BingoBurner hat geschrieben:(03 Jun 2016, 23:05)
Verfassungsfeind ist wer Artikel 1 beiseite schieben will :
1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Wenn das nicht mehr gilt. Hau ich hier ab.
Mit den Absätzen (2) und (3) bin ich einverstanden.
(1) ist einfach nur pseudomoralische Erhöhung. Für die Väter des Grundgesetzes war es selbstverständlich, dass Homosexuelle widernatürlich und verbrecherisch sind. Das wurde ja auch höchstrichterlich bestätigt. Das heißt also, dass der Gummiparagraph der Menschenwürde nichts, aber auch gar nichts bewirkt hat; es war für die damalige reaktionäre Richterschaft normal und mit der Würde des Menschen vereinbar, dass Homosexuellen nachspioniert wurde und sie hinter Schloss und Riegel gebracht wurden. Es war auch normal, dass Nazijuristen, die sich wenige Jahre zuvor noch mit den Nürnberger Gesetzen auseinandergesetzt hatten, sich nun in überhöhter Sprache mit dem Grundgesetz beschäftigten.
Die Würde des Menschen ist alles und nichts; mit ihr lässt sich somit alles und nichts begründen - sowohl, dass der Stundenlohn bitte schön €8,50 betragen soll, weil Kinobesuche zur Würde des Menschen gehören, als auch, dass Analverkehr des Menschen unwürdig ist und bestraft gehört, da widernatürlich und gegen Gott.
Selbstverständlich war die Ehe für die Väter des Grundgesetzes die Gemeinschaft zwischen Mann und Frau, wie auch das Grundgesetz vor Gott bestehen musste. Heute scheißen wir auf Gott, und das ist auch gut so, und was als Ehe definiert wird, bleibt uns überlassen. Man darf alte Texte nicht überbewerten, sondern muss sie beständig neu interpretieren.