falsch ...Woppadaq hat geschrieben:(13 Jan 2018, 12:31)
Das ist nicht einmal in islamisch regierten Ländern wie Pakistan der Fall.
(war, wie ich sehe, nicht der Erste ...)
Moderator: Moderatoren Forum 8
falsch ...Woppadaq hat geschrieben:(13 Jan 2018, 12:31)
Das ist nicht einmal in islamisch regierten Ländern wie Pakistan der Fall.
Wichtig dabei wäre nur, dass auch wir Kafir zusehen dürfen. Ich meine das spart das Geld für einen Kinobesuch. Der Freitag wird dadurch zum lustigsten Teil der Woche. Steinigungen, Hände abhacken, Auspeitschen, Kopf abhacken, vom Dach eines Hochhauses werfen (außer dort wo es noch Stadtmauern gibt - wird dann richtig multikulturell). Die Krönung ist dann erst Peitschen dann Einbuddeln und mit Steinen zermanschen. Bei Männern ist das übrigens viel lustiger. Die werden nur bis zum Bauchnabel eingegraben. Das dauert dann länger, gibt mehr Spaß und Blut.X3Q hat geschrieben:(13 Jan 2018, 13:04)
Wenn eine Ehebrecherinn sich der Gerichtsbarkeit der Scharia unterwirft und diese als Beispiel die Steinigung als Strafe ausspricht, sollten wir daß dann akzeptieren?
--X
Was war an dem Satz "Die Grenze ist da, wo sie ausserhalb des Glaubensgemeinschaft agieren oder körperlichen Schaden anrichten möchte" unverständlich ?X3Q hat geschrieben:(13 Jan 2018, 13:04)
Wenn eine Ehebrecherinn sich der Gerichtsbarkeit der Scharia unterwirft und diese als Beispiel die Steinigung als Strafe ausspricht, sollten wir daß dann akzeptieren?
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Falsch, ich rede nicht darüber, hier Scharia-Gerichte einzuführen, ich rede von den Scharia-Gerichten hierzulande, die bereits existieren. Und zwar gesetzeskonform.Bleibtreu hat geschrieben:(13 Jan 2018, 13:05)
Pakistan ist hier nicht Thema, sondern Deutschland und dein Vorschlag SchariaGerichte einzufuehren.
Wo gibt es in Pakistan Steinigungen?
Alternativ kann man sich diese Aufregung dort holen, wo sie üblich ist, und nicht vor lauter Toleranzbesoffenheit alles hier einführen, was vielleicht woanders praktiziert wird, hier jedoch nicht unbedingt von einer Mehrheit gutgeheißen wird.Ammianus hat geschrieben:(13 Jan 2018, 13:12)
Wichtig dabei wäre nur, dass auch wir Kafir zusehen dürfen. Ich meine das spart das Geld für einen Kinobesuch. Der Freitag wird dadurch zum lustigsten Teil der Woche. Steinigungen, Hände abhacken, Auspeitschen, Kopf abhacken, vom Dach eines Hochhauses werfen (außer dort wo es noch Stadtmauern gibt - wird dann richtig multikulturell). Die Krönung ist dann erst Peitschen dann Einbuddeln und mit Steinen zermanschen. Bei Männern ist das übrigens viel lustiger. Die werden nur bis zum Bauchnabel eingegraben. Das dauert dann länger, gibt mehr Spaß und Blut.
Welche Sharia Gerichte existieren denn in der Bundesrepublik Gesetzeskonform?Woppadaq hat geschrieben:(13 Jan 2018, 13:31)
Falsch, ich rede nicht darüber, hier Scharia-Gerichte einzuführen, ich rede von den Scharia-Gerichten hierzulande, die bereits existieren. Und zwar gesetzeskonform.
"ln Deutschland können Vorschriften der Scharia nach dem deutschen lnternationalen Privatrecht zur Anwendung kommen. Wenn ein in Deutschland lebender Ausländer vor Gericht zieht, dann bestimmt das lnternationale Privatrecht, welches Recht in seinem Fall anzuwenden ist. Ausgangspunkt des lnternationalen Privatrechts ist die Auffassung, dass alle Rechtsordnungen gleichwertig sind."Alexyessin hat geschrieben:(13 Jan 2018, 13:32)
Welche Sharia Gerichte existieren denn in der Bundesrepublik Gesetzeskonform?
