Zur Grundsteuer oder Blödheit der Politik

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Eiskalt
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Zur Grundsteuer oder Blödheit der Politik

Beitrag von Eiskalt »

Bisher kassieren die Kommunen 14 Milliarden Euro Grundsteuer für 36 Millionen Häuser, Wohngebäude und Grundstücke. Doch die Grundlage der Berechnung ist verfassungswidrig. Nun sickert der Reformplan durch - das Echo fällt recht verheerend aus.

Schon die Präsentation seines Plans steht für Finanzminister Olaf Scholz (SPD) unter einem schlechten Stern: Teile sickern vorab an die Medien durch. Die Bundesländer und die Kommunen sind sauer, nicht als erste eingeweiht worden zu sein.

Was ist die Grundsteuer?

Kommunen bauen Straßen, die zu den Häusern führen, erschließen Baugebiete, sichern die Wasserversorgung und stellen Straßenlaternen auf. Die Eigentümer sollen diese Lasten über die Grundsteuer mitzahlen. Die Grundsteuer A ist für land- und forstwirtschaftlichen Besitz, wie zum Beispiel Felder; die Grundsteuer B wird für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Mieter zahlen die Grundsteuer in der Regel über ihre Nebenkosten mit - bisher 19 Cent im Schnitt pro Quadratmeter, bei 100 Quadratmetern also 19 Euro im Monat.

Warum braucht es eine Neuregelung?

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 10. April geurteilt, dass die bei der Berechnung zugrunde gelegten Einheitswerte (der Wert eines Grundstücks) verfassungswidrig sind. Denn die sind veraltet: In den westdeutschen Bundesländern wurden diese letztmals 1964 festgelegt, in den ostdeutschen Bundesländern reichen sie sogar bis 1935 zurück. Viele Städte und Kommunen haben sich verändert und damit auch die Werte von Grundstücken und Gebäuden - gerade in Ballungsgebieten.

Wie hoch sind bisher die Einnahmen?

Die Grundsteuer deckt 15 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen - nach der Gewerbesteuer und der Lohn-, Einkommens- und Umsatzsteuer ist es die drittwichtigste Einnahmequelle von Städten und Gemeinden. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A (Forst- und Landwirtschaft) lagen 2017 bei rund 400 Millionen Euro. Die Grundsteuer B brachte 13,56 Milliarden Euro - insgesamt also rund 14 Milliarden Euro im Jahr.

Wie berechnet sich die Grundsteuer?

Es gibt drei Faktoren: Der Einheitswert mal die Grundsteuermesszahl mal den Hebesatz. Jede Kommune kann diesen Hebesatz und damit die tatsächliche Höhe der Steuer selbst bestimmen - im Ruhrgebiet ist der Hebesatz besonders hoch, da viele Kommunen hier besonders klamm sind. Ein Beispiel: Der Einheitswert der Immobilie beträgt 100.000 Euro. Für Wohnungen beträgt die Steuermesszahl bisher 3,5 von 1000. Daraus errechnet sich ein Grundsteuermessbetrag von 350 Euro (100.000 geteilt durch 1000 multipliziert mit 3,5). Diese 350 Euro werden mit dem Hebesatz multipliziert. Liegt der bei 500, sind insgesamt 1750 Euro Grundsteuer im Jahr zu bezahlen - in vierteljährlichen Raten.

Was schlägt Scholz nun vor?

Er will eine 16:0-Lösung mit allen Bundesländern, die drei Kriterien erfüllt, verlautete am Montag aus seinem Ministerium bei der Skizzierung der Pläne: eine rechtssichere Bemessungsgrundlage sowie eine Reform, die sozial gerecht ist und weiterhin ein Aufkommen von rund 14 Milliarden Euro für die Kommunen sichert. Die Immobilienbranche favorisiert eine Berechnung nur nach der Wohn- und Grundstücksfläche. Das würde zwar Bürokratie sparen, aber alle Grundstücke gleich bewerten - egal ob auf dem Grundstück eine Villa steht oder eine Hundehütte. Scholz favorisiert daher ein wertabhängiges Modell mit fünf Komponenten, die bei der Steuererklärung anzugeben wären. So würde aus seiner Sicht eine sozial weit gerechtere Lösung erreicht.

Was ist genau geplant?

