei Vermeidung irgendwelcher Sanktionen;

2. Matratzenentzug: Verbot an den eingeschlossenen Jugendlichen, sich tagsüber auf sein Bett zu legen, verbunden mit der Aktion des nächtlichen Matratzenentzuges;

3. Die Uniformierung durch Kleidervorschriften oder

4. durch Vorschriften über die Haartracht;

5. kleinliche Handhabung der Rauchvorschriften;

6. Reglementierung der arbeitsfreien Zeit anstelle der Schaffung attraktiver Anregungen und Chancen zur Ausübung von Hobbies innerhalb des Heimes, aber auch zur Pflege des gesellschaftlichen Außenweltkontaktes. Der Jugendliche muß auch Gelegenheiten finden können, Beziehungen zu Angehörigen des anderen Geschlechtes anzuknüpfen.

7. Beeinträchtigungen der körperlichen Integrität durch körperliche Züchtigungen. Es sollte selbstverständlich sein, das weder Ohrfeigen noch gar Prügelstrafen als erlaubte Disziplinarmaßnahmen angesehen werden können.

[
Digitale Ausführung - Auszug, Seite 6 ]

[ 384 ]

VII.

[ ……… ]

VIII.

Die Achtung vor der Menschenwürde des jungen Mitbürgers verbietet grundsätzlich jedes Eindringen der Staatsorgane in den Intimbereich des Zöglings. Hierunter fallen auch alle Versuche der »Bespitzelung« – durch optische »Spione« in den Zimmertüren ebenso wie die durch Ausnutzung von Denunziation seitens der Mitzöglinge o. ä. Hierunter fällt auch die heimliche oder offen ausgeübte Kontrolle über ein- und ausgehende Post der Anstaltsbewohner. Art. 10 Abs. II S. 1 GG läßt Beschränkungen nur auf Grund eines Gesetzes zu. Als solche Gesetze kommen nur formelle Gesetze, nicht etwa auch Rechtsverordnungen und Gewohnheitsrecht in Betracht
8.

Insbesondere ist die Anstaltsbehörde auch nicht etwa befugt, als erziehungsberechtigter gesetzlicher Vertreter ein Elternrecht zur Postkontrolle wahrzunehmen, es sei denn, die Eltern hätten dieses Recht ausdrücklich auf die Anstaltsbehörde übertragen.

[
Digitale Ausführung - Auszug, Seite 7 ]

[ ……… ]

[ ……… ]


*Gutachten für Studenten, anlässlich von Verhandlungen mit dem hessischen Minister für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen und dem hessischen Landeswohlfahrtsverband ( Vgl. 'DER SPIEGEL Nr. 47/1969', S. 116 ) [ tatsächlich gemeint ist aber anscheinend 'DER SPIEGEL Nr. 47/1969, 17.11.1969', »APO versorgt Schwererziehbare«, Seite 119, http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45439974.html ]

[ … umfangreiche und detaillierte Fußnoten … ]

.

Dieses überaus wichtige Rechtsgutachten im Volltext – ohne jegliche Kürzungen ! – hervorragend formatiert, kann, zum Beispiel, u.a., jetzt auch von ehemaligen Heimkindern und ihren Unterstüzern hier nachgelesen und studiert werden: @ http://www.carookee.net/forum/Staatster ... T#30592700 ( d.h. auf der dortigen 19. Seite des Threads »Entschädigung für ehemalige Heimkinder« ) oder auch @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsach ... p=571#p571 ( d.h. auf der dortigen 1. Seite des Threads »Die 3. Reichs-Zwangsarbeit-Tradition fortgesetzt in der BRD.« – in einem meinerseitigen dortigen Beitrag vom Sa. 29.03.2014, um 02:14 Uhr )

Zur Person von Prof. Erhard Denninger (Stand: 2009):
Dr. iur Dr. iur h. c. Erhard Denninger
Professor emeritus für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie
An der Johann Wolfgang Goethe - Universität
Frankfurt am Main

Weiteres zur Person von Prof. Erhard Denninger (Jg. 1932):
siehe
WIKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Erhard_Denninger


Sollte Professor Erhard Denniger nicht auch eingeladen werden einen Bericht am »Runden Tisch Heimerziehung« abzugeben ?Warscheinlich aber hatte die Tischvorsitzende Antje Vollmer ihn ja absichtlich wieder ausgeladen.


WEITERE RELEVANTE GOOGLE SUCHE UNTERNEHMEN: "Fürsorgeerziehung"+"bestrafen"+"Zwang"
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Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

Beitrag von Martin MITCHELL »

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… denn der »Runde Tisch Heimerziehung« war eine absolute Farce!
BRD. – Einladung zur Heimkinder-Konferenz in Münster am Samstag 14. Juni 2014.

SEHR WICHTIG! - Für alle Ehemaligen!

Einladung zur Heimkinder-Konferenz in Münster am Samstag 14. Juni 2014.

Am Samstag, 14. Juni 2014 um 11.00 Uhr können wir versuchen, "das Ruder herumreißen" und zumindest mit Eurer Hilfe Perspektiven ins Auge fassen, um gegen den Betrug und die Manipulationen der Täternachfolgeinstitutionen am Vollmer´schen »Runden Tisch Heimerziehung« vorzugehen.

WIR PROTESTIEREN NICHT MEHR, WIR HANDELN! - EIN UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS MUSS KOMMEN!

Jede/r der/die möchte, kommt zur ersten HEIMKINDER-KONFERENZ des VEH im Rahmen einer öffentlichen Fraktionssitzung der DIE LINKE im LWL nach Münster/Westf. ins LANDESHAUS, Freiherr-vom-Stein-Platz 1.

Wir erwarten interessante Referenten aus verschiedenen Fachgebieten, die direkt mit unseren Themen zutun haben.

MACHT MIT! TUT ETWAS UND JAMMERT BITTE NICHT NUR ÜBER EUER SCHICKSAL! ES LIEGT IN EURER HAND ETWAS FÜR EUCH ZU ÄNDERN! TUT EUCH ETWAS GUTES! HANDELT!

Heidi Dettinger und auch ich werden anwesend sein!

Informationen stehen auf unserer Homepage. Wenn das noch nicht langt, dann ruft zwischen 14:00 und 18:00 Uhr Heidi oder mich an! Hier die Telebimmel: Heidi 05032 964647 oder Dirk 06106 15379

Schönes Wochenende mit ganz viel Sonnenschein!

LG Dirk
Dirk Friedrich

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PS. Auch Österreicher und andere Weltenbummler, die sich zur Zeit in der Umgebung von Münster, in Nordrhein-Westfalen, BRD, aufhalten, sind herzlich eingeladen!
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Sa 5. Apr 2014, 01:48, insgesamt 1-mal geändert.
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… denn der »Runde Tisch Heimerziehung« war eine absolute Farce!

Dies bezieht sich auf den »Runden Tisch Heimerziehung« in der Bundesrepublik Deutschland, in Berlin (2009/2010), unter der Schirmherrschaft der evangelischen Theologin und vormaligen Bundestagsvizepräsidentin GRÜNE-Ikone Antje Vollmer.
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Dierk Schaefers Blog

@ http://dierkschaefer.wordpress.com/2014 ... r-politik/

Antje Vollmer und das schmutzige Geschäft der Politik.

Posted in Politik by dierkschaefer on 1. April 2014.

Einen Scherbenhaufen haben die westlichen Länder angerichtet, so Antje Vollmer. [1] Sie sollte sich um ihren eigenen Scherbenhaufen kümmern, um das Porzellan, das sie am Runden Tisch zerdeppert hat. Sie hat gekonnt die ehemaligen Heimkinder für Staat und Kirchen über den Tisch gezogen und ganz ungeniert einen Preis entgegengenommen, der den Namen eines ehrenwerten Mannes trägt. Absolut degoutant!

Vollmer braucht anscheinend wieder etwas publicity in ihrer wohlverdienten Versenkung. Die soll sie haben.
[ siehe »Der Runde Tisch Heimkinder und der Erfolg der Politikerin Dr. Antje Vollmer« ] http://dierkschaefer.wordpress.com/2011 ... e-vollmer/ [ vom 31.01.2011 ]

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[1] http://www.publik-forum.de/Politik-Gese ... zter-traum

Tagged with: Antje Vollmer, Runder Tisch
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Wortdefinition: "degoutant" de|gou|tant: ekelhaft, abstoßend.

Weiterverbreitung des Ganzen erlaubt und ausdrücklich erwünscht.
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Sa 5. Apr 2014, 01:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Auch deshalb

"Wir Protestieren Nicht Mehr, Wir Handeln! - Ein Untersuchungsausschuss Muss Kommen!"

… denn der »Runde Tisch Heimerziehung« war eine absolute Farce!

Dies bezieht sich auf den »Runden Tisch Heimerziehung« in der Bundesrepublik Deutschland, in Berlin (2009/2010), unter der Schirmherrschaft der evangelischen Theologin und vormaligen Bundestagsvizepräsidentin GRÜNE-Ikone Antje Vollmer.

Antje Vollmer und die Moral

Hier die Dokumentation der Arbeit des »Runden Tisches Heimerziehung« mit Dank an Pfarrer i.R. und Diplompsychologe Dierk Schäfer, Bad Boll:
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Dierk Schaefers Blog: Der Runde Tisch Heimkinder und der Erfolg der Politikerin Dr. Antje Vollmer

Posted in Heimkinder by dierkschaefer on 31. Januar 2011.

Der Runde Tisch Heimkinder und der Erfolg der Politikerin Dr. Antje Vollmer

Ein informationsgestützter Interpretationsversuch

Der Runde Tisch stand von Beginn an unter keinem guten Stern. Zwar hatte er eine nicht zu überschätzende parlamentarische Startbedingung durch den Auftrag des Petitionsausschusses bekommen, doch dann geriet das Verfahren unter die Räder der Alltagspolitik, die immer Interessenpolitik ist, bei der sich letztlich das Beharrungsvermögen (Trägheit inbegriffen) und die mächtigeren Interessen durchsetzen.

Da war zunächst die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen, die ich als die böse Fee der Heimkinder sehe. Sie sorgte mit ihrem Votum für die „richtige“ Weichenstellung: „Die Einrichtung eines nationalen Entschädigungsfonds wird von Bundestag und Bundesregierung nicht angestrebt.“

Die psychologischen Auswirkungen dieses Satzes waren verheerend. Er hat einen ungeheuren Vertrauensschaden angerichtet.

Doch die Ministerin blieb am Ball: Im Zuge der Vergabe der Organisation des Runden Tisches kam es zu einer Kürzung des Budgets von rund einer Million auf rund vierhunderttausend Euro. Diese Zahlen waren mir bei meiner Anhörung am Runden Tisch am 2. April 2008 noch nicht bekannt ( http://dierkschaefer.files.wordpress.co ... cht-ds.pdf [re
Dierk Schäfers Anhöring am RTH]). Es war klar, daß mit dieser Summe nicht angemessen gearbeitet werden konnte. Sollte ja vielleicht auch nicht werden.

Zu welchem Zeitpunkt in diesem Hintergrundgeplänkel Frau Vollmer mit der Moderation beauftragt wurde, weiß ich nicht. Aus jahrelanger Erfahrung als Moderator weiß ich aber, daß ein Moderator, wenn nicht nach außen, so doch zumindest in der Gruppe, die er moderiert, unglückliche Startbedingungen benennen und mit der Gruppe überlegen muß, wie man damit umgehen will, um das Projekt erfolgreich anzugehen. Dies hat Frau Vollmer nicht getan.

Zudem hat ein Moderator darauf zu achten, daß kein Mitglied der Gruppe deutlich schwächer gestellt ist, als andere. Eine asymmetrische Machtverteilung gibt es zuweilen. Doch eine ungleichgewichtige Beteiligung darf ein Moderator nicht hinnehmen, sondern muß ihr gegensteuern. Das bedeutet, daß Frau Vollmer dafür Sorge hätte tragen müssen, daß den ehemaligen Heimkindern die begleitende Beratung durch eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei finanziert wird. Doch die bekamen nicht einmal ein eigenes Budget.

Alle anderen Teilnehmer am Runden Tisch waren den ehemaligen Heimkindern durch Bildung und Ausbildung, und auch durch ihre berufliche Position haushoch überlegen. Zudem hatten sie einen „Apparat“ im Hintergrund, den sie zumindest logistisch nutzen konnten. Zu erwähnen ist auch die Selbstverständlichkeit, daß ihre Tätigkeit zumeist im Rahmen ihrer dienstlichen Obliegenheiten erfolgte.

All dieses nicht angesprochen und kompensiert zu haben, ist professionelles Versagen der Moderatorin [Antje] Vollmer. Zugleich ist es eine Frage der Berufsethik, die sie als Pfarrerin zu berücksichtigen hat, auch wenn sie nicht explizit als solche tätig wird.

Doch dabei blieb es nicht. Frau Vollmer hätte erkennen müssen, daß die am Runden Tisch beteiligten ehemaligen Heimkinder einen schweren Stand auch gegenüber ihrer Basis haben, gerade weil Frau von der Leyen sich so definitiv geäußert und schon die deutliche Verzögerung des Beginns des Runden Tisches verursacht hatte. Auch diesen Punkt habe ich in meiner Anhörung [meiner selbst am »Runden Tisch Heimerziehung«] deutlich herausgestellt. Sie [, Frau Vollmer,] hat jedoch die Alarmsignale ignoriert und eine Öffentlichkeitsarbeit betrieben, die als Verheimlichungsarbeit wahrgenommen werden mußte. Es ist zu konzedieren, daß die Politik des VEH ihr dabei in die Hände gespielt hat; eine Politik, die ich bei meiner Anhörung als problematisch bezeichnet habe. Doch Frau Vollmer hätte gegensteuern können und müssen. Allerdings scheint sie in der Person von Dr. [Hans-]Siegfried Wiegand ein williges Werkzeug gefunden zu haben, den sie nach meinen Informationen in mindestens einer separaten Unterredung auf Gefolgschaft einstimmen konnte. Dadurch hat sie die Position der ehemaligen Heimkinder am Runden Tisch noch mehr geschwächt, indem diese nun nicht nur dem Druck der Heimkinderöffentlichkeit ausgesetzt waren, sondern auch dem Konformitätsdruck innerhalb ihrer Dreierkonstellation; schließlich hatte Herr Wiegand erkennbar eine Leitfunktion inne und beanspruchte sie auch.

So eingefädelt konnten die Dinge ihren Lauf nehmen. Informationen vom Runden Tisch blieben eher formal, wenn auch ein paar Gutachten in Auftrag gegeben wurden, die zu anerkennenswerten Ergebnissen kamen. Die beim Runden Tisch eingerichtete Anlaufstelle für ehemalige Heimkinder hat nichts verlautbaren lassen, was auf eine erfolgversprechende Arbeit schließen ließe; ehemalige Heimkinder, die Kontakt mit mir hatten, haben sich ausschließlich negativ über die Stelle geäußert.

Dann kam der Zwischenbericht. Er wurde von Prof. [Manfred] Kappeler auf hohem fachlichem Niveau ausführlich analysiert. Herr [Holger] Wendelin vom Runden Tisch versicherte mir zwar, alles werde vom Runden Tisch wahrgenommen; doch die Analyse von Prof. Kappeler fand weder eine offizielle Anerkennung, noch wurden die aufgezeigten gravierenden Mängel in der Folgezeit kompensiert.

Die Schlußphase – Endlich hatten die drei Teilnehmer des Runden Tisches mit Heimhintergrund ein Papier mit konkreten Forderungen nicht nur vorgelegt, sondern auch offiziell eingebracht. Damit kamen Turbulenzen in die Beratungen des Schlußberichts, so daß die Schlußversion besser aussah als der Entwurf.

Die Analyse des Schlußberichts durch Prof. Kappeler ist aufschlußreich. Wie kam das Abstimmungsergebnis zustande? Die drei „ordentlichen“ Vertreter der Heimkinderseite [Dr. Hans-Siegfried Wiegand, Sonja Djurovic und Eleonore Fleth] hatten drei persönlich zugeordnete Stellvertreter bekommen [Jürgen Beverförden, Stefan Beuerle und Rolf Breitfeld]. Diese waren zwar redeberechtigt, was ihnen aber anscheinend nicht gleich gesagt wurde. Stimmberechtigt waren sie jedoch nur bei Nichtanwesenheit dessen, den sie zu vertreten hatten. Folgerichtig gab es also immer nur drei Heimkinderstimmen.
Zur Absegnung des Schlußberichts sollten auch die Stellvertreter plötzlich stimmberechtigt sein; die Heimkinder hätten also sechs Stimmen gehabt. Doch die Verdoppelung der Ohnmacht klappte nicht, denn ein Stellvertreter [Rolf Breitfeld] scherte aus. Eine Gegenstimme hätte nicht gut ausgesehen.
Den Stellvertretern wurde das gerade eben zugesprochene Stimmrecht schnurstracks wieder entzogen. Die anderen wurden vor die Alternative gestellt: entweder es gibt das, was nun aufgetischt ist, oder es gibt gar nichts.

Bei Tarifverhandlungen zwischen in etwa gleich starken Partnern ist das ein legitimes Mittel, einen Kompromiß herbeizuführen oder die Situation zu klären. Doch diese Konstellation war von Anfang bis Ende [am »Runden Tisch Heimerziehung«] nicht gegeben. Die Moderatorin setzte die schwächeren Partner unter Druck (und Zeitdruck) und bekam das, was sie später in der Presse eine immer gute Lösung nannte, den einstimmigen Beschluß.
So darf ein neutraler Moderator nicht verfahren.

Dennoch bin ich der Meinung, daß Frau Vollmer ihren Job professionell gemacht hat. Ich hänge jedoch nicht den Verschwörungstheorien vieler ehemaliger Heimkinder an. Die Realität dürfte banal sein. Frau Vollmer hat ausschließlich als Politikerin agiert und das gefördert, was angesichts der Verhältnisse machbar war und als persönlicher Erfolg verkauft werden konnte. Sie mußte dabei nur entsprechend jonglieren und aufpassen, daß kein Ball zu Boden fällt.

Das ist ihr zweifellos gelungen. Frau Vollmer hat ihren Job beendet und hält sich mit Recht für erfolgreich. Auch der Hauptvertreter der Heimkinder am Runden Tisch [Heimerziehung] [Dr. Hans-Siegfried Wiegand] kann sich im Erfolg sonnen, wie ich vermute, selbstgefällig: Er hat immerhin den ehemaligen Heimkindern einen Spatzen verdient.

Auch gekonnt-professionelles Handeln kann äußerst degoutant sein.

.

QUELLE: Dierk Schaefers Blog ( vom 31.01.2011 ) @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2011 ... e-vollmer/ [re Verfahrensweise von Antje Vollmer am RTH]

Weiterverbreitung des Ganzen erlaubt und ausdrücklich erwünscht.
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Vertragspartner - Pakt für bürgerliche und politische Rechte

Beitrag von Martin MITCHELL »

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MENSCHENRECHTE UND HUMANITÄRES VÖLKERRECHT

„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

Nicht nur der Staat, die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND [ oder auch die REPUBLIK ÖSTERREICH ], muß sich an den "Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte" halten, aber auch der Staat, AUSTRALIEN (und auch der australische Bundesstaat VICTORIA), ist ohne Ausnahme jedem seiner Bürger gegenüber dazu verpflichtet.

The UN Human Rights Council / The UN Human Rights Committee

United Nations Human Rights Committee (UNHRC)
UN Menschenrechtsausschuss Ausschuss für Menschenrechte der Vereinten Nationen

UN Covenant on Civil and Political Rights (CCPR) =
Internationale Pakt für bürgerliche und politische Rechte

Der UN Menschenrechtsausschuss ist ein bedeutendes Organ, das für die Beachtung und Durchsetzung von Menschenrechten auf internationaler Ebene von entscheidender Bedeutung ist.

[ … the Universal Declaration of Human Rights (1948), the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (1966), the International Covenant on Civil and Political Rights (1966), … ]
.
ABC @ http://www.abc.net.au/7.30/content/2014/s3998348.htm

Justice for woman bashed by police 20 years ago.


Australian Broadcasting Corporation
Broadcast: 05/05/2014
Reporter: Louise Milligan

A Melbourne woman bashed by police in her own home has had the United Nations Human Rights Committee hand down a landmark ruling in her 20-year fight for justice.

Transcript

SARAH FERGUSON, PRESENTER: A United Nations human rights committee has castigated the Victorian Government and police over the case of a woman who was bashed senseless by police officers. A group of police broke into Corinna Horvath's home without a warrant and beat her unconscious. When she sued for damages, the state denied liability, saying it was not responsible for police who acted outside the line of duty. Now, more than 20 years later, the UN committee has found in a landmark ruling that the State of Victoria breached the UN Covenant on Civil and Political Rights and must pay compensation. Louise Milligan has this report.

LOUISE MILLIGAN, REPORTER: It's 18 years since the event that changed Corinna Horvath's life.

CORINNA HORVATH: For the first few years, I was very withdrawn. I was very nervy. It was hard. And I was scared all the time.

LOUISE MILLIGAN: This picture shows why she was so frightened, her nose smashed by a blow from a baton, her mouth gushing with clotted blood.

CORINNA HORVATH: My face was beaten to a pulp, my nose was broken, suspected broken jaw.

LOUISE MILLIGAN: The injuries to the 21-year-old were not meted out by street thugs. The blows were delivered by Victoria Police officers.

TAMAR HOPKINS, FLEMINGTON/KENSINGTON COMMUNITY LEGAL CENTRE: It's absolutely disgraceful what happened to Corinna. She was beaten senseless by officers who had no reason to do what they were doing.

LOUISE MILLIGAN: Corinna Horvath's life has changed completely since then and she now devotes her time to rescuing horses.

CORINNA HORVATH: I'm a mum of three now. I've grown up. I do a lot on my own property. And, yeah, I'm a changed person from back then.

LOUISE MILLIGAN: Back then, Horvath was, by her own admission, something of a wild child. She and her boyfriend Craig Love lived in Summerville on Melbourne's southern fringe, partied hard and didn't like cops.

CORINNA HORVATH: Me and Craig were raided every now and then. We smoked a little bit of dope back then and so they would come in and they would get us for the little bit of dope that we had. So, they were doing that on a regular basis.

LOUISE MILLIGAN: On March 8, 1996, Horvath and Love were pulled over at a service station at nearby Hastings by a police officer she'd had several run-ins with before. The constable slapped an "unroadworthy" sticker on her car. As the police officer spoke to her, an angry Corinna Horvath turned up the car radio in defiance.

After the officer left, she drove home.

The next evening, Constable David Jenkin and his partner, Stephen Davison, turned up at Corinna Horvath's home, wanting to see her car. She declined and they began to struggle.

CORINNA HORVATH: Well I grabbed him to stop - I just put my hands up to stop him from going around the back. ... He left hand marks, finger marks around my neck, and by memory, I'd ripped his shirt.

LOUISE MILLIGAN: Later that night, eight officers turned up at Corinna Horvath's home.

CORINNA HORVATH: And all I remember hearing was, "We want Corinna". It was just bang, bang, bang. And I just thought, "S**t". I packed myself.

LOUISE MILLIGAN: Despite not having a warrant, Constable Jenkin and the other officers broke down the door and charged through the house.

CORINNA HORVATH: He made a V-Line straight for me, apparently. Didn't worry about anyone else. He knew exactly who he wanted; he wanted me.

LOUISE MILLIGAN: Corinna Horvath doesn't remember what happened next, but several witnesses described it in court.

CORINNA HORVATH: Jenkin had handcuffed me and he had punched me in the face probably close to a dozen times while I was handcuffed and he was on my back. And Sergeant Christensen had walked past and smacked me in the nose with a baton and that's where my nose split. ... So, yeah, between the pair of them, they'd got into me good and proper.

LOUISE MILLIGAN: Corinna Horvath was arrested for resisting police and then taken by ambulance to hospital.

11 charges laid against her laid by the police that night were all thrown out. The court learned of the officers fabricated evidence.

TAMAR HOPKINS: The police had lied on matters of major significance and also had in fact lied to the Ethical Standards Department as part of the original disciplinary process that they went through.

LOUISE MILLIGAN: Corinna Horvath sued. She and others injured that night won, with the court awarding more than $300,000 in damages. The judge was scathing about police.

CORINNA HORVATH: (Reading from judge's judgement) "And I find that Jenkin in his conduct showed the most high-handed approach accompanied by excessive and unnecessary violence, wrought out of motives of ill will and a desire to get even."

LOUISE MILLIGAN: But that was not the end of the matter. The police wouldn't pay.

DYSON HORE-LACY, BARRISTER: These police officers, I've got to say, one went bankrupt - the main offender [Jenkin] went bankrupt and the other three officers all cried poor; they had no money.

LOUISE MILLIGAN: Despite the brutality of the police officers' actions, the State of Victoria appealed on the basis it wasn't liable to pay compensation because the police acted outside the realm of their duties and the state won, so Corinna Horvath did not receive her damages.

CORINNA HORVATH: Where's the assault charges? If it's that bad and they acted out of the scope of their duty, where is the assault charges that Jenkin, Davison, Christensen should be suffering?

LOUISE MILLIGAN: Corinna Horvath's solicitor, Tamar Hopkins, says her case is not unique.

TAMAR HOPKINS: Unfortunately, time and time again, stories of heavy-handed, violent treatment meted out against people who've been arrested by police are told to community legal centres, lawyers, barristers across this state.

LOUISE MILLIGAN: In 2008, Corinna Horvath's lawyers took her case to the United Nations Human Rights Committee. Six years later, the committee has decided: Australia has violated the International Covenant on Civil and Political Rights and the state must pay compensation to Corinna Horvath, must review its legislation, must tell the UN how it's going to remedy this situation and must widely disseminate this decision. "A State cannot elude its responsibility for violations of the Covenant committed by its own agents."

DYSON HORE-LACY: It's a vindication of the stance that we took that Victoria was a signatory to the covenant. It agreed to abide by its terms and it wasn't just something that applied to African countries or other countries and not us; it applied to us as well. And we could do to look in our own backyard.

LOUISE MILLIGAN: In December [2014], the law will change to mean that if a claimant against a police officer who acts wrongfully on the job is unlikely to ever get their money and has exhausted all avenues, then the state must pay. Lawyers say this will still be an expensive and lengthy process.

None of the officers who beat Corinna Horvath lost their jobs. In fact, they were all promoted and two are still working for Victoria Police.

TAMAR HOPKINS: It's an extraordinary contradiction that the state would say that the officers were behaving with such wilful disregard and disrespect for a person and yet continue to employ them.

LOUISE MILLIGAN: The UN decision also requires that Victoria Police reopen its disciplinary proceedings against the officers. The State of Victoria has 180 days to respond.

DYSON HORE-LACY: We expect the Japanese to comply with a decision of the International Court of Justice on whaling. Be very hypocritical for the state to say, "Oh, no, we're not going to abide by this decision because we don't like it."

LOUISE MILLIGAN: Corinna Horvath is glad to finally have vindication.

CORINNA HORVATH: It's bigger than me now. It's not about me. It's about everybody else who ends up in my position. If their [the state’s] police officers act as bad as what they do, they need to be responsible for them.

SARAH FERGUSON: Louise Milligan reporting. Victoria Police declined to comment on Corinna Horvath's case and Victorian Government said in a statement that it's currently reviewing the UN committee's finding.

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„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

Bezüglich dem United Nations Human Rights Committee (UNHRC)UN MenschenrechtsausschussAusschuss für Menschenrechte der Vereinten NationenMenschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen – in dem Fall von schwerer Körperverletzung, die eine australische Bürgerin unter den Händen und Knüppeln der Polizei erlitt – bitte auch unbedingt die folgenden beiden Medienberichte lesen und studieren:

http://www.theage.com.au/national/un-to ... -4659.html ( 31.08.2008 ) ( leider nur in Englisch )

http://www.theage.com.au/victoria/un-sa ... zr52a.html ( 05.05.2014 ) ( leider nur in Englisch )
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„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

Bezüglich dem United Nations Human Rights Committee (UNHRC)UN MenschenrechtsausschussAusschuss für Menschenrechte der Vereinten NationenMenschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen – in dem Fall von schwerer Körperverletzung, die eine australische Bürgerin unter den Händen und Knüppeln der Polizei erlitt – bitte auch unbedingt ( A. ) die folgende Stellungname der mandatierten Anwaltskanzlei in dieser Sache und ( B. ) die ausschlaggebende Entscheidung des UNHRC selbst lesen und studieren:

(
A. ) Flemington & Kensington Community Legal Centre [ Melbourne, Victoria, Australia ]
http://www.communitylaw.org.au/flemingt ... cation.php ( RA-Kanzlei Stellungnahme: April/Mai 2014 ) ( leider nur in Englisch )

(
B. ) United Nations - CCPR/C/110/D1885/2009 - International Covenant on Civil and Political Rights - Communication 1885/2009 - Human Rights Committee - 22. April 2014
Decision @
http://www.communitylaw.org.au/flemingt ... 202014.pdf ( 22.04.2014 ) ( insgesamt 22 Seiten; Sicht der Dinge und Beschluss des Komittees auf Seite 16-18 unter der Überschrift "Consideration of the merits" ) ( leider nur in Englisch )

Und siehe natürlich auch unbedingt »
United Nations Human Rights - Office of the Commissioner for Human Rights« @ http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CCPR/P ... Index.aspx ( leider nur in Englisch )
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„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

United Nations Human Rights Committee (UNHRC)UN MenschenrechtsausschussAusschuss für Menschenrechte der Vereinten Nationen Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen @ http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Menschenrechtsausschuss ( nicht viel aber alles in Deutsch ).

