Rettung für den Rettungsdienst?
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Rettung für den Rettungsdienst?
Im Oldenburger Land startet gerade ein neues Projekt:
Der Gemeindenotfallsanitäter soll den Rettungsdienst entlasten
Das scheint mir eine sinnvolle Idee zu sein, die bundesweit übernommen werden sollte.
Zum einen wird der Rettungsdienst entlastet, der sich auf die wirklichen Notfälle konzentrieren kann und somit schneller zur Stelle ist.
Zum anderen haben diese Gemeindenotfallsanitäter mehr Zeit, müssen also nicht einfach nur Notfälle im Prinzip sofort nur ins nächste Krankenhaus transportieren.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass das auch eine sehr befriedigende Tätigkeit sein kann.
Der Gemeindenotfallsanitäter soll den Rettungsdienst entlasten
Das scheint mir eine sinnvolle Idee zu sein, die bundesweit übernommen werden sollte.
Zum einen wird der Rettungsdienst entlastet, der sich auf die wirklichen Notfälle konzentrieren kann und somit schneller zur Stelle ist.
Zum anderen haben diese Gemeindenotfallsanitäter mehr Zeit, müssen also nicht einfach nur Notfälle im Prinzip sofort nur ins nächste Krankenhaus transportieren.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass das auch eine sehr befriedigende Tätigkeit sein kann.
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft
Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Wollen Sie diese befriedigendendecTätigkeit auch ausüben, wenn das Beispiel bei Ihnen Schule macht?Misterfritz hat geschrieben:(10 Jan 2019, 22:25)
Ich könnte mir auch vorstellen, dass das auch eine sehr befriedigende Tätigkeit sein kann.
Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Das PROJEKT gab es im OSTEN bis zur WENDE. ...wie Abschnittsbevollmächtigter, Kindergarten oder OST MARK.Misterfritz hat geschrieben:(10 Jan 2019, 22:25)
Im Oldenburger Land startet gerade ein neues Projekt:
Ich könnte mir auch vorstellen, dass das auch eine sehr befriedigende Tätigkeit sein kann.
[youtube][/youtube]Zwischen Rügen und dem Erzgebirge war sie so bekannt wie Professor Brinkmann im Westen. Dabei hatte Gemeindeschwester Agnes mit ihrem Fernseh-Pendant aus dem Schwarzwald nur wenig gemein. Mit wehendem Kittel knatterte sie auf ihrem Dienstmoped über Land und half ihren Patienten in allen Lebenslagen.
Fehlt nur noch der Blockwart .
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Ich?Senexx hat geschrieben:(10 Jan 2019, 22:27)
Wollen Sie diese befriedigendendecTätigkeit auch ausüben, wenn das Beispiel bei Ihnen Schule macht?
Es geht hier überhaupt nicht um mich.
Ausserdem wäre das überhaupt nur ein Nebenaspekt.
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Bei "MANGEL" sollte man gleich auf Holzdollar (Ostmark) umstellen. Spart ungemein !
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Es wäre nett, wenn Du Dich mal sachlich zu dem Thema äussern würde.Teeernte hat geschrieben:(10 Jan 2019, 22:40)
Bei "MANGEL" sollte man gleich auf Holzdollar (Ostmark) umstellen. Spart ungemein !
Wenn Du in dieser Hinsicht nix zu sagen hast, lasse doch einfach das posten ....
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Wie ist dann Ihre Aussage zu verstehen, dass das eine sehr befriedigende Tätigkeit sein könnte? Wollten Sie das anderen lediglich schmackhaft machen?Misterfritz hat geschrieben:(10 Jan 2019, 22:37)
Ich?
Es geht hier überhaupt nicht um mich.
Ausserdem wäre das überhaupt nur ein Nebenaspekt.
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Nein, das war einfach einer meiner Gedanken dazu.Senexx hat geschrieben:(10 Jan 2019, 22:46)
Wie ist dann Ihre Aussage zu verstehen, dass das eine sehr befriedigende Tätigkeit sein könnte? Wollten Sie das anderen lediglich schmackhaft machen?
