Gut, ich habe verstanden.Ein Terraner hat geschrieben:(25 Sep 2018, 22:59)
Alle, wenn etwas knapp ist muss eben rationiert werden und dafür braucht es Regeln.
Sinnlose Postings...ohne jeglichen Bezug zur Realität.
mfg
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Gut, ich habe verstanden.Ein Terraner hat geschrieben:(25 Sep 2018, 22:59)
Alle, wenn etwas knapp ist muss eben rationiert werden und dafür braucht es Regeln.
Ähnlich realitätsfern wie eine Enteignung in Ballungsgebieten?Skull hat geschrieben:(25 Sep 2018, 23:00)
Gut, ich habe verstanden.
Sinnlose Postings...ohne jeglichen Bezug zur Realität.
mfg
Was soll ich da denken ? Die Frage stellt sich nicht.Ein Terraner hat geschrieben:(25 Sep 2018, 23:07)
Was denkst du was das Wohnungen auf den Markt spülen würde wenn es für Immobilienbesitz eine Obergrenze gibt.
Eigentum verpflichtet?Skull hat geschrieben:(25 Sep 2018, 23:09)
Was soll ich da denken ? Die Frage stellt sich nicht.
Weder für EInzelpersonen, noch für Firmen und Gesellschaften.
Noch weniger mit dem GG.
Hast'e was zum nachdenken...
mfg
Ja und wenn du auf dem Land ein Haus kaufst, kostet das 50 000€ weniger. Oder 100 000€. Je nach dem. Und ob man 15min durch die Stadt zur Arbeit fährt oder 30min über Land. Naja. Es gibt Vor- und Nachteile. Auf dem Land spart man beim Wohnen selbst (Miete, Haus), aber man braucht ein Auto und hat mehr Fahrtkosten. Würde man in einer idealen Welt annehmen, der Staat bringt es so hin, dass das Wohnen selbst in der Stadt genauso viel kostet wie auf dem Land, dann gäbe es deutlich weniger Vorteile für das Land. Denn das ist nun mal der Hauptvorteil.Alter Stubentiger hat geschrieben:(25 Sep 2018, 18:22)
Das Land ist nur für Gutverdiener die mobil sein können eine Alternative sein. Und egal wer aufs Land zieht er muß in Kauf nehmen können dass es vielleicht keinen Einzelhandel, keine Ärzte, keine Schulen und kein schnelles Internet gibt. So einfach wie du und der Realist es darstellt ist das Landleben eben nicht zu realisieren. Nehmt doch mal zur Kenntnis dass die Abkehr vom sozialen Wohnungsbau und die unglaubliche Verteuerung des Bauens durch immer mehr Vorschriften gewaltige Fehler waren. Wenn da nichts geschieht brauchen wir uns nicht zu wundern wenn in naher Zukunft die AfD dieses Thema für sich entdeckt und ausschlachtet.
Der Hinweis auf Artikel auf Artikel 14 sollte aber dann schon auch alle Sätze beinhalten.
Ein Terraner hat geschrieben:(25 Sep 2018, 23:07)
Ähnlich realitätsfern wie eine Enteignung in Ballungsgebieten?
erklär mal,wie sich die Anzahl der vermietbaren Wohnungen verändert, wenn "man" alle Eigentümer der bereits vermieteten Wohnungen "enteignet"...Was denkst du was das Wohnungen auf den Markt spülen würde wenn es für Immobilienbesitz eine Obergrenze gibt.
wozu?
Keine.Ein Terraner hat geschrieben:(25 Sep 2018, 23:07)
Ähnlich realitätsfern wie eine Enteignung in Ballungsgebieten?
Was denkst du was das Wohnungen auf den Markt spülen würde wenn es für Immobilienbesitz eine Obergrenze gibt.
