Sammelstrang Kriminalität

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jack000
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von jack000 »

Der Schutzsuchende der eine Frau brutal vergewaltigt hat ist voll schuldfähig:
„Er wollte Geschlechtsverkehr. Einen tieferen Sinn gibt es nicht“

Eine Gutachterin hat den Vergewaltiger aus der Siegaue bei Bonn untersucht. Nach ihrer Ansicht ist der 32-jährige Eric X. nicht psychisch krank und daher voll schuldfähig. Er habe die Tat „hochgradig gesteuert“.
https://www.welt.de/vermischtes/plus181 ... nicht.html
Man muss natürlich noich dazu sagen, das Menschen mit dunkler Hautfarbe häufiger angezeigt werden.
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Wolverine
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Wolverine »

jack000 hat geschrieben:(26 Sep 2018, 13:52)

Der Schutzsuchende der eine Frau brutal vergewaltigt hat ist voll schuldfähig:

https://www.welt.de/vermischtes/plus181 ... nicht.html
Man muss natürlich noich dazu sagen, das Menschen mit dunkler Hautfarbe häufiger angezeigt werden.
Das ist wirklich so.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von jack000 »

Bürgerpreis der deutschen Zeitungen: Chefredakteure würdigen Friederike und Dr. Clemens Ladenburger

Der zum neunten Mal ausgeschriebene Bürgerpreis der deutschen Zeitungen geht an das Ehepaar Friederike und Dr. Clemens Ladenburger in Freiburg. Das hat die Chefredakteursjury am 24. September 2018 - am Vortag des vom BDZV ausgerichteten Zeitungskongresses in Berlin - entschieden. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert. Die Jury würdigte mit der Auszeichnung die Entscheidung des Elternpaars, 2016 als Reaktion auf die Ermordung seiner jungen Tochter durch einen Flüchtling aus Afghanistan eine Stiftung für Studierende einzurichten und so ein „Zeichen der Mitmenschlichkeit zu setzen.“ Die feierliche Preisverleihung findet am 13. März 2019 in Berlin statt.

Der BDZV hat erstmals 2010 den Preis für herausragendes bürgerschaftliches Engagement ausgeschrieben. Gewürdigt als „Deutschlands Bürger/Bürgerin des Jahres“ werden Personen, die auch jenseits ihrer eigentlichen Profession Herausragendes für die Gesellschaft leisten. Vorschläge für den Bürgerpreis der Deutschen Zeitungen können ausschließlich durch die Zeitungen eingereicht werden. Die Jury besteht aus allen Chefredakteuren der BDZV-Mitgliedsverlage. Die Würdigung von des Ehepaars Ladenburger geht auf einen Vorschlag von „Badische Zeitung“ und „Kölner Stadt-Anzeiger“ zurück.
https://www.bdzv.de/nachrichten-und-ser ... denburger/

Jetzt haben die Eltern der von dem Asylbetrüger/Mörder und Vergewaltiger aus Afghanistan dessen genaues Alter unklar ist sich vorbildlich verhalten und bekommen einen Preis dafür. Somit ist ja alles in bester Ordnung :thumbup:
(Wo kommen wir denn dahin wenn die auf die Idee kämen sich furchtbar darüber aufzuregen und die Schuld bei denjenigen zu suchen die Schuld an dem Mord sind?)
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Wolverine »

jack000 hat geschrieben:(26 Sep 2018, 14:32)

https://www.bdzv.de/nachrichten-und-ser ... denburger/

Jetzt haben die Eltern der von dem Asylbetrüger/Mörder und Vergewaltiger aus Afghanistan dessen genaues Alter unklar ist sich vorbildlich verhalten und bekommen einen Preis dafür. Somit ist ja alles in bester Ordnung :thumbup:
(Wo kommen wir denn dahin wenn die auf die Idee kämen sich furchtbar darüber aufzuregen und die Schuld bei denjenigen zu suchen die Schuld an dem Mord sind?)
Schuld an dem Mord ist in erster Linie der Täter, dann kann man die Umstände, die dazu führten näher betrachten.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Raul71 »

Wolverine hat geschrieben:(26 Sep 2018, 14:13)

Das ist wirklich so.
Wieso? Wäre ein Mensch mit heller Hautfarbe, der so etwas begangen hat, nicht angezeigt worden?
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Wolverine »

Raul71 hat geschrieben:(26 Sep 2018, 14:39)

Wieso? Wäre ein Mensch mit heller Hautfarbe, der so etwas begangen hat, nicht angezeigt worden?
Es gibt da eine Polizeistatistik dazu. Ich persönlich weiß nicht, warum man Menschen mit dunkler Hautfarbe eher anzeigt, aber offensichtlich ist es so.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Wolverine »

jack000 hat geschrieben:(26 Sep 2018, 14:32)

https://www.bdzv.de/nachrichten-und-ser ... denburger/

Jetzt haben die Eltern der von dem Asylbetrüger/Mörder und Vergewaltiger aus Afghanistan dessen genaues Alter unklar ist sich vorbildlich verhalten und bekommen einen Preis dafür. Somit ist ja alles in bester Ordnung :thumbup:
(Wo kommen wir denn dahin wenn die auf die Idee kämen sich furchtbar darüber aufzuregen und die Schuld bei denjenigen zu suchen die Schuld an dem Mord sind?)
Kleiner Hinweis! Asylbetrüger gibt es nicht. Es gibt ein Asylrecht und nach deren Maßgabe wird geprüft, ob ein Antrag begründet werden kann oder nicht. Afghanistan ist ein Land mit sehr unklaren Verhältnissen und es gibt durchaus eine Menge Menschen, die ein asylrelevantes Anliegen vorbringen können.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von MoOderSo »

