14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

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H2O
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Umetarek hat geschrieben:(12 Feb 2016, 20:16)

Ich habe genau einen Link von dir gefunden in diesem Strang und der war nicht besonders aussagekräftig, ich erwarte und liefere Zitate und die dazugehörigen Links.
So bequem dürfen Sie es sich aber nicht machen!
Ich habe 2 (zwei) Quellen genannt und inhaltlich
so wiederholt, daß damit eine Diskussion geführt
werden kann.
Demolit

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Demolit »

JFK hat geschrieben:(12 Feb 2016, 20:24)

Dort wo sowas noch durchkommt, weil der Staat kaum Einfluss hat, spielt es auch keine große Rolle ob diese Menschen von ihresgleichen geehrt oder geachtet werden, was zählt ist die "Leitkultur" bzw die Verfassung, und darin ist Kinderheirat, Brautgeld, Ehrenmorde, Zwangsheirat usw strikt verboten und steht unter Strafe.

Das du in diese Gesellschafts keinerlei Einblick hast und deine Kenntnisse von Irrlichtern wie Sarrazin beziehst, aber trotzdem mitreden willst, Tjo dafür kann ich nichts.
Nun auch da irrst du..........Die Leitkultur ist da doch die, die eine Ächtung nicht in der Form vorsieht aus ideologischen Gründen, wie man sie unter den Gedanken in 2016 sich vorstellt.....Also ich wüsste nicht, dass eine Atommacht wie Pakistan irgendetwas dagegen unternommen hätte, was deine Sicht auf das Verbot von Kinderheirat, Brautgeld, Ehrenmorde, Zwangsheirat usw so durchgreifend dokumentieren könnte...

Also unsere Leitkultur ist da doch sicher anders ...2016 näher...aufgestellt

also, wo ist das Problem ?
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Ammianus
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Ammianus »

Versutus hat geschrieben:(12 Feb 2016, 19:06)

Hinterwald bezeichnet einen Landstrich bei Bregenz.
Ich gehe davon aus, dass dieser nicht gemeint ist.
Wenn es als neue Wortschöpfung ein Synonym zu <Hinterwäldler> sein soll, so würden sie sie damit die
Herabsetzung und Abwertung einer anderen Kultur vornehmen und machten den Wert dieser Kultur
am Heiratsalter fest.

...
Einfach mal "Hinterwald" und "Silbermond" eingeben. Und wenn man eine Kultur, in der es zu mindest toleriert wird, wenn nicht als göttliche Regelung angesehen, dass ein 50 Jähriger seinen Dings in die Dings einer 9 Jährigen steckt, natürlich unter der Bedingung, dass die Kleine "ja" gesagt hat und der zuständige männliche Vormund sein Einverständnis erklärte, abwertet - ja dann ist man ein ganz Pöhser.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Umetarek »

H2O hat geschrieben:(12 Feb 2016, 20:30)

So bequem dürfen Sie es sich aber nicht machen!
Ich habe 2 (zwei) Quellen genannt und inhaltlich
so wiederholt, daß damit eine Diskussion geführt
werden kann.
Ganz genau EINEN (in Zahlen 1nen) Link hast du gepostet. Ich kann zählen, Dingens hat gesagt, oder ich habe in der Zeit (beispielsweise) gelesen, ist dann doch eher vage.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von JFK »

Demolit hat geschrieben:(12 Feb 2016, 20:31)

Nun auch da irrst du..........Die Leitkultur ist da doch die, die eine Ächtung nicht in der Form vorsieht aus ideologischen Gründen, wie man sie unter den Gedanken in 2016 sich vorstellt.....Also ich wüsste nicht, dass eine Atommacht wie Pakistan irgendetwas dagegen unternommen hätte, was deine Sicht auf das Verbot von Kinderheirat, Brautgeld, Ehrenmorde, Zwangsheirat usw so durchgreifend dokumentieren könnte...

Also unsere Leitkultur ist da doch sicher anders ...2016 näher...aufgestellt

also, wo ist das Problem ?

In Pakistan und Afganistan herrscht die Taliban, wie dir bekannt sein müsste, leben die noch im Jahre 700 nC. und solange sie da die Strippen ziehen, und den rechtsstaat übergehen können wir in Verbindung mit der Taliban nicht von "Gesellschaft" reden.

Die Gesellschaft bilden diese Menschen.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/kab ... -1.2381211
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von JFK »

Ammianus hat geschrieben:(12 Feb 2016, 20:38)

Einfach mal "Hinterwald" und "Silbermond" eingeben. Und wenn man eine Kultur, in der es zu mindest toleriert wird, wenn nicht als göttliche Regelung angesehen, dass ein 50 Jähriger seinen Dings in die Dings einer 9 Jährigen steckt, natürlich unter der Bedingung, dass die Kleine "ja" gesagt hat und der zuständige männliche Vormund sein Einverständnis erklärte, abwertet - ja dann ist man ein ganz Pöhser.
Und welche Kultur soll das sein???
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Umetarek hat geschrieben:(12 Feb 2016, 20:40)

Ganz genau EINEN (in Zahlen 1nen) Link hast du gepostet. Ich kann zählen, Dingens hat gesagt, oder ich habe in der Zeit (beispielsweise) gelesen, ist dann doch eher vage.
Einfach noch einmal Beitrag #45 ansehen;
da wird Sie geholfen :cool:
Zuletzt geändert von H2O am Fr 12. Feb 2016, 20:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Umetarek »

H2O hat geschrieben:(12 Feb 2016, 20:51)

Einfach noch einmal Beitrag #46 ansehen;
da wird Sie geholfen :cool:
Ja genau, da steht ein Link von dir und wie gesagt, der hilft nicht weiter.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Umetarek hat geschrieben:(12 Feb 2016, 20:53)

Ja genau, da steht ein Link von dir und wie gesagt, der hilft nicht weiter.
Tippfehler, #45 wäre gut gewesen; von dort Querverweis auf Beitrag #1 und Beitrag #8
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Teeernte »

Umetarek hat geschrieben:(12 Feb 2016, 20:53)

Ja genau, da steht ein Link von dir und wie gesagt, der hilft nicht weiter.
Was fehlt denn ??? ...ein Video wo einer die Lampe hält ??
http://bilder.augsburger-allgemeine.de/ ... r-2007.jpg