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/de ... -1.4131990Realist2014 hat geschrieben:(25 Sep 2018, 19:04)
nein, nur sollte man schon differenzieren zwischen der extrem gestiegenen NEU-Vermietungen, dem Problem Modernisierung und eben den Bestandsmieten
in MÜNCHEN
wie oft denn noch
daher kenne ich als MIETER in MÜNCHEN natürlich die Entwicklung der BESTANDSMIETEN sehr genau
daher mein Vorschlag an dich, dir die Entwicklung der BESTANDSMIETEN = größter Teil der Mieter- über die Entwicklung des Mietspiegels von MÜNCHEN vor Augen zu führen
oder bist du an FAKTEN nicht interessiert?
z.b. diesen hier ? "(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und [color]Schranken[/color] werden durch die Gesetze bestimmt."Skull hat geschrieben:(26 Sep 2018, 08:17)
Der Hinweis auf Artikel auf Artikel 14 sollte aber dann schon auch alle Sätze beinhalten.
Wähler hat geschrieben:(26 Sep 2018, 09:00)
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/de ... -1.4131990
SZ 16. September 2018 Was die Politik unternimmt
"Dass die Stadt am wenigsten Handhabe habe, weil die gesetzlichen Grundlagen fehlten, hat Münchens Sozialreferentin Dorothee Schiwy im Vorfeld der Demonstration betont. Die meisten Forderungen von "Ausspekuliert" gingen an den Bund. Schiwy wünscht sich vor allem bessere Möglichkeiten zur Erstellung des Mietspiegels; auch ältere Mieten sollten einfließen. Bisher gehen nur Neuvermietungen und solche Bestandsmieten in die Untersuchung ein, die in den jeweils vergangenen vier Jahren verändert, also erhöht worden sind. Die Stadt schöpft mittlerweile die Möglichkeiten aus, die ihr zur Verfügung stehen. In Neubaugebieten vergibt sie einen großen Teil ihrer Flächen an Genossenschaften, die ihren Mitgliedern langfristig bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen. Vor Kurzem hat der Stadtrat eine Mietpreisbremse für die stadteigenen Wohnungen beschlossen. Die Erhaltungssatzung, die dem Milieuschutz dienen soll, wurde verschärft. Im Bund wurde indes bei der Mietpreisbremse nachgebessert. In Regionen mit Wohnungsmangel sollen Eigentümer künftig zudem nur noch acht statt elf Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen."
Der Mietspiegel enthält zu wenige Bestandsmieten. Vier Jahre zurück ist einfach ein zu kurzer Zeitraum.
und was genau möchtest du daraus ableiten?Ein Terraner hat geschrieben:(26 Sep 2018, 09:11)
z.b. diesen hier ? "(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und [color]Schranken[/color] werden durch die Gesetze bestimmt."
Vom Leerstand mal abgesehen, oder Mieter die gerne ihre Wohnung kaufen würden.jorikke hat geschrieben:(26 Sep 2018, 08:32)
Keine.
Enteignen wir mal z.B. jemanden der 10 Häuser hat in denen 50 Personen wohnen.
Ja, vor allem die roten Köpfe machen Spaß.Macht es eigentlich Spaß, sich so unsinniges Zeug auszudenken?
Immer der gleiche Sermon...Ein Terraner hat geschrieben:(26 Sep 2018, 09:11)
z.b. diesen hier ? "(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
Inhalt und [color]Schranken[/color] werden durch die Gesetze bestimmt."
Und ein normaler Verkauf nach Marktwert ist keine gerechte Entschädigung? Und es geht auch nicht um eine Enteignung durch den Staat, sondern lediglich um eine Auflage "überschüssige" Wohnung zum verkauf anzubieten.Skull hat geschrieben:(26 Sep 2018, 09:28)
Immer der gleiche Sermon...
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.
Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Und DU kannst Dich nun gerne schlau machen, was DAS bedeutet.
Und falls Du es nicht begreifst...das GG SCHÜTZT das Individuum in erster Linie vor dem Staat.
