Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

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Unité 1
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Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Unité 1 »

Endlich. Heute wird der Gesetzesentwurf für das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften von Justizminister Heiko Maas im Bundestag abschließend beraten. Der ausufernden Gewalt gegen Polizisten soll endlich mit angemessenen Strafen begegnet werden. Schluss mit Kuscheljustiz und der gewaltverstehenden 68er-Ideologie. Tätlicher Angriff? - Ab in den Knast!
Laut Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ soll die Mindeststrafe bei „tätlichen Angriffen“ auf drei Monate Freiheitsstrafe erhöht werden; Höchststrafe bleibt fünf Jahre.
...
„Tätliche Angriffe“ sind bereits strafbar – so etwa als versuchte oder tatsächliche Körperverletzung oder Nötigung, wozu auch Schubsen oder Anrempeln gehören. Zu einer Verletzung oder Schmerzen muss es dabei nicht kommen. Der zu ahnende „Angriff“ muss zudem nicht mehr während einer sogenannten Vollstreckungshandlung passieren, etwa einer Festnahme. Stattdessen soll das Gesetz für die gesamte Dienstzeit von PolizistInnen gelten.

In weniger schweren Fällen waren bisher Geldstrafen möglich und üblich. Die soll es künftig nicht mehr geben. Stattdessen soll ein besonders schwerer Fall vorliegen, wenn TäterInnen eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führen – selbst wenn „keine Verwendungsabsicht besteht“.
Die Gesetzesverschärfung ist nach Maas notwendig, um der immer weiter steigenden Zahl der Angriffe gegen Polizisten Rechnung zu tragen.
In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, 2015 seien 64.400 Polizisten Opfer von Straftaten geworden – etwa 5.000 mehr als noch zwei Jahre zuvor.
Sehr gut. Der Justizminister zeigt endlich die Bereitschaft, die Beamten, die tagtäglich ihren Kopf hinhalten, die zigfach Angriffe gegen sich erdulden müssen, zu schützen. Eine begrüßenswerte Initiative.

Hm, wobei....
KritikerInnen werten den Gesetzentwurf deshalb als Angriff auf das Versammlungs- und Demonstrationsrecht. Bürgerrechts-NGOs wie der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein und die Humanistische Union kritisieren ihn als ungeeignet und verfassungswidrig. Auch die Berufsverbände Deutscher Richterbund, Neue Richtervereinigung und der Deutsche Anwaltsverein sehen das Vorhaben kritisch.
Typische Nörgler, Gutmenschen und Sozialarbeiterpack. Was könnte es da schon für Gründe geben? Alleine die Zahl der Opfer zeugt doch von Handlungserfordernis.
Die Statistik sagt nichts über die tatsächliche Anzahl der Fälle aus, sondern ausschließlich über die Anzahl der gemeldeten polizeilichen Opfer.
...
Übertriebene Zahlen seien „systemimmanent“, kritisieren Bürgerrechtler, „weil nicht erfasst wird, wenn ein Verfahren eingestellt wurde oder mit einem Freispruch endete und sich der Vorwurf nicht bestätigt hat“. Von mehr Angriffen auf Polizisten könne nicht die Rede sein, zugenommen habe die Dramatisierung durch die Polizeigewerkschaften.

Zudem enthalten die 64.400 Fälle alle Delikte von einfachen Widerstandshandlungen und Beleidigungen (44.120 Fälle) über Körperverletzung bis hin zu Totschlag und Mord (kein Fall). Die Zahl der registrierten Widerstandshandlungen ist dabei nicht gestiegen, sondern zurückgegangen.
Achso, naja, okay. Vielleicht gibt es keinen Dringlichkeitsbedarf, aber Rettungskräfte und Polizisten benötigen Schutz. Wie kann man nur da nur Initiativen zur Verbesserung des Schutzes kritisieren?
Angriffe jeder Art auf PolizistInnen werden schon heute vom Strafrecht abgedeckt. Die Neuregelung würde dazu führen, PolizistInnen gegenüber der Normalbevölkerung zu privilegieren.
...
Der Paragraf 113 des Strafgesetzbuches – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – sollte ursprünglich dazu dienen, TäterInnen zu schützen.
...
Der Kriminologe Tobias Singelnstein spricht von einem „Privileg der Exekutive, das man sonst eher in autoritären Staaten findet“.
...
Doch mit deren Privilegierung werden Begehrlichkeiten geweckt: Auch LehrerInnen haben sich schon mit der Forderung nach besonderem Schutz zu Wort gemeldet.
...
Kritiker meinen, die Gesetzesvorlage sei reine Symbolpolitik. Rafael Behr, Professor für Polizeiwissenschaften an der Akademie der Polizei Hamburg, ist überzeugt: „Das wird keine Verbesserungen für PolizistInnen bringen.“
...
Der Rechtswissenschaftler Henning Ernst Müller von der Universität Regensburg äußert die Sorge, dass der Polizei in der Interaktion mit den Bürgern „ein weiteres Mittel an die Hand gegeben wird, sich per Gegenanzeige von einer Strafverfolgung bei unverhältnismäßiger Polizeigewalt zu schützen“.
...
Konsequenzen wird das Gesetz vor allem für „TäterInnen“ haben – denn PolizistInnen, die allenthalben dazu angehalten würden, sich als Opfer zu melden, „werden jetzt viel mehr anzeigen“, davon ist Polizeiwissenschaftler Behr überzeugt. Er erwartet als Ergebnis des Gesetzes deutlich steigende Anzeigenzahlen – die wiederum Anlass für weitere Gesetzesverschärfungen sein könnten.
http://taz.de/Gesetzentwurf-zum-Schutz- ... /!5401997/

