Re: Zusammengehörigkeit, Identität, Nationalgefühl
Verfasst: So 11. Jun 2017, 17:08
Willst du immer noch oeffentlich das Gegenteil behaupten?
https://www.politik-forum.eu:443/
Willst du immer noch oeffentlich das Gegenteil behaupten?
In Diskussionen mit Autoritären, Neoliberalen und Räächten ist das ne Auszeichnung.Dark Angel hat geschrieben:(11 Jun 2017, 17:06)
Ja - das sieht man vor allem an ihrem Santionsregister und der Anzahl ihrer Beiträge in der Ablage.
Ich HABE es dir erklärt!think twice hat geschrieben:(11 Jun 2017, 16:53)
Hier der Artikel 4 GG für dich im Wortlaut:
"(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. "
So und nun erklaer mir, was die Neutralität des Staates und mit Artikel 4 zu tun hat. Nichts.
Ist wie vor ein paar Monaten, als du tagelang in fett, in unterstrichen und mit Ausrufezeichen das Aufenthaltsrecht erklären wolltest und keinen plan hattest.
In dem Moment, in dem Sie allein das Diskussionsangebot auf der Grundlage einer Betitelung europäische Leitkultur in die rechtspopulistische Ecke stellen, sprechen Sie damit bereits ein Denkverbot aus.Selina hat geschrieben:(11 Jun 2017, 12:47)
Nein, ich fordere natürlich kein Denkverbot. Und ich sage auch nur zu dem Inhalt "rechtspopulistisch und AfD", wo es auch hingehört und klar ersichtlich ist, dass es sich um nationalistisches und "völkisches" Gerede handelt. Finde ich sehr wichtig, die Dinge beim Namen zu nennen. Wobei mir auch klar ist, dass Aversionen gegen alles Fremde, Andersaussehende und Andersdenkende nicht nur Erscheinungen bei den Rechtspopulisten sind. Nein, das zieht sich durch die gesamte Gesellschaft. Leider.
Ansonsten können Sie ja nun nicht behaupten, es werde nicht diskutiert über Kopftuch und Leitkultur. Mehr geht ja fast nicht Dagegen ist ja auch nichts einzuwenden. Nur sollten Sie akzeptieren, dass es Leute wie mich gibt, die diese Kopftuch- und Leitkultur-Diskussion ein Stück weit verheuchelt und vorgeschoben finden. Wie oft begegnet Ihnen denn eine verschleierte Frau oder eine mit Kopftuch pro Tag? Was passiert da, wenn Sie an ihr vorübergehen? Nichts. Sie geht da und Sie gehen da. Nochmal: Wenn Arbeitgeber entscheiden, ob sie das Kopftuch zulassen oder nicht, dann kann ich das in bestimmten Bereichen durchaus nachvollziehen. Ich erzählte das Beispiel des sächsischen Apothekers, der eine muslimische Auszubildende mit Kopftuch eingestellt hat und sie bei den Kunden beliebt ist, weil sie eine gewissenhafte, kompetente und freundliche Kollegin ist. Dieser Arbeitgeber hat halt entschieden: Bei mir ist das Kopftuch erlaubt; es zählt ausschließlich die gute Arbeitsleistung. Ein anderer Arbeitgeber entscheidet anders. So what. Wir aber diskutieren hier nicht nur über diese EuGH-Entscheidung, sondern generell über den Sinn oder Unsinn einer "Leitkultur" (die durchaus im Zusammenhang mit dem Strang-Thema steht) und unter anderem auch über das Kopftuch im Alltag als einen Teilaspekt des Ganzen. Ich finde, man kann im Alltag durchaus locker damit umgehen. Ich hab da überhaupt kein Problem mit.
Nur dumm, dass in den Artikeln 1 - 19 überhaupt nichts von der Neutralität des Staates gegenueber Religionen erwähnt wird. Artikel 20 ist übrigens unsere Verfassung in Kurzform, behandelt kein Grundrecht und ist unabaenderbar.Dark Angel hat geschrieben:(11 Jun 2017, 17:27)
Ich HABE es dir erklärt!
Ich habe dir sogar die Definition von negativer Religionsfreiheit verlingt. Wenn du des verstehenden Lesens nicht fähig bist, ist das allein DEIN Problem.
