12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

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pikant
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12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von pikant »

der EuGH hat ein recht interessantes Urteil zur Arbeitszeit von Angestellten getroffen

www.tagesschau.de/ausland/eugh-arbeitszeit-101.html

ist dieses Urteil ein Erfolg fuer die Unternehmen, da man nun in Ausnahmefaellen 12 Tage den AN beschaefigen kann oder wird dieses Urtei keinen Einfluss auf das Verhaeltnis AG-AN haben?
Auch scheint mir bei diesen Urteil der Sonntag als Arbeitszeit keine Rolle zu spielen.

Findet die Usergemeinde diese Urteil richtungsweisend und ist es zu begruessen?
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Provokateur
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Provokateur »

Naja - dem ganzen muss ja eine 24-Stündige Pause vorausgehen. So viel ändert sich also nicht. Ich glaube nicht, dass sich damit auch in Deutschland viel ändern wird; höchstens in der Gastro.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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pikant
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von pikant »

Provokateur hat geschrieben:(09 Nov 2017, 13:38)

Naja - dem ganzen muss ja eine 24-Stündige Pause vorausgehen. So viel ändert sich also nicht. Ich glaube nicht, dass sich damit auch in Deutschland viel ändern wird; höchstens in der Gastro.
arbeitnehmerfreundlich finde ich es nicht, wenn man 12 Tage arbeiten muss und dann erst eine Pause von 24 Stunden zugestanden bekommt.
Ob Sonntag oder nicht spielt auch keine Rolle
aber wir haben ja die Gewerkschaften und da mit guten Arbeitszeitvertraegen :)
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unity in diversity
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von unity in diversity »

Wenn man die tägliche Arbeitszeit außerdem auf 12 Stunden verlängert, kann man bis zu einem Drittel Personal freisetzen.
Nur die EU-weite Durchsetzung scheint nicht so einfach.
Gewerkschaften, spontane, flächendeckende Krankschreibungen usw…
Aber vielleicht hat man Handlungsreserven für Fälle geschaffen, in denen sich die Normalität des Zusammenlebens ändert.
Zum Beispiel größere militärische Auseinandersetzungen und Belagerungszustand.
Dann gehören Zwangsverpflichtete zur Normalität des Zusammenlebens.
Die Freigesetzten werden für den reibungslosen Ablauf in den Kampfgebieten gebraucht.
Die Kampfgebiete können durch EU-interne Erosionsprozesse entstehen, oder durch einen angenommenen äußeren Feind.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
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Der Neandertaler
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo unity in diversity.
unity in diversity hat geschrieben:Wenn man die tägliche Arbeitszeit außerdem auf 12 Stunden verlängert, kann man bis zu einem Drittel Personal freisetzen.
Wenn? ... Ja wenn! Aber immerhin stehen derartigen Überlegungen immer noch nationale Gesetze, wie Arbeitszeitgesetz, diametral gegenüber. Dieses muß auch die EU anerkennen ... und sie hat es vergangenheitlich auch erkannt.

Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) besagt - mit Ausnahmen:
  • "(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
    (2) In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht."
    (§ 9)
Weiter:
  • "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
heißt, daß einerseits der Sonntag Ruhetag ist, und daß die 12-Tage-EU-Regelung nicht unendlich angewandt werden darf.
  • ... steht auch in der Begründen der EU-Entscheidung:
    • ... eine gewisse Flexibilität ... Diese Auslegung ... sie es erlaubt, ... am Ende eines und am Anfang .... mehrere aufeinanderfolgende Ruhetage zu gewähren.
und auch:
  • die Richtlinie nur Mindestnormen ... Die Mitgliedstaaten dürfen also für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer günstigere Rechts- und Verwaltungsvorschriften anwenden oder erlassen oder die Anwendung von für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer günstigeren Tarifverträgen oder Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern fördern oder gestatten.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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frems
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von frems »

pikant hat geschrieben:(09 Nov 2017, 13:46)

arbeitnehmerfreundlich finde ich es nicht, wenn man 12 Tage arbeiten muss und dann erst eine Pause von 24 Stunden zugestanden bekommt.
Ob Sonntag oder nicht spielt auch keine Rolle
aber wir haben ja die Gewerkschaften und da mit guten Arbeitszeitvertraegen :)
Zwölf Tage sind ja der theoretische Maximalwert, der sich nicht wiederholen kann. Das Gesetz sagt, man müsse einen Tag pro Woche frei haben. Wenn in einer Woche ein Montag der "freie Tag" ist und in der darauffolgenden Woche ein Sonntag, wären es zwölf Arbeitstage. Danach könnten es aber maximal sechs weitere Arbeitstage sein. Da ist die Überschrift etwas unglücklich bzw. tendenziös.
Labskaus!

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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Liegestuhl »

Spätestens nach 3 Tagen arbeiten, fällt es mir schwer, die Augen offen zu halten. Dann muss ich mindestens 2-3 Stunden schlafen.
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imp
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von imp »

pikant hat geschrieben:(09 Nov 2017, 12:54)

der EuGH hat ein recht interessantes Urteil zur Arbeitszeit von Angestellten getroffen

http://www.tagesschau.de/ausland/eugh-a ... t-101.html

ist dieses Urteil ein Erfolg fuer die Unternehmen, da man nun in Ausnahmefaellen 12 Tage den AN beschaefigen kann oder wird dieses Urtei keinen Einfluss auf das Verhaeltnis AG-AN haben?
Auch scheint mir bei diesen Urteil der Sonntag als Arbeitszeit keine Rolle zu spielen.

