Hallo Dark Angel,
Widersprüchliche Aussagen
1)
Dark Angel hat geschrieben:(15 Jul 2018, 17:38)
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Das Grundgesetz erlaubt Enteigung nur unter ganz bestimmten Bedingungen bei angemessener Entschädigung.
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2)
Dark Angel hat geschrieben:(15 Jul 2018, 17:38)
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Siehe oben ==> In der Bundesrepublik kann Enteignung eben NICHT "demokratisch" beschlossen werden!
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Unter 1) gibst du selbst zu, dass Enteignung prinzipiell möglich ist. Damit ist die Behauptung 2) in dieser allgemeinen Fassung falsch.
3)
EinePerson hat geschrieben:(15 Jul 2018, 12:58)
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Wenn man jedoch sagt, Deutschland ist eine Demokratie, dann ist eine Vergesellschaftung auf demokratischem Wege möglich.
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Dark Angel hat geschrieben:(15 Jul 2018, 17:38)
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NEIN - dem steht das
Grundrecht auf Eigentum - Art.14 GG - entgegen. Art.14 GG unterliegt der
Ewigkeitsklausel
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Nochmal derselbe Punkt: Das Grundrecht auf Eigentum kann prinzipiell über Artikel 14 übergangen werden unter bestimmten Bedingungen. Wie du selbst unter 1) zugibst. Auch diese Aussage ist in dieser allgemeinen Form falsch.
4)
EinePerson hat geschrieben:(15 Jul 2018, 12:58)
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Das heißt, die angeführten von dir zitierten Textpassagen geben weder her, dass die Linke gegen das GG verstößt mit ihrem Vorhaben nach Vergesellschaftung, noch dass sie demokratiefeindlich wäre.
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Dark Angel hat geschrieben:(15 Jul 2018, 17:38)
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Doch genau das tut die LINKE! Ihre Vorstellungen/Forderungen nach Verstaatlichung/Vergesellschaftung strukturbestimmender Unternehmen sind verfassungsfeindlich!
Über fremdes Eigentum hat niemand zu bestimmen bzw zu entscheiden, außer dem Eigentümer selbst!
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Und wieder das selbe: Artikel 14 erlaubt es prinzipiell, dass Enteignung durchgeführt wird, es findet keine Einschränkung statt, dass „strukturbestimmende Unternehmen“ da ausgenommen wären. Gerade in diesem Bereich liese sich meiner Meinung nach besonders gut argumentieren, dass es dem Gemeinwohl dienen würde, wenn z.B. Großbanken, Wasserversorgung, Stromversorgung, etc wieder zurück in staatliche Hand gehen. Aber das ist ein Thema für sich.
Grundsätzlich erlaubt es Artikel 14, unter bestimmten Bedingungen sehr wohl über ‚fremdes Eigentum‘ zu bestimmen. Das hast du unter 1) selbst zugegeben. Dass die Vorhaben der Linke hier verfassungsfeindlich sind hast du nach wie vor nicht gezeigt. Da die Linke nirgendwo sagt, dass sie „willkürlich“ oder „Entschädigungslos“ enteignen würde. Wenn du das Gegenteil beweisen kannst, bitte belege das mit glaubwürdigen Quellen.
5)
Dark Angel hat geschrieben:(15 Jul 2018, 17:38)
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Doch tun sie, weil es
keine Befugnis gibt, über fremdes Eigentum zu bestimmen bzw zu entscheiden - auch keine "demokratische".
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Selbes Argument wie zuvor, Artikel 14, deine eigene Aussage in 1).
6)
Dark Angel hat geschrieben:(15 Jul 2018, 17:38)
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Die LINKE
will enteignen, sie
will die Kontrolle über fremdes Eigentum - das IST verfassungswidrig.
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Artikel 14 und deine Aussage unter 1).
Fällt es dir selbst nicht auf, dass das, was du in 1) selbst zugibst – was in Artikel 14 GG steht, dass Enteignung sehr wohl möglich und legal sein kann – dass das Punkten 2) bis 6) widerspricht? Du widersprichst dir selbst. Du sagst ja, Enteignung kann legal sein und dann sagst du 5 mal, nein, sowas ist IMMER undemokratisch und verstößt IMMER gegen das GG. Obwohl das GG selbst ausdrücklich die Enteignung erlaubt. Ja, die Enteignung ist an Bedingungen geknüpft – aber dennoch prinzipiell erlaubt.
Aussagen für die Belege notwendig sind
Dark Angel hat geschrieben:(15 Jul 2018, 17:38)
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Die Bedingungen und Ausnahmen unter denen das GG Enteignung zulässt, sind nicht kongruent mit den Vorstellungen der LINKEN!