In Art. 1 bis 20 GG sind die Grundrechte (Menschenrechte) jedes Bürgers formuliert. Vielleicht informierst du dich ja mal, WAS denn Grundrechte (Menschenrechte) sind.
Ich gebe dir aber mal ein bisschen Nachhilfeunterricht:
Grundrechte (Menschenrechte) sind Ausschlussrechte gegen den Staat - heißt der Staat hat diese Rechte zu garantieren und zu gewährleisten, das wiederum bedeutet er hat strikte Neutralität zu wahren.
Freiheit des Glaubens bedeutet eben auch Freiheit von Glauben (negative Religionsfreiheit) ==> siehe Definition des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Auch diese Freiheit von Glauben hat der Staat zu garantieren und zu gewährleisten und das kann der Staat nur, wenn sich der Staat allen Religions- und Glaubensfragen gegenüber neutral verhält:
Was ist denn das schon wieder für ein Unsinn?think twice hat geschrieben:(11 Jun 2017, 18:07)
Nur dumm, dass in den Artikeln 1 - 19 überhaupt nichts von der Neutralität des Staates gegenueber Religionen erwähnt wird. Artikel 20 ist übrigens unsere Verfassung in Kurzform, behandelt kein Grundrecht und ist unabaenderbar.
Ja, dann mach am besten so wie ich eine entsprechende, mehrjaehrige Ausbildung, in der jeder einzelne Artikel samt Definition und Praeambel durchgekaut wird. Dann brauchst du auch nicht mehr http://www.juraforum.de zu bemuehen und Gefahr laufen, dich mangels Sachkenntnis völlig zu verzetteln und damit total peinlich zu machen.Dark Angel hat geschrieben:(11 Jun 2017, 19:06)
Was ist denn das schon wieder für ein Unsinn?
Unter Grundrechten versteht man grundlegende Freiheitsrechte, welche Individuen gegenüber dem Staat besitzen. Diese Rechte sind unveräußerlich, dauerhaft und einklagbar. Die Gewährung von Grundrechten durch den Staat steht in enger Verbindung mit der Entwicklung der Menschenrechte. Die Menschenrechte werden in ihrer naturrechtsphilosophischen Betrachtung als grundlegende Gesetze angesehen, welche unveräußerlich sind und somit Vorrang vor den eigentlichen rechtlichen Bestimmungen des Staates (positives Recht) haben.
Von wegen kein Grundrecht ist unabänderbar!
Nochmal Grundrechte sind Ausschlussrechte gegen den Staat!
Nebenbei, ich habe auch NICHT geschrieben, dass in den Grundrechtsartikeln (Art 1 bis 19) etwas zum Neutralitätsgebot des Staates steht, sondern ich habe dir erläutert WORIN dieses Neutralitätsgebot besteht und dass es der Garantie der Religionsfreiheit durch den Staat dient. Religionsfreiheit kann ein Staat nur dann gewähren, wenn er sich ALLEN Religionen gegenüber neutral verhält, keine [Religion] bevorzugt und keine benachteiligt UND auch die negative Religionsfreiheit garantiert.
Es reicht halt nicht nur, zu wissen wo etwas [geschrieben] steht und was da [geschrieben] steht, mann muss es auch verstehen/gegreifen, was damit gemeint ist.
Ich verlinke Definitionen extra für dich, damit du deine kruden Sichtweisen nicht als verbindlich "verkaufen" kannst.think twice hat geschrieben:(11 Jun 2017, 19:40)
Ja, dann mach am besten so wie ich eine entsprechende, mehrjaehrige Ausbildung, in der jeder einzelne Artikel samt Definition und Praeambel durchgekaut wird. Dann brauchst du auch nicht mehr http://www.juraforum.de zu bemuehen und Gefahr laufen, dich mangels Sachkenntnis völlig zu verzetteln und damit total peinlich zu machen.
Es gibt nur 2 Artikel, die der Ewigkeitsklausel unterliegen (Artikel 79(3) ) und das sind Artikel 1 und 20.Dark Angel hat geschrieben:(11 Jun 2017, 20:12)
Ich verlinke Definitionen extra für dich, damit du deine kruden Sichtweisen nicht als verbindlich "verkaufen" kannst.
