Nein, das Gesetz betrifft nur diejenigen, die ihre Jungen beschneiden lassen.Quoyle » Fr 26. Okt 2012, 14:22 hat geschrieben: Doch, natürlich betrifft das alle, alles andere ist einfach an der Realität vorbeidiskutiert. .
Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Niemand möchte die Beschneidung verbieten. Aus diesem Grund wird ja an einem Gesetz dafür gearbeitet.relativ » Fr 26. Okt 2012, 14:24 hat geschrieben: Mit der Beugung ist es so eine Sache. Wollen wir was durchsetzen/verbieten der Beugung wegen, oder damit wir unseren moralischen Kompass durchsetzen können?
Traditionen sind ein wichtiger Bestandteil jeder Kultur oder Religion, diese Gesetzlich zu verbieten hat noch nie so funktioniert wie evt. gewollt.
Von daher wachsen Traditionen besser entweder von selber raus , langsam, oder eben gar nicht. Es ist immer eine Frage wie man mit der Gruppe deren Tradition man verhindern will umgeht.
Meine Überzeugung ist, das eine verbale Überzeugungsarbeit und Generationswechsel die wesentlich besseren Instrumente sind.
Alles natürlich aus dem Blickwinkel, daß Beschneidung für mich kein elementaren massenhaften dauerhaften Schaden bei Kindern mit sich bringt.
Bisher konnte mich keiner vom Gegenteil überzeugen, die für mich ein Verbot rechtfertigen.
Meine Meinung ist:
- - momentane Gesetzeslage: warten bis das Kind 14 Jahre ist und den Wunsch der Beschneidung aus freien Stücken äußert
- - tritt das Gesetz in Kraft dürfen Eltern auch männliche Säuglinge Beschneiden lassen
Ich stimme zu dass mit Zwang weniger erreicht werden kann. Nichtsdestotrotz muss dieser Zwang vom Staat ausgeübt oder per Gesetz genommen werden.
„Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten.“ - Paul Sethe
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Nein, nicht bei nicht-einwilligungsfähigen Mädchen.Gutmensch » Fr 26. Okt 2012, 13:31 hat geschrieben:Diese Schamlippenverkleinerungen sind auch erlaubt.
Wollen Sie mich auf den Arm nehmen? Welche Minderheiten werden dadurch geschützt, dass medizinisch fachgerechte Schamlippenverkleinerungen bei nicht-einwilligungsfähigen Mädchen verboten sind?Gutmensch » Fr 26. Okt 2012, 13:31 hat geschrieben:DIe Antwort hatten Sie schon erhalten: http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 7#p1706137
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Nein, das Gesetz betrifft alle Kinder, die bisher davor geschützt sind, aus elterlicher Willkür heraus beschnitten werden zu können.Gutmensch » Fr 26. Okt 2012, 13:33 hat geschrieben:Nein, das Gesetz betrifft nur diejenigen, die ihre Jungen beschneiden lassen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ich habe da keine Abwehr, ich persönlich halte Korrekturen aus religiösen, estestischen ( mit Ausnahmen Verbrennungen ect.) Gründen für unnötig. Das heisst aber nicht, daß ich dies anderen Kulturen/Religionen explizit verbieten würde, wenn es keine medizinisch relevanten Einwände gibt und dies auch nur für Deutschland.Quoyle » Fr 26. Okt 2012, 13:32 hat geschrieben: Eben darum hat dieses Verbot sehr wohl Relevanz dafür, wie mit der Beschneidung bei Jungen umgegangen werden kann, wenn man oder eher frau den Gleichbehandlungsgrundsdatz ernst nimmt und nicht nur bei Gelegenheit zum eigene Vorteil ins Spiel bringen möchte.
Sehen Sie, das finden Sie nicht gut. Obwohl auch hier nicht mit einem "elementaren massenhaften dauerhaften Schaden" zu rechnen ist, vorausgesetzt es handelt sich um eine medizinisch fachgerechte Schamlippenverkleinerung:
"Weil die Folgen so unterschiedlich sind und es sehr darauf ankommt, in welchen Ländern und wie radikal die Frauen beschnitten wurden. Das hat natürlich auch mit der sexuellen Praxis zu tun; auch eine intakte Frau kann ja Sexualität als sehr wenig erfüllend erleben. In einer Befragung von nigerianischen Frauen zum Beispiel wurden keine großen Unterschiede zwischen nichtbeschnittenen und beschnittenen festgestellt. In Sierra Leone geschieht das statistisch an 95 Prozent der Frauen, ich selbst habe, als ich dort arbeitete, keine einzige unbeschnittene Frau kennengelernt. Ich hatte dort aber nicht das Gefühl, ausschließlich von psychischen Wracks umgeben zu sein." (http://www.tagesspiegel.de/politik/geni ... 84332.html)
"Eine 2010 durchgeführte Multicenterstudie zu den Ergebnissen plastischer Genitalchirurgie mit 258 Patientinnen (187 mit Schamlippenverkleinerung, allein oder in Kombination mit Klitorisvorhautkürzung oder Vaginoplastik) über einen Nachuntersuchungszeitraum von 6 bis 42 Monaten ergab, dass 91,6 % der Frauen mit den Ergebnissen der Operation zufrieden waren. Es zeigten sich keine bedeutenden Komplikationen.[36]" (http://de.wikipedia.org/wiki/Schamlippe ... tionsraten)
Warum also Ihre Abwehr gegen die Gleichbehandlung im Fall von medizinisch fachgerechten Genital-Beschneidungen?
Welche Intention hinter solchen Traditionen steht habe ich nicht zu beurteilen noch zu werten, ausser meine persönliche Wertung.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Quoyle » Fr 26. Okt 2012, 14:32 hat geschrieben: Eben darum hat dieses Verbot sehr wohl Relevanz dafür, wie mit der Beschneidung bei Jungen umgegangen werden kann, wenn man oder eher frau den Gleichbehandlungsgrundsdatz ernst nimmt und nicht nur bei Gelegenheit zum eigene Vorteil ins Spiel bringen möchte.
Mann und Frau unterliegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Beschneidung von Männern ist aber nicht mit der Beschneidung von Frauen vergleichbar.
Quoyle hat geschrieben:Sehen Sie, das finden Sie nicht gut. Obwohl auch hier nicht mit einem "elementaren massenhaften dauerhaften Schaden" zu rechnen ist, vorausgesetzt es handelt sich um eine medizinisch fachgerechte Schamlippenverkleinerung:
"Weil die Folgen so unterschiedlich sind und es sehr darauf ankommt, in welchen Ländern und wie radikal die Frauen beschnitten wurden. Das hat natürlich auch mit der sexuellen Praxis zu tun; auch eine intakte Frau kann ja Sexualität als sehr wenig erfüllend erleben. In einer Befragung von nigerianischen Frauen zum Beispiel wurden keine großen Unterschiede zwischen nichtbeschnittenen und beschnittenen festgestellt. In Sierra Leone geschieht das statistisch an 95 Prozent der Frauen, ich selbst habe, als ich dort arbeitete, keine einzige unbeschnittene Frau kennengelernt. Ich hatte dort aber nicht das Gefühl, ausschließlich von psychischen Wracks umgeben zu sein." (http://www.tagesspiegel.de/politik/geni ... 84332.html)
Warum verschweigen Sie aus Ihrer eigenen verlinkten Quelle, dass die Gynäkologin das unterscheidet, was Sie über mehrere Seiten gleichsetzen wollen?
http://www.tagesspiegel.de/politik/geni ... 84332.htmlAber medizinisch ist es etwas völlig anderes, ob ich die Penisvorhaut abtrenne oder Klitoris oder Schamlippen entferne. Die Weltgesundheitsorganisation spricht nicht umsonst von FGM, female genital mutilation, von Genitalverstümmelung. Wobei ich mich allerdings auch heftig dagegen wehre, alle diese Frauen in Bausch und Bogen als sexuelle Krüppel zu beschreiben.
Weil die Eingriffe an Jungen und an Mädchen nicht gleichsetzbar sind.Quoyle hat geschrieben:Warum also Ihre Abwehr gegen die Gleichbehandlung im Fall von medizinisch fachgerechten Genital-Beschneidungen?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Sie fragten warum einwilligungsfähige Frauen sich so beschneiden lassen dürfen, die Antwort ist, weil es erlaubt ist.Quoyle » Fr 26. Okt 2012, 14:35 hat geschrieben: Nein, nicht bei nicht-einwilligungsfähigen Mädchen.
Die unterdrückten Frauen.Wollen Sie mich auf den Arm nehmen? Welche Minderheiten werden dadurch geschützt, dass medizinisch fachgerechte Schamlippenverkleinerungen bei nicht-einwilligungsfähigen Mädchen verboten sind?
http://frauenrechte.de/online/index.php ... &Itemid=82
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Und wenn nun eine Umfrage unter Männern, die als Erwachsene beschnitten wurden, ergibt, dass zwar 6% finden, ihr Sexualleben habe sich dadurch verbessert, dagegen aber 20% meinen, es sei vorher besser gewesen: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/1715 ... t=Abstractrelativ » Fr 26. Okt 2012, 13:41 hat geschrieben:Ich habe da keine Abwehr, ich persönlich halte Korrekturen aus religiösen, estestischen ( mit Ausnahmen Verbrennungen ect.) Gründen für unnötig. Das heisst aber nicht, daß ich dies anderen Kulturen/Religionen explizit verbieten würde, wenn es keine medizinisch relevanten Einwände gibt und dies auch nur für Deutschland.
Welche Intention hinter solchen Traditionen steht habe ich nicht zu beurteilen noch zu werten, ausser meine persönliche Wertung.
Würden Sie dann sagen, das allein sein Grund genug, Genital-Beschneidungen bei nicht-einwilligungsfähigen Minderjährigen zu verbieten? Oder ist das als irrelevant zu betrachten, da nicht-einwilligungsfähige Minderjährige den Unterschied später sowieso nicht bemerken?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Eine Beschneidung aus Willkür wird kein verantworliches Elternteil oder Arzt vornehmen. Sie theoretisieren sich selbst ins Absurdum.Quoyle » Fr 26. Okt 2012, 14:36 hat geschrieben: Nein, das Gesetz betrifft alle Kinder, die bisher davor geschützt sind, aus elterlicher Willkür heraus beschnitten werden zu können.
Alle Kinder unterliegen dem natürlichen Recht ihrer Eltern, die es zu ihrem Wohl pflegen und erziehen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ich fragte, warum Schamlippenverkleinerungen bei nicht-einwilligungsfähigen Mädchen verboten sind, während sie bei erwachsenen Frauen auf eigenen Wunsch erlaubt sind.Gutmensch » Fr 26. Okt 2012, 13:49 hat geschrieben:Sie fragten warum einwilligungsfähige Frauen sich so beschneiden lassen dürfen, die Antwort ist, weil es erlaubt ist.
Warum hat dann das oft verwendete "Hinterzimmer"-Argument hier keine Bedeutung für Sie? Medizinisch fachgerechte Schamlippenverkleinerungen oder auch Klitorisvorhautentfernungen scheinen sich bei erwachsenen Frauen teilweise sogar positiv auf deren sexuelles Erleben auszuwirken. Sie sind also kaum vergleichbar mit den sogenannten Genitalverstümmelungen, könnten diese aber ersetzen. Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen, sie auch bei nicht-einwilligungsfähigen Mädchen zu legalisieren und damit womöglich vielen Frauen Schlimmeres zu ersparen?Gutmensch » Fr 26. Okt 2012, 13:49 hat geschrieben:Die unterdrückten Frauen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Die Antwort erhielten Sie schon 3 Mal.Quoyle » Fr 26. Okt 2012, 14:58 hat geschrieben: Ich fragte, warum Schamlippenverkleinerungen bei nicht-einwilligungsfähigen Mädchen verboten sind, während sie bei erwachsenen Frauen auf eigenen Wunsch erlaubt sind.
Bei erwachsenen Frauen ist es ihr eigener Wunsch und demnach erlaubt. Bei nicht-einwilligungsfähigen Mädchen ist es nicht deren eigener Wunsch und deswegen nicht erlaubt. Und nein, Jungenbeschneidung und Mädchenbeschneidungen sind nicht gleichsetzbar.
Warum hat dann das oft verwendete "Hinterzimmer"-Argument hier keine Bedeutung für Sie?
Wo habe ich das behauptet?
Wie kommen Sie darauf, dass diese Eingriffe die Genitalverstümmelung ersetzen könnten?Medizinisch fachgerechte Schamlippenverkleinerungen oder auch Klitorisvorhautentfernungen scheinen sich bei erwachsenen Frauen teilweise sogar positiv auf deren sexuelles Erleben auszuwirken. Sie sind also kaum vergleichbar mit den sogenannten Genitalverstümmelungen, könnten diese aber ersetzen.
