schokoschendrezki hat geschrieben:(18 Jan 2018, 07:41)
Die Möglichkeit der Änderung, Aufhebung oder Neuschaffung von Strafgesetzparagraphen ist mit Artikel 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik ("Gewaltenteilung") Bestandteil der sogenannten Ewigkeitsklausel und sichert der Legislative genau dieses Grundrecht der Gesetzesinitiative für alle Zeit zu.
Soviel Käse in einem Satz. Beeindruckend.
Zur Erinnerung:
"Die "Forderung" ist weder durch Meinungsfreiheit noch durch sonstwas gedeckt. Weil sie nach Paragraph 176 des SGB ("Sexueller Missbrauch von Kindern") gesetzlich verboten ist."
Du hast behauptet, die Forderung nach Gesetzesänderung sei verboten, was vollkommener Schwachsinn ist. Um eine Gesetzesinitiative, die jetzt anschleppst, ging es nicht. Es ist mir übrigens egal, ob du selbst nicht merkst, was du hier treibst, oder ob die anderen einfach nur für doof hältst. Deine Pseudo-Argumentation ist verlogen bis Mark.
In der "Ewigkeitsklausel" geht es definitiv nicht, um die Frage, ob die Forderung nach Gesetzesänderung verboten ist.
Dein Ablenkungsmanöver ist einfach nur Schrott.
Abgesehen davon, daß die Gesetzesinitiative ohnehin überwiegend von der Exekutive ausgeht, steht in Art. 79 GG kein Wort über die Gesetzesinitiative.
schokoschendrezki hat geschrieben:(18 Jan 2018, 07:41)Also ja: Es ist verboten, das Verbot der Gesetzesänderung durchs Parlament zu fordern.
Definitiv nicht.
Die Forderung, ein Verbot der Gesetzesänderung zu verbieten, ist übrigens etwas anderes als die Forderung nach einer Gesetzesänderung.
Das mußt du nicht kapieren, ist aber trotzdem so.
Etwas zu fordern, ist nicht nur nicht verboten, es ist ein Grundrecht:
Art. 17 GG
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
schokoschendrezki hat geschrieben:(18 Jan 2018, 07:41)
Zivilisatorische Errungenschaften wie die der Religionsfreiheit sind in der Bundesrepbulik mit der Forderung nach "Leitkultur" aktuell gefährdet. Ganz einfach.
Vielleicht weißt du es wirklich nicht, aber mit der "Leitkultur" ist genau jene Kultur gemeint, die die Religionsfreiheit als Grundrecht anerkennt, also genau das Gegenteil dessen beabsichtigt, was du unterstellst. Gefährdet wird die Religionsfreiheit von denen, die die Rechtgläubigkeit als den wahren Wert durchsetzen wollen - und ein bißchen auch von deren nützlichen Idioten, sofern diese überhaupt von gesellschaftlicher Relevanz sind.
schokoschendrezki hat geschrieben:(18 Jan 2018, 07:41)
Aber mal wirklich, Zunder. Du lebst irgendwie noch in den 70ern. Dass es da "Geh' doch rüber!" hieß und heute (bei dir) "Geh doch nach Saudi Arabien!" macht den intendierten Affekt solch dümmlicher Sprüche auch nicht intelligenter.
Ach Gottchen, was bist du heute aber wieder clever! Donnerwetter! Was für ein rhetorisches Geschick!
So dämlich, daß du nicht verstanden hast, worum es mir ging, kannst du gar nicht sein. Es ist allerdings bezeichnend, daß du solche Spielchen nötig hast.
Deine großmäulige Heldentat, dich unter der Voraussetzung der Religionsfreiheit zum Islam zu bekennen, ist nun wirklich von der billigsten Sorte.
Nochmal, als Gedankenexperiment:
"Versuch' halt mal, dich beispielsweise in Saudi-Arabien zum Judentum zu bekennen. Oder im Iran zu den Bahai.
Das wäre nicht ganz so billig zu haben wie ein Bekenntnis zum Islam in einer Kultur, in der sich die zivilisatorische Errungenschaft der Religionsfreiheit etabliert hat."
Wenn weder der Verstand, noch die Fantasie ausreichen, um zu einem realistischen Ergebnis zu kommen, bleibt immer noch die Empirie.
Vielleicht driftet Deutschland ja auch deshalb nach rechts, weil ein nicht unerheblicher Teil der Gesellschaft dieses pseudo-linke Gelaber, mit dem die eigene Dummheit als Toleranz verkauft wird, einfach satt hat.