14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

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Versutus

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

Ich habe eben gelesen, dass in Nordamerika:
In den USA ist das Mindestalter für Ehen je nach Bundesstaat unterschiedlich geregelt. In Massachusetts und Kansas liegt das Mindestalter bei 12 Jahren, in New Hampshire bei 13 Jahren und in einigen anderen Staaten bei 14 Jahren.
Institut für Islamfragen: Pressemitteilung zu Heiratsalter und Zwangsheirat in islamischen Ländern. Saudi-Arabien: 60-Jähriger will 10-jähriges Mädchen heiraten. Evangelische Allianzen in Deutschland, Österreich, Schweiz, Bonn 24. Juli 2008, abgerufen am 7. Oktober 2014.
Gesetzlich ist in den meisten islamischen Staaten eine Heirat mit Minderjährigen untersagt, und das Mindestheiratsalter für Mädchen liegt bei 16 bis 18 Jahren und für Jungen bei 18 Jahren.
Im Jemen wurde 1999 das Schutzalter, welches das Erreichen der Einwilligungsfähigkeit für sexuelle Handlungen festlegt, von 15 Jahren auf den Beginn der Pubertät gesenkt; in der Regel versteht man dort darunter ein Alter von neun Jahren.[15] Es kommen aber auch Ehen mit noch jüngeren Mädchen vor, die auch vollzogen werden.
In Saudi-Arabien wurde im August 2008 der Fall einer Zwangsheirat zwischen einem minderjährigen Mädchen und einem 75-jährigen Scheich bekannt.
Auf ähnliche Verhältnisse in Afghanistan machte 2007 das „UNICEF-Foto des Jahres“ aufmerksam, es zeigte einen 40-jährigen Afghanen neben seiner 11-jährigen Braut
https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderheirat
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Laertes
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Laertes »

Versutus hat geschrieben:(13 Feb 2016, 16:48)
Ich habe eben gelesen, dass in Nordamerika:
(...)
Institut für Islamfragen: Pressemitteilung zu Heiratsalter und Zwangsheirat in islamischen Ländern. Saudi-Arabien: 60-Jähriger will 10-jähriges Mädchen heiraten. Evangelische Allianzen in Deutschland, Österreich, Schweiz, Bonn 24. Juli 2008, abgerufen am 7. Oktober 2014.
(...)
Wenn jemand nach Deutschland flüchtet um Schutz zu finden, dann kann er diesen Schutz nur im Rahmen der hier geltenden Gesetze in Anspruch nehmen. Welche Gesetze oder Bräuche in seinem Heimatland gelten ist für die Integration unser Gemeinwesen und die Einhaltung unserer Regeln unerheblich. Wer seine heimatlichen Gebräuche im Konfliktfall über unsere Gesetze stellt soll bitte anderswo um Asyl oder Schutz nachsuchen, anstatt unseren Regeln den Respekt zu verweigern.
"Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann."
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jack000
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von jack000 »

Laertes hat geschrieben:(13 Feb 2016, 19:29)

Wenn jemand nach Deutschland flüchtet um Schutz zu finden, dann kann er diesen Schutz nur im Rahmen der hier geltenden Gesetze in Anspruch nehmen. Welche Gesetze oder Bräuche in seinem Heimatland gelten ist für die Integration unser Gemeinwesen und die Einhaltung unserer Regeln unerheblich. Wer seine heimatlichen Gebräuche im Konfliktfall über unsere Gesetze stellt soll bitte anderswo um Asyl oder Schutz nachsuchen, anstatt unseren Regeln den Respekt zu verweigern.
So ist es:
Immer wieder Kinderbräute in Asylbewerberheimen: Dänemark will Flüchtlinge, die mit Minderjährigen verheiratet sind, sofort abschieben. Doch ein Imam findet das nicht gut: Er fordert, die Familien zu respektieren – und Kinderehen zu erlauben.

Gerade einmal 14 Jahre alt ist ein Flüchtlingsmädchen in Dänemark. Sie ist schwanger – und mit einem deutlich älteren Mann verheiratet, wie die dänische Zeitung „Metroxpress“ berichtet.

Jetzt tobt eine Debatte darüber, wie der Staat mit solchen Fällen umgehen soll. Denn fest steht: Die 14-Jährige ist nicht die einzige Minderjährige, die eine Kinderehe eingehen musste und dann nach Europa floh. In Norwegen soll es sogar eine Elfjährige geben, die bereits einen Ehemann hat.

Die dänischen Behörden haben das Paar inzwischen getrennt. Der Ehemann und Vater des ungeborenen Kindes darf die 14-Jährige nur unter Aufsicht treffen. Eine andere ebenfalls 14-Jährige lebt dagegen weiter mit ihrem Mann zusammen – weil die Behörden annahmen, dass das Mädchen 17 Jahre alt sei.

In beiden Fällen fordert eine Mehrzahl der Abgeordneten im dänischen Parlament jetzt ein entschiedenes Eingreifen der Behörden: Die Männer sollen abgeschoben werden, die Kinderbräute dagegen im Land bleiben. Bei solchen Ehen handle es sich um Pädophilie, das sei strafbar, sagte etwa eine Politikerin der dänischen Sozialdemokraten.
http://www.focus.de/finanzen/recht/sind ... 82095.html

In Deutschland aber würde eine Diskussion darüber starten dieses zu tolerieren ...
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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H2O
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

jack000 hat geschrieben:(13 Feb 2016, 20:25)

So ist es:

http://www.focus.de/finanzen/recht/sind ... 82095.html

In Deutschland aber würde eine Diskussion darüber starten dieses zu tolerieren ...
In diesem Strang habe ich solche Bestrebungen nicht
vorgefunden. Das stimmt doch wieder etwas zufriedener.