Die reale Welt spricht dagegen. In dieser realen Welt wird nirgendwo eine einheitliche Verstümmelungsmethode für Mädchen gefordert, um den Frauen etwas schlimmes zu ersparen. Mädchen dürfen in Deutschland nicht verstümmelt werden und das ist gut so.Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen, sie auch bei nicht-einwilligungsfähigen Mädchen zu legalisieren und damit womöglich vielen Frauen Schlimmeres zu ersparen?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Sie haben eine recht schöngefärbte Sicht von elterlichem Handeln, zumal nicht wenige Kinder ja gar nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen und dennoch gerade durch den §1631 BGB bisher vor Übergriffen der Sorgeberechtigten geschützt werden sollten.Gutmensch » Fr 26. Okt 2012, 13:56 hat geschrieben:Eine Beschneidung aus Willkür wird kein verantworliches Elternteil oder Arzt vornehmen. Sie theoretisieren sich selbst ins Absurdum. Alle Kinder unterliegen dem natürlichen Recht ihrer Eltern, die es zu ihrem Wohl pflegen und erziehen.
Es gibt durchaus Fälle, in denen sich dem Zeitgeist entsprechend beispielsweise ein Mann bereits hat beschneiden lassen und die Eltern nicht zögern wollen, dies auch ihrem Nachwuchs zukommen zu lassen, ganz ähnlich wie dies auch mit Tattoos, Piercings usw. geschieht. Nicht zuletzt sind gerade die Mütter bei Beschneidungen von Jungen besonders interessiert:
"Manche Männer[40] beziehungsweise bei Minderjährigen deren Eltern, insbesondere Mütter,[87] entschließen sich aus Gründen der persönlichen Ästhetik und/oder des eigenen Körpergefühls zur Zirkumzision." (http://de.wikipedia.org/wiki/Zirkumzisi ... che_Motive)
Der Gesetzentwurf verzichtet ausdrücklich auf die Notwendigkeit, religiöse Motive glaubhaft machen zu müssen und verweist stattdessen auf "vielfältige Zwecksetzungen". Wenn ein Arzt nicht grundsätzlich nur dann Vorhautentfernungen vornimmt, wenn medizinische Gründe dafür vorliegen - und das gebietet eigentlich seine Berufsethik -, dann wird er kaum zwischen willkürlichen, religiösen oder ästhetischen Motiven unterscheiden können.
Zuletzt geändert von Quoyle am Freitag 26. Oktober 2012, 15:09, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Gutmensch » Fr 26. Okt 2012, 14:08 hat geschrieben:Bei erwachsenen Frauen ist es ihr eigener Wunsch und demnach erlaubt. Bei nicht-einwilligungsfähigen Mädchen ist es nicht deren eigener Wunsch und deswegen nicht erlaubt.
Das lese ich zum ersten Mal. Und eben hier tritt der Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Artikel 3 GG zutage, demzufolge dieses Recht auf genitale Selbstbestimmung Mädchen zwar eingeräumt werden soll, Jungen dagegen nicht.
Dieses Dogma lese ich allerdings schon wiederholt und spare mir, erneut darauf hinzuweisen, dass es aus der Luft gegriffen ist.Gutmensch » Fr 26. Okt 2012, 14:08 hat geschrieben:Und nein, Jungenbeschneidung und Mädchenbeschneidungen sind nicht gleichsetzbar.
Gutmensch » Fr 26. Okt 2012, 14:08 hat geschrieben:Wie kommen Sie darauf, dass diese Eingriffe die Genitalverstümmelung ersetzen könnten?
Keine Ahnung? Von Befürwortern der Beschneidungserlaubnis wird doch auch - bisher ohne Evidenz und sogar entgegen den Erfahrungen in Schweden - behauptet, die Erlaubnis medizinisch fachgerechter Vorhautentfernungen würde Rituale in Hinterzimmern ohne Betäubung und unter hygiensch fragwürdigen Umständen zukünftig überflüssig machen.
Zuletzt geändert von Quoyle am Freitag 26. Oktober 2012, 15:21, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Quoyle » Fr 26. Okt 2012, 15:08 hat geschrieben: Sie haben eine recht schöngefärbte Sicht von elterlichem Handeln, zumal nicht wenige Kinder ja gar nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen und dennoch gerade durch den §1631 BGB bisher vor Übergriffen der Sorgeberechtigten geschützt werden sollten.
In der Regel lieben die Eltern ihre Kinder. Dennoch machen sie viele Fehler bei ihrer Erziehung und Pflege.
Es ist nicht zu befürchten, dass Eltern in nennenswertem Maß ihre Kinder aus Willkür beschneiden lassen.
Ja, es gibt auch Fälle in denen Eltern ihre Kinder mit einem Kissen ersticken oder verbrennen. Deswegen wird der Gesetzgeber aber nicht den Besitz von Kissen und Streichhölzer generell verbieten. Verstehen Sie?Es gibt durchaus Fälle, in denen sich dem Zeitgeist entsprechend beispielsweise ein Mann bereits hat beschneiden lassen und die Eltern nicht zögern wollen, dies auch ihrem Nachwuchs zukommen zu lassen, ganz ähnlich wie dies auch mit Tattoos, Piercings usw. geschieht. Nicht zuletzt sind gerade die Mütter bei Beschneidungen von Jungen besonders interessiert:
Der Gesetzgeber kann religiöse Motive nicht nachprüfen. Deswegen ist der Verzicht auf die ausschließliche Erlaubnis aufgrund religiöser Motivation eine sinnvolle Erkenntnis.Der Gesetzentwurf verzichtet ausdrücklich auf die Notwendigkeit, religiöse Motive glaubhaft machen zu müssen und verweist stattdessen auf "vielfältige Zwecksetzungen". Wenn ein Arzt nicht grundsätzlich nur dann Vorhautentfernungen vornimmt, wenn medizinische Gründe dafür vorliegen - und das gebietet eigentlich seine Berufsethik -, dann wird er kaum zwischen willkürlichen, religiösen oder ästhetischen Motiven unterscheiden können.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Eine völlig aus der Luft gegriffene Behauptung, deren Fragwürdigkeit angesichts der zunehmenden Verbreitung von Tattoos, Piercings usw. noch deutlicher wird.Gutmensch » Fr 26. Okt 2012, 14:16 hat geschrieben:Es ist nicht zu befürchten, dass Eltern in nennenswertem Maß ihre Kinder aus Willkür beschneiden lassen.
