Ich muss da noch was ausholen, was die Sache "Der gelbe Schein reicht uns nicht, Sie müssen noch ein extra Attest einreichen, aus dem hervorgeht, dass Sie den Meldetermin beim Jobcenter nicht wahrnehmen können, ansonsten sanktionieren wir Sie" betrifft:
1. Vor einigen Jahren hat ein Bezieher von ALG II sich immer dann kurzfristig krankschreiben lassen, damit er Meldetermine im Jobcenter nicht wahrnehmen muss. Das hat er wiederholt so gemacht, also mehrere Meldetermine versäumt und sich dabei auf seine AU-Bescheinigungen berufen.
2. Das betreffende Jobcenter hat ihn daraufhin sanktiniert.
3. Der sanktionierte ALG-II-Bezieher legt gegen die Sanktion Widerspruch ein => Widerspruch abgelehnt => der Sanktionierte erhebt Klage gegen das Jobcenter => die ganze Sache geht bis vors Bundessozialgericht.
4. Das Bundessozialgericht entscheidet: Die Sanktion war rechtens. Weil der ALG-II-Bezieher sich immer mehrfach, punktgenau an den Tagen, wo die Meldetermine im Jobcenter stattfinden sollten, hat krankschreiben lassen.
Das Gerichtsurteil könnt Ihr hier nachlesen:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... =5&anz=262
Das Problem bei der ganzen Sache ist: Die Jobcenter berufen sich auf dieses Urteil, aber eben nicht nur bei Leuten, die sich absichtlich krank schreiben lassen, damit sie nicht zu Meldeterminen im Jobcenter erscheinen müssen. Sondern sie wenden es auch bei Leuten an, die langfristig krankgeschrieben sind: Die sollen dann auch so ein extra Attest vom Arzt beschaffen. Und das nenne ich Willkür.