Auf der Ebene von Nachzugsregelungen hat der Gesetz-
geber doch auch den Nachzug junger "Importbräute"
untersagt; jetzt werden ein Mindestalter von 21 Jahren und
brauchbare Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Da hat
Erdogan zwar gemeckert, aber mir ist nicht bekannt geworden,
daß diese Regelung zurück genommen wurde.
Versutus

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

Laertes hat geschrieben:(13 Feb 2016, 19:29)

Wenn jemand nach Deutschland flüchtet um Schutz zu finden, dann kann er diesen Schutz nur im Rahmen der hier geltenden Gesetze in Anspruch nehmen. Welche Gesetze oder Bräuche in seinem Heimatland gelten ist für die Integration unser Gemeinwesen und die Einhaltung unserer Regeln unerheblich. Wer seine heimatlichen Gebräuche im Konfliktfall über unsere Gesetze stellt soll bitte anderswo um Asyl oder Schutz nachsuchen, anstatt unseren Regeln den Respekt zu verweigern.
Flüchtlinge, die bereits einer Kindesheirat unterzogen wurden, ob
freiwillig (das gibt es auch) oder zwangsmäßig, zeigen also ihrer Ansicht
nach, dass sie integrationsunwillig seien, sie keinen Respekt hätten,
oder unsere Regeln nicht beachten?
Sollen sie sich in Zwischenlagern scheiden lassen?
Wie ist ihr Vorschlag? Was könnten diese zun? Können sie das für sie
überhaupt noch heilen?
Sie sollten ihre Worte nochmals überdenken.
Kommen minderjährige Flüchtlinge bei uns an, soll das ein entscheidendes
Kriterium sein?

Weiter oben sehen sie die Regelungen und Gesetze.
Versutus

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

jack000 hat geschrieben:(13 Feb 2016, 20:25)

(...)

In Deutschland aber würde eine Diskussion darüber starten dieses zu tolerieren ...
Würde es?
Worauf beruht diese ihre Erkenntnis und Weitsicht in die Zukunft?
Haben sie sowohl unser Gesetz als auch Neuerungen bei der Inobhutnahme nocht nicht gelesen?
Da müsste die Diskussion doch schon vorherrschen, Zwangsheirat zu akzeptieren.
Haben sie namhafte Gründe, Beispiele um das so behaupten zu können?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Laertes »

Versutus hat geschrieben:(14 Feb 2016, 09:28)
Flüchtlinge, die bereits einer Kindesheirat unterzogen wurden, ob
freiwillig (das gibt es auch) oder zwangsmäßig, zeigen also ihrer Ansicht
nach, dass sie integrationsunwillig seien, sie keinen Respekt hätten,
oder unsere Regeln nicht beachten?
Sollen sie sich in Zwischenlagern scheiden lassen?
Wenn nach deutschem Recht keine Ehe besteht (s. u.) kann bzw. muss auch keine geschieden werden. Und natürlich steht eine derartige Beziehung, auch wenn sie strafrechtlich nicht zu beanstanden wäre, nicht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Und es können keine sozialen (Familienversicherung, Rentenanspruch,...) und fiskalischen Privilegien (Ehegattensplitting) in Anspruch genommen werden.

Integrationswilligkeit zeigt sich nicht daran was im Heimatland geschehen ist, sondern daran ob die hiesigen Gesetze eingehalten und respektiert werden. Daher ist 'integrationsunwillig', wer auf Aufrechterhaltung oder Sonderrechte aus einer in Deutschland unmöglich zu schließenden Ehe besteht. Das zeigt ganz klar eine Mißachtung hiesiger Gesetze.

Die deutsche Rechtslage zur Ehe setzt Volljährigkeit bzw. bei einem Mindestalter von 16 Jahren das Einverständnis eines Familiengerichts voraus. Ich sehe keinen Grund hier aus falsch verstandener Toleranz für archaische Lebensformen Ausnahmen zu machen (warum auch?):
http://www.anwaltskanzlei-dr-zecher.de/adz/index.php?id=voraussetzungen hat geschrieben:Die Eheschließung ist in Deutschland an folgende Voraussetzungen geknüpft:

1. Alter
Das Mindestalter ist 18 Jahre. Wer heiraten will, muss also volljährig sein. Diese Voraussetzung muss im Zeitpunkt der Eheschließung gegeben sein; die Anmeldung zur Eheschließung kann davor erfolgen.

Bei Vorliegen besonderer Gründe kann schon mit 16 Jahren geheiratet werden.

Welche Voraussetzungen müssen dann vorliegen?

Der andere Ehepartner muss schon volljährig sein. Ausgeschlossen ist also eine Ehe nur unter Minderjährigen.
Die Ausnahme muss gesondert genehmigt werden. Zuständig ist das Familiengericht. Der Minderjährige muss selbst einen Antrag stellen.
Die Eheschließung muss dem Wohle des Minderjährigen entsprechen. Unter Abwägung aller Umstände muss eine Heirat gut vertretbar sein.
Die Prognose muss ergeben, dass die Ehe voraussichtlich Bestand haben wird. Es darf sich nicht abzeichnen, dass die Ehe nur von kurzer Dauer ist. Dabei wird zu beurteilen sein, ob der Minderjährige die Bedeutung der Ehe aufgrund seiner Entwicklungsreife erkennt. Auch wird die Person des volljährigen Ehepartners mit in die Beurteilung einbezogen.
Kein Argument für eine vorzeitige Heirat ist, ob ein Partner ein Kind erwartet, ebenso nicht, dass einem (ausländischen) Partner ansonsten die Abschiebung ins Ausland droht.
Kommt das Familiengericht im Rahmen der Gesamtbeurteilung zu dem Ergebnis, dass die Heirat dem Wohle des Kindes dient, wird eine Befreiung vom Alterserfordernis erteilt. Die Befreiung gilt nur für einen bestimmten Partner, nicht generell.
Der Minderjährige entscheidet anschließend aber selbst, ob er die Ehe schließen möchte oder nicht.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Laertes »

Im Übrigen kann man hier einen Aufruf von Terre des Femmes unterstützen um die komplizierten Regelungen in Deutschland im Interesse der jungen Mädchen zu gestalten und das Mindestalter generell auf 18 Jahre heraufzusetzen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Laertes hat geschrieben:(14 Feb 2016, 11:05)

Wenn nach deutschem Recht keine Ehe besteht (s. u.) kann bzw. muss auch keine geschieden werden. Und natürlich steht eine derartige Beziehung, auch wenn sie strafrechtlich nicht zu beanstanden wäre, nicht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Und es können keine sozialen (Familienversicherung, Rentenanspruch,...) und fiskalischen Privilegien (Ehegattensplitting) in Anspruch genommen werden.