HOW TO FILE COMPLAINTS ON HUMAN RIGHTS VIOLATIONS [ with the United Nations Human Rights Committee ] @
http://www.unesco.de/fileadmin/medien/D ... s_2010.pdf "German Commission for UNESCO and the United Nations Association of Germany" ( alles in Englisch )

[ Individuelle-Beschwerde-Prozedur ] INDIVIDUAL COMPLAINTS PROCEDURE @
http://en.wikipedia.org/wiki/United_Nat ... _Committee ( complaints and supporting documents must be in English, French, Spanish or Russian ) ( alles in Englisch )

Current German member of the United Nations Human Rights Committee (2012-2016): Anja Seibert-Fohr
Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law @
http://www.mpil.de/en/pub/organization/ ... eibert.cfm

http://www.uni-goettingen.de/en/440075.html

http://www.ohchr.org/Documents/HRBodies ... p/Anja.pdf

http://www.internationallawobserver.eu/ ... ress-2009/

http://www.faz.net/aktuell/politik/staa ... 29382.html (19.10.2012)

Example of an Australian case brought before the UNHRC @
http://www.abc.net.au/7.30/content/2014/s3998348.htm ( Media report from 05.05.2014 )

●●● http://www.ehemalige-heimkinder-tatsach ... 6facf#p580

Und siehe auch das irische Beispiel der Magdalenen Heimwäschereien der Unbarmherzigen Schwestern, wo sich die irischen Opfer ebenso an das UNHRC gewandt hatten und DORT letztendlich Recht bekamen @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsach ... p=552#p552 ( alles in Deutsch )
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„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

Gestern habe ich diese Anfrage aufgesetzt und per Email nach Genf in der Schweiz abgeschickt.
Yesterday, 07.05.2014, I made formal written inquiry at the Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR) in Genever, Switzerland, in the following terms.

.
Postal address:
Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR)
Palais des Nations
CH-1211 Geneva 10, Switzerland

Email: InfoDesk@ohchr.org
Website: http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CCPR/P ... Index.aspx


7 May 2014


Dear Sir/Madam
Dear folks

General inquiry.

Would you please be so kind and advise me where online (
direct links please) I may find recorded in an unabridged text document the "Consideration of the merits" by the UNITED NATIONS Human Rights Committee in the matter of the "Communication" of the Former Irish Magdalene Laundries Inmates v. The Irish State, apparently decided by the UNHRC at some stage in the year 2010/2011.

Any and all information that would help me to ascertain all details of this Irish case before the UNHRC would indeed be much appreciated.

I myself (now in my late 60ies) am a like victim and many of my friends and acquaintances (all now in their late 40ies, 50ies, 60ies and 70ies) are, victims of similar state-sanctioned religious youth slave labour institutions existing en mass in the late 40ies, the 50ies, the 60ies and the 70ies in the Federal Republic of Germany (Bundesrepublik Deutschland / Westdeutschland), and we all are today left without any effective remedy and without appropriate compensation under existing German law for our pain, loss and historic as well as ongoing suffering in our old age; and nobody of all the parties involved and responsible for this state-sanctioned systemic abuse we have suffered has ever been taken or is being taken to task for all this.

Thank you for all the help you may be able to offer in the form of all relevant information relating to this subject.

With kind regards

Martin Mitchell
(
Adelaide, Australia )
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„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

Daraufhin erhielt ich heute – 07.05.2014 – folgende Antwort.
On account of my inquiry I received the following reply – on 07.5.2014 – from the Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR), Genever, Switzerland.

.
Petitions and Inquiries Section (Section des requêtes et des enquêtes)
Office of the High Commissioner for Human Rights
Palais des Nations
CH-1211 Genève 10
Switzerland
Fax: +41 22 9179022


7 May 2014


Dear Madam/Sir,

Please note that no "individual communication" against the Republic of Ireland concerning the issue you mentioned has been registered and/or adopted by the Human Rights Committee or any other Treaty Body examining "individual communication". All the decisions are otherwise made public and can be found on the pertaining Committee website [ HUMAN RIGHTS COMMITTEE Jurisprudence @ http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CCPR/P ... dence.aspx ].

We assume that there might be a confusion with regard to the case you are referring to and you may wish to check the case-law of the European Court of Human Rights, also available on the Court's website.

Best regards,

The Petitions Unit
[ Office of the High Commissioner for Human Rights (OHCHR), Genever, Switzerland. ]

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„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

Für eine Aufzeichnung von Menschenrechtsorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland siehe WIKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_ ... nisationen


z. B.: »Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.« - »DGVN«
DGVN website:
http://www.dgvn.de/ueber-uns/organisation/
e-mail: info@dgvn.de


z. B.: »Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.« - »DIMR«
DIMR websites:
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... titut.html und http://www.institut-fuer-menschenrechte ... t_2013.pdf
e-mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de

Textauszüge aus DIMR website / Text Extracts from DIMR website:

»
Menschenrechte schützen und fördern
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es trägt zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte bei.
Das Institut setzt sich dafür ein, dass Menschenrechte bei innen- und außenpolitischen Entscheidungen berücksichtigt und internationale Menschenrechtsabkommen in Deutschland umgesetzt werden.«

»
Unabhängig und gemeinnützig
Das Institut ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Es ist politisch unabhängig und bestimmt selbst über die Ausrichtung seiner Arbeit. Die Richtlinien für die inhaltliche Arbeit legt ein 18-köpfiges Kuratorium fest. Es besteht aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Medien.«

»
Wie finanziert sich das Institut?
Das Institut wird vom Bundesministerium der Justiz, vom Auswärtigen Amt, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie aus Drittmitteln finanziert.«

Und siehe auch folgende Aussage auf einer relevanten schweizer website @
http://www.humanrights.ch/de/Links/Inst ... l?search=1 :

»
Deutsches Institut für Menschenrechte
Das Institut wurde 2001 auf Empfehlung des Deutschen Bundestages gegründet. Es soll über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren und zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte beitragen.«


Statutory Body: »Australian Human Rights Commission« - »AHRC«
(
innerstaatliche statutarisch eingerichtete Menschenrechtsorganisation völlig unabhängig von der Regierung totally independent of government )
WIKIPEDIA @ http://en.wikipedia.org/wiki/Australian ... Commission
AHRC website: https://www.humanrights.gov.au/
e-mail: Complaints - infoservice@humanrights.gov.au
e-mail: Communicationts - communications@humanrights.gov.au


Statutory Body: »Human Rights Commission (New Zealand)« - »NHRI«
( »national human rights institution« )
(
innerstaatliche statutarisch eingerichtete Menschenrechtsorganisation völlig unabhängig von der Regierung totally independent of government )

WIKIPEDIA @ http://en.wikipedia.org/wiki/Human_Righ ... w_Zealand)
NHRI website: http://www.hrc.co.nz/
e-mail: infoline@hrc.co.nz


Stautory Body: »Irish Human Rights Commission« - »IHRC«
(
innerstaatliche statutarisch eingerichtete Menschenrechtsorganisation völlig unabhängig von der Regierung totally independent of government )

WIKIPEDIA @ http://en.wikipedia.org/wiki/Irish_Huma ... Commission

WIKIPEDIA Textauszug / Text Extract:
»The functions of the IHRC include advising on the compatibility of legislation with the rights protected by the
Constitution of Ireland and by international treaties to which the state is party. It also engages in human rights education and conducts inquiries into alleged violations of human rights [ in Ireland ]«

IHRC website:
http://www.ihrc.ie/
e-mail: info@ihrc.ie

As is only now being ascertained / unfortunately only now being discovered … As far as Ireland is concerned, the former inmates of the Magdalene Laundries / Magdalene InstitutionsJustice for Magdalenes« - »JFM«) turned to and lodged their complaint (June 2010) with their own national statutory »Irish Human Rights Commission« - »IHRC«, who, after proper investigation of the issues (2010-2013), found in the decision(s) it consequently handed down (November 2010; 5 February 2013; 18 June 2013) that Ireland (ie. the Irish State) – according to the relevant international human rights legislation and agreements – in this regard had participated in FORCED LABOUR and was guilty of serious human rights violations and that therefore the former inmates were entitled to proper compensation from the state. ----- See index of all relevant documents @ http://www.ihrc.ie/search/?cx=000534482 ... =32&sa.y=6 amongst these also especially the 35-page assessment report @ http://www.ihrc.ie/download/pdf/ihrc_as ... v_2010.pdf

Wie sich letztendlich herausstellt / leider jetzt erst von mir entdeckt wurde … Was Irland betrifft, hatten sich die damaligen Insassen der Magdalenen Wäschereien / Magdalenen HeimeJustice for Magdalenes« - »JFM«) mit ihrer Beschwerde (Juni 2010) an ihre eigene nationale statutarische Menschenrechtsorganisation »Irish Human Rights Commission« - »IHRC« gewandt, die dann (2010-2013) nachdem sie diese Angelegenheiten gründlich untersucht hatte , (November 2010; 5 February 2013; 18 June 2013) zu dem Schluss und Beschluss / Beschlüssen kam, dass Irland (d.h. der Irische Staat) sich an ZWANGSARBEIT beteiligt hatte und sich somit – gemäß relevantem Völkerrecht – schwerwiegenden Menschenrechtsverstößen schuldig gemacht hatte und dass demzufolge den damaligen Insassen von staatlicher Seite angemessene Entschädigung zustünde. ----- Siehe Index aller relevanten diesbezüglichen Dokumente @ http://www.ihrc.ie/search/?cx=000534482 ... =32&sa.y=6 und unter diesen auch insbesondere den 35-seitigen assessment report @ http://www.ihrc.ie/download/pdf/ihrc_as ... v_2010.pdf
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am So 11. Mai 2014, 10:57, insgesamt 1-mal geändert.
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„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

"No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment."

Re »Justice for Magdalenes« - »JFM«
»IHRC & Law Society of Ireland - 9thAnnual Human Rights Conference - Dr Katherine O’Donnell - UCD Women’s Studies Centre - October 2011« @
http://www.ihrc.ie/download/pdf/dr_kath ... alenes.pdf [ FINDINGS AND PUBLICATION OF THE IRISCH HUMAN RIGHTS COMMISSION – a total of 29 pages – in large print ]


Therein contained at page 20 and at page 21 is also the following passage:

»Rights Claims: UNCAT
[
ie. presented to the UN COMMITTEE AGAINST TORTURE ]

● the State’s ongoing failure to deal with the Magdalene Laundries abuse amounts to continuing degrading treatment in violation of Article 16 (given the continued absence of pensions, access to specialised health services, education or compensation for the women; the lack of access to records; and the ongoing stigma and sense of shame associated with the women’s incarceration);
● since Ireland ratified the Convention on 11 April 2002, it has failed in its duty under Articles 12 and 13 to promptly and impartially investigate what there are reasonable grounds to believe constituted a more than 70-year system of torture or cruel, inhuman or degrading treatment of women and girls in Ireland’s Magdalene Laundries;
the State has failed in its obligation under Article 14 to ensure the women’s right to redress and compensation;
● the State was directly involved in the torture or cruel, inhuman or degrading treatment of women and girls in the Magdalene Laundries; and
● the State acquiesced in the torture or cruel, inhuman or degrading treatment of women and girls because of the State’s wilful failure to regulate or inspect the laundries despite its involvement in and knowledge of the laundries’ incarcerative and commercial functions.«


Therein contained at page 22 is also the following passage:

»Rights Claims: Other HR Violations
[
ie. other Human Rights Violations perpetrated by the Irish State ]

● JFM submits that the State’s complicity in the incarceration of women and girls in the laundries, its involvement in the laundries’ commercial operations, and its knowing failure to regulate and inspect the laundries, violated the State’s obligations under the following international Conventions:
● the 1926 Slavery Convention;
● the 1957 United Nations Supplementary Convention on the Abolition of Slavery, the Slave Trade, and Institutions and Practices Similar to Slavery;
● the 1930 International Labour Organisation Forced Labour Convention; and
● the 1957 Abolition of Forced Labour Convention«


Therein contained at page 23 is also the following passage:

»[ Irish ] State’s position at UNCAT
[
ie. the Irish State’s Response at the UN COMMITTEE AGAINST TORTURE ]

● abuse happened a long time ago in private institutions
● the State has no complaints of criminal offences from laundry survivors
● the majority of women entered voluntarily, and if they were minors, with the consent of parents or guardians
● only one institution in Dublin was used as a remand centre«


Therein contained at page 24 is also the following passage:

»UNCAT’s Response
[
ie. Response of the UN COMMITTEE AGAINST TORTURE ]

[Magdalene Laundries]

[21.] “The Committee is gravely concerned at the failure by the State party to protect girls and women who were involuntarily confined between 1922 and 1996 in the Magdalene Laundries, by failing to regulate their operations and inspect them, where it is alleged that physical, emotional abuses and other ill-treatment were committed amounting to breaches of the Convention. [] The Committee also expresses grave concern at the failure by the State party to institute prompt, independent and thorough investigation into the allegations of ill-treatment perpetrated on girls and women in the Magdalene Laundries.”UNCAT “Concluding Observations,” 3 June 2011.« [ referred to as "the 2011 report" ]


Therein contained at page 25 is also the following passage:

»UNCAT Recommendation
[
ie. Recommendations of the UN COMMITTEE AGAINST TORTURE ]

“The Committee recommends that the State party should institute prompt, independent, and thorough investigations into all allegations of torture, and other cruel, inhuman or degrading treatment or punishment that were allegedly committed in the Magdalene Laundries, and, in appropriate cases, prosecute and punish the perpetrators with penalties commensurate with the gravity of the offences committed, and ensure that all victims obtain redress and have an enforceable right to compensation including the means for as full rehabilitation as possible.”«



WIKIPEDIA @ http://en.wikipedia.org/wiki/United_Nat ... st_Torture

»Committee against Torture [ CAT / UNCAT ]
[
ie. the UN COMMITTEE AGAINST TORTURE ]

The Committee against Torture (CAT) is a body of human rights experts that monitors implementation of the Convention by State parties. The Committee is one of eight UN-linked human rights treaty bodies. All state parties are obliged under the Convention to submit regular reports to the CAT on how rights are being implemented. Upon ratifying the Convention, states must submit a report within one year, after which they are obliged to report every four years. The Committee examines each report and addresses its concerns and recommendations to the State party in the form of "concluding observations." Under certain circumstances, the CAT may consider complaints or communications from individuals claiming that their rights under the Convention have been violated.
The CAT usually meets in April/May and November each year in Geneva. Members are elected to four-year terms by State parties and can be re-elected if nominated.«

[ NOTE: "States" herein are defined as "Signatory Countries" / „Vertragspartner“ ]

See too
WIKIPEDIA @ http://en.wikisource.org/wiki/Conventio ... st_Torture .

See too OHCHR @ http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CAT/Pa ... Index.aspx

For further more current information see the website of »Justice for Magdalenes« - »JFM« called »JFM RESEARCH - www.magdalenelaundries.com« @ http://www.magdalenelaundries.com/

For further more current information see »Restorative Justice for Magdalenes« (19.02.2014) @ http://www.irishexaminer.com/analysis/r ... 59187.html
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"No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment."

Und so habe ich nun das folgende ausschlaggebende Dokument – die diesbezüglichen Observationen des UN ANTI-FOLTER-KOMITTEES ( »UNCAT«) – als ein MICROSOFT WORD DOKUMENT im Internet gefunden ( die einzige Stelle im Internet wo dieses Dokument vollständig und im genauen Wortlaut zu finden ist ):
.
[DOC] Concluding observations – Office of the High Commissioner ...
www2.ohchr.org/english/bodies/cat/docs/CAT.C.IRL.CO.1.doc
... independent and thorough investigation into the allegations of ill-treatment perpetrated on girls and women in the Magdalene Laundries. (articles 2, 12, 13, 14 and 16)
.
.
[ »UN COMMITTEE AGAINST TORTURE« - »UNCAT« / »CAT« ]

Committee against Torture [ Genever, Switzerland ]
Forty-sixth session

9 May-3 June 2011

Consideration of reports submitted by States parties under article 19 of the Convention

ADVANCED UNEDITED VERSION

Concluding observations of the Committee against Torture

Ireland


1. The Committee against Torture considered the initial report of Ireland (
CAT/C/IRL/1), at its 1002nd and 1005th meetings (CAT/C/SR.1002 and 1005), held on 23 and 24 May 2011. At its 1016th meeting (CAT/C/SR.1016), held on 1 June 2011, it adopted the following concluding observations.

[
… comprising a total of 10 pages ]
[
… and half way down on page 6 appears the following passage ]

Magdalene Laundries

21. The Committee is gravely concerned at the failure by the State party to protect girls and women who were involuntarily confined between 1922 and 1996 in the Magdalene Laundries, by failing to regulate their operations and inspect them, where it is alleged that physical, emotional abuses and other ill-treatment were committed amounting to breaches of the Convention. The Committee is also expresses grave concern at the failure by the State party to institute prompt, independent and thorough investigation into the allegations of ill-treatment perpetrated on girls and women in the Magdalene Laundries. (articles 2, 12, 13, 14 and 16)

The Committee recommends that the State party should institute prompt, independent, and thorough investigations into all allegations of torture, and other cruel, inhuman or degrading treatment or punishment that were allegedly committed in the Magdalene Laundries, and, in appropriate cases, prosecute and punish the perpetrators with penalties commensurate with the gravity of the offences committed, and ensure that all victims obtain redress and have an enforceable right to compensation including the means for as full rehabilitation as possible.

.
Und einzig und allein DIES SIND DIE AUSSAGEN UND FESTSTELLUNGEN die den Opfern der Magdalenenheimen-Wäschereien in Irland zu einer wirklichen Entschädigung verholfen haben !!

Und nur so wird es auch in Deutschland und Österreich funktionieren - und auch in jedem anderen Vertragspartner-Land funktionieren !!
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Und hier, unter folgenden offiziellen Ansagen, ...
.
United Nations - CAT/C/IRL/CO/1 - Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment - Distr.: General - 17 June 2011 - Original: English

[ .... habe ich dann auch noch hiernach dieses ausschlaggebende Dokument im Internet als ein PDF-Dokument gefunden ]

[ @ http://www2.ohchr.org/english/bodies/ca ... L.CO.1.pdf
( insgesamt 10 digitale Seiten - Größe 72.92 KB ) ]

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[ Das UN Anti-Folter Komittee in Genf in der Schweiz ]

[ UN ] Committee against Torture [ Genever, Switzerland ]
Forty-sixth session
9 May-3 June 2011

Consideration of reports submitted by States parties under article 19 of the Convention
[ d.h. gemäß der UN ANTI-FOLTER-KONVENTION ]

Concluding observations of the Committee against Torture

Ireland

1. The Committee against Torture considered the initial report of Ireland (
CAT/C/IRL/1), at its 1002nd and 1005th meetings (CAT/C/SR.1002 and 1005), held on 23 and 24 May 2011. At its 1016th meeting (CAT/C/SR.1016), held on 1 June 2011, it adopted the following concluding observations.

[
… comprising a total of 10 pages ]
[
… and half way down on page 6 appears the following passage ]

Magdalene Laundries

[ bezüglich den irischen Magdalenen Heimen / Magdalenen Wäschereien / Magdalenen Heimwäschereien, wie sie auch in vielen anderen Ländern ( alles „Vertragspartner-Staaten“ die alle, genauso wie Irland, die relevanten Menschenrechtskonventionen unterschrieben hatten / haben !! ), einschließlich in Deutschland und auch in Österreich, wo solche Zwangsarbeit-Institutionen ebenso existierten und überall von katholischen Schwestern Orden – den »Unbarmherzigen Schwestern« –, mit voller Zustimmung der jeweiligen Staaten, mit jugendlichen Zwangsarbeitern / Zwangsarbeiterinnen betrieben wurden !! ]


[ ……… ]
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„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

"No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment."

Gibt es denn – wie z.B. in Irland, in Australien und in Neuseeland – in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND [ oder auch in der 2. REPUBLIK ÖSTERREICH ] keine verlässliche innerstaatliche von Regierung und Kirche und Kapital unabhängige Menschenrechtsorganisation, die sich des Unrechts und Leids der ehemaligen Heimkinder des damaligen Westdeutschlands [ oder auch des Unrechts und Leids der ehemaligen Heimkinder der 2. Republik Östereichs ] das diese Heimkinder durch die vielfältigen schweren Menschenrechtsverstöße die direkt auf den Staat zurückzuführen sind erlitten haben, annehmen würde und ihnen durch eine ihrerseitige gründliche und faire Untersuchung und uneingeschränkte Lobby zu einer angemessenen Entschädigung verhelfen würde ??
Da bräuchte man überhaupt keine – geschweige denn "alle Rechtswege" – "durchlaufen" / "ausgeschöpft haben". --- Die irischen Heimkinder, und insbesondere auch die ehemaligen Heiminsassen der Magdalenen Heime, haben es vorgemacht und haben überhaupt keine "Rechtswege durchlaufen" !! und sie mußten auch kein "Geld auslegen" in ihrem Kampf um Gerechtigkeit unter Anwendung der irischen Menschenrechts-Kommission / Menschenrechts-Organisation. ––– Die irischen ehemaligen Heimkinden haben letztendlich obsiegt gegen Staat und Kirche – gegen ihre übermächtigen Peiniger, die jetzt vor der Weltengemeinschaft völlig entblößt – der Folter überführt !! – dastehen und gezwungen sind zu zahlen. ... Und sie zahlen.



Was sindVertragspartneroderVertragspartner-Länder?

„Vertragspartner“ oder „Vertragspartner-Länder“ sind „Staaten“ / „Länder“ / gewöhnlich „Demokratien“ – in Englisch "states" / "countries" / "democracies" – die sich per Unterschrift ihres Staatsoberhauptes dazu verpflichtet haben, z.B., sich an DAS VÖLKERRECHT: DIE »UN ANTI-FOLTER KONVENTION« zu halten, also „Niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung zu unterwerfen oder unterwerfen zu lassen.“



Man sollte, m.E., auch unbedingt mal lesen und studieren:

Extrem wichtige Fragen und extrem wichtige Antworten zum Völkerrecht @
http://www.wana.at/jus/Ausarbeitung_Fra ... log_VR.pdf ( insgesamt 24 Seiten – alles in Deutsch )
.
Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Sa 17. Mai 2014, 14:09, insgesamt 1-mal geändert.
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UNITED NATIONS HUMAN RIGHTS
Office of the High Commissioner for Human Rights

COMMITTEE AGAINST TORTURE - The Committee Against Torture (CAT) is the body of 10 independent experts that monitors implementation of the Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment by its State parties ( @ http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CAT/Pa ... Index.aspx )


„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

"No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment."


The Great Cover Up of the Truth
Wahrheitsverschleierung in ganz großem Ausmaß

re Torture in the Federal Republic of Germany (GFR)
( toture in child welfare institutions / in youth welfare institutions - to a far, far greater extent than in Irland !! )
betreffend Folter in der Bundesrepublik Deutschland (BRD)
( Folter in Jugenwohlfahrtseinrichtungen / Jugendhilfeeinrichtungen - in einem viel, viel größeren Ausmaß als in Irland !! )

The NGO: German Institute for Human Rights (DIMR) in its formal submission to the Office of the High Commissioner for Human Rights - Convention against Torture, in Geneva in Switzerland, on 28.08.2013, made the following assertion, apparently speaking for the German Government and presenting its views; and apparenly its own views on the matter tally with those of the government:

.
German Institute for Human Rights:
Suggested topics to be taken into account for the preparation of a list of issues by the Committee against Torture on the implementation of the Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment in Germany
Berlin, 28 August 2013


I. Detention facilities and other institutions restricting freedom of movement

1. Closed and semi-closed institutions for children

Suggestion

Please provide disaggregated data on the number of state-run and non-state closed and semi-closed institutions for children in Germany, how many children have been placed in these institutions during the last 10 years and children’s length of stay in these institutions. Please also provide data on the number of complaints received by authorities on cases of illtreatment, violence, abuse and negligence in the last ten years, and the outcomes of the complaints. Please provide information on the structure and practice of oversight over these institutions by public authorities and independent control mechanisms. Please also provide information on the allegations of ill-treatment in closed institutions for children run by the Haasenburg GmbH in the Federal state of Brandenburg, including steps taken by the public authorities in the wake of these allegations.

Explanation

[], the ill-treatment of children in closed and semi-closed institutions in Western Germany in the 1950s and 1960s [] have been cleared by expert roundtables and research during the last years. []

.

( LINK: http://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CA ... 5507_E.pdf ) ( all such documents to the UN must be presented in English = alle solche Dokumente an die UN müssen immer in Englisch vorgelegt werden )

Das NGO: das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) berichtete dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte - Anti-Folter Komittee, in Genf in der Schweiz, am 28. August 2013, ganz offiziell, aber auf völlig verschleiernde Weise:

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) meint – was auch genau und genauso der Standpunkt der Regierung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist – , dass mit dem Vollmerschen »Runden Tisch Heimerziehung« (2010-2011) und mit der Einrichtung in der BRD des darauffolgenden nicht-rechtsverbindlichen Rentenersatzfonds (2012) und mit der Einrichtung in der BRD des nicht-rechtsverbindlichen Sachleistungsfonds (2012) den westdeutschen ehemaligen Heimkindern, was die heutige Bundesrepublik Deutschland betrifft, Genüge getan sei und dass man dieses ganze Problem jetzt damit aus der Welt geschafft hätte und es somit endgültig zu den Akten legen könne.

The German Institute for Human Rights (DIMR) could not be any more mistaken than that. - Nothing could be further from the truth.
Da unterliegt das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) aber einem gewaltigen Irrtum. - Die Aussage des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) ist weit von der Wahrheit entfernt.

.
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Da bräuchte man überhaupt keine – geschweige denn "alle Rechtswege" – "durchlaufen" / "ausgeschöpft haben". --- Die irischen Heimkinder, und insbesondere auch die ehemaligen Heiminsassen der Magdalenen Heime, haben es vorgemacht und haben überhaupt keine "Rechtswege durchlaufen" !! und sie mußten auch kein "Geld auslegen" in ihrem Kampf um Gerechtigkeit unter Anwendung der irischen Menschenrechts-Kommission / Menschenrechts-Organisation. ––– Die irischen ehemaligen Heimkinden haben letztendlich obsiegt gegen Staat und Kirche – gegen ihre übermächtigen Peiniger, die jetzt vor der Weltengemeinschaft völlig entblößt – der Folter überführt !! – dastehen und gezwungen sind zu zahlen. ... Und sie zahlen.



Was sindVertragspartneroderVertragspartner-Länder?

„Vertragspartner“ oder „Vertragspartner-Länder“ sind „Staaten“ / „Länder“ / gewöhnlich „Demokratien“ – in Englisch "states" / "countries" / "democracies" – die sich per Unterschrift ihres Staatsoberhauptes dazu verpflichtet haben, z.B., sich an DAS VÖLKERRECHT: DIE »UN ANTI-FOLTER KONVENTION« zu halten, also „Niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung zu unterwerfen oder unterwerfen zu lassen.“



Man sollte, m.E., auch unbedingt mal lesen und studieren:

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http://www.wana.at/jus/Ausarbeitung_Fra ... log_VR.pdf ( insgesamt 24 Seiten – alles in Deutsch )
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The NGO: German Institute for Human Rights (DIMR) in its formal submission to the Office of the High Commissioner for Human Rights - Convention against Torture, in Geneva in Switzerland, on 28.08.2013, made the following assertion, apparently speaking for the German Government and presenting its views; and apparenly its own views on the matter tally with those of the government:

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Suggested topics to be taken into account for the preparation of a list of issues by the Committee against Torture on the implementation of the Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment in Germany
Berlin, 28 August 2013


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1. Closed and semi-closed institutions for children

Suggestion

Please provide disaggregated data on the number of state-run and non-state closed and semi-closed institutions for children in Germany, how many children have been placed in these institutions during the last 10 years and children’s length of stay in these institutions. Please also provide data on the number of complaints received by authorities on cases of illtreatment, violence, abuse and negligence in the last ten years, and the outcomes of the complaints. Please provide information on the structure and practice of oversight over these institutions by public authorities and independent control mechanisms. Please also provide information on the allegations of ill-treatment in closed institutions for children run by the Haasenburg GmbH in the Federal state of Brandenburg, including steps taken by the public authorities in the wake of these allegations.