Wolverine hat geschrieben:(26 Sep 2018, 14:48)

Kleiner Hinweis! Asylbetrüger gibt es nicht.
Franco A. war demnach wohl ein echter Syrer, der nur die Bundeswehr veralber hat? :D
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Raul71 »

Wolverine hat geschrieben:(26 Sep 2018, 14:41)

Es gibt da eine Polizeistatistik dazu. Ich persönlich weiß nicht, warum man Menschen mit dunkler Hautfarbe eher anzeigt, aber offensichtlich ist es so.
Wo kann ich das verifiziert nachlesen. Für mich ist das blanker Unsinn.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Raul71 »

MoOderSo hat geschrieben:(26 Sep 2018, 15:01)

Franco A. war demnach wohl ein echter Syrer, der nur die Bundeswehr veralber hat? :D
Oder die Leute, die mehrere Idenditäten haben.
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relativ
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von relativ »

MoOderSo hat geschrieben:(26 Sep 2018, 15:01)

Franco A. war demnach wohl ein echter Syrer, der nur die Bundeswehr veralber hat? :D
Franco A. war ein Krimineller, der versucht hat finanzielle Vorteile für sich zu erzielen. Das er wohl auch noch glaubte, daß er auf dauer damit durchkommt, stempelt ihn auch noch zu einen besondern Fall eines Hornochsen ab.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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relativ
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von relativ »

Raul71 hat geschrieben:(26 Sep 2018, 15:04)

Wo kann ich das verifiziert nachlesen. Für mich ist das blanker Unsinn.
Das steht häufig in Polizeitstatistiken und polizeilichen Hintergrunderklärungen , aber eher da, wo Rechtsknaller und besorgte Bürger nie hinschauen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Wolverine »

MoOderSo hat geschrieben:(26 Sep 2018, 15:01)

Franco A. war demnach wohl ein echter Syrer, der nur die Bundeswehr veralber hat? :D
Nein. Ich erkenne, dass du ein Verständnisproblem hast. Es gibt keinen Asylbetrug. Beim Bamf wird in der Regel erst mal die Identität festgestellt und dann würde ein Syrer gleich aus dem Asylfundus herausgenommen, weil er so oder so als Kriegsflüchtling Anerkennung findet. Leider hat es der Gesetzgeber noch nicht geschafft hier eine Trennung vorzunehmen, denn Syrer können für sich keine politische Verfolgung proklamieren, so dass eigentlich das Asylverfahren überflüssig wäre, dennoch werden sie durch die Verfahren gejagt. Das dient in erster Linie dazu, dass die Zahlen für die Gerichte erhöht werden, so dass man Personalaufstockungen begründen kann.
Einen Betrug im Asylverfahren gibt es nicht, da die unbegründete Antragstellung nicht strafbar ist. ;)
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Raul71 »

relativ hat geschrieben:(26 Sep 2018, 15:12)

Das steht häufig in Polizeitstatistiken und polizeilichen Hintergrunderklärungen , aber eher da, wo Rechtsknaller und besorgte Bürger nie hinschauen.
Und woher wollen die das wissen? Melden sich bei denen anschließend die Frauen und sagen, "ein Weißer hat mich vergewaltigt, den zeige ich aber nicht an"? Oder ist das nur eine der vielen Relativierungs- und Beruhigungspillen, um die ausufernde Kriminalität etwas ausgeglichener erscheinen zu lassen? ;)
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Vongole »

Wolverine hat geschrieben:(26 Sep 2018, 15:14)

Nein. Ich erkenne, dass du ein Verständnisproblem hast. Es gibt keinen Asylbetrug. Beim Bamf wird in der Regel erst mal die Identität festgestellt und dann würde ein Syrer gleich aus dem Asylfundus herausgenommen, weil er so oder so als Kriegsflüchtling Anerkennung findet. Leider hat es der Gesetzgeber noch nicht geschafft hier eine Trennung vorzunehmen, denn Syrer können für sich keine politische Verfolgung proklamieren, so dass eigentlich das Asylverfahren überflüssig wäre, dennoch werden sie durch die Verfahren gejagt. Das dient in erster Linie dazu, dass die Zahlen für die Gerichte erhöht werden, so dass man Personalaufstockungen begründen kann.
Einen Betrug im Asylverfahren gibt es nicht, da die unbegründete Antragstellung nicht strafbar ist. ;)
Einspruch beim unterstrichenen Satz:
Syrer, die politische Verfolgung durch Assad nachweisen können, haben Anspruch auf Asyl, auch wenn sie zusätzlich Kriegsflüchtlinge sind.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von relativ »

Raul71 hat geschrieben:(26 Sep 2018, 15:18)

Und woher wollen die das wissen? Melden sich bei denen anschließend die Frauen und sagen, "ein Weißer hat mich vergewaltigt, den zeige ich aber nicht an"? Oder ist das nur eine der vielen Relativierungs- und Beruhigungspillen, um die ausufernde Kriminalität etwas ausgeglichener erscheinen zu lassen? ;)
Nun evlt. liegt dies aber auch an ihren Erfahrungen und Zahlen wieviel Anzeigen rein kommen und wieviele davon nachher noch relevant sind.
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MoOderSo
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von MoOderSo »