Es ist nicht dafür gedacht, die MACHT des Staates auszudehnen.
mfg
Du verkennst da die Lage...Ein Terraner hat geschrieben:(26 Sep 2018, 09:18)
P.S. Es geht dabei ja nicht um mehr Wohnraum sondern um mehr Angebot um den Preis zu regulieren.
Alternativ bleibt nur bauen, bauen, bauen am besten eine komplett neue Stadt mit ein paar Millionen Wohnungen hochziehen.
nochmal die Frage:Ein Terraner hat geschrieben:(26 Sep 2018, 09:34)
Und ein normaler Verkauf nach Marktwert ist keine gerechte Entschädigung? Und es geht auch nicht um eine Enteignung durch den Staat, sondern lediglich um eine Auflage "überschüssige" Wohnung zum verkauf anzubieten.
dann kann er ja dem Vermieter ein Angebot machen.Ein Terraner hat geschrieben:(26 Sep 2018, 09:18)
Vom Leerstand mal abgesehen, oder Mieter die gerne ihre Wohnung kaufen würden.
J .
Guten Morgen [Mod: editiert] , vielleicht das Herr Müller dann EIGENTÜMER seiner eigenen Wohnung ist?Realist2014 hat geschrieben:(26 Sep 2018, 09:41)
nochmal die Frage:
WAS ändert sich auf dem MIETMARKT, wenn die EIGENTÜMER der vermieteten Wohnungen wechseln von Herrn Huber zu Herrn Müller?
In "Niedersachsen" gibt es ein Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. In anderen Ländern gibt es das meines Wissens auch.Ein Terraner hat geschrieben:(26 Sep 2018, 09:34)
Und ein normaler Verkauf nach Marktwert ist keine gerechte Entschädigung? Und es geht auch nicht um eine Enteignung durch den Staat, sondern lediglich um eine Auflage "überschüssige" Wohnung zum verkauf anzubieten.
schönEin Terraner hat geschrieben:(26 Sep 2018, 09:43)
Guten Morgen [Mod: editiert] , vielleicht das Herr Müller dann EIGENTÜMER seiner eigenen Wohnung ist?
Dadurch entsteht mehr Angebot und der Preis fällt.Realist2014 hat geschrieben:(26 Sep 2018, 09:51)
schön
und inwieweit ändert das die Situation am Wohnungsmarkt?
du möchtest also durch eine Art "Zwangsverkaufswelle" die Preise für Wohnimmobilien "nach unten drücken"Ein Terraner hat geschrieben:(26 Sep 2018, 09:57)
Dadurch entsteht mehr Angebot und der Preis fällt.
nö
Aber immerhin wird klar warum der Realist immer auf den Mietspiegel und Bestandsmieten verweist. Weil dies die wahre Situation verschleiert.Wähler hat geschrieben:(26 Sep 2018, 09:00)
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/de ... -1.4131990
SZ 16. September 2018 Was die Politik unternimmt
"Dass die Stadt am wenigsten Handhabe habe, weil die gesetzlichen Grundlagen fehlten, hat Münchens Sozialreferentin Dorothee Schiwy im Vorfeld der Demonstration betont. Die meisten Forderungen von "Ausspekuliert" gingen an den Bund. Schiwy wünscht sich vor allem bessere Möglichkeiten zur Erstellung des Mietspiegels; auch ältere Mieten sollten einfließen. Bisher gehen nur Neuvermietungen und solche Bestandsmieten in die Untersuchung ein, die in den jeweils vergangenen vier Jahren verändert, also erhöht worden sind. Die Stadt schöpft mittlerweile die Möglichkeiten aus, die ihr zur Verfügung stehen. In Neubaugebieten vergibt sie einen großen Teil ihrer Flächen an Genossenschaften, die ihren Mitgliedern langfristig bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen. Vor Kurzem hat der Stadtrat eine Mietpreisbremse für die stadteigenen Wohnungen beschlossen. Die Erhaltungssatzung, die dem Milieuschutz dienen soll, wurde verschärft. Im Bund wurde indes bei der Mietpreisbremse nachgebessert. In Regionen mit Wohnungsmangel sollen Eigentümer künftig zudem nur noch acht statt elf Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen."