Explanation

[], the ill-treatment of children in closed and semi-closed institutions in Western Germany in the 1950s and 1960s [] have been cleared by expert roundtables and research during the last years. []

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( LINK: http://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CA ... 5507_E.pdf ) ( all such documents to the UN must be presented in English = alle solche Dokumente an die UN müssen immer in Englisch vorgelegt werden )

Das NGO: das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) berichtete dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte - Anti-Folter Komittee, in Genf in der Schweiz, am 28. August 2013, ganz offiziell, aber auf völlig verschleiernde Weise:

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) meint – was auch genau und genauso der Standpunkt der Regierung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist – , dass mit dem Vollmerschen »Runden Tisch Heimerziehung« (2010-2011) und mit der Einrichtung in der BRD des darauffolgenden nicht-rechtsverbindlichen Rentenersatzfonds (2012) und mit der Einrichtung in der BRD des nicht-rechtsverbindlichen Sachleistungsfonds (2012) den westdeutschen ehemaligen Heimkindern, was die heutige Bundesrepublik Deutschland betrifft, Genüge getan sei und dass man dieses ganze Problem jetzt damit aus der Welt geschafft hätte und es somit endgültig zu den Akten legen könne.

The German Institute for Human Rights (DIMR) could not be any more mistaken than that. - Nothing could be further from the truth.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

"No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment."


In all meinen Beiträgen ZU DIESEM THEMA (seit Di. 06.05.2014) geht es in jedem Fall darum den Staat, der selbst Nutznießer von Zwangsarbeit war und bewußt anderen Parteien, wie z.B., den Kirchen und dem Kapital, unter Anwendung von Folter und unmenschlichen und erniedrigenden Strafen und vielfachen anderen Misshandlungsmethoden angewandt gegen Kinder und Jugendliche in seiner Obhut und angeblich unter des Staates Schutz stehend, erlaubte diesen sich ebenso die Zwangsarbeit all dieser Schutzbefohlenen zum Nutzen zu machen, zur Verantwortung zu ziehen.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

"No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment."


Zusammemfassung

Folgende Möglichkeiten und Alternativen bestehen und jeder Bürger in Europa / in der Europäischen Union kann diesen Weg gehen:

1.) Man kann sich gemäß Europarecht und Internationalem Menschenrecht an den EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE in Straßburg wenden, muß aber erst alle innerstaatlichen Gerichtsinstanzen in seinem eigenen Lande durchlaufen haben bevor diese Möglichkeit besteht.

( Jeder Bürger in welchem Land auch immer kann auch die folgenden beiden Wege gehen: )

2.) Man kann sich an das Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR) / das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte –
Anti-Folter Abteilung in Genf in der Schweiz wenden, muß aber erst alle innerstaatlichen Gerichtsinstanzen in seinem eigenen Lande durchlaufen haben bevor diese Möglichkeit besteht. Letzteres ist keine gerichtliche Prozedur sondern ein völkerechtlicher Weg.

3.) Man kann sich an seine eigene innerstaatliche Menschenrechtsorganisation wenden (falls solch eine Organisation im Lande existiert und diese auch wirklich unabhängig vom Staat ist), und diese innerstaatliche Meschenrechtsorganisation wird dann (a.) ihre eigene diesbezügliche Untersuchung gestalten/abhalten und (b.) wird es dann möglicherweise so so arrangieren (lobby), dass das UN ANTI-FOLTER KOMITTEE ebenso darauf aufmerksam wird und dem menschenrechtsverstoßenden Staat einen diesbezüglichen Fragenkatalogue vorlegt.

Es gibt keinen specifischen und einzigen DIREKTEN LINK auf den man verweisen könnte, der diese Wege und Möglichkeiten aufzeichnet, geschweige denn einen solchen Link der in Deutsch zu lesen wäre. Alles ist weitgehend in Englisch, denn dies ist die offizielle Sprache des Völkerrechts; auch für Deutschland und Österreich und für jedes andere beliebige Land der Welt ebenso.

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Auch der HEIMKINDER-HILFSFONDS-WEST ist leer !!

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Auch der HEIMKINDER-HILFSFONDS-WEST ist leer !!

Die Tatsache, dass auch der HEIMKINDER-HILFSFONDS-WEST leer ist, findet jetzt seine mehrfache öffentliche Bestätigung @ http://www.youtube.com/watch?v=_n4SteugY0Q, sowohl wie jetzt auch in dem Medienbericht in der NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG vom 22.05.2014 @ http://www.presseportal.de/pm/58964/274 ... eimkindern !!
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Fondsumsetzung ----- Auszahlungen, lange Dauer ?

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Das folgende angeblich offizielle, aber undatierte und von niemandem unterschriebene [ „Standardauskunft“ ] Rundschreiben der Kölner Geschäftsstelle des Fonds Heimerziehung an Empfängerinnen und Empfänger von Mitteln aus den Fonds, worin von dem Erhalt eines nicht spezifizierten „Schreibens“ die Rede ist, nach Erhalt dessen angeblich Zahlungen an Empfängerinnen und Empfänger erfolgen werden, macht anscheinend seit dem 23.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland die Runden.
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Wichtige Information

Der Eingang der Zahlungen auf das von Ihnen angegebene Konto wird ca 2-3 Wochen nach Erhalt des Schreibens erfolgen.

Technische Probleme haben bedauerliche Weise zu einem Rückstau geführt.

Die Geschäftsstelle bedauert die Verzögerung.

Bitte leiten Sie diese Information an Empfängerinnen und Empfänger der Schreiben weiter.

Geschäftsstelle
Fonds Heimerziehung

.

QUELLE: Bild/Image Anhang im Beitrag 1522 im Thread »Fondsumsetzung« im HEIMKINDER-FORUM.DE, ein Beitrag von Boardnutzer »heinerle«, vom Freitag, 23. Mai 2014, um 15:22 Uhr.

„Schreiben“ bedeutet hier anscheinend das Eintreffen der „Vereinbarung-Schlüssigkeits-Benachrichtigung“ von der Geschäftsstelle des Fonds Heimerziehung in Köln am Wohnort der Antragstellerin oder des Antragstellers.
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Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Bezüglich der Bundesrepublik Deutschland !
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Der Superbeschiss

Wir haben uns mal ein paar Überlegungen zu den schändlichen Zahlungen des “Hilfefonds ehemaliger Heimkinder” gemacht – und zu den Geldern, die wir als Kinder und Jugendliche Staat und Kirchen in die Kassen gespült haben. Mit unserer Arbeit!

Unter Zugrundelegung eines Hilfsarbeiterstundenlohnes (1965) von

3,91 DM

gelangt man auf einen Jahresbruttolohn von
18.768,00 DM

abzüglich 38 % Steuern und Sozialabgaben = Jahresnettolohn
11.636,00 DM

Gehen wir auf eine untere Grenze, machen uns die Berechnungen einfach und legen einen Jahresnettolohn von 10.000,00 DM zu Grunde.

Weiter geht’s:

Seriöse Schätzungen gehen aus von 800.000 bis 1.000.000 Heimkinder der Jahre 1949 - 1975 aus.

Für unsere Berechnungen nehmen wir auch hier den unteren Wert von 800.000 Heimkindern und gehen davon aus, dass diese im Durchschnitt 1 Jahr gearbeitet haben.

Weiter geht es mit den Berechnungen:

800.000 Heimkinder x 10.000 DM Jahresnettolohn = 8.000.000.000 DM (in Worten: acht Milliarden DM)

Da Kirchen, Institutionen, Staat und Industrie uns diese Löhne nie ausgezahlt haben, berechnen wir einen Zinssatz von 6% und eine mittlere Laufzeit von 50 Jahren und kommen so zu dem Betrag von


147.361.234.199,93 DM oder – wieder großzügig gerechnet – 73.500.000.000 Euro.

Das also ist die Summe, die uns geschuldet ist.

Wenn wir diese Summe jetzt mal auf 800.000 ehemalige Heimkinder zurückrechnen, kann man leicht ersehen, dass jedem – JEDEM – Heimkind eine Summe von
91.875 Euro mindestens zusteht!

Das deckt noch keine Vergewaltigungen, keine zerbrochenen Biografien, keine lebenslangen Pein, keine erzwungene Frührente, keine verminderten Berufschancen ab. Es ist lediglich das Geld, was Kirchen, Staat und Industrie uns SCHULDEN!

Zum Vergleich: in ihren Fonds eingezahlt haben sie 120.000.000 Euro. Sofort abgezogen haben sie 20.000.000 für die Anlauf- und Beratungsstellen, ergibt 100.000.000 Euro.

Würden sich tatsächlich die 800.000 Ehemaligen melden, die Anrecht auf diesen Fonds haben, ergäbe dies einen Betrag von
125,00 Euro pro Überlebenden ihrer Höllen.
.

Veröffentlicht am 16. Mai. 2014

QUELLE dieser Veröffentlichung: Vereinswebseite des Verein ehemaliger Heimkinder e.V. @ http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/
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Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Geschätzte Werteschöpfung und Profitmaximalisierung unserer damaligen unfreiwilligen Arbeit für Kirche, Staat und Industrie während unseres Eingesperrtseins in ihren Anstalten und totalen Institutionen.

Moderne Sklaverei („Arbeitsausbeutung“) im Nachkriegsdeutschland von der die Nutznießer in Milliardenhöhe profitierten.

Heidi Dettinger, die 2. Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. kommentiert die meinerseitige Veröffentlichung, bzw. Weiterveröffentlichung überall im Internet des ihrerseits Mitte Mai 2014 formulierten Beitrages [ im HEIMKINDER-FORUM.DE - Beitrag 1 und Beitrag 20 - im Thread »Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen!« (und auch überall anderswo im Netz so von mir betitelt !) ]
.
H. Dettinger sagte, am 27. Mai 2014, um 04:15 Uhr:

Die Rechnung stimmt, Martin! Denn bei dem Geld, das Kinder und Jugendliche in den Heimen für die “Herren” eingebracht haben, bleibt, egal ob heute noch 400.000, 500.000 oder 20 leben!
Die Summe, die Kirchen und Staat uns schulden beläuft sich auf 73.500.000.000 Euro. Kann man drehen und wenden, wie man will.

Und die Schande bleibt an denen kleben, die denken, sie können sich mit ein paar lächerlichen Tausendern aus der Affäre schleichen und gleichzeitig ohne mit der Wimper zu zucken in Saus und Braus leben, sich Paläste bauen, in der Weltgeschichte herumsausen… Und das Ganze noch einmal auf unsere Kosten – jetzt als SteuerzahlerInnen.

Kotzen möchte man? Ja, sicher! Aber diesmal auf IHRE Teller!

.

QUELLE: Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2014 ... mment-5305
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Do 29. Mai 2014, 03:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Im "Bundestag", im "Ausschuss für Familie Senioren Frauen und Jugend" gemäß dem "Wortprotokoll 42 Sitzung Berlin den 27.06.2011" forderte "Ralf Weber - Opferbeirat GJWH Torgau" als genügende Wiedergutmachung FÜR ALLE EHEMALIGEN HEIMKINDER IN OST UND WEST nur genau die Hälfte von dem was von anderen Opfervertretern und sonstigen diesbezüglichen Sprechern gefordert wurde: „Weber bezeichnete eine monatliche Rente von 150 Euro als Grundleistung für angemessen.“

Alle anderen Heimkinder-Opfergruppen und Individuen hatten schon immer in absoluter Einstimmigkeit, als Kompromiss, – auch am »Runden Tisch Heimerziehung« (2009/2010) !eine gesetzlich festgelegteRente à 300 Euro im Monat oder eine Einmalzahlung in Höhe von 54.000 Eurogefordert, und das hat sich auch nie geändert.

Und sogar die Boardnutzerin Frau »xyz« im HEIMKINDER-FORUM.DE war am Sonntag, 11. September 2011, um 10:57 Uhr der Meinung: „Die Forderung aufrecht zu erhalten, dass alle Opfer der Heimerziehung eine Entschädigung in Höhe von mindestens 54.000 Euro erhalten sollen, ist nur konsequent.

All diese Einzelheiten, was die Situation in der Ehemaligen Heimkinder in der Bundesrepublik Deutschland betrifft, kann man googlen, d.h., kann jeder für sich selbst googlen.

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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Boardnutzer »martini« = Martin MITCHELL zitiert sich selbst und verweist auf einen seinerseitigen Beitrag, den er am Samstag, 31. Mai 2014, um 03:44 Uhr, in dem jedem zugänglichen Thread »Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen!« im HEIMKINDER-FORUM.DE abgegeben hat und der dort als Beitrag 64 aufgezeichnet ist:
.
Sehr geehrter Herr Weber,

In Bezug auf Deinen jetzigen Angriff auf mich (in Beitrag
58 – oben), teile ich mit, dass der von mir zitierte Satz, der da lautet „Weber bezeichnete eine monatliche Rente von 150 Euro als Grundleistung für angemessen.“ befindet sich in der offiziellen Berichterstattung über die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie Senioren Frauen und Jugend unter Vorsitz von Sibylle Laurischk (FDP) am Montag, 27. Juni 2011, eine offizielle Berichterstattung, die hier @ http://www.bundestag.de/dokumente/texta ... lie/205706 zu finden ist.

Andere erweiternde Sätze bezüglich Deines Schemas erscheinen in dieser offiziellen Berichterstattung nicht !

Du kannst aber – anstatt mich anzugreifen – natürlich, wenn Du möchtest, und Du sie finden kannst, auf die offizielle Niederschrift Deiner gesamten öffentlichen Rede vor diesem Ausschuss für Familie Senioren Frauen und Jugend mit einem direktem Link verweisen, damit wir alle nachlesen können was genau Du dort in Deiner Rede gesagt und vorgetragen hast.