Die Reform soll bis Ende 2019 von Bundestag und Bundesrat beschlossen sein, 2020 sollen die Bürger erstmals die Steuererklärung mit den Angaben zur neuen Grundsteuer ausfüllen - aber sie soll erst ab 2025 in der neuen Form kassiert werden, um genug Zeit für den Aufbau des Systems und zur Prüfung der Angaben zu haben. Denn es geht um Angaben für 36 Millionen Häuser, Wohngebäude und Grundstücke, die neu bewertet werden müssen. Der Einheitswert soll sich künftig aus fünf Komponenten zusammensetzen: Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und regionaler Bodenrichtwert. Dabei müssen auch Wohnungsbesitzer für selbst genutzte Immobilien eine "fiktive" Miete angeben - das Finanzministerium will regionale Mietpreisstufen zur Verfügung stellen, die dann eingetragen werden müssen. Bei Vermietungen wird die im Mietvertrag vereinbarte Miete eingetragen.

Wird das dann in Großstädten nicht viel teurer?

Das ist die große Frage. Das Ministerium will zur Abfederung die zweite Komponente, die Steuermesszahl, senken - und setzt darauf, dass die Kommunen ihre Hebesätze so anpassen, dass die Einnahmen und Belastungen der Bürger in etwa gleich bleiben. Für Mieter in gefragten Gegenden rechnet man mit Mehrkosten im "mittleren zweistelligen Euro-Betrag mehr im Jahr". Aber es ist eine Rechnung mit einigen Unbekannten. Scholz betont am Montag bei einem Forum des Handwerks, er wolle die Details zunächst am Mittwoch im Detail den Länderkollegen erläutern. Aber man habe wirklich viel gerechnet. "Und es kommen in Zukunft wieder 14 Milliarden dabei raus", sagt er. Für die einen wird es teurer, gerade auf dem Land eher billiger.

Muss dann jedes Jahr die Grundsteuer neu berechnet werden?

Geplant ist, dass die Bürger alle sieben Jahre die Angaben für die Grundsteuer erneuern müssen - um nicht wieder Gefahr zu laufen, dass Bemessungsgrundlagen veraltet sind. Über eine digital vorausgefüllte Steuererklärung soll das Verfahren nach dem erstmaligen Ausfüllen für die Folgeanträge der Bürger aber deutlich erleichtert werden.

Wie ist das Echo?

Bayern, das ein einfacheres Flächenmodell favorisiert, sagt Nein: Die Pläne "würden Steuererhöhungen, Mieterhöhungen und vor allem mehr Bürokratie bedeuten", kritisiert Finanzminister Albert Füracker (CSU). Die Wirtschaft warnt vor zu großem Aufwand. Immobilienverbände sehen eine "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Steuerbeamte". Der Wohnungsexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst, meint: "Das Scholz-Modell ist ein Bürokratiemonster und wird Wohnen nur noch teurer machen." Der Linken-Finanzexperte Fabio de Masi fordert, dass die Grundsteuer gar nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden dürfe. Das fordert auch die Grünen-Finanzpolitikerin Anja Hajduk: "Nur so kann verhindert werden, dass die Reform die Mieten, insbesondere für Wohnraum in Großstädten, noch unerschwinglicher macht."

https://www.n-tv.de/ratgeber/Wird-Wohne ... 42342.html


36 Millionen Häuser da brauchen die Finanzämter Jahre.
Von den Kosten wollen wir nicht reden.....

Welcher Volltrottel hat nur diesen SPD-Mann zum Herr der Finanzen gemacht....?
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Re: Zur Grundsteuer oder Blödheit der Politik

Beitrag von Maikel »

Wenn die Grundsteuer nach Vorgabe des BVG aktuell so ungerecht ist, daß eine Neugestaltung notwendig ist, dann muß sich doch bei einer neuen, "gerechteren" Lösung zwangsläufig für viele Menschen etwas ändern. Wenn diese Änderungen in Großstädten gedeckelt werden o.ä., würde doch die Anforderung des BVG nicht erfüllt.