Vorratsdatenspeicherung, Netzwerkdurchsuchungsgesetz, Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuch - Heiko Maas bleibt seiner Linie treu, Bürgerrechte für zweifelhafte Vorhaben mit zweifelhafter Wirksamkeit einzuschränken. Die Einschränkung der Bürgerrechte ist hier implizit gegeben, einerseits durch die rechtliche Besserstellung von Polizisten oder Rettungskräften. Vor dem Gesetz sind alle gleich - naja okay, wenn jeder den gleichen Anwalt hätte -, das gilt nicht mehr nach dem Gesetzesentwurf. Schubst Hannes Mirko, den Nachbarn, ohne Folgeverletzungen und prozessiert der letztere, passiert...nichts. Schubst Hannes Mirko, den Polizisten, ohne Folgeverletzungen und prozessiert der letztere, dann sind dafür mindestens 3 Monate Gefängnis vorgesehen. (vice versa passiert...nichts.)
Zweitens wird damit der Kriminalisierung von Demonstrationen Vorschub geleistet. Wenn es keine biedere Bockwurstveranstaltung des DGB ist, kann es emotional heiß her gehen. Das gilt beileibe nicht nur für Demos der Antifa o.ä., Stuttgart 21 mag als Beispiel dienen für Demonstrationen, die unerwünscht sind, bei denen die Polizei vielleicht dir Order hat, härter vorzugehen, einzuschüchtern usw. Es reicht dafür allerdings auch aus, dass Polizisten selbst aggressiv auftreten. Wer in solchen Situationen sich zum Schubsen hinreißen lässt, kann sich auf die Strafe freuen.
Das war übrigens auch der Gedanke für den §113StGB
"Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" (Paragraf 113 StGB) ist ein Tatbestand, der ursprünglich den Täter privilegieren sollte, der sich in einer emotional meist aufgewühlten Situation einer (meist bewaffneten und überlegenen) "Staatsmacht" gegenüber sieht und in Erregung, Angst, Wut überreagiert. Darüber denkt heute kaum noch jemand ernsthaft nach. Die aktuelle Debatte dreht diesen Ursprung vielmehr einfach um und behauptet, Polizisten und andere Vollstreckungsorgane seien "besonders" schutzwürdig, besondere Opfer.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... ht/seite-5
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Adam Smith
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Adam Smith »

Hier erfolgt eine Anpassung an die Gewalt der Bürger. Würde der Bürger gar keine Straftaten begehen, dann bräuchte es überhaupt gar keine Polizei.
Das ist Kapitalismus:

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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Unité 1 »

Adam Smith hat geschrieben:(27 Apr 2017, 10:49)

Hier erfolgt eine Anpassung an die Gewalt der Bürger. Würde der Bürger gar keine Straftaten begehen, dann bräuchte es überhaupt gar keine Polizei.
http://www.webwriting.ch/spiel/heissluft.php
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Letzter-Mohikaner »

Für rechtschaffene Bürger ändert sich nichts, lediglich wer auf Krawall aus ist bekommt,zurecht, in Zukunft härtere Strafen. Obwohl, bei unseren Richtern...
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Unité 1 »

Also seht ihr beide, Adam Smith und Letzter-Mohikaner, kein Problem mit der rechtlichen Besserstellung von Polizisten? Inwieweit sind Polizisten eurer Auffassung dann schützenswerter als Bürger, die z.B. im Streit geschubst werden? Und was ist eure Meinung zur fallenden Zahl an Widerstandshandlungen, die gleichwohl ins Gegenteil verkehrt als Begründung für die Gesetzesverschärfung herhält?
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bnd
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von bnd »

Unité 1 hat geschrieben:(27 Apr 2017, 11:03)

Also seht ihr beide, Adam Smith und Letzter-Mohikaner, kein Problem mit der rechtlichen Besserstellung von Polizisten? Inwieweit sind Polizisten eurer Auffassung dann schützenswerter als Bürger, die z.B. im Streit geschubst werden? Und was ist eure Meinung zur fallenden Zahl an Widerstandshandlungen, die gleichwohl ins Gegenteil verkehrt als Begründung für die Gesetzesverschärfung herhält?

und exakt deshalb wird es gekippt sobald sich der erste durch die instanzen klagt
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Provokateur »

Unité 1 hat geschrieben:(27 Apr 2017, 11:03)
Inwieweit sind Polizisten eurer Auffassung dann schützenswerter als Bürger, die z.B. im Streit geschubst werden?
Polizisten setzen Recht und Gesetz durch. Sie treten nicht als Person auf, sondern sind in dem Fall das Gesetz. Die Gewalt richtet sich ja auch nicht gegen den Menschen, sondern gegen die Uniform.

Es ist wichtig, dass hier durchgegriffen werden kann.
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Ammianus
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Ammianus »

Unité 1 hat geschrieben:(27 Apr 2017, 11:03)

Also seht ihr beide, Adam Smith und Letzter-Mohikaner, kein Problem mit der rechtlichen Besserstellung von Polizisten? Inwieweit sind Polizisten eurer Auffassung dann schützenswerter als Bürger, die z.B. im Streit geschubst werden? Und was ist eure Meinung zur fallenden Zahl an Widerstandshandlungen, die gleichwohl ins Gegenteil verkehrt als Begründung für die Gesetzesverschärfung herhält?
Ohne jetzt über das Gesetz an sich, statistische Aussagen oder anderes diskutieren zu wollen - so lange ich mir was nicht angesehen habe, mache ich das nicht.