Die angebliche mehrjährige Ausbildung scheint bei dir vollkommen für die Katz gewesen zu sein, da du ja nichtmal weißt, was Grundrechte sind und dass diese eben NICHT (beliebig) veränderbar - wie du im letzten Beitrag behauptet hast - von wegen: "kein Grundrecht und ist unabaenderbar."
Wer sich hier mangels Sachkenntnis verzettelt und unmöglich - oder wie du es ausdrückst "total peinlich" - macht, steht doch wohl außer Frage. Kann jeder nachlesen.
Nun das ist zwar richtig, reicht aber nicht aus um der Aussage: "Grundrechte sind unveränderbar" zu widersprechen.think twice hat geschrieben:(11 Jun 2017, 20:27)
Es gibt nur 2 Artikel, die der Ewigkeitsklausel unterliegen (Artikel 79(3) ) und das sind Artikel 1 und 20.
Grundrechte sind Menschenrechte und Menschenrechte sind unteilbar, unveräußerbar und dauerhaft gegenüber dem Staat einklagbar!think twice hat geschrieben:(11 Jun 2017, 20:27)
Es gibt nur 2 Artikel, die der Ewigkeitsklausel unterliegen (Artikel 79(3) ) und das sind Artikel 1 und 20.
Nein. Unter bestimmten Umständen und wenn sie in ihrem Wesensgehalt nicht verändert werden, können die Grundrechte eingeschränkt oder verändert werden. Nur Artikel 1 und 20 unterliegen der Ewigkeitsklausel und sind unveränderbar. Da kannst du zetern, wie du willst.Dark Angel hat geschrieben:(11 Jun 2017, 20:51)
Grundrechte sind Menschenrechte und Menschenrechte sind unteilbar, unveräußerbar und dauerhaft gegenüber dem Staat einklagbar!
Vergleiche Art 1 bis 19 GG mit der AEMR und dir wird (hoffentlich) auffallen, dass beide im Wesentlichen übereinstimmen!
Nun ja, ich rufe mein Wissen aus den Untiefen meines Gedächtnisses ab. Meine Ausbildung liegt auch schon einige Jahre zurück und im Job beschäftigt man sich dann später mit dem speziellen Rechtsbereich, in dem man arbeitet.gödelchen hat geschrieben:(11 Jun 2017, 20:38)
Nun das ist zwar richtig, reicht aber nicht aus um der Aussage: "Grundrechte sind unveränderbar" zu widersprechen.
EBEN - wenn sie in ihrem Wesensgehalt (grundsätzlichen Inhalt) nicht verändert werden und das bedeutet de facto Grundrechte können NICHT verändert werden.think twice hat geschrieben:(11 Jun 2017, 21:04)
Nein. Unter bestimmten Umständen und wenn sie in ihrem Wesensgehalt nicht verändert werden, können die Grundrechte eingeschränkt oder verändert werden. Nur Artikel 1 und 20 unterliegen der Ewigkeitsklausel und sind unveränderbar. Da kannst du zetern, wie du willst.
Müsste damit beginnen. dass Fragen zu Religionszugehörigkeit und Kirchensteuer auf einer staatlichen Steuerklägung nix zu suchen hat. Wollen wir eine Aktionsgemeinschaft dagegen gründen? Ich wäre dabei. Und würde weitergehen damit, dass religiös angehauchte Militärseelsorge nicht zulässig ist. Alle meine persönlichen Erfahrungen mit Angehörigen, die sich einem Militärdienst stellen mussten (ich selbst war glücklicherweise nie in der Situation), deuten jedoch darauf hin, dass diese Militärseelsorge häufig der letzte Anker in verschiedenen psychologischen Konfilktsituationen ist, Ich würde die erst abschaffen wollen, wenn sich ein real-praktisch funktionierendes Gegenmodell finden ließe oder wenn Militär als solches und insgesamt überflüssig wäre.Dark Angel hat geschrieben:(11 Jun 2017, 15:18)
Negative Religionsfreiheit bedeutet eben NICHT, "dass der Staat seinen Bürgern keine bestimmte Religion oder Weltanschauung aufzwingen darf", der Staat hat in Glaubens- und Religionsfragen Neutralität zu wahren.
