Rechtssicherheit des Verfassungsgerichtes

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Nomen Nescio
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Re: Rechtssicherheit des Verfassungsgerichtes

Beitrag von Nomen Nescio »

Moses hat geschrieben:(17 Jan 2018, 14:18)

Theoretisch ist vieles möglich - aber bereits die geteilte Wahl durch Bundestag und Vertreter der Bundesländer macht ein Durchreifen fast unmöglich.
das sagte der ex-vorsitzende des höchsten gerichts bei uns auch. dennoch, wenn er das beunruhigend findet, soll man dar5üvber nachdenken.
dann gibt es noch ein problem. wird bei jeder wahl entweder durch bundesrat oder bundestag bestimmt, oder stimmen sie 50-50. denn was passiert wenn man eine pattsituation bekommt?
Zuletzt geändert von Nomen Nescio am Mi 17. Jan 2018, 14:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Nomen Nescio
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Re: Rechtssicherheit des Verfassungsgerichtes

Beitrag von Nomen Nescio »

Zunder hat geschrieben:(17 Jan 2018, 12:34)

Es geht ja nicht darum, daß sie sich über Recht und Gesetz erheben, sondern über die Interessen der Partei, auf deren Ticket sie ins Amt gekommen sind.
es gibt ja immer leute die das nicht können. bei politiker ist das allgemein bekannt. aber auch bei richter sieht man das. und da habe ich als trauriges beispiel hitlers verurteilung nach dem mißlungenen putsch.
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Moses
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Re: Rechtssicherheit des Verfassungsgerichtes

Beitrag von Moses »

Nomen Nescio hat geschrieben:(17 Jan 2018, 14:22)

dann gibt es noch ein problem. wird bei jeder wahl entweder durch bundesrat oder bundestag bestimmt, oder stimmen sie 50-50. denn was passiert wenn man eine pattsituation bekommt?
Das Gericht besteht aus 16 Richtern die jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden - ein Patt zwischen den beiden Häusern ist ausgeschlossen
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Excellero
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Re: Rechtssicherheit des Verfassungsgerichtes

Beitrag von Excellero »

ich finde die wichtigsten Richter eines Landes sollten die Bürger direkt wählen. Ich halte das Wahlverfahren in Deutschland ebenfalls problematisch.
Um fremden Wert willig und frei anzuerkennen, muß man eigenen haben.
-Immanuel Kant
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Nomen Nescio
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Re: Rechtssicherheit des Verfassungsgerichtes

Beitrag von Nomen Nescio »

Moses hat geschrieben:(17 Jan 2018, 14:28)

Das Gericht besteht aus 16 Richtern die jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden - ein Patt zwischen den beiden Häusern ist ausgeschlossen
dann ist politische beeinflussung theoretisch sogar nicht schwierig.
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pikant
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Re: Rechtssicherheit des Verfassungsgerichtes

Beitrag von pikant »

Nomen Nescio hat geschrieben:(17 Jan 2018, 14:22)

das sagte der ex-vorsitzende des höchsten gerichts bei uns auch. dennoch, wenn er das beunruhigend findet, soll man dar5üvber nachdenken.
dann gibt es noch ein problem. wird bei jeder wahl entweder durch bundesrat oder bundestag bestimmt, oder stimmen sie 50-50. denn was passiert wenn man eine pattsituation bekommt?
das gibt es nicht, denn jede Kammer hat 8 Richter und man weiss ja, wer vom Bundestag- und wer vom Bundesrat gewaehlt worden ist. Wenn jetzt ein Richter ausscheidet schaut man ganz einfach, von welcher Institution dieser damals gewaehlt worden ist und schon weiss man, wer zu waehlen hat :)
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Moses
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Re: Rechtssicherheit des Verfassungsgerichtes

Beitrag von Moses »

Nomen Nescio hat geschrieben:(17 Jan 2018, 14:31)

dann ist politische beeinflussung theoretisch sogar nicht schwierig.
Bei 17 verschiedenen Parlamenten, die Einfluss auf die Wahl haben?
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Nomen Nescio
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Re: Rechtssicherheit des Verfassungsgerichtes

Beitrag von Nomen Nescio »

