Nach einer gewissen Erholung habe ich mich aufgemacht "das Dickicht der Grundsteuer zu durchstreifen". Bislang habe ich immer irgendwelche Antworten gefunden - (scheinbare) Widersprüche - neue Fragen.
Gesetzliche Grundlage ist das
"Bewertungsgesetz" (WIKIPEDIA) Das
"Bewertungsgesetz" selbst (Fassung 1964) und die Vorgängerfassung
"Bewertungsgesetz" (vorausgegangene Fassung von 1934) Die aktuelle Fassung - zuletzt am 04.11.2016 geändert - von wegen keiner "arbeite daran seit 1934".
Es ist in drei Teile mit insgesamt wohl 205 Paragraphen gegliedert - allein die Unterteilungen nebst Überschriften, tragen wenig dazu bei dessen Nähe zu suchen. Erheblichen Raum nimmt der "Dritte Teil" mit 26 ! Anlagen, welche die Grundlage für die Wertbestimmung bilden. Einen "kleinen Einblick" in den Umfang bietet diese Anlage :
Bewertungsgesetz (BewG) | Anlage 24 (zu § 190 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 3) | Ermittlung des Gebäuderegelherstellungswerts die sich der "Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) in Euro/m2 BGF einschließlich Baunebenkosten und Umsatzsteuer für die jeweilige Gebäudeart (Kostenstand 2010)" annimmt.
Nun könnte ich mir vorstellen all das Zeug dort zu digitalisieren (was hoffentlich bereits geschehen ist) und dann eine "Watson Variante" darauf anzusetzen. KI dürfte hier wohl dringend notwendig werden. Es soll ja um die 40 Millionen Gebäude / Grundstücke in D geben. "Von Hand" und dann noch irgendwelche Veränderungen durch "Fachleute", die das jetzt schon zähe Gebilde für Laien (wie mich z.B.) nahezu unverständlich macht.
Um wirklich nicht nur irgendwie pauschal den Wert neu zu bemessen, müsste "irgendwer" zunächst gültige Kriterien - übernehmen
- neu einführen
oder "irgendwie gerichtsfest kombinieren". Sollte das tatsächlich gelingen, wäre auch hier jeder dann "gläsern".
Ein eher kurzer Blick in die o.g. "Anlage" und ein Versuch mit den Mittel dort meine eigene Hütte zu "bewerten", zeigt wie veraltet zum Teil die Kriterien inzwischen sind. Wie muss eine modernes "Energie Plus Haus" bewertet werden, wo die übliche Heizanlage total fehlt und dafür allerlei moderne EE-Generatoren usw. Teil des Gebäudes sind ?
Das ist aber erst die "Spitze des Eisbergs". Die unterschiedlichen Gesetze (z.B. Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz) fußen auf diesen Grundlagen - auch da ist das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 7. November 2006 (eine Rüge) "unzufrieden".
Welche Bedeutung hat das BewG denn überhaupt noch - im
Gabler Wirtschaftslexikon | "Bewertungsgesetz (BewG)" findet sich diese "Kurzerklärung" mit nachfolgende "Ausführlichen Erklärung" (die wohl jeder besser dort selbst liest) :
Gabler hat geschrieben:Kurzerklärung:
Neben der Abgabenordnung (AO) ist das Bewertungsgesetz (BewG) früher einmal das wichtigste Steuergesetz gewesen, in dem alle steuerlichen Bewertungsfragen geregelt waren, und das nur insoweit nicht anzuwenden war, als spezielle Steuergesetze (bes. Einkommensteuergesetze) eigene Bewertungsvorschriften aufweisen.
Es hat jedoch an Bedeutung verloren, weil ein Großteil der Substanzsteuern heute abgeschafft ist (z.B. Gewerbekapitalsteuer), nicht mehr erhoben wird (Vermögensteuer) oder sich bei der Wertermittlung an der Steuerbilanz orientiert (verlängerte Maßgeblichkeit; Erbschaftsteuer). Deshalb ist das Bewertungsgesetz heute fast nur noch für die Grundsteuer von zentraler Bedeutung.
Gemeint ist dabei das "Gesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 1.2.1991 mit zahlreichen späteren Änderungen" - was eigentlich auf reichliche gesetzgeberischen Tätigkeit hinweist...