Für ein Brautgeld von umgerechnet rund 6000 Euro wurde das 12-jährige Mädchen aus Syrien kürzlich von ihrer Familie einem mehr als dreimal so alten Mann in der Türkei zur Frau gegeben....
Das Schicksal der Kinderbräute - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/pan ... 27481.html
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Umetarek »

H2O hat geschrieben:(12 Feb 2016, 20:56)

Tippfehler, #45 wäre gut gewesen; von dort Querverweis auf Beitrag #1 und Beitrag #8
Zu eins gibt es keinen Link und in 8 wurde dir geholfen, hast du wohl nicht gelesen:
Familiennachzug ist nicht möglich, das Auswärtige Amt genehmigt- mit Ausnahme
weniger Härtefälle - keine Einreise minderjähriger Ehepartner. Wenn verheiratete
Mädchen nach Deutschland flüchten, ist die Lage anders. Erst einmal gelten sie als
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und werden vorläufig vom Jugendamt in
Obhut genommen. lm Laufe des Asvlvefiahrens können sie versuchen, ihre Ehe
anerkennen zu lassen. "Das ist dann eine Einzelfallentscheidung", sagt Juliane
Baer-Hennev, Sprecherin für Zivilrecht des Justizministeriums, der "Welt".
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Umetarek »

Teeernte hat geschrieben:(12 Feb 2016, 20:56)

Was fehlt denn ??? ...ein Video wo einer die Lampe hält ??
http://bilder.augsburger-allgemeine.de/ ... r-2007.jpg

Für ein Brautgeld von umgerechnet rund 6000 Euro wurde das 12-jährige Mädchen aus Syrien kürzlich von ihrer Familie einem mehr als dreimal so alten Mann in der Türkei zur Frau gegeben....
Das Schicksal der Kinderbräute - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/pan ... 27481.html
In diesem Strang geht es um Flüchtlinge hier in Deutschland, die Türkei hilft da nicht wirklich weiter.

Zur Erinnerung:
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Umetarek hat geschrieben:(12 Feb 2016, 20:59)

Zu eins gibt es keinen Link und in 8 wurde dir geholfen, hast du wohl nicht gelesen:
Nein, in genau diesem Link wird gesagt,
daß unsere Ämter keinen Überblick über
diese Zahlen haben. Habe ich auch zitiert.

Mehr als "heutige online-Ausgabe der Rzeczpospolita"
hätte Ihnen geholfen? Also bitteschön:
http://www.rp.pl/Uchodzcy/160219806-Dun ... dzcow.html
Jetzt aber nicht petzen, daß das ein polnischer Text ist!

Was soll nur diese Zickerei?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von JohannesDerGesandte »

H2O hat geschrieben:(12 Feb 2016, 11:43)

In der heutigen online-Ausgabe der Rzeczpospolita
wird berichtet, daß der dänische Minister für Ein-
wanderung angekündigt hat, minderjährige Ehefrauen
von ihren moslemischen Ehemännern getrennt in
Flüchtlingslagern unter zu bringen.

Das ist die Überschrift des Zeitungsartikels:
"Duńska minister zapowiada rozdzielanie małżeństw w ośrodkach dla uchodźców "

In Dänemark wurden bisher 27 Fälle dieser Art ent-
deckt. In einem davon ist die minderjährige Ehefrau
schon fortgeschritten schwanger.

In Dänemark gilt Geschlechtsverkehr Erwachsener mit
Mädchen (und Jungen?) unter 15 Jahren als Straftat,
die verfolgt wird.

Kaum an zu nehmen, daß solche Fälle nur in Dänemark
aufgedeckt werden. Was gedenkt eigentlich unsere
Strafverfolgung in diesen Fällen zu unternehmen? Oder
was geschieht, wenn diese zugewanderten "Ehefrauen"
noch jünger sind? Wenn ich richtig gelesen habe, dann
gibt es in diesem Kulturbereich keine rechtlichen Hem-
mungen gegen Ehen mit 10-jährigen Mädchen.

Wenn man dann an das "Mädchen Lisa" denkt, das schon
Rußlands Außenminister Lawrow auf den Plan gerufen hatte...
Die Frage ist relativ. Es kommt darauf an wer welchen Rechte bricht.

Die Lebenserwartung lag damals bei 40-50 Jahren. Von daher kein Wunder dass sie jung in die Ehe bzw. partnerschaft eingegangen sind. Die Argumentation für eine Ehe erst ab 25 Jahre könnte darin liegen dass die Lebenserwartung heute bei 70-80 Jahre liegt. Einer Ehe unter 18 bzw. 25 Jahre kann man ruhig widersprechen.
Dl. Gott JOWO und Menschen lieben! Die 2 Geboten bilden den himmlichen Reich! Sünder ist wer dl. Gott JOWO spielt! Kehrt zurück zum Buch Johannes und verwirft alle Bücher im NT die davor stehen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Umetarek »

H2O hat geschrieben:(12 Feb 2016, 21:10)

Nein, in genau diesem Link wird gesagt,
daß unsere Ämter keinen Überblick über
diese Zahlen haben. Habe ich auch zitiert.

Mehr als "heutige online-Ausgabe der Rzeczpospolita"
hätte Ihnen geholfen? Also bitteschön:
http://www.rp.pl/Uchodzcy/160219806-Dun ... dzcow.html
Jetzt aber nicht petzen, daß das ein polnischer Text ist!

Was soll nur diese Zickerei?
Keine Zickerei, aber ohne Fakten kommen wir nicht weiter und auch die polnische Quelle hilft nicht wirklich. Wenn ich die Übersetzung richtig interpretiere gibt es in Dänemark 2 weibliche verheiratete Flüchtlinge eine 14 und eine 15 mit über 20 jährigen Ehepartnern (24 und 28), desweiteren 27 unter 18jährige die verheiratet sind, ohne weitere Angaben, auch ohne Nennung des Geschlechts, wie gesagt, wenn ich die Quelle richtig interpretiere. Wie alt diese genau sind und wie alt ihre Ehepartner sind, wird nicht erörtert und was willst du jetzt genau diskutieren?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von von Grimm »

H2O hat geschrieben:(12 Feb 2016, 21:10)

Nein, in genau diesem Link wird gesagt,
daß unsere Ämter keinen Überblick über
diese Zahlen haben. Habe ich auch zitiert.

