Nun ich weiss ja nicht in welcher Fakewelt du lebst , aber meine scheint dies nicht zu sein.Paperbackwriter hat geschrieben:(21 Aug 2018, 13:14)
Dem schließe ich mich auch an. Die Fakten des Verfassungsbruchs durch Merkel sind so gut dokumentiert, dass die Fragen nach Quellen für bestimmte Vorgänge eigentlich nur dazu dienen sollen, die Diskussion zu verwässern. Frau Merkel oder ihre Regierung hat unter Missachtung der eigenen Verfassung und unter Missachtung des AsylverfG die unkontrollierte Einreise von Ausländern (Flüchtllinge, Asylbewerber) zugelassen und ist somit schuldig im Sinne der von mir angestrebten Anklage
Soweit alles richtig aber dann kommt wieder der Horizont Hammer. obwohl dir hier schon Mehrfach mitgeteilt steht im Artikel 16a genau dies was du glaubst es würde nicht existieren.Die Dublin-VO sieht vor, dass in der Regel das erste sichere EU-Land, das ein Asylsuchender erreicht, für das Asylverfahren zuständig ist. Ein anderes EU-Land kann sich stattdessen als zuständig erklären und das Verfahren an sich ziehen, also einen Selbsteintritt erklären. Will es von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, muss es freilich die eigenen Gesetze einhalten, also das Grundgesetz und das deutsche Asylgesetz. Nach dem Grundgesetz kann niemand, der über ein sicheres Drittland einreist, in Deutschland Asyl beanspruchen, und nach dem Asylgesetz ist der Zutritt zu verweigern, wenn jemand die Einreise begehrt, um hier Asyl zu beantragen.
Deweitern sieht die Dublin VO nicht vor Flüchtling an der Grenze abzuweisen, auch wenn sie offensichtlich aus einen sicheren EU Drittland kommen. Erst wird geprüft dann zurückgeschickt. Wieder ein Argument gegen Grenzkontrollen die es seit Schengen ja eigentlich auch gar nicht mehr gibt.5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Fußnote
Ergo, es wird dir wohl sehr schwer fallen eine rechtskräfige Verurteilung von Merkel diesbezüglich hin zu bekommen, von einem Verfassungsbruch mal ganz zu schweigen.
Aber evtl. schafft ihr dies ja als Spiel an euren Stammtisch.
Wer hat denn sowas behauptet?Die sogenannte Freizügigkeit und hiermit verbunden die freie Auswahl des begehrten Asylstaates innerhalb des Schengen - Raumes gilt nicht für Flüchtlinge.
Also viel verstanden hast du bisher nicht. aber auch mal an dich eine rein rethorische Frage. Wieso sind die Flüchtlinge eigentlich nicht in Italien., Österreich oder Ungarn Identifiziert worden? Sind das keine Rechtsstaaten? Haben die keine Grenzkontrolle in ihren Gesetzen?Meiner und nicht nur meiner Ansicht nach hat die Aussetzung der Identitätsfeststellung und damit die unkontrollierte Einreise von Flüchtlingen nicht nur die Dublin-VO außer Kraft gesetzt sondern auch damit verbunden, die Verfassung ausgehebelt.