Billie Holiday hat geschrieben:(13 Jan 2018, 13:32)
Als nächstes führen wir das indische Kastenwesen ein. Weil Indien ist bunt.
nicht tricksen, kannst du nicht ...
Na, hier trickst du aber. Offensichtlich verbinden in diesem Thread überwiegend viele Leute "Sharia" mit "Steinigungen". Eine Sharia, die in Pakistan weltliche Macht hat, kann also Steinigungen ausführen. Warum tut sie das nicht, im Gegensatz zum Iran ?Ammianus hat geschrieben:(13 Jan 2018, 13:41)
nicht tricksen, kannst du nicht ...
Niemand hat behauptet, es gäbe in Pakistan Steinigungen.
Ich lausche deinen Konzepten, hier lebenden Indern das Denken in Kastensystemen zu verbieten.Billie Holiday hat geschrieben:(13 Jan 2018, 13:32)
Als nächstes führen wir das indische Kastenwesen ein. Weil Indien ist bunt.
Richtig. Und wer sich religioese ShariaGerichte fuer einen Teil der Bevoelkerung wuenscht, hat offensichtlich ein Problem damit die deutsche Gesetzgebung zu akzeptieren, was ich wiederum fuer nicht akzeptabel halte.Ammianus hat geschrieben:(13 Jan 2018, 13:54)
Hier mal ein paar nützliche Infos zur Steinigung und wo dies noch geschieht:
https://www.igfm.de/steinigung/
Interessant auch der Punkt "Apostasie" - Abfall vom Islam. Man kann solches Denken nicht verhindern, nicht unterbinden und auch nichts tun, wenn es Personengruppen gibt die es pflegen und fördern und unter der Hand propagieren.
Aber man sollte dem auf keinen Fall irgendwelche Türen öffnen.
Vergiss es, du kannst hier keine seriöse Diskusion führen, ohne das dir Hysterisch unterstellt wird die Scharia anzustreben und auf der Domplatte auspeitschen zu lassenWoppadaq hat geschrieben:(13 Jan 2018, 11:14)
Es geht um jene Teile der Scharia, der sich nur die Gläubigen im Rahmen ihres Glaubens unterwerfen, ähnlich wie sich der Beichte nur Gläubige unterwerfen. Die Grenze ist da, wo sie ausserhalb des Glaubensgemeinschaft agieren oder körperlichen Schaden anrichten möchte. Trotz Kirche gibt es auch bei uns keine Scheiterhaufen mehr für Ketzer, und die Scharia-Polizei ist auch hierzulande nicht erlaubt.
Genau das meine ich.Bleibtreu hat geschrieben:(13 Jan 2018, 14:02)
Richtig. Und wer sich religioese ShariaGerichte fuer einen Teil der Bevoelkerung wuenscht, hat offensichtlich ein Problem damit die deutsche Gesetzgebung zu akzeptieren, was ich wiederum fuer nicht akzeptabel halte.
Ja sicher, und wer zum Beichten in die Kirche und nicht zum BND geht, hat das auch.Bleibtreu hat geschrieben:(13 Jan 2018, 14:02)
wer sich religioese ShariaGerichte fuer einen Teil der Bevoelkerung wuenscht, hat offensichtlich ein Problem damit die deutsche Gesetzgebung zu akzeptieren,
Ich bin mir der üblichen verdächtigen Agitateure bewusst, aber manches muss einfach mal gesagt werden.JFK hat geschrieben:(13 Jan 2018, 14:03)
Vergiss es, du kannst hier keine seriöse Diskusion führen, ohne das dir Hysterisch unterstellt wird die Scharia anzustreben und auf der Domplatte auspeitschen zu lassen
Das ist keine Antwort auf meine Frage.Woppadaq hat geschrieben:(13 Jan 2018, 13:36)
"ln Deutschland können Vorschriften der Scharia nach dem deutschen lnternationalen Privatrecht zur Anwendung kommen. Wenn ein in Deutschland lebender Ausländer vor Gericht zieht, dann bestimmt das lnternationale Privatrecht, welches Recht in seinem Fall anzuwenden ist. Ausgangspunkt des lnternationalen Privatrechts ist die Auffassung, dass alle Rechtsordnungen gleichwertig sind."