Ja, und aus gutem Grund hat der Gesetzgeber auch Genitalbeschneidungen bei nicht-einwilligungsfähigen Mädchen verboten. Verstehen Sie?Gutmensch » Fr 26. Okt 2012, 14:16 hat geschrieben:Ja, es gibt auch Fälle in denen Eltern ihre Kinder mit einem Kissen ersticken oder verbrennen. Deswegen wird der Gesetzgeber aber nicht den Besitz von Kissen und Streichhölzer generell verbieten. Verstehen Sie?
Aber ein Arzt soll das können? Das ist ja völlig realitätsfern.Gutmensch » Fr 26. Okt 2012, 14:16 hat geschrieben:Der Gesetzgeber kann religiöse Motive nicht nachprüfen. Deswegen ist der Verzicht auf die ausschließliche Erlaubnis aufgrund religiöser Motivation eine sinnvolle Erkenntnis.
Zuletzt geändert von Quoyle am Freitag 26. Oktober 2012, 15:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Jungen haben auch das Recht auf genitale Selbstbestimmung.Quoyle » Fr 26. Okt 2012, 15:16 hat geschrieben:
Das lese ich zum ersten Mal. Und eben hier tritt der Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Artikel 3 GG zutage, demzufolge dieses Recht auf genitale Selbstbestimmung Mädchen zwar eingeräumt werden soll, Jungen dagegen nicht.
Das ist kein Dogma, es ist real. Männliche Beschneidung ist nicht vergleichbar mit der weiblichen Verstümmelung. Aus diesem Grund gibt es keine nenneswerten Anzahl an Opfern und auch keine nenneswerten Selbsthilfegruppen bei den aktuell einer Milliarde Beschnittenen Männer, die ein Ende der Beschneidungspraxis fordern würden. Bei der weiblichen Verstümmelung hingegen gibt es viele Organisationen und Opfer, die sich aktiv gegen das Verstümmeln der Frauen einsetzen.Dieses Dogma lese ich allerdings schon wiederholt und spare mir, erneut darauf hinzuweisen, dass es aus der Luft gegriffen ist.
Die Motivation zur Verstümmelung der Frau ist:
http://www.focus.de/gesundheit/news/fra ... 07286.htmlVerfechter der Genitalverstümmelung nennen als Begründung oft die Sicherstellung der Jungfräulichkeit und der sexuellen Treue. Außerdem ist in den betroffenen Kulturkreisen die Vorstellung verbreitet, dass die weibliche Beschneidung die Fruchtbarkeit erhöht. Meist ist sie Voraussetzung für eine Heirat. Eine nicht beschnittene Frau wird dagegen oft einer Hure gleichgesetzt.
http://frauenrechte.de/online/index.php ... ition.htmlMenschenrechtsaktivistInnen weltweit bezeichnen die Praktik nicht als "Beschneidung", sondern als weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation; kurz FGM). Dieser Begriff hat sich inzwischen international durchgesetzt. Damit soll deutlich gemacht werden, dass FGM wesentlich schwerwiegendere Folgen hat als die Vorhautbeschneidung bei Jungen. Im direkten Gespräch mit Betroffenen ist es jedoch angemessener, von "Beschneidung" zu sprechen. Viele Betroffene möchten nicht als verstümmelt bezeichnet werden.
Die Vorhautentfernung bei Jungen wird nicht heimlich praktiziert. Sie war und ist weltweit und auch in Deutschland nach wie vor erlaubt.Keine Ahnung? Von Befürwortern der Beschneidungserlaubis wird doch auch - bisher ohne Evidenz und sogar entgegen den Erfahrungen in Schweden - behauptet, die Erlaubnis medizinisch fachgerechter Vorhautentfernungen würde Rituale in Hinterzimmern ohne Betäubung und unter hygiensch fragwürdigen Umständen zukünftig überflüssig machen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Nein, nicht aus der Luft, aus der Realität. Wieviele Eltern kennen Sie, die ihre Kinder im Säuglingsalter tätowieren, piercen usw.? Und in welchen Tatoo-Shops werden Babies tätowiert?Quoyle » Fr 26. Okt 2012, 15:20 hat geschrieben: Eine völlig aus der Luft gegriffene Behauptung, deren Fragwürdigkeit angesichts der zunehmenden Verbreitung von Tattoos, Piercings usw. noch deutlicher wird.
Ich habe ja nichts dagegen. Und nein, Jungenbeschneidung ist nicht gleichzusetzen mit weiblicher Genitalverstümmelung.Ja, und aus gutem Grund hat der Gesetzgeber auch Genitalbeschneidungen bei nicht-einwilligungsfähigen Mädchen verboten. Verstehen Sie?
Nein, der kann das auch nicht.Aber ein Arzt soll das können? Das ist ja völlig realitätsfern.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Gutmensch » Fr 26. Okt 2012, 14:39 hat geschrieben:Nein, nicht aus der Luft, aus der Realität. Wieviele Eltern kennen Sie, die ihre Kinder im Säuglingsalter tätowieren, piercen usw.? Und in welchen Tatoo-Shops werden Babies tätowiert?
Völlig zu Recht ist das Tätowierenlassen von Babies verboten und wird von keinem serösen Tätowierer durchgeführt werden. Es bleibt zu hoffen, dass jeder seriöse Arzt in Zukunft genauso handelt, wenn die Eltern von ihm unter Angabe pseudogesundheitlicher Vorteile ihr Kind beschneiden lassen wollen.
Sie wollen das aus Gründen der Rhetorik unbedingt vermeinden, aber es wird nicht Jungenbeschneidung mit weiblicher Genitalverstümmelung verglichen, es wird Vorhautentfernung mit Schamlippenverkleinerung verglichen:Gutmensch » Fr 26. Okt 2012, 14:39 hat geschrieben:Ich habe ja nichts dagegen. Und nein, Jungenbeschneidung ist nicht gleichzusetzen mit weiblicher Genitalverstümmelung.
"Die Schamlippenverkleinerung wird von der Beschneidung weiblicher Genitalien unterschieden, wie sie in einigen afrikanischen Ländern praktiziert wird. Die Frauenbeschneidung schränkt die Lustfähigkeit der Frau im Gegensatz zur Schamlippenverkleinerung meist ein. Während es bei ersterer oft auf die Amputation der Klitoris oder Teile dieser hinausläuft beziehungsweise die Vagina verschlossen wird, werden Klitoris und Vagina bei den in westlichen Ländern durchgeführten Operationen meist nicht einbezogen. Der Einbezug der Klitoris wird von Edvin Turkof von der Medizinischen Universität Wien als entscheidender Unterschied herausgestellt." (http://de.wikipedia.org/wiki/Schamlippe ... schneidung)
Zuletzt geändert von Quoyle am Freitag 26. Oktober 2012, 15:58, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Tatsächlich? Und wo soll die Vorhaut wieder herkommen, wenn der Junge später feststellt, dass ihm etwas weggenommen wurde, ohne dass er beurteilen konnte, was das war?Gutmensch » Fr 26. Okt 2012, 14:35 hat geschrieben:Jungen haben auch das Recht auf genitale Selbstbestimmung.