Nein. Unabhängig vom gerade diskutiertem Fall (sächsischer Apotheker usw.). Wirklich: Warum soll die Zuordnung einer gesellschaftlichen Gegebenheit in eine politische Richtung ein "Denkverbot" sein. Es ist ein Modell, ein Erkärungsversuch, ein Systematisierungsversuch. Bitte wirklich mal durchdenken. Ist die Zuordnung der Judenvernichtung zu völkischer Ideologie und Rassismus ein Denkverbot?. Solche Zuordnungen oder - gelinder formuliert - diskursive Zuordnungsvorschläge . sind das zentrale Thema politischer Diskussionen überhaupt. Sie bestehen daraus. Diese Zuordnungen müssen nur rational und argumentativ glaubhaft und verifizierbar gemacht werden,JJazzGold hat geschrieben:(11 Jun 2017, 17:36)
In dem Moment, in dem Sie allein das Diskussionsangebot auf der Grundlage einer Betitelung europäische Leitkultur in die rechtspopulistische Ecke stellen, sprechen Sie damit bereits ein Denkverbot aus.
Überlegen Sie doch mal gründlich und nochmal: Der Versuch einer Zuordnung eines konkreten politischen Projekts (zum Beispiel "Leitkultur") zu einer konkreten politischen Richtung ist der ganz normale Usus in einer politischen Diskussion und auch in einer politwissenschaftlichen Analyse und eines Verallgemeinerungsansatzes. Um ein (neutrales) Diskussionsangebot handelt es sich, wenn ich vorschlage, über Grünkohlrezpte zu diskutieren. Wenn der amtliche Innenminister vorschlägt, über Werte und Nomen zu diskutieren, ist das schon etwas ganz anderes. Der Versuch einer staatlichen Reglementierung von Gesinnungen. Beziehungsweise und zunächst viel Wesentlicher und ganz konkret: Der Versuch, aus solchen Reglementierungsangeboten, Wählerstimmen für die demnächst anstehende Wahlen zu rekrutrieren.JJazzGold hat geschrieben:(11 Jun 2017, 17:36)
In dem Moment, in dem Sie allein das Diskussionsangebot auf der Grundlage einer Betitelung europäische Leitkultur in die rechtspopulistische Ecke stellen, sprechen Sie damit bereits ein Denkverbot aus.
Du irrst schon wieder. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wurde eingeschränkt (grosser Lauschangriff),das Post- und Fernmeldegeheimnis wurde beschränkt, und last but not least wurde das Asylrecht quasi abgeschafft durch die Ausklammerung der Kriegsflüchtlinge, Drittstaaten Regelung und Bestimmung sicherer Herkunftsländer.Dark Angel hat geschrieben:(11 Jun 2017, 22:20)
EBEN - wenn sie in ihrem Wesensgehalt (grundsätzlichen Inhalt) nicht verändert werden und das bedeutet de facto Grundrechte können NICHT verändert werden.
Es gibt mehrere Gründe, die Verwendung der Abkürzung "BRD" als "Zeichensetzung aus dem Hinterwald" zu deuten. Zum Beispiel, um deutlich zu machen, dass das Gebilde "BRD" erst wieder zu "Deutschland" wird, wenn Ostpreußen, Sudetenland, Schlesien wieder dazugehört. Ich nehm's erstmal einfach als Unachtsamkeit.gödelchen hat geschrieben:(11 Jun 2017, 12:05)
Na, da sind sich die demokratisch freiheitlich aufgestellten Menschen in der BRD sicher einig.
Warum die von dir erwähnte Person sich so ein Ding um den Kopf packen muss, erschließt sich mir nicht. Ihre gute Aufstellung kann sie sicher auch ohne rüberbringen. So was sich umwickeln, darf sie sicher, nur brauche ich z. B. diese Person dann nicht. Es gibt sicher gleichfalls gut aufgestellte Personen in dem Bereich ohne Zeichensetzung aus dem Hinterwald.