Mehr als "heutige online-Ausgabe der Rzeczpospolita"
hätte Ihnen geholfen? Also bitteschön:
http://www.rp.pl/Uchodzcy/160219806-Dun ... dzcow.html
Jetzt aber nicht petzen, daß das ein polnischer Text ist!

Was soll nur diese Zickerei?

Polnische Presse ist derzeit einfach , naja, der Versuch den "Stürmer" auf polnisch wiederzubeleben.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

von Grimm hat geschrieben:(12 Feb 2016, 21:20)

Polnische Presse ist derzeit einfach , naja, der Versuch den "Stürmer" auf polnisch wiederzubeleben.
In diesem Glauben will ich Sie gern allein lassen!
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von schokoschendrezki »

schokoschenrezki hat geschrieben: Im US-Staat Massachusetts liegt die Ehemündigkeit (bei Einverständnis) für Mädchen bei gerade mal 12 Jahren, in einigen anderen US-Staaten gibts bei Einverständnis (der Eltern und eines Richters) überhaupt kein Mindestalter. Ich frage mich (bzw. eigentlich eher die, die sich da auskennen), ob das quasi Teil einer Strategie ist, durch "Verrechtlichung" eine eigentlich eher unerwünschte Praxis aus dem Schatten der Illegalität zu bringen oder ob es wirklich Teil der lokalen Kultur und Praxis ist ...
Joker hat geschrieben:(12 Feb 2016, 14:39)
Laber nicht so einen scheiß
Was heißt "Laber nicht so einen scheiß"? ich habe mich anlässlich des Themas informiert und in der (durchaus seriösen) Chikago Tribune steht dazu folgendes:
According to records at the Texas Department of Health, Liset was one of nearly 60 girls in that state who married in 2002 at the tender age of 14--the minimum age in Texas with parental consent. (A handful of other states sanction extremely early marriages with parental consent: In Alabama, South Carolina and Utah, girls can marry at 14; in New Hampshire it's 13; in Massachusetts and Kansas, 12.)
(http://www.chicagotribune.com/news/chi- ... tml#page=2)
Ich habe auch noch nichtmal grundsätzlichen Abscheu vor derlei Praxis geäußert sondern (zunächst) die Vermutung geäußert, dass dies möglichherweise Teil einer Strategie ist, eine unerwünschte Praxis zunächst aus dem Dunkel der Illegalität in das Licht des Rechts zu überführen ...
Ich habe nie in meinem Leben irgendein Volk oder Kollektiv geliebt ... ich liebe in der Tat nur meine Freunde und bin zu aller anderen Liebe völlig unfähig (Hannah Arendt)
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von von Grimm »

H2O hat geschrieben:(12 Feb 2016, 21:22)

In diesem Glauben will ich Sie gern allein lassen!
Ich glaube nicht,
und bin damit nicht allein.
Zuletzt geändert von von Grimm am Fr 12. Feb 2016, 21:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Umetarek hat geschrieben:(12 Feb 2016, 21:18)

Keine Zickerei, aber ohne Fakten kommen wir nicht weiter und auch die polnische Quelle hilft nicht wirklich. Wenn ich die Übersetzung richtig interpretiere gibt es in Dänemark 2 weibliche verheiratete Flüchtlinge eine 14 und eine 15 mit über 20 jährigen Ehepartnern (24 und 28), desweiteren 27 unter 18jährige die verheiratet sind, ohne weitere Angaben, auch ohne Nennung des Geschlechts, wie gesagt, wenn ich die Quelle richtig interpretiere. Wie alt diese genau sind und wie alt ihre Ehepartner sind, wird nicht erörtert und was willst du jetzt genau diskutieren?
Ich wollte gern wissen, was unsere Ämter zu tun gedenken, wenn schon
bei so geringer Anzahl in NL und DK so viele minderjährige "Ehefrauen"
festgestellt wurden. Eigentlich naheliegend, oder? Bei "minderjährig" war
dort sehr klar und wiederholt die Zahl "15" zu lesen. "Ehemänner" werden
das wohl kaum sein...
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Beitrag von schokoschendrezki »

von Grimm hat geschrieben:(12 Feb 2016, 21:20)

Polnische Presse ist derzeit einfach , naja, der Versuch den "Stürmer" auf polnisch wiederzubeleben.
Noch gibt es glücklicherweise ebensoweniig "die" polnische wie "die" ungarische (deutsche, russische usw. ) Presse ...
Ich habe nie in meinem Leben irgendein Volk oder Kollektiv geliebt ... ich liebe in der Tat nur meine Freunde und bin zu aller anderen Liebe völlig unfähig (Hannah Arendt)
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

von Grimm hat geschrieben:(12 Feb 2016, 21:30)

Ich glaube nicht,
und damit bin nicht allein.
Das glaube ich Ihnen sofort!
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Umetarek »

H2O hat geschrieben:(12 Feb 2016, 21:31)

Ich wollte gern wissen, was unsere Ämter zu tun gedenken, wenn schon
bei so geringer Anzahl in NL und DK so viele minderjährige "Ehefrauen"
festgestellt wurden. Eigentlich naheliegend, oder? Bei "minderjährig" war
dort sehr klar und wiederholt die Zahl "15" zu lesen. "Ehemänner" werden
das wohl kaum sein...
Bei 15jährigen gibts Einzelfallprüfung steht da, nicht dass die 27 15Jahre alt sind. Und warum sollen die nicht auch männlich sein? Auch Männer werden bisweilen zwangsverheiratet in ihrer Jugend.

Macht das einen Unterschied?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Umetarek hat geschrieben:(12 Feb 2016, 21:35)

Bei 15jährigen gibts Einzelfallprüfung steht da, nicht dass die 27 15Jahre alt sind. Und warum sollen die nicht auch männlich sein? Auch Männer werden bisweilen zwangsverheiratet in ihrer Jugend.

Macht das einen Unterschied?
Das macht nach dänischem Gesetz gar keinen Unterschied;
nur ist die Wahrscheinlichkeit für dieses Alter <15 des Ehemanns
eines Flüchtlingspaars unwahrscheinlich und widerspricht auch
den beobachteten Fällen... auch in NL.

"15" ist die obere Grenze, an der Dänen einschreiten; wo liegt
die untere? Eine 14-jährige ist schwanger... hatte ich aber auch
schon abgeschrieben. Welche Fakten fehlen Ihnen noch?

