Der Neandertaler hat geschrieben:(17 Jul 2016, 16:04)
Hallo Fadamo. Nicht zwangsläufig! Um diese Frage zu beantworten,
sollten wir erstmal klären, was heißt arbeitslos denn überhaupt?
Leute, die gar keine Arbeit haben, sind
arbeitslos - Punkt! So banal wie es sich anhört, ist es aber nicht - vielfach werden nämlich öffentliche Statistiken neuinterpretiert und auch alle
"Aufstocker" als
arbeitslos gewertet - das
"Aufstocken" ist sichtbarer
"Erfolg" der Hartz-Gesetze.
Fazit:
- weniger Arbeitslose heißt also nicht zwangsweise weniger Sozialausgaben. Denn wer Arbeit hat, kann sehrwohl "Aufstocker" sein - benötigt also Hilfe ... dies heißt aber wiederum steigende Sozialausgaben.
VAuch vor dem Hintergrund, daß unsere Gesellschaft immer älter wird - diese also eventuell immer mehr Hilfe benötigt, heißt es nicht, daß durch weniger Arbeitslose auch zwangsläufig weniger Sozialausgaben anfallen.
"Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.
Im Abs. 2 heißt es dann außerdem: Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten als nicht arbeitslos.
Der Arbeitslosenbegriff wird im Sozialgesetzbuch III weiter präzisiert. Dabei sind insbesondere folgende Vorgaben wichtig:
Altersabgrenzung(pdfPDF, 496 KB)
Beschäftigungslosigkeit(pdfPDF, 496 KB)
Arbeitsuche und Eigenbemühungen(pdfPDF, 496 KB)
Verfügbarkeit(pdfPDF, 496 KB)
Arbeitslosmeldung(pdfPDF, 496 KB)
Auf Arbeitslosengeld II-Bezieher wird nach § 53a Absatz 1 SGB II die Definition der Arbeitslosigkeit nach dem SGB III sinngemäß angewendet. Die Betreuung und Arbeitslosmeldung erfolgt in einem Jobcenter. In § 53a Absatz 2 SGB II ist als Ausnahme geregelt, dass Arbeitslosengeld II-Bezieher, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben dann nicht als arbeitslos gelten, wenn ihnen in diesem Zeitraum keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist.
Im SGB II gibt es folgende typische Fallkonstellationen, in denen Arbeitslosengeld II-Bezieher nicht als arbeitslos geführt werden:
Beschäftigte Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Arbeitslosengeld II erhalten, werden nicht als arbeitslos gezählt, weil das Kriterium der Beschäftigungslosigkeit nicht erfüllt ist.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, denen Arbeit nach § 10 SGB II nicht zumutbar ist, werden wegen mangelnder Verfügbarkeit nicht als arbeitslos gezählt. Darunter fallen insbesondere Leistungsberechtigte, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder zur Schule gehen."
Quelle:
https://statistik.arbeitsagentur.de/Nav ... t-Nav.html
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden