Corella » Mo 13. Apr 2015, 17:05 hat geschrieben:
Lach. Dann nimm Dir mal so einen Plan und schau im Gelände nach, was die bunten Karten mit der Realität zu tun haben. Und dann siehst Du auch, was ich mit Vollzugsdefizit in der BLP meine.
Du weißt aber schon, daß B-Pläne sowie PFV nicht nur aus einer Karte bestehen, oder? Bei raumbedeutsamen Vorhaben wie der Elbvertiefung oder der Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung kommt da schnell eine vierstellige Seitenzahl bei rum. Die könntest Du Dir ja zu Gemüte führen.
Regionalplan -> FNP -> BLP verschieben regelmäßig so lästige Problemchen wie Vorkommen streng geschützter Arten gern auf die nächste Planungsebene.
Nö, ist rechtlich schon verkehrt, siehe das gesetzlich verankerte Gegenstromprinzip. Die Umsetzung fällt von oben nach unten und der F-Plan ist nur eine Orientierungshilfe für die jeweilige Behörde. Er hat im Gegensatz zum B-Plan gar keine Außenwirkung und ist daher für die Bauleitplanung nur zur Kenntnis zu nehmen und Abweichungen müssen ggf. begründet werden. Die Grundlagen dieser Instrumente sind völlig verschieden und unterscheiden sich nicht nur im Maßstab.
Und so landen die relevanten Aspekte, wenn sie überhaupt jemand bemerkt (da hilft auch keine TÖB!), eben doch beim kleinen Bachelor.
Diese Bologna-Aversion ist schon knuffig. In der Boulevardpresse schießt man ja gelegentlich gerne los, aber daß das Artensterben auch noch auf sie zurückzuführen sei, ist phantastisch. Erinnert mich an den verbalen Währungskrieg der AfD-Jünger, die sich ihr Feindbild für alles und jeden zurechtgelegt haben und jede Kausalität gemieden wird. Der Bachelor ist sowieso noch nicht lange auf dem "Markt" und kann -- da Äquivalent zum FH-Diplom -- kein Bauassessor werden. Nichts zu danken. Und nein, auch ein Bauassessor, der nach Uni-Diplom bzw. Master noch eine mehrjährige Ausbildung erhält, entscheidet sowas nicht alleine, sondern zig Ämter, die für die Fachplanung zu kontaktieren sind. Oder willst Du es jetzt auf eine Baugenehmigung -- macht auch kein Bachelor -- runterkommen und vermißt ein mehrjähriges Umweltverträglichkeitsverfahren mit zig (internen sowie externen) Gutachten und Studien, so wie es bei PFV und B-Plänen üblich ist?
Das Risiko ist hoch, denn §44 BNatSchG betreffende Belange unterliegen nicht der Abwägung und überwiegen eine BLP, die bloß Satzung ist. Es sind schon BLPs dadurch für hinfällig erklärt worden, leider noch zu selten. Und § 19 harrt der Anwendung, wie Stichwort "Biodiversitätsstrategie" im Bundesumweltministerium gerade wahrgenommen wird (hier entlang ginge es schnell ins Strafrecht, aber wer legt aus und vollzieht?). Wie sind entsprechend die allgemeinen Bestandstrends typischer Arten der Siedlungsränder, Gartenrotschwanz, Wendehals, Grau-, Kleinspecht...? Ex-Massenarten wie Girlitz, Bluthänfling, Feldsperling auch Igel und viele mehr sind dabei, in den Roten Listen höher zu klettern, dank Deiner tollen bunten Papierwerke, na Danke sehr! Nochmal: die Regeln sind gut, der Vollzug nachweislich und allgemein anerkannt ungenügend.
Natürlich unterliegen sie dem Abwägungsgebot. Erklär fehlendes Wissen doch nicht zum Naturgesetz.
prime-pippo hat geschrieben:
Und woran liegt das? Wer sitzt denn da in der Verwaltung?
Biologen, Geographen, "Public Administrators" (
)?
Die üblichen Verdächtigen. Hochschulabsolventen der Raumplanung, Landespflege, Vermessungswesen, Landschaftsplanung, Umweltschutz, Chemie(technik), Verfahrenstechnik, Geodäsie, Bauingenieurwesen, (Landschafts-)Architektur, Geoinformation, Siedlungswasserwirtschaft usw. usf.:
http://www.hamburg.de/contentblob/13508 ... -flyer.pdf
Aber die sind natürlich seit Jahrzehnten unfähig und "ein bisschen Bachelor" und "winken" es nur durch, wofür sie gerne mal mit zig Ämtern und Kollegen viele Monate brauchen (Beamten halt, weiß man doch!). Die ganzen externen Gutachter, Umweltverbände, Hochschulen usw. sind natürlich auch inkompetent. Wir sollten uns einfach alle erschießen. Für die Natur vermutlich kein schlechtes Szenario.
Corella hat geschrieben:
Gemeint ist, dass die inhaltliche Ausbildung (schon an den Unis, aber die ganze Dramatik ausgesprochen, glaubt nur, wer kennt, also Dir Zustimmung) gegenüber der verwaltungstechnischen, formalen weit her hinkt. Das Gesetz verlangt solch Prüfaufgaben wie "Beeinträchtigung einer lokalen Population". Schön. Wirklich schön. Und welch Ausbildung ist dafür nötig? Eben. Und wer in der Verwaltung hätte das gelernt? eben!
Klar. Ein fünfjähriges Studium beinhaltet auch nur eine frei erfundene Prüfungsaufgabe. So einfach ist das.