Der NSU-Prozess

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JJazzGold
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von JJazzGold »

Chruschtschow » Fr 12. Apr 2013, 10:03 hat geschrieben:
Ja, ich weiß ich bin der größte Hornochse und schuldig. Wie konnte ich nur den Verdacht gegen das Münchner Gericht richten. Sind doch schließlich nur ca.10 Tote und soviel ist das nun auch wieder nicht, wenn man sieht wieviel Asiaten es gibt.

Sie bezeichnen sich selbst als der größte Hornochse? Na ja, wenn Sie meinen.

Was exakt passt Ihnen denn an meinem Vorschlag zur Sitzplatzvergabe nicht? Prozentuale Verteilung/Opfer- Staatsbürgerschaft bedient doch die bisher bemühte Argumentation von der türkischen Regierung, über die türkischen Medien und Kolat&co bis zu den deutschen Gutmenschen? Als kann daran ja eigentlich nichts Falsches sein, oder?
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt

https://www.youtube.com/watch?v=9FBu2rVuXGI
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Tantris
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

HiOctane77 » Fr 12. Apr 2013, 11:02 hat geschrieben:
ich glaube da schätzt du das allgemeine interesse der öffentlichkeit an diesem prozess deutlich zu hoch ein,
als das da eine "schmach" oder vergleichbares entstehen könnte.
Natürlich gibts schlimmeres. Aber, peinlich und unnötig ist das halt schon...
die "aufregung" und das "riesige interesse" beschränkt sich wohl eher auf die chatting class, migrantenlobbys und linke.
die mehrheitsbevölkerung steht der sache eher relativ interessenlos gegenüber.
es war halt nicht die beste PR, dass die morde erst so ernst genommen wurden, als man nazis dahinter vermutete.
davor hat es doch keine sau interessiert.
Nein, viele neue anhänger hat die rechte bewegung durch diese morde nicht gewonnen.

Was das allgemeine interesse betrifft:
Also, hier im forum, waren die rechtsknaller erstmal extrem aktiv bei dem thema. Jede noch so dämliche lüge auf kosten der opfer kam aufs tapet... weisst du nicht mehr?

Und als es dann sogar für den blödsten fascho sichtbar wurde, dass man das nicht wegleugnen kann, schwiegen sie. Nur ganz vereinzelt... ich glaube, schelm ist der letzte mohikaner, der immernoch meint, vielleicht waren es ja doch ganz anders... armstrong betet jeden tag, dass der femifaschistin wenigestens die mordanklage erspart bleibt...

Tja... aber, sonst... über rechte gewalt, die sich nicht weglügen lässt reden rechtsknaller nicht gern. Für den normalen menschen ist das kein tabu! Gib dich da keiner täuschung hin!

ich finde das signal, welches da von bayern ausgeht höchst positiv, da hier genau der eindruck der deutschen bevölkerung, dass migranten immer eine extrawurst bekommen eben NICHT gefördert wird.
da kann die gesamte politische schickeria "empfehlungen" aussprechen - das gericht zeigt sich unabhängig - ein wertvolles zeichen an diejenigen, die einen politischen schauprozess befürchteten.

:thumbup:
Das ist es, was wir aus den rassistischen morden lernen können: die ethnie der opfer sollte nicht zu freundlich behandelt werden.

Du bist eine seele von mensch!
Sal Paradise
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Sal Paradise »

HiOctane77 » Fr 12. Apr 2013, 11:02 hat geschrieben:
ich glaube da schätzt du das allgemeine interesse der öffentlichkeit an diesem prozess deutlich zu hoch ein,
als das da eine "schmach" oder vergleichbares entstehen könnte.

die "aufregung" und das "riesige interesse" beschränkt sich wohl eher auf die chatting class, migrantenlobbys und linke.
die mehrheitsbevölkerung steht der sache eher relativ interessenlos gegenüber.
es war halt nicht die beste PR, dass die morde erst so ernst genommen wurden, als man nazis dahinter vermutete.
davor hat es doch keine sau interessiert.

ich finde das signal, welches da von bayern ausgeht höchst positiv, da hier genau der eindruck der deutschen bevölkerung, dass migranten immer eine extrawurst bekommen eben NICHT gefördert wird.
da kann die gesamte politische schickeria "empfehlungen" aussprechen - das gericht zeigt sich unabhängig - ein wertvolles zeichen an diejenigen, die einen politischen schauprozess befürchteten.

:thumbup:
Guter Beitrag!
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Tantris
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

Sal Paradise » Fr 12. Apr 2013, 11:20 hat geschrieben:
Guter Beitrag!
Sal, es ist schön, wenn du eine meinugn hast, aber, wenn du sie selber ausdrücken und begründen könntest, dann könnte man richtig diskutieren.
Wäre das nichts für dich?
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HiOctane77
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von HiOctane77 »

ich glaube eben nicht, dass da irgend etwas "unnötig" oder "peinlich" war, sonder genau richtig!

hier wird allen verschwörungstheoretikern doch ganz klar gezeigt, dass die justiz hier unabhängig von
politikschickeria, gutmenschen, migrantenverbänden und linken ist.
es gibt eben KEINE extrawurst für menschen anderer ethnien, NUR weil sie andere wurzeln haben.

das gericht ist da farbenblind :cool:

so, wie sich das doch viele wünschen!
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Tantris
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

HiOctane77 » Fr 12. Apr 2013, 12:45 hat geschrieben:ich glaube eben nicht, dass da irgend etwas "unnötig" oder "peinlich" war, sonder genau richtig!
Hm... ob das stiften von verwirrung über zuschauerplätze wirklich der wahrheitsfindung dient?
Du weisst ja vielleicht, dass wahrheitsfindung die aufgabe des gerichts ist. Nichts sonst.

Aber... immerhin hat jetzt jemand vor der BverfG geklagt, also wird das wohl hoffentlich mal allgemein geregelt und uns bleiben diese unwürdigen schauspiele erspart.