Wolverine hat geschrieben:(26 Sep 2018, 15:14)
Einen Betrug im Asylverfahren gibt es nicht, da die unbegründete Antragstellung nicht strafbar ist. ;)
Vorausgesetzt es werden die korrekten Angaben gemacht. Straftatbestände wie Urkundenfälschung oder Mittelbare Falschbeurkundung sind doch wohl keine legitimen Mittel in einem Asylverfahren.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von jack000 »

relativ hat geschrieben:(26 Sep 2018, 15:12)

Das steht häufig in Polizeitstatistiken und polizeilichen Hintergrunderklärungen , aber eher da, wo Rechtsknaller und besorgte Bürger nie hinschauen.
Und was steht da dann?
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von relativ »

jack000 hat geschrieben:(26 Sep 2018, 15:33)

Und was steht da dann?
Die Gründe und die Vorgaben, wie man diese Statistiken einzuordnen hat, also nicht nur die blanken Zahlen. Das du da noch nie rein geschaut hast, wundert mich jetzt nicht wirklich.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Wolverine »

Vongole hat geschrieben:(26 Sep 2018, 15:24)

Einspruch beim unterstrichenen Satz:
Syrer, die politische Verfolgung durch Assad nachweisen können, haben Anspruch auf Asyl, auch wenn sie zusätzlich Kriegsflüchtlinge sind.
Vollkommen richtig, meine Antwort war zu allgemein gehalten. Danke für die Klarstellung. Deshalb wird ja im Asylverfahren der Antrag geprüft.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Wolverine »

MoOderSo hat geschrieben:(26 Sep 2018, 15:31)

Vorausgesetzt es werden die korrekten Angaben gemacht. Straftatbestände wie Urkundenfälschung oder Mittelbare Falschbeurkundung sind doch wohl keine legitimen Mittel in einem Asylverfahren.
Das sind Straftatbestände, die für das eigentliche Asylverfahren keine Relevanz haben und werden deshalb auch getrennt behandelt.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Quatschki »

Wolverine hat geschrieben:(26 Sep 2018, 16:32)

Das sind Straftatbestände, die für das eigentliche Asylverfahren keine Relevanz haben und werden deshalb auch getrennt behandelt.
Findest du das richtig?
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von think twice »

Wolverine hat geschrieben:(26 Sep 2018, 15:14)

Nein. Ich erkenne, dass du ein Verständnisproblem hast. Es gibt keinen Asylbetrug. Beim Bamf wird in der Regel erst mal die Identität festgestellt und dann würde ein Syrer gleich aus dem Asylfundus herausgenommen, weil er so oder so als Kriegsflüchtling Anerkennung findet. Leider hat es der Gesetzgeber noch nicht geschafft hier eine Trennung vorzunehmen, denn Syrer können für sich keine politische Verfolgung proklamieren, so dass eigentlich das Asylverfahren überflüssig wäre, dennoch werden sie durch die Verfahren gejagt. Das dient in erster Linie dazu, dass die Zahlen für die Gerichte erhöht werden, so dass man Personalaufstockungen begründen kann.
Einen Betrug im Asylverfahren gibt es nicht, da die unbegründete Antragstellung nicht strafbar ist. ;)
Ein paar Monate im Jahr 2015 hat man das so gemacht. Syrer bekamen ohne Anhörung, nur aufgrund Aktenlage für 3 Jahre Asyl. Dies geschah, um eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen. Es hat sich aber herausgestellt, dass es tatsächlich Fluechtlinge gab, die sich als Syrer ausgaben, obwohl sie keine waren. So konnte z.B. auch der deutsche Soldat als Syrer durchgehen. Als der Flüchtlingeansturm Anfang 2016 schlagartig abebbte und das neue Asylpaketes vorsah, dass auch Syrer nur noch subsidaeren Schutz für erstmal ein Jahr bekommen, hat man die persönliche Anhörung von Syrern wieder eingeführt. Das ist auch richtig so, denn nur durch eine persönliche Befragung kann herausgefunden werden, welcher Flüchtlingsstatus einem Fluechtling zuerkannt werden kann und ob er nicht evt. luegt.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von think twice »

Und bevor Jack jetzt wieder angerauscht kommt und kreischt, er haette doch immer gesagt, dass es Fluechtlinge gibt, die eine falsche Identität angeben: Ich habe es nie bestritten. Ich bestreite allerdings die Fallzahlen von 80% oder so in einem Zeitraum von mehreren Jahren.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von jack000 »

relativ hat geschrieben:(26 Sep 2018, 15:56)

Die Gründe und die Vorgaben, wie man diese Statistiken einzuordnen hat, also nicht nur die blanken Zahlen. Das du da noch nie rein geschaut hast, wundert mich jetzt nicht wirklich.
Und da steht dann drin dass eine Anzeige nicht erfolgt wäre wenn der Täter eine andere Hautfarbe gehabt hätte?
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Wolverine »

Quatschki hat geschrieben:(26 Sep 2018, 16:48)

Findest du das richtig?
Nein. Meiner Ansicht nach müsste Betrug ein Ausschlussverfahren nach sich ziehen, respektive die Einstellung des Asylverfahrens. Asylbewerber sind zur Mitwirkung beim Asylverfahren verpflichtet. Betrug wäre für mich ein solcher Ausschlussgrund. Bis jetzt wird es immer noch so gehandhabt, dass die Straftaten keinen Einfluss auf das Asylverfahren haben, man will es jedoch ändern.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von think twice »