Tatsache ist, dass denjenigen, die es bisher gewagt haben, sich über ihre Beschneidung zu beschweren, abgeschnittene Schweineohren und Drohbriefe zugesendet worden sind.Gutmensch » Fr 26. Okt 2012, 14:35 hat geschrieben:Aus diesem Grund gibt es keine nenneswerten Anzahl an Opfern und auch keine nenneswerten Selbsthilfegruppen bei den aktuell einer Milliarde Beschnittenen Männer, die ein Ende der Beschneidungspraxis fordern würden.
Keinesfalls. Ein Gericht hat festgestellt, dass die Vorhautentfernung bei nicht-einwilligungsfähigen Minderjährigen eine strafbare Körperverletzung ist und auch ein Gesetz, das dieses Urteil nun relativieren soll, wird nicht-medzinisch fachgerechte Beschneidungen, von denen jedes Jahr tausende in Hinterzimmern zwischen Flensburg und Vorderasien stattfinden, nicht erlauben.Gutmensch » Fr 26. Okt 2012, 14:35 hat geschrieben:Die Vorhautentfernung bei Jungen wird nicht heimlich praktiziert. Sie war und ist weltweit und auch in Deutschland nach wie vor erlaubt.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Das ist falsch.Armstrong » Fr 26. Okt 2012, 11:50 hat geschrieben:
Das stimmt nicht. In Ägypten werden z.b. über 90% aller Mädchen so beschnitten.
Warum sollen Eltern ihren Jungen, aber nicht ihren Mädchen die Vorhaut abschneiden lassen dürfen?
In Ägypten wird die Klitoris abgeschnitten - NICHT nur die Vorhaut derselben.
http://eifelginster.wordpress.com/2008/06/09/072/
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Sollten Männer aus Gründen der Gleichberechtigung auch das Recht erhalten, Kinder zu gebähren?
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Du mutierst zu USTomorrow, das sollte Dir ALLMÄHLICH mal zu denken geben.Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 15:09 hat geschrieben:Sollten Männer aus Gründen der Gleichberechtigung auch das Recht erhalten, Kinder zu gebähren?

Ja, wenn aus religiösen bzw. traditionellen Gründen bei Frauen lediglich die Vorhaut entfernt wird, so ist das ebenso zu erlauben wie bei Jungen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Wenn bei einem Jungen die Vorhaut abgenommen werden darf, warum darf dann nicht auch ein Arm amputiert werden?Bukowski » Fr 26. Okt 2012, 16:15 hat geschrieben:Ja, wenn aus religiösen bzw. traditionellen Gründen bei Frauen lediglich die Vorhaut entfernt wird, so ist das ebenso zu erlauben wie bei Jungen.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Man muß leider damit rechnen das es sich der politischen Gemengelage anpasst. Ich möchte ehrlich gesagt auch nicht Voßkuhle heißen, gegen Zwangsbeschneidung entscheiden, dies verkünden und dann Zielscheibe irgendwelcher Fanatiker werden. Vielleicht muß die Sache bis zum europäischen Gerichtshof. Ein europaweites Verbot der Zwangsbeschneidung wäre natürlich noch optimaler.Zed » Fr 26. Okt 2012, 10:16 hat geschrieben:
Und das Bundesverfassungsgericht wird daraufhin den Kindern eine selbstbestimmte Entscheidung ermöglichen.

Freundliche Grüße, schelm
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Weil eine Vorhaut kein Arm ist, US Tommorrow.Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 16:24 hat geschrieben:
Wenn bei einem Jungen die Vorhaut abgenommen werden darf, warum darf dann nicht auch ein Arm amputiert werden?
http://de.wikipedia.org/wiki/Klitorisvorhautreduktion
Die Klitorisvorhautreduktion der Frau ist anatomisch vergleichbar mit der männlichen Zirkumzision.[2]
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Was hast denn nun wieder nicht verstanden?Dampflok94 » Fr 26. Okt 2012, 08:02 hat geschrieben: Ähhh, doch!

@jjazzgold
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 8#p1705758
So kann man sich dieses schizophrene Verhalten der Politiker auch schönreden. Diese Gesetzesinitiative ist ein Rückschritt und soll den Kindern wieder ihre Grundrechte vorenthalten.
@terrok
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 3#p1705823
Es wird sich schon auf Religion bezogen, indem auch Nichtärzt, wenn sie Religionsbeschneider sind, dies durchführen dürfen bei Säuglingen.
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 4#p1706004
Wie kommst darauf, dass dies nicht gegen die Verfassung verstößt?
@schelm
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 4#p1706484
Das befürchte ich leider auch. Nur damit wird der Rückschritt noch mehr zementiert, die Angst vor Religionsspinnern (so muss man es dann nennen, wenn man diese eine solche Angst auslösen) wird genauso zementiert und das GG aufm Müll der Geschichte geworfen. Nur sollten sich dann auch die Richter fragen, warum die körperliche Züchtigung verboten sein sollte oder warum die Grundrechte Jedermannsrechte heißen.
- schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Sie raffen es nicht oder wollen es nicht kapieren. Das geplante Gesetz begründet sich selbst ausdrücklich nicht mit Religionsfreiheit, geschweige denn den spezifischen Zwangsbeschneidungstraditionen von Juden und Muslimen. Das Gesetz begründet sich mit Elternrechten, um männlichen Babys und minderjährigen Knaben legal die Vorhaut vom Penis abschneiden lassen zu dürfen. Die Frage lautet also, wieso wird ein vergleichbares Elternrecht gegenüber weiblichen Babys oder kleinen Mädchen von vornherein und in jeder sowohl medizinisch gleichwertigen Form, als auch bei vergleichbaren Motiven ( Ästhetik, Hygiene ) untersagt, ist strafrechtlich zu ahnden und per se als Genitalverstümmelung definiert ? Das widerspricht klar dem Gleichbehandlungsgrundsatz des GG.Gutmensch » Fr 26. Okt 2012, 12:05 hat geschrieben:
Dann stellen Sie einen Antrag um diese Erlaubnis gesetzlich zu regeln.