Und somit hat das gericht vielleicht tatsächlich der wahrheitsfindung gedient, indem es die abgewiesenen zuschauer zwang, den vorgang vor einem höheren gericht prüfen zu lassen.

Was hälst du eigentlich von der angeklagten? Ist die dir auch so verhasst wie die türkische presse? Oder siehst du sie ein bisschen milder?
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von HiOctane77 »

Tantris » Fr 12. Apr 2013, 13:16 hat geschrieben:
Hm... ob das stiften von verwirrung über zuschauerplätze wirklich der wahrheitsfindung dient?
Du weisst ja vielleicht, dass wahrheitsfindung die aufgabe des gerichts ist. Nichts sonst.
welche verwirrung?
so wie ich das sehe gab es eine ganz klare akkreditierung - wer zuerst kommt, mahlt zuerst. keine einflussnahme der politik, der presse oder von "empörten".
klare line - kann man sich nach richten.

Was hälst du eigentlich von der angeklagten? Ist die dir auch so verhasst wie die türkische presse? Oder siehst du sie ein bisschen milder?
ach nö - auf die tour hab ich keinen bock
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Tantris
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Tantris »

HiOctane77 » Fr 12. Apr 2013, 15:56 hat geschrieben:
welche verwirrung?
so wie ich das sehe gab es eine ganz klare akkreditierung - wer zuerst kommt, mahlt zuerst. keine einflussnahme der politik, der presse oder von "empörten".
klare line - kann man sich nach richten.
Der prozess hat halt öffentlich zu sein und das gericht dafür zu sorgen, dass interessierte zugang erhalten. Ob diese klare linie vom gericht beachtet wurde, da wäre ich mir jetzt nicht so sicher, brauche ich mir ja auch nicht zu sein, weil das ja demnächst höchstrichterlich geklärt wird.


ach nö - auf die tour hab ich keinen bock
Das ehrt dich. Es gibt nur noch wenige rechtsknaller, die hier irgendwelche märchen erzählen, von kriminellen opfern und unschuldigen terroristen. Du gehörst nicht dazu. Das ist durchaus was!
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Cat with a whip
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Cat with a whip »

http://www.sueddeutsche.de/politik/karl ... -1.1648041
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ordnete am Freitagabend an, dass das Oberlandesgericht München "eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten" vergeben müsse.
Und was wird nun aus dem Revisionsgrund?
"Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen." Joseph Weizenbaum
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epona
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von epona »

:thumbup: Gute Entscheidung.
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GG146
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von GG146 »

Umgekehrt wird ein Schuh draus, mit dem dümmlichen Versuch, durch eine verfassungswidrige Art und Weise der Platzvergabe das Verfahren "revisionsfest" zu gestalten, hat der Herr Götzl erst einen Revisionsgrund geschaffen. Wenn das Bundesverfassungsgericht nicht wäre, hätte der BGHSt später auf eine Revision der StA und / oder der Nebenkläger hin (falls irgendein Angeklagter da nicht lebenslänglich bekommen sollte) das Verfahren an eine andere Kammer des OLG München zurückverweisen müssen.

Aus der aktuellen Pressemitteilung des BVerfG:
„NSU-Verfahren“: Antrag einer türkischen Zeitung auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung teilweise erfolgreich – weitere Anträge erfolglos


(...)

Allerdings ist die Entscheidung über die Zugänglichkeit zu
Gerichtsverhandlungen, die Reservierung einer bestimmten Anzahl von
Plätzen für Medienberichterstatter und auch die Verteilung knapper
Sitzplätze an dieselben grundsätzlich eine Frage, die sich unter dem
verfassungsrechtlichen Schutz der Unabhängigkeit der Gerichte zunächst
nach einfachem Recht entscheidet und die der Prozessleitung des
Vorsitzenden in dem jeweiligen Gerichtsverfahren obliegt. Dabei hat
dieser einen weiten Entscheidungsspielraum. Das Bundesverfassungsgericht
überprüft dessen Anordnungen nur dahingehend, ob sie Verfassungsrecht
verletzen und insbesondere, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen
Anschauung
von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen.

(...)

Daher wird dem Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts
aufgegeben, nach einem von ihm im Rahmen seiner Prozessleitungsbefugnis
festzulegenden Verfahren eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an
Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern
der angeklagten Straftaten zu vergeben.

(...)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... /bvg13-024

Die ausdrückliche Erwähnung der Person des "Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts" im Zusammenhang mit der "grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts" gefällt mir dabei außerordentlich. ;)
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

GG146 » Fr 12. Apr 2013, 18:47 hat geschrieben:
Umgekehrt wird ein Schuh draus, mit dem dümmlichen Versuch, durch eine verfassungswidrige Art und Weise der Platzvergabe das Verfahren "revisionsfest" zu gestalten, hat der Herr Götzl erst einen Revisionsgrund geschaffen. Wenn das Bundesverfassungsgericht nicht wäre, hätte der BGHSt später auf eine Revision der StA und / oder der Nebenkläger hin (falls irgendein Angeklagter da nicht lebenslänglich bekommen sollte) das Verfahren an eine andere Kammer des OLG München zurückverweisen müssen.
Aus der aktuellen Pressemitteilung des BVerfG:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... /bvg13-024

Die ausdrückliche Erwähnung der Person des "Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts" im Zusammenhang mit der "grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts" gefällt mir dabei außerordentlich. ;)
Mir auch.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/n ... 93990.html
Zuletzt geändert von Daylight am Freitag 12. April 2013, 19:00, insgesamt 1-mal geändert.
Sal Paradise
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Sal Paradise »

GG146 » Fr 12. Apr 2013, 18:47 hat geschrieben:
Umgekehrt wird ein Schuh draus, mit dem dümmlichen Versuch, durch eine verfassungswidrige Art und Weise der Platzvergabe das Verfahren "revisionsfest" zu gestalten, hat der Herr Götzl erst einen Revisionsgrund geschaffen. Wenn das Bundesverfassungsgericht nicht wäre, hätte der BGHSt später auf eine Revision der StA und / oder der Nebenkläger hin (falls irgendein Angeklagter da nicht lebenslänglich bekommen sollte) das Verfahren an eine andere Kammer des OLG München zurückverweisen müssen.