( Scharia in Deutschland )
Und vor Allem brauchen wir keine zusätzliche Gerichtsbarkeit, für Sachen, die bei uns überhaupt nicht strafbar sind, wie Ehebruch, Homosexualität, Abfall vom Glauben, etc....Bleibtreu hat geschrieben:(13 Jan 2018, 14:02)
Richtig. Und wer sich religioese ShariaGerichte fuer einen Teil der Bevoelkerung wuenscht, hat offensichtlich ein Problem damit die deutsche Gesetzgebung zu akzeptieren, was ich wiederum fuer nicht akzeptabel halte.
Vollkommen richtig!Misterfritz hat geschrieben:(13 Jan 2018, 14:21)
Und vor Allem brauchen wir keine zusätzliche Gerichtsbarkeit, für Sachen, die bei uns überhaupt nicht strafbar sind, wie Ehebruch, Homosexualität, Abfall vom Glauben, etc....
Das hat niemand geschrieben. Diese Art der Diskussionsführung ist nicht hilfreich, wenn nicht sogar unschön.Woppadaq hat geschrieben:(13 Jan 2018, 13:57)
Ich lausche deinen Konzepten, hier lebenden Indern das Denken in Kastensystemen zu verbieten.
Es gibt ja keine Denkverbote, weißt.Woppadaq hat geschrieben:(13 Jan 2018, 13:57)
Ich lausche deinen Konzepten, hier lebenden Indern das Denken in Kastensystemen zu verbieten.
Und wieder fällst du auf dich selbst herein. Denn niemand hat behauptet eine Sharia habe in Pakistan weltlich Macht und könne also Steinigungen ausführen. Du bist ein ganz schlechter Strohmannbauer...Woppadaq hat geschrieben:(13 Jan 2018, 13:55)
Na, hier trickst du aber. Offensichtlich verbinden in diesem Thread überwiegend viele Leute "Sharia" mit "Steinigungen". Eine Sharia, die in Pakistan weltliche Macht hat, kann also Steinigungen ausführen. Warum tut sie das nicht, im Gegensatz zum Iran ?
Woppadaq hat geschrieben:(13 Jan 2018, 01:53)
Sollte es nicht der jeweiligen religiösen Einrichtung seolbst überlassen sein, für sich selbst Gerichte zuzulassen, wenn jemand sich freiwillig in die Hände ihrer Gerichtbarkeit übergibt ?
Das ist bei den Scharia-Gerichten hierzulande nämlich der Fall.
[Hervorhebungen im Zitat von mir]Woppadaq hat geschrieben:(13 Jan 2018, 13:31)
Falsch, ich rede nicht darüber, hier Scharia-Gerichte einzuführen, ich rede von den Scharia-Gerichten hierzulande, die bereits existieren. Und zwar gesetzeskonform.
Ich schrieb, dass die Scharia weltliche Macht hat. Ich schrieb allerdings nicht, dass in Pakistan legal Steinigungen ausgefuehrt werden. Fuer mich gehoeren Gesetze und Gerichte zur weltlichen Macht. Beim Federal Shariat Court und dem Hudood Ordinances geht es ja nicht um spirituelle Strafen wie das Sammeln von MinusPunkten und drohender Hoelle, statt dem Paradies. Die Auswirkungen waren und sind im EinzelFall sehr weltlich. Aus meinen bereits eingestellten Links:Ammianus hat geschrieben:(13 Jan 2018, 15:11)
Und wieder fällst du auf dich selbst herein. Denn niemand hat behauptet eine Sharia habe in Pakistan weltlich Macht und könne also Steinigungen ausführen. Du bist ein ganz schlechter Strohmannbauer...
"Die religiösen Vorschriften der Scharia genießen den Schutz der Religionsfreiheit des Grundgesetzes nach Artikel 4 Grundgesetz. Dazu gehören Regeln über Gebet, Moscheebau, Gebetsruf, Bekleidungssitten, Fasten, Bestattungswesen."Bleibtreu hat geschrieben:(13 Jan 2018, 15:16)
Was in Deutschland als SchariaGerichte existiert, ist illegale ParallelJustiz und damit nicht Gesetzes konform!
