shanti hat geschrieben:(20 Dec 2017, 14:19)
Ja, da kamen ganz unterschiedliche Elendsphänomene in einem Artikel zusammen.
Vieleicht hätte man, des einfacheren Verständnisses wegen, sie deutlicher voneinander trennen sollen.
Welche Gesetze könnten weiterhelfen?
Falls die Probleme wirklich jemandem unter den Nägeln brennen, kann es doch nicht sein, dass, statt Lösungsvorschlägen, auf diese Frage, lediglich das Mantra: "Die "Justiz ist ein Sauhaufen" kommt.
Das ist auch ein Weg, Problemen aus dem Weg zu gehen.
Welche Probleme liegen an ?
Meldepflicht >>> "Berechtigtes" Interesse - bei Anfragen. Hier sollte man wählen dürfen.
....und das
Melderecht prüfen. Es muss sich der "Unbescholtene" Bürger nicht melden müssen .. (?)
Es ist m.E. Unsinnig die Adresse eines Bürgers mit EV
https://www.anwalt.de/rechtstipps/eides ... 02075.html
für "Schuldendienst" weiterzugeben. ....das ist Fruchtlos.
Anfrage - der "Familie" - Mutti/ANGEHÖRIGE will wissen wo das misratene Gor wohnt.... wozu ? MAN SOLLTE DAS ABWÄHLEN KÖNNEN.
Der Stalker/altEhemann muss nicht wissen wo Frau wohnt. Das kann über eine Anwaltskanzlei gehen.
DIESE "Robinson" Liste MUSS für Werber/"Privatermittler"/Auskunfteien auch gelten.
"Das Gesicht" in der Öffentlichkeit verloren...
Namensänderung ? Warum nicht. (50 Pfund in GB)
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Schulden. Für mich steht fest - für Schuldenausfälle sind BEIDE SEITEN "Schuld" .
"Festhalten" am Telefonvertrag - ....Lama Gold Decke an Rentner (Schulden aus Kaffee Fahrten) ...
Hier reicht das französische Schuldrecht -
1 Jahr "EV" und danach Schuldenfreiheit bei Verbraucherkrediten. - der Verkäufer muss sehen an wen er Kredit gibt.
Bei grossen "Krediten" ab 10.000 Eu sollte der Kredit ausschliesslich am verkauften Produkt liegen.
(Haus Auto).. Nicht die Person die gekauft hat haften.(US Recht)
...mehr als
6,9 Millionen Bürger in D über 18 Jahren überschuldet ... (Armutsfalle !! )
Eltern machen Schulden auf ihre Kinder - um zB für SICH/zum Weiterverkauf ein Handy/Pc mit zu bekommen...
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Dann gibt es Leute - die selbst
mit dem Leben nicht zurechtkommen. Man muss nicht immer "blöd" sein - um einen
Betreuer (der die Rechtsgeschäfte für den - teils Unmündigen übernimmt..) zu benötigen. Manche sicher "Dauernd" und manche für bestimmte Dinge... Zeitweise. - für "Bedürftige" - kostenfrei und schnell.
Es ist eben NICHT alles "Kerze" was auf der Torte steht.
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Nebenbei - an jedem
Knast sollte die gleiche Anzahl Zellen mit
"Selbsteinweisung" zugänglich sein.
Einzelzelle klein - Alkohol und Drogenverbot. - der Zuständige Arzt ist bei Entlassung mit zu fragen...
(Die Herbst/Winterdelikte für einen warmen Platz - .....mit Krankenversicherung und 3 Malzeiten am Tag.)
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Aufenthaltsbeschränkung - bei Ortsabhängigen Delikten ist eine Aufenthaltsbeschränkung auszusprechen.
(Drogenhandel - Städte ab 10.000 ew... - Aufenthaltsbeschränkung : DORF.)
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Schwarzfahren - ab 3 Schwarzfahrten im Monat - ist dem "Schwarzfahrer" eine Jahreskarte zu fertigen -
und
abzuziehen. Bei Sozialtarif - ebenso - andere "Bedürftige" bezahlen das auch.