Integrationswilligkeit zeigt sich nicht daran was im Heimatland geschehen ist, sondern daran ob die hiesigen Gesetze eingehalten und respektiert werden. Daher ist 'integrationsunwillig', wer auf Aufrechterhaltung oder Sonderrechte aus einer in Deutschland unmöglich zu schließenden Ehe besteht. Das zeigt ganz klar eine Mißachtung hiesiger Gesetze.

Die deutsche Rechtslage zur Ehe setzt Volljährigkeit bzw. bei einem Mindestalter von 16 Jahren das Einverständnis eines Familiengerichts voraus. Ich sehe keinen Grund hier aus falsch verstandener Toleranz für archaische Lebensformen Ausnahmen zu machen (warum auch?):
Lassen wir uns doch auch auf das Beispiel unserer
Nachbarn in DK und NL ein; die sind doch nicht auf
einem brutal unmenschlichen Weg, sondern sie sehen
das Wohl eines eheunmündigen Kindes gefährdet,
weshalb sie diesen Zustand nicht hin zu nehmen bereit
sind. Wie stellt sich denn der Widerspruch zu den
Rechten eines Kindes, sich zu einem selbständig den-
kenden und handelnden Erwachsenen entwickeln zu
dürfen? 3 ehelich gezeugte Kinder vor dem 18. Ge-
burtstag, oder wie?

Der Grundsatz "Kindeswohl" sollte uns hier auch leiten!

Natürlich ist mir auch unwohl bei dem Gedanken an eine
schwangere 14-jährige "Ehefrau"... was ist da die klügere
Entscheidung? Zulassen daß 12 Monate später die nächste
eheliche Schwagerschaft beginnt?

Aber solche Nüsse muß ich gottlob nicht knacken!
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Laertes hat geschrieben:(14 Feb 2016, 11:20)

Im Übrigen kann man hier einen Aufruf von Terre des Femmes unterstützen um die komplizierten Regelungen in Deutschland im Interesse der jungen Mädchen zu gestalten und das Mindestalter generell auf 18 Jahre heraufzusetzen.
Dieser Anlauf ist ganz vernünftig. Was soll bei
vorzeitiger Schwangerschaft entschieden werden?
Körperliche "Reife" und geistige Reife befinden
sich nicht im Gleichgewicht.
Versutus

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

Laertes hat geschrieben:(14 Feb 2016, 11:05)

(...) Daher ist 'integrationsunwillig', wer auf Aufrechterhaltung oder Sonderrechte aus einer in Deutschland unmöglich zu schließenden Ehe besteht. Das zeigt ganz klar eine Mißachtung hiesiger Gesetze.

(...)
Der Schutz Minderjähriger greift dort ebenfalls.

Ja, minderjährige Verheiratete werden nicht sofort inhaftiert.
Das ist gut so.

Es bedarf einer Aufklärung und Erklärung an Minderjährige, warum das
was für sie bisher rechtmäßig war, in Deutschland als unrechtmäßig gilt.
Die Übergangszeit der Inobhutnahme dient auch dieser Aufklärung.
Danach haben die Betroffenen die Möglichkeit sich zu entscheiden.
Entweder treten sie für ihre Eheeschließung ein.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen versuchen die Anerkennung zu
erwirken.
Oder sie können einer Aufhebung der Ehe zustimmen.
Das kennen sie aus ihrem Herkunftsland meist nicht.

Pauschalisierende Verurteilungen führen nicht dazu der Sache gerecht
zu werden. Eigentlich wie immer.
Hinter der Problematik stehen Menschen und sind Menschen betroffen.
Zum Teil sogar Kinder.
Wie hilft man diesen am besten?

Was ist mir den minderjährigen Flüchtlingen, die schwanger sind?

Soll nach deutschem Recht der Mann (22) hinter Schloss und Riegel, weil es in
Deutschland nicht erlaubt ist eine 13 Jährige zu schwängern, in seinem Heimatland
jedoch so gewünscht war?

Die Integrationunwilligkeit oder Willigkeit bei Minderjährigen sollte auf mehreren
Grundpfeilern stehen, nicht auf dieser einen.

Ich halte es für ein deutliches Zeichen der Integrationswunwilligkeit Deutscher,
Minderjährige einmal als schützenswert und dann aber als unwillige Flüchtlinge
abzustempeln, wenn diese verdutzt und durcheinander sind, dass ihre Ehe hier sogar strafrechtlich
geahndet werden kann, vor allem wenn sie bereits Nachwuchs erwarten.
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Laertes
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Laertes »

Versutus hat geschrieben:(14 Feb 2016, 12:31)
Ja, minderjährige Verheiratete werden nicht sofort inhaftiert.
Das ist gut so.
Hatte das jemand gefordert? Ich sicher nicht.
Es bedarf einer Aufklärung und Erklärung an Minderjährige, warum das
was für sie bisher rechtmäßig war, in Deutschland als unrechtmäßig gilt.
Die Übergangszeit der Inobhutnahme dient auch dieser Aufklärung.
Danach haben die Betroffenen die Möglichkeit sich zu entscheiden.
Entweder treten sie für ihre Eheeschließung ein.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen versuchen die Anerkennung zu
erwirken.
Oder sie können einer Aufhebung der Ehe zustimmen.
Genau. So ist ist es.
Pauschalisierende Verurteilungen führen nicht dazu der Sache gerecht
zu werden.
Bezieht sich das auf einen bestimmten Punkt?
Hinter der Problematik stehen Menschen und sind Menschen betroffen.
Zum Teil sogar Kinder.
Wie hilft man diesen am besten?
Wie man den Kindern hilft ist eine wichtige Frage, aber nicht die einzig relevante. Deutsche Gesetze durchzusetzen ist genauso wichtig. Ich gehe davon aus, dass deutsche Gerichte und Behörden im Zweifelsfall zum Kindeswohl entscheiden - auch wenn das im Einzelfall leider nicht immer gelingt.
Was ist mir den minderjährigen Flüchtlingen, die schwanger sind?