Findet die Usergemeinde diese Urteil richtungsweisend und ist es zu begruessen?
Ist doch in der Pflege nicht selten so.
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unity in diversity
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von unity in diversity »

Liegestuhl hat geschrieben:(10 Nov 2017, 13:05)

Spätestens nach 3 Tagen arbeiten, fällt es mir schwer, die Augen offen zu halten. Dann muss ich mindestens 2-3 Stunden schlafen.
In Mitteleuropa arbeitet man an 5 Tagen für 8 Stunden und hat dann 2 Tage frei.
Oder gehört dieser Arbeitsstil zur Konkursmasse, die aus besseren Zeiten erinnert wird?
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
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jorikke
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von jorikke »

Mal als Laie gefragt..
Kann es nicht einfach sein das lediglich vom EuGH ein Landesgesetz bestätigt wird? ( Portugal)
Es ging doch nicht um die Arbeitszeit sondern um das Überstundengeld, das der Kläger einfordern wollte.
Die in Deutschland geltenden Arbeitszeitregeln werden doch davon gar nicht tangiert.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von unity in diversity »

jorikke hat geschrieben:(10 Nov 2017, 17:42)

Mal als Laie gefragt..
Kann es nicht einfach sein das lediglich vom EuGH ein Landesgesetz bestätigt wird? ( Portugal)
Es ging doch nicht um die Arbeitszeit sondern um das Überstundengeld, das der Kläger einfordern wollte.
Die in Deutschland geltenden Arbeitszeitregeln werden doch davon gar nicht tangiert.
Das EuGH-Urteil hat Mustercharakter. Jedes Streßunternehmen kann die Angleichung der eigenen Arbeitsverhältnisse verlangen.
Auf Landesebene, Bundesebene und bis zum EuGH.
Richtig und flächendeckend durchgezogen, werden bis zu einem Drittel der MA entbehrlich.
Was macht man mit denen?
Die liegen dem Rest der arbeitenden Bevölkerung auf der Tasche.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Kritikaster »

unity in diversity hat geschrieben:(11 Nov 2017, 07:35)

Das EuGH-Urteil hat Mustercharakter. Jedes Streßunternehmen kann die Angleichung der eigenen Arbeitsverhältnisse verlangen.
Auf Landesebene, Bundesebene und bis zum EuGH.
Richtig und flächendeckend durchgezogen, werden bis zu einem Drittel der MA entbehrlich.
Was macht man mit denen?
Die liegen dem Rest der arbeitenden Bevölkerung auf der Tasche.
Deine Darstellung eines geradezu als "Sklavenhaltergesellschaft" zu betrachtenden Gemeinwesens geht doch vollkommen an betrieblichen Realitäten vorbei.

Kein halbwegs vernünftiger AG in diesem Land hat ein Interesse daran, eine solche Mitarbeiter"verbrennung" durchzuführen, wie sie das von Dir skizzierte Horrorszenario mit sich brächte. Dazu sind bei immer komplexer werdenden Arbeitsabläufen die damit verbundenen steigenden Ansprüche an entsprechende Ausbildungen der MA mit viel zu kostspieligen und langfristigen Vorbereitungen verbunden.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von think twice »

Kritikaster hat geschrieben:(11 Nov 2017, 07:54)

Deine Darstellung eines geradezu als "Sklavenhaltergesellschaft" zu betrachtenden Gemeinwesens geht doch vollkommen an betrieblichen Realitäten vorbei.

Kein halbwegs vernünftiger AG in diesem Land hat ein Interesse daran, eine solche Mitarbeiter"verbrennung" durchzuführen, wie sie das von Dir skizzierte Horrorszenario mit sich brächte. Dazu sind bei immer komplexer werdenden Arbeitsabläufen die damit verbundenen steigenden Ansprüche an entsprechende Ausbildungen der MA mit viel zu kostspieligen und langfristigen Vorbereitungen verbunden.
Du hast ziemlich romantische Vorstellungen von der Arbeitswelt...
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von unity in diversity »

Kritikaster hat geschrieben:(11 Nov 2017, 07:54)

Deine Darstellung eines geradezu als "Sklavenhaltergesellschaft" zu betrachtenden Gemeinwesens geht doch vollkommen an betrieblichen Realitäten vorbei.

Kein halbwegs vernünftiger AG in diesem Land hat ein Interesse daran, eine solche Mitarbeiter"verbrennung" durchzuführen, wie sie das von Dir skizzierte Horrorszenario mit sich brächte. Dazu sind bei immer komplexer werdenden Arbeitsabläufen die damit verbundenen steigenden Ansprüche an entsprechende Ausbildungen der MA mit viel zu kostspieligen und langfristigen Vorbereitungen verbunden.
Man muß abwarten, wie wirksam die Bremsen sind, die der Neandertaler beschrieben hat.
Die Versuchung könnte groß sein, in minderqualifizierten Geschäftsfeldern den einen oder anderen Test durchzuführen.
Wenn man von einem portugiesischen Mitarbeiter Leidensfähigkeit zur Stärkung seines Standortes erwarten darf, kann man das bestimmt EU-weit verallgemeinern.
Natürlich geht so etwas nicht in hochtechnologisierten Firmen.
Sonst laufen die Montagsautos an allen Arbeitstagen vom Band.
Oder Polizei und Feuerwehr haben plötzlich keine Ortskenntnisse...
Man braucht in jedem Falle gut funktionierende Gewerkschaften, um den Klassenkampf von oben sinnvoll abzuleiten und zu kanalisieren.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Kritikaster »

think twice hat geschrieben:(11 Nov 2017, 08:34)

Du hast ziemlich romantische Vorstellungen von der Arbeitswelt...
Ich bin da "mittendrin statt nur dabei". ;)
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Kritikaster »

unity in diversity hat geschrieben:(11 Nov 2017, 08:35)

Man muß abwarten, wie wirksam die Bremsen sind, die der Neandertaler beschrieben hat.
Die Versuchung könnte groß sein, in minderqualifizierten Geschäftsfeldern den einen oder anderen Test durchzuführen.
Wenn man von einem portugiesischen Mitarbeiter Leidensfähigkeit zur Stärkung seines Standortes erwarten darf, kann man das bestimmt EU-weit verallgemeinern.
Natürlich geht so etwas nicht in hochtechnologisierten Firmen.
Sonst laufen die Montagsautos an allen Arbeitstagen vom Band.
Oder Polizei und Feuerwehr haben plötzlich keine Ortskenntnisse...
Man braucht in jedem Falle gut funktionierende Gewerkschaften, um den Klassenkampf von oben sinnvoll abzuleiten und zu kanalisieren.
Ich stimme Dir durchaus zu, dass die Versuchung, das auszutesten, vorhanden ist. Das wären dann aber Geschäftsfelder, deren AG ich nicht zu den "halbwegs vernünftigen" zählen würde.