Der Mietspiegel enthält zu wenige Bestandsmieten. Vier Jahre zurück ist einfach ein zu kurzer Zeitraum.
Alter Stubentiger hat geschrieben:(26 Sep 2018, 16:00)
Aber immerhin wird klar warum der Realist immer auf den Mietspiegel und Bestandsmieten verweist. Weil dies die wahre Situation verschleiert.
t.
https://www.mhmmuenchen.de/aktuell/51-n ... -2017.htmlRealist2014 hat geschrieben:(26 Sep 2018, 17:03)
https://www.mhmmuenchen.de/aktuell/51-n ... -2017.html
"Am 09.03.17 wurde der Mietspiegel für München 2017 veröffentlicht und vom Stadtrat am 15.03.2017 als qualifizierter Mietspiegel anerkannt.
Er ist eine Information und Übersicht zu den Mietpreisen in der bayerischen Landeshauptstadt. Im Vergleich zum Mietspiegel 2015 sind die Grundpreise erneut deutlich gestiegen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete steigt auf nunmehr 11,23 €/m? und liegt damit um 4,7 % höher als im Mietspiegel 2015 und um 10,9 % höher als im Mietspiegel 2013. "
wir haben also zwischen 2013 und 2017 eine jährliche Steigerung von ca 2,4%.
Wähler hat geschrieben:(26 Sep 2018, 17:23)
https://www.mhmmuenchen.de/aktuell/51-n ... -2017.html
"Allerdings durften nur die Mietpreise in die Stichprobe einfließen und die (hohen) Mietspiegelwerte „erzeugen“, die innerhalb der letzten vier Jahre vor der Datenerhebung bei Wieder- oder Neuvermietung oder durch Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis neu vereinbart wurden. Wohnungen, bei denen sich in den letzten Jahren die Grundmiete nicht änderte, die also preisdämpfend wirken würden, finden leider keinen Eingang in den Mietspiegel. Der Mietspiegel bildet also nur ab, was in den letzten vier Jahren vor Datenerhebung auf dem Markt passiert ist. Ein repräsentativer Überblick über den gesamten Mietmarkt ist er nicht."
Ein größerer Zeitraum für die Stichprobe würde die jährliche Steigerung veringern und damit Mietsteigerungen bei einer Kappungsgrenze von 15% für drei Jahre teilweise bremsen. Neubau von Sozialwohnungen und höheres Wohngeld dürften allerdings zielgenauer wirken.
Wähler hat geschrieben:(26 Sep 2018, 17:23)
https://www.mhmmuenchen.de/aktuell/51-n ... -2017.html
"Allerdings durften nur die Mietpreise in die Stichprobe einfließen und die (hohen) Mietspiegelwerte „erzeugen“, die innerhalb der letzten vier Jahre vor der Datenerhebung bei Wieder- oder Neuvermietung oder durch Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis neu vereinbart wurden. Wohnungen, bei denen sich in den letzten Jahren die Grundmiete nicht änderte, die also preisdämpfend wirken würden, finden leider keinen Eingang in den Mietspiegel. Der Mietspiegel bildet also nur ab, was in den letzten vier Jahren vor Datenerhebung auf dem Markt passiert ist. Ein repräsentativer Überblick über den gesamten Mietmarkt ist er nicht."
Ein größerer Zeitraum für die Stichprobe würde die jährliche Steigerung veringern und damit Mietsteigerungen bei einer Kappungsgrenze von 15% für drei Jahre teilweise bremsen. Neubau von Sozialwohnungen und höheres Wohngeld dürften allerdings zielgenauer wirken.