Soll nach deutschem Recht der Mann (22) hinter Schloss und Riegel, weil es in
Deutschland nicht erlaubt ist eine 13 Jährige zu schwängern, in seinem Heimatland
jedoch so gewünscht war?
Ich bin kein Jurist, aber 'gewünscht' oder nicht dürfte egal sein. War es in seinem Heimatland nach dortigem Gesetz bereits illegal (egal ob geduldet oder nicht)? Falls ja sollte ihm nach meinem Rechtsempfinden dann hier in Deutschland der Prozess gemacht werden, ja.
Die Integrationunwilligkeit oder Willigkeit bei Minderjährigen sollte auf mehreren
Grundpfeilern stehen, nicht auf dieser einen.
Du unterstellt mir hier fälschlicherweise Schwarz-Weiß-Denken. Integrationswilligkeit erstreckt sich von 0% bis 100%. Mit jedem Gesetz an dass sich hier nicht gehalten wird, mit jeder gesellschaftsüblichen Konvention die nicht respektiert wird verschiebt sich die Integrationswilligkeit ein Stückchen weiter in Richtung der 0%.
Ich halte es für ein deutliches Zeichen der Integrationswunwilligkeit Deutscher,
Minderjährige einmal als schützenswert und dann aber als unwillige Flüchtlinge
abzustempeln, wenn diese verdutzt und durcheinander sind, dass ihre Ehe hier sogar strafrechtlich
geahndet werden kann, vor allem wenn sie bereits Nachwuchs erwarten.
Integration ist in erster Linie individuelle Bringschuld der Neuankömmlinge. Umgekehrt besteht natürlich die Verpflichtung unserer Gemeinwesen (Bund, Länder, Kommunen) die Infrastruktur zu schaffen, damit Integration überhaupt möglich ist. Aber es gibt im Gegenzug keine Verpflichtung für deutsche Bürger einen individuellen Beitrag (z. B. als ehrenamtliche Helfer) zur Integration der Fremden zu leisten.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

@Laertes

Ich möchte ihnen nicht unrecht tun.
Ich möchte ihnen nichts unterstellen.
Ich kenne ihre Ansichten nicht.

Ich stelle beim Lesen in diesem Forum fest, dass mehrere Flüchtlingen den Integrationswillen
zum Teil ganz absprechen. Zum Teil wird dieser und die Bemühungen darum nicht gewürdigt und anerkannt.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von firlefanz11 »

jack000 hat geschrieben:(13 Feb 2016, 20:25)
http://www.focus.de/finanzen/recht/sind ... 82095.html
In Deutschland aber würde eine Diskussion darüber starten dieses zu tolerieren ...
Und die Grünen wären ganz vorne mit dabei (aus mehreren Gründen)... :mad2:
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

firlefanz11 hat geschrieben:(17 Feb 2016, 10:20)

Und die Grünen wären ganz vorne mit dabei (aus mehreren Gründen)... :mad2:
Im Prinzip ja; aber die Kinderschänder der
letzten Zeit waren nicht grün, sondern ähem... selbst suchen.
Und einige davon verstanden sich als Diener des Herrn.

Es ist ja so leicht, Menschen flächendeckend
an zu schwärzen, wo man selbst doch immer
der Gute ist!
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Teeernte »

H2O hat geschrieben:(17 Feb 2016, 19:41)

Im Prinzip ja; aber die Kinderschänder der
letzten Zeit waren nicht grün, sondern ähem... selbst suchen.
Und einige davon verstanden sich als Diener des Herrn.

Es ist ja so leicht, Menschen flächendeckend
an zu schwärzen, wo man selbst doch immer
der Gute ist!
....ja ....die anderen wollten das Thema am liebsten unter den Teppich kehren.

Grüne und FdP wollten das Schutzalter herabsetzen....und Legalisieren. Die 50.000 Stimmen für sich "generieren" !!!! Sicher ...nun will davon Keiner mehr was wissen..
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Bielefeld09 »

Teeernte hat geschrieben:(17 Feb 2016, 19:49)

....ja ....die anderen wollten das Thema am liebsten unter den Teppich kehren.

Grüne und FdP wollten das Schutzalter herabsetzen....und Legalisieren. Die 50.000 Stimmen für sich "generieren" !!!! Sicher ...nun will davon Keiner mehr was wissen..
Die Frage ist doch nicht, wie unser Rechtsstaat reagiert!
Die Frage ist doch eher wie unsere Jugendhilfe reagiert.
Problem benannt, Lösung benannt.
Aber bitte, weiter in Extremen diskutieren.
Der siebzig jährige Scheich und das 10 jährige Mädchen!
Was für nee Geschichte.
Labber, was soll das?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Bielefeld09 hat geschrieben:(17 Feb 2016, 20:05)

Die Frage ist doch nicht, wie unser Rechtsstaat reagiert!
Die Frage ist doch eher wie unsere Jugendhilfe reagiert.
Problem benannt, Lösung benannt.
Aber bitte, weiter in Extremen diskutieren.
Der siebzig jährige Scheich und das 10 jährige Mädchen!
Was für nee Geschichte.
Labber, was soll das?
Damit hätten Sie schon ganz Recht,
wenn das das Thema hier gewesen
wäre. Es ging aber um die bislang
noch unerfassten Flüchtlinge mit dem
Hintergrund minderjährige "Ehefrau"
und volljähriger "Ehemann".

Es fehlt auch nicht an Gesetzen, wohl
aber höchstwahrscheinlich an der
verwaltungstechnischen Erfassung.