Aber es gibt einen großen Unterschied, einen gewaltigen, zwischen mir dir und allen anderen Nichtpolizisten und den Polizisten: Da wo wir weglaufen dürfen um unser Fell zu retten, dort darf es der Polizist nicht. Wir können uns verdrücken wenn das "Schubsen" losgeht oder suchen solche Orte gar nicht erst auf - bekommen oft sogar den Ratschlag, sich fern zu halten.
Der Polizist jedoch hat den Job dort hinzugehen.
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Adam Smith »

bnd hat geschrieben:(27 Apr 2017, 11:26)

und exakt deshalb wird es gekippt sobald sich der erste durch die instanzen klagt
Es gibt Privatrecht und es gibt öffentliches Recht.
Das ist Kapitalismus:

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becksham
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von becksham »

Provokateur hat geschrieben:(27 Apr 2017, 11:36)

Polizisten setzen Recht und Gesetz durch. Sie treten nicht als Person auf, sondern sind in dem Fall das Gesetz. Die Gewalt richtet sich ja auch nicht gegen den Menschen, sondern gegen die Uniform.

Es ist wichtig, dass hier durchgegriffen werden kann.
Kann doch auch jetzt schon. Wie ich das lese, soll eine Verschärfung her. Warum?
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Loki
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Loki »

becksham hat geschrieben:(27 Apr 2017, 11:49)

Kann doch auch jetzt schon. Wie ich das lese, soll eine Verschärfung her. Warum?
Damit die Frauenquote dort eingehalten werden kann...
--> mehr Schutz für die Mädels bei der Polizei dort.
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Unité 1
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Unité 1 »

Provokateur hat geschrieben:(27 Apr 2017, 11:36)

Polizisten setzen Recht und Gesetz durch. Sie treten nicht als Person auf, sondern sind in dem Fall das Gesetz. Die Gewalt richtet sich ja auch nicht gegen den Menschen, sondern gegen die Uniform.

Es ist wichtig, dass hier durchgegriffen werden kann.
Durchgegriffen werden kann und wird bereits. Falls das kein allgemeines Statement war:

Ich ziehe daraus den gegenteiligen Schluss, falls dein letzter Satz meint, die Verschärfung sei richtig.

Gerade weil Polizisten nicht als Bürger, sondern als Exekutive mit Machtbefugnissen den Bürgern, in dem Fall den ohnmächtigen, gegenübertreten, sollten "Widerstandshandlungen" nicht pauschal mit einer Mindesthaftstrafe geahndet werden, sondern das Gesetz eher den Bürger schützen, also im Zweifelsfall Straffreiheit bedeuten. Die Polizisten besitzen in dem Fall bereits ohnehin weit mehr Rechte und sei es nur faktisch durch Ausrüstung und Korpsgeist. Du befindest dich auf Demonstrationen damit potentiell in einer emotionalen Ausnahmesituation. Folgenlose Schubsereien hier mit der vollen Härte zu verfolgen, bringt nichts, da die ratio in solchen Momenten nicht immer der Handlungsimpulsgeber ist. (Von den offenkundigen Haarestäubereien wie Mitführen eines Werkzeugs bzw. Waffe ohne Absicht der Einsetzung als Wertung eines "besonders schweren Falls" mal ganz zu schweigen.)
Abgesehen davon widerspricht der Entwurf rechtsstaatlichen Standards. Entweder ist Schubsen ohne Verletzungsfolgen eine Straftat, die mit mindestens 3 Monaten Gefängnis geahndet gehört oder nicht. Eine Sonderregel für Berufsgruppen spricht dem Verständnis Hohn. Anstatt Sonderregeln zu schaffen, gehörte das atavistische des Strafrechts wie z.B. Verunglimpfung des Bundespräsidenten aus den Gesetzesbüchern entfernt.
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Unité 1 »

Ammianus hat geschrieben:(27 Apr 2017, 11:37)

Ohne jetzt über das Gesetz an sich, statistische Aussagen oder anderes diskutieren zu wollen - so lange ich mir was nicht angesehen habe, mache ich das nicht.

Aber es gibt einen großen Unterschied, einen gewaltigen, zwischen mir dir und allen anderen Nichtpolizisten und den Polizisten: Da wo wir weglaufen dürfen um unser Fell zu retten, dort darf es der Polizist nicht. Wir können uns verdrücken wenn das "Schubsen" losgeht oder suchen solche Orte gar nicht erst auf - bekommen oft sogar den Ratschlag, sich fern zu halten.
Der Polizist jedoch hat den Job dort hinzugehen.
Mir geht es gar nicht so sehr um das Schubsen, das steht nur symbolisch für den Aberwitz der Auffassung, Polizisten müssten extra geschützt werden durch Sondergesetze, die für keinen sonst gelten. Dabei ist das Verhältnis umgedreht. Zwischen Polizist und Bürger besteht ein erhebliches Machtgefälle zugunsten des Polizisten. Du wirst es doch auch kennen, wenn ein Beamter dir blöd kommt, weil ihm deine Nase, dein Auftreten oder wasweißich nicht passt. Wenn der sich dann weigert, dir auch nur seine Dienstnummer mitzuteilen, nützen dir deine Rechte was? Dazu kommt die ständig schwebende Drohung durch seine Befugnisse.