Aus der aktuellen Pressemitteilung des BVerfG:



http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... /bvg13-024

Die ausdrückliche Erwähnung der Person des "Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts" im Zusammenhang mit der "grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts" gefällt mir dabei außerordentlich. ;)
Das Gericht hat eben grade NICHT bestätigt, dass die Platzvergabe verfassungswidrig war.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

HiOctane77 » Fr 12. Apr 2013, 11:02 hat geschrieben:
ich glaube da schätzt du das allgemeine interesse der öffentlichkeit an diesem prozess deutlich zu hoch ein,
als das da eine "schmach" oder vergleichbares entstehen könnte.

die "aufregung" und das "riesige interesse" beschränkt sich wohl eher auf die chatting class, migrantenlobbys und linke.
die mehrheitsbevölkerung steht der sache eher relativ interessenlos gegenüber.
Wer sagt das? Ihr "Bauchgefühl" und Ihre eigene Haltung dazu? Reichlich mager, wa?...; und Sie irren sich, das Interesse an diesem Prozess zum einen und nun an einem solch peinlichen Missgriff eines OLG zum anderen ist groß. Größer, als Sie glauben.
HiOctane77 » Fr 12. Apr 2013, 11:02 hat geschrieben:es war halt nicht die beste PR, dass die morde erst so ernst genommen wurden, als man nazis dahinter vermutete.
davor hat es doch keine sau interessiert.

ich finde das signal, welches da von bayern ausgeht höchst positiv, da hier genau der eindruck der deutschen bevölkerung, dass migranten immer eine extrawurst bekommen eben NICHT gefördert wird.
da kann die gesamte politische schickeria "empfehlungen" aussprechen - das gericht zeigt sich unabhängig - ein wertvolles zeichen an diejenigen, die einen politischen schauprozess befürchteten.
:thumbup:
Hier geht es nicht etwa um beliebigen Parteienblödsinn, oder Gesinnungsmist, hier entscheidet ein BVG auf Recht, wie es in unserem GG/Verfassung steht.
Punkt.
Zuletzt geändert von Daylight am Freitag 12. April 2013, 19:10, insgesamt 1-mal geändert.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Sal Paradise » Fr 12. Apr 2013, 19:07 hat geschrieben:
Das Gericht hat eben grade NICHT bestätigt, dass die Platzvergabe verfassungswidrig war.
Aber selbstverständlich, im Detail. Darauf beruht die unmissverständliche Aufforderung, Plätze für ausländische Pressevertreter in angemessener Zahl einzuräumen. Das OLG München wurde somit angewiesen, die Sitzplatzvergabe gegen dessen erklärten Willen zu korrigieren. Eine versteckte Rüge dessen betonerner Borniertheit und Uneinsichtigkeit auch. Das ist alles.
Zuletzt geändert von Daylight am Freitag 12. April 2013, 19:15, insgesamt 1-mal geändert.
Sal Paradise
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Sal Paradise »

Daylight » Fr 12. Apr 2013, 19:14 hat geschrieben: Aber selbstverständlich, im Detail. Darauf beruht die unmissverständliche Aufforderung, Plätze für ausländische Pressevertreter in angemessener Zahl einzuräumen. Das OLG München wurde somit angewiesen, die Sitzplatzvergabe gegen dessen erklärten Willen zu korrigieren. Eine versteckte Rüge dessen betonerner Borniertheit und Uneinsichtigkeit auch. Das ist alles.
Da irrst Du leider. Mit der Aufforderung, genügend Plätze bereitzustellen, sagt das BVG nicht, dass die kritisierte Platzvergabe verfassungswidrig war.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

HiOctane77 » Fr 12. Apr 2013, 15:56 hat geschrieben:
welche verwirrung?
so wie ich das sehe gab es eine ganz klare akkreditierung - wer zuerst kommt, mahlt zuerst. keine einflussnahme der politik, der presse oder von "empörten".
klare line - kann man sich nach richten.



ach nö - auf die tour hab ich keinen bock
Schlecht, wenn man nicht einmal die Infos, welche bereits in diesem Strang aktuell angeboten wurden, wahrgenommen hat. Geschweige denn allgemein öffentliche Informationen über die fehlgehende Vorgehensweise dieses nun gescholtenen Gerichtes aufgenommen hat.
Im Grunde konnten und können Sie auf der Basis gar nicht ernsthaft mitreden.
Clark

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Clark »

Sal Paradise » Fr 12. Apr 2013, 19:18 hat geschrieben:
Da irrst Du leider. Mit der Aufforderung, genügend Plätze bereitzustellen, sagt das BVG nicht, dass die kritisierte Platzvergabe verfassungswidrig war.
Aber selbstverständlich hat das BVG sich dahingehend geäussert, aus dem einfachen Grund, weil bei der Benachrichtigung der Pressevertreter mehrere Pannen passiert sind. Nur wenige Pressevertreter, die sich akkreditieren wollten, bekamen die entsprechende Mail sozusagen pünktlich, andere erst mit deutlicher Verspätung.
Nun sind Sie wieder dran, zu begründen, wie man türkische Medienvertreter aussperren könnte, wenn dieses Ihr Anliegen ist...
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GG146
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von GG146 »

Sal Paradise » Fr 12. Apr 2013, 19:18 hat geschrieben:
Da irrst Du leider. Mit der Aufforderung, genügend Plätze bereitzustellen, sagt das BVG nicht, dass die kritisierte Platzvergabe verfassungswidrig war.
?