Ich würde als Grundlage für die Grundsteuer den fast überall vorhandenen Mietspiegel heranziehen. Darin kann man sehen, wo die wertvollen Grundstücke liegen, und diese dann entsprechend höher besteuern (je qm Grundstück und Wohnfläche)
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
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Eiskalt
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Re: Zur Grundsteuer oder Blödheit der Politik

Beitrag von Eiskalt »

Maikel hat geschrieben:(27 Nov 2018, 18:23)

Wenn die Grundsteuer nach Vorgabe des BVG aktuell so ungerecht ist, daß eine Neugestaltung notwendig ist, dann muß sich doch bei einer neuen, "gerechteren" Lösung zwangsläufig für viele Menschen etwas ändern. Wenn diese Änderungen in Großstädten gedeckelt werden o.ä., würde doch die Anforderung des BVG nicht erfüllt.

Ich würde als Grundlage für die Grundsteuer den fast überall vorhandenen Mietspiegel heranziehen. Darin kann man sehen, wo die wertvollen Grundstücke liegen, und diese dann entsprechend höher besteuern (je qm Grundstück und Wohnfläche)
Man könnte die Steuer besser abschaffen.
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Ein Terraner
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Re: Zur Grundsteuer oder Blödheit der Politik

Beitrag von Ein Terraner »

Das klingt gruslig, bin mal gespannt wie unerschwinglich Eigenheime noch werden sollen wenn sich erst die Grundsteuer nach dem Immobilienwert richtet.
Zuletzt geändert von Ein Terraner am Mi 28. Nov 2018, 10:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Eiskalt
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Re: Zur Grundsteuer oder Blödheit der Politik

Beitrag von Eiskalt »

Ein Terraner hat geschrieben:(27 Nov 2018, 18:55)

Das klingt gruslig, bin mal gespannt wie unerschwinglich Eigenheime noch werden sollen wenn sich erst die Grundsteuer nach dem Immobilienwet richtet.
Ich sag es ja: Setz keinen roten Heini in eine verantwortungsvolle Position.
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DOLANS

Re: Zur Grundsteuer oder Blödheit der Politik

Beitrag von DOLANS »

Eiskalt hat geschrieben:(27 Nov 2018, 17:01)

Bisher kassieren die Kommunen 14 Milliarden Euro Grundsteuer für 36 Millionen Häuser, Wohngebäude und Grundstücke. Doch die Grundlage der Berechnung ist verfassungswidrig. Nun sickert der Reformplan durch - das Echo fällt recht verheerend aus.

Schon die Präsentation seines Plans steht für Finanzminister Olaf Scholz (SPD) unter einem schlechten Stern: Teile sickern vorab an die Medien durch. Die Bundesländer und die Kommunen sind sauer, nicht als erste eingeweiht worden zu sein.

Was ist die Grundsteuer?

Kommunen bauen Straßen, die zu den Häusern führen, erschließen Baugebiete, sichern die Wasserversorgung und stellen Straßenlaternen auf. Die Eigentümer sollen diese Lasten über die Grundsteuer mitzahlen. Die Grundsteuer A ist für land- und forstwirtschaftlichen Besitz, wie zum Beispiel Felder; die Grundsteuer B wird für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Mieter zahlen die Grundsteuer in der Regel über ihre Nebenkosten mit - bisher 19 Cent im Schnitt pro Quadratmeter, bei 100 Quadratmetern also 19 Euro im Monat.

Warum braucht es eine Neuregelung?

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 10. April geurteilt, dass die bei der Berechnung zugrunde gelegten Einheitswerte (der Wert eines Grundstücks) verfassungswidrig sind. Denn die sind veraltet: In den westdeutschen Bundesländern wurden diese letztmals 1964 festgelegt, in den ostdeutschen Bundesländern reichen sie sogar bis 1935 zurück. Viele Städte und Kommunen haben sich verändert und damit auch die Werte von Grundstücken und Gebäuden - gerade in Ballungsgebieten.

Wie hoch sind bisher die Einnahmen?

Die Grundsteuer deckt 15 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen - nach der Gewerbesteuer und der Lohn-, Einkommens- und Umsatzsteuer ist es die drittwichtigste Einnahmequelle von Städten und Gemeinden. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A (Forst- und Landwirtschaft) lagen 2017 bei rund 400 Millionen Euro. Die Grundsteuer B brachte 13,56 Milliarden Euro - insgesamt also rund 14 Milliarden Euro im Jahr.

Wie berechnet sich die Grundsteuer?