Das bedeutet nicht, anscheinend besteht hier ein Missverständnis, dass Polizisten nicht - und gerade auch auf Demos - geschützt gehören. Sie sind es ja bereits. Der Sinn der Gesetzesverschärfung erschließt sich mir nicht wirklich bzw. sehe ich ihn nicht im explizit kommunizierten liegen, Angriffe werden so kaum unterbunden werden (in seltenen Fällen natürlich möglich) und das alles für den Preis der wahrscheinlichen Verfassungswidrigkeit und der Verhärtung des Narrativs einer angeblichen Notwendigkeit der repressiven und autoritären Verschärfung, obwohl Statistiken das Gegenteil nahelegen.
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Adam Smith »

becksham hat geschrieben:(27 Apr 2017, 11:49)

Kann doch auch jetzt schon. Wie ich das lese, soll eine Verschärfung her. Warum?
Ich glaube das Gesetz gilt auch noch für andere Gruppen wie Rettungssanitäter oder Feuerwehrleute. Die werden auch angegriffen.
Das ist Kapitalismus:

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becksham
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von becksham »

Adam Smith hat geschrieben:(27 Apr 2017, 12:25)

Ich glaube das Gesetz gilt auch noch für andere Gruppen wie Rettungssanitäter oder Feuerwehrleute. Die werden auch angegriffen.
Dann reicht es, die betroffenen dem bestehenden Paragraphen zuzufügen. Eine Verschärfung ist auch hier nicht nötig.
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Adam Smith »

becksham hat geschrieben:(27 Apr 2017, 12:29)

Dann reicht es, die betroffenen dem bestehenden Paragraphen zuzufügen. Eine Verschärfung ist auch hier nicht nötig.
Dieses reicht hier anscheinend nicht mehr aus.
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Quatschki »

Normalerweise sollte man annehmen, dass die bisherige Rechtslage ausreichend ist.
Anscheinend hat aber die Justiz mit ihren Entscheidungen in der Vergangenheit bei den Beamten für solche Verunsicherung gesorgt, dass der Gesetzgeber nachbessern muß. Da, wo die Beamten nicht den nötigen Rückhalt des Staates erfahren, passen sie die Art und Weise der Dienstausübung entsprechend an, was ja dann auch wieder für Empörung bei den Bürgern sorgt.
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Bolero »

Aufgrund unserer jetzt schon total überlasteten Justiz und der kommenden Einsprüche, denke ich, das dies
ein Rohrkrepierer wird.
Alkoholisierte und Zugedröhnte werden auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren, und schon wird der Staat das
Nachsehen haben.
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Unité 1 »

Quatschki hat geschrieben:(27 Apr 2017, 12:38)

Normalerweise sollte man annehmen, dass die bisherige Rechtslage ausreichend ist.
Anscheinend hat aber die Justiz mit ihren Entscheidungen in der Vergangenheit bei den Beamten für solche Verunsicherung gesorgt, dass der Gesetzgeber nachbessern muß. Da, wo die Beamten nicht den nötigen Rückhalt des Staates erfahren, passen sie die Art und Weise der Dienstausübung entsprechend an, was ja dann auch wieder für Empörung bei den Bürgern sorgt.
Das hast du dir leider ausgedacht - "anscheinend" sollte scheinbar heißen. Es mag ja Fälle geben, wo ungerechtfertigterweise Angreifer gegen Polizisten straffrei blieben, die Regel ist es nicht, da Beamten bereits der Rückhalt der Kollegen ausreicht, Aussagen abzusprechen und so eine Verurteilung zu erwirken.

Aber vielleicht ist es ja zielführender, den konkreten Vorschlag zu diskutieren, statt sich in Allgemeinplätzen zu ergehen: Ist die angedachte Verschärfung in deinem Sinne? Wie stehst du zu den aufgeführten Verschärfungen, wie zu den Kritikpunkten?
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Adam Smith »

Bolero hat geschrieben:(27 Apr 2017, 12:44)

Aufgrund unserer jetzt schon total überlasteten Justiz und der kommenden Einsprüche, denke ich, das dies
ein Rohrkrepierer wird.
Alkoholisierte und Zugedröhnte werden auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren, und schon wird der Staat das
Nachsehen haben.
Auch hier können weitere Anpassungen erfolgen.
Das ist Kapitalismus:

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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Quatschki »

Unité 1 hat geschrieben:(27 Apr 2017, 12:48)

Das hast du dir leider ausgedacht - "anscheinend" sollte scheinbar heißen. Es mag ja Fälle geben, wo ungerechtfertigterweise Angreifer gegen Polizisten straffrei blieben, die Regel ist es nicht, da Beamten bereits der Rückhalt der Kollegen ausreicht, Aussagen abzusprechen und so eine Verurteilung zu erwirken.

Aber vielleicht ist es ja zielführender, den konkreten Vorschlag zu diskutieren, statt sich in Allgemeinplätzen zu ergehen: Ist die angedachte Verschärfung in deinem Sinne? Wie stehst du zu den aufgeführten Verschärfungen, wie zu den Kritikpunkten?
Ich bin ja nicht betroffen, da ich noch nie das Vergnügen hatte, mit Polizeibeamten aneinander zu geraten und auch kein Feuerwehrmann oder Rettungssanitäter bin, der für seine Hilfsbereitschaft attackiert wird.
Meine bescheidene Meinung muß ich mir daher aufgrund der Berichte in den Medien bilden, wo oft von massiven Polizeieinätzen mit vielen verletzten Beamten die Rede ist, seltener von Festnahmen, noch seltener von Gerichtsverhandlungen, deren Ergebnisse man dann aber hier in der Rubrik "Kuscheljustiz" nachlesen kann.
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von becksham »

Quatschki hat geschrieben:(27 Apr 2017, 14:27)