Die ersten waren aber die anderen.
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Es müssen sich auch welche zur Verfügung stellen. Deswegen wäre der Selbstappel durchaus begrüßenswert. Ich wollte Ihnen schon Bonuspunkte geben.Misterfritz hat geschrieben:(10 Jan 2019, 22:49)
Nein, das war einfach einer meiner Gedanken dazu.
Die ersten waren aber die anderen.
Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Ach Du hast KEINE Argumente ? Hausarzt rund um die UHR ? Der besch...ssenste Job - ohne Ruhezeiten und ohne GELD.Misterfritz hat geschrieben:(10 Jan 2019, 22:45)
Es wäre nett, wenn Du Dich mal sachlich zu dem Thema äussern würde.
Wenn Du in dieser Hinsicht nix zu sagen hast, lasse doch einfach das posten ....
....der Arzt - der NACHTS um halb drei zu einer Oma fährt - wegen starker Unterleibsschmerzen (Hausbesuch) - 20 km hin und zurück....erhält 6,50 Eu. (KEIN Kilometergeld)
Egal - ob es sich um einen queren Furz oder direktes Abnippeln handelt.....ach ja - wenn die Oma stirbt - gibts 10 Euro mehr.
Ein Taxifahrer hätte DEUTLICH mehr Geld für die Strecke bekommen.
.....und DEIN Hilfspfleger - wenn er Mindestlohn//DIENSTFahrzeug bekommt - kostet DEUTLICH mehr als ein Hausarzt....und bringt weniger "Behandlungserfolg".
Man sollte den PROFI - den Hausarzt ordentlich BEZAHLEN. das reicht.
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Das sehe ich auch so. In HH (ich nehme an, dass dem auch in anderen Bundesländern so ist) gibt es den ärztlichen Bereitschafstdienst.Misterfritz hat geschrieben:(10 Jan 2019, 22:25)
Das scheint mir eine sinnvolle Idee zu sein ...
Funktioniert IMO seit vielen Jahren recht gut.
Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Ärztlichen Bereitschaftsdienst gibt es überall.PeterK hat geschrieben:(10 Jan 2019, 23:01)
Das sehe ich auch so. In HH (ich nehme an, dass dem auch in anderen Bundesländern so ist) gibt es den ärztlichen Bereitschafstdienst.
Funktioniert IMO seit vielen Jahren recht gut.
Hier geht es um etwas anderes.
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Ich finde es gut, wenn man solche Unterstützungen kultiviert. Es hat im weitesten Sinne auch etwas damit zu tun, dass man sich aus der Bevölkerung heraus mehr engagiert und einbringt. Solche Ehrenämter können auch Brücken sein.
Vor allem aber sollen sie helfen, das hochqualifizierte Personal zu entlasten, damit sie sich da einbringen können, wo ihre Qualifikation nötiger ist. Darüber hinaus ist es durchaus gut mehr Menschen in der Gesellschaft im Bereich der Ersthilfe oder sogar ErsthilfePlus auszubilden.
Vor allem aber sollen sie helfen, das hochqualifizierte Personal zu entlasten, damit sie sich da einbringen können, wo ihre Qualifikation nötiger ist. Darüber hinaus ist es durchaus gut mehr Menschen in der Gesellschaft im Bereich der Ersthilfe oder sogar ErsthilfePlus auszubilden.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.
Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Die Förderung des Ehrenamts wird nur allzu häufig von jenen propagiert, die selber gar nicht daran denken, sich einzubringen. Die Trittbrettfahrerentalität ist weit verbreitet.
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Ich habe Jahrzehnte ehrenamtlich für die DLRG gearbeitet. Mit Eintritt in den Ruhestand, werde ich mich wieder ehrenamtlich engagieren. Leider lässt es eine unregelmäßige Arbeitszeit nicht zu, sich bestimmten Aufgaben zu widmen.Senexx hat geschrieben:(11 Jan 2019, 08:48)
Die Förderung des Ehrenamts wird nur allzu häufig von jenen propagiert, die selber gar nicht daran denken, sich einzubringen. Die Trittbrettfahrerentalität ist weit verbreitet.
