@H2O aber nicht nur ....
Hier ein weiterer Link :
"Photovoltaik:
Eigenverbrauch & Steuern – das müssen Sie wissen" ist auch mit Werbung verbunden, aber als Anleitung / Anregung was man besser wissen sollte, geeignet. Auch dieser Link :
"Eigenverbrauch, Umsatzsteuer, Ertragssteuer – die steuerliche Behandlung einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher" könnte hilfreich sein.
Nun noch eine ganz böse Überraschung seit 2014 müssen die selbstverbrauchten Tomaten aus dem eigenen Garten nicht nur mit der üblichen Umsatzsteuerentrichtung (19%) "bezahlt" werden, sondern es kommt die "Tomatenumlage" noch obendrauf.
Ist natürlich Quatsch, aber bei "Eigenverbrauch" (also Energie, welche über die eigene selbst finanzierte PV auf dem eigenen Dach, ausschließlich selbst genutzt wird ! ) fällt die EEG-Umlage seit der EEG Novelle 2014 auf jede kWh an.
Die WEB-Seite "
https://www.energie-experten.org" meint dazu :
Quelle hat geschrieben:Höhe und Pflichten der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch
Wieviel EEG-Umlage muss bei Eigenverbrauch gezahlt werden? Welche Meldepflichten muss ich einhalten?
Klingt widersinnig, ist es auch, aber der Gesetzgeber sieht vor, dass man bei dem Verbrauch des eigenen Solarstroms aus der eigenen Photovoltaikanlage auch die EEG-Umlage bezahlen muss. Diese auch als Sonnensteuer bekanntgewordene Abgabe auf jede Kilowattstunde wurde im Zuge der EEG Novelle 2014 eingeführt.
Sie sieht für den Verbrauch des eigenen Stroms aus Anlagen auf Basis Erneuerbarer Energien und effizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) einen reduzierten Umlage-Betrag von 40 % der regulären EEG-Umlage vor. 2017 sind dies 2,752 ct/kWh (EEG-Umlage 2017: 6,880 ct/kWh).
Wie immer gibt es selbstverständlich auch die "Ausnahmen von der Regel". Die Möglichkeit selbst Strom zu erzeugen soll ja nicht "uferlos" sein. Politische Obergrenze ist da 10kWp. Wer die bei seiner Anlage nicht überschreitet, der muss bislang keine "Sonnensteuer" zusätzlich zur immer fälligen Umsatzsteuer (19%) zahlen.
Weil es sicher für alle interessant sein kann die nicht sowieso EE und speziell PV für "Teufelszeug" halten, hier noch die "Ausnahmen von der Umlage-Pflicht bei Eigenverbrauch" (Quelle wie oben):
Ausnahmen von der Umlage-Pflicht bei Eigenverbrauch
Photovoltaikanlagen unter 10 kWp
Generell sind Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Kilowatt peak und einem Eigenverbrauch von höchstens 10 MWh pro Kalenderjahr von der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch befreit.
Bestandsschutz
EEG-Anlagen, die bereits vor der EEG-Novelle am 01.08.2014 zur Eigenstromerzeugung in Betrieb genommen wurden, genießen einen sogenannten Bestandsschutz und bleiben von der EEG-Umlagezahlung auf den eigenen Stromverbrauch befreit. Dies wurde auch in den aktuellen Regelungen zum EEG 2017 weiter beibehalten.
Diese Ausnahme von der EEG-Umlage gilt allerdings nur solange, bis nicht die Solar- oder KWK-Anlage umfänglicher modernisiert wird oder der Eigentümer der Anlage wechselt. Wenn Bestandsanlagen aus dem EEG substanziell modernisiert bzw. verkauft werden, müssten sie danach 20 Prozent EEG-Umlage für den Eigenverbrauch zahlen.
EEG-Umlage bei Mieterversorgung
Eine weitere Ausnahme von der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch betrifft Mieter, hier allerdings im negativen Sinne. Denn, wenn Mieter Solarstrom oder Strom aus einem BHKW des Mietshauses selbst verbrauchen, dann wird hier die volle EEG-Umlage für die Mieter fällig.
Inselanlagen und Einspeiser ohne Vergütung
Von der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch sind ferner Anlagenbetreiber befreit, die ihre Anlage als Inselanlage betreiben, wenn diese weder mittelbar noch unmittelbar mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist.
Zudem sind Letztverbraucher befreit, die sich vollständig mit Solarstrom versorgen und nur noch den Überschussstrom ohne Inanspruchnahme der Einspeisevergütung in das öffentliche Stromnetz einspeisen.
Was den Speicher angeht, einen der "gängigen (Lithium)" könnte ich sofort und ohne Finanzierung kaufen. Eigentlich zögere ich damit nur noch, weil ich auf "Redox Flow Kleinspeicher" hoffe, den es ja schon gibt, aber dessen Hersteller noch an der Finanzierung für eine Serienfertigung "arbeiten".