Moses hat geschrieben:(17 Jan 2018, 14:32)

Bei 17 verschiedenen Parlamenten, die Einfluss auf die Wahl haben?
bundestag ist doch nur 1 parlament?
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Re: Rechtssicherheit des Verfassungsgerichtes

Beitrag von H2O »

Moses hat geschrieben:(17 Jan 2018, 14:32)

Bei 17 verschiedenen Parlamenten, die Einfluss auf die Wahl haben?
Lieber Moses, vermutlich denkt NN immer in der Systematik der niederländischen Verfahrensweise? Natürlich hatte NN nach unseren deutschen Abläufen gefragt... und nun reden wir an einander vorbei. Denn ich meine auch, daß an unseren deutschen Abläufen nichts dergleichen zu bemängeln ist.
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Re: Rechtssicherheit des Verfassungsgerichtes

Beitrag von Moses »

Nomen Nescio hat geschrieben:(17 Jan 2018, 14:35)

bundestag ist doch nur 1 parlament?
richtig aber der Bundesrat sitzen Regierungsmitglieder der Landesregierungen (16) und diese werden durch die jeweiligen Landesparlamente gewählt
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Re: Rechtssicherheit des Verfassungsgerichtes

Beitrag von H2O »

Nomen Nescio hat geschrieben:(17 Jan 2018, 14:35)

bundestag ist doch nur 1 parlament?
Lieber NN, wir haben eine Bundesrepublik mit 16 Landesparlamenten und einem Bundestag. Die 16 Landesparlamente werden bei einer Richterwahl zum Bundesrat zusammengefaßt. Bundestag und Bundesrat bestehen meist aus buntscheckigen Parteizusammensetzungen. Da wird es schwer, daß eine Partei sich mit ihrem Willen durchsetzen kann.

Und wenn ein Verfassungsrichter einmal im Amt ist, dann ist er nur noch dem Gesetz verpflichtet. Willkürlich entlassen kann ihn dann niemand mehr!
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Nomen Nescio
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Re: Rechtssicherheit des Verfassungsgerichtes

Beitrag von Nomen Nescio »

H2O hat geschrieben:(17 Jan 2018, 14:42)

Lieber NN, wir haben eine Bundesrepublik mit 16 Landesparlamenten und einem Bundestag. Die 16 Landesparlamente werden bei einer Richterwahl zum Bundesrat zusammengefaßt. Bundestag und Bundesrat bestehen meist aus buntscheckigen Parteizusammensetzungen. Da wird es schwer, daß eine Partei sich mit ihrem Willen durchsetzen kann.

Und wenn ein Verfassungsrichter einmal im Amt ist, dann ist er nur noch dem Gesetz verpflichtet. Willkürlich entlassen kann ihn dann niemand mehr!
H2O: es geht hier um den theoretischen fall. die CDU-CSU hatte doch auch öfter (?) mehr als 50% der mandate im bundestag. stell mal vor daß die AfD das leistet. das könnte theoretisch bereits zu erheblich änderungen führen.
da werden z.b. die bedingungen zum wählen zu dürfen geändert.

oder in der türkei: das hochgericht befielt etwas und ein niedrigeres gericht verweigert die ausführung.
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Re: Rechtssicherheit des Verfassungsgerichtes

Beitrag von H2O »

Nomen Nescio hat geschrieben:(17 Jan 2018, 15:57)

H2O: es geht hier um den theoretischen fall. die CDU-CSU hatte doch auch öfter (?) mehr als 50% der mandate im bundestag. stell mal vor daß die AfD das leistet. das könnte theoretisch bereits zu erheblich änderungen führen.
da werden z.b. die bedingungen zum wählen zu dürfen geändert.

oder in der türkei: das hochgericht befielt etwas und ein niedrigeres gericht verweigert die ausführung.
Im Fall Deutschlands sehe ich diese Möglichkeit nur bei verfassungsändernder Mehrheit im Bundestag und Bundesrat. Dann kann man so zu sagen alles beschließen... auch den Lehrsatz, daß die Erde eine Scheibe ist. Dann muß also eine Partei oder die Sicht einer Angelegenheit eine 2/3-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat finden.

