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Wann verjähren zuviel zurückgezahlte Betriebskosten ?

Verfasst: Mi 1. Mär 2017, 19:10
von Ebiker
Ich habe letztes Jahr wie das Jahr davor einen hohen dreistelligen Betrag an Betriebskosten zurückerstattet bekommen. Grund war ein ziemlich simpler Berechnungsfehler. Bis jetzt hat sich der Vermieter, eine grosse deutsche Wohnungsgesellschaft nicht gezuckt und ich halte natürlich auch die Füße still. Zählt dieses Geld jetzt wie Schulden o.ä. und gelten die selben Fristen für Verjährung? Könnten evtl. irgendwelche "Strafzinsen" entstehen? Wäre blöd wenn die noch an ihrer Dämlichkeit verdienen könnten.

Re: Wann verjähren zuviel zurückgezahlte Betriebskosten ?

Verfasst: Mi 1. Mär 2017, 21:10
von Liegestuhl
Die Regelverjährungsfrist ist 3 Jahre.