Ich meine schon, daß man dazu die
Alarmglocken läuten sollte, damit da
etwas mehr Schwung in diese Erfassung
kommt. Schwangere 14-jährige "Ehe-
frauen" sind doch nicht das, was wir in
unseren Aufnahmelagern zulassen sollten.

Darum ging es mir in meinem Eingangs-
beitrag.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Bielefeld09 »

H2O hat geschrieben:(17 Feb 2016, 20:21)

Damit hätten Sie schon ganz Recht,
wenn das das Thema hier gewesen
wäre. Es ging aber um die bislang
noch unerfassten Flüchtlinge mit dem
Hintergrund minderjährige "Ehefrau"
und volljähriger "Ehemann".

Es fehlt auch nicht an Gesetzen, wohl
aber höchstwahrscheinlich an der
verwaltungstechnischen Erfassung.

Ich meine schon, daß man dazu die
Alarmglocken läuten sollte, damit da
etwas mehr Schwung in diese Erfassung
kommt. Schwangere 14-jährige "Ehe-
frauen" sind doch nicht das, was wir in
unseren Aufnahmelagern zulassen sollten.

Darum ging es mir in meinem Eingangs-
beitrag.
Worum geht es Ihnen?
Festzustellen das es solche Ehen gibt?
Das ist ihnen gelungen.
Und was wollen Sie erreichen?
Was machen Sie mit der 14 jähr. Mutter und dem
17 jähr. Ehemann?
Beide in einer Einrichtung.
Erklären Sie mal.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Bielefeld09 hat geschrieben:(17 Feb 2016, 20:42)

Worum geht es Ihnen?
Festzustellen das es solche Ehen gibt?
Das ist ihnen gelungen.
Und was wollen Sie erreichen?
Was machen Sie mit der 14 jähr. Mutter und dem
17 jähr. Ehemann?
Beide in einer Einrichtung.
Erklären Sie mal.
Ich bin nach dieser Nachricht aus Dänemark
und anschließend noch aus den Niederlanden
völlig ratlos gewesen, was da zu tun ist.
17-jährige "Ehemänner" gab es da nicht. Die
"Ehemänner" waren dort 24 und 29 Jahre alt.

Die Dänen haben die Paare getrennt; was
sie im Fall der schwangeren 14-jährigen ver-
anlasst haben, das war dort nicht zu lesen.
In den Niederlanden scheint das Verfahren
weitgehend ähnlich zu laufen.

Aus der Diskussion hier habe ich mitgenommen,
daß bei uns das Jugendamt die minderjährigen
"Ehefrauen" in Gewahrsam nimmt. Ob das nun
auch im Fall einer Schwangerschaft so getan
wird, das weiß ich nicht.

Aber wichtig wäre schon, daß die Erfassung
dieser Fälle voran kommt, um den Frauen noch
eine Entwicklung zu selbständig handelnden
erwachsenen Menschen zu ermöglichen.

Dieser Stang besteht nicht nur aus den letzten
und zugegebenermaßen unerfreulichen Beiträgen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Bielefeld09 »

H2O hat geschrieben:(17 Feb 2016, 20:54)

Ich bin nach dieser Nachricht aus Dänemark
und anschließend noch aus den Niederlanden
völlig ratlos gewesen, was da zu tun ist.
17-jährige "Ehemänner" gab es da nicht. Die
"Ehemänner" waren dort 24 und 29 Jahre alt.

Die Dänen haben die Paare getrennt; was
sie im Fall der schwangeren 14-jährigen ver-
anlasst haben, das war dort nicht zu lesen.
In den Niederlanden scheint das Verfahren
weitgehend ähnlich zu laufen.

Aus der Diskussion hier habe ich mitgenommen,
daß bei uns das Jugendamt die minderjährigen
"Ehefrauen" in Gewahrsam nimmt. Ob das nun
auch im Fall einer Schwangerschaft so getan
wird, das weiß ich nicht.

Aber wichtig wäre schon, daß die Erfassung
dieser Fälle voran kommt, um den Frauen noch
eine Entwicklung zu selbständig handelnden
erwachsenen Menschen zu ermöglichen.

Dieser Stang besteht nicht nur aus den letzten
und zugegebenermaßen unerfreulichen Beiträgen.
Sie erklären noch immer nicht,
wie im vorgestellten Fall verfahren werden soll.
Machen sie doch mal!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Teeernte »

Bielefeld09 hat geschrieben:(17 Feb 2016, 21:02)

Sie erklären noch immer nicht,
wie im vorgestellten Fall verfahren werden soll.
Machen sie doch mal!
Als ich gestern grad ganz Afrika als Mormone geheiratet hatte - stellte ich mir die selbe Frage .....Bezahlt Bielefeld meine 100 Mio "Frauen" ?

Wie bekommt man die her - und wo sollen die Wohnen.... (Nachzugsreglung) ..

Fragen über Fragen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Billie Holiday »

Ehe annullieren.
Dann hat das Kind ein paar Jahre Zeit, sich zu überlegen, ob es den Mann, den es heiraten mußte, freiwillig heiraten will.
Spricht ja nichts dagegen, mit 18 eine freiwillige Ehe einzugehen.
Als Erzeuger kann er ja Besuchsrecht bekommen, ansonsten Hilfsangebote wie für andere ledige Teeniemütter.

Die Frage, ob wir in diesem Land wollen, dass 13jährige Kinder geheiratet und geschwängert werden, kann man nur mit ja oder nein beantworten.
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Bielefeld09 »

Teeernte hat geschrieben:(17 Feb 2016, 21:06)

Als ich gestern grad ganz Afrika als Mormone geheiratet hatte - stellte ich mir die selbe Frage .....Bezahlt Bielefeld meine 100 Mio "Frauen" ?

Wie bekommt man die her - und wo sollen die Wohnen.... (Nachzugsreglung) ..