Steht doch groß und breit in der Pressemitteilung, Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz ...
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

Sal Paradise » Fr 12. Apr 2013, 19:18 hat geschrieben:
Da irrst Du leider. Mit der Aufforderung, genügend Plätze bereitzustellen, sagt das BVG nicht, dass die kritisierte Platzvergabe verfassungswidrig war.
Das ist Haarspalterei, irrelevant. Das OLG München hat fehlgehandelt und ist nun aufgefordert, diese Sitzplatzvergabe zu korrigieren, wie es im Übrigen zu erwarten war. Ich habe selten - wenn überhaupt, ich kann mich nicht erinnern - eine solch blamable Umgehensweise eines deutschen Oberlandesgerichtes bereits am Eingang eines international beobachteten Prozesses erlebt.
Zuletzt geändert von Daylight am Freitag 12. April 2013, 19:29, insgesamt 2-mal geändert.
Daylight

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Daylight »

GG146 » Fr 12. Apr 2013, 19:26 hat geschrieben:
?

Steht doch groß und breit in der Pressemitteilung, Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz ...
Ich nehme an, der will auf den Terminus "Verfassung" heraus..sonst wäre sein Einwand schlicht unwissend und unlogisch gewesen?
Wenn der aber nun hier dieses "Fass" aufmachen will, dann....
Zuletzt geändert von Daylight am Freitag 12. April 2013, 19:31, insgesamt 1-mal geändert.
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NiXx
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

http://www.handelsblatt.com/politik/...n/8060724.html
Das ist so lächerlich und dumm, dass es einen die Zornesröte ins Gesicht treiben kann!
2. Die zugrundeliegende Verfassungsbeschwerde ist vorliegend weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Insbesondere erscheint es nicht ausgeschlossen, dass das sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ableitende subjektive Recht der Beschwerdeführer auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb, also auf gleichberechtigte Teilhabe an den Berichterstattungsmöglichkeiten zu gerichtlichen Verfahren, verletzt sein könnte. Allerdings ist die Entscheidung über die Zugänglichkeit zu Gerichtsverhandlungen, die Reservierung einer bestimmten Anzahl von Plätzen für Medienberichterstatter und auch die Verteilung knapper Sitzplätze an dieselben grundsätzlich eine Frage, die sich unter dem verfassungsrechtlichen Schutz der Unabhängigkeit der Gerichte zunächst nach einfachem Recht entscheidet und die der Prozessleitung des Vorsitzenden in dem jeweiligen Gerichtsverfahren obliegt. Dabei hat dieser einen weiten Entscheidungsspielraum. Das Bundesverfassungsgericht überprüft dessen Anordnungen nur dahingehend, ob sie Verfassungsrecht verletzen und insbesondere, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen. Ob die Beschwerdeführer danach durch die angegriffenen Entscheidungen in ihren Grundrechten verletzt sind, bedarf einer näheren Prüfung, die schwierige Rechtsfragen aufwirft und daher im Eilrechtsschutzverfahren nicht abschließend geklärt werden kann. Deshalb kann die Eilentscheidung nur auf eine Folgenabwägung gestützt werden.
Es iwrd einfach mal behauptet, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass die Klage begründet sei. Eine Prüfung fand somit nie statt, noch nichtmal eine Begründung warum dies denn nicht ausgeschlossen sei gibt es.
Einfach mal eine dreiste Behauptung.

Besonders beschämend ist das das BVerfG eine Benachteiligung deutscher Journalisten als weniger schlimm empfindet als die türkischer Journalisten, obwohl türkische Journalisten tdem über den Fall berichten könnten.
Vor allem unter dem Hintergrund, dass deutsche Journalisten ein größeres Interesse am Fall haben als türkische.
Es wurden u.a. Deutsche Staatsbürger umgebracht, die sich auf deutschen Staatsgebiet befanden, vermutlich von Deutschen (wir wollen das Urteil ja nicht vorweg nehmen) und nun vor einen deutschen Gericht stehen.
Türkische Medien haben ein Interesse, aber es ist nicht größer als das der deutschen.
Diese Nachteile überwiegen gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im tenorierten Umfange stattgegeben würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg letztlich versagt wäre. Denn in diesem Falle würden zwar den ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten Sitzplätze in der Verhandlung eingeräumt, auf die sie nach der bisherigen Sitzplatzvergabe keinen Anspruch mehr gehabt hätten. Eine etwaige Ungleichbehandlung sonstiger Medien, denen ein bereits zugeteilter Sitzplatz genommen oder bei Bildung eines Zusatzkontingents kein Sitzplatz zugeteilt wird, wöge jedoch vor dem Hintergrund des besonderen Interesses dieser Medien weniger schwer
Dieses Urteil ist schändlich.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

Clark » Fr 12. Apr 2013, 19:26 hat geschrieben: Aber selbstverständlich hat das BVG sich dahingehend geäussert, aus dem einfachen Grund, weil bei der Benachrichtigung der Pressevertreter mehrere Pannen passiert sind. Nur wenige Pressevertreter, die sich akkreditieren wollten, bekamen die entsprechende Mail sozusagen pünktlich, andere erst mit deutlicher Verspätung.
Nun sind Sie wieder dran, zu begründen, wie man türkische Medienvertreter aussperren könnte, wenn dieses Ihr Anliegen ist...
Könnt ihr alle nicht lesen?
Das BVerfG hat sich überhaupt nicht dazu geäußert ob die Platzvergabe verfassungswiedrig sei.
2. Die zugrundeliegende Verfassungsbeschwerde ist vorliegend weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Insbesondere erscheint es nicht ausgeschlossen, dass das sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ableitende subjektive Recht der Beschwerdeführer auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb, also auf gleichberechtigte Teilhabe an den Berichterstattungsmöglichkeiten zu
gerichtlichen Verfahren, verletzt sein könnte.
[...]
Ob die Beschwerdeführer danach durch die angegriffenen Entscheidungen in ihren Grundrechten verletzt sind, bedarf einer näheren Prüfung, die schwierige Rechtsfragen aufwirft und daher im Eilrechtsschutzverfahren nicht abschließend geklärt werden kann. Deshalb kann die Eilentscheidung nur auf eine Folgenabwägung gestützt werden.