Mit freundlichen Grüßen

»
martini« / Martin MITCHELL [ Ehemaliges Heimkind ]
.
Der Journalist Peter Henselder berichtete am
.
Mittwoch, 29. Juni 2011

Am [Montag] 27. Juni 2011 fand eine Anhörung von Sachverständigen zum Thema "Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren" durch den Bundestagsausschuss für "Familie, Senioren, Frauen und Jugend" statt. Als Sachverständige waren geladen: Gabriele Beyler (Jugendwerkhof Torgau), Dr. Uwe Kaminsky, (Evangelisch-Theologische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum), Prof. Dr. Manfred Kappeler (Professor für Erziehungswissenschaften und Sozialpädagogik), Günter Saathoff (Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“), Prof. Dr. Christian Schrapper (Universität Koblenz-Landau), Prof. Dr. Peter Schruth (Hochschule Magdeburg-Stendal), Norbert Struck (Paritätischer Gesamtverband), Dr. Friederike Wapler (Universität Göttingen, Lehrstuhl für Rechts- und Sozialphilosophie), Ralf Weber (Opferbeirat GJWH Torgau) und Dr. Hans-Siegfried Wiegand (Vertreter der Heimkinder am Runden Tisch). Sie hatten bereits
schriftliche Stellungnahmen eingereicht, die inzwischen auch veröffentlicht sind.
.

die aber im Jahre 2014 nirgens mehr im Internet auffindbar sind.

Alle vorherigen aktuellen Links zu diesen „schriftlichen Stellungnahmen“ und auch der Link zu der Stellungnahme von Ralf Weberdie auch genau so wie sie schriflich festgehalten wurden als Reden in diesem Bundestagsausschuss für "Familie, Senioren, Frauen und Jugend" vorgetragen wurden, sind jetzt, im Jahre 2014, tot und begraben und nirgens mehr auffindbar.


Mein langjähriger Freund, Rolf Breitfeld, in Berlin, jedoch, der bei dieser Anhörung anwesender Zeitzeuge war, hat ein sehr gutes Gedächnis zu all dem was von jeder „Sachverständigen“ und jedem „Sachverständigen“ dort am 27.06.2011 vorgetragen wurde, und er erinnert sich auch besonders noch ganz genau daran, dass er Ralf Weber sofort danach persönlich darauf hin angesprochen hat in Bezug auf das was Ralf Weber dort vorgetragen hat.
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Martin MITCHELL
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Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Eine Internet-Mitteilung vom 24.06.2011, um 11:32 Uhr @ http://www.prcenter.de/Berlin-Oeffentli ... 75937.html worin festgehalten ist:
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(prcenter.de) Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt am 27.06.2011 eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Thema „Heimerziehung“ durch.
Sie können sich per E-Mail (
familienausschuss@bundestag.de), per Fax (030/22 73 68 05) oder telefonisch ( 030/22 73 71 12) zu dieser Anhörung anmelden.

Wegen des teilweise großen öffentlichen Interesses können wir Ihre Anmeldung grundsätzlich nicht bestätigen. Ein Rede- und Fragerecht besteht nicht. Bringen Sie zur Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Interessierte an der Anhörung „Heimerziehung“ treffen sich um 12:00 Uhr am Haupteingang des Reichtagsgebäudes

Alle bisher eingereichten Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen:

Günter Saathoff, Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“:

http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... _108_a.pdf ( nicht mehr dort vorhanden; und auch kein Hinweis darauf oder auch nur Anhaltspunkte dazu dass diese Stellungnahme je existierte ist jetzt dort auf der Bundestagswebseite zu finden ! )

Ralf Weber - Opferbeirat GJWH Torgau:

http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... _108_b.pdf ( nicht mehr dort vorhanden; und auch kein Hinweis darauf oder auch nur Anhaltspunkte dazu dass diese Stellungnahme je existierte ist jetzt dort auf der Bundestagswebseite zu finden ! )

Prof. Dr. Christian Schrapper - Universität Koblenz-Landau:

http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... _108_c.pdf ( nicht mehr dort vorhanden; und auch kein Hinweis darauf oder auch nur Anhaltspunkte dazu dass diese Stellungnahme je existierte ist jetzt dort auf der Bundestagswebseite zu finden ! )

Prof. Dr. Manfred Kappeler - Professor für Erziehungswissenschaften und Sozialpädagogik:

http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... _108_d.pdf ( nicht mehr dort vorhanden; und auch kein Hinweis darauf oder auch nur Anhaltspunkte dazu dass diese Stellungnahme je existierte ist jetzt dort auf der Bundestagswebseite zu finden ! )

Prof. Dr. Peter Schruth - Hochschule Magdeburg-Stendal:

http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... _108_e.pdf ( nicht mehr dort vorhanden; und auch kein Hinweis darauf oder auch nur Anhaltspunkte dazu dass diese Stellungnahme je existierte ist jetzt dort auf der Bundestagswebseite zu finden ! )

Dr. Uwe Kaminsky - Ruhr-Universität Bochum:

http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... _108_f.pdf ( nicht mehr dort vorhanden; und auch kein Hinweis darauf oder auch nur Anhaltspunkte dazu dass diese Stellungnahme je existierte ist jetzt dort auf der Bundestagswebseite zu finden ! )

Dr. Friederike Wapler - Universität Göttingen:

http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... _108_g.pdf ( nicht mehr dort vorhanden; und auch kein Hinweis darauf oder auch nur Anhaltspunkte dazu dass diese Stellungnahme je existierte ist jetzt dort auf der Bundestagswebseite zu finden ! )

Gabriele Beyler - Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau e. V.

http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... _108_h.pdf ( nicht mehr dort vorhanden; und auch kein Hinweis darauf oder auch nur Anhaltspunkte dazu dass diese Stellungnahme je existierte ist jetzt dort auf der Bundestagswebseite zu finden ! )
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Und darum kann man auch die Rede von Ralf Weber vom 27.06.2011, die er dort vor diesem Ausschuss gehalten hat, nicht mehr finden.

Denn jegliche Hinweise und Verweise, wo auch immer und von wem auch immer im Internet angegeben, auf diese obigen Links, führen ins Leere !!
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Untersuchungsausschuss gefordert

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Untersuchungsausschuss gefordert

Gefordert wird ein Untersuchungsausschuss zur Gewalt an Heimkindern in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während des Zeitraums 1950 bis 1975[1]

Wird es ihn geben? Wie frei wäre er in der Beweiswürdigung?

Die Fragen sind nicht unberechtigt angesichts
● der Geschichte des Runden Tisches/Heimkinder,
● seiner Vorgeschichte und Installierung,
● seiner Arbeitsphase,
● seiner Ergebnisse und
● deren Umsetzung.

Der Runde Tisch/Heimkinder [2009/2010] hatte einen vergleichbaren Untersuchungsgegenstand. Darum haben sich schon in frühem Stadium auch ehemalige Heimkinder aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie an den Runden Tisch gewendet. Doch der erklärte sich für diese Betroffenengruppe nicht zuständig, also blieben sie außen vor. Dies betraf und betrifft logischerweise auch den Fonds, der als Ergebnis des Rundes Tisches [2012] eingerichtet wurde, finanziert – zumindest nach Plan – zu je einem Drittel vom Staat (wer auch immer in unserem abgestuft föderalen System dafür erfolgreich anzusprechen ist,) und den beiden Großkirchen, die eine ähnlich föderale Struktur haben, zusätzlich zu den Unterschieden zwischen den „verfaßten“ Kirchen und ihren Wohlfahrtseinrichtungen.

Die Forderung nach einem Untersuchungsausschuß ist berechtigt, weil es wichtig ist zu erfahren, warum gerade die schwächsten der ehemaligen Heimkinder, die aus Behindertenheimen und psychiatrischen Einrichtungen übergangen wurden, war doch bei ihnen eine besondere Schutzbedürftigkeit anzunehmen. Die Ausnutzung dieser besonders Hilfebedürftigen stellt eine noch dringendere Untersuchungsnotwendigkeit dar, als die der Behandlung der Schutzbefohlenen aus den Erziehungsheimen, die allerdings auch im höchsten Grad verwerflich war. Das mindeste wäre gewesen, beide Gruppen gleich zu behandeln. Diese Ungleichbehandlung ist an sich schon unverständlich und bedarf der Aufklärung. Der Handlungsbedarf ist umso dringender angesichts der Nichtdiskriminierungsrichtlinien nach UN- und EU-Recht[
2].

Doch nicht genug damit. Wenden sich ehemalige Heimkinder aus den Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während des Zeitraums 1950 bis 1975 an „ihre“ Einrichtung, so werden sie abgewiesen mit der Begründung, man habe ja bereits in den Heimkinderfonds einbezahlt, der sei zuständig – was dieser ablehnt. Ich beziehe mich hier auf das Beispiel der früheren Volmarsteiner Anstalten[
3]. Ein Untersuchungsausschuß müßte sich also auch um die Geldflüsse kümmern, die angeblich zugunsten dieser Betroffenengruppe geleistet und wohl fehlgeleitet wurden[4].

Eine weitere Unklarheit besteht hinsichtlich der Vorkommnisse sexuellen Mißbrauchs von Kindern. Dafür gab es einen eigenen Runden Tisch mit anderen Ergebnissen. Mir ist bis heute nicht klar, ob ehemalige Heimkinder, die nicht nur mißhandelt usw., sondern auch mißbraucht wurden, Leistungen aus beiden Fonds erhalten können, die Ergebnis beider Runder Tische waren. Da es auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie neben vielfachen Mißhandlungen fallweise auch sexuellen Mißbrauch gab, wäre es sinnvoll, es hier nicht zu einem weiteren Beispiel unterschiedlicher Opferdignitäten kommen zu lassen.

Der Runde Tisch/Heimkinder [2009/2010] hat mit dem [2012 eingerichteten] Fonds erklärtermaßen kein Recht geschaffen, kein einklagbares Anrecht auf irgendwelche Leistungsansprüche. Folgerichtig wurden die Leistungen aus dem Fonds zunächst auch als erklärungspflichtiges Einkommen der Empfänger angesehen. Inwieweit die auf Bundesebene politisch gewünschte Nicht-Anrechenbarkeit auf allgemeine Sozialleistungen von allen Sozialämtern respektiert wird, ist mir nicht bekannt.

Verbunden mit den Leistungen aus dem Fonds sollten, zumindest in der Anfangszeit der Antragstellungen, auch Verzichterklärungen auf sonstige Leistungen in dieser Sache, egal von wem, unterzeichnet werden. Wenn nun ein Untersuchungsausschuß für die bisher nicht eingeplanten ehemaligen Heimkinder gefordert wird, so sollte das nicht auf Gleichstellung im Unrecht hinauslaufen, eine Gleichstellung im rechtsfreien Raum, der frei bleibt von rechtlichen Ansprüchen der Opfer. Der Untersuchungsausschuß sollte sich auch mit den staatlichen Zuständigkeiten für die Zustände in kirchlichen Einrichtungen für Kinder befassen, wie sie vom EuGH im Verfahren gegen Irland definiert wurden.[
5]

Die Forderung nach einem Untersuchungsausschuß ist allemal gut begründet und er sollte seine Effektivität darin erweisen, daß er die Fehler, die am Runden Tisch/Heimkinder [2009/2010] sehenden Auges[
6] und wie ich meine absichtlich gemacht wurden, vermeidet und Recht schafft.


Anhang

Zur Erinnerung und Vertiefung seien hier noch einmal die Vorgeschichte, die Geschichte und die Nachgeschichte des Runden Tisches skizziert und in diesem Zusammenhang auf die Aufgaben des gewünschten Untersuchungsausschusses hingewiesen.

1. Die Vorgeschichte

Auf die Gewalt an Heimkindern in kirchlichen wie staatlichen Erziehungsheimen muß nicht weiter eingegangen werden. Hier hat der Runde Tisch hinreichend Material zusammentragen lassen und es gibt auch wissenschaftliche Veröffentlichungen, die belegen, daß die Klagen der ehemaligen Heimkinder aus diesen Einrichtungen die Zustände realistisch wiedergeben:
Einweisungen ohne korrekte rechtliche Grundlage,
Zwangsarbeit[
7],
persönlichkeitszerstörende Demütigungen,
Mißhandlungen und
sexueller Mißbrauch

… waren in den untersuchten Heimen nicht ungewöhnlich, in manchen alltäglich. Durchgängig war das Vorenthalten von Bildungsangeboten, die die Kinder befähigt hätten, anspruchsvollere Berufe mit Zukunftsperspektive zu ergreifen. Dies alles gehört nur darum hierher, weil die Bedingungen für die Insassen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während des Zeitraums 1950 bis 1975 nicht besser waren. Beispielhaft sei hier auf die Volmarstein-Untersuchung verwiesen[
8].

Man darf erwarten, daß eine Untersuchung ähnlicher Einrichtungen zu ähnlichen Ergebnissen kommen wird. Dies wäre die erste Aufgabe des Ausschusses. Am Runden Tisch wie auch in der Nachgeschichte mit dem Fonds für ehemalige Heimkinder fanden diese Einrichtungen keine Berücksichtigung, nicht einmal Erwähnung. Vom Runden Tisch wurde recht rüde mitgeteilt, man sei für diese Gruppe nicht zuständig. Dabei blieb es bis heute. Das gleiche gilt, und sei der Vollständigkeit halber angefügt, für Säuglingsheime.

2. Die Geschichte des Runden Tisches …

… ist insofern heranzuziehen, als sich eine solche nicht wiederholen darf, nun für die bisher vernachlässigten Heimkindergruppen. Nach erfolgreicher Petition der ehemaligen Heimkinder aus den Erziehungsheimen[
9] setzte der Bundestag den Runden Tisch unter der Leitung von Frau Vollmer ein. Frau von der Leyen, die damalige Familienministerin ließ jedoch verlauten: „Die Einrichtung eines nationalen Entschädigungsfonds wird von Bundestag und Bundesregierung nicht angestrebt.[10] Diesen Teil der Geschichte habe ich in meiner Anhörung am Runden Tisch am 2. April 2009[11] ausführlich dargestellt und auf weitere „Geburtsfehler“ verwiesen, so besonders die asymmetrische Machtverteilung am Runden Tisch, die vonseiten der Leitung wie der Mehrheit nie als Problem angesprochen, geschweige denn kompensiert wurde. So wurde der Runde Tisch zum Lehrstück, wie man schwächere Partner übertölpelt. Das Ergebnis war eine erzwungene Einstimmigkeit mit allen Tricks, die einer gewieften Verfahrensleiterin zur Verfügung stehen. Ich habe diesen Teil der Geschichte analysiert und interpretiert[12]. Ein Untersuchungsausschuß wird – denke ich – um eine gründliche Beachtung dieser Vorgänge nicht umhinkommen können.