Wolverine hat geschrieben:(26 Sep 2018, 17:19)

Bis jetzt wird es immer noch so gehandhabt, dass die Straftaten keinen Einfluss auf das Asylverfahren haben, man will es jedoch ändern.
Quatsch nicht so dummes Zeug. Natürlich haben Straftaten Einfluss auf das Asylverfahren. Asylbewerber, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, werden abgelehnt. Koennen sie nicht ausgewiesen werden, muessen sie ihre Strafe in Deutschland absitzen.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Wolverine »

think twice hat geschrieben:(26 Sep 2018, 17:31)

Quatsch nicht so dummes Zeug. Natürlich haben Straftaten Einfluss auf das Asylverfahren. Asylbewerber, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, werden abgelehnt. Koennen sie nicht ausgewiesen werden, muessen sie ihre Strafe in Deutschland absitzen.
Bist Du Richter am Verwaltungsgericht?
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von think twice »

Wolverine hat geschrieben:(26 Sep 2018, 17:46)

Bist Du Richter am Verwaltungsgericht?
Nein, habe ich grade auf Bundesregierung.de nachgelesen. Solltest du auch mal reinschauen.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von jack000 »

think twice hat geschrieben:(26 Sep 2018, 17:52)

Nein, habe ich grade auf Bundesregierung.de nachgelesen. Solltest du auch mal reinschauen.
Hast du da ein Zitat dazu?
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von think twice »

jack000 hat geschrieben:(26 Sep 2018, 18:38)

Hast du da ein Zitat dazu?
https://www.bundesregierung.de/Content/ ... iften.html
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von jack000 »

Aus dem Link:
Werden Asylbewerber straffällig, können sie ausgewiesen werden. Wie die Behörden entscheiden, hängt von der Straftat und der Strafe ab. Grundsätzlich werden Asylbewerber ausgewiesen, wenn sie zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurde oder Ausländer eingeschleust haben. Bei Drogendelikten oder Landfriedensbruchs reicht schon eine Haftzeit von zwei Jahren. Die Behörden können aber auch aus anderen Gründen entscheiden, dass ein Asylbewerber das Land verlassen muss.
Was ist das denn für ein Schwachsinn? Wenn man einen Asylbewerber abschieben kann, warum tut man das nicht sowieso sondern wartet erstmal bis Straftaten stattfinden (Abgesehen davon male man sich mal aus, was man tun muss um 2-3 Jahre Haft zu bekommen) :?:
=> Wenn man einen Asylbewerber abschieben kann, dann hat der doch sowieso kein Recht auf Asyl und müsste doch abgeschoben werden auch ohne das er Straftaten begangen hat!
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von sunny.crockett »

Ein 23-Jähriger hat in der Wiesbadener Innenstadt einen anderen Mann mit einem Messer angegriffen und verletzt. Der 23-jährige war zu Fuß unterwegs und begegnete am Sonntagmittag dem 39-Jährigen, den er unvermittelt mit einem Messer am Arm verletzte, wie die Polizei mitteilte. Die beiden kannten sich nicht. Der 39 Jahre alte Italiener konnte verletzt flüchten. Daraufhin ergriff der 23-jährige Syrer ebenfalls die Flucht, konnte aber kurze Zeit später festgenommen werden.
https://www.ffh.de/nachrichten/hessen/w ... er-an.html

Nochmal Wiesbaden
Heute Mittag kam es auf der Schiersteiner Straße in Wiesbaden in einem Linienbus zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 14-jährigen Jugendlichen und einem 41-jährigen Mann, beide türkische Staatsangehörige, bei der der 41-Jährige schwer und der Jugendliche leicht verletzt wurden. Nach bisherigem Stand der Ermittlungen ereignete sich der Vorfall gegen 13:25 Uhr, als der Bus die Haltestelle "Schiersteiner Straße" erreicht hatte. Hier stieg der 41-Jährige mit seiner Lebensgefährtin und einem Kleinkind in den Bus. Fahrgäste stiegen nun von ihrem Sitzplatz auf, um der Frau mit dem Kleinkind einen Platz anzubieten. Diese Gelegenheit wollte, Zeugenangaben zufolge, der 14-Jährige nutzen um sich seinerseits auf den freigemachten Platz zu setzten. Der 41-Jährige wollte dies augenscheinlich verhindern und hielt den Jugendlichen zurück. Daraufhin habe dieser unvermittelt angefangen auf den 41-Jährigen einzuschlagen und sei anschließend aus dem Bus geflüchtet. Bei dem Geschädigten wurden unmittelbar nach dem Übergriff Schnittverletzungen im Gesicht festgestellt. Durch einen Krankenwagen wurde er in ein Krankenhaus eingeliefert. Noch während der Fahndung nach dem Täter begab dieser sich selbstständig in ein Krankenhaus, um sich ebenfalls behandeln zu lassen. Augenscheinlich hatte er sich selbst bei dem Übergriff verletzt. Der 14-Jährige konnte in dem Krankenhaus angetroffen und nach ambulanter Behandlung auf eine Polizeidienststelle verbracht werden. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde er seinen Erziehungsberechtigten übergeben.
Der 41-Jährige konnte das Krankenhaus nach einer Versorgung seiner Verletzungen ebenfalls wieder verlassen. Zur Spurensicherung, sowohl bei den Beteiligten als auch in dem Bus, war die Kriminalpolizei Wiesbaden im Einsatz. Hierbei konnte im Innern des Buses eine Rasierklinge aufgefunden werden. Ob es sich hierbei um das Tatwerkzeug handelt bedarf weiterer Ermittlungen.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11815/4071639

