Nein, wenn sie ihre Vorstellungen zur Umsetzung konkret formulierte, würde das auf Verfassungswidrigkeit hinauslaufen.
Dass die Diskussion um das Familienbild Propagandalügen sind, erkennt man schon daran, dass die AfD nicht einmal ihrem eigenen Personal ihr angebliches Familienbild aufdrückt. Wieso sollte sie es dann staatlich verordnen?
Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Die AfD hat von ihren Plänen teilweise Abstand genommen, weil sie ihrem eigenen Personal schaden würden.
https://www.n-tv.de/politik/AfD-will-Eh ... 84586.html
Eigentlich hatte es einen Passus im geplanten Parteiprogramm gegeben, der die Forderung enthielt, dass "schwerwiegendes Fehlverhalten, welches sich gegen die eheliche Solidarität richtet", bei Scheidungen "Berücksichtigung" finden müsse. Im Klartext heißt das: Die AfD wollte bei Scheidungen das sogenannte Schuldprinzip wieder einführen. Dieses war bis in die 1970er-Jahre üblich. Demnach hatte derjenige, der nach Ansicht der Richter Schuld am Scheitern der Ehe trug, zum Beispiel keinen Anspruch auf Unterhalt.
Das kommt Frauke Petry sicherlich entgegen. Denn: Sie hat sich laut "Bild"-Zeitung bereits im Mai 2015 von ihrem Ehemann Sven getrennt und ist mittlerweile mit ihrem Parteifreund Marcus Pretzell liiert. In einer offiziellen Stellungnahme der AfD hieß es dann im Oktober, dass die Trennung im "gegenseitigen Einvernehmen" passiert sei. Seitdem leben die vier Kinder abwechselnd bei Mutter und Vater.
Schuldprinzip würde Prozess bei Petrys bedeuten
Würde das Schuldprinzip wieder gelten, hätte es im Falle der Petrys einen Gerichtsprozess gegeben, in dem genau dargelegt würde, wer die Ehe zerstört hat. Außerdem läuft der Ehebrecher Gefahr, das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder zu verlieren.
Vielleicht geschieht dies im raunenden Bild, das ihre Gegner von der AfD zeichnen, aber nicht in der Realität. Die AfD will das gar nicht; die Leute sind völlig zufrieden, wenn sich Menschen individuell für ein anderes Modell entscheiden, wie beispielsweise eine Alice Weidel.
Eben nicht wie Alice Weidel.
Die AfD will, dass sich die Familienpolitik des Bundes und der Länder am Bild der Familie aus Vater, Mutter und Kindern orientiert. Wir lehnen alle Versuche ab, den Sinn der Wörter „Familie“ und „Ehe“ in Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz auf andere Gemeinschaften auszudehnen und der Familie auf diesem Wege den besonderen staatlichen Schutz zu entziehen. Das heißt konkret, die AfD will sowohl Alleinerziehende als auch gleichgeschlechtliche Familien aus dem Grundgesetz und somit aus der Familienpolitik herausnehmen und ihnen auf diese Weise den "besonderen staatlichen Schutz entziehen". Sie will genau das ausführen, was sie anderen fälschicherweise vorwirft. Alice Weidel mit Schweizer Wohnsitz kann das natürlich egal sein.
Und nun zum zweiten Artikel, den du rein zufällig ignoriert hast.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... z-politik/
Seit dem 13. März ist die AfD eine neue politische Kraft in Deutschland. Ihre politischen Ziele lassen sich aber in wichtigen Punkten nicht mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbaren. Joachim Wieland zeigt die Konfliktpunkte.
Die AfD (Alternative für Deutschland) hat bei den Landtagswahlen in Sachen-Anhalt, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz triumphiert. Programme für die einzelnen Länder gab es bereits, nun hat die Partei einen Entwurf für ein Grundsatzsprogramm erstellt, das unter anderem auf eine andere staatliche Ordnung abzielt, als sie im Grundgesetz angelegt ist. [...]
Austritt aus der EU oder Auflösung
[...]
Abschaffung der Rechtsmittelinstanz
[...]
Keine Sozialleistungen für "selbstgewählte" Alleinerziehende
[...]
Psychisch Kranke in Sicherungsverwahrung
[...]
Die AfD wird in Zukunft, wenn sie in mehreren Landtagen vertreten ist, ihr Verhältnis zur Verfassung klären müssen. Der Vorrang der Verfassung in Deutschland verbietet es, dass sich eine politische Partei nach ihrem Gutdünken über die Vorgaben hinwegsetzt, die das Grundgesetz für den politischen Prozess macht. Auch eine Protestpartei ist an das Recht gebunden und bewegt sich nicht in einem rechtsfreien Raum.
Prof. Dr. Joachim Wieland lehrt Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.
In [...] stehen jeweils die Ausführungen, weshalb er diese Punkte mit dem GG nicht für vereinbar hält. Ja, ich weiß: Einen AfD-Fan ficht das nicht an.