3. Die Nachgeschichte …

… ist noch nicht abgeschlossen und ich kann auf diverse aktuelle Veröffentlichungen in den Medien verweisen, aber auch auf meinen Blog, der diese Probleme immer wieder aufgreift.[
13] Zur Nachgeschichte gehört aber auch, daß (angeblich) Behinderteneinrichtungen den Fonds Heimkinder gespeist haben, obwohl dieser nicht für diese Gruppe vorgesehen war, und folgerichtig ist man dort auch nicht bereit, Zahlungen zu leisten. Meine Anfrage an die Volmarsteiner Anstalten[14] blieb bis heute ohne Antwort. Auch deren ehemaligen Insassen wurde auf gleiche Anfrage keine Antwort zuteil[15].


Nun also die Bitte nach einem Untersuchungsausschuß für die Opfer von Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während der Jahre 1950 bis 1975. Hoffentlich kommt er und hoffentlich kann er freigehalten werden von allem Ränkespiel der Einrichtungen, die ihn zu fürchten haben.


[
1] http://www.bioskop-forum.de/publikation ... litik.html

Der Antragstext: „Der Deutsche Bundestag möge einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einrichten, der

Erstens: die Gewalt an Heimkindern in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während des Zeitraums 1950 bis 1975 untersucht.

Zweitens: die gesetzlichen Bestimmungen der 30jährigen Verjährung in den Fällen aufhebt, in denen Heimmitarbeiter gegen internationale Vereinbarungen verstoßen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben.“

[
2] http://www.un.org/Depts/german/ueberein ... -dbgbl.pdf http://www.behindertenbeauftragte.de/DE ... _node.html

[3] Heute „Die Evangelische Stiftung Volmarstein“ http://www.esv.de/

[4] Siehe auch unten Punkt 3. Die Nachgeschichte

[
5] http://dierkschaefer.wordpress.com/2014 ... n-erregen/ http://www.wdr5.de/sendungen/diesseitsv ... nd100.html

[6] Ich habe in einer Anhörung bei der zweiten Sitzung des Runden Tisches alle Problembereiche behandelt und anschließend zu Protokoll gegeben http://dierkschaefer.files.wordpress.co ... cht-ds.pdf, zudem habe ich Verfahrensvorschläge unterbreitet, die zu einem angemessenen Ergebnis geführt hätten, wenn man denn gewollt hätte: http://dierkschaefer.files.wordpress.co ... age-rt.pdf, erneut aufgegriffen unter: http://dierkschaefer.wordpress.com/2010 ... r-wiegand/

[7] Ein Begriff, der am Runden Tisch nicht zugelassen war, doch der Tatsache, daß erzwungene Arbeit, über normale Mithilfe im Heimalltag hinausging hatte auch die Vorsitzende als richtig anerkannt. Kompensationszahlungen für entgangene Rentenansprüche werden jedoch erst für Zwangsarbeit ab dem 14. Lebensjahr gewährt, obwohl es auch nachgewiesenermaßen Kinderarbeit gegeben hat.

[
8] Hans-Walter Schmuhl und Ulrike Winkler, Gewalt in der Körperbehindertenhilfe, Das Johanna-Helenen-Heim in Volmarstein von 1947 bis 1967 eine Besprechung unter: http://dierkschaefer.wordpress.com/2010 ... insternis/

[9] http://www.veh-ev.eu/Der_Verein/Petitio ... kinder.pdf

[10] Zitiert nach: http://dierkschaefer.files.wordpress.co ... cht-ds.pdf

[11] http://dierkschaefer.wordpress.com/2009 ... pril-2009/

[12] http://dierkschaefer.wordpress.com/2011 ... e-vollmer/

[13] http://dierkschaefer.wordpress.com

[14] http://dierkschaefer.wordpress.com/2013 ... nzbeitrag/

[15] http://dierkschaefer.wordpress.com/2013 ... bei-ihnen/
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QUELLE: Dierk Schaefers Blog. Von Dierk Schäfer formuliert und veröffentlicht 25. Mai 2014. Posted in Geschichte, Gesellschaft, Heimkinder, Justiz, Kirche, Kriminalität, Pädagogik. Erstveröffentlichung des Originals @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2014 ... /#comments ( Weiterverbreitung erlaubt und ausdrücklich erwünscht. )
Auch schon, seit 30.05.2014, wiedergegeben auf der Vereinswebseite des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. @
http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html / http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/publ ... gefordert/
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Untersuchungsausschuss gefordert

Beitrag von Martin MITCHELL »

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"Die ehemaligen Heimkinder werden heute das zweite Mal vergewaltigt"

Seit einigen Jahren werden in der Öffentlichkeit Fälle von sexueller Gewalt in Internaten und Heimen während der 1950er und 60er Jahre bekannt. Es wurde Aufklärung versprochen, teils auch geleistet; Entschädigungsfonds eingerichtet und Zahlungen an die Opfer geleistet. Wenig bekannt ist, dass auch Kinder in Behinderteneinrichtungen Gewalt erfahren haben und in den gegenwärtigen Auseinandersetzungen nicht berücksichtigt werden. Michael Decker war seit dem vierten Lebensjahr in verschiedenen konfessionellen und staatlichen Heimen der Erziehungs-und Behindertenfürsorge. Er ist infolge der Heimaufenthalte behindert, und er bemüht sich für sich und andere behinderte Leidensgenossinnen um Anerkennung und eine angemessene Entschädigung. Volker van der Locht und Erika Feyerabend sprachen mit Michael Decker über seine Erlebnisse in Heimen und seine Erfahrungen mit der Entschädigungsbürokratie für die ehemaligen Heimkinder.

NEWSLETTER: Was war der Hintergrund für deine Aufdeckung des Missbrauchs in den Heimen?

MICHAEL: Ich habe jahrelang geschwiegen, aber ich habe immer gemerkt, dass mir das zu schaffen macht. Meine Kinder wussten das alle nicht bis jetzt. Durch einen dummen Zufall kriege ich 2008 einen Artikel in die Hand von dem Franz von Sales Haus in Essen, in dem sie die große Jubiläumsfeier ankündigen. Da steht wirklich als Titel: Die Ehrwürdige Anstalt für Behinderte, das Franz von Sales Haus feiert 125. Gründungsjahr. Herr Oelscher, der Direktor, bekommt den Gorionsorden des Papstes. Nicht ein Wort von den Naziverbrechen, von den Leuten die vergast worden sind, von den Kindern, die da kaputt gemacht worden sind, nicht ein Wort. Da habe ich gedacht: Das kann doch wohl nicht wahr sein. Jetzt ist Schluss damit. Ich war von 1966-1969 in dem Haus, bis ich 14 Jahre alt war. Ich bin mit allen Unterlagen, die ich hatte, zu Peter Wensierski vom SPIEGEL gefahren. Drei [
Tage] später erschien der Artikel mit dem Aufruf, dass Leute sich melden, denen ähnliches passiert ist. Dann stand bei mir das Telefon nicht mehr still.

NEWSLETTER: Und du bist in dem Franz Sales Haus auch sexuell missbraucht worden?

MICHAEL: Da gab es den Herrn Gruß. Das war ein Bergmann. Und dort oben waren drei Zellen, da kamen Kinder rein, die was [
angestellt] hatten. Er ist, je nachdem auf welchen Jungen er jetzt Bock hatte, von Zelle zu Zelle gegangen und hat nachts durchgefeiert. Aber das Unmögliche an der Kiste war, dass man Kinder manchmal über ein Jahr eingesperrt hat. Es sollte niemand mehr Kontakt mit ihnen haben. Und was man solchen Kindern angetan hat, dieses Wegsperren, mit Zigaretten verbrannt, oder wenn Kinder weggelaufen sind, dann kriegtest du Bügeleisen hingestellt. Die waren heiß. Wenn die Fußsohlen schön gebrannt haben, schön wässrig waren, also dass du dich richtig verbrannt hast und keinen Schritt mehr laufen konntest. Ich zum Beispiel bin zur Polizei gegangen und habe denen erzählt, was man dort im Heim mit den Kindern macht. Dann haben die mich ins Heim zurückgebracht und forschten nach. Der Leiter, Direktor Faber, hat gesagt: "Hier ist das Gutachten. Der heißt Michael Decker, das ist der Junge. Was steht denn da? Da steht 'debil' und 'schwachsinnig'. Haben Sie noch irgendwelche Fragen?" "Nö nö", hat die Polizei gesagt, "ist alles in Ordnung!" Haben sich verabschiedet und sind gegangen. So hat der Direktor das immer wieder gemacht. Nachdem da stand, der ist 'schwachsinnig', hat keiner der Polizisten mir geglaubt. Der eine hat mir noch über den Kopf gestrichen und gesagt: "Armer Kerl." Und sind wieder weggefahren, und ich war denen schutzlos ausgeliefert. Für sämtliche Strafen.

NEWSLETTER: Dann kam diese Zelle?

MICHAEL: Nein, als erstes bin ich ausgezogen und über den Tisch gelegt worden. Dann musste jeder der dreißig Jungen auf der Gruppe mit seinem Pantoffel mir drei Schläge auf den Arsch geben. Danach musste ich mich in kaltes Wasser reinsetzen damit das ein bisschen abschwillt und ich erst mal ein bisschen schnattere und friere. Danach kam ich in die Zwangsjacke und wurde dann auf die Speichertreppe gesetzt. Da habe ich dann 150 Tage verbracht. Man sitzt ja nicht nur die 12 Stunden, sondern 24 Stunden. Das ist Wahnsinn. Du glaubst gar nicht, was das für Schmerzen sind. Du wirst verrückt vor Schmerzen. Das ist eine so lange Zeit. Man kann nur sitzen und weint jeden Man hat nichts. Man kann mit den Fliegen, dem Maikäfer rumspielen, wenn man sie im Dunkeln überhaupt sehen kann. Selbst das Licht fehlte, die haben noch die Birne rausgedreht. Das war die letzte Strafe. Danach bin ich ja geflüchtet.

NEWSLETTER: Wie war das mit Essen, Notdurft und so weiter?

MICHAEL: Ich durfte ja nur klopfen, wenn ich Notdurft machen musste. Dann kam ein Junge mit der Schwester zusammen, und der hielt mir dann den Pinkeleimer hin. Dann machte er mir die Hose auf, runter, und hieltden Eimer so, dass ich da reinpinkeln konnte. Und wenn ich groß musste, wurde ich zur Toilette geführt und die Jacke aufgemacht. Morgens gab es so einen Wasserkaffee, der schmeckte nach Korn und sonst nichts. Dazu ein oder zwei Scheiben Brot, diese dünne Margarine, wo du durchgucken konntest mehr nicht. Mittags überhaupt nichts und abends nochmal die gleiche Portion. Deswegen war ich auf 43 Kilo runtergemagert und 1,64 groß. Das war die eine Strafe. Aber davor, wo ich noch jünger war, das war ja die letzte Strafe, wo ich reingekommen bin ins Franz Sales Haus, 1966 auf 67, auf 67 bis 68, da haben die mich ja 444 Tage eingesperrt. In dieser Speicherzelle. Die meiste Zeit, die ich im Franz Sales Haus war, da war ich nur eingesperrt.

NEWSLETTER: Das muss ja eine Art Komplott gewesen sein?

MICHAEL: Selbstverständlich. Nachdem die ganzen Jahre vergangen sind, haben sich ja Leute bei mir gemeldet - über 600. Die habe ich alle gefragt: Wer von euch ist von dem Herrn Faber angetoucht worden. Da haben sich 14 Leute bei mir gemeldet. Da habe ich nur eine Frage gestellt: Was wisst ihr von dem Herrn Faber? Was hat der an der Innenseite des Schenkels in der Nähe seines Sackes. Jedes der Kinder wusste, dass er dort einen großen Blutschwamm in Streichholzschachtelgröße hatte. Und die habe ich alle dem Herrn Bischof in Essen gemeldet, und die haben daraufhin alle ihre Entschädigung gekriegt [d.h. eine Art Entschädigung für diesen Missbrauch bekommen]. Ich könnte diese sexuell missbrauchten Kinder alle namentlich nennen. Alle haben sich auf meine Bitte hin die Akten besorgt und mir eine Vollmacht gegeben, dass ich die auswerten darf für Öffentlichkeitsarbeit. Das Franz Sales Haus hat auf die Vorwürfe gar nicht reagiert. Keine Antwort. Die haben es nicht bestritten. Die haben es nicht kommentiert. Die haben gar nichts dazu gesagt.

NEWSLETTER: Wie werdet ihr bei der Diskussion um Entschädigung berücksichtigt?

MICHAEL: Es gibt zwei Arten von Entschädigung. Der Runde Tisch [Heimerziehung-Fonds] hat gesagt, ehemalige Heimkinder sollen entschädigt werden. Dort wurde aber auch beschlossen, dass behinderte Kinder keine Entschädigung erhalten sollen. Alle Kinder, die aus der 'Freiwilligen Erziehungshilfe' kommen, werden entschädigt für das, was man ihnen in den Heimen angetan hat. Die Behinderteneinrichtungen sind eine Extrarubrik. Erst nachdem der Druck in die Öffentlichkeit getragen wurde, hat man gesagt: Gut; wir machen irgendwann mal so ein
Mittel. Aber inzwischen sind zwei drei Jahre ins Land gegangen, ohne dass es wahr geworden ist. Das heißt, wenn Kinder aus Behinderteneinrichtungen oder Psychiatrien heute einen Entschädigungsantrag [an den Heimerziehung-]Fonds stellen würden, würden sie eine Abfuhr kriegen. Man sagt jetzt von der Politik: O.k., wir werden in naher Zukunft so eine Entschädigung machen. Was aber vergessen wird, 2014 läuft der Runde Tisch [Heimerziehung-Fonds] aus. Dann verlieren die ehemaligen Heimkinder auch den letzten Restanspruch überhaupt entschädigt zu werden.

NEWSLETTER: Wonach regeln sich die[se] Entschädigungen?