"Ein größerer Zeitraum für die Stichprobe würde die jährliche Steigerung veringern und damit Mietsteigerungen bei einer Kappungsgrenze von 15% für drei Jahre teilweise bremsen. Neubau von Sozialwohnungen und höheres Wohngeld dürften allerdings zielgenauer wirken."Realist2014 hat geschrieben:(26 Sep 2018, 17:35)
ja- kenne ich- ist ja meine Quelle...
was möchtest DU nun zum Ausdruck bringen?
Wähler hat geschrieben:(26 Sep 2018, 17:45)
"Ein größerer Zeitraum für die Stichprobe würde die jährliche Steigerung veringern und damit Mietsteigerungen bei einer Kappungsgrenze von 15% für drei Jahre teilweise bremsen. Neubau von Sozialwohnungen und höheres Wohngeld dürften allerdings zielgenauer wirken."
Einen Mix aus guter Regulierung des Mietmarktes, Wohngeld und Neubau von (Sozial)wohnungen stelle ich mir vor, um mittel- und langfristig Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt zu korrigieren.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/sozia ... 82752.htmlDas Bundesverfassungsgericht wies damit die Beschwerde einer Vermieterin aus Berlin ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Sie war wegen Überschreitung der Mietpreisgrenze zu Rückzahlungen verurteilt worden. "Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken", begründeten die Richter einstimmig die Ablehnung. Deshalb sei der Eingriff in das Eigentumsrecht verhältnismäßig.
Neben der Verfassungsbeschwerde der Vermieterin hatte auch das Landgericht Berlin verfassungsrechtliche Zweifel an dem Gesetz von 2015 geäußert und deshalb den Karlsruher Verfassungsrichtern das Gesetz zur Prüfung vorgelegt. Diese Vorlagen wurden jedoch ohne inhaltliche Entscheidung als unzulässig verworfen, weil sie nicht hinreichend begründet gewesen seien.
Bitte die Kritik durch Zitate aus dem Urteilstext präzisieren, sobald der Urteilstext veröffentlicht ist. Ansonsten unkonstruktives Richter-Bashing.John Galt hat geschrieben:(21 Aug 2019, 09:31)
https://www.spiegel.de/wirtschaft/sozia ... 82752.html
Wer möchte den Richtern mal Nachhilfe in Verfassungsrecht geben? Bei Grundrechten geht es nicht darum, was laut Staazis verhältnismäßig ist, es sind festgeschriebene Grundrechte die die Menschen von staatlicher Willkür schützen sollen.
John Galt hat geschrieben:(21 Aug 2019, 09:31)
https://www.spiegel.de/wirtschaft/sozia ... 82752.html
Wer möchte den Richtern mal Nachhilfe in Verfassungsrecht geben? Bei Grundrechten geht es nicht darum, was laut Staazis verhältnismäßig ist, es sind festgeschriebene Grundrechte die die Menschen von staatlicher Willkür schützen sollen.
Aber auch mal wieder sehr lustig, dass Richter an Landgerichten nicht in der Lage sind zulässige Richtervorlagen einzureichen - oder spinnt das Verfassungsgericht mal wieder und ist zu faul aus prozeduralen Gründen Beschwerden anzunehmen? - Tja.
Ja eigentlich sollte man noch eine Strafe aufbrummen.Eine Ausbeutung liegt vor, wenn sich der Wucherer die Schwächesituation des Bewucherten bewusst – also mit Vorsatz – zunutze macht und dabei Kenntnis vom auffälligen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung hat
Es gibt kein Urteil - da die Richter am Landgericht offenbar nicht in der Lage sind begründetete Richtervorlagen abzuliefern und die Verfassungsbeschwerde von einer Bürger_IN nicht zur Entscheidung angenommen wird. Man kann sich die Arbeit eben auch leicht machen.Wähler hat geschrieben:(21 Aug 2019, 09:50)
Bitte die Kritik durch Zitate aus dem Urteilstext präzisieren, sobald der Urteilstext veröffentlicht ist. Ansonsten unkonstruktives Richter-Bashing.
