Laertes hat geschrieben:(14 Feb 2016, 11:05)
(...) Daher ist 'integrationsunwillig', wer auf Aufrechterhaltung oder Sonderrechte aus einer in Deutschland unmöglich zu schließenden Ehe besteht. Das zeigt ganz klar eine Mißachtung hiesiger Gesetze.
(...)
Der Schutz Minderjähriger greift dort ebenfalls.
Ja, minderjährige Verheiratete werden nicht sofort inhaftiert.
Das ist gut so.
Es bedarf einer Aufklärung und Erklärung an Minderjährige, warum das
was für sie bisher rechtmäßig war, in Deutschland als unrechtmäßig gilt.
Die Übergangszeit der Inobhutnahme dient auch dieser Aufklärung.
Danach haben die Betroffenen die Möglichkeit sich zu entscheiden.
Entweder treten sie für ihre Eheeschließung ein.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen versuchen die Anerkennung zu
erwirken.
Oder sie können einer Aufhebung der Ehe zustimmen.
Das kennen sie aus ihrem Herkunftsland meist nicht.
Pauschalisierende Verurteilungen führen nicht dazu der Sache gerecht
zu werden. Eigentlich wie immer.
Hinter der Problematik stehen Menschen und sind Menschen betroffen.
Zum Teil sogar Kinder.
Wie hilft man diesen am besten?
Was ist mir den minderjährigen Flüchtlingen, die schwanger sind?
Soll nach deutschem Recht der Mann (22) hinter Schloss und Riegel, weil es in
Deutschland nicht erlaubt ist eine 13 Jährige zu schwängern, in seinem Heimatland
jedoch so gewünscht war?
Die Integrationunwilligkeit oder Willigkeit bei Minderjährigen sollte auf mehreren
Grundpfeilern stehen, nicht auf dieser einen.
Ich halte es für ein deutliches Zeichen der Integrationswunwilligkeit Deutscher,
Minderjährige einmal als schützenswert und dann aber als unwillige Flüchtlinge
abzustempeln, wenn diese verdutzt und durcheinander sind, dass ihre Ehe hier sogar strafrechtlich
geahndet werden kann, vor allem wenn sie bereits Nachwuchs erwarten.