Ich bin ja nicht betroffen, da ich noch nie das Vergnügen hatte, mit Polizeibeamten aneinander zu geraten und auch kein Feuerwehrmann oder Rettungssanitäter bin, der für seine Hilfsbereitschaft attackiert wird.
Meine bescheidene Meinung muß ich mir daher aufgrund der Berichte in den Medien bilden, wo oft von massiven Polizeieinätzen mit vielen verletzten Beamten die Rede ist, seltener von Festnahmen, noch seltener von Gerichtsverhandlungen, deren Ergebnisse man dann aber hier in der Rubrik "Kuscheljustiz" nachlesen kann.
Wie jetzt. Du bildest dir jetzt eine Meinung nach Meldungen der "Lügenpresse"? ;)
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von jack000 »

becksham hat geschrieben:(27 Apr 2017, 12:29)

Dann reicht es, die betroffenen dem bestehenden Paragraphen zuzufügen. Eine Verschärfung ist auch hier nicht nötig.
Nun die Zahl der Übergriffe und die "Qualität" hat in den letztem Jahren stark zugenommen, irgendwie muss man doch reagieren wenn man feststellt das die bisherigen Maßnahmen nicht wirkungsvoll sind?
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von becksham »

jack000 hat geschrieben:(27 Apr 2017, 15:00)

Nun die Zahl der Übergriffe und die "Qualität" hat in den letztem Jahren stark zugenommen, irgendwie muss man doch reagieren wenn man feststellt das die bisherigen Maßnahmen nicht wirkungsvoll sind?
Doch diese Zahlen aus der polizeilichen Kriminalstatistik sind mit Vorsicht zu genießen. Bei der handelt es nämlich sich nicht um eine unabhängige wissenschaftliche Studie, sondern sie spiegelt das Anzeigeverhalten der Betroffenen wider. Die Statistik sagt nichts über die tatsächliche Anzahl der Fälle aus, sondern ausschließlich über die Anzahl der gemeldeten polizeilichen Opfer. Wo sich 2011 pro Widerstandshandlung noch rund 1,6 PolizistInnen als Opfer registrierten, waren es 2015 schon 1,8 PolizistInnen. Wird heute bei einer Demo ein Stein Richtung Polizei geworfen, melden sich mehr BeamtInnen als früher.

Übertriebene Zahlen seien „systemimmanent“, kritisieren Bürgerrechtler, „weil nicht erfasst wird, wenn ein Verfahren eingestellt wurde oder mit einem Freispruch endete und sich der Vorwurf nicht bestätigt hat“. Von mehr Angriffen auf Polizisten könne nicht die Rede sein, zugenommen habe die Dramatisierung durch die Polizeigewerkschaften.

Zudem enthalten die 64.400 Fälle alle Delikte von einfachen Widerstandshandlungen und Beleidigungen (44.120 Fälle) über Körperverletzung bis hin zu Totschlag und Mord (kein Fall). Die Zahl der registrierten Widerstandshandlungen ist dabei nicht gestiegen, sondern zurückgegangen.


Aus der Quelle im Eingangsbeitrag.

Nö, ich denke, das bestehende Gesetz ist ausreichend.
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von jack000 »

Nein, genau so ist es! Es ist überhaupt nicht notwendig Straftaten zu begehen und wie die meisten Bürger das tun kann man es auch einfach sein lassen!
=> Da ich niemals gegen Polizisten (Oder überhaupt einen anderen Menschen) Übergriffe starten werde interessiert mich das nicht wenn das nun härter bestraft wird.
Warum interessiert dich das?
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Unité 1 »

Quatschki hat geschrieben:(27 Apr 2017, 14:27)

Ich bin ja nicht betroffen, da ich noch nie das Vergnügen hatte, mit Polizeibeamten aneinander zu geraten und auch kein Feuerwehrmann oder Rettungssanitäter bin, der für seine Hilfsbereitschaft attackiert wird.
Meine bescheidene Meinung muß ich mir daher aufgrund der Berichte in den Medien bilden, wo oft von massiven Polizeieinätzen mit vielen verletzten Beamten die Rede ist, seltener von Festnahmen, noch seltener von Gerichtsverhandlungen, deren Ergebnisse man dann aber hier in der Rubrik "Kuscheljustiz" nachlesen kann.
Du meinst, wenn du nicht direkt betroffen bist, dann ist es dir egal, was die Bundesregierung für Gesetze auf den Weg bringt? Auch wenn sich hier eine Unverhältnismäßigkeit manifestiert, die fortan Recht sein soll? Auch wenn die Begründung für diesen Vorstoß sehr dubios ist?
Indirekt betroffen wärst du übrigens auch, wenn der Grundsatz, dass vor dem Gesetz alle gleich sind, nicht mehr gilt.
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Unité 1 »

jack000 hat geschrieben:(27 Apr 2017, 15:36)

Warum interessiert dich das?
Steht im Eingangsbeitrag. Neben meinen aufgeführten Gründen habe ich die für mich relevanten Kritiken mit zitiert. Geh darauf ein oder lass es.
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Ammianus »

Unité 1 hat geschrieben:(27 Apr 2017, 12:09)

Mir geht es gar nicht so sehr um das Schubsen, das steht nur symbolisch für den Aberwitz der Auffassung, Polizisten müssten extra geschützt werden durch Sondergesetze, die für keinen sonst gelten. Dabei ist das Verhältnis umgedreht. Zwischen Polizist und Bürger besteht ein erhebliches Machtgefälle zugunsten des Polizisten. Du wirst es doch auch kennen, wenn ein Beamter dir blöd kommt, weil ihm deine Nase, dein Auftreten oder wasweißich nicht passt. Wenn der sich dann weigert, dir auch nur seine Dienstnummer mitzuteilen, nützen dir deine Rechte was? Dazu kommt die ständig schwebende Drohung durch seine Befugnisse.