Knackpunkt ist bei allem der sog. "Einheitswert" der was "Einheit" angeht einiges zu wünschen übriglässt. Das WIKI
"Einheitswert" meint dazu :
Einheitswert in Deutschland
In Deutschland werden Einheitswerte zurzeit nach § 19 Abs.1 BewG Bewertungsgesetz für inländischen Grundbesitz festgestellt, und zwar für Grundstücke, Betriebsgrundstücke sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen.
Bei der Entwicklung der gesetzlichen Bestimmungen über die jeweiligen Verfahren zur Feststellung der Einheitswerte wurde zwar zu erreichen versucht, dass das Ergebnis dem tatsächlichen Wert (Marktwert, Verkehrswert) möglichst nahekommt; bei der Feststellung können naturgemäß aber nicht alle Umstände berücksichtigt werden, die den Wert beeinflussen.
Mittlerweile weichen die Einheitswerte auch schon deshalb weit vom „gemeinen Wert“ (nach § 9) des Grundstücks ab, weil sie auf der Grundlage der Wertverhältnisse zur Zeit des Hauptfeststellungszeitpunkts 1. Januar 1964 bzw. 1. Januar 1935 festgestellt worden sind
Weil der Inhalt allein schon sehr umfangreich ist wenigstens ein WIKI :
Grundsteuer (Deutschland) das deutlich informativer ist als das beinahe gleichnamige
Grundsteuer welches wenig preisgibt...
Doch dieses Zitat aus
Grundsteuer (Deutschland) erklärt was da wohl aus dem Ruder läuft :
Aufkommen und lokalpolitische Bedeutung
Bundesweit betrug das Aufkommen der Grundsteuer im Jahr 2014 ca. 11,3 Mrd. €. Davon entfallen 10,9 Mrd. € auf die Grundsteuer B und 0,4 Mrd. € auf die Grundsteuer A. Für die Finanzplanung ist sie allerdings als Substanzsteuer von Bedeutung, da die Grundsteuer eine verlässliche Größe ist. Die Einheitswerte der Grundstücke sind wenig veränderlich bzw. entwickeln sich durch weitere Bebauung eher nach oben.
Zudem gibt es durch dingliche Haftung und persönliche Haftung praktisch keine Steuerausfälle zu beklagen. Das Aufkommen der Grundsteuer B macht in den Ländern zwischen 10 % in Bayern und 16 % in Sachsen des gemeindlichen Steueraufkommens aus.
Seit 2009 ist der bundesdurchschnittliche Hebesatz deutlich von 400 auf 440 Punkte 2014 gestiegen. Das Aufkommen stieg parallel um 23 %. Im Bundesdurchschnitt vereinnahmen die Gemeinden der Flächenländer 2014 146 Euro je Einwohner. Das Spektrum bewegt sich zwischen 99 Euro in Sachsen-Anhalt und 159 Euro in Niedersachsen.
Auf einzelgemeindlicher Ebene vereinnahmen die Gemeinden im Kreis Bamberg mit 75 Euro die geringsten und in Frankfurt am Main mit 302 Euro je Einwohner die höchsten Beträge. Generell lässt sich feststellen, dass das Aufkommen mit der Größe der Städte steigt.
Im Gegensatz zur Einkommen- und Gewerbesteuer ist jenes aber nicht von der lokalen Wirtschaftskraft abhängig. Die in Bezug auf die Steuerkraft zu beobachtenden wachsenden Disparitäten sind nicht auf diese Steuerquelle zurückzuführen.
Unterschiedliche Aufkommensniveaus resultieren hingegen aus Immobilienwerten und den durch die Gemeinde festgelegten Hebesätzen.
Der Großteil der Gemeinden hat die Hebesätze in den vergangenen Jahren angehoben. Damit gleichen sie auch die statischen Bemessungsgrundlagen der Immobilienwerte aus.
Obgleich das Aufkommen pro Einwohner oder gemessen am Haushalte relativ gering erscheint, hat sich die Grundsteuer B zu einer sehr prominenten Konsolidierungsmaßnahme der Gemeinden entwickelt.
Eine Ursache hierfür ist, dass das Aufkommen den Gemeinden ausschließlich zusteht und keine Umlage an Bund und Bundesländer existiert. Darüber hinaus lässt sich diese Steuererhöhung gegenüber den Bürgern gut kommunizieren.