Es gibt drei Faktoren: Der Einheitswert mal die Grundsteuermesszahl mal den Hebesatz. Jede Kommune kann diesen Hebesatz und damit die tatsächliche Höhe der Steuer selbst bestimmen - im Ruhrgebiet ist der Hebesatz besonders hoch, da viele Kommunen hier besonders klamm sind. Ein Beispiel: Der Einheitswert der Immobilie beträgt 100.000 Euro. Für Wohnungen beträgt die Steuermesszahl bisher 3,5 von 1000. Daraus errechnet sich ein Grundsteuermessbetrag von 350 Euro (100.000 geteilt durch 1000 multipliziert mit 3,5). Diese 350 Euro werden mit dem Hebesatz multipliziert. Liegt der bei 500, sind insgesamt 1750 Euro Grundsteuer im Jahr zu bezahlen - in vierteljährlichen Raten.

Was schlägt Scholz nun vor?

Er will eine 16:0-Lösung mit allen Bundesländern, die drei Kriterien erfüllt, verlautete am Montag aus seinem Ministerium bei der Skizzierung der Pläne: eine rechtssichere Bemessungsgrundlage sowie eine Reform, die sozial gerecht ist und weiterhin ein Aufkommen von rund 14 Milliarden Euro für die Kommunen sichert. Die Immobilienbranche favorisiert eine Berechnung nur nach der Wohn- und Grundstücksfläche. Das würde zwar Bürokratie sparen, aber alle Grundstücke gleich bewerten - egal ob auf dem Grundstück eine Villa steht oder eine Hundehütte. Scholz favorisiert daher ein wertabhängiges Modell mit fünf Komponenten, die bei der Steuererklärung anzugeben wären. So würde aus seiner Sicht eine sozial weit gerechtere Lösung erreicht.

Was ist genau geplant?

Die Reform soll bis Ende 2019 von Bundestag und Bundesrat beschlossen sein, 2020 sollen die Bürger erstmals die Steuererklärung mit den Angaben zur neuen Grundsteuer ausfüllen - aber sie soll erst ab 2025 in der neuen Form kassiert werden, um genug Zeit für den Aufbau des Systems und zur Prüfung der Angaben zu haben. Denn es geht um Angaben für 36 Millionen Häuser, Wohngebäude und Grundstücke, die neu bewertet werden müssen. Der Einheitswert soll sich künftig aus fünf Komponenten zusammensetzen: Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und regionaler Bodenrichtwert. Dabei müssen auch Wohnungsbesitzer für selbst genutzte Immobilien eine "fiktive" Miete angeben - das Finanzministerium will regionale Mietpreisstufen zur Verfügung stellen, die dann eingetragen werden müssen. Bei Vermietungen wird die im Mietvertrag vereinbarte Miete eingetragen.

Wird das dann in Großstädten nicht viel teurer?

Das ist die große Frage. Das Ministerium will zur Abfederung die zweite Komponente, die Steuermesszahl, senken - und setzt darauf, dass die Kommunen ihre Hebesätze so anpassen, dass die Einnahmen und Belastungen der Bürger in etwa gleich bleiben. Für Mieter in gefragten Gegenden rechnet man mit Mehrkosten im "mittleren zweistelligen Euro-Betrag mehr im Jahr". Aber es ist eine Rechnung mit einigen Unbekannten. Scholz betont am Montag bei einem Forum des Handwerks, er wolle die Details zunächst am Mittwoch im Detail den Länderkollegen erläutern. Aber man habe wirklich viel gerechnet. "Und es kommen in Zukunft wieder 14 Milliarden dabei raus", sagt er. Für die einen wird es teurer, gerade auf dem Land eher billiger.

Muss dann jedes Jahr die Grundsteuer neu berechnet werden?

Geplant ist, dass die Bürger alle sieben Jahre die Angaben für die Grundsteuer erneuern müssen - um nicht wieder Gefahr zu laufen, dass Bemessungsgrundlagen veraltet sind. Über eine digital vorausgefüllte Steuererklärung soll das Verfahren nach dem erstmaligen Ausfüllen für die Folgeanträge der Bürger aber deutlich erleichtert werden.

Wie ist das Echo?