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Woraus entnimmst Du hier ein "Ehren"Amt ? Der Einsatz wird - Quelle - kassiert. Somit ist es "GESCHÄFTLICH" und der Hilfssani ist zu entlohnen .....und kann nicht mit Ehrenamt umgangen werden.McKnee hat geschrieben:(11 Jan 2019, 08:43)
Ich finde es gut, wenn man solche Unterstützungen kultiviert. Es hat im weitesten Sinne auch etwas damit zu tun, dass man sich aus der Bevölkerung heraus mehr engagiert und einbringt. Solche Ehrenämter können auch Brücken sein.
Vor allem aber sollen sie helfen, das hochqualifizierte Personal zu entlasten, damit sie sich da einbringen können, wo ihre Qualifikation nötiger ist. Darüber hinaus ist es durchaus gut mehr Menschen in der Gesellschaft im Bereich der Ersthilfe oder sogar ErsthilfePlus auszubilden.
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
BIn ich gedanklich hin abgedriftet. Vielleicht, weil im Bereich des Rettungswesens das Ehrenamt gerne mal bemüht wird. Aber hier geht es um eine regelmäßige Maßnahme und durchgängige Bereitschaft.Teeernte hat geschrieben:(11 Jan 2019, 10:19)
Woraus entnimmst Du hier ein "Ehren"Amt ? Der Einsatz wird - Quelle - kassiert. Somit ist es "GESCHÄFTLICH" und der Hilfssani ist zu entlohnen .....und kann nicht mit Ehrenamt umgangen werden.
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Ich ziehe den Hut vor JEDEM Ehrenamt- ler. Die Freizeit für die Allgemeinheit hinzugeben - das macht nicht jeder.McKnee hat geschrieben:(11 Jan 2019, 16:42)
BIn ich gedanklich hin abgedriftet. Vielleicht, weil im Bereich des Rettungswesens das Ehrenamt gerne mal bemüht wird. Aber hier geht es um eine regelmäßige Maßnahme und durchgängige Bereitschaft.
Lücken eines "Unternehmens" mit Freiwilligen - unbezahlt - zu füllen sollte nach deutschem Recht nicht möglich sein.
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Es geht um das Rettungswesen und nicht um ein Unternehmen, das mit Freiwilligen Geld sparen könnte.Teeernte hat geschrieben:(11 Jan 2019, 16:47)
Lücken eines "Unternehmens" mit Freiwilligen - unbezahlt - zu füllen sollte nach deutschem Recht nicht möglich sein.
Ehrenamtler werden auch auf Großveranstaltungen eingesetzt.
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Hier in meinem Landkreis wird die Rettung ausgeschrieben.... da bekommen FIRMEN den Zuschlag.McKnee hat geschrieben:(11 Jan 2019, 17:04)
Es geht um das Rettungswesen und nicht um ein Unternehmen, das mit Freiwilligen Geld sparen könnte.
Ehrenamtler werden auch auf Großveranstaltungen eingesetzt.