Darüber hinaus halte ich die angesprochenen "Bremsen" für stark genug, und ich betrachte auch gut funktionierende Gewerkschaften als ein ganz wichtiges Element in unserer Gesellschaft.
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Julian
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Julian »

Ich arbeite regelmäßig bis zu 14 Tage am Stück. Wusste gar nicht, dass das ein Problem darstellen soll. In Gesundheitswesen ist das Alltag und nichts besonderes.
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unity in diversity
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von unity in diversity »

Julian hat geschrieben:(11 Nov 2017, 09:59)

Ich arbeite regelmäßig bis zu 14 Tage am Stück. Wusste gar nicht, dass das ein Problem darstellen soll. In Gesundheitswesen ist das Alltag und nichts besonderes.
Damit leistest du einen wirksamen Beitrag zu deinem sozialverträglichen Frühableben.
Steht im Duden unter B, wie Brauchfragen für Masochisten.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Julian »

unity in diversity hat geschrieben:(11 Nov 2017, 11:00)

Damit leistest du einen wirksamen Beitrag zu deinem sozialverträglichen Frühableben.
Steht im Duden unter B, wie Brauchfragen für Masochisten.
Wenn ich und viele andere im Gesundheitswesen das nicht machten, würden dafür viele andere sozialverträglich früh ableben, weil dann Schichten unterbesetzt wären. Ich kann nichts dafür, dass wir im Gesundheitssystem teilweise Bedingungen haben, die man in einem hochentwickelten, angeblich wohlhabenden Industrieland nicht erwarten würde.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von unity in diversity »

Julian hat geschrieben:(11 Nov 2017, 12:37)

Wenn ich und viele andere im Gesundheitswesen das nicht machten, würden dafür viele andere sozialverträglich früh ableben, weil dann Schichten unterbesetzt wären. Ich kann nichts dafür, dass wir im Gesundheitssystem teilweise Bedingungen haben, die man in einem hochentwickelten, angeblich wohlhabenden Industrieland nicht erwarten würde.
Was sagt deine Gewerkschaft dazu?
Oder teilst du den libertären Standpunkt, wonach Löhne und Arbeitsbedingungen individuell auszuhandeln sind?
Nach dem Motto, wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht?
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von imp »

unity in diversity hat geschrieben:(11 Nov 2017, 07:35)

Das EuGH-Urteil hat Mustercharakter. Jedes Streßunternehmen kann die Angleichung der eigenen Arbeitsverhältnisse verlangen.
Auf Landesebene, Bundesebene und bis zum EuGH.
Richtig und flächendeckend durchgezogen, werden bis zu einem Drittel der MA entbehrlich.
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Die verschwinden nicht. Entbehrlich werden bloß ein paar Teilzeitkräfte und Springer, weil jetzt alle so schön flexibel sind.
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Der Neandertaler
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo unity in diversity.
unity in diversity hat geschrieben:Man muß abwarten, wie wirksam die Bremsen sind, die der Neandertaler beschrieben hat.
Die Versuchung könnte groß sein, in minderqualifizierten Geschäftsfeldern den einen oder anderen Test durchzuführen.
[...]
Man braucht in jedem Falle gut funktionierende Gewerkschaften, um den Klassenkampf von oben sinnvoll abzuleiten und zu kanalisieren.
Bevor der Gesetze zur Zeit- und Leiharbeit abgeändert wurde - bzw.: erweitert wurde, wurden "Wünsche" der Arbeitgeber laut, wonach der Kündigungsschutz aufgeweicht werden sollte.
Hintergrund:
  • Arbeitgeber konnten seinerzeit Arbeitnehmer, die sie lediglich eingestellt haben, um Auftragsspitzen abarbeiten zu können, ... diese konnten sie, aufgrund des Kündigungsschutzes, schwerlich wieder kündigen - mit dem Kündigungsgrund:
    • eingestellt wegen Auftragsspitzen - Kündigung: weil Auftragsspitzen nun erledigt!
    Also war der Tenor dieser "Wünsche":
    • aufweichen des Kündigungsschutzes für alle!
Da wir aber recht starke Gewerkschaften haben - nicht in allen Bereichen der Arbeitswelt und diese unsere, bzw.: ihre Errungenschaften (Gesetze und Tarifverträge) nicht so ohne weiteres preisgeben (wollten), war Politik quasi gezwungen, die Möglichkeit zur Zeit- und Leiharbeit auszubauen.

Ich bin zwar kein Freund dieser modernen Lohnsklaverei, aber es zeigt, daß erstens gute und starke Gewerkschaften vonnöten sind, zweitens: diese "Bremsen" haben offensichtlich funktioniert. Sie werden auch in der jetzigen Debatte (Aufweichung der Arbeitszeit) funktionieren.
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Wätätä
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Wätätä »

Unabhängig von der aktuellen Rechtslage sehe ich in der 12-h-Schicht auch für den Arbeitnehmer Vorteile, natürlich wenn die Wochenarbeitszeit eingehalten wird. Nämlich dann ,wenn der Arbeitsweg relativ lang ist, d. h. der Anteil der Wegezeit reduziert sich im Bezug auf die Arbeitszeit!
Wie gesagt, vor Jahren habe ich selbst 12-h-Schicht gemacht, rund um die Uhr: 12 H Schicht, 24 h frei; das viermal, dann gab es Freischicht, beim vierten Mal Doppelfreischicht. Natürlich gab es dann noch die Nachtzuschläge, Wochenendzuschläge... Insgesamt im Vergleich zur Normalschicht relativ viel Freizeit; wenn das Umfeld passt, war bes. für Hobbygärtner,-bauern recht attraktiv. Von Vorteil war dabei, dass der Schichtplan immer ein paar Monate Vorlauf hatte.