Religiöse Vorschriften sind keine Gerichte.Woppadaq hat geschrieben:(13 Jan 2018, 16:51)
"Die religiösen Vorschriften der Scharia genießen den Schutz der Religionsfreiheit des Grundgesetzes nach Artikel 4 Grundgesetz. Dazu gehören Regeln über Gebet, Moscheebau, Gebetsruf, Bekleidungssitten, Fasten, Bestattungswesen."
( Scharia in Deutschland )
Genau. Gleichzeitig informierte ich mich in Wiki, da ich mir nicht ganz sicher war. Woppadaq hat ja Pakistan mehr oder weniger als Ablenkungsmanöver hier eingebracht. Und siehe da: Entgegen seiner Behauptung hat religiöses Recht sehr wohl Auswirkungen auf den weltlichen Bereich. Von dir kamen ja die Stichworte zu dieser Einrichtung, die weltliche Institutionen und deren Gesetzgebung mit der Sharia vergleicht und eingreift.Bleibtreu hat geschrieben:(13 Jan 2018, 16:25)
Ich schrieb, dass die Scharia weltliche Macht hat. Ich schrieb allerdings nicht, dass in Pakistan legal Steinigungen ausgefuehrt werden. Fuer mich gehoeren Gesetze und Gerichte zur weltlichen Macht. Beim Federal Shariat Court und dem Hudood Ordinances geht es ja nicht um spirituelle Strafen wie das Sammeln von MinusPunkten und drohender Hoelle, statt dem Paradies. Die Auswirkungen waren und sind im EinzelFall sehr weltlich. Aus meinen bereits eingestellten Links:
The Federal Shariat Court (FSC) of Pakistan is a prestigious court which has the power to examine and determine whether the laws of the country comply with Islamic Shari'a law. This court was set up in 1980 and is located in the federal capital, Islamabad.
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In addition, because the ordinance abolished Pakistan's statutory rape law, girls as young as twelve were prosecuted for having extra-marital intercourse "under circumstances that would previously have mandated statutory rape charges against their assailant," according to Human Rights Watch.
Stories of suffering by women who claimed to have been raped appeared in the press in the years following the passing of the Hudood Ordinance stirring protests by Pakistani activists and lawyers and international human rights organizations. One case was that of Safia Bibi, an unmarried blind woman from the northwest frontier who was prosecuted for zina because of her illegitimate pregnancy. Her rapist was acquitted.
The evidence of guilt was there for all to see: a newborn baby in the arms of its mother, a village woman named Zafran Bibi. Her crime: she had been raped. Her sentence: death by stoning. Now Ms. Zafran Bibi, who is about 26, is in solitary confinement in a death-row cell. Thumping a fat red statute book, the white-bearded judge who convicted her, Anwar Ali Khan, said he had simply followed the letter of the Qoran-based law, known as hudood, that mandates punishments.
"The illegitimate child is not disowned by her and therefore is proof of zina," he said, referring to laws that forbid any sexual contact outside marriage. Furthermore, he said, in accusing her brother-in-law of raping her, Ms. Zafran had confessed to her crime. The appeal judgment of the Federal Shariah Court cleared the girl of the accusation of zina.
Another scenario for some of the accusations of adultery leading to imprisonment was following divorce by the husband and remarriage by the ex-wife. A triple talaq is pronounced. The woman returns to her parental home. She goes through her period of iddat. After a while the family arranges another match and she gets married. The husband then claims that sans the confirmation of divorce by the local authorities the marriage is not over and launches a zina prosecution. It is necessary to delete this definition [of a valid marriage] to shut this door. [...]
The reforms have come under considerable opposition from Islamist groups in Pakistan, who insist that law should stay following the sharia. Other legal experts have claimed that the original law was not so unbalanced as its opponents claimed or that the reforms will be impossible to enforce.
Human rights groups and activists in Pakistan have also criticized the bill, with one group complaining: "The so-called Women's Protection Bill is a farcical attempt at making the Hudood Ordinance palatable". The concern is that thousands of rapes go unreported as victims fear that they would be treated as criminals. In contrast Martin Lau has said that the Act "cannot be dismissed as a mere window dressing undertaken to satisfy a Western audience."