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Rettung oder Krankentransport? Es gibt ein Gesetz darüber, was die Kommunen zu gewährleisten haben. Bei uns in der Stadt ist das Rettungswesen unter dem dAch der Kommune angesiedelt. Daran beteilgt sind DRK, ASB, Malteser ... natürlich bekommen die alle Kohle für ihre LeistungTeeernte hat geschrieben:(11 Jan 2019, 18:55)
Hier in meinem Landkreis wird die Rettung ausgeschrieben.... da bekommen FIRMEN den Zuschlag.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Regional unterschiedlich...McKnee hat geschrieben:(11 Jan 2019, 19:34)
Rettung oder Krankentransport? Es gibt ein Gesetz darüber, was die Kommunen zu gewährleisten haben. Bei uns in der Stadt ist das Rettungswesen unter dem dAch der Kommune angesiedelt. Daran beteilgt sind DRK, ASB, Malteser ... natürlich bekommen die alle Kohle für ihre Leistung
Aber es geht NUR um GELDEINSPARUNG auf Kosten anderer.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/55251 ... en-Ja-aberGrundsätzlich ist der Ansatz, Kosten im Rettungsdienst durch Ausschreibungen einzusparen, begrüßenswert. Auch ist es sicher richtig, dass hier in der Vergangenheit der Markt zulasten der Kostenträger nicht geöffnet wurde. Gerade das Beispiel der Region Hannover taugt dabei aber nicht, da hier einige Voraussetzungen für eine sinnvolle Ausschreibungspraxis fehlen. Bei einer Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen gibt es einiges zu bedenken: Die Qualität dieser Leistungen ist zu einem nicht unerheblichen Anteil von einer profunden Ortskenntnis und der Kenntnis der lokalen Infrastruktur abhängig. Nicht alle Einsatzorte haben eine Adresse, welche ein Navigationsgerät problemlos fände. Das Versorgungsspektrum der Krankenhäuser ist nicht immer konstant; beispielsweise ist im Kreiskrankenhaus X der Unfallchirurg Y mit handchirurgischer Zusatzausbildung nicht täglich verfügbar. Solches Wissen zu erwerben dauert. Bei jedem Wechsel von Rettungsdienstmitarbeitern fangen diese wieder bei null an. Gerade in Niedersachsen bietet das Rettungsdienstgesetz nur Rückhalt für einen Minimalstandard. Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst ist derzeit nicht vorgesehen. Personalstandards beschränken sich auf „geeignetes Personal“, der Rettungsassistent (RA, Lehrberuf mit zweijähriger Ausbildung) wird nicht einmal erwähnt. Dies hat in der Region Hannover zur Folge, dass trotz Rendezvoussystem nur noch „Rettungswagen“ (RTW) nach neuer Europanorm (Notfallambulanz Typ C) – statt der bisher üblichen alten deutschen Notarztwagen (NAW Standard) – beschafft werden. Natürlich sind die RTW neueren Standards in der Anschaffung wesentlich billiger als die deutlich besser ausgestatteten und größeren NAW. Diese RTW werden dann zunehmend nur mit einem Rettungssanitäter (RS, 520 Stunden Ausbildung) und einem Rettungshelfer (RH, 160 Stunden Lehrgang) besetzt . . . Die Krankenkassen haben während der Ausschreibung darauf gedrängt, auch ehrenamtliches Personal einzusetzen und von vorneherein bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Als langjährig in der Region tätiger Notarzt erlebe ich hier eine nicht hinnehmbare Abkehr von etablierten Standards und einen Rückfall auf das Versorgungsniveau der frühen Achtzigerjahre. Unabdingbare Voraussetzung für eine sinnvolle Vergabe von Rettungsdienstleistungen über Ausschreibungen ist die verbindliche Definition von Standards durch den Gesetzgeber und eine Überwachung dieser Standards durch einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst . . .
Dr. med. Hans-Peter Reiffen,
Notarzt in der Region Hannover,
Weiter auf
Die EU-Kommission drängt auf einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe von Aufträgen für den Rettungsdienst (DÄ 5/2007: „EU-Kommission kritisiert Vergabepraxis“ von Petra Spielberg).
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Der Autor sagt aber das, was ich darstellte....Teeernte hat geschrieben:(11 Jan 2019, 19:48)
Regional unterschiedlich...
Aber es geht NUR um GELDEINSPARUNG auf Kosten anderer.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/55251 ... en-Ja-aber
Weiter auf
Es gibt keine Ausschreibung bzw freie Vergabe.Grundsätzlich ist der Ansatz, Kosten im Rettungsdienst durch Ausschreibungen einzusparen, begrüßenswert. Auch ist es sicher richtig, dass hier in der Vergangenheit der Markt zulasten der Kostenträger nicht geöffnet wurde.
Das ist aber nicht Kern des Themas und auch nicht meiner Aussage über Aufgabe und Wirkung des Ehrenamtes
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Deutlich genug ? Die EU hat sich durchgesetzt. AUSSCHREIBUNGSPFLICHT.,McKnee hat geschrieben:(11 Jan 2019, 19:52)
Der Autor sagt aber das, was ich darstellte....
Es gibt keine Ausschreibung bzw freie Vergabe.
Das ist aber nicht Kern des Themas und auch nicht meiner Aussage über Aufgabe und Wirkung des Ehrenamtes
107 Abs. 1 Nr. 4 GWB gestattet zwar eine Direktvergabe an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen – jedoch nur für Rettungsdienstleistungen, die im Rahmen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes oder der Gefahrenabwehr erbracht werden, d. h. gerade nicht für Leistungen des alltäglichen Rettungsdienstes.
Seit dem 18. April 2016 gilt in Deutschland ein umfassend novelliertes Vergaberecht, von dem auch der Rettungsdienst betroffen ist.
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Teeernte hat geschrieben:(11 Jan 2019, 20:01)
Deutlich genug ? Die EU hat sich durchgesetzt. AUSSCHREIBUNGSPFLICHT.,
Seit dem 18. April 2016 gilt in Deutschland ein umfassend novelliertes Vergaberecht, von dem auch der Rettungsdienst betroffen ist.
Wie definiert sich Gefahrenabwehr?107 Abs. 1 Nr. 4 GWB gestattet zwar eine Direktvergabe an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen – jedoch nur für Rettungsdienstleistungen, die im Rahmen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes oder der Gefahrenabwehr erbracht werden, d. h. gerade nicht für Leistungen des alltäglichen Rettungsdienstes.
Wir sollten nun noch die Referenznummern nachschlagen, die im § 107 I Nr 4 GWB genannt sind.
Darüber hinaus spricht die entsprechende Einschränkung bereits eine deutliche Sprache
Ich verstehe ehrlich nicht, warum du dich hieran so festbeißt. Ich sagte doch, es verfehlt das Thema.mit Ausnahme des Einsatzes von Krankenwagen zur Patientenbeförderung
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
McKnee hat geschrieben:(11 Jan 2019, 20:12)
Wie definiert sich Gefahrenabwehr?
Wir sollten nun noch die Referenznummern nachschlagen, die im § 107 I Nr 4 GWB genannt sind.
Darüber hinaus spricht die entsprechende Einschränkung bereits eine deutliche Sprache
Ich verstehe ehrlich nicht, warum du dich hieran so festbeißt. Ich sagte doch, es verfehlt das Thema.
...und Patientenbeförderung ....ist kein Rettungseinsatz - hier vor Ort macht das der örtliche Taxifritze.... Es gibt auch Liegefahrzeuge ....ohne Sani ohne Ausrüstung...Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr, die von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden und die unter die folgenden CPV-Nummern fallen: 75250000-3, 75251000-0, 75251100-1, 75251110-4, 725251120-7, 75252000-7, 75222000-8, 98113100-9 und 85143000-3 mit Ausnahme des Einsatzes von Krankenwagen zur Patientenbeförderung;
(Es ist zum Teil Ländersache.)
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Darum ist der Krankentransport auch Teil des Gewerberechts. Es ist eher fraglich, ob das Gewerberecht und die Gewerbefreiheit auf das Rettungswesen anwendbar istTeeernte hat geschrieben:(11 Jan 2019, 20:29)
...und Patientenbeförderung ....ist kein Rettungseinsatz - hier vor Ort macht das der örtliche Taxifritze.... Es gibt auch Liegefahrzeuge ....ohne Sani ohne Ausrüstung...
(Es ist zum Teil Ländersache.)
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Re: Rettung für den Rettungsdienst?
Nur...McKnee hat geschrieben:(11 Jan 2019, 20:31)
Darum ist der Krankentransport auch Teil des Gewerberechts. Es ist eher fraglich, ob das Gewerberecht und die Gewerbefreiheit auf das Rettungswesen anwendbar ist
Bei gemischten Aufträgen über den Einsatz von Krankenwagen zur Patientenbeförderung und gleichzeitiger medizinischer Versorgung (qualifizierter Krankentransport) greift die Bereichsausnahme ein, wenn die Leistungen des RD einen höheren Wert haben als die der reinen Patientenbeförderung.
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