Die Wahrheit ist wohl : Man will das GG aushebeln, über Religionsfreiheit klappt es nicht, siehe Artikel 140, man versucht es stümperhaft nun über das Elternrecht, wohl wissend, den nächsten Widerspruch zu schaffen ( Ungleichbehandlung ), meint jedoch, da die Intention die Religiöse sei, könne man den Widerspruch in den Skat drücken und sowieso hoffen, das BVerfG wird der eigentlich gemeinten Konzession gegenüber den beiden Religionen folgen.

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Es geht um die Rechtsordnung unseres Landes. Deren Konsistenz, Beständigkeit und humanistischen Grundprinzipien sind millionenmal wichtiger als irgendwelche archaischen Bedürfnisse von Minderheiten, die diese Rechtsordnung nicht begreifen und mit ihrem infantilen Fußaufstampfen sie gefährden - was ihnen völlig egal zu sein scheint, Hauptsache ihre Egozentrik wird befriedigt, scheiss auf dieses Land und seine Werte !jabarin » Fr 26. Okt 2012, 12:09 hat geschrieben:haaaaalbzeeeeeit!
nochmal so viele beiträge und ihr übertrefft mit eurer wahnsinnig wichtigen und spannenden debatte um jüdische und muslimische pimmel sogar noch den 9/11-strang!

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ob eine Gesetzesänderung alle betrifft ist abhängig vom Gesetzestext, nicht deiner Wunschvorstellung, die aus dem Gesetz resultierenden Rechte mögen in alle Ewigkeit nur von Juden und Muslimen in Anspruch genommen werden. Von den USA wurde und wird viel übernommen, warum nicht auch bei diversen Menschen die Bedürfnisse, die in den Staaten zu nicht religiös motivierten Beschneidungen führten und führen ?Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 14:05 hat geschrieben:
Die Gesetzesänderung betrifft nicht alle, sondern lediglich Juden und Muslime (und meinetwegen auch ein paar kleine christlichen Sekten). Andere beschneiden praktisch nicht. Das ist einfach an der Realität vorbeidiskutiert.
Klar .... du bist dann natürlich derjenige, der sich nicht etwa hinstellt und mit den Achseln zuckt ( ... ) , sondern dagegen kämpfen wird, weil du heute ja gesagt hast :
Die Gesetzesänderung betrifft nicht alle, sondern lediglich Juden und Muslime ...

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Weil das Gesetz sonst nicht in Kraft treten würde. Habe ich ein paar Posts später bereits erläutert.ToughDaddy » Fr 26. Okt 2012, 18:31 hat geschrieben:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Das Video einfach mal mit Ton ansehen.relativ » Fr 26. Okt 2012, 14:24 hat geschrieben: Bisher konnte mich keiner vom Gegenteil überzeugen, die für mich ein Verbot rechtfertigen.

[youtube][/youtube]
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Das mag daran liegen, weil, wie Sie immer unter anderen Absichten betonen, man Jungenbeschneidung nicht mit FGM vergleichen kann. Jungenzwangsbeschneidung löst halt Begeisterung aus. Ästhetischere Schamlippen und entfernte Klitorisvorhaut ( was den Gesamteindruck abrundet ) sicherlich auch. Warum streiten Sie nicht ebenso dafür diese Segnung kleinen Mädchen zu kommen zu lassen, wenn deren Eltern das wollen ?Gutmensch » Fr 26. Okt 2012, 15:35 hat geschrieben:
Das ist kein Dogma, es ist real. Männliche Beschneidung ist nicht vergleichbar mit der weiblichen Verstümmelung. Aus diesem Grund gibt es keine nenneswerten Anzahl an Opfern und auch keine nenneswerten Selbsthilfegruppen bei den aktuell einer Milliarde Beschnittenen Männer, die ein Ende der Beschneidungspraxis fordern würden. Bei der weiblichen Verstümmelung hingegen gibt es viele Organisationen und Opfer, die sich aktiv gegen das Verstümmeln der Frauen einsetzen.

Ach - und bitte, beenden Sie Ihre Ignoranz gegenüber der oft erwähnten Vergleichbarkeit bestimmter Beschneidungsformen. Was muß man eigentlich dafür tun ? Es in jedem Beitrag wiederholen ? Rot schreiben ? Fett markern ? Sie beleidigen ? Wollen Sie das provozieren ?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Falsch, das Gesetz trifft erstmal in Kraft, das hängt nämlich nicht vom BVerfG ab, sondern von den gesetzgebenden Organen, mithin den Schizolitikern.terrok » Fr 26. Okt 2012, 19:44 hat geschrieben:
Weil das Gesetz sonst nicht in Kraft treten würde. Habe ich ein paar Posts später bereits erläutert.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Puhahahahh! Quatsch mit Soße.schelm » Fr 26. Okt 2012, 18:59 hat geschrieben: Es geht um die Rechtsordnung unseres Landes. Deren Konsistenz, Beständigkeit und humanistischen Grundprinzipien [...]
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Sie schufen eine Wüste und nannten es...Frieden.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Das Gesetz tritt in Kraft, sobald der Bundespräsident es unterzeichnet. Zeichnen sich Klagen gegen das Gesetz ab, kann er mit der Unterschrift warten. Unterschreibt er nach dem Urteil des BVerfG für das Gesetz, so tritt es in Kraft. Entscheidet das BVerfG dagegen, erübrigt sich eine Unterschrift.ToughDaddy » Fr 26. Okt 2012, 21:14 hat geschrieben:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Richtig, er kann, er muss aber nicht.terrok » Fr 26. Okt 2012, 21:40 hat geschrieben:
Das Gesetz tritt in Kraft, sobald der Bundespräsident es unterzeichnet. Zeichnen sich Klagen gegen das Gesetz ab, kann er mit der Unterschrift warten. Unterschreibt er nach dem Urteil des BVerfG für das Gesetz, so tritt es in Kraft. Entscheidet das BVerfG dagegen, erübrigt sich eine Unterschrift.
@all
Hier mal noch Putzke zum Gesetzentwurf und dem BVerfG:
http://www.tagesspiegel.de/politik/besc ... 95488.html
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
[url=http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p=1706828#p1706828]ToughDaddy hat geschrieben: » Fr 26. Okt 2012, 20:49[/urlHier mal noch Putzke zum Gesetzentwurf und dem BVerfG:
http://www.tagesspiegel.de/politik/besc ... 95488.html
"Dass unser Staat jüdischen und muslimischen Beschneidern, also in der Regel medizinischen Laien gestattet, Säuglingen an den Genitalien herumzuschneiden, ist skandalös.