Wenn also gerade die Städte - besonders die Großen - kräftig "hinlangen" bewirkt dies selbstverständlich bei den sog. "Nebenkosten" eine entsprechende Steigerung. Der "Hebel" wie schon zuvor festgestellt macht aus einem ansonsten "wertgleichen" Objekt überall in der Republik eine sehr unterschiedliches Belastung für alle - Mieter und Eigentümer. Wer sich die "Findungsmethoden" ansieht ist es gleichgültig wer das Objekt tatsächlich nutzt. Der veranschlagte "Nutzwert" den die Finanzämter errechnen ist ausschlaggebend. Wie viel das nun den Einzelnen kostet wird aus der Tabelle im WIKI nach Bundesländern gegliedert deutlich - "pro Kopf" min. : 77,94 € (Thüringen) max.: 237,72 € (Hamburg) deutscher Durchschnitt : 134,02 €. Klar auch das sind alles Durchschnittswerte - Land zu Stadt mit recht erheblichen Unterschieden. Da ~75% der Einwohner in Städten leben, ist deren Belastung damit auch entsprechend höher. Nun bieten Städte auch entsprechende Infrastruktur und dafür muss ja "irgendwer bezahlen"....
Mein Eindruck nach all diesen Informationen - gleichgültig wie der Grundwert (a) ausfällt, es ist der "Hebel" - Hebesatz (b), welcher den Zahlbetrag beeinflusst. Es macht wenig Sinn den Aufwand zu veranstalten, um dann am Ende dann den kommunalen Finanzierungsbedarf mit neuen Festlegungen genau wieder zu erlangen. Die notwendigen Aktionen kosten Unsummen und am Ende bleibt die Belastung der Einzelnen im selben Bereich - mutmaßlich wird der so oder so steigen - und erst recht durch diese Aktion selbst, welch ja wie alles aus den Steuertöpfen kommen muss.
Nochmal der für alle gleiche Hebesatz wirkt sich auf höhere Grundwerte ganz erheblich aus. Das würde bei genauer und realistischer Feststellung die gesamten Mietkosten die ja aus Miete + "Nebenkosten" (Inhalt die gehebelte Grundsteuer) bestehen, erhablich nach oben treiben. Ob das tatsächlich Sinn macht - und wichtiger noch ob sich das die starke Lobby z.B. "Haus und Grund" so einfach gefallen lässt
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Damit es niemandem zu langweilig wird, beim Versichern eines Gebäudes wird zur der Ermittlung des Wohngebäudewertes für die Gebäudeversicherung das Fixjahr – nämlich 1914 – herangezogen. Der vom Statistischen Bundesamt ermittelten sogenannten Baupreisindex für jedes einzelne Jahr der entsprechende Wert des Gebäudes berechnet werden kann. Auch dafür habe ich die Formel gefunden.
Der Wert von 1914 kommt als Goldwert zum Einsatz. Um den nun in €uronen umzurechnen gibt es für jedes Jahr den "passenden Index" 2005 hat das Statistische Bundesamt die Baupreisstatistik auf die Basis des Jahres 2005 umgestellt. Es gibt wohl für jedes Jahr mehrere Indizes (vermutlich weil das sonst zu einfach gewesen wäre). Ich habe mir diese "Kenntnisse" im WEB zusammengesucht und sicherheitshalber jeweils kopiert - was dabei herauskommt ist lediglich der Versicherungswert und kann weder den aktuellen Verkaufspreis noch den Einheitswert für das Finanzamt "abbilden" - ich vermute weil das viel zu einfach wäre :
Baupreisindex für 2000 = 1031,5
Baupreisindex für 2017 = 1358,3
Baupreisindex für 2018 = 1396,7 (vorläufig)
Nun sind Grundschulkenntnisse gefordert :
Wert 1914: 20.000 Mark (Goldmark !) multipliziert mit dem Baupreisindex im Jahr 2017 1358,3 = 27.166.000
jetzt noch durch 100 teilen = 271.660 der Wert in €uro
Wie ermittelt man nun den "Goldwert" - dazu habe ich auf einer Werbeseite diese
"Berechnung" gefunden. Nach Eingabe der dort verlangten Daten kommt der gesuchte Wert 1914 in (Gold)Mark dabei heraus. Ob der so stimmt, hängt von dort genutzten Algorithmus (der unbekannt ist) und den gemachten Angaben ab.
Es zeigt sich hier wurde eine sehr einfache Methode zur Wertbestimmung verwendet. Ob die wesentlich komplexeren Methoden den Grundwert zu bestimmen besser geeignet sind ? Jedenfalls mal der Index aus der "GENESIS-Online Datenbank" von destatis :
HIER (1) oder das
HIER (2)
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)