Eine Flexibilisierung der Arbeitszeit muss nicht immer zwangsläufig zu Lasten der Arbeitnehmer erfolgen...
DieBananeGrillt
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von DieBananeGrillt »

Wätätä hat geschrieben:(04 Jul 2018, 21:44)

Unabhängig von der aktuellen Rechtslage sehe ich in der 12-h-Schicht auch für den Arbeitnehmer Vorteile, natürlich wenn die Wochenarbeitszeit eingehalten wird. Nämlich dann ,wenn der Arbeitsweg relativ lang ist, d. h. der Anteil der Wegezeit reduziert sich im Bezug auf die Arbeitszeit!
Wie gesagt, vor Jahren habe ich selbst 12-h-Schicht gemacht, rund um die Uhr: 12 H Schicht, 24 h frei; das viermal, dann gab es Freischicht, beim vierten Mal Doppelfreischicht. Natürlich gab es dann noch die Nachtzuschläge, Wochenendzuschläge... Insgesamt im Vergleich zur Normalschicht relativ viel Freizeit; wenn das Umfeld passt, war bes. für Hobbygärtner,-bauern recht attraktiv. Von Vorteil war dabei, dass der Schichtplan immer ein paar Monate Vorlauf hatte.

Eine Flexibilisierung der Arbeitszeit muss nicht immer zwangsläufig zu Lasten der Arbeitnehmer erfolgen...

Früher war man noch jung und geldbedürftig.
Wer aber jahrelang 12 Stunden Schichten gemacht hat, weiß welche Qual das ist.
Und mit zunehmenden Alter unerträglicher.
Daher kann man nicht generell dies einführen wollen, auch in Betrieben ,wo es nicht notwendig ist, die nicht rund um die Uhr laufen.
Profilierungssüchtige Politiker hatten hiermit nicht die Vorteile für alle Arbeitnehmer zum Anlaß genommen , da etwas verändern zu wollen.
Es gibt 12 Stunden Schichten in Betrieben, aber mit anschließendem Ausgleich von Freizeit.
Davon ist bei der generellen Einführung aber nicht die Rede.
Sowie es früher auch steuerfreie Nachtschichtzuschläge gab, die dann abgeschafft wurden.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von sünnerklaas »

DieBananeGrillt hat geschrieben:(09 Jul 2018, 20:11)

Früher war man noch jung und geldbedürftig.
Wer aber jahrelang 12 Stunden Schichten gemacht hat, weiß welche Qual das ist.
Und mit zunehmenden Alter unerträglicher.
Daher kann man nicht generell dies einführen wollen, auch in Betrieben ,wo es nicht notwendig ist, die nicht rund um die Uhr laufen.
Profilierungssüchtige Politiker hatten hiermit nicht die Vorteile für alle Arbeitnehmer zum Anlaß genommen , da etwas verändern zu wollen.
Es gibt 12 Stunden Schichten in Betrieben, aber mit anschließendem Ausgleich von Freizeit.
Davon ist bei der generellen Einführung aber nicht die Rede.
Sowie es früher auch steuerfreie Nachtschichtzuschläge gab, die dann abgeschafft wurden.
Meine persönliche Erfahrung: wer mehr als 10 Stunden arbeitet, baut nur noch Mist. Man kann das alles am nächsten Tag nacharbeiten.
Allerdings gibt es ein gravierendes Problem derzeit: es fehlen Arbeitskräfte. Und das Vorhaben, den Arbeitsmarkt mit Arbeitskräften aus dem Ausland aufzufüllen, dürfte man wohl als erst einmal gescheitert ansehen. Das gibt einen Aufstand.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Boracay »

pikant hat geschrieben:(09 Nov 2017, 13:46)

arbeitnehmerfreundlich finde ich es nicht, wenn man 12 Tage arbeiten muss und dann erst eine Pause von 24 Stunden zugestanden bekommt.
Die meisten Arbeitnehmer schätzen es sehr wenn man so flexibel ist. Meine Saisonkräfte würden weinen vor Glück wenn sie den Sonntag nicht mehr verschwenden müssten.
Und offensichtlich wollen auch die Angestellten auf der Wiesn keinen Tag Pause sondern Geld verdienen.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von zollagent »

Boracay hat geschrieben:(05 Aug 2018, 08:10)

Die meisten Arbeitnehmer schätzen es sehr wenn man so flexibel ist. Meine Saisonkräfte würden weinen vor Glück wenn sie den Sonntag nicht mehr verschwenden müssten.
Und offensichtlich wollen auch die Angestellten auf der Wiesn keinen Tag Pause sondern Geld verdienen.
Du sagst es, Saisonkräfte. Für kurze Zeit mag das Vorteile haben. Wie Sünnerklaas schon richtig schrieb, mehr als 10 Stunden am Tag überfordert die Menschen. Und ein solches Schichtsystem kann auch nur wenige Wochen im Jahr durchgeführt werden, dann werden die Nachteile durch fehlerhafte Arbeit die Vorteile überwiegen.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von jorikke »

zollagent hat geschrieben:(05 Aug 2018, 09:51)