Bayern, das ein einfacheres Flächenmodell favorisiert, sagt Nein: Die Pläne "würden Steuererhöhungen, Mieterhöhungen und vor allem mehr Bürokratie bedeuten", kritisiert Finanzminister Albert Füracker (CSU). Die Wirtschaft warnt vor zu großem Aufwand. Immobilienverbände sehen eine "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Steuerbeamte". Der Wohnungsexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst, meint: "Das Scholz-Modell ist ein Bürokratiemonster und wird Wohnen nur noch teurer machen." Der Linken-Finanzexperte Fabio de Masi fordert, dass die Grundsteuer gar nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden dürfe. Das fordert auch die Grünen-Finanzpolitikerin Anja Hajduk: "Nur so kann verhindert werden, dass die Reform die Mieten, insbesondere für Wohnraum in Großstädten, noch unerschwinglicher macht."

https://www.n-tv.de/ratgeber/Wird-Wohne ... 42342.html
36 Millionen Häuser da brauchen die Finanzämter Jahre. Von den Kosten wollen wir nicht reden.....
Welcher Volltrottel hat nur diesen SPD-Mann zum Herr der Finanzen gemacht....?
Bitte widerlegen Sie meine Antworten durch Ihre Ansicht.

SIE-„Bisher kassieren die Kommunen 14 Milliarden Euro Grundsteuer für 36 Millionen Häuser, Wohngebäude und Grundstücke. Doch die Grundlage der Berechnung ist verfassungswidrig. Nun sickert der Reformplan durch - das Echo fällt recht verheerend aus.“
-
Wer ein Grundstück erwirbt, bezahlt an das Bundesland eine >Grunderwerbssteuer<!
Eine finanzielle Zwangsabgabe für den Erhalt der Bundesland-Volksüberwachung und Wertabschöpfung des Volkes.
Damit wird dem Käufer ein Grund/Boden zugesprochen, nur als Besitzer (nicht als Eigentümer) vom Bundesland.
Was aber der parasitäre Staat, welcher über die Bundesländer steht, mit einer jährlichen „Grundsteuer“ finanzielle Zwangsabgabe belegt, welche bei nicht Entrichtung, zwingend zur Enteignung des Grundstückes beim Besitzer führt!
Also, ist der Besitzer des Grundstückes mit allem darauf existierende, nur ein Steuerpflichtiger,
ein Zwangsabgaben Pflichtiger – an das vom „parasitären Staatssystem“ und der Bundesländer erhobenen finanziellen Abgaben, finanzieller Abgaben leistender!

Zitat:
„An der Reform der Grundsteuer wird intensiv gearbeitet. Das Bundesministerium der Finanzen strebe "aktiv" eine gemeinsame Lösung mit den Ländern zur Reform der Grundsteuer an. "Die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist zur Schaffung einer Neuregelung ist anspruchsvoll", heißt es in der Antwort weiter. Ziel sei es, das für die Gemeinden wichtige Grundsteueraufkommen von gegenwärtig bundesweit 14 Milliarden Euro pro Jahr zu sichern.“
Zitat-Ende.
Also, als finanzielle Zwangsabgaben aus dem Volk, aus der Bevölkerung, über Gesetze der finanziellen Zwangsenteignung unter Strafandrohung – für das parasitäre Staatssystem und der Erhaltung der aktiven Bundesländer, zu sichern.

Für jeden interessierten nachzulesen, unter –

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/043/1904373.pdf

-
Der Staat unterstellt dem Volk ihn zu betrügen, damit nimmt er sich das Recht heraus, das Volk vorsätzlich – zu betrügen! Machiavelli
***
"Die glücklichen Sklaven sind immer die erbittertsten Feinde der Freiheit".
„Wie die glücklichsten Gläubigen, die erbittertsten Feinde des Denkens sind“.
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Re: Zur Grundsteuer oder Blödheit der Politik

Beitrag von Maikel »

Eiskalt hat geschrieben:(27 Nov 2018, 18:35)

Man könnte die Steuer besser abschaffen.
Und du schenkst den Städten und Gemeinden dann das Geld, das denen durch den Wegfall der Steuern fehlt?
Man, mußt du reich sein!
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
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Re: Zur Grundsteuer oder Blödheit der Politik

Beitrag von imp »

Boden ist nun mal etwas anderes als ein Apfel oder ein Auto. Von mir aus können die Gemeinden auch einfach für bebaut, unbebaut, agrarische Nutzung/Wald/Gewässer, öffentlich nutzbare Flächen usw die Preise pro qm politisch setzen und den ganzen Umweg über Einheitswerte einsparen. Irgendwelche Befindlichkeiten sollte man dabei nicht berücksichtigen. Boden in der gefragten Lage ist nun mal knapper, teurer. Tierheim, Solarpark & co stehen nun mal nicht mitten in der City.
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Eiskalt
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Re: Zur Grundsteuer oder Blödheit der Politik