Welche Art von Schmerztherapie wird nach dem Vorschlag sichergestellt?
Der Gesetzgeber stellt gar nichts sicher, weil er eine ausreichende Anästhesie nicht zur zwingenden Voraussetzung macht
"

ich sach ja: Ferkelklöten sind wichtiger als kleineJungspimmel.
Zuletzt geändert von Welfenprinz am Freitag 26. Oktober 2012, 22:11, insgesamt 2-mal geändert.
Sterben kann nicht so schlimm sein,sonst würden es nicht so viele tun.
Lt. griinpissstudien stirbt eine Ratte, wenn ihr ein 200l-Fass Glyphosat auf den Kopf fällt.
Lt. griinpissstudien stirbt eine Ratte, wenn ihr ein 200l-Fass Glyphosat auf den Kopf fällt.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Die Keule .Jekyll » Fr 26. Okt 2012, 20:29 hat geschrieben:Puhahahahh! Quatsch mit Soße.
Juden, Moslems, Fremde...
Nur darum geht es hier.
Damit kannst du nicht alle mundtot machen, lerne das einmal.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 12:15 hat geschrieben:
Ist diese Herumtrollerei Teil deiner Diskussionskultur?
Rumtrollerei? Lächerlich. Ist Ihre Ignoranz eigentlich Teil Ihrer Diskussionskultur oder Folge Ihres anscheinend beschränkten Geistes?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
War es das schon? Mehr hast du nicht drauf?Zed » So 28. Okt 2012, 14:18 hat geschrieben:Rumtrollerei? Lächerlich. Ist Ihre Ignoranz eigentlich Teil Ihrer Diskussionskultur oder Folge Ihres anscheinend beschränkten Geistes?
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Das ist ja wohl ein Nebenkriegsschauplatz. Wenn man das ob ablehnt, ist das wie doch unerheblich.Welfenprinz » Fr 26. Okt 2012, 22:10 hat geschrieben:
"Dass unser Staat jüdischen und muslimischen Beschneidern, also in der Regel medizinischen Laien gestattet, Säuglingen an den Genitalien herumzuschneiden, ist skandalös.
Welche Art von Schmerztherapie wird nach dem Vorschlag sichergestellt?
Der Gesetzgeber stellt gar nichts sicher, weil er eine ausreichende Anästhesie nicht zur zwingenden Voraussetzung macht
"
![]()
ich sach ja: Ferkelklöten sind wichtiger als kleineJungspimmel.
Das ist das Problem der Beschneidungsgegner. Wer die Beschneidung von Jungen ablehnt, kann natürlich über die Umstände der Beschneidung nicht mitreden.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ohne das Urteil und ohne die Gegner der Zwangsbeschneidung waren und wären die Toleranten doch die Letzten, die die Beschneidung ohne Narkose hinterfragten.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Hinterfragt wurde das vor dem Urteil von Niemandem. Jedenfalls hat man davon nichts gehört. Die Diskussion tobt nun mal erst seit diesem Urteil.schelm » Mo 29. Okt 2012, 09:50 hat geschrieben:Ohne das Urteil und ohne die Gegner der Zwangsbeschneidung waren und wären die Toleranten doch die Letzten, die die Beschneidung ohne Narkose hinterfragten.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Die Frage stellen sich dann wohl die wenigsten, weils sie keine Problem mit dem beschnittenen Penis haben. Auch wieder Realität welcher sie anscheinend abgeschworen habenTatsächlich? Und wo soll die Vorhaut wieder herkommen, wenn der Junge später feststellt, dass ihm etwas weggenommen wurde, ohne dass er beurteilen konnte, was das war?
Oh ja, die haebn 1 Milliarde Drohbriefe bekommen. Muessen wieder Fallbeisspiele her um das große ganze zu erklären...ja?Tatsache ist, dass denjenigen, die es bisher gewagt haben, sich über ihre Beschneidung zu beschweren, abgeschnittene Schweineohren und Drohbriefe zugesendet worden sind.
Was meinen sie passiert, wenn sie Morgen öffentlich Ostern, Weihnachten und die Sommerferien abschaffen wollen. Wahrscheinloich hagelt es da Dankesbriefe.

Eine Falschaussage zusammen mit eine pauschalen Behauptung. Sehr schlau, aber auch sehr durchsichtig.Keinesfalls. Ein Gericht hat festgestellt, dass die Vorhautentfernung bei nicht-einwilligungsfähigen Minderjährigen eine strafbare Körperverletzung ist und auch ein Gesetz, das dieses Urteil nun relativieren soll, wird nicht-medzinisch fachgerechte Beschneidungen, von denen jedes Jahr tausende in Hinterzimmern zwischen Flensburg und Vorderasien stattfinden, nicht erlauben.
Da sie jetzt schon auf andere Länder und Erdteile ausweichen, sollten sie sich aber doch ein schlückchen mehr Realität gönnen.
Zuletzt geändert von relativ am Montag 29. Oktober 2012, 10:25, insgesamt 1-mal geändert.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
schelm » Fr 26. Okt 2012, 18:51 hat geschrieben: Das Video einfach mal mit Ton ansehen.![]()
[youtube][/youtube]
Also, daß ein Eingriff egal wie und wo, nicht lecker aussieht damit sollte jeder klar kommen. Inwieweit aber eine Beschneidung, wie in diesem Fall wohl, ohne oder fast ohne Narkose oder ortlicher Betäubung stattfinden muss, halte ich für Grenzwertig und halte so eine Praxis auch für nicht akzeptabel.
Obwohl ich meinen Sohn wegen Schmerzen schon länger als die 10 Minuten habe jammern und schreien hören.
Für die Eltern sind solche Momente auch nicht schön.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Eine einseitige Betrachtungsweise, eben aus der Perspektive der jeweils vereinsinternen Gesetzgebung!Liegestuhl » Fr 26. Okt 2012, 11:05 hat geschrieben:
Warum gesteht man Muslimen und Juden dann weniger Rechte ein?
Warum entmündigt man sie?
Man hatte bisher, offiziell unwidersprochen, mehr, nämlich eigene, Rechte, als der Rest der gesetzgebenden Gesellschaft und kollidierte mit diesen eigenen Gesetzen, mit diesen Ausnahmen schon immer mit der Gesetzgebung der demokratischen Mehrheit.
Aus gegebenem Anlass war nun mal Zeit für die juristische Fixierung dieser stillschweigend hingenommenen Ausnahmen vom GG.