Du sagst es, Saisonkräfte. Für kurze Zeit mag das Vorteile haben. Wie Sünnerklaas schon richtig schrieb, mehr als 10 Stunden am Tag überfordert die Menschen. Und ein solches Schichtsystem kann auch nur wenige Wochen im Jahr durchgeführt werden, dann werden die Nachteile durch fehlerhafte Arbeit die Vorteile überwiegen.
Eine 12 h Schicht ist per se nicht für hochwertige Arbeitsleistung ausgelegt. Das wirklich fatale und menschenverachtende bei diesen Arbeiten ist im ersten Drittel der Schicht die Arbeiter total zu unterfordern, und damit Arbeitsunfälle zu produzieren. Erst gegen Ende der Schicht erreichen diese Menschen im abgeschlafften Dämmerzustand eine der Tätigkeit angemessene Augenhöhe. Erst dann ist die Harmonie zwischen den Stupiditäten beider Seiten - Arbeiter/Arbeit - hergestellt.
Eine 12 h Schicht ist also wir gewisse Tätigkeiten eine humane Errungenschaft.
P.S.
Keinesfalls ernst gemeint, lediglich der Versuch auf dummes Zeug noch Dümmeres drauf zu satteln.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Der Neandertaler »

Wätätä hat geschrieben:Unabhängig von der aktuellen Rechtslage sehe ich in der 12-h-Schicht auch für den Arbeitnehmer Vorteile, natürlich wenn die Wochenarbeitszeit eingehalten wird. Nämlich dann ,wenn der Arbeitsweg relativ lang ist, d. h. der Anteil der Wegezeit reduziert sich im Bezug auf die Arbeitszeit!
Eine recht seltsame Rechtsauffassung!
Seit wann zählt der Arbeitsweg ... also der Weg zur und von der Arbeitstelle zur Arbeitszeit?

In Bezug darauf ist doch der Arbeitnehmer erstmal in einer gewißen Bringpflicht.
Das heißt:
  • er hat dafür zu sorgen, daß er (rechtzeitig) zur Arbeitssttelle gelangt - wie und wielange dies dauert ... seine Sache!
    Allerdings:
    • der Weg zwischen verschiedenen Arbeitstellen wird sehr wohl zur Arbeitszeit gerechnet - dies darf aber dann auch nur max. 10 Stunden sein.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Misterfritz »

Der Neandertaler hat geschrieben:(05 Aug 2018, 12:49)

Eine recht seltsame Rechtsauffassung!
Seit wann zählt der Arbeitsweg ... also der Weg zur und von der Arbeitstelle zur Arbeitszeit?
Das ist keine seltsame Rechtsauffassung, sondern eine einfache Rechnung.
Wenn ich eine Stunde zu meinem Arbeitsplatz fahre und das bei einem üblichen 8-Stunden Tag 5 mal die Woche machen muss, dann reduziert sich das bei einer 12 Stundenschicht eben.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Misterfritz.
Unabhängig der Rechnung, ...
  • in dem EuGh-Urteil, auf dem diese Diskussion hier aufbaut, ging es darum, daß "das Unionsrecht nicht verlangt, daß die wöchentliche Mindestruhezeit spätestens an dem Tag gewährt wird, der auf einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen folgt, sondern nur, daß sie innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt wird."
Selbst die Klage des Herrn António Fernando Maio Marques da Rosa bezog sich auf die Arbeitszeiten innerhalb und deren Dauer in einem gewißen Zeitraumes. Arbeiten heißt aber, daß er im Betrieb anwesend ist. Und darauf bezogen sich auch meine Ausführungen.

Wie Du nun rechnest, ist nun Deine Sache, entspricht aber nicht der Definition von Arbeitszeit.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Misterfritz »

Der Neandertaler hat geschrieben:(05 Aug 2018, 13:19)

Hallo Misterfritz.
Unabhängig der Rechnung, ...
  • in dem EuGh-Urteil, auf dem diese Diskussion hier aufbaut, ging es darum, daß "das Unionsrecht nicht verlangt, daß die wöchentliche Mindestruhezeit spätestens an dem Tag gewährt wird, der auf einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen folgt, sondern nur, daß sie innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt wird."
Selbst die Klage des Herrn António Fernando Maio Marques da Rosa bezog sich auf die Arbeitszeiten innerhalb und deren Dauer in einem gewißen Zeitraumes. Arbeiten heißt aber, daß er im Betrieb anwesend ist. Und darauf bezogen sich auch meine Ausführungen.

Wie Du nun rechnest, ist nun Deine Sache, entspricht aber nicht der Definition von Arbeitszeit.
Ich habe nie gesagt, dass Anfahrt zur Arbeitszeit zählt ;)
Das war eher ein Missverständnis Deinerseits. Ich denke auch Wätätä wolle das mit seinem(?) Post nicht ausdrücken, den Du zitiert hast.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Misterfritz.
Misterfritz hat geschrieben:Ich habe nie gesagt, dass Anfahrt zur Arbeitszeit zählt ;)
Das war eher ein Missverständnis Deinerseits. Ich denke auch Wätätä wolle das mit seinem(?) Post nicht ausdrücken, den Du zitiert hast.
Ich reagier jetzt mal genau wie Du: Ich habe auch nie behauptet, daß Du dies getan hast, sondern lediglich, daß Deine Rechnung nicht der gesetzlichen Definition entspricht.
  • ... und daß es in dem Urteil aber genau um Arbeitszeit geht.
Man sagt mir recht oft, daß ich etwas überlesen habe, aber ...
ich interpretier Wätätäs Beitrag eben in der Weise, daß er sich auf die Arbeitszeit bezieht:
Wätätä hat geschrieben:... in der 12-h-Schicht auch für den Arbeitnehmer Vorteile, natürlich wenn die Wochenarbeitszeit eingehalten wird. Nämlich dann ,wenn der Arbeitsweg relativ lang ist, d. h.
Also scheint er den Vorteil dann zu sehen, wenn der Anfahrtsweg recht lang ist - "in Bezug auf die Arbeitszeit" ... dadurch "reduziert sich ... die Arbeitszeit!"
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Misterfritz »