Und nochmal Wiesbaden
Fünf unbekannte Täter haben am Montagabend einen 19-jährigen Mann in der Köhlstraße angegriffen. Dabei soll es sich um kleine Männer südländischen Aussehens handeln.
https://www.wiesbadener-kurier.de/lokal ... r_19082343#

Wiesbaden möchte Waffenverbotszone
ine Waffenverbotszone in der Wiesbadener Innenstadt rückt näher. Am 24. September wird das Wiesbadener Ordnungsamt der Arbeitsgemeinschaft Innenstadt das Konzept für eine Waffenverbotszone vorlegen.
(...)Zu Beuths Einschätzung wird auch der signifikante Anstieg der Körperverletzungs- und und Tötungsdelikte beigetragen haben, die in Hessen mit Messern begangen wurden. Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden 2013 noch 865 Fälle registriert, die mit einem Messer begangen wurden. 2014 stieg die Zahl auf 926 Delikte und 2015 dann auf 1029 Taten. 2016 registrierte die Polizei 1116 Messerangriffe, und vergangenes Jahr erreichten die Messerattacken in Hessen mit 1194 Fällen ihren vorläufigen Höhepunkt.
https://www.wiesbadener-kurier.de/lokal ... r_19082343#
"Der Ansatz für Multikulti ist gescheitert, absolut gescheitert!" (Zitat Angela Merkel 2010)
"Dann sind die nicht insolvent, aber sie hören auf zu verkaufen." (Zitat Robert Habeck 2022)
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von think twice »

jack000 hat geschrieben:(26 Sep 2018, 18:47)

Aus dem Link:

Was ist das denn für ein Schwachsinn? Wenn man einen Asylbewerber abschieben kann, warum tut man das nicht sowieso sondern wartet erstmal bis Straftaten stattfinden (Abgesehen davon male man sich mal aus, was man tun muss um 2-3 Jahre Haft zu bekommen) :?:
=> Wenn man einen Asylbewerber abschieben kann, dann hat der doch sowieso kein Recht auf Asyl und müsste doch abgeschoben werden auch ohne das er Straftaten begangen hat!
Es geht um Asylbewerber, deren Asylverfahren noch laufen. :rolleyes:
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jack000
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von jack000 »

think twice hat geschrieben:(26 Sep 2018, 18:51)

Es geht um Asylbewerber, deren Asylverfahren noch laufen. :rolleyes:
Eben, es muss doch gewartet werden bis das Verfahren abgeschlossen ist. Wieso schreiben die, das die schon vorher abgeschoben werden können?
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Skeptiker »

think twice hat geschrieben:(26 Sep 2018, 17:31)
Quatsch nicht so dummes Zeug. Natürlich haben Straftaten Einfluss auf das Asylverfahren. Asylbewerber, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, werden abgelehnt. Koennen sie nicht ausgewiesen werden, muessen sie ihre Strafe in Deutschland absitzen.
Der Passus die Asylbewerber betreffend ist unter 3 Jahren, oder in bestimmten Fällen 2 Jahre, Freiheitsstrafe eine Kann-Bestimmung. Die muss man ersteinmal schaffen ...
Werden Asylbewerber straffällig, können sie ausgewiesen werden. Wie die Behörden entscheiden, hängt von der Straftat und der Strafe ab.
https://www.bundesregierung.de/Content/ ... iften.html

Der grau hinterlegte Teil trifft aus Ausländer allgemein zu. Der betrifft aber nur bestimmte Straftaten.

Der Artikel gibt allerdings NICHTS über den Einfluss auf den Bescheid wieder, falls derjenige nicht ausgewiesen wird.
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think twice
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von think twice »

Skeptiker hat geschrieben:(26 Sep 2018, 19:02)

Der Passus die Asylbewerber betreffend ist unter 3 Jahren, oder in bestimmten Fällen 2 Jahre, Freiheitsstrafe eine Kann-Bestimmung. Die muss man ersteinmal schaffen ...

https://www.bundesregierung.de/Content/ ... iften.html

Der grau hinterlegte Teil trifft aus Ausländer allgemein zu. Der betrifft aber nur bestimmte Straftaten.

Der Artikel gibt allerdings NICHTS über den Einfluss auf den Bescheid wieder, falls derjenige nicht ausgewiesen wird.
Es ging um die Behauptung des Users Wolverine, dass begangene Straftaten keinen Einfluss auf laufende Asylverfahren haben. Diese Behauptung ist falsch.
Skeptiker

Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Skeptiker »

think twice hat geschrieben:(26 Sep 2018, 19:06)
Es ging um die Behauptung des Users Wolverine, dass begangene Straftaten keinen Einfluss auf laufende Asylverfahren haben. Diese Behauptung ist falsch.
Nun, da habt ihr beide irgendwie Recht.

Solange die Straftat nicht in die genannten Kategorien fällt, wirken sie sich nicht auf den Bescheid aus. Erst wenn es also um Schwerkriminalität geht, dann kommt es zu einer Ausweisung. Vorher geht alles seinen gewohnten Gang.