MICHAEL: Erst mal entschädigen sie ab dem 14. Lebensjahr. Also jeder, der ab dem 14. Jahr im Heim gearbeitet hat, wird entschädigt, weil er ja nicht versichert war. Das Heim hat ja die Leute nicht versichert. Die haben behauptet, die Kinder haben sozialpädagogischen Maßnahmen unterlegen. Ich aber habe denen nachgewiesen, dass sozialpädagogische Maßnahmen gar nicht existent gewesen sind, weil es keine Sozialpädagogen gab. Und als man gemerkt hat, dass man mit dem Schmuh nicht durchkommt, ist man dazu übergegangen und hat gesagt: O.k., alle Kinder, die ab dem 14. Lebensjahr gearbeitet haben, sollen Geld bekommen. Was mit der Zeit vorher war, das wird nicht bezahlt. Es gibt ja keine Kinderarbeit nach deutschem Recht, obwohl die Kinder gearbeitet haben. Das wissen die heutigen Politiker. Die wissen, dass Kinder ab 9 oder 10 Jahren gearbeitet haben.

NEWSLETTER: Die kriegen also nur die[se] Entschädigung für das, was sie gearbeitet haben?

MICHAEL: Zunächst mal das. Und dann kriegt jedes
Heimkind diese berühmten 10.000 Euro, aber die sind zweckgebunden. Wenn du einen Rollstuhl brauchst, kriegst du einen Rollstuhl. Wenn du ein altes Auto brauchst, kriegst du ein altes Auto. Aber das Problem ist, du musst beweisen, dass du das auch gekauft hast. D.h. die schicken dich teilweise in Vorkasse. Z.B.: Ich brauch ein anderes, behindertengerechtes Fahrzeug, habe ich auch gefunden. Das Auto kostet 9.900 Euro, gebraucht, mit Garantie. Da haben die mir zurückgeschrieben, es ist schön und gut. Du bekommst die 10.000, aber du musst erst einmal den Kaufvertrag vorweisen. Wie soll ich das machen? Ich habe doch keine 10.000 Euro. Ich kann keinen Kaufvertrag machen. Also werde ich auch keine Entschädigung bekommen.

NEWSLETTER: Was ist, wenn ein Kaufvertrag gemacht wird und das kommt nicht zustande?

MICHAEL: Dann wirst du vom Verkäufer verklagt. Um aus dem Kaufvertrag wieder rauszukommen, musst du wenigstens die Hälfte oder 15% des Kaufvertrages zahlen. Du bist denen was schuldig. Und wenn du kein Geld hast, wirst du trotzdem verklagt. Wir hatten z.B. einen älteren Herrn, der wollte eine Donaureise machen. Der ist über 70, kriegt ein bisschen Rente und ein bisschen was vom Amt. 10 Tage auf so einem Dampfer. Kostenpunkt 2.800 Euro. Er hat den Antrag gestellt, und die haben ihn abgelehnt. Begründung: Das wäre etwas, was aus den
Mitteln [des Heimerziehung-Fonds] nicht zu zahlen wäre. Er könnte sich ein Auto kaufen und das dann bei ebay verkaufen. D.h. die haben von ihm verlangt, er solle sich ein Auto oder Möbel kaufen. Hat er auch gemacht und hat für 3.800 Euro Möbel bestellt und hat von seinem bisschen Rente, was er gespart hatte, bezahlt. Hinterher, als er gefragt wurde, haben die dann gesagt: Die Möbel bezahlen wir Ihnen jetzt, aber das restliche Geld bekommen sie nicht für eine Donaureise. Bis die Zeitung in Bremen darüber berichtet hat, dann haben sie schnell die 10.000 Euro überwiesen und wollten damit nichts mehr zu tun haben.

NEWSLETTER: Wird das Bargeld eigentlich auf Hartz IV angerechnet?

MICHAEL: In vielen Fällen machen sie das auch. Der Bundestag hat gesagt, dieses Geld darf nicht angerechnet werden. Aber viele Behörden halten sich nicht daran. Das ist Ländersache, sagt man jetzt. In Bremen würden die wahrscheinlich sagen, das rechnen wir auf ihren Lebensunterhalt an und ziehen das wieder ab. Das ist einer der vielen Gründe; warum viele der ehemaligen Heimkinder das gar nicht erst beantragen, weil die meisten Hartz IV bekommen.

NEWSLETTER: Hier sind doch zwei Klassen von Heimkindern entstanden?

MICHAEL: Sie werden alle nicht entschädigt, die haben alle Ablehnungen gekriegt. Ich muss ehrlich sagen, alles was da an den Heimkindern begangen worden ist – und auch heute noch begangen wird – die ehemaligen Heimkinder werden heute das zweite Mal vergewaltigt. Ich selbst habe Anspruch an den Berliner Runden Tisch [Heimerziehung Fonds] und brauche nicht drauf zu warten, weil ich ja zu unrecht da war. Ich habe ein Gutachten von zwei Psychiatern aus Bonn, dass ich zu keinem Zeitpunkt schwachsinnig gewesen bin. Das hat Prof. Schmitz zu unrecht behauptet. Der war Naziarzt und hat viele Kinder zum Beispiel auch jenische und andere Zigeunerkinder damals unter dem Pseudonym "schwachsinnig" als "unwertes Leben" in die Vernichtung geschickt. Meine Familie ist jenisch. 15 Familienmitglieder sind in Bergen Belsen umgekommen. Nach dem Krieg waren die Heime leer und dieser Prof. Schmitz hat Kinder wie mich wieder für "schwachsinnig" erklärt.

NEWSLETTER: Was wünschst du dir, was geschehen soll?

MICHAEL: Was ich mir wünsche, ist, dass im deutschen Bundestag mal die Wahrheit ans Licht kommt und man sagt: Wir machen einen Untersuchungsausschuss, untersuchen die Fälle, wobei die ehemaligen Heimkinder wirklich effizient zu Worte kommen und berichten können, was ihnen zugestoßen ist. Ich wünsch mir auch, dass dann die Leute tatsächlich in die Verantwortung genommen werden. Ich will, dass der Bundestag gemäß der Menschenrechtskonvention von 1949 und der Anti-FolterKonvention entscheidet. Die Verbrechen, wie das Wegsperren auf Speichertreppen, der sexuelle Missbrauch, Zigaretten auf dem Rücken ausdrücken und generell dieses Fesseln, das alles ist Folter. Unter Kriegsumständen, so wie
in Herzegowina, würde heute Anklage erhoben werden. Da aber hier kein Krieg herrschte, versucht man das nach den deutschen Gesetzen mit der 30jährigen Verjährung abzuwürgen. Das muss untersucht werden vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil ja hier die Normen der normalen Strafprozessordnung nicht ausreichen, sondern völkerrechtliche Aspekte relevant sind. Die Straftaten, die hier vorgefallen sind, sind eindeutig Verstöße gegen die Menschenrechte.
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QUELLE: Interview zwischen Volker van der Locht zusammen mit Erika Feyerabend und Rolf-Michael Decker wiedergegeben im "NEWSLETTER Behindertenpolitik" Dezember 2013 - Nr. 54 @ http://www.bioskop-forum.de/files/newsl ... en_2-4.pdf. – Für diese jetzige Weiterveröffentlichung und zur Leistung dieser erweiterten Öffentlichkeitsarbeit, hier und auch noch an so einigen anderen Stellen im Netz, wurde dieser Text noch einmal ganz genau korrekturgelesen.
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Untersuchungsausschuss gefordert

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Übergabe der Petition von Rolf-Michael Decker

WICHTIG!

Am Mittwoch den 4. Juni um 12:30 Uhr wird vor dem BRANDENBURGER TOR – Pariser Platz – die Übergabe der Petition zur Forderung eines Untersuchungsausschusses zur Gewalt an Heimkindern in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie in den Jahren 1945 bis 1975, im Beisein von Kamerateams des MDR, der ARD und des WDR 3 erfolgen.

Die Petition kann hier noch einmal nach gelesen werden:
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http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/ [ bzw. @ http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/publ ... gefordert/ ]

Es wäre schön, wenn die Übergabe mit vielen EHEMALIGEN erfolgen könnte.

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QUELLE DIESER TERMINANSAGE: Erstveröffentlichung auf der Vereinswebseite des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. am Montag, 2. Juni 2014. Auch aufrufbar dort mit dem Direkt-Link http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/publ ... el-decker/
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Martin MITCHELL
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Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Um noch einmal auf das Thema der von verschiedenen Fachleuten vor dem Bundestagsausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend am 27.06.2011 vorgetragenen Stellungnahmen und meinem diesbezüglichen Beitrag in diesem Thread vom So. 01.06.2014, um 09:12 Uhr mit der auch dort benutzten Überschrift »Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen« zurückzukommen und auch auf den unmittelbar davor von mir getätigten Beitrag zurückzukommen.

Eine sehr hilfreiche und aktive Mitarbeiterin unter den wenigen im Jahre 2014 noch weiterkämpfenden tätigen Mitgliedern der Heimkinderopfer hat sich die Mühe gemacht ausfindig zu machen wie und wo alle beim Bundestagsausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend schriftlich eingereichten und am 27.06.2011 dort mündlich vorgetragenen STELLUNGNAHMEN JETZT ZU FINDEN SIND.
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http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... _108_a.pdf Schriftliche Stellungnahme von Günter Saathoff vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( insgesamt 10 Seiten ) ( Ausschussdrucksache 17(13)108a )

http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... _108_b.pdf Schriftliche Stellungnahme von Ralf Weber vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( insgesamt 7 Seiten ) ( Ausschussdrucksache 17(13)108b )

http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... _108_c.pdf Schriftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Christian Schrapper vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( insgesamt 3 Seiten ) ( Ausschussdrucksache 17(13)108c )

http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... _108_d.pdf Schriftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Manfred Kappeler vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( insgesamt 7 Seiten ) ( Ausschussdrucksache 17(13)108d )

http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... _108_e.pdf Schriftliche Stellungnahme von Prof. Schruth vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( insgesamt 4 Seiten ) ( Ausschussdrucksache 17(13)108e )

http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... _108_f.pdf Schriftliche Stellungnahme von Dr. Uwe Kaminsky vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( insgesamt 11 Seiten ) ( Ausschussdrucksache 17(13)108f )

http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... _108_g.pdf Schriftliche Stellungnahme von Dr. Friederike Wapler vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( insgesamt 12 Seiten ) ( Ausschussdrucksache 17(13)108g )

http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... _108_h.pdf Schriftliche Stellungnahme von Gabriele Beyler vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( insgesamt 9 Seiten ) ( Ausschussdrucksache 17(13)108h )

http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... _108_i.pdf Schriftliche Stellungnahme von Dr. Hans-Siegfried Wiegand vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( insgesamt 7 Seiten ) ( Ausschussdrucksache 17(13)108i )
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QUELLE DIESER LISTE (per Email): Die langjährige Lebensgefährtin von Ehemaliges Heimkind „Kindersklave“ Friedhelm Münter in Dülmen, NRW.
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Martin MITCHELL
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Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Relevanter Auszug aus http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... _108_b.pdf Schriftliche Stellungnahme von Ralf Weber vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( insgesamt 7 Seiten ) ( Ausschussdrucksache 17(13)108b )

Relevant zu den darin enthalten Forderungen seitens Ralf Weber für Ehemalige Heimkinder OST und WEST.

[ Seite 6 und Seite 7 ]



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IV. – Schlussbetrachtung

[ ……… ]

Abschließend kann ich feststellen, dass mein Standpunkt zu einer einvernehmlichen Entschädigungszahlung derart ist, dass Opfern der Heimerziehung in beiden deutschen Staaten, eine monatliche und lebenslange Rente zu zahlen ist.

Die Höhe der monatlichen Rente sollte mindestens zwei Faktoren in sich vereinen und für die Entschädigung des erlittenen Unrechts stehen, ebenso wie für die durch das Unrecht erlittenen Benachteiligungen, die aller Wahrscheinlichkeit nie völlig aufgehoben werden können.

Die Höhe der monatlichen Rente sollte nach Wertung und Angemessenheit für jedes Opfer gleich sein und 150,00 Euro (
einhundertfünfzig) betragen.

Eine derartige monatliche Rentenzahlung würde verhindern, dass Entschädigungszahlungen zweckentfremdet für Verwaltung und Bürokratie, oder für Leistungen erbracht werden müssen, von denen der Großteil der Opfer keinen Nutzen hat.

Eine derartige monatliche Rentenzahlung würde dafür Sorge tragen, dass Opfer die bereits Erwerbsunfähig-oder Altersrentner sind, eine angemessene Rentenerhöhung erhalten.

Leistungen zur Gesunderhaltung und Krankenbetreuung für Opfer werden im Rahmen der bestehenden Fürsorgepflichten von den Krankenkassen übernommen. Es sollte kein zusätzlicher medizinischer Aufwand zur Betreuung der Opfer betrieben werden, da auch hier zu befürchten steht, dass Entschädigungsleistungen zweckentfremdet benutzt werden.

Eine monatliche Rente ist anrechnungsfrei auf andere soziale Leistungen.

[ unterzeichnet ]
Laubusch, den 20.06.2011

Ralf Weber
Vorsitzender des Opferbeirates der Gedenkstätte Torgau

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Dr. Hans-Siegfried Wiegand, hingegen, in seiner Stellungnahme vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( wiedergegeben @ http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... _108_i.pdf Schriftliche Stellungnahme von Dr. Hans-Siegfried Wiegand vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ) forderte und schlug vor

[ Seite 6 und Seite 7 ]

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Die Ausgleichszahlungen sollen in einem angemessenen Verhältnis zu dem stehen, was Opfer ehemaliger Heimerziehung in anderen europäischen und in außereuropäischen Ländern bisher erhalten haben oder voraussichtlich erhalten werden. In diesem Sinne wird vorgeschlagen:

Vorschlag I zur Ausgleichszahlung (Djurovic, Fleth, Wiegand):

Pauschale Lösung: Jedes Opfer der Heimerziehung erhält, unabhängig von der Anzahl der erlittenen Schädigungen, lebenslang eine monatliche Rente von 300 Euro oder wahlweise nach der üblichen Bemessungsgrundlage eine einmalige Ausgleichzahlung.

Vorschlag II (Alternativvorschlag, Wiegand):

Individuell-additive Lösung: Für eine der oben genannten Schädigungen erhält der Betroffene lebenslang eine monatliche Rente von 110 Euro oder wahlweise nach der üblichen Bemessungsgrundlage eine einmalige Ausgleichszahlung. Wenn man davon ausgeht, dass im Mittel drei Schädigungen geltend gemacht werden, ergibt sich eine monatliche Rente von 330 Euro oder wahlweise eine dementsprechende einmalige Ausgleichzahlung.

[ ……… ]

[ unterzeichnet ]
Sonja Djurovic
Eleonore Fleth
Dr. Hans-Siegfried Wiegand

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