Was also sollten unsere Ämter schleunigst tun?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Umetarek »

H2O hat geschrieben:(12 Feb 2016, 21:43)

Das macht nach dänischem Gesetz gar keinen Unterschied;
nur ist die Wahrscheinlichkeit für dieses Alter <15 des Ehemanns
eines Flüchtlingspaars unwahrscheinlich und widerspricht auch
den beobachteten Fällen... auch in NL.

Was also sollten unsere Ämter schleunigst tun?
Welchen beobachteten Fällen in den Niederlanden? Hast du eine Quelle? Über was reden wir hier, wie soll man ohne Munition argumentieren? Sie tun was man tun kann, was sollen sie denn sonst tun?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Umetarek »

H2O hat geschrieben:(12 Feb 2016, 21:43)

Das macht nach dänischem Gesetz gar keinen Unterschied;
nur ist die Wahrscheinlichkeit für dieses Alter <15 des Ehemanns
eines Flüchtlingspaars unwahrscheinlich und widerspricht auch
den beobachteten Fällen... auch in NL.

"15" ist die obere Grenze, an der Dänen einschreiten; wo liegt
die untere? Eine 14-jährige ist schwanger... hatte ich aber auch
schon abgeschrieben. Welche Fakten fehlen Ihnen noch?
Zum Beispiel, dass es sich bei diesen Fällen nicht um Einzelfälle handelt (unter den Flüchtlingen). Zum Beispiel, dass nicht schon alles getan wird, was machbar ist.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Umetarek hat geschrieben:(12 Feb 2016, 21:47)

Welchen beobachteten Fällen in den Niederlanden? Hast du eine Quelle? Über was reden wir hier, wie soll man ohne Munition argumentieren? Sie tun was man tun kann, was sollen sie denn sonst tun?
Sie sind zu faul zum Mitarbeiten!
Die gewünschten Daten sind in DIE WELT zu lesen,
die "Joker" in Beitrag #8 zitiert hatte und auf die ich
erneut verwiesen hatte, siehe Beitrag #45.

Den Nürnberger Trichter kann ich Ihnen nicht aufsetzen.

Was also sollten unsere Ämter schleunigst tun?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Ammianus »

JFK hat geschrieben:(12 Feb 2016, 20:46)

Und welche Kultur soll das sein???
Das wäre die Form der islamischen Kultur, wie sie scheinbar in der IRI praktiziert wird..
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von JFK »

Ammianus hat geschrieben:(12 Feb 2016, 22:11)

Das wäre die Form der islamischen Kultur, wie sie scheinbar in der IRI praktiziert wird..
In Iran ist das Mindestalter für Mädchen 13 Jahre und für Jungen 15 Jahre laut Gesetz, im Islam gibt es keine Regelung, eine Islamische Ehe getraut von einem Iman kann auch ab 9 Jahren vollzogen werden, sie hat aber rechtsstaatlich keine Gültigkeit und steht unter Strafe.

Das ist das Problem einer 1400 Jahre alter Rechtsprechung, aber Kultur ist das nicht.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Ammianus »

Ja und früher, wie hier auch zu lesen, war es 9, wurde heraufgesetzt, wobei es eben Betrebungen gibt, dies wieder herabzusetzen. Kannst du alles hier im Strang nachlesen. Kannst aber auch mal googeln z.B. zum Zivilrecht in Thrakien (Griechenland).

Dann erteile ich dir die außerordentliche Vollmacht auf Grund der mir von den Göttern gegebenen Allmacht in der Wiki den 1. Absatz zum Stichwort "Kultur" zu lesen. Danach kannst du ganz im Sinne Southparks sagen: "Heute habe ich wieder was gelernt."

Kleiner Tip: Lass diese Tricksereiversuche.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

Ammianus hat geschrieben:(12 Feb 2016, 20:38)

Einfach mal "Hinterwald" und "Silbermond" eingeben. Und wenn man eine Kultur, in der es zu mindest toleriert wird, wenn nicht als göttliche Regelung angesehen, dass ein 50 Jähriger seinen Dings in die Dings einer 9 Jährigen steckt, natürlich unter der Bedingung, dass die Kleine "ja" gesagt hat und der zuständige männliche Vormund sein Einverständnis erklärte, abwertet - ja dann ist man ein ganz Pöhser.
Ich möchte nicht, dass sie darstellen, ich hätte mich in irgend einer Form positiv dazu
geäußert. Ich lehne das ab. Das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.


Das Thema lautet <14-Jährige Ehefrauen...>

Anbei nochmals ein Link, zur Aufklärung Deutesches Jugendschutzgesetz:
Ab wann ist der erste Sex erlaubt?
Jugendschutzgesetz definiert "Schutzaltersgrenze" bei 14 Jahren
Grundsätzlich liegt die gesetzliche sexuelle "Schutzaltersgrenze" für Mädchen und Jungs beim 14. Lebensjahr. Das bedeutet, wenn einer der Partner unter 14 und der/die andere mindestens 14 Jahre alt ist, ist Sex verboten. Auch wenn der/die unter 14-Jährige selbst Sex haben möchte. Dies gilt also auch, wenn zum Beispiel der Junge 14 und das Mädchen 13 ist. Dann könnten die Eltern des unter 14-jährigen Partners Strafanzeige erstatten. Hier gilt aber - vorausgesetzt die Beziehung verläuft von beiden Seiten auf freiwilliger Basis: Wo kein Kläger, da kein Richter.
http://www.t-online.de/eltern/jugendlic ... aubt-.html
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Versutus hat geschrieben:(13 Feb 2016, 09:13)

Ich möchte nicht, dass sie darstellen, ich hätte mich in irgend einer Form positiv dazu
geäußert. Ich lehne das ab. Das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.


Das Thema lautet <14-Jährige Ehefrauen...>

Anbei nochmals ein Link, zur Aufklärung Deutesches Jugendschutzgesetz:


Jugendschutzgesetz definiert "Schutzaltersgrenze" bei 14 Jahren



http://www.t-online.de/eltern/jugendlic ... aubt-.html
So weit, so klar. Muß denn nicht unser Rechtsstaat
mit besonderem Nachdruck diesen Gesetzesbruch
verfolgen, wenn er in unseren Nachbarstaaten als
offenbar genügend häufig erkannt wurde? Die Aussage
"keine Ahnung" halte ich für ziemlich unbefriedigend.