Schau mal nach was man alles so anstellen kann um nicht in die genannten Kategorien zu fallen. Da kann man in Deutschland schon ziemlich die Sau rauslassen ...
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jack000
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von jack000 »

think twice hat geschrieben:(26 Sep 2018, 19:06)

Es ging um die Behauptung des Users Wolverine, dass begangene Straftaten keinen Einfluss auf laufende Asylverfahren haben. Diese Behauptung ist falsch.
Das ist aber graue Theorie:
In Berlin randalieren polizeibekannte Asylbewerber in der U-Bahn, einer attackiert eine Frau. Haben solche Straftaten Auswirkungen auf das Asylverfahren? Ein Jurist erklärt die Rechtslage.

Tatort Berlin: Fünf junge Asylbewerber randalieren in der U-Bahn, grölen herum und belästigen andere Fahrgäste – wie Zeugen später berichten. Als die Gruppe an der Station Fehrbelliner Platz im Ortsteil Wilmersdorf aussteigt, springt einer der Männer den Angaben zufolge auf den Radweg und tritt offenbar ohne erkennbaren Grund eine Fahrradfahrerin zu Boden.

Die Frau hat Glück im Unglück: Sie kommt leicht verletzt mit Prellungen und Schürfwunden davon. Die Polizei fasst die Gruppe schnell. Der mutmaßliche Treter: Ajmal H. aus Afghanistan. Gegen ihn wird inzwischen wegen Körperverletzung ermittelt. Der Fall ist einer von vielen in der Hauptstadt, die für die mutmaßlichen Täter weitgehend folgenlos bleiben könnten. Nicht nur die Polizei ist frustriert – auch Flüchtlingshelfer sind empört.

Weil die Polizei die Tatverdächtigen in der Nähe des ehemaligen Rathauses Wilmersdorf, einer Notunterkunft für Flüchtlinge, festgenommen hat, befürchten die Helfer vor Ort, dass die Männer in dem Berliner Heim wohnen könnten.

Alle fünf Verdächtigen polizeibekannt

Auch Tage nach der Tat vom späten Dienstagabend rätseln die Helfer, ob Ajmal H. zu den knapp 1000 Asylsuchenden in ihrer Unterkunft gehört. Auch andere Bewohner konnten bislang bei der Aufklärung nicht weiterhelfen.

„Wir fahren eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Gewalt“, sagt Holger Michel, der sich ehrenamtlich im Heim engagiert. Ein Hausverbot könne aber nur ausgesprochen werden, wenn der Vorfall auf dem Gelände stattgefunden hätte. Michel ist wütend darüber, dass eine Handvoll gewalttätiger Männer den Ruf des ganzes Hauses in Verruf bringen können. „Ich kann nicht verstehen, warum Leute eine Frau vom Fahrrad stoßen und dann wieder laufen gelassen werden.“

Die „B.Z.“ titelte am Donnerstag: „Wer zuletzt lacht, ist der Täter.“ Für die Berliner Polizei ist das nicht ungewöhnlich. „Ein Schreiben für die Untersuchungshaft stellt der Richter nur aus, wenn es sich um eine schwere Straftat handelt oder unmittelbare Fluchtgefahr besteht“, heißt es in der Pressestelle.

Beides sei bei Ajmal H. nicht der Fall. Dass manche Täter immer wieder mit Kleindelikten auffällig werden, gehöre mittlerweile zum Job. „Damit muss man als Polizist leben und professionell umgehen.“ Nach Presseberichten sind die fünf Männer aus der U-Bahn polizeibekannt – wegen Rohheitsdelikten. Darunter fallen etwa Körperverletzung, Raub und Bedrohung.

„Solche Taten schaden allen gesetzestreuen Geflüchteten“
Doch welche Folgen haben derartige Straftaten für den Fortgang des Asylverfahrens der mutmaßlichen Täter? Haben es solche Schutzsuchende schwerer, einen positiven Bescheid zu erhalten?

„Zunächst einmal behandelt ein Rechtsstaat alle Täter gleich, das gilt natürlich auch für Asylbewerber“, sagte Reinhard Marx, Anwalt für Asyl- und Flüchtlingsrecht in Frankfurt, der „Welt“. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt wird, werde aus dem Asylverfahren ausgeschlossen.

Zudem seien die bestehenden Gesetze nach den massenweisen sexuellen Übergriffen in Köln an Silvester 2015 verschärft worden. Seither reiche auch ein Strafmaß ab einem Jahr aus – aber nur in besonderen schweren Fällen, etwa schwere Gewalt- und Sexualdelikte. „Das gilt aber nur, sofern die Straftat mit Gewalt, unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder mit List begangen worden ist“, sagte ein Sprecher des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Ob das im aktuellen Berliner Fall zutrifft, müssen jetzt die Ermittler klären. Einer der fünf Verdächtigen, Mozafar Y., sagte der „B.Z.“ als Erklärung für das kriminelle Verhalten der Gruppe: „Wir hatten getrunken.“ Flüchtlingshelfer Michel hofft jetzt darauf, dass schnell klar wird, aus welcher Unterkunft die Täter stammen. „Wir haben knapp 1000 Bewohner hier. Solche Taten schaden all jenen Geflüchteten, die sich engagiert und gesetzestreu um ihre Integration bemühen.“
https://www.welt.de/politik/deutschland ... hrden.html
=> Wenn ein Verfahren nicht mehr weiter läuft weil schwere Straftaten begangen wurden kann der doch trotzdem nicht abgeschoben werden wenn ausnahmsweise mal ein realer Fluchtgrund vorliegt.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Nightrain »