Das heisst also nicht, dass Juden und Muslime nun weniger Rechte haben sollen und "entmündigt" werden, sondern dass deren vereinsinternen Gesetze sich den Gesetzen Deutschlands unterzuordnen haben.
Schaut man von der anderen Seite, nämlich von der gesamtgesellschaftlich legitimiert gesetzgebenden Seite, erfolgt mit einem Beschneidungsverbot an Kindern eine Anpassung der Rechte ALLER Staatsbürger an das GG im Jahr 2012.
Das ist alles Andere als eine Entmündigung, es ist ein kultureller Fortschritt auf dem Weg zu säkularer Normalität!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Wissen sie denn, daß sich eine Mehrheit in Deutschland eine säkuläre Normalität wünscht? Ich glaube da würden Kirchgänger und Gläubige aller Konfessionen doch eher bescheiden schauen, bei ihren Wünschen.ThorsHamar » Mo 29. Okt 2012, 11:28 hat geschrieben:
Eine einseitige Betrachtungsweise, eben aus der Perspektive der jeweils vereinsinternen Gesetzgebung!
Man hatte bisher, offiziell unwidersprochen, mehr, nämlich eigene, Rechte, als der Rest der gesetzgebenden Gesellschaft und kollidierte mit diesen eigenen Gesetzen, mit diesen Ausnahmen schon immer mit der Gesetzgebung der demokratischen Mehrheit.
Aus gegebenem Anlass war nun mal Zeit für die juristische Fixierung dieser stillschweigend hingenommenen Ausnahmen vom GG.
Das heisst also nicht, dass Juden und Muslime nun weniger Rechte haben sollen und "entmündigt" werden, sondern dass deren vereinsinternen Gesetze sich den Gesetzen Deutschlands unterzuordnen haben.
Schaut man von der anderen Seite, nämlich von der gesamtgesellschaftlich legitimiert gesetzgebenden Seite, erfolgt mit einem Beschneidungsverbot an Kindern eine Anpassung der Rechte ALLER Staatsbürger an das GG im Jahr 2012.
Das ist alles Andere als eine Entmündigung, es ist ein kultureller Fortschritt auf dem Weg zu säkularer Normalität!
Ich Untersstelle mal, daß keine Religionsgemeinschaft sich gerne in ihren Traditionen eingeschrengt sieht und wenn ich mal ihren Gedanken weiterführe ist es genau das was sie sich vorstellen. Das heisst gefällt mir eine Tradition einer Religion nicht, ist sie abzuschaffen. Ich glaube für so ein Gedankengut gibt es in Deutschland noch keine Mehrheit.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Nein, dass ist eine fatale Fehlinterpretation!relativ » Mo 29. Okt 2012, 12:39 hat geschrieben:
... Das heisst gefällt mir eine Tradition einer Religion nicht, ist sie abzuschaffen. ...
Eine "Tradition einer Religion", welche offensichtlich mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen ist, ja, dieses verletzt, ist abzuschaffen, zu verbieten!
Das verlangt selbstredend das Gesetz!!
Das heisst, auf Deinen Satz bezogen, übersetzt: eine Tradition einer Religion, die grundgesetzwidrig ist und somit der gesetzgebenden Mehrheit nicht "gefällt", ist abzuschaffen.
Und nochmal extra für DICH: Diese eine, grundgesetzwidrige Tradition, dieser eine Ritus ist abzuschaffen, nicht die ganze Religion selbst.
Also müssen die Protagonisten der jeweiligen Religion selbst entscheiden, ob sie damit klarkommen oder nicht.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Dann erklären sie mir doch mal den Begriff säkuläre Normalität? Den haben sie ja benutzt und wenn man ihre vorherigen Post mal abgleicht macht dies auch Sinn.ThorsHamar » Mo 29. Okt 2012, 12:52 hat geschrieben:
Nein, dass ist eine fatale Fehlinterpretation!
Dann ist die Beschneidung ja kein Problem, weil sie steht nicht unter Strafe, noch haben Gesetzgeber und Gesellschaft vor dies zu tun. Über eine Abschaffung dieser Tradition zu fabulieren, ist in anbetracht der Tatsache, daß diese immer noch von Milliarden Menschen praktiziert wird, weltfremd.Eine "Tradition einer Religion", welche offensichtlich mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen ist, ja, dieses verletzt, ist abzuschaffen, zu verbieten!
Das verlangt selbstredend das Gesetz!!
Das heisst, auf Deinen Satz bezogen, übersetzt: eine Tradition einer Religion, die grundgesetzwidrig ist und somit der gesetzgebenden Mehrheit nicht "gefällt", ist abzuschaffen.
Und nochmal extra für DICH: Diese eine, grundgesetzwidrige Tradition, dieser eine Ritus ist abzuschaffen, nicht die ganze Religion selbst.
Also müssen die Protagonisten der jeweiligen Religion selbst entscheiden, ob sie damit klarkommen oder nicht.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Mich interessieren nicht Milliarden von Menschen, die weltweit irgendwelche, für mich kuriose bis abstruse, religiöse Riten praktizieren.relativ » Mo 29. Okt 2012, 13:03 hat geschrieben: Dann erklären sie mir doch mal den Begriff säkuläre Normalität? Den haben sie ja benutzt und wenn man ihre vorherigen Post mal abgleicht macht dies auch Sinn.
Dann ist die Beschneidung ja kein Problem, weil sie steht nicht unter Strafe, noch haben Gesetzgeber und Gesellschaft vor dies zu tun. Über eine Abschaffung dieser Tradition zu fabulieren, ist in anbetracht der Tatsache, daß diese immer noch von Milliarden Menschen praktiziert wird, weltfremd.
Ich urteile als wahlberechtigter Staatsbürger Deutschlands.
Und hier gibt es eine kleine Minderheit von afaik 2 Religionen, die ihre männlichen Kindern beschneiden lassen, als barbarischen Ritus aus hygienelosen Wüstenzeiten.
Du darfst es weiterhin gerne als normal betrachten, wenn als geschäftsfähig geltende Eltern in Deutschland ihren männlichen ( !! ) Kindern einen Teil der Vorhaut amputieren, weil sie meinen, dass damit ein Gott einen Bund mit dem Kind eingeht und das Opfer nur damit zu einer exklusiven Gemeinschaft gehört, und ansonsten nicht!!!
Ich werde das weiterhin als absurd bewerten und die Beschneidung von Kindern gegen deren Willen als GG - widrig ablehnen.
Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft; wer die Gegenwart kontrolliert, kontrolliert die Vergangenheit.
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