Punkt 1 stimmt. Im Grundgesetz steht nichts über "Kapitalismus", sondern nur, dass die Bundesrepublik ein demokratischer und sozialer Bundesstaat zu sein habe. Das Sozialstaatsgebot wird allerdings immer mehr ausgehöhlt. Was also tun?Realist2014 hat geschrieben:(09 Dec 2016, 19:30)
1) Der Begriff "Kapitalismus" kommt in der deutschen Verfassung nicht vor...
Daher gibt es dort auch keine "Definition" darüber
Ich habe lediglich erläutert- was es eigentlich bedeutet
2) Das Recht auf Eigentum steht im Artikel 14 der deutschen Verfassung. Was genau darunter zu verstehen ist, hat das Verfassungsgericht in den letzten 65 Jahren des öfteren klar gestellt...
Aber du kannst ja gern mal die wesentlichen Punkte anführen, welche DU nun dem "Kapitalismus" zuordnest- und warum...
Wer sich die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes ansieht, wird auch folgendes feststellen: Auf Druck der westlichen Besatzungsmächte wurde von allen 1949 existierenden Parteien eine Art Verfassung ausgearbeitet, die bis heute Bestand hat. Zu den Urhebern zählen unter anderem nicht nur die CDU, sondern auch die KPD. Die letztere hat dem GG sogar zugestimmt -im Gegensatz zur CSU. Und warum auch nicht? Das Grundgesetz sagt nichts darüber aus, in welche Richtung sich die BRD zu entwickeln habe. Die Vergemeinschaftung von sämtlichen wichtigen Industriezweigen sind demnach genau so möglich und erlaubt wie der Zustand, den wir jetzt noch haben.
Und jetzt komme ich zu Punkt 2, um dieses zu erläutern. Du hast offensichtlich nicht den ganzen Artikel 14 gelesen.
Ich zitiere folglich hiermit mal den ganzen Artikel 14 des GG, welches ich gerade vor mir auf dem Schreibtisch liegen habe:
Und wie um das zu bekräftigen, hat man in Artikel 15 des GG noch eines draufgesetzt:Artikel 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
FAZIT: Selbst wenn die Partei "DIE LINKE" folglich Superreiche zum Wohle der Allgemeinheit enteignen möchten, dann kann sie sich problemlos auf Artikel 14 und 15 berufen. Gerade die CSU dagegen sollte in dieser Hinsicht dagegen einfach den Mund halten, denn sie ist die einzige noch existierende Partei, die schon 1949 dem Grundgesetz nicht zugestimmt hatte.Artikel 15
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 und 4 entsprechend.