Zumal die Europäische Menschenrechtskonvention ausschließt, dass Schwerkriminelle in die Heimatländer abgeschoben werden, falls ihnen dort aufgrund der Zustände Gefahr droht.
So verkommt das Asylrecht zur Einladung an alle Kriminellen der Welt in die EU zu wandern.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Raul71 »

think twice hat geschrieben:(26 Sep 2018, 16:51)

Ein paar Monate im Jahr 2015 hat man das so gemacht. Syrer bekamen ohne Anhörung, nur aufgrund Aktenlage für 3 Jahre Asyl.
Auch Syrer, die keine Syrer sind. Was damals alles Syrer war, geht auf keine Kuhhaut. Die bekommt man auch nicht mehr raus. Eine Schande, dass wir nicht einmal die Smartphones kontrollieren durften und dürfen.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Teeernte »

Nightrain hat geschrieben:(27 Sep 2018, 00:16)

Zumal die Europäische Menschenrechtskonvention ausschließt, dass Schwerkriminelle in die Heimatländer abgeschoben werden, falls ihnen dort aufgrund der Zustände Gefahr droht.
So verkommt das Asylrecht zur Einladung an alle Kriminellen der Welt in die EU zu wandern.
Die falsche Politik nun der Europäische Menschenrechtskonvention in die Schuhe zu schieben....

Muss erst die Afd "Zeigen" wie es geht ? Selbst in Schweden gehts.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Wolverine »

think twice hat geschrieben:(26 Sep 2018, 17:52)

Nein, habe ich grade auf Bundesregierung.de nachgelesen. Solltest du auch mal reinschauen.
Dann erkläre doch bitte mal dem Forum den Unterschied zwischen einem Strafverfahren und einem Verwaltungsstreitverfahren und dann erläutere bitte dem geneigten Publikum , wie eine Verknüpfung von Straf-und Asylverfahren möglich sein soll, obwohl es sich um unterschiedliche Rechtsgebiete handelt. Eine solche Antwort wie deine entlarvt dich eher als einen unwissenden Spammer. Bitte dabei beachten, dass bei einem mit dem Tode bedrohten Asylbewerber die Abschiebung - deiner Aussage nach - möglich sein soll, obwohl eine Abschiebung in einem solchen Fall - Androhung von Todesstrafe im Herkunftsland -verboten ist. Ein, zwei Sätze genügen. Sollte dir das nicht gelingen, bitte ich dich darum deine inhaltslose ad personam Spammerei bezogen auf meine Person zu unterlassen. Erläutere bitte in einem kurzen Satz, warum ein Strafverfahren negative Auswirkungen auf einen Asylbescheid haben soll, obwohl es sich um unterschiedliche Rechtsgebiete handelt und obwohl beim Asylverfahren ausschließlich geprüft wird, ob dem Asylbegehren aufgrund der etwaigen Verfolgungssituation stattgegeben werden kann. :)
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Wolverine »

think twice hat geschrieben:(26 Sep 2018, 19:06)

Es ging um die Behauptung des Users Wolverine, dass begangene Straftaten keinen Einfluss auf laufende Asylverfahren haben. Diese Behauptung ist falsch.
Nein, meine Behauptung ist richtig. Die Gründe habe ich bereits genannt.Es sind zwei unterschiedliche Verfahren, die nicht miteinander verknüpft werden können. Wenn man seine Behauptungen schon nachlesen muss, um sie bestätigen zu können, sollte man lieber schweigen.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von relativ »

Wolverine hat geschrieben:(26 Sep 2018, 16:32)

Das sind Straftatbestände, die für das eigentliche Asylverfahren keine Relevanz haben und werden deshalb auch getrennt behandelt.
Aber eben nur, wenn sowieso kein Asylgrund besteht. Besteht dieser, wird geprüft warum der Flüchtling dann versucht hat Urkunden zu fälschen , oder falsche Angaben gemacht hat.
Ansonsten hat twink alles wichtige und richtige gesagt.
Asylbewerber werden rechtlich genauso behandelt wie jeder andere Bürger auch, begeht er ähnliche Straftaten. Ab 3 Jahren bzw. bei schweren Delikten ab 1 Jahr wird es dann auch für sein Status relevant.
Da wo sie etwas ändern wollen ist wohl bei Wiederholungstätern im kleinstkriminellen Bereich.
Die sollten m.M. einfach die Relevanz grundsätzlich bei 1 Jahr Haftstrafe legen, wo dann ein möglicher Asylgrund/Bleibegrund automatisch wegfällt.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Wolverine »

relativ hat geschrieben:(27 Sep 2018, 10:01)

Aber eben nur, wenn sowieso kein Asylgrund besteht. Besteht dieser, wird geprüft warum der Flüchtling dann versucht hat Urkunden zu fälschen , oder falsche Angaben gemacht hat.
Ansonsten hat twink alles wichtige und richtige gesagt.
Asylbewerber werden rechtlich genauso behandelt wie jeder andere Bürger auch, begeht er ähnliche Straftaten. Ab 3 Jahren bzw. bei schweren Delikten ab 1 Jahr wird es dann auch für sein Status relevant.
Da wo sie etwas ändern wollen ist wohl bei Wiederholungstätern im kleinstkriminellen Bereich.
Die sollten m.M. einfach die Relevanz grundsätzlich bei 1 Jahr Haftstrafe legen, wo dann ein möglicher Asylgrund/Bleibegrund automatisch wegfällt.
Nein, seine Aussage ist grundsätzlich falsch. Das Verwaltungsverfahren wird betrieben, um herauszufinden, ob der Flüchtling asylrelevante Tatbestände vortragen und begründen kann. Auf dieses Asylverfahren hat ein laufendes Strafverfahren überhaupt keinen Einfluss, eben weil im Asylverfahren ausschließlich geprüft wird, ob ein Anerkennungsgrund besteht oder nicht. Straftaten werden in einem anderen Verfahren abgehandelt. Aus dem Grund ist es eben nicht möglich, jemanden abzuschieben, der in seinem Herkunftsland mit der Todesstrafe bedroht ist. Das nennt man in der Fachsprache ein Abschiebungshindernis oder Hinderungsgrund.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von relativ »