Richtig - er brachte Pakistan als AblenkungsManoever und ebenso richtig, war das ein weiterer Griff ins Klo, denn in Pakistan haben die ShariaGerichte und damit Sharia und Fiqh einen hohen StellenWert, was Teils erhebliche Auswirkungen auf den weltlichen LebensRaum der Menschen hat. Siehe meine Zitate. Die religioes fundierten Schweinereien fangen doch nicht erst mit Perversitaeten wie Steinigung an, sondern schon weit Vorher.Ammianus hat geschrieben:(13 Jan 2018, 16:58)
Genau. Gleichzeitig informierte ich mich in Wiki, da ich mir nicht ganz sicher war. Woppadaq hat ja Pakistan mehr oder weniger als Ablenkungsmanöver hier eingebracht. Und siehe da: Entgegen seiner Behauptung hat religiöses Recht sehr wohl Auswirkungen auf den weltlichen Bereich. Von dir kamen ja die Stichworte zu dieser Einrichtung, die weltliche Institutionen und deren Gesetzgebung mit der Sharia vergleicht und eingreift.
Und wieder wird getrickst ... Dr. Josef lässt grüßen.Woppadaq hat geschrieben:(13 Jan 2018, 17:10)
...dass du mich zum Subjekt machst. Typische Entmenschlichungs-Strategie, wie ich sie von rechten Pack her kenne.
So sieht es aus. Siehe dazu das von mir angeführte Erbrecht: Für Frauen nur die Hälfte und die Kafir bekommen gleich mal gar nichts.Bleibtreu hat geschrieben:(13 Jan 2018, 17:16)
Richtig - er brachte Pakistan als AblenkungsManoever und ebenso richtig, war das ein weiterer Griff ins Klo, denn in Pakistan haben die ShariaGerichte und damit Sharia und Fiqh einen hohen StellenWert, was Teils erhebliche Auswirkungen auf den weltlichen LebensRaum der Menschen hat. Siehe meine Zitate. Die religioes fundierten Schweinereien fangen doch nicht erst mit Perversitaeten wie Steinigung an, sondern schon weit Vorher.
Ich hatte es gelesen, ein gutes Beispiel.Ammianus hat geschrieben:(13 Jan 2018, 17:23)
So sieht es aus. Siehe dazu das von mir angeführte Erbrecht: Für Frauen nur die Hälfte und die Kafir bekommen gleich mal gar nichts.
Was für ein "Schutz" ?? durch das Grundgesetz ? >> Regeln über Gebet, Moscheebau, Gebetsruf, Bekleidungssitten, Fasten, Bestattungswesen....Woppadaq hat geschrieben:(13 Jan 2018, 16:51)
"Die religiösen Vorschriften der Scharia genießen den Schutz der Religionsfreiheit des Grundgesetzes nach Artikel 4 Grundgesetz. Dazu gehören Regeln über Gebet, Moscheebau, Gebetsruf, Bekleidungssitten, Fasten, Bestattungswesen."
Wie ich sehe, verstehst du auch so, was ich meineAmmianus hat geschrieben:(13 Jan 2018, 17:21)
Und wieder wird getrickst ... Dr. Josef lässt grüßen.
Wobei, der war promovierter Germanist und hätte gewusst, dass es das Objekt ist.
Du hast Glück, daß ich gerade unterwegs bin und deshalb nicht so ausladend antworten kann. Später vielleicht. Solange kannst du das Objekt Woppadaq gerne weiter studieren und darüber eine Doktorarbeit schreibenHast du eigentlich noch irgendwas zum Thema zu sagen. Zu den wahrscheinlichen Folgen deines Vorschlags von denen du hier mit Hilfe von persönlichen Angriffen schon wieder ablenken willst?
Das ist leider falsch.Woppadaq hat geschrieben:(13 Jan 2018, 12:31)
Das ist nicht einmal in islamisch regierten Ländern wie Pakistan der Fall.