3. Erweist sich eine Verfassungsbeschwerde weder als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre.
[...]
Eine etwaige Ungleichbehandlung sonstiger Medien, denen ein bereits zugeteilter Sitzplatz genommen oder bei Bildung eines Zusatzkontingents kein Sitzplatz zugeteilt wird, wöge jedoch vor dem Hintergrund des besonderen Interesses dieser Medien weniger schwer.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

GG146 » Fr 12. Apr 2013, 18:47 hat geschrieben:
Umgekehrt wird ein Schuh draus, mit dem dümmlichen Versuch, durch eine verfassungswidrige Art und Weise der Platzvergabe das Verfahren "revisionsfest" zu gestalten, hat der Herr Götzl erst einen Revisionsgrund geschaffen. Wenn das Bundesverfassungsgericht nicht wäre, hätte der BGHSt später auf eine Revision der StA und / oder der Nebenkläger hin (falls irgendein Angeklagter da nicht lebenslänglich bekommen sollte) das Verfahren an eine andere Kammer des OLG München zurückverweisen müssen.

Aus der aktuellen Pressemitteilung des BVerfG:



http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... /bvg13-024

Die ausdrückliche Erwähnung der Person des "Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts" im Zusammenhang mit der "grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts" gefällt mir dabei außerordentlich. ;)
Nichteinmal sinngemäß hat das BVerfG das gesagt. Hier der entsprechende Teil des Urteils.
Das Bundesverfassungsgericht überprüft dessen Anordnungen nur dahingehend, ob sie Verfassungsrecht verletzen und insbesondere, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen.
Ob die Beschwerdeführer danach durch die angegriffenen Entscheidungen in ihren Grundrechten verletzt sind, bedarf einer näheren Prüfung, die schwierige Rechtsfragen aufwirft und daher im Eilrechtsschutzverfahren nicht abschließend geklärt werden kann. Deshalb kann die Eilentscheidung nur auf eine Folgenabwägung gestützt werden.
Zuletzt geändert von NiXx am Freitag 12. April 2013, 19:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Sal Paradise »

Daylight » Fr 12. Apr 2013, 19:28 hat geschrieben: Das ist Haarspalterei, irrelevant.
Nein. Vorher hast Du noch behauptet, die Platzvergabe sei verfassungswidrig gewesen. Und das war sie eben nicht.
Clark

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Clark »

NiXx » Fr 12. Apr 2013, 19:40 hat geschrieben:
Könnt ihr alle nicht lesen?
Das BVerfG hat sich überhaupt nicht dazu geäußert ob die Platzvergabe verfassungswiedrig sei.
Wir können schon lesen. Vor allem können wir verstehen, was das BVerfG letztendlich ausgesagt hat, und in Verbindung mit der heute bekannt gewordenen fehlerhaften Akkreditierungspraxis in dem Fall dem Landgericht eine Chance gegeben hat, es noch einmal zu versuchen und diesmal revisionssicher zu machen.
Freut mich, dass es Sie ärgert, dass diesmal türkische Pressevertreter zugelassen werden müssen.
Elfer

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Elfer »

Das BVerfG hat heute leider entgegen aller demokratischen und verfassungsrechtlichen Prinzipien geurteilt.

Damit können wir uns endlich offiziell vom Rechtstaat verabschieden.

Diese Prinzipien wurden heute ganz offiziell der Willkür und der Opportunität geopfert.

Entgegen ihrer ansonsten realitäsfernen und -ignoranten Rechtsprechung haben Sie sich hier der öffentlichen Meinung unterworfen. Das taten die Gerichte in allen totalitären und antidemokratischen Systemen auch. So brachte man Diktaturen an die Macht.
Sal Paradise
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Sal Paradise »

Ich bin auch ziemlich bestürzt über dieses Urteil.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

Clark » Fr 12. Apr 2013, 19:48 hat geschrieben: Wir können schon lesen. Vor allem können wir verstehen, was das BVerfG letztendlich ausgesagt hat, und in Verbindung mit der heute bekannt gewordenen fehlerhaften Akkreditierungspraxis in dem Fall dem Landgericht eine Chance gegeben hat, es noch einmal zu versuchen und diesmal revisionssicher zu machen.
Freut mich, dass es Sie ärgert, dass diesmal türkische Pressevertreter zugelassen werden müssen.
Jetzt wird es aber lächerlich.
Das BVerfG hat gesagt, dass sie den Fall in der kurzen Zeit nicht prüfen können. Alles andere dichtest du jetzt dazu. Das ist ein Versuch von Instrumentalisierung wie man ihn sonst nur von Nazis und Linksextremen sieht.
Fakten ausblenden und einfach behaupten.

Ich ärgere mich nicht darüber, dass türkische Pressevertreter zugelassen wurden.
Ich ärgere mich das das BVerfG deutsche Pressevertretter mit diesen Urteil ausgeschlossen hat. Und zwar wirklich ausgeschlossen. Leute die bereits ihren Platz hatten werden nachträglich vom Verfahren ausgeschlossen
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

Elfer » Fr 12. Apr 2013, 19:48 hat geschrieben:Das BVerfG hat heute leider entgegen aller demokratischen und verfassungsrechtlichen Prinzipien geurteilt.

Damit können wir uns endlich offiziell vom Rechtstaat verabschieden.

Diese Prinzipien wurden heute ganz offiziell der Willkür und der Opportunität geopfert.

Entgegen ihrer ansonsten realitäsfernen und -ignoranten Rechtsprechung haben Sie sich hier der öffentlichen Meinung unterworfen. Das taten die Gerichte in allen totalitären und antidemokratischen Systemen auch. So brachte man Diktaturen an die Macht.
So schlimm ist es dann doch nicht. Ich erwarte eine weitergehende Prüfung durch das BVerfG und dann letztlich eine Abweisung der Verfassungsklage
Clark

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Clark »

NiXx » Fr 12. Apr 2013, 19:52 hat geschrieben:
Jetzt wird es aber lächerlich.
Das BVerfG hat gesagt, dass sie den Fall in der kurzen Zeit nicht prüfen können. Alles andere dichtest du jetzt dazu. Das ist ein Versuch von Instrumentalisierung wie man ihn sonst nur von Nazis und Linksextremen sieht.
Fakten ausblenden und einfach behaupten.