Beitrag von Eiskalt »

Maikel hat geschrieben:(28 Nov 2018, 07:40)

Und du schenkst den Städten und Gemeinden dann das Geld, das denen durch den Wegfall der Steuern fehlt?
Man, mußt du reich sein!
Natürlich nicht so ein Unsinn,
aber die haben sich ja schon lange an einer nicht verfassungsmässige Steuer bereichtert.
Die könnten man anfangen das Geld nicht zum Fenster rauszuwerfen, damit wäre schon viel gewonnen!
Daran auch schon gedacht?
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Skull
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Re: Zur Grundsteuer oder Blödheit der Politik

Beitrag von Skull »

Guten Morgen,

nach dem der Weinstubenmoderator den Strang hierhin verschoben wurde,
ist er hier von den klassischen Weinstubenpostings bereinigt worden.
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Re: Zur Grundsteuer oder Blödheit der Politik

Beitrag von Skull »

DOLANS hat geschrieben:(27 Nov 2018, 20:26)

Bitte widerlegen Sie meine Antworten durch Ihre Ansicht.
Bist Du jetzt FÜR oder GEGEN eine Grundsteuer ? :?:

mfg
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Klopfer
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Re: Zur Grundsteuer oder Blödheit der Politik

Beitrag von Klopfer »

Eiskalt hat geschrieben:(27 Nov 2018, 19:16)

Ich sag es ja: Setz keinen roten Heini in eine verantwortungsvolle Position.
Das ist doch Blödsinn, die Grundsteuerreform stand schon unter Schäuble auf der Agenda.
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Eiskalt
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Re: Zur Grundsteuer oder Blödheit der Politik

Beitrag von Eiskalt »

Klopfer hat geschrieben:(28 Nov 2018, 19:37)

Das ist doch Blödsinn, die Grundsteuerreform stand schon unter Schäuble auf der Agenda.
Soweit ich weiss wurde die aber erst nach Schäuble dieses Jahr erst wirklich für verfassungswidrig erklärt.

Und bisher ist die Lösung von Olaf die Finanzämter auf Jahre zu belasten und keine Lösung zu haben und/odder einen Haufen weitere Kohle zu verbrennen.
Oder sehen Sie das anders?
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Re: Grundsteuer

Beitrag von Corghe »

Bogdan hat geschrieben: So 3. Dez 2023, 00:07 Der Bundesfinanzhof kann gar nicht die Verfassungswidrigkeit feststellen. Bei Zweifeln werden die in "Karlsruhe" nachfragen. :?
Es kann schon sei, dass die Grundsreuer, die ja nicht einheitlich in den Ländern angewendet wird, verfasssungswidrig ist, vom Grundsatz her wahrcheinlich kaum, aber die Art und Weise wie Länder und Gemeinden sie einsetzen wollen, so werden z. B. Nettokaltmieten ausgewiesen, die deutlich über dem Mietspiegel liegen und nicht zu erzielen sind. Das die Grundsteuer den Kommunen zufließt und Scholz davon nichts hat, hindert nicht Scholz anzugreifen.
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Seidenraupe
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Re: Grundsteuer

Beitrag von Seidenraupe »

Corghe hat geschrieben: So 3. Dez 2023, 09:23 Es kann schon sei, dass die Grundsreuer, die ja nicht einheitlich in den Ländern angewendet wird, verfasssungswidrig ist, vom Grundsatz her wahrcheinlich kaum, aber die Art und Weise wie Länder und Gemeinden sie einsetzen wollen, so werden z. B. Nettokaltmieten ausgewiesen, die deutlich über dem Mietspiegel liegen und nicht zu erzielen sind. Das die Grundsteuer den Kommunen zufließt und Scholz davon nichts hat, hindert nicht Scholz anzugreifen.
weil Scholz nun mal das Urheber und Verfasser des Gesetz ist, es ist eines seiner gEsetze aus der Zeit als Finanzminister von Merkels Kabinett .
Deswegen wird ihm das Gesetz angekreidet, sollte es ebenso verfassungswirdrig sein wie der von ihm konzipierte Clou mit dem verfassungswidrigen KTF u.a.
schaust du hier, Unterpunkt verabschiedetes Gesetz
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... esetz.html

Kritiker meinten damals, er bereite damit die Erhebung einer Vermögenssteuer vor.
Wer Ironie findet, kann sie behalten. Wer nicht, sein/ihr Problem.