Blödsinn bleibt Blödsinn, auch wenn man sich rote Frauenklamotten über seinen Körper wirft.Unangemessen ist die Ausnahmeregelung schließlich auch nicht deswegen, weil sie solche Vermieter, die durch Vereinbarung hoher Vormieten für die Anspannung des Wohnungsmarktes mitverantwortlich sind, gegenüber denjenigen Vermietern bevorzugt, die durch Vereinbarung niedriger Mieten in der Vergangenheit dem Gesetzeszweck bereits entsprochen haben. Ein möglicherweise sozial missbilligenswertes, in der Vergangenheit gleichwohl erlaubtes Vermieterverhalten zu sanktionieren, ist kein Ziel der Miethöhenregulierung
O ja Soziale Gerechtigkeit fordern , aber eher soziale Gleichheit meinen.51423benam hat geschrieben:(04 Jan 2019, 14:47)
O ja, natürlich, mit einer freien Marktwirtschaft wäre nämlich alles besser... richtig?
Jaja reichst dich genau zu der Art zu denken , den anderen nahtlos ein.euroade hat geschrieben:(24 Aug 2019, 13:45)
es hat sich nämlich abgezeichnet dass eine mehrheit der deutschen die griechen im euro halten wollte.
wer damals bereits einen etwas erweiterten horizont zur verfügung hatte, dem war klar dass dies immobilien-und mietpreissteigerungen bis ins extrem bedeuten würde.
in den parteizentralen der SPD und bei Grünen war dieser umstand bekannt, natürlich hat man ihn den eigenen wahlvolk verschwiegen.
die lautesten befürworter der griechenlandrettung sind heute ihr eigenes opfer geworden.
es ist die die grüne, soziale,urbane schicht welche unter den mietpreiswahnsinn am meisten leidet.
mein mitleid haben sie auf jeden fall nicht. oder anders ausgedrückt, die dümmsten kälber wählen ihre eigenen metzger.
Gut individuelle Lebenswege,vorallem alleinstehend,sind immer wichtiger.H2O hat geschrieben:(25 Aug 2019, 08:55)
Nein, superschlau ist man nicht, wenn man sich eine Wohnung mietet. Sie aber zu kaufen, das setzt schon eine sichere Arbeitsstätte voraus. Dort heißt es aber, sich jeder Entwicklung schleunigst an zu passen, wenn man sich nicht plötzlich beruflich abgehängt auf dem Abstellgleis wiederfinden will. Ich bin aus beruflichen Gründen mehrfach umgezogen, ganz einfach, weil sich das sowohl vom Einkommen als auch von der Verantwortung her gelohnt hat. Das war jedes Mal mit Wohnungskündigung und Wohnungssuche verbunden, meist 1/2 Jahr plus.
Als ich beruflich meine selbst gesteckten Ziele erreicht hatte, habe ich gekauft, klar. Aber: Nach einem Umzug habe ich über 1,5 Jahre gebraucht, das verlassene Haus wieder zu verkaufen, und das auch mit Verlust, obwohl das Haus picobello in Ordnung war. So lange hatte ich die Lasten für 2 Häuser auf dem Buckel und auch Hypothekenlasten für das neue Haus. Wer da kein regelmäßiges Einkommen hat, der kann sich ganz rasch in großen Problemen wieder finden.
Viele Menschen tun gut daran, beim Erwerb von Haus und Grund sehr behutsam vor zu gehen! Das geht nicht immer gut, aber meist irgendwie doch. Oft genug sind Ehestreitigkeiten der Grund, daß gut gemeinte Pläne zu Bruch gehen.
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Berlin-w ... 28417.htmlEin internes Papier des Berliner Senats enthüllt Berichten zufolge neue Details zum geplanten Mietendeckel. Demnach sollen die Mieten für die kommenden Jahre nicht nur eingefroren, sondern teils drastisch gesenkt werden.