Ein weiterer Grund ist mein Bemühen über eine Regelung möglichst jede Wh die ich zu welchem Zeitpunkt auch immer selbst benötige, auch selbst zu verbrauchen. Das ist leider nicht ohne zusätzliche Maßnahmen möglich. So fließt gleichzeitig Strom ins Netz, den meine Anlage eigentlich selbst verwerten könnte und über Bezugsstrom dann doch "fremd" erbracht wird.
Die Überwachung um das zu dokumentieren und ggf. auszuschließen verspreche ich mir von einem System, dessen Kerngerät ich bereits besitze. Damit lässt sich praktisch alle regeln was in einem privaten Stromnetz überhaupt geregelt werden kann. Will man die dazu notwendige "Arbeit" nicht teuer bezahlen, muss man das eben selbst entwickeln (auf Basis der Software die Bestandteil der Hardwarelieferung ist). Sollte ich also (über den Hauptgrund hinaus) die Beleuchtung, irgendwelche Gartenbewässerung oder eine komplexe Alarmanlage damit "darstellen" wollen, habe ich das richtige Basisgerät dafür. Da ich ausschließlich elektrisch heize - selbstverständlich auch die WW-Versorgung elektrisch ist, lohnt sich eine gute Regelung auf jeden Fall. Bis dato ist meine Heizung eher "geradeaus" mit Elementen der Handsteuerung. Auch dem WW-Speicher ist es "gleichgültig" wann der "nachtankt".
Eine schöne "Winterbeschäftigung" die ich nun fortsetze. Bislang haben ich lediglich einige hundert Meter neue Leitungen verlegt, die Verteilung mit den entsprechenden Geräten - schön jeder Anschluss separat - die LAN-Verbindungen zu meinem Hausnetz - den Server selbst, dessen Stromversorgung usw. erledigt. Jedes Gerät das direkt über den "Server" läuft wird da nicht nur geschaltet, sondern auch getrennt in seiner Leistung erfasst. "Irgendwann" in 2019 werde ich praktisch von allen relevanten Geräten genau wissen welche Leistungen sie so übers Jahr verbraten. Bislang weiß ich das leider nur über zwei extra Zähler (Kommunikation) und (Heizung mit WW-Bereitung). Die EVU-Zähler - zwei Smartmeter mit zusammen 4 getrennten Anzeigen (die leider nur händisch ablesbar sind). Alle Zählerstände (auch des Wasserzählers) erfasse ich jeweils zum Monatsende. Alle Werte - auch die täglichen PV-Ergebnisse - trage ich in verknüpfte Exel-Dateien ein.
Über einen Speicher kann der Eigenverbrauch weiter maximiert werden. Gleichzeitig trägt das auch dazu bei die üblichen Spitzen in der Einspeisung zu kappen und zu anderen Zeiten die Verbrauchsspitzen zu verringern. Allein schon die aktive Anwesenheit von dezentralen Speichern in Millionen Haushalten mit einer Gesamtleistung bislang von gesicherten 188 MW, welche inzwischen deutlich darüber liegt, sollte das klar machen. Ein Teil der notwendigen Anpassungen entfällt dadurch schon systembedingt. Alles von privat finanziert. Nun das wollen einige leider nicht wahrnehmen.
Alle Zähler im Haushalt wenigstens monatlich "UND EINMAL JÄHRLICH am 31.12. !" abzulesen / und notieren sollte für jeden Haushalt selbstauferlegte Pflicht sein. Besonders, wenn das monatliche Haushaltsgeld eher knapp bemessen ist. "Geld" das man garnicht hat - auszugeben - um dann "völlig überraschend" von einer Stromsperre bedroht zu sein, ist eben nur die eine Seite der Medaille. Wer die Grundrechenarten beherrscht, kann sicher errechnen ob die monatliche Vorauszahlung und der tatsächliche mtl. Verbrauch einigermaßen übereinstimmen. Das hilft die jährliche Nachzahlung nicht zu einer "großen und unangenehmen Überraschung" werden zu lassen.Auch, wenn der "Zähler mal" spinnt und völlig überhöhte Werte angezeigt werden, kann man so besser und "zeitnah" reagieren. Leider habe ich keine Quelle dafür, aber es gibt immer noch Menschen, die weder wissen wo sich "ihr" Zähler befindet und wie der abgelesen wird.
Auch dazu gibt es einen "passenden" Link :
"Stromzähler: Wichtiges Messinstrument in allen Haushalten"
Rechtliches :
Quelle : PRO MIETRECHT "Zugang zum Stromzähler - Mieter muss kontrollieren können" - aber das dann auch zu seinem eigenen Vorteil tun WOLLEN...
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)