Das ist leider ein bisschen wenig Aussage. Dass sich die weltlichen Gerichte dort zum grossen Teil an der Sharia orientieren, macht sie noch nicht zu Sharia-Gerichten im eigentlichen Sinne. (Dass das gewisse User hier anders sehen, ist mir schon klar...)
Ich glaub nicht, dass dieser Diskussionspunkt je ernst gemeint war.Alexyessin hat geschrieben:(13 Jan 2018, 14:28)
Das hat niemand geschrieben. Diese Art der Diskussionsführung ist nicht hilfreich, wenn nicht sogar unschön.
Wer sich an der Sharia orientiert akzepiert diesen Unsinn. Das sollte doch klar sein.Woppadaq hat geschrieben:(13 Jan 2018, 21:50)
Das ist leider ein bisschen wenig Aussage. Dass sich die weltlichen Gerichte dort zum grossen Teil an der Sharia orientieren, macht sie noch nicht zu Sharia-Gerichten im eigentlichen Sinne. (Dass das gewisse User hier anders sehen, ist mir schon klar...)
Statt auf deine bisherigen FalschAussagen weitere anzuhaeufen, haettest du besser daran getan die Links zu lesen, die ich dir bereits um 13:05 einstellte:Woppadaq hat geschrieben:(13 Jan 2018, 21:50)
Das ist leider ein bisschen wenig Aussage. Dass sich die weltlichen Gerichte dort zum grossen Teil an der Sharia orientieren, macht sie noch nicht zu Sharia-Gerichten im eigentlichen Sinne. (Dass das gewisse User hier anders sehen, ist mir schon klar...)
Diese Diskussion ist echt übeflüssig:Woppadaq hat geschrieben:(13 Jan 2018, 21:50)
Das ist leider ein bisschen wenig Aussage. Dass sich die weltlichen Gerichte dort zum grossen Teil an der Sharia orientieren, macht sie noch nicht zu Sharia-Gerichten im eigentlichen Sinne. (Dass das gewisse User hier anders sehen, ist mir schon klar...)
Statt unsinnige und dazu noch englischsprachige Links zu liefern, solttest du das, was du zu beanstanden hast, vielleicht besser eingrenzen.Bleibtreu hat geschrieben:(13 Jan 2018, 21:59)
Statt auf deine bisherigen FalschAussagen weitere anzuhaeufen, haettest du besser daran getan die Links zu lesen, die ich dir bereits um 13:05 einstellte:
Mag sein, dass macht ein Sharia-Gericht aber noch nicht zu einem weltlichem Gericht.Adam Smith hat geschrieben:(13 Jan 2018, 21:57)
Wer sich an der Sharia orientiert akzepiert diesen Unsinn. Das sollte doch klar sein.
Um "etwas anderes zulassen" geht es gar nicht, eher darum, etwas zu ergänzen.Misterfritz hat geschrieben:(13 Jan 2018, 22:02)
Diese Diskussion ist echt übeflüssig:
Wir haben in Deutschland Gesetze und Gerichtsbarkeit, die von der überwiegenden Mehrheit anerkannt werden. Sollte es aber ein paar Leute geben, denen das nicht reicht, dann sollten sie dann doch evtl. in Länder ziehen, in denen ihnen die Gesetze und die Rechtsprechung besser gefallen - und nicht erwarten, dass wir etwas anderes zulassen.
Und warum sollte das unser Problem sein?Woppadaq hat geschrieben:(13 Jan 2018, 22:22)
Um "etwas anderes zulassen" geht es gar nicht, eher darum, etwas zu ergänzen.
"Obwohl Hasan islamische Ehen beenden kann, müssen diese zusätzlich immer von einem gewöhnlichen Richter getrennt werden. Der ISC in London beschäftigt sich jeden Monat im Schnitt mit 30 neuen Fällen. "Wir üben niemals Zwang aus, und wir sind fair", sagt sein Vorsitzender. "Es ist eine große Entlastung für die britische Justiz. Auch deswegen, weil wir mit vielen Einwanderern in deren Heimatsprache sprechen können."
( Scharia-Justiz erobert Grossbritannien )
Man kann das kritisch sehen, aber man sollte die Sache nicht schlimmer darstellen als sie wirklich ist.
Stichwort Überlastung der Gerichte?