Die niedrigste Obergrenze wird künftig - sofern Bad und Heizung vorhanden sind - mit 5,85 Euro pro Quadratmeter für Häuser der Jahrgänge 1956 bis 1964 zulässig sein. Die höchste für Häuser von 1991 bis 2013 mit 7,97 Euro pro Quadratmeter.
Alle Mieten, die über diesen Werten liegen, können die Mieter auf Antrag beim jeweiligen Bezirksamt senken lassen.
Wie drastisch sich diese Pläne auf den Mietmarkt auswirken dürften, lässt sich an den Altbauten veranschaulichen. Für Häuser von vor 1918 mit Bad und Heizung sollen nur noch Mieten bis höchsten 6,03 Euro pro Quadratmeter erlaubt sein. Je nach Lage, die künftig keine Rolle mehr spielen darf, werden für solche Wohnungen aktuell am Markt 15 Euro und mehr gezahlt.
Private Investitionen in den Mietwohnungsbau werden sinnlos, wenn Kosten für Baugrund und Baukosten ungebremst weiter wachsen. Baugrund wird gern erworben, um von den erwartbaren Preissteigerungen Gewinne abschöpfen zu können. Dann muß der Handel mit Baugrund in ähnlicher Weise gedeckelt werden.Da aber nichts mehr gebaut wird, eventuell aber auch Wohnraum in den nächsten Jahren wegen fehlender Investitionen verfällt und unbewohnbar wird, werden die Schlangen bei Neuvermietungen noch rasant ansteigen. Chancen, eine Mietwohnung zu bekommen, schwinden dann immer mehr.
Die Rendite von Immobilien ist im Allgemeinen viel zu niedrig, um behaupten zu können, dass sich eine Immobilie pauschal lohnt. Gerade wenn man Kinder hat, hat man viel zu schnell viel zu viel Kapital gebunden, welches man später ggf. nur mit Verlust liquide bekommt.Rio hat geschrieben:(25 Aug 2019, 12:27)
Gut individuelle Lebenswege,vorallem alleinstehend,sind immer wichtiger.
Wenn man eine Ehe führt, Nachwuchs erwartet oder hat , die Arbeitsstellen ihren jeweiligen Standort haben , und weiss man bleibt die nächsten 15 bis 20 Jahren in der Nähe , wäre es verrückt nicht zu kaufen.
Kenne nicht wenige Familien , die seit 45 Jahren , in der selben Immobilie leben,zur Miete und sich nun zum ersten Mal fragen was mit der lieben vielen Miete über die Jahre gemacht wurde,bzw. man nicht früher auf die IDEE gekommen ist zu kaufen.
Trabant 20 Jahre alt....1200 DDR MArk , Rückspiegel - Sammlerwert 10.000 DDR Mark - Zusammen 11.200 DDR Mark... Es gibt keinen Wucher... nur Mangel und Käufer.John Galt hat geschrieben:(27 Aug 2019, 05:26)
Berlin gibt keine Flächen frei, baut in bester Lage hässliche Betonklötze für die Regierung oder Geheimdienste und Schlösser. Verbietet den Leuten höher als 40m zu bauen und friert dann die Preise ein. Man könnte glatt meinen die DDR ist zurück.
Es ändert sich nichts an der Nachfrage und am Angebot. Belohnt werden vor allem Bestandsmieter, wer jetzt nach Berlin ziehen will hat die Arschkarte.
Der Markt wird seine Lücke schon finden und ich denke vor allem Untermietverträge die nicht vom Gesetz betroffen sind werden in Zukunft blühen. Untermieter haben allerdings weitaus weniger Rechte als Mieter und im Endeffekt bewirkt das Gesetz das Gegenteil vom dem was bezwecken wollte, weil es vollkommen gegen einfachste ökonomische Logik verstößt. Ansonsten bilden sich wie immer Schwarzmärkte oder andere Vertragskonstruktionen (bspw. Wohnung zu 8 Euro mit Zwang zu teurer Mieter für Garage, Dienstleistungsverträge, ähnliches).