Fragen über Fragen.
Na ja, sie haben überhaupt keine antworten.
Warum argumentieren sie so?
Sind sie verzweifelt?
Sie als Teeernte!
Was soll das?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Bielefeld09 hat geschrieben:(17 Feb 2016, 21:02)

Sie erklären noch immer nicht,
wie im vorgestellten Fall verfahren werden soll.
Machen sie doch mal!
Das weiß ich leider nicht; erst einmal,
daß geltende Gesetze angewandt werden.
Und daß die Angekommenen genau auf
diese Schieflage hin erfasst werden, damit
unsere Gesetze auch wirklich angewandt
werden.

Mein Gefühl sagt mir, daß die Paare sofort
getrennt werden sollten, um das Kindeswohl
durch zu setzen. Ich meine auch, daß unsere
Gesellschaft schwangere Minderjährige be-
treut und ihnen hilft, dennoch die Schule
weiter zu besuchen. Analog müsste mit den
schwangeren Minderjährigen in unseren Auf-
nahmelagern verfahren werden.

Aber der Strang heißt ja nicht ohne Grund:
14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Wissen Sie mehr?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Teeernte »

Bielefeld09 hat geschrieben:(17 Feb 2016, 21:14)

Na ja, sie haben überhaupt keine antworten.
Warum argumentieren sie so?
Sind sie verzweifelt?
Sie als Teeernte!
Was soll das?
Ich kopiere Bielefeld Diskussionstaktik.

Unsinnige Behauptung,
Frage...
Palaber,
Frage....


Immer der selbe Stil. Kein eigener Beitrag, Nie eine Quelle.... Nur 100m Klopapier.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Billie Holiday hat geschrieben:(17 Feb 2016, 21:12)

Ehe annullieren.
Dann hat das Kind ein paar Jahre Zeit, sich zu überlegen, ob es den Mann, den es heiraten mußte, freiwillig heiraten will.
Spricht ja nichts dagegen, mit 18 eine freiwillige Ehe einzugehen.
Als Erzeuger kann er ja Besuchsrecht bekommen, ansonsten Hilfsangebote wie für andere ledige Teeniemütter.

Die Frage, ob wir in diesem Land wollen, dass 13jährige Kinder geheiratet und geschwängert werden, kann man nur mit ja oder nein beantworten.
Na, auf jeden Fall und nur "nein"; wollen wir
nicht mit Gesetz zulassen!
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Bielefeld09 »

Teeernte hat geschrieben:(17 Feb 2016, 21:38)

Ich kopiere Bielefeld Diskussionstaktik.

Unsinnige Behauptung,
Frage...
Palaber,
Frage....


Immer der selbe Stil. Kein eigener Beitrag, Nie eine Quelle.... Nur 100m Klopapier.
Wo ist denn die vergewaltigte Lisa, das arme Kind?
Mitten in Berlin?
Es reicht, oder Beweis.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Teeernte »

Bielefeld09 hat geschrieben:(17 Feb 2016, 21:45)

Wo ist denn die vergewaltigte Lisa, das arme Kind?
Mitten in Berlin?
Es reicht, oder Beweis.
LISA Heft 8
10. Februar 2016
Die aktuellen Themen - Frühlingsfrisuren zum Verlieben - Ja, ich will – Hochzeitstrends 2016 - So werden wir zum Kauf verführt: Die Tricks der Supermärkte, Boutiquen, Onlinehändler und Möbelhäuser
Soll LISA jede Woche im Briefkasten landen? Dann schließt doch ein Abo ab....auch in Bielefeld.

Lollig? ...Hast Du U-Bahn ?
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Bielefeld09 »

Teeernte hat geschrieben:(17 Feb 2016, 21:56)

Soll LISA jede Woche im Briefkasten landen? Dann schließt doch ein Abo ab....auch in Bielefeld.

Lollig? ...Hast Du U-Bahn ?
Lollig?....Hast du U-Bahn?
Nee, was wolltest Du?
Aber ist eh, egal!
teeernte wann ist denn gut?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Bielefeld09 »

Das geht aber nicht so.
Es ist Teil deiner Phantasie.
Lass es.
guten tach auch.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von unity in diversity »

Billie Holiday hat geschrieben:(12 Feb 2016, 12:12)

Vor lauter Toleranzbesoffenheit werden wir uns auch daran gewöhnen.
Oder man verbietet im Geltungsbereich des Grundgesetzes den Islam, wäre für die Kinder am besten.
Sonst bestehen die Moslems auf der Vielehe und auf Ihrem Recht, 72 Jungfrauen haben zu dürfen.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
Aus den USA.
Versutus

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

Billie Holiday hat geschrieben:(12 Feb 2016, 12:12)

Vor lauter Toleranzbesoffenheit werden wir uns auch daran gewöhnen.
Wo sind denn diese <Toleranzbesoffenen>.
Was vertreten sie?
Wer sind sie?
Was schrieben sie hier?
Und was ist an ihnen, im Gegensatz zum Gegensatz, den Intolerantbesoffenen, genau zu missbilligen?
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Billie Holiday »

Versutus hat geschrieben:(18 Feb 2016, 06:05)

Wo sind denn diese <Toleranzbesoffenen>.
Was vertreten sie?
Wer sind sie?
Was schrieben sie hier?
Und was ist an ihnen, im Gegensatz zum Gegensatz, den Intolerantbesoffenen, genau zu missbilligen?
Bist Du der Meinung, dass 13jährige Kinder in diesem Land geheiratet und geschwängert werden sollten, und sind die Gegner davon intolerant?
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

Vermutlich führen Sie hier einen sinnlosen
"Schlagabtausch". Der eine bezieht sich auf
die etwas verrückte Befürchtung, daß nun
hier zu Lande verwirrte Geister solchen
"kulturellen" Irrsinn zulassen könnten, die
andere spricht sich klar für die Ächtung
dieses Irrsinns aus mit Verweis auf die ins
Spiel gebrachte Befürchtung.

Und schon geht hier die Rauferei los!