Ich ärgere mich nicht darüber, dass türkische Pressevertreter zugelassen wurden.
Ich ärgere mich das das BVerfG deutsche Pressevertretter mit diesen Urteil ausgeschlossen hat. Und zwar wirklich ausgeschlossen. Leute die bereits ihren Platz hatten werden nachträglich vom Verfahren ausgeschlossen
Lächerlich ist, dass Sie nicht mitbekommen haben wollen, dass es bei der Benachrichtigung der Pressevertreter eine böse Panne beim Emailversand durch das OLG München gegeben hat.
Zuletzt geändert von Clark am Freitag 12. April 2013, 19:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

Clark » Fr 12. Apr 2013, 19:54 hat geschrieben: Lächerlich ist, dass Sie nicht mitbekommen haben wollen, dass es bei der Benachrichtigung der Pressevertreter eine böse Panne beim Emailversand durch das OLG München gegeben hat.
Versuchen wir es mal mit einen Frage-Antwort Spiel

1.) Hat das BVerfG Pannen bei der Akkreditierung behandelt? Ja/Nein?
2.) Hat das BVerfG die Praxis der Akkreditierung als verfassungswiedrig beurteilt? Ja/Nein?
3.) Ist bei einen Nein bei Frage 1 und 2 ihre Behauptung, dass das BVerfG die Praxis als verfassungswiedrig beurteilt hat haltbar? Ja/Nein?
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GG146
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von GG146 »

Daylight » Fr 12. Apr 2013, 19:28 hat geschrieben:Ich habe selten - wenn überhaupt, ich kann mich nicht erinnern - eine solch blamable Umgehensweise eines deutschen Oberlandesgerichtes bereits am Eingang eines international beobachteten Prozesses erlebt.
Noch blamabler nicht nur vor der internationalen Tagespresse, sondern vor der gesamten Weltrechtsgeschichte, waren die Grundgesetzschändungen des LG München im Umgang mit dem deutschen Notwehrrecht. Das war zu einer Zeit, in der der heutige Vorsitzende des 6. Staatsschutz - Senats am OLG München noch Vorsitzender einer Strafkammer des LG München war.
Zuletzt geändert von GG146 am Freitag 12. April 2013, 20:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von d'Artagnan »

NiXx hat geschrieben:
Nichteinmal sinngemäß hat das BVerfG das gesagt. Hier der entsprechende Teil des Urteils.

Das Bundesverfassungsgericht überprüft dessen Anordnungen nur dahingehend, ob sie Verfassungsrecht verletzen und insbesondere, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen.
Ob die Beschwerdeführer danach durch die angegriffenen Entscheidungen in ihren Grundrechten verletzt sind, bedarf einer näheren Prüfung, die schwierige Rechtsfragen aufwirft und daher im Eilrechtsschutzverfahren nicht abschließend geklärt werden kann. Deshalb kann die Eilentscheidung nur auf eine Folgenabwägung gestützt werden.
Dass sie sich ein Hintertürchen offenhalten (und eben NICHT aus der Hüfte eine Grundgesetzwidrigkeit feststellen) ist doch eigentlich ganz typisch für eine Eilentscheidung des BVerfG.
Und dass sich Karlsruhe freiwillig in das mediale Sperrfeuer stellen, in welches Götzl sich da manövriert hat, war ganz sicher nicht zu erwarten.

Gefordert wird Eine "angemessene Zahl von Sitzplätzen" - tyoisch. Jetzt liegt der Ball wieder beim OLG, wie er das angemessen" zu interpretieren hat.
:rolleyes:
GG146 » Fr 12. Apr 2013, 18:47 hat geschrieben: Die ausdrückliche Erwähnung der Person des "Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts" im Zusammenhang mit der "grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts" gefällt mir dabei außerordentlich. ;)
Leider wird gerade dieser Zusammenhang nicht so klar ausgedrückt.
(Sonst hätte es mich allerdings ebenfalls gefreut, denn an der Eignung besagter Person fürs Richteramt hege ich starke Zweifel. )
“Most men would rather deny a hard truth than face it.”
(Ser Barristan)
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Clark »

NiXx » Fr 12. Apr 2013, 19:57 hat geschrieben:
Versuchen wir es mal mit einen Frage-Antwort Spiel

1.) Hat das BVerfG Pannen bei der Akkreditierung behandelt? Ja/Nein?
2.) Hat das BVerfG die Praxis der Akkreditierung als verfassungswiedrig beurteilt? Ja/Nein?
3.) Ist bei einen Nein bei Frage 1 und 2 ihre Behauptung, dass das BVerfG die Praxis als verfassungswiedrig beurteilt hat haltbar? Ja/Nein?
Ich habe mich überhaupt nicht dazu geäussert, ob das BVerfG irgendwas gerade als Verfassungswidrig oder nicht dargestellt haben soll.
Deswegen interessiert mich Ihr Frage- und Antwortspiel überhaupt nicht.
Wenn Sie glauben, dass da was falsch gelaufen wäre, verklagen Sie doch das BVerfG.
Tatsache ist, dass aufgrund der Email-Panne eh eine neue Vergabe der Medienplätze notwendig geworden wäre, um eine spätere Revision auszuschliessen.
Und diesmal wird die Vergabe eben so laufen, dass in einem Fall von internationalem Interesse auf jeden Fall internationale Pressevertreter Plätze bekommen. Was auch richtig und gut ist.
Das Gericht in München hat sich bereits genug blamiert.
Und jetzt können Sie sich auskotzen soviel Sie wollen, das interessiert mich nicht. Verstanden?
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

Clark » Fr 12. Apr 2013, 20:09 hat geschrieben: Ich habe mich überhaupt nicht dazu geäussert, ob das BVerfG irgendwas gerade als Verfassungswidrig oder nicht dargestellt haben soll.
Deswegen interessiert mich Ihr Frage- und Antwortspiel überhaupt nicht.
Wenn Sie glauben, dass da was falsch gelaufen wäre, verklagen Sie doch das BVerfG.
Tatsache ist, dass aufgrund der Email-Panne eh eine neue Vergabe der Medienplätze notwendig geworden wäre, um eine spätere Revision auszuschliessen.
Und diesmal wird die Vergabe eben so laufen, dass in einem Fall von internationalem Interesse auf jeden Fall internationale Pressevertreter Plätze bekommen. Was auch richtig und gut ist.
Das Gericht in München hat sich bereits genug blamiert.
Und jetzt können Sie sich auskotzen soviel Sie wollen, das interessiert mich nicht. Verstanden?
Es ist schon unfassbar dumm etwas zu leugnen, was hier im Forum nachlesbar ist :thumbup:
Sal Paradise hat geschrieben:Da irrst Du leider. Mit der Aufforderung, genügend Plätze bereitzustellen, sagt das BVG nicht, dass die kritisierte Platzvergabe verfassungswidrig war.
Clark hat geschrieben:Aber selbstverständlich hat das BVG sich dahingehend geäussert,
Zuletzt geändert von NiXx am Freitag 12. April 2013, 20:12, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von GG146 »

NiXx » Fr 12. Apr 2013, 20:09 hat geschrieben:
Da steht es scheint nicht ausgeschloßen. Aber geprüft hat das BVerfG es nicht.
Du musst das Urteil nicht nur lesen, sondern es auch verstehen
Den Dummspruch mit dem verstehenden Lesen kann ich nur volley zurückgeben. Das ist ein einstweiliges Verfahren, da wird materiellrechtlich nur grob geprüft, ob ein Verfassungsverstoß vorliegen könnte. Dementsprechend hat das BVerfG gesagt, dass ein Verstoß gegen Art. 3 und Art. 5 GG nicht ausgeschlossen sei, sonst wäre der Antrag wegen offensichtlicher Unbegründetheit zurückgewiesen worden.

Das hätten sie auch so formuliert, wenn der materiellrechtliche Verfassungsverstoß mit gegen 100 % laufender Wahrscheinlichkeit im Hauptsacheverfahren festgestellt werden würde.
Elfer

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Elfer »

NiXx » Fr 12. Apr 2013, 18:52 hat geschrieben:
So schlimm ist es dann doch nicht. Ich erwarte eine weitergehende Prüfung durch das BVerfG und dann letztlich eine Abweisung der Verfassungsklage
Nein, zum Glück. Es wird aber auch mal Zeit die Folgen zu überzeichnen, um einach zu verdeutlichen, dass verfassungsrechtliche Prinzipien keine Verhandlungsmasse sind.

Leider ist genau dies offensichtlich der Wunsch der breiten Masse. Nur funktioniert das lediglich so lange, wie niemand an der Spitze steht, der die Dinge in die falsche Richtung lenkt. Diese Geschlossenheit hat man in der Geschichte erlebt und es hatte regelmäßig verheerende Folgen.

Diese Beugung bestehenden Rechts ist allerdings ein Merkmal eines Staates auf den Weg zum totalitären System.

Ich hatte die Hoffnung, dass die Kammer einen Weg findet, ohne das BVerfG zu dieser Entscheidung zu zwingen. Damit kann - neben den Folgen für die Verlässlichkeit des Rechtstaates - mit viel Desinormation auch viel Stimmung gemacht werden.

Dass vom BVerfG nicht über die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Kammer befunden wurde, wird unter gehen.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

GG146 » Fr 12. Apr 2013, 20:15 hat geschrieben:
Den Dummspruch mit dem verstehenden Lesen kann ich nur volley zurückgeben. Das ist ein einstweiliges Verfahren, da wird materiellrechtlich nur grob geprüft, ob ein Verfassungsverstoß vorliegen könnte. Dementsprechend hat das BVerfG gesagt, dass ein Verstoß gegen Art. 3 und Art. 5 GG nicht ausgeschlossen sei, sonst wäre der Antrag wegen offensichtlicher Unbegründetheit zurückgewiesen worden.

Das hätten sie auch so formuliert, wenn der materiellrechtliche Verfassungsverstoß mit gegen 100 % laufender Wahrscheinlichkeit im Hauptsacheverfahren festgestellt werden würde.
Da steht eben nicht, dass das Verfahren einen Verfassungsverstoß darstellt.
Somit ist deine Behauptung nicht haltbar.
Clark

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Clark »

NiXx » Fr 12. Apr 2013, 20:12 hat geschrieben:
Es ist schon unfassbar dumm etwas zu leugnen, was hier im Forum nachlesbar ist :thumbup:


Das BVerfG hat sich dahingehend geäussert, dass München eine neue Presseakkreditierung machen muss. Das habe ich damit gesagt. Und das ist unzweifelhaft Fakt. Was wollen Sie von mir ausser Spam absondern?
Chruschtschow

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Chruschtschow »

JJazzGold » Fr 12. Apr 2013, 10:09 hat geschrieben:

Sie bezeichnen sich selbst als der größte Hornochse? Na ja, wenn Sie meinen.

Was exakt passt Ihnen denn an meinem Vorschlag zur Sitzplatzvergabe nicht? Prozentuale Verteilung/Opfer- Staatsbürgerschaft bedient doch die bisher bemühte Argumentation von der türkischen Regierung, über die türkischen Medien und Kolat&co bis zu den deutschen Gutmenschen? Als kann daran ja eigentlich nichts Falsches sein, oder?
Ja. ja . Natürlich ich bin so blöd. Wie kann man nur Plätze verlangen für Vertreter der Opfergruppe, die
sollen sich gefälligst beim ZDF informieren? Mit dem Zweiten sieht man schließlich besser. ;)
Beim Champions League Halbfinale soll bitte auch nur die Heimmannschaft die Presse stellen.