Das bedeutet nicht, anscheinend besteht hier ein Missverständnis, dass Polizisten nicht - und gerade auch auf Demos - geschützt gehören. Sie sind es ja bereits. Der Sinn der Gesetzesverschärfung erschließt sich mir nicht wirklich bzw. sehe ich ihn nicht im explizit kommunizierten liegen, Angriffe werden so kaum unterbunden werden (in seltenen Fällen natürlich möglich) und das alles für den Preis der wahrscheinlichen Verfassungswidrigkeit und der Verhärtung des Narrativs einer angeblichen Notwendigkeit der repressiven und autoritären Verschärfung, obwohl Statistiken das Gegenteil nahelegen.
Von Bullen belästigt zu werden kenne ich nur aus meiner Zeit als DDR-Bewohner. Seit dem habe ich mit denen kaum etwas zu tun. Abgesehen von einem Fall, während der traditionellen Maikrawalle.
Weiterhin habe ich eigentlich sehr genau begründet, warum für Polizisten andere Regeln gelten sollten. Warum gehst du nicht darauf ein?
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Unité 1 »

Ammianus hat geschrieben:(27 Apr 2017, 15:44)

Von Bullen belästigt zu werden kenne ich nur aus meiner Zeit als DDR-Bewohner. Seit dem habe ich mit denen kaum etwas zu tun. Abgesehen von einem Fall, während der traditionellen Maikrawalle.
Weiterhin habe ich eigentlich sehr genau begründet, warum für Polizisten andere Regeln gelten sollten. Warum gehst du nicht darauf ein?
Habe ich, aber für dich auch gerne explizit: Aufgrund der Machtfülle von Polizisten sehe ich in dem Gesetzesverstoß eine gravierende Fehlinterpretation der Wirklichkeit, die überdies Grundsätze des Rechtsstaates in Frage stellt. Die Regeln, die für Polizisten gelten, sollten aufgrund der Machtfülle, aufgrund der Ober-/Unterordnungsbeziehung zwischen Polizei und Bürger zugunsten des Bürgers ausgelegt sein. Wir reden hier ja nicht von gewalttätigen Angriffen, die das Ziel der Verletzung von Polizisten haben. Der Schutz von Polizisten wird bereits gewährleistet durch Ausrüstung, Ausbildung und bei Böswilligkeit durch gegenseitiges Decken durch Kollegen.
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Ammianus
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Ammianus »

Unité 1 hat geschrieben:(27 Apr 2017, 15:51)

Habe ich, aber für dich auch gerne explizit: Aufgrund der Machtfülle von Polizisten sehe ich in dem Gesetzesverstoß eine gravierende Fehlinterpretation der Wirklichkeit, die überdies Grundsätze des Rechtsstaates in Frage stellt. Die Regeln, die für Polizisten gelten, sollten aufgrund der Machtfülle, aufgrund der Ober-/Unterordnungsbeziehung zwischen Polizei und Bürger zugunsten des Bürgers ausgelegt sein. Wir reden hier ja nicht von gewalttätigen Angriffen, die das Ziel der Verletzung von Polizisten haben. Der Schutz von Polizisten wird bereits gewährleistet durch Ausrüstung, Ausbildung und bei Böswilligkeit durch gegenseitiges Decken durch Kollegen.
Eben nicht. Denn auf das was du schreibst, könnte ich dir nur wieder mit dem antworten, was ich geschrieben habe.
Entweder du gehst darauf ein oder du lässt es bleiben.
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Quatschki »

Unité 1 hat geschrieben:(27 Apr 2017, 15:40)

Du meinst, wenn du nicht direkt betroffen bist, dann ist es dir egal, was die Bundesregierung für Gesetze auf den Weg bringt? Auch wenn sich hier eine Unverhältnismäßigkeit manifestiert, die fortan Recht sein soll? Auch wenn die Begründung für diesen Vorstoß sehr dubios ist?
Indirekt betroffen wärst du übrigens auch, wenn der Grundsatz, dass vor dem Gesetz alle gleich sind, nicht mehr gilt.
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und habe kein Problem damit, wenn Widerstand gegen die Staatsgewalt mit allen Mitteln gebrochen wird, Auch, wenn der Anlaß eine vermeintliche Lappalie ist. Denn durch den Angriff auf den Uniformierten wird es ein Angriff auf den Staat selbst.
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Unité 1 »

Ammianus hat geschrieben:(27 Apr 2017, 16:28)

Eben nicht. Denn auf das was du schreibst, könnte ich dir nur wieder mit dem antworten, was ich geschrieben habe.
Entweder du gehst darauf ein oder du lässt es bleiben.
Dein Argument war doch, wegen der besonderen Gefährdungslage sei es in Ordnung, wenn spezielle Gesetze, wie das hier diskutierte, erlassen werden?
Wenn nicht, verstehe ich leider nicht, worauf du mit deinem ersten Beitrag hinauswolltest.
Quatschki hat geschrieben: Ich bin ein Anhänger des staatlichen Gewaltmonopols
und habe kein Problem damit, wenn Widerstand gegen die Staatsgewalt mit allen Mitteln gebrochen wird, Auch, wenn der Anlaß eine vermeintliche Lappalie ist. Denn durch den Angriff auf den Uniformierten wird es ein Angriff auf den Staat selbst.
Wie vorhin gesagt, habe ich keine Lust mit dir über Allgemeines zu diskutieren, das wird mir wenig bringen. Nur das dazu: Der Staat in Form der Polizei hat bereits Befugnisse, Widerstand gegen die Staatsgewalt zu brechen. Mit sehr vielen Mitteln. Stuttgart 21 sagt dir etwas? In welchem Zusammenhang das mit dem Gesetzesentwurf Maas' stehen soll, ist mir schleierhaft. Und über das konkrete schweigst du dich ja lieber aus.
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von jack000 »