„Wenn man merkt, daß der Gegner überlegen ist und man Unrecht behalten wird, so werde man persönlich, beleidigend, grob.“
Schopenhauer
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Cobra9
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Re: Grundsteuer

Beitrag von Cobra9 »

Corghe hat geschrieben: So 3. Dez 2023, 09:23 Es kann schon sei, dass die Grundsreuer, die ja nicht einheitlich in den Ländern angewendet wird, verfasssungswidrig ist, vom Grundsatz her wahrcheinlich kaum, aber die Art und Weise wie Länder und Gemeinden sie einsetzen wollen, so werden z. B. Nettokaltmieten ausgewiesen, die deutlich über dem Mietspiegel liegen und nicht zu erzielen sind. Das die Grundsteuer den Kommunen zufließt und Scholz davon nichts hat, hindert nicht Scholz anzugreifen.
Auch ehemalige Experten gerade des höchsten Gericht haben vor Problemen mit dem Grundgesetz damals gewarnt. Aber Professor Corghe behauptet auf welcher Grundlage was anderes ? Ich frage nach der Grundlage, nicht Meinung.

Grundsteuerreform 2025 als konform komplett mit dem Grundgesetz zu bezeichnen ohne Grundlage zu nennen ist gewagt.


Es war vor der Einführung klar gibt Probleme

https://www.handelsblatt.com/meinung/ko ... 06842.html


Das ganze Konstrukt kommt vom Bund. Nach Ansicht der meisten Verbände, wie Eigentümerverbands Haus & Grund (H&G) sowie dem Bund der Steuerzahler (BdSt), bestehen wegen extrem hoher Miet- und Bodenwerte , auch stark begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells zur neuen Grundsteuer-Berechnung ab 2025.

Die Grundlage wird bezweifelt, nicht was die Länder draus machen oder Gemeinden. Ach Professor Corghe noch was:

Zitat extern:

Laut Gutachten Grundsteuer-Modell des Bundes verfassungswidrig

Das Grundsteuergesetz des Bundes ist verfassungswidrig, so das Ergebnis eines umfassenden Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Gregor Kirchhof, das der MDR Wirtschaftsredaktion vorliegt. Beauftragt wurde der Steuerrechtler vom Bund der Steuerzahler sowie "Haus & Grund Deutschland".


https://www.mdr.de/nachrichten/deutschl ... ml#sprung0

Also Ich habe Grundlagen jetzt gennant. Mach das auch mal
Andrij Melnyk nennt Rolf Mützenich den „widerlichsten deutschen Politiker“..wo Er Recht hat...

Genieße den Augenblick, denn der Augenblick ist dein Leben
Aldemarin
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Re: Zur Grundsteuer oder Blödheit der Politik

Beitrag von Aldemarin »

Wie wird das mit der Grundsteuer in anderen Ländern geregelt? Welche Länder haben überhaupt keine Grundsteuer? Was spräche dagegen, die Grundsteuer abzuschaffen und stattdessen Strom, Wasser, Gas, Kraftstoff und öffentliche Verkehrsmittel höher zu besteuern? Das wäre doch verwaltungstechnisch einfacher!
Maikel
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Re: Zur Grundsteuer oder Blödheit der Politik

Beitrag von Maikel »

Aldemarin hat geschrieben: Di 5. Dez 2023, 00:15 Was spräche dagegen, die Grundsteuer abzuschaffen und stattdessen Strom, Wasser, Gas, Kraftstoff und öffentliche Verkehrsmittel höher zu besteuern? Das wäre doch verwaltungstechnisch einfacher!
Mal wieder der soziale Aspekt.
Bewohner in Häusern auf großen Grundstücken in guten Gegenden zahlen deutlich mehr Grundsteuer als diejenigen, die in kleinen Wohungen in Hochhäusern auf knappen Grundstücken in C-Gegenden wohnen.
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John Galt
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Re: Zur Grundsteuer oder Blödheit der Politik

Beitrag von John Galt »

Die Grundsteuer wird trotzdem bezahlt werden müssen. Das BVerfG urteilt dann höchstens in ein paar Jahren, dass das Gesetz verfassungswidrig ist und gibt erneut eine jahrelange Übergangsfrist.
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