In diesem Strang hat sich niemand in
irgendeiner Weise zustimmend zu dieser
irrwitzigen Form von Eheschließungen
Erwachsener mit Kindern geäußert...
alles andere wäre ja auch eine peinliche
Überraschung gewesen.
Versutus

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

Billie Holiday hat geschrieben:(18 Feb 2016, 07:08)

Bist Du der Meinung, dass 13jährige Kinder in diesem Land geheiratet und geschwängert werden sollten, und sind die Gegner davon intolerant?
Ich bitte das was ich meine schlicht nachzulesen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von unity in diversity »

Versutus hat geschrieben:(18 Feb 2016, 14:06)

Ich bitte das was ich meine schlicht nachzulesen.
Der Islam ist eine rabiate Kinderschänderreligion?
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
Aus den USA.
Versutus

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

Ganz schön üble Nachrede.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von JJazzGold »

Versutus hat geschrieben:(18 Feb 2016, 19:54)

Ganz schön üble Nachrede.
Na ja, wer davon schwafelt, dass sog. Tolereanzbesoffene die Praxis der Kinderehe in Deutschland zementieren werden, hat anscheinend kein Selbstbewusstsein als mündiger Bürger und nähme das im Zweifelsfall schweigend als gegeben hin. Da kommen Sie als Ablenkung von der eigenen Peinlichkeit gerade recht.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Demolit »

JJazzGold hat geschrieben:(18 Feb 2016, 20:06)

Na ja, wer davon schwafelt, dass sog. Tolereanzbesoffene die Praxis der Kinderehe in Deutschland zementieren werden, hat anscheinend kein Selbstbewusstsein als mündiger Bürger und nähme das im Zweifelsfall schweigend als gegeben hin. Da kommen Sie als Ablenkung von der eigenen Peinlichkeit gerade recht.

nun ja.......mmmhmm..wir sind in D da noch nicht auf rechtlich sicherem Gelände. Weil nach unserem Rechtsverständis zwei Rechtsgüter kollidieren, deren Kollision in unsrem Rechtsverständnis nicht vorhersehbar war.......jetzt aber sein wird...

Es geht um die in D übliche Rechtspraxis eine im Ausland nach dort gültigen Rechtsnormen geschlossene Ehe auch in D anzuerkennen und unserem Recht der Eheschließung von Minderjährigen und deren Ausprägung/Genehmigung nach unseren Rechtsnormen.....

Also muss geprüft werden, ob eine Ehe mit jemanden, der nicht volljährig ist oder sogar nach unserem Recht keine Ehe eingehen kann...im Ausland dies dort rechtsgültig tun konnte und ob wir unsere Recht dann , was zu dem im Gegensatz steht, ausüben......

Problem erkannt ?....sicher....und wem werden wir dann so folgen im Krebsgang ?.....siehe ....siehe.....und siehe auch....lach und

echt ? ;)
Versutus

Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Versutus »

Ich denke es reicht, wenn man an einen Nick schreibt.
Es antworten immer drei.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von unity in diversity »

Versutus hat geschrieben:(18 Feb 2016, 19:54)

Ganz schön üble Nachrede.
Es wird zwar offiziell abgestritten, daß bereits Parallelgesellschaften entstanden sind, aber sie sind vorhanden.
Dort wird in Hinterzimmern ausgekungelt, wer einen lebenden Herzschrittmacher bekommt.
Besiegelt wird der Deal nicht von einem deutschen Standesbeamten, sondern in demselben Hinterzimmer durch den Imam.
Das Opfer hat kein Mitspracherecht, weil es
a)ein Kind ist und
b)Frauen nach dem islamischen Rechtsverständnis nicht zu den vollwertigen Mitgliedern der Gesellschaft zählen.
Vorher werden sie beschnitten und fast zugenäht, auch wegen der Tradition.
Der Rechtsstaat kann oder will nichts dagegen unternehmen.
Denn wie sagte es mal ein Bundespräsident?
Der Islam gehört zu Deutschland.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
Aus den USA.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von JJazzGold »

Demolit hat geschrieben:(18 Feb 2016, 20:27)

nun ja.......mmmhmm..wir sind in D da noch nicht auf rechtlich sicherem Gelände. Weil nach unserem Rechtsverständis zwei Rechtsgüter kollidieren, deren Kollision in unsrem Rechtsverständnis nicht vorhersehbar war.......jetzt aber sein wird...

Es geht um die in D übliche Rechtspraxis eine im Ausland nach dort gültigen Rechtsnormen geschlossene Ehe auch in D anzuerkennen und unserem Recht der Eheschließung von Minderjährigen und deren Ausprägung/Genehmigung nach unseren Rechtsnormen.....

Also muss geprüft werden, ob eine Ehe mit jemanden, der nicht volljährig ist oder sogar nach unserem Recht keine Ehe eingehen kann...im Ausland dies dort rechtsgültig tun konnte und ob wir unsere Recht dann , was zu dem im Gegensatz steht, ausüben......

Problem erkannt ?....sicher....und wem werden wir dann so folgen im Krebsgang ?.....siehe ....siehe.....und siehe auch....lach und

echt ? ;)

Ich erkenne Ihr Problem. Sie sind der Meinung, dass in Deutschland sukzessive die Kinderehe gesetzlich akzeptiert wird, wie auch sukzessive die von Ströbele geforderte deutsche Nationalhymne auf türkisch umgesetzt wurde.

Dass Deutschland den Weg Dänemarks und der Schweiz geht, erscheint Ihnen nicht möglich.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Demolit »

JJazzGold hat geschrieben:(19 Feb 2016, 10:21)

Ich erkenne Ihr Problem. Sie sind der Meinung, dass in Deutschland sukzessive die Kinderehe gesetzlich akzeptiert wird, wie auch sukzessive die von Ströbele geforderte deutsche Nationalhymne auf türkisch umgesetzt wurde.

Dass Deutschland den Weg Dänemarks und der Schweiz geht, erscheint Ihnen nicht möglich.
Nun denke ich jetzt, du erkennst das tiefer gehende Problem nicht...Das wäre z.B. darin zu suchen, warum wir den Weg hin zu unserer normierten in Recht gefasste Aufstellung gegenüber dem Wesen Frau gekommen sind....warum wir das Wesen Kind ( hier Mädchen) im Rahmen der Veränderung kultureller Gegebenheiten heute hier so sehen....anders als andere wo anders. Die Frage, die sich dann stellt ist, welchen Weg man weiter gehen möchte.