Also nochmal für Legastheniker wie mich: Sie wollen Plätze für Türken aber wieviel ist ihnen nicht ganz klar.
Die OSZE hat da schon eine vernünftige Lösung vorgeschlagen.
Wieso glauben anscheinend immer einige mich auf den Arm nehmen zu können?
Merkt man so schnell, daß ich ein Trottel bin?
http://www.zapitano.de/images_epg/rtl2/ ... 9742_0.jpg
http://www.portablegaming.de/attachment ... rottel.jpg
Zuletzt geändert von Chruschtschow am Freitag 12. April 2013, 21:10, insgesamt 1-mal geändert.
pittbull

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von pittbull »

NiXx » Fr 12. Apr 2013, 19:40 hat geschrieben: Könnt ihr alle nicht lesen?
Das BVerfG hat sich überhaupt nicht dazu geäußert ob die Platzvergabe verfassungswiedrig sei.
Natürlich nicht. Das BVerfG hat sich um verfassungsrechtliche Belange zu kümmern und nicht um Platzvergabe.

Was manche depperten Laien alles für verfassungswidrig erklären, geht auf keine Kuhaut.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

Clark » Fr 12. Apr 2013, 20:36 hat geschrieben: Sowas nennt man Zitatverfälschung durch unzulässige Verkürzung. Wird gemeldet, ich hab keinen Bock mehr auf Ihre Unterstellungen.
Hier nochmal der Originalsatz komplett:

So kam es heute mittag im Radio rüber.
Der Sinn ihres Zitats ändert sich nur leider nicht durch die Kürzung. Deswegen ist es auch keine Zitatverfälschung.
Im Kontext der Nachricht auf die sie geantwortet haben behaupten sie, dass der User unrecht mit seiner Behauptung hat, dass das BVerfG keinen Verfassungsverstoß angeprangert hat
Clark

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Clark »

NiXx » Fr 12. Apr 2013, 20:45 hat geschrieben:
Der Sinn ihres Zitats ändert sich nur leider nicht durch die Kürzung. Deswegen ist es auch keine Zitatverfälschung.
Im Kontext der Nachricht auf die sie geantwortet haben behaupten sie, dass der User unrecht mit seiner Behauptung hat, dass das BVerfG keinen Verfassungsverstoß angeprangert hat
Was wollen Sie noch? Ich habe mehrfach klargestellt, was ich gemeint habe und warum. Wollen Sie sich jetzt komplett lächerlich machen, weil Sie meine erste Aussage missgedeutet haben und auch nach Klarstellung und Präzisierung nur für Sie immer noch darauf beharren?
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Zunder »

NiXx » Fr 12. Apr 2013, 18:52 hat geschrieben: Ich ärgere mich das das BVerfG deutsche Pressevertretter mit diesen Urteil ausgeschlossen hat. Und zwar wirklich ausgeschlossen. Leute die bereits ihren Platz hatten werden nachträglich vom Verfahren ausgeschlossen
Wo hast du denn diesen Müll her?
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von NiXx »

Zunder » Fr 12. Apr 2013, 20:59 hat geschrieben: Wo hast du denn diesen Müll her?
Direkt aus dem BVerfG Urteil
b) Diese Nachteile überwiegen gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im tenorierten Umfange stattgegeben würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg letztlich versagt wäre. Denn in diesem Falle würden zwar den ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten Sitzplätze in der Verhandlung eingeräumt, auf die sie nach der bisherigen Sitzplatzvergabe keinen Anspruch mehr gehabt hätten. Eine etwaige Ungleichbehandlung sonstiger Medien, denen ein bereits zugeteilter Sitzplatz genommen oder bei Bildung eines Zusatzkontingents kein Sitzplatz zugeteilt wird, wöge jedoch vor dem Hintergrund des besonderen Interesses dieser Medien weniger schwer.
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Kopernikus »

Ich habe eine Reihe von (ad hominem-)Spam-Beiträgen entfernt. Bitte beim Thema bleiben!

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"Das Volk ist immer da, wo das große Maul, die heftigste Phrase ist." Alfred Döblin
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Zunder
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Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Zunder »

NiXx » Fr 12. Apr 2013, 20:04 hat geschrieben: Direkt aus dem BVerfG Urteil
Du weißt, was ein Konjunktiv ist?

Das BVerfG hat verschiedene Möglichkeiten angesprochen, die für die Sitzplatzvergabe an türkische Medienvertreter unter Berücksichtigung der Folgeabwägung infrage kommen. Den Auschluß akkreditierter Journalisten als Tatsache zu behaupten, ergibt sich aus dem Text ganz sicher nicht. Ich halte dieses Verfahren auch für sehr unwahrscheinlich. Dann käme nämlich mit ziemlicher Sicherheit die nächste Beschwerde.
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Re: Der NSU-Prozess

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Zunder » Fr 12. Apr 2013, 21:19 hat geschrieben: Du weißt, was ein Konjunktiv ist?

Das BVerfG hat verschiedene Möglichkeiten angesprochen, die für die Sitzplatzvergabe an türkische Medienvertreter unter Berücksichtigung der Folgeabwägung infrage kommen. Den Auschluß akkreditierter Journalisten als Tatsache zu behaupten, ergibt sich aus dem Text ganz sicher nicht. Ich halte dieses Verfahren auch für sehr unwahrscheinlich. Dann käme nämlich mit ziemlicher Sicherheit die nächste Beschwerde.
Da können die sich beschweren wie sie wollen. Das BVerfG hat ein solches Verfahren für zulässig erklärt
Armstrong

Re: Der NSU-Prozess

Beitrag von Armstrong »

Die Winkeladvokaten vom BVerfG mal wieder... :rolleyes:
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