Tut sich da etwas?
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Ammianus
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Ammianus »

Versutus hat geschrieben:(13 Feb 2016, 09:13)

Ich möchte nicht, dass sie darstellen, ich hätte mich in irgend einer Form positiv dazu
geäußert. Ich lehne das ab. Das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.


Das Thema lautet <14-Jährige Ehefrauen...>

Anbei nochmals ein Link, zur Aufklärung Deutesches Jugendschutzgesetz:


Jugendschutzgesetz definiert "Schutzaltersgrenze" bei 14 Jahren



http://www.t-online.de/eltern/jugendlic ... aubt-.html
Hier versucht nur einer was darzustellen bloss dass du dir diese Tricksereien sparen kannst. Du darfst jetzt wegtreten ...
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
Libanesin Anfang August 2020
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

H2O hat geschrieben:(13 Feb 2016, 10:26)

So weit, so klar. Muß denn nicht unser Rechtsstaat
mit besonderem Nachdruck diesen Gesetzesbruch
verfolgen, wenn er in unseren Nachbarstaaten als
offenbar genügend häufig erkannt wurde? Die Aussage
"keine Ahnung" halte ich für ziemlich unbefriedigend.

Tut sich da etwas?
Ja, da tut sich was.
Ausbildung als Alternative zur Ehe (...)
Außerdem sei es mit Gesetzen allein nicht getan. Das Phänomen der Kinderbräute müsse generell aus der Welt geschafft werden. Die Nichtregierungsorganisation "Girls not brides" setzt unter anderem auf Aufklärung der Eltern und der religiösen Führer vor Ort sowie den Bau von Mädchenschulen - Ausbildung als Alternative zur Ehe.
http://www.deutschlandfunk.de/schutz-vo ... _id=340931

Bei uns wird eine Unterscheidung bei Zwangsheirat und Minderjährigen vorgenommen.
http://www.welt.de/vermischtes/article1 ... tragt.html
Versutus

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

Ammianus hat geschrieben:(13 Feb 2016, 11:20)

Hier versucht nur einer was darzustellen bloss dass du dir diese Tricksereien sparen kannst. Du darfst jetzt wegtreten ...
Danke.
Es interessiert mich nicht mehr, was sie hier von sich geben.
Offenbar legen sie sich ohnehin lieber an.
So hat eben jeder andere Motive in einem Forum zu schreiben.
Alles Gute.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Versutus hat geschrieben:(13 Feb 2016, 11:23)

Ja, da tut sich was.



http://www.deutschlandfunk.de/schutz-vo ... _id=340931

Bei uns wird eine Unterscheidung bei Zwangsheirat und Minderjährigen vorgenommen.
http://www.welt.de/vermischtes/article1 ... tragt.html
Nein, der Rechtsstaat lässt mit geschlossenen Augen
zu, daß ein gesetzwidriger Zustand in unseren Aufnahme-
lagern gelebt werden kann, weil Asylanträge erst nach
bekannt langer Bearbeitungszeit entschieden werden können.

Politische Ansätze in den Herkunftsländern gegen Ehen von
Minderjährigen sind löblich, aber eben im bekannten Chaos
von Miteinander und Nebeneinander von Staat und Religion
nicht sonderlich wirksam. Das heißt aber, daß unser Staat
mit Vorrang solche Straftaten auf deutschem Hoheitsgebiet
aufklären und bekämpfen müsste, schon weil in NL und DK
dieser Mißstand deutlich geworden ist, bei erheblich geringerer
Zahl von Asylsuchenden. Daß DK und NL dagegen etwas
unternehmen, das ehrt diese Gemeinwesen, entlastet unseres
aber nicht!

Was tut unser Rechtsstaat jetzt? Oder erleben wir hier die
x-te Aufführung des Schelmenstücks "Volle Härte des
Rechtsstaats", um in der Sache nichts tun zu müssen?
Versutus

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

H2O hat geschrieben:(13 Feb 2016, 11:51)

Nein, der Rechtsstaat lässt mit geschlossenen Augen
zu, daß ein gesetzwidriger Zustand in unseren Aufnahme-
lagern gelebt werden kann, weil Asylanträge erst nach
bekannt langer Bearbeitungszeit entschieden werden können.
Das trifft auf Minderjährige so nur bedingt zu (Inobhutnahme und ggf.
spätere Anerkennung der Ehe).
Werden Minderjährige durch Eltern oder einem Elternteil begleitet, ist
ihre Aussage zutreffend.
Politische Ansätze in den Herkunftsländern gegen Ehen von
Minderjährigen sind löblich, aber eben im bekannten Chaos
von Miteinander und Nebeneinander von Staat und Religion
nicht sonderlich wirksam.

Bislang leider nicht.
Aber gut, dass sich die Deutschen aufgrund von Flüchtlingen
deutlicher engagieren werden.
Es gibt eine Menge Organisationen, zum Beispiel Terre des Hommes,
die daran schon ewig arbeiten. Das öffentliche Interessa war noch nie so
groß wie heute. :thumbup:
Das heißt aber, daß unser Staat
mit Vorrang solche Straftaten auf deutschem Hoheitsgebiet
aufklären und bekämpfen müsste, schon weil in NL und DK
dieser Mißstand deutlich geworden ist, bei erheblich geringerer
Zahl von Asylsuchenden. Daß DK und NL dagegen etwas
unternehmen, das ehrt diese Gemeinwesen, entlastet unseres
aber nicht!

Eine Straftat liegt bei der Zwangsheirat vor.
Umfrage zum Stand der Umsetzung von vorläufiger Inobhutnahme und Verteilung
PostDateIcon Montag, 08. Februar 2016

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge führt eine Umfrage durch, um den aktuellen Stand der Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Betreuung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu erheben. Damit sollen frühzeitig bestehende Probleme und gute Praxis identifiziert werden.
(...).
http://www.b-umf.de/
Was tut unser Rechtsstaat jetzt? Oder erleben wir hier die
x-te Aufführung des Schelmenstücks "Volle Härte des
Rechtsstaats", um in der Sache nichts tun zu müssen?
Engagieren sie sich.
Ich mache das.

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Br ... b=true.pdf
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Hier geht es nicht um einen Mangel an
Gesetzen und guten Absichten; die gibt
es ja, wie Sie dankenswerter weise hier
nachweisen.

Hier geht es um das Funktionieren von
Ämtern, die allein die Befugnis haben, die
Anwendung unserer Gesetze durch zu
setzen.

Unsere Volksvertretung muß kontrollieren,
daß Staatsorgane ihre Aufgaben erfüllen;
die Regierung muß organisieren, daß das
möglich ist, mit Geld, Personal und Führung.

Hat nichts mit dieser Sache zu tun: Einige
Behörden-Chefs mussten gehen, weil sie ihre
Läden nicht zielgerichtet führen konnten, ein
Landesamt wurde umgebaut, weil es seine
Aufgaben erkennbar schlecht erfüllte. Von
dieser Art muß etwas geschehen, wenn sich
das Thema <15-jährige Ehefrauen auf deutschem
Hoheitsgebiet unerträglich in die Länge zieht!

Mit der vollen Härte des Rechtsstaats, bitte!
Versutus

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

H2O hat geschrieben:(13 Feb 2016, 13:59)

Hier geht es nicht um einen Mangel an
Gesetzen und guten Absichten; die gibt
es ja, wie Sie dankenswerter weise hier
nachweisen.

Hier geht es um das Funktionieren von
Ämtern, die allein die Befugnis haben, die
Anwendung unserer Gesetze durch zu
setzen.

Unsere Volksvertretung muß kontrollieren,
daß Staatsorgane ihre Aufgaben erfüllen;
die Regierung muß organisieren, daß das
möglich ist, mit Geld, Personal und Führung.

Hat nichts mit dieser Sache zu tun: Einige
Behörden-Chefs mussten gehen, weil sie ihre
Läden nicht zielgerichtet führen konnten, ein
Landesamt wurde umgebaut, weil es seine
Aufgaben erkennbar schlecht erfüllte. Von
dieser Art muß etwas geschehen, wenn sich
das Thema <15-jährige Ehefrauen auf deutschem
Hoheitsgebiet unerträglich in die Länge zieht!

Mit der vollen Härte des Rechtsstaats, bitte!
Die Überforderung, meinetwegen auch Unstrukturiertheit einiger
deutschen Behörden, auch auf diesem Gebiet, ist ein ernstzunehmendes
Problem, und stimmt, nicht das Thema.
Doch wie sie sagen, es mangelt nicht an Gesetz, es mangelt nicht an entsprechenden
Vorschriften, also mangelt es meines Erachtens auch nicht an Rechtsstaat.
Unstrukturiertheit, mangelnde Kooperation Bund-Länder müssen nicht sein und machen
es nicht nötig <die volle Härte> zu fordern. Eher ein besseres Management. Da bin ich bei ihnen.

Unerträglich fand ich zum Thema, im Strang, diese nuancierte Instrumentalisierung, ansonsten völlig
unbeachteter Begebenheiten wie Kinderehe, Frauenrechte, von auffallend immer ähnlich vorgehenden
Schreiberlingen.
Da ist die Gratwanderung bei einigen zwischen Kritik und Hetze maximal haaresbreit.

Sie meine ich damit nicht.
Sie behaupten nicht nur, sie begründen und
diskutieren.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Danke für Ihr Lob! Ich meine auch, daß unsere
Gespräche uns zwingen, unsere Gedanken immer
wieder zu ordnen und ab zu prüfen. Da kann es
mir tatsächlich so gehen, daß ich am Ende meine
Meinung zu einer Sache ändere, weil ich erkennen
muß, daß mir weiterführende Gedanken zunächst
unbekannt waren.

In der Angelegenheit der Ehe mit Minderjährigen
mache ich den Eheleuten auch keinen Vorwurf, wenn
die aus einem Kulturkreis stammen, in dem solche
Verbindungen zulässig oder nicht ungewöhnlich
sind.

So sehe ich auch die Ehe eines Partners mit mehreren
Partnern des anderen Geschlechts.

Im ersten Fall sehe ich auf unserem Staatsgebiet nicht
nur unsere Gesetze mißachtet, sondern vorrangig das
Kindeswohl und die Entwicklung eines Kindes zu einem
selbstbestimmten erwachsenen Menschen. Da sehe
ich "rot", geht gar nicht!

Im zweiten Fall der Mehrehe unter Erwachsenen lasse
ich fünfe gerade sein... wobei mir auch dabei unwohl ist:
Was tun, wenn ein "Kosmopolit" in einem Staat eine
solche gesetzlich mögliche Verbindung eingeht und dann
mit seinen "Trophäen" hier wieder seßhaft werden will?

Gut, diese Nuß muß ich nicht knacken!
Versutus

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

Ich habe eben gelesen, dass in Nordamerika:
In den USA ist das Mindestalter für Ehen je nach Bundesstaat unterschiedlich geregelt. In Massachusetts und Kansas liegt das Mindestalter bei 12 Jahren, in New Hampshire bei 13 Jahren und in einigen anderen Staaten bei 14 Jahren.
Institut für Islamfragen: Pressemitteilung zu Heiratsalter und Zwangsheirat in islamischen Ländern. Saudi-Arabien: 60-Jähriger will 10-jähriges Mädchen heiraten. Evangelische Allianzen in Deutschland, Österreich, Schweiz, Bonn 24. Juli 2008, abgerufen am 7. Oktober 2014.
Gesetzlich ist in den meisten islamischen Staaten eine Heirat mit Minderjährigen untersagt, und das Mindestheiratsalter für Mädchen liegt bei 16 bis 18 Jahren und für Jungen bei 18 Jahren.
Im Jemen wurde 1999 das Schutzalter, welches das Erreichen der Einwilligungsfähigkeit für sexuelle Handlungen festlegt, von 15 Jahren auf den Beginn der Pubertät gesenkt; in der Regel versteht man dort darunter ein Alter von neun Jahren.[15] Es kommen aber auch Ehen mit noch jüngeren Mädchen vor, die auch vollzogen werden.
In Saudi-Arabien wurde im August 2008 der Fall einer Zwangsheirat zwischen einem minderjährigen Mädchen und einem 75-jährigen Scheich bekannt.
Auf ähnliche Verhältnisse in Afghanistan machte 2007 das „UNICEF-Foto des Jahres“ aufmerksam, es zeigte einen 40-jährigen Afghanen neben seiner 11-jährigen Braut
https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderheirat
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Laertes »