Dass wird in der Wegfindung als Pfadfinder albern aufgestellt sind in D, ist nicht mein Problem....das ist für jeden ersichtlich, deshalb strömt es ja so..und wir stehen im Regen

echt ;)
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von H2O »

So ganz ist das Problem mit Mädchen
nicht erfasst. Neuerdings gibt es eine
Schwulenehe oder Lesbenehe. Tja,
wenn dann eine Gesellschaft besteht,
die das mit Kindern erlaubt, dann haben
wir so etwas wie Sodom und Gomorrah
nach rechtstatatlichen Gesichtspunkten
auf zu räumen.

Nein, in aller Härte, hier gilt nur unser
Kinderschutz, und was andere zulassen,
das endet hier vor Gericht. Das wäre etwa
so wie Rauschgiftschmuggel nach Singapur,
Malaysia oder Indonesien. Dort gilt die
Todesstrafe für solche Schmuggler, ganz
unabhängig von der Regelung anderer
Staaten dieser Welt. Der Verbrecher muß
eben nur auf deren Staatsgebiet seine
Tat begangen haben und gefasst werden.

Besser also auf die Tat verzichten.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von JJazzGold »

Demolit hat geschrieben:(19 Feb 2016, 11:10)

Nun denke ich jetzt, du erkennst das tiefer gehende Problem nicht...Das wäre z.B. darin zu suchen, warum wir den Weg hin zu unserer normierten in Recht gefasste Aufstellung gegenüber dem Wesen Frau gekommen sind....warum wir das Wesen Kind ( hier Mädchen) im Rahmen der Veränderung kultureller Gegebenheiten heute hier so sehen....anders als andere wo anders. Die Frage, die sich dann stellt ist, welchen Weg man weiter gehen möchte.

Dass wird in der Wegfindung als Pfadfinder albern aufgestellt sind in D, ist nicht mein Problem....das ist für jeden ersichtlich, deshalb strömt es ja so..und wir stehen im Regen

echt ;)

Sind wir hier im Kindergarten?

Ich habe die entsprechenden Artikel in den Medien gelesen und hier neun Seiten mitgelesen, in denen das Problem und die Notwendigkeit einer ergänzenden Gesetzgebung ausführlich diskutiert wurde und Sie meinen, das Problem wäre trotz ausführlicher öffentlicher Diskussion nicht von mir erkennbar? Werden Sie erwachsen.

Die Diskussion ist interessant. Das einzige, was uninteressant ist, sind die Aussagen der ewigen Opfer, die von Rente bis Kinderehe meinen, alle Entwicklungen und jeglichen Reformbedarf an Flüchtlingen festmachen zu können und die subjektive negative Prognose, aufgrund ihrer Lebenseinstellung "alles Scheiße, Deine Emma" gleich mitliefern.

Dass man mit solchen grundsätzlich negativ geprägten, reformunwilligen, visionslosen Menschen keinen funktionierenden Staat aufbauen kann, ist garantiert. Zum Glück sind diese eine Minderheit.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von unity in diversity »

JJazzGold hat geschrieben:(20 Feb 2016, 10:10)


Sind wir hier im Kindergarten?

Ich habe die entsprechenden Artikel in den Medien gelesen und hier neun Seiten mitgelesen, in denen das Problem und die Notwendigkeit einer ergänzenden Gesetzgebung ausführlich diskutiert wurde und Sie meinen, das Problem wäre trotz ausführlicher öffentlicher Diskussion nicht von mir erkennbar? Werden Sie erwachsen.

Die Diskussion ist interessant. Das einzige, was uninteressant ist, sind die Aussagen der ewigen Opfer, die von Rente bis Kinderehe meinen, alle Entwicklungen und jeglichen Reformbedarf an Flüchtlingen festmachen zu können und die subjektive negative Prognose, aufgrund ihrer Lebenseinstellung "alles Scheiße, Deine Emma" gleich mitliefern.

Dass man mit solchen grundsätzlich negativ geprägten, reformunwilligen, visionslosen Menschen keinen funktionierenden Staat aufbauen kann, ist garantiert. Zum Glück sind diese eine Minderheit.
Hm.
Übersetz doch mal deinen ziemlich hyperventilierenden, emotionalen Beitrag in aller Ruhe in ein allgemeinverständliches Deutsch.
Wenn das nicht kurz und bündig in zwei Sätzen möglich ist, kommt bei mir ein unangenehmer Verdacht hoch.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von JJazzGold »

unity in diversity hat geschrieben:(20 Feb 2016, 10:23)

Hm.
Übersetz doch mal deinen ziemlich emotionalen Beitrag in ein allgemeinverständliches Deutsch.
Wenn das nicht kurz und bündig in zwei Sätzen möglich sein sollte, kommt bei mir ein unangenehmer Verdacht hoch.
Wenn Sie wüssten, was "emotionsgeladen" ist.....

Kurz und knapp: Hört auf zu 24h/Tag den Untergang Deutschlands zu bejammern, denkt lösungsorientiert und arbeitet zielorientiert.

Weshalb nur beschleicht mich das Gefühl, dass von Ihrer Seite als unter einem "unangenehmen Verdacht stehend" betrachtet zu werden, ein Kompliment sein könnte.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von unity in diversity »

Alles klar.
Aber deine feuchten Träume werden ausgebremst, finde dich damit ab.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von JJazzGold »

Ich habe mich nicht mit den Negativjammerern in meinem Umfeld im Konzern abgefunden und ich werde mich nicht mit den Negativjammerern im "Konzern Deutschland" abfinden, den politisch, gesellschaftlich und intellektuellen Ejaculatio Preacox Vertretern, denn die sind, um auf der Ebene Ihrer schlicht gestrickten Denk- und Ausdruckweise zu antworten, nicht in der Lage die politische, gesellschaftliche und intellektuelle Feuchtigkeit in meinem Höschen zufriedenstellend zu bedienen.

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