Und, sorry, wenn ich noch ein drittes mal darauf eingehe. Im Originalbeitrag von de Maiziere ist ausdrücklich und im Gegensatz zu Tibi nicht von "europäischer Leitkultur" die Rede sondern ausdrücklich und definitiv von "deutscher Leitkultur". Hab' mir das eben noch mal im Original und Wortlaut zu Gemüte geführt (http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... ur/seite-2). Ihm geht es gerade und genau um das, was Deutschland von anderen westlichen, demokratischen, europäischen Ländern unterscheidet.JJazzGold hat geschrieben:(11 Jun 2017, 17:36)
In dem Moment, in dem Sie allein das Diskussionsangebot auf der Grundlage einer Betitelung europäische Leitkultur in die rechtspopulistische Ecke stellen, sprechen Sie damit bereits ein Denkverbot aus.
Ein "Denkverbot" würde bestehen, wenn man das nicht auch klar und deutlich in eine rechtspopulistische Ecke stellen dürfte.Demokratie, Achtung der Verfassung und Menschenwürde gelten in allen westlichen Gesellschaften. Ich meine: Es gibt noch mehr. Es gibt so etwas wie eine "Leitkultur für Deutschland".
Eine Einschränkung der Grundrechte ist ohnehin immer durch den Gesetzesvorbehalt möglich. Sonst könnte man keinen Verurteilten ins Gefängnis stecken.think twice hat geschrieben:(11 Jun 2017, 23:48)
Du irrst schon wieder. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wurde eingeschränkt (grosser Lauschangriff),das Post- und Fernmeldegeheimnis wurde beschränkt, und last but not least wurde das Asylrecht quasi abgeschafft durch die Ausklammerung der Kriegsflüchtlinge, Drittstaaten Regelung und Bestimmung sicherer Herkunftsländer.
Andererseits wurde das Diskriminierungenverbot eingefügt, Vorrechte der Männer im Familienrecht abgeschafft und die Gleichstellung von Behinderten und Frauen erleichtert.
Halllooooo!schokoschendrezki hat geschrieben:(12 Jun 2017, 05:10)
Es gibt mehrere Gründe, die Verwendung der Abkürzung "BRD" als "Zeichensetzung aus dem Hinterwald" zu deuten. Zum Beispiel, um deutlich zu machen, dass das Gebilde "BRD" erst wieder zu "Deutschland" wird, wenn Ostpreußen, Sudetenland, Schlesien wieder dazugehört. Ich nehm's erstmal einfach als Unachtsamkeit.
Und schon wird wieder gesucht, wem man was anhaengen kann... Da auch dem Moderator odiug vor laengerer Zeit die Verwendung BRD angekreidet wurde, hatte er dazu einen Strang eroeffnet - odiug, der Boese - du darfst dich ins Getuemmel stuerzen + ihn verbal mit Schmutz bewerfen. Nur zu!schokoschendrezki hat geschrieben:(12 Jun 2017, 05:10)
Es gibt mehrere Gründe, die Verwendung der Abkürzung "BRD" als "Zeichensetzung aus dem Hinterwald" zu deuten. Zum Beispiel, um deutlich zu machen, dass das Gebilde "BRD" erst wieder zu "Deutschland" wird, wenn Ostpreußen, Sudetenland, Schlesien wieder dazugehört. Ich nehm's erstmal einfach als Unachtsamkeit.
odiug hat geschrieben:(30 Dec 2013, 01:34)
Es entbrannte sich eine Diskussion um die Frage: zeugt die Verwendung des Akronyms BRD von einer rechtsextremen Gesinnung ?
Meine Antwort auf diese Frage lautet wie folgt:
"Ich verstehe nicht, warum BRD ueberhaupt ein Schimpfwort sein soll !
Es ist die Abkuerzung fuer den Namen dieses Staates.
Dieser Staat, bei all den Problemen und Wirrungen seit seiner Gruendung, hat sich bewaehrt.
Ich mag das Akronym deswegen, weil es sehr sachlich ist, ohne all den Brimbamborium mit einem Namen wie Deutschland .
Dieser Staat repraesentiert fuer mich einen Neuanfang in der deutschen Geschichte.
Daher habe ich auch kein Problem damit, ihn bei seinem richtigen Namen zu nennen.
Ich habe nur ein Problem damit, diesen jedes mal ausschreiben zu muessen.
Ich bin halt faul.
Und Sprachgebrauch kann man auch aendern, indem man damit anfaengt und die Sache zurecht rueckt."
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 1#p2327171
Diese Frage ist mir einen gesonderten Strang wert und moechte mal die Forengemeinde fragen,darf man BRD scheiben, oder darf man es nicht ?