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Bitte zitiere die entsprechenden Passagen im Parteiprogramm, oder Grundsatzprogramm, die genau das belegen. Denn wie wir gesehen haben sind Enteignungen sehr wohl mit dem GG vereinbar.
Dark Angel hat geschrieben:(15 Jul 2018, 17:38)
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"Sie forderten die Verwirklichung von Recht und Freiheit für alle Menschen. Doch erst die Befreiung aus der Herrschaft des Kapitals und aus patriarchalen Verhältnissen verwirklicht die sozialistische Perspektive der Freiheit und Gleichheit für alle Menschen. Dies haben insbesondere Marx, Engels und Luxemburg gezeigt."
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Hier wird deutlich wie sich die LINKE die "Umgestaltung" der Gesellschaft vorstellt und wie die - Vergesellschaftug genannte - Enteignung durchgeführt werden soll.“
Wirklich? Beschreib doch mal genau, wie sie sich eine Enteignung vorstellen und bitte belege das mit glaubwürdigen Quellen. Wenn du die LINKE kritisieren willst, indem du Texte von Marx, Engels, oder sonst wem kritisierst, dann musst du auch nachweisen, dass die Linke GENAU DIESE Forderungen von Marx, Engels, etc ebenso trägt. Der einfache Verweis darauf, dass Marx, Engels und Luxemburg gezeigt hätten, dass man die Freiheit des Menschen durch die Befreiung von der Herrschaft des Kapitals erreicht, gibt nämlich keinen Blankocheck dafür, ALLES was Marx, Engels, Luxemburg, etc jemals gefordert haben, den Linken zu unterstellen.
Wenn ich als Physiker bei einer Herleitung oder Erklärung auf die Arbeit eines anderen Physikers verweise und sage: „grundlegende Arbeit dazu hat bereits xy geleistet“ - dann heißt das eben NICHT, dass ich alles, was er jemals getan hat übernehme, befürworte, etc. Du solltest da schon etwas genauer arbeiten. Bisher lese ich aus deinen Texten sehr viel nicht belegte Aussagen heraus. Vielleicht kannst du die beweisen, vielleicht nicht, vielleicht sind sie auch zutreffend, vielleicht aber auch nicht. Ich bemühe mich meine Aussagen zu belegen, gegebenenfalls auch auf Nachfrage – mach du das bitte auch. Ansonsten verkommen Diskussionen schnell zu „Doch!“ „Nein!“ „Doch, Doch!!!“ „Nein, auf keinem Fall!!!!“ - Gefechten. Davon profitiert niemand.
Dark Angel hat geschrieben:(15 Jul 2018, 17:38)
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Mit "alles" kontrollieren, sind auch die Lebensbereiche des Individuums gemeint und auch da will die LINKE Kontrolle ausüben.
Lies das Grundsatzprogramm und zwar das Ganze. Für die LINKE ist auch das Private/Intime politisch und muss kontrolliert werden.
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Bitte zitiere die entsprechenden Passagen – dann können wir über etwas Konkretes reden. Ansonsten ist das eine ziemlich luftige Unterhaltung.
Artikel 14, GG und 79, GG
„(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
https://dejure.org/gesetze/GG/79.html
Dort steht Artikel 1 UND Artikel 20 – NICHT 1 bis 20!
Dark Angel hat geschrieben:(16 Jul 2018, 11:02)
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Unverletzlich und unveräußerliche
Grundrechte sind in Art. 2 bis 19 GG festgeschrieben, dazu gehört auch Art.14 GG. Grundrechte sind Ausschlussrechte
gegen den Staat. Der Staat hat die Grundrechte zu garantieren. Unverletzlich und unveräußerlich (und unteilbar ==> vergl. AEMR) bedeutet Grundrechte sind
unantastbar.
Wenn das stimmen würde, was du da schreibst, dann sollte es im Laufe der Existenz der BRD/Deutschlands niemals dazu gekommen sein, dass einer der Artikel 2-19 geändert wurde. Du sagst ja selbst, sie sind „unantastbar“ und behauptest, dass Artikel 79 hier greifen würde.
Hier werden Änderungen am Grundgesetzt aufgelistet, die in den Jahren 1986 bis 2017 vorgenommen wurden:
1993: „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16 und 18)“
1994: „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a)“
1998: „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 13)“
2000: „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16)“
2000: „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 12a)“
https://www.bundestag.de/blob/272508/ce ... f-data.pdf
Es wurden also Artikel 3, 12, 13, 16 (zwei mal) und 18 geändert. Offensichtlich sind die Artikel 2-19 also NICHT von Artikel 79 geschützt. Und das sind lediglich die Änderungen ab 1986 – man könnte nun auch mal schauen, welche Änderungen davor vorgenommen wurden. Kommen sicher auch noch mal ein paar mehr dazu.