Der Neandertaler hat geschrieben:(05 Aug 2018, 13:54)

Hallo Misterfritz.Ich reagier jetzt mal genau wie Du: Ich habe auch nie behauptet, daß Du dies getan hast, sondern lediglich, daß Deine Rechnung nicht der gesetzlichen Definition entspricht.
  • ... und daß es in dem Urteil aber genau um Arbeitszeit geht.
Man sagt mir recht oft, daß ich etwas überlesen habe, aber ...
ich interpretier Wätätäs Beitrag eben in der Weise, daß er sich auf die Arbeitszeit bezieht:Also scheint er den Vorteil dann zu sehen, wenn der Anfahrtsweg recht lang ist - "in Bezug auf die Arbeitszeit" ... dadurch "reduziert sich ... die Arbeitszeit!"
Noch mal, Du hast ihn falsch verstanden!
Wenn ich einen Anfahrtsweg von einer Stunde habe, dann habe ich bei einem 8-Stundentag 7,5 Minuten pro Arbeitsstunde Wegeaufwand.
Arbeite ich bei gleichem Arbeitsweg 12 Stunden, habe ich einen Wegeaufwand von 5 Minuten pro Arbeitsstunde.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von McKnee »

Wätätä hat geschrieben:(04 Jul 2018, 21:44)

Unabhängig von der aktuellen Rechtslage sehe ich in der 12-h-Schicht auch für den Arbeitnehmer Vorteile, natürlich wenn die Wochenarbeitszeit eingehalten wird. Nämlich dann ,wenn der Arbeitsweg relativ lang ist, d. h. der Anteil der Wegezeit reduziert sich im Bezug auf die Arbeitszeit!
Wie gesagt, vor Jahren habe ich selbst 12-h-Schicht gemacht, rund um die Uhr: 12 H Schicht, 24 h frei; das viermal, dann gab es Freischicht, beim vierten Mal Doppelfreischicht. Natürlich gab es dann noch die Nachtzuschläge, Wochenendzuschläge... Insgesamt im Vergleich zur Normalschicht relativ viel Freizeit; wenn das Umfeld passt, war bes. für Hobbygärtner,-bauern recht attraktiv. Von Vorteil war dabei, dass der Schichtplan immer ein paar Monate Vorlauf hatte.

Eine Flexibilisierung der Arbeitszeit muss nicht immer zwangsläufig zu Lasten der Arbeitnehmer erfolgen...
12-Tage Schichten, nicht 12 Stunden
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Der Neandertaler »

McKnee hat geschrieben:(05 Aug 2018, 15:05)

12-Tage Schichten, nicht 12 Stunden
Endlich fällt mal jemandem der Fehler auf.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Misterfritz »

Der Neandertaler hat geschrieben:(05 Aug 2018, 15:10)

Endlich fällt mal jemandem der Fehler auf.
Ok ;)
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von sünnerklaas »

Boracay hat geschrieben:(05 Aug 2018, 08:10)

Die meisten Arbeitnehmer schätzen es sehr wenn man so flexibel ist. Meine Saisonkräfte würden weinen vor Glück wenn sie den Sonntag nicht mehr verschwenden müssten.
Und offensichtlich wollen auch die Angestellten auf der Wiesn keinen Tag Pause sondern Geld verdienen.
Für die hat das alles ein Ende - wenn die Saison vorbei ist.
Auf den Wiesn arbeitet auch niemand volle Pulle 12 Stunden durch. Da gibt es immer wieder Ruhezeiten.
Ansonsten achte mal darauf, wie es mit der Qualität der Leistung ausschaut, die ab der 11. Arbeitsstunde erbracht wird. Das kannste meistens in die Tonne treten.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von KarlRanseier »

Kritikaster hat geschrieben:(11 Nov 2017, 07:54)

Deine Darstellung eines geradezu als "Sklavenhaltergesellschaft" zu betrachtenden Gemeinwesens geht doch vollkommen an betrieblichen Realitäten vorbei.

Kein halbwegs vernünftiger AG in diesem Land hat ein Interesse daran, eine solche Mitarbeiter"verbrennung" durchzuführen, wie sie das von Dir skizzierte Horrorszenario mit sich brächte. Dazu sind bei immer komplexer werdenden Arbeitsabläufen die damit verbundenen steigenden Ansprüche an entsprechende Ausbildungen der MA mit viel zu kostspieligen und langfristigen Vorbereitungen verbunden.

Naja, unbestreitbare Tatsache ist doch, dass bei immer mehr Ausbeutern in Deutschland "Überstunden mit dem Gehalt abgegolten" sind (absoluter Nulltarif, Überstunden werden nicht bezahlt und können auch nicht abgefeiert werden) und von immer mehr Arbeitnehmern verlangt wird, dass sie faktisch immer erreichbar sind. Oder nicht?
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von McKnee »

KarlRanseier hat geschrieben:(05 Aug 2018, 17:32)

Naja, unbestreitbare Tatsache ist doch, dass bei immer mehr Ausbeutern in Deutschland "Überstunden mit dem Gehalt abgegolten" sind (absoluter Nulltarif, Überstunden werden nicht bezahlt und können auch nicht abgefeiert werden) und von immer mehr Arbeitnehmern verlangt wird, dass sie faktisch immer erreichbar sind. Oder nicht?
Das ist aber nicht Gegenstand des Urteils

Wenn das so ist, muss man arbeitsrechtlich dagegen angehen. Da sind vor allem die Gewerkschaften gefragt.

Überlicherweise laufen solche Pauschalbehauptungen aber ins Leere und lösen sich in ein lauwarmes Lüftchen auf.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von jorikke »

KarlRanseier hat geschrieben:(05 Aug 2018, 17:32)

Naja, unbestreitbare Tatsache ist doch, dass bei immer mehr Ausbeutern in Deutschland "Überstunden mit dem Gehalt abgegolten" sind (absoluter Nulltarif, Überstunden werden nicht bezahlt und können auch nicht abgefeiert werden) und von immer mehr Arbeitnehmern verlangt wird, dass sie faktisch immer erreichbar sind. Oder nicht?
Das sind AT Verträge. Natürlich steht es einem Arbeitnehmer zu einen Vertrag mit hoher Vergütung auszuhandeln und vom Arbeitgeber im Gegenzug keine Überstunden Bezahlung zu erwarten. Zumeist wird dabei die erwartete Höhe der Mehrarbeit/Überstunden in einer bis-zu Formulierung fixiert.
(Zumeist so 10-15%)
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von KarlRanseier »

McKnee hat geschrieben:(05 Aug 2018, 17:42)

Das ist aber nicht Gegenstand des Urteils

Wenn das so ist, muss man arbeitsrechtlich dagegen angehen. Da sind vor allem die Gewerkschaften gefragt.

Überlicherweise laufen solche Pauschalbehauptungen aber ins Leere und lösen sich in ein lauwarmes Lüftchen auf.


Mit solchen Urteilen schießt sich die EU selbst ins Knie und sorgt dafür, von immer mehr Menschen abgelehnt zu werden.

Die Deutschen werden zwar nicht gefragt, aber in vielen anderen Ländern hat arbeitender Pöbel schon eine gewisse Macht
und kann für einen Austritt sorgen, wenn er der Meinung ist, dass die EU primär eine Interessensvertretung der Profitmaximierer
ist. Und dieser Eindruck drängt sich zunehmend mehr Menschen auf, die vielleicht früher nur die Vorteile sahen.

Nach dem GAU von Tschernobyl hatte die EG nichts Eiligeres zu tun, als die Grenzwerte für zugelassene radioaktive Belastungen
in Lebensmitteln zu vervielfachen. Noch heute sind sie wesentlich höher als z.B. in Japan nach dem dortigen GAU. Auch da
drängt sich der Verdacht auf, dass der Schutz der fiskalischen Interesse der über alles geliebten EU-Bauern doch vielfach höher
priorisiert wird als der Verbraucherschutz.

So schießt man sich ins eigene Knie, gibt Wasser auf die Mühlen der "EU-Skeptiker" und schafft sich letztlich selbst ab. Bleibt
die Frage zu beantworten, wohin mit Sprachgenies wie Oettinger, wenn die EU geplatzt ist.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von KarlRanseier »

jorikke hat geschrieben:(05 Aug 2018, 17:57)

Das sind AT Verträge. Natürlich steht es einem Arbeitnehmer zu einen Vertrag mit hoher Vergütung auszuhandeln und vom Arbeitgeber im Gegenzug keine Überstunden Bezahlung zu erwarten. Zumeist wird dabei die erwartete Höhe der Mehrarbeit/Überstunden in einer bis-zu Formulierung fixiert.
(Zumeist so 10-15%)

Könnte man aber abschaffen, mit einem einfachen und kurzen Gesetz, etwa so:

Sklaverei in Deutschland ist verboten, Arbeit muss vergütet werden, auch dann, wenn es sich um Überstunden handelt.
Aber natürlich wären CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne, AfD und andere Arbeitgebervereinigungen dagegen...
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von jorikke »

KarlRanseier hat geschrieben:(05 Aug 2018, 18:10)

Könnte man aber abschaffen, mit einem einfachen und kurzen Gesetz, etwa so:

Sklaverei in Deutschland ist verboten, Arbeit muss vergütet werden, auch dann, wenn es sich um Überstunden handelt.
Aber natürlich wären CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne, AfD und andere Arbeitgebervereinigungen dagegen...
Aus solchen Verträgen bestand mein halbes Arbeitsleben. Ich habe mich immer sehr selbst bestimmt gesehen. Ich und Sklave...
Ich glaube du blickst nicht recht durch.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von McKnee »

jorikke hat geschrieben:(05 Aug 2018, 18:15)

Aus solchen Verträgen bestand mein halbes Arbeitsleben. Ich habe mich immer sehr selbst bestimmt gesehen. Ich und Sklave...
Ich glaube du blickst nicht recht durch.
Danke, das spart mir Nerven und ist kurz und knapp aufs Wesentliche gebracht.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von KarlRanseier »

jorikke hat geschrieben:(05 Aug 2018, 18:15)

Aus solchen Verträgen bestand mein halbes Arbeitsleben. Ich habe mich immer sehr selbst bestimmt gesehen. Ich und Sklave...
Ich glaube du blickst nicht recht durch.

Ich hatte auch mal einen solche Vertrag. Das gipfelte dann darin, dass der Ausbeuter eines Tages meinte, dass man nicht jeden Tag etwas essen müsse
und auch mal auf die Mittagspause verzichten solle, wenn "Projektdruck" bestehe. Jeder Eingeweihte weiß, dass in solchen Klitschen immer "Projektdruck"
besteht.

Da bin ich gegangen, soll sich der Affe einen Dümmeren suchen, auf dessen Kosten er leben kann.

Die wenigsten Deutschen sind mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden. Hier war ich also ausnahmsweise mal ein Teil der "Mehrheit", nicht der "linke Spinner".
Das Märchen vom lieben Arbeitgeber, der sich kümmert, kannst Du Deinem Frisör erzählen, aber keinem Menschen, der einmal bei einem mittelständischen
Ausbeuter gearbeitet hat. :rolleyes:
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von McKnee »

KarlRanseier hat geschrieben:(05 Aug 2018, 18:30)

Die wenigsten Deutschen sind mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden. Hier war ich also ausnahmsweise mal ein Teil der "Mehrheit", nicht der "linke Spinner".
Das Märchen vom lieben Arbeitgeber, der sich kümmert, kannst Du Deinem Frisör erzählen, aber keinem Menschen, der einmal bei einem mittelständischen
Ausbeuter gearbeitet hat. :rolleyes:

Ich dachte mir, bei deiner Pauschalisierungstendenz, dass es auf deine ureigenste Unzufriedenheit hinaus läuft.