Unité 1 hat geschrieben:(27 Apr 2017, 21:08)
Nur das dazu: Der Staat in Form der Polizei hat bereits Befugnisse, Widerstand gegen die Staatsgewalt zu brechen. Mit sehr vielen Mitteln. Stuttgart 21 sagt dir etwas?
Mir sagt S21 etwas, da ich an mehreren Demos dagegen teilgenommen habe. Das war immer ohne Probleme mit der Polizei. An dem "schwarzen Donnerstag" ist da was schief gelaufen und die Verantwortlichen sollen dafür auch entsprechend geahndet werden.

Aber das ist gar nicht das Thema, denn es geht um Übergriffe gegen Polizisten und nicht andersrum. Was das betrifft läuft zu vieles schief in Deutschland und da muss ein Augenmerk drauf gelegt werden. Es geht um diejenigen die die Bürger schützen und die müssen ebenso zusätzlich geschützt werden!
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Ammianus
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Ammianus »

Unité 1 hat geschrieben:(27 Apr 2017, 21:08)

Dein Argument war doch, wegen der besonderen Gefährdungslage sei es in Ordnung, wenn spezielle Gesetze, wie das hier diskutierte, erlassen werden?
Wenn nicht, verstehe ich leider nicht, worauf du mit deinem ersten Beitrag hinauswolltest.

...
Nein, war es nicht. Es ging um eine von dir behauptete "rechtliche Besserstellung" des Polizisten (aber eben auch Rettungskräfte etc.), wenn ein Angriff auf ihn härter bestraft würde, als auf einen normalen Bürger.

Darauf schrieb ich:

"Aber es gibt einen großen Unterschied, einen gewaltigen, zwischen mir dir und allen anderen Nichtpolizisten und den Polizisten: Da wo wir weglaufen dürfen um unser Fell zu retten, dort darf es der Polizist nicht. Wir können uns verdrücken wenn das "Schubsen" losgeht oder suchen solche Orte gar nicht erst auf - bekommen oft sogar den Ratschlag, sich fern zu halten.
Der Polizist jedoch hat den Job dort hinzugehen."


Um es dir noch einmal zu verdeutlichen: Der Polizist ist dazu da, die Bürger vor Straftaten zu schützen, genau wie Rettungskräfte dazu da sind, Leben und Gesundheit der Bürger zu wahren. Und wer diese angreift, greift eben nicht nur einen normalen Bürger an.
Ist das denn so schwer zu verstehen.

In der Zwischenzeit habe ich mir übrigens das entsprechende PDF durchgelesen. Gerade das Argument, dass Polizisten nicht immer in voller Schutzmontur unterwegs sein sollen um dadurch keinen künstlichen zusätzlichen Abstand zu den Bürgern zu erzeugen, fand ich verständlich. Ein Polizist in normaler Uniform ist verletzlich wie jeder andere auch. Trotzdem ist er dazu da, seinen Job zu machen. Täter, die das ausnutzen, sollten die entsprechende Quittung bekommen.
Wer weiss, dass er für 3 Monate in den Bau wandert, wenn er dem Bullen eine reinschlägt und es trotzdem tut, wird eben für sein Tun und seine abgrundtiefe Dummheit bestraft.
Gleichzeitig haben Kuschelrichter keine Möglichkeit mehr, Täter mit Bewährungsstrafen zu beglücken.
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von CaptainJack »

becksham hat geschrieben:(27 Apr 2017, 11:49)

Kann doch auch jetzt schon. Wie ich das lese, soll eine Verschärfung her. Warum?
Der Abschreckungseffekt reicht nicht aus! Inzwischen hat es sich in unserem Land eingebürgert, dass z.B. aufgrund eines Strafzettel der tel. erreichbare Clan anrückt .... und das sind ca. 20 Personen aufwärts! :D
Zuletzt geändert von CaptainJack am Sa 29. Apr 2017, 19:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Billie Holiday »

CaptainJack hat geschrieben:(29 Apr 2017, 16:30)

Der Abschreckungsefekt reicht nicht aus! Inzwischen hat es sich in unserem Land eingebürgert, dass z.B. aufgrund eines Strafzettel der tel. erreichbare Clan anrückt .... und das sind ca. 20 Personen aufwärts! :D
Das hat sich eingebürgert? Ich ärgere mich über mich selbst und bezahle murrend und knurrend den Strafzettel. 20 Leute zum Kloppen bekomme ich spontan nicht zusammen. :x
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von jack000 »

Billie Holiday hat geschrieben:(29 Apr 2017, 16:33)

Das hat sich eingebürgert? Ich ärgere mich über mich selbst und bezahle murrend und knurrend den Strafzettel. 20 Leute zum Kloppen bekomme ich spontan nicht zusammen. :x
Dein Bekanntenkreis hat möglicherweise (wie du auch) nicht so die Freizeit um jederzeit parat zu stehen um gegenüber der Polizei handgreiflich zu werden, bzw. diese anzugreifen.
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von CaptainJack »

Billie Holiday hat geschrieben:(29 Apr 2017, 16:33)