Versutus hat geschrieben:(13 Feb 2016, 16:48)
Ich habe eben gelesen, dass in Nordamerika:
(...)
Institut für Islamfragen: Pressemitteilung zu Heiratsalter und Zwangsheirat in islamischen Ländern. Saudi-Arabien: 60-Jähriger will 10-jähriges Mädchen heiraten. Evangelische Allianzen in Deutschland, Österreich, Schweiz, Bonn 24. Juli 2008, abgerufen am 7. Oktober 2014.
(...)
Wenn jemand nach Deutschland flüchtet um Schutz zu finden, dann kann er diesen Schutz nur im Rahmen der hier geltenden Gesetze in Anspruch nehmen. Welche Gesetze oder Bräuche in seinem Heimatland gelten ist für die Integration unser Gemeinwesen und die Einhaltung unserer Regeln unerheblich. Wer seine heimatlichen Gebräuche im Konfliktfall über unsere Gesetze stellt soll bitte anderswo um Asyl oder Schutz nachsuchen, anstatt unseren Regeln den Respekt zu verweigern.
"Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann."
(Ernst-Wolfgang Böckenförde)
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von jack000 »

Laertes hat geschrieben:(13 Feb 2016, 19:29)

Wenn jemand nach Deutschland flüchtet um Schutz zu finden, dann kann er diesen Schutz nur im Rahmen der hier geltenden Gesetze in Anspruch nehmen. Welche Gesetze oder Bräuche in seinem Heimatland gelten ist für die Integration unser Gemeinwesen und die Einhaltung unserer Regeln unerheblich. Wer seine heimatlichen Gebräuche im Konfliktfall über unsere Gesetze stellt soll bitte anderswo um Asyl oder Schutz nachsuchen, anstatt unseren Regeln den Respekt zu verweigern.
So ist es:
Immer wieder Kinderbräute in Asylbewerberheimen: Dänemark will Flüchtlinge, die mit Minderjährigen verheiratet sind, sofort abschieben. Doch ein Imam findet das nicht gut: Er fordert, die Familien zu respektieren – und Kinderehen zu erlauben.

Gerade einmal 14 Jahre alt ist ein Flüchtlingsmädchen in Dänemark. Sie ist schwanger – und mit einem deutlich älteren Mann verheiratet, wie die dänische Zeitung „Metroxpress“ berichtet.

Jetzt tobt eine Debatte darüber, wie der Staat mit solchen Fällen umgehen soll. Denn fest steht: Die 14-Jährige ist nicht die einzige Minderjährige, die eine Kinderehe eingehen musste und dann nach Europa floh. In Norwegen soll es sogar eine Elfjährige geben, die bereits einen Ehemann hat.

Die dänischen Behörden haben das Paar inzwischen getrennt. Der Ehemann und Vater des ungeborenen Kindes darf die 14-Jährige nur unter Aufsicht treffen. Eine andere ebenfalls 14-Jährige lebt dagegen weiter mit ihrem Mann zusammen – weil die Behörden annahmen, dass das Mädchen 17 Jahre alt sei.

In beiden Fällen fordert eine Mehrzahl der Abgeordneten im dänischen Parlament jetzt ein entschiedenes Eingreifen der Behörden: Die Männer sollen abgeschoben werden, die Kinderbräute dagegen im Land bleiben. Bei solchen Ehen handle es sich um Pädophilie, das sei strafbar, sagte etwa eine Politikerin der dänischen Sozialdemokraten.
http://www.focus.de/finanzen/recht/sind ... 82095.html

In Deutschland aber würde eine Diskussion darüber starten dieses zu tolerieren ...
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

jack000 hat geschrieben:(13 Feb 2016, 20:25)

So ist es:

http://www.focus.de/finanzen/recht/sind ... 82095.html

In Deutschland aber würde eine Diskussion darüber starten dieses zu tolerieren ...
In diesem Strang habe ich solche Bestrebungen nicht
vorgefunden. Das stimmt doch wieder etwas zufriedener.

Auf der Ebene von Nachzugsregelungen hat der Gesetz-
geber doch auch den Nachzug junger "Importbräute"
untersagt; jetzt werden ein Mindestalter von 21 Jahren und
brauchbare Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Da hat
Erdogan zwar gemeckert, aber mir ist nicht bekannt geworden,
daß diese Regelung zurück genommen wurde.
Versutus

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

Laertes hat geschrieben:(13 Feb 2016, 19:29)

Wenn jemand nach Deutschland flüchtet um Schutz zu finden, dann kann er diesen Schutz nur im Rahmen der hier geltenden Gesetze in Anspruch nehmen. Welche Gesetze oder Bräuche in seinem Heimatland gelten ist für die Integration unser Gemeinwesen und die Einhaltung unserer Regeln unerheblich. Wer seine heimatlichen Gebräuche im Konfliktfall über unsere Gesetze stellt soll bitte anderswo um Asyl oder Schutz nachsuchen, anstatt unseren Regeln den Respekt zu verweigern.
Flüchtlinge, die bereits einer Kindesheirat unterzogen wurden, ob
freiwillig (das gibt es auch) oder zwangsmäßig, zeigen also ihrer Ansicht
nach, dass sie integrationsunwillig seien, sie keinen Respekt hätten,
oder unsere Regeln nicht beachten?
Sollen sie sich in Zwischenlagern scheiden lassen?
Wie ist ihr Vorschlag? Was könnten diese zun? Können sie das für sie
überhaupt noch heilen?
Sie sollten ihre Worte nochmals überdenken.
Kommen minderjährige Flüchtlinge bei uns an, soll das ein entscheidendes
Kriterium sein?

Weiter oben sehen sie die Regelungen und Gesetze.
Versutus

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

jack000 hat geschrieben:(13 Feb 2016, 20:25)

(...)

In Deutschland aber würde eine Diskussion darüber starten dieses zu tolerieren ...
Würde es?
Worauf beruht diese ihre Erkenntnis und Weitsicht in die Zukunft?
Haben sie sowohl unser Gesetz als auch Neuerungen bei der Inobhutnahme nocht nicht gelesen?
Da müsste die Diskussion doch schon vorherrschen, Zwangsheirat zu akzeptieren.
Haben sie namhafte Gründe, Beispiele um das so behaupten zu können?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Laertes »

Versutus hat geschrieben:(14 Feb 2016, 09:28)
Flüchtlinge, die bereits einer Kindesheirat unterzogen wurden, ob
freiwillig (das gibt es auch) oder zwangsmäßig, zeigen also ihrer Ansicht
nach, dass sie integrationsunwillig seien, sie keinen Respekt hätten,
oder unsere Regeln nicht beachten?
Sollen sie sich in Zwischenlagern scheiden lassen?
Wenn nach deutschem Recht keine Ehe besteht (s. u.) kann bzw. muss auch keine geschieden werden. Und natürlich steht eine derartige Beziehung, auch wenn sie strafrechtlich nicht zu beanstanden wäre, nicht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Und es können keine sozialen (Familienversicherung, Rentenanspruch,...) und fiskalischen Privilegien (Ehegattensplitting) in Anspruch genommen werden.