Hier sieht es anders aus

https://www.zeit.de/wirtschaft/2018-04/ ... beitnehmer

Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass du an deiner Unzufriedenheit nicht ganz schuldlos bist.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Skull »

KarlRanseier hat geschrieben:(05 Aug 2018, 18:30)

Ich hatte auch mal einen solche Vertrag.
Du solltest aber nicht von Dir auf andere...und noch weniger auf die Mehrheit schliessen.

Ich kenne viele, die mit Ihren AT-Verträgen recht zufrieden sind.

Sollte ja auch so sein, sonst würde man sich ja nicht freiwillig in den höher bezahlten AT-Bereich begeben. :)

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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von Kritikaster »

KarlRanseier hat geschrieben:(05 Aug 2018, 17:32)

Naja, unbestreitbare Tatsache ist doch, dass bei immer mehr Ausbeutern in Deutschland "Überstunden mit dem Gehalt abgegolten" sind (absoluter Nulltarif, Überstunden werden nicht bezahlt und können auch nicht abgefeiert werden) und von immer mehr Arbeitnehmern verlangt wird, dass sie faktisch immer erreichbar sind. Oder nicht?
Nein, da irrst Du!

Der Anweisung von Überstunden ist nur in absoluten Ausnahmesituationen Folge zu leisten.
Das Wei­sungs­recht (Di­rek­ti­ons­recht) be­rech­tigt den Ar­beit­ge­ber nicht da­zu, vom Ar­beit­neh­mer Über­stun­den zu ver­lan­gen. Das liegt dar­an, dass der Ar­beits­ver­trag den Um­fang der von Ih­nen als Ar­beit­neh­mer zu leis­ten­den Ar­beit fest­legt. Könn­te der Ar­beit­ge­ber ein­sei­tig im We­ge des Wei­sungs­rechts an die­ser Schrau­be dre­hen, würde er die we­sent­li­chen Ver­trags­in­hal­te ein­sei­tig verändern.

Et­was an­ders gilt bei Not­si­tua­tio­nen, die al­ler­dings sehr sel­ten sind. Mit „Not­si­tua­ti­on“ ist nicht et­wa ein plötz­li­cher Großauf­trag ge­meint oder ei­ne ver­spätet ein­tref­fen­de große Wa­ren­lie­fe­rung, son­dern ei­ne Ka­ta­stro­phe wie ei­ne Über­schwem­mung oder ein Brand. Sol­che Er­eig­nis­se kann der Ar­beit­ge­ber nicht vor­her­se­hen, und außer­dem steht dann mögli­cher­wei­se die Exis­tenz des Be­triebs auf dem Spiel. In sol­chen, ex­trem sel­te­nen ech­ten Not­si­tua­tio­nen kann der Ar­beit­ge­ber ein­sei­tig Über­stun­den an­ord­nen. https://www.hensche.de/Ueberstunden_Arb ... l#tocitem1
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH

Beitrag von jorikke »

KarlRanseier hat geschrieben:(05 Aug 2018, 18:30)

Ich hatte auch mal einen solche Vertrag. Das gipfelte dann darin, dass der Ausbeuter eines Tages meinte, dass man nicht jeden Tag etwas essen müsse
und auch mal auf die Mittagspause verzichten solle, wenn "Projektdruck" bestehe. Jeder Eingeweihte weiß, dass in solchen Klitschen immer "Projektdruck"
besteht.

Da bin ich gegangen, soll sich der Affe einen Dümmeren suchen, auf dessen Kosten er leben kann.

Die wenigsten Deutschen sind mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden. Hier war ich also ausnahmsweise mal ein Teil der "Mehrheit", nicht der "linke Spinner".
Das Märchen vom lieben Arbeitgeber, der sich kümmert, kannst Du Deinem Frisör erzählen, aber keinem Menschen, der einmal bei einem mittelständischen
Ausbeuter gearbeitet hat. :rolleyes:
Lieber Karl Ranseier, die Menschen machen in ihrem Arbeitsleben - auch abhängig von ihren Fähigkeiten-, die unterschiedlichsten Erfahrungen.
Ich habe fast 45 Jahre in der gleichen Firma gearbeitet. Angefangen als Feinmechaniker Lehrling mit einer Monats Vergütung von 15,-DM. Das war 1960.
Ausgelernt, übernommen. 1,5 Jahre Werkstatt-Fertigung. Dann Wechsel in die Montage. Nach zwei Jahren Wechsel in das Angestelltenverhältnis. Assistent vom Leiter des Ausbildungscenter für Außendienstmitarbeiter aus aller Welt. Dann Leiter des Schulungscenters. Für kurze Zeit nur, dann Übertragung eines Verkaufsbezirks mit Personalverantwortung für die angestellten Service-Techniker. Der Verkaufsbezirk entwickelte sich prächtig. 1980 erstmals 100.000,-DM Einkommen. In Rente gegangen 2003 mit einem Jahreseinkommen von 73.000 €.
Ich bin keinesfalls sonderlich begabt. Übrigens, der Laden hatte viele Mitarbeiter wie mich. Der Inhaber war Spitze. Er hat jeden gefördert, der sich engagiert hat.
Entsprechend haben es die Leute gedankt.
Im Ergebnis, 1960 513 Mitarbeiter, 1969 930 Mitarbeiter, heute weltweit 7500 Mitarbeiter mit Milliarden Umsatz.
...und du meinst wirklich noch solcherlei Erfahrung im Arbeitsleben soll ich das Märchen vom lieben Arbeitgeber, der sich kümmert, meinem Friseur erzählen?
Das gibt es.
Du hast da offensichtlich ein Erfahrungsmanko.
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