Ohne diese Möglichkeit hätten wir das Ende unserer gesellschaftlichen Entwicklung erreicht. Am Ende geht immer alle Gewalt vom Volke aus. Das wollen wir doch nicht ändern!

Ich möchte unsere gesellschaftlichen Verhältnisse nicht gern mit denen der Türkei vergleichen. Da hat sich ja nun so vieles verändert, daß ich dort schon gar nichts durchschaue. Eine Demokratie nach europäischen Maßstäben ist die Türkei nicht. Deshalb liegt der Beitrittsantrag der Türkei zur EU auch sehr tiefgekühlt auf Eis.
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Re: Rechtssicherheit des Verfassungsgerichtes

Beitrag von Dampflok94 »

Zunder hat geschrieben:(17 Jan 2018, 12:34)

Es geht ja nicht darum, daß sie sich über Recht und Gesetz erheben, sondern über die Interessen der Partei, auf deren Ticket sie ins Amt gekommen sind.
Das eine folgt aus dem anderen. Wenn sich Verfassungsrichter nur an Recht und gesetz halten, dann sind logischerweise die Interessen der Parteien außen vor.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
immernoch_ratlos
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Re: Rechtssicherheit des Verfassungsgerichtes

Beitrag von immernoch_ratlos »

H2O hat geschrieben:Bisher bin ich davon ausgegangen, daß Rechtssicherheit bedeutet, daß Gesetze und Verträge auf gesetzlicher Grundlage in einem Staatswesen absoluten Vorrang vor politischen Entscheidungen und anderer Willkür haben.
Das wird hoffentlich auch so bleiben !

Was all die Fragen angehen - ja heute hat auch das Bundesverfassungsgericht seinen "WEB-Auftritt"
gleich ganz vorn findet sich die "Clubordnung" :
BVerfG hat geschrieben:Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.
Noch detaillierter aus dem WIKI "Bundesverfassungsgericht (BVerfG)"
Wahl im Bundesrat
Im Bundesrat werden die Richter seit Bildung des Gerichtes durch das Plenum gewählt. Grundlage ist hierbei in der Regel ein durch die Ministerpräsidenten eingebrachter Antrag. Zur Annahme des Antrags und somit zur Wahl des Vorgeschlagenen muss dieser eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen des Bundesrates, also 46 von 69 Stimmen, auf sich vereinigen (§ 7 BVerfGG).

Wahl im Bundestag
Seit einer Überarbeitung des Wahlverfahrens durch Gesetzesbeschluss vom 24. Juni 2015 zum 30. Juni 2015 (BGBl. I S. 973) erfolgt die Wahl der Richter durch das Plenum des deutschen Bundestages mit verdeckten Stimmkarten ohne Aussprache.

Zur Wahl hat der Kandidat eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich zu vereinigen, diese muss jedoch mindestens die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Bundestages betragen. Zur Vorbereitung der Wahl setzt der Bundestag einen zwölf Mitglieder umfassenden Wahlausschuss ein, der vom ältesten Mitglied einberufen und geleitet wird. Die Mitglieder dieses Ausschusses werden nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren aufgrund von Vorschlagslisten gewählt.

Der Ausschuss berät vertraulich – die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet – und beschließt mit mindestens acht von zwölf Stimmen, dem Bundestag einen Wahlvorschlag zu unterbreiten. Dieses Verfahren soll gewährleisten, dass nur Kandidaten mit hinreichender Unterstützung dem Plenum zur Wahl vorgelegt werden (§ 6 BVerfGG).

Vor der Überarbeitung des Wahlverfahrens war der Wahlausschuss direkt für die verbindliche Wahl zuständig, die Wahl wurde also nicht durch das Plenum durchgeführt. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Vorgehen zwar für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, kritisiert wurde jedoch vornehmlich die fehlende Transparenz im Verfahren
Das kannst Du Nomen direkt bei euch Zuhause so verkaufen. Es wird Jahre dauern bis jeder da voll durchblickt - liebevoll von dt. Gesetzesschnitzern hergestellt - da kann ja nix danebengehen - hoffen jedenfalls alle ... :cool:
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)
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