Integrationswilligkeit zeigt sich nicht daran was im Heimatland geschehen ist, sondern daran ob die hiesigen Gesetze eingehalten und respektiert werden. Daher ist 'integrationsunwillig', wer auf Aufrechterhaltung oder Sonderrechte aus einer in Deutschland unmöglich zu schließenden Ehe besteht. Das zeigt ganz klar eine Mißachtung hiesiger Gesetze.

Die deutsche Rechtslage zur Ehe setzt Volljährigkeit bzw. bei einem Mindestalter von 16 Jahren das Einverständnis eines Familiengerichts voraus. Ich sehe keinen Grund hier aus falsch verstandener Toleranz für archaische Lebensformen Ausnahmen zu machen (warum auch?):
http://www.anwaltskanzlei-dr-zecher.de/adz/index.php?id=voraussetzungen hat geschrieben:Die Eheschließung ist in Deutschland an folgende Voraussetzungen geknüpft:

1. Alter
Das Mindestalter ist 18 Jahre. Wer heiraten will, muss also volljährig sein. Diese Voraussetzung muss im Zeitpunkt der Eheschließung gegeben sein; die Anmeldung zur Eheschließung kann davor erfolgen.

Bei Vorliegen besonderer Gründe kann schon mit 16 Jahren geheiratet werden.

Welche Voraussetzungen müssen dann vorliegen?

Der andere Ehepartner muss schon volljährig sein. Ausgeschlossen ist also eine Ehe nur unter Minderjährigen.
Die Ausnahme muss gesondert genehmigt werden. Zuständig ist das Familiengericht. Der Minderjährige muss selbst einen Antrag stellen.
Die Eheschließung muss dem Wohle des Minderjährigen entsprechen. Unter Abwägung aller Umstände muss eine Heirat gut vertretbar sein.
Die Prognose muss ergeben, dass die Ehe voraussichtlich Bestand haben wird. Es darf sich nicht abzeichnen, dass die Ehe nur von kurzer Dauer ist. Dabei wird zu beurteilen sein, ob der Minderjährige die Bedeutung der Ehe aufgrund seiner Entwicklungsreife erkennt. Auch wird die Person des volljährigen Ehepartners mit in die Beurteilung einbezogen.
Kein Argument für eine vorzeitige Heirat ist, ob ein Partner ein Kind erwartet, ebenso nicht, dass einem (ausländischen) Partner ansonsten die Abschiebung ins Ausland droht.
Kommt das Familiengericht im Rahmen der Gesamtbeurteilung zu dem Ergebnis, dass die Heirat dem Wohle des Kindes dient, wird eine Befreiung vom Alterserfordernis erteilt. Die Befreiung gilt nur für einen bestimmten Partner, nicht generell.
Der Minderjährige entscheidet anschließend aber selbst, ob er die Ehe schließen möchte oder nicht.
"Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann."
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Laertes »

Im Übrigen kann man hier einen Aufruf von Terre des Femmes unterstützen um die komplizierten Regelungen in Deutschland im Interesse der jungen Mädchen zu gestalten und das Mindestalter generell auf 18 Jahre heraufzusetzen.
"Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann."
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Laertes hat geschrieben:(14 Feb 2016, 11:05)

Wenn nach deutschem Recht keine Ehe besteht (s. u.) kann bzw. muss auch keine geschieden werden. Und natürlich steht eine derartige Beziehung, auch wenn sie strafrechtlich nicht zu beanstanden wäre, nicht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Und es können keine sozialen (Familienversicherung, Rentenanspruch,...) und fiskalischen Privilegien (Ehegattensplitting) in Anspruch genommen werden.

Integrationswilligkeit zeigt sich nicht daran was im Heimatland geschehen ist, sondern daran ob die hiesigen Gesetze eingehalten und respektiert werden. Daher ist 'integrationsunwillig', wer auf Aufrechterhaltung oder Sonderrechte aus einer in Deutschland unmöglich zu schließenden Ehe besteht. Das zeigt ganz klar eine Mißachtung hiesiger Gesetze.

Die deutsche Rechtslage zur Ehe setzt Volljährigkeit bzw. bei einem Mindestalter von 16 Jahren das Einverständnis eines Familiengerichts voraus. Ich sehe keinen Grund hier aus falsch verstandener Toleranz für archaische Lebensformen Ausnahmen zu machen (warum auch?):
Lassen wir uns doch auch auf das Beispiel unserer
Nachbarn in DK und NL ein; die sind doch nicht auf
einem brutal unmenschlichen Weg, sondern sie sehen
das Wohl eines eheunmündigen Kindes gefährdet,
weshalb sie diesen Zustand nicht hin zu nehmen bereit
sind. Wie stellt sich denn der Widerspruch zu den
Rechten eines Kindes, sich zu einem selbständig den-
kenden und handelnden Erwachsenen entwickeln zu
dürfen? 3 ehelich gezeugte Kinder vor dem 18. Ge-
burtstag, oder wie?

Der Grundsatz "Kindeswohl" sollte uns hier auch leiten!

Natürlich ist mir auch unwohl bei dem Gedanken an eine
schwangere 14-jährige "Ehefrau"... was ist da die klügere
Entscheidung? Zulassen daß 12 Monate später die nächste
eheliche Schwagerschaft beginnt?

Aber solche Nüsse muß ich gottlob nicht knacken!
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Laertes hat geschrieben:(14 Feb 2016, 11:20)

Im Übrigen kann man hier einen Aufruf von Terre des Femmes unterstützen um die komplizierten Regelungen in Deutschland im Interesse der jungen Mädchen zu gestalten und das Mindestalter generell auf 18 Jahre heraufzusetzen.
Dieser Anlauf ist ganz vernünftig. Was soll bei
vorzeitiger Schwangerschaft entschieden werden?
Körperliche "Reife" und geistige Reife befinden
sich nicht im Gleichgewicht.
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