Wolverine hat geschrieben:(27 Sep 2018, 10:15)

Nein, seine Aussage ist grundsätzlich falsch. Das Verwaltungsverfahren wird betrieben, um herauszufinden, ob der Flüchtling asylrelevante Tatbestände vortragen und begründen kann. Auf dieses Asylverfahren hat ein laufendes Strafverfahren überhaupt keinen Einfluss, eben weil im Asylverfahren ausschließlich geprüft wird, ob ein Anerkennungsgrund besteht oder nicht. Straftaten werden in einem anderen Verfahren abgehandelt. Aus dem Grund ist es eben nicht möglich, jemanden abzuschieben, der in seinem Herkunftsland mit der Todesstrafe bedroht ist. Das nennt man in der Fachsprache ein Abschiebungshindernis oder Hinderungsgrund.
Natürlich sind das zwei parallel und unabhängig laufende bürokratische Vorgänge und natürlich hat der strafrechtliche Vorgang bei den beschriebenen Urteilen eine relevanz für den Status des Flüchtlings/Asylbewerbers sei es im laufenden Verfahren oder eben danach.
Wenn er in seinem Herkunftsland mit dem Tode ect. bedroht wird, kann er mom. gernerell gar nicht abgeschoben werden unabhängig davon welchen Status er hier gerade hat.
Das sind doch die mom. Problemfälle über die ganz Deutschland diskutiert,wie man mit diesen Menschen umgehen soll.

Deine pauschal wirkende Aussage Strafverfahren haben gar keine Auswirkungen auf ein Asylverfahren ist immer noch falsch.
Meine Info ist:
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt wird, wird aus dem Asylverfahren ausgeschlossen.
Seit 2015 gibt es eine Gesetzesverschärfung die auch bei schon einem Jahr greifen kann.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von firlefanz11 »

Interessant... Ich war bis dato der Meinung WI wäre relativ sicher z. B. im Vergleich zu FFM...
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von Wolverine »

relativ hat geschrieben:(27 Sep 2018, 10:37)

Natürlich sind das zwei parallel und unabhängig laufende bürokratische Vorgänge und natürlich hat der strafrechtliche Vorgang bei den beschriebenen Urteilen eine relevanz für den Status des Flüchtlings/Asylbewerbers sei es im laufenden Verfahren oder eben danach.
Wenn er in seinem Herkunftsland mit dem Tode ect. bedroht wird, kann er mom. gernerell gar nicht abgeschoben werden unabhängig davon welchen Status er hier gerade hat.
Das sind doch die mom. Problemfälle über die ganz Deutschland diskutiert,wie man mit diesen Menschen umgehen soll.

Deine pauschal wirkende Aussage Strafverfahren haben gar keine Auswirkungen auf ein Asylverfahren ist immer noch falsch.
Meine Info ist:
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt wird, wird aus dem Asylverfahren ausgeschlossen.
Seit 2015 gibt es eine Gesetzesverschärfung die auch bei schon einem Jahr greifen kann.
Nein, eben nicht. Es ging um die Frage, ob ein Strafverfahren Auswirkungen auf ein laufendes Asylverfahren hat. Dem ist nicht so. Beide Verfahren werden unabhängig voneinander abgehandelt. Ein Strafverfahren findet im Asylverfahren noch nicht einmal in der Akte einen Platz, denn die Verwaltungsrichter entscheiden anhand der Aktenlage der Bamf und anhand den zur Verfügung stehenden Dokumentationen (und natürlich den momentan geltenden Gesetzen, ob sie die Entscheidung des Bamf bestätigen oder nicht.
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Re: Sammelstrang: Straftaten von Flüchtlingen

Beitrag von relativ »

Wolverine hat geschrieben:(27 Sep 2018, 12:00)

Nein, eben nicht. Es ging um die Frage, ob ein Strafverfahren Auswirkungen auf ein laufendes Asylverfahren hat. Dem ist nicht so. Beide Verfahren werden unabhängig voneinander abgehandelt. Ein Strafverfahren findet im Asylverfahren noch nicht einmal in der Akte einen Platz, denn die Verwaltungsrichter entscheiden anhand der Aktenlage der Bamf und anhand den zur Verfügung stehenden Dokumentationen (und natürlich den momentan geltenden Gesetzen, ob sie die Entscheidung des Bamf bestätigen oder nicht.
Willst du ich falsch verstehen, oder verstehst du meine Aussage wirklich nicht.
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Werden Asylbewerber straffällig, können sie ausgewiesen werden. Wie die Behörden entscheiden, hängt von der Straftat und der Strafe ab. Grundsätzlich werden Asylbewerber ausgewiesen, wenn sie zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurde oder Ausländer eingeschleust haben. Bei Drogendelikten oder Landfriedensbruchs reicht schon eine Haftzeit von zwei Jahren. Die Behörden können aber auch aus anderen Gründen entscheiden, dass ein Asylbewerber das Land verlassen muss.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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