Das hat sich eingebürgert? Ich ärgere mich über mich selbst und bezahle murrend und knurrend den Strafzettel. 20 Leute zum Kloppen bekomme ich spontan nicht zusammen. :x
Du nicht, ich nicht, viele nicht ..... aber einige schaffen das! Es ist eben nicht mehr mein gewohntes Deutschland. :rolleyes:

Anm.: Effekt mit 2 f .. Flüchtigkeitsfehler ist korrigiert
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von Unité 1 »

jack000 hat geschrieben:(27 Apr 2017, 21:53)

Mir sagt S21 etwas, da ich an mehreren Demos dagegen teilgenommen habe. Das war immer ohne Probleme mit der Polizei. An dem "schwarzen Donnerstag" ist da was schief gelaufen und die Verantwortlichen sollen dafür auch entsprechend geahndet werden.

Aber das ist gar nicht das Thema, denn es geht um Übergriffe gegen Polizisten und nicht andersrum. Was das betrifft läuft zu vieles schief in Deutschland und da muss ein Augenmerk drauf gelegt werden. Es geht um diejenigen die die Bürger schützen und die müssen ebenso zusätzlich geschützt werden!
Dem eingangs verlinkten Artikel ist zu entnehmen, dass nicht die Zahl der Opfer, sondern die Zahl der Anzeigenden steigt. Was mich zu Stuttgart21 führt: Fälle von Polizeigewalt werden effektiv nicht geahndet, Prügelpolizisten bleiben straffrei. Selten genug kommt es zur Anzeige, so gut wie nie zur Anklage. Wenn es doch zur Anzeige kommt, wird mit einer Gegenanzeige geantwortet. Das ist leider die traurige Regel. Mit der angedachten Verschärfung dient die Gegenanzeige dann nicht mehr nur der (juristischen) Abwehr polizeilicher Prügelattacken, Opfer von Polizeigewalt sind dann überdies noch mit Haft bedroht. Das ist eine reale Konsequenz, der Anlass für die Verschärfung basiert aber auf reiner Spekulation. Zudem sind Polizisten bereits geschützt. Ausrüstung, Ausbildung und polizeiliche Befugnisse sorgen für die regelhafte Unterbindung tatsächlicher Gewalt gegen Polizisten. Der Nachweis, dass das Bestehende nicht ausreicht, sollte dringend erbracht werden angesichts der Konsequenzen des angedachten Gesetzesvorstoßes.
Ammianus hat geschrieben: Nein, war es nicht. Es ging um eine von dir behauptete "rechtliche Besserstellung" des Polizisten (aber eben auch Rettungskräfte etc.), wenn ein Angriff auf ihn härter bestraft würde, als auf einen normalen Bürger.

Darauf schrieb ich:

"Aber es gibt einen großen Unterschied, einen gewaltigen, zwischen mir dir und allen anderen Nichtpolizisten und den Polizisten: Da wo wir weglaufen dürfen um unser Fell zu retten, dort darf es der Polizist nicht. Wir können uns verdrücken wenn das "Schubsen" losgeht oder suchen solche Orte gar nicht erst auf - bekommen oft sogar den Ratschlag, sich fern zu halten.
Der Polizist jedoch hat den Job dort hinzugehen."


Um es dir noch einmal zu verdeutlichen: Der Polizist ist dazu da, die Bürger vor Straftaten zu schützen, genau wie Rettungskräfte dazu da sind, Leben und Gesundheit der Bürger zu wahren. Und wer diese angreift, greift eben nicht nur einen normalen Bürger an.
Ist das denn so schwer zu verstehen.
Nein. Dafür gibt es ja die Paragrafen zum "Widerstand gegen die Staatsgewalt". Das Symbol wird bereits beschützt. Durch die bestehenden Paragrafen.
Der mit einer bereits erheblichen Machtfülle ausgestatteten Exekutive noch weitere Machtmittel zuzuschanzen, die erhebliche Folgen für die Angezeigten haben werden, und da es anscheinend einfach nicht durchdringt, nochmal explizit: damit sind keine Arschlöcher gemeint, die es chic finden, Polizisten eins auf die Polizeimütze zu geben - angezeigt werden kann jeder, ist nicht nur aus theoretischer Perspektive problematisch. Es ist es auch ganz praktisch. Wie gerade schon Jack gesagt, wenn du Opfer von Polizeigewalt wirst, wirst du es dir zweimal überlegen, das zur Anzeige zu bringen, da die Gegenanzeige kommen wird und du zusätzlich zu dem dir widerfahrenen Unrecht noch mit mindestens 3 Monaten Haft rechnen darfst. Denn, anscheinend kommt das auch nicht an, die Mindeststrafe soll unabhängig von der Folge des "Angriffs" gelten.
Und für den Fall tatsächlicher Angriffe: Ja, Polizisten anzugreifen ist dumm. Ja, Menschen sind dumm und nicht immer rational handelnd. Ja, wer mit Verletzungsabsicht handelt und nicht nur aus ohnmächtiger Wut was dummes macht, sollte dafür entsprechend bestraft werden. Wird er aber bereits auch. Nein, 3 Monate Mindesthaft sind ziemlich schlecht, die gesamte Bandbreite an möglichen und denkbaren Angriffsverhalten abzudecken.
In der Zwischenzeit habe ich mir übrigens das entsprechende PDF durchgelesen. Gerade das Argument, dass Polizisten nicht immer in voller Schutzmontur unterwegs sein sollen um dadurch keinen künstlichen zusätzlichen Abstand zu den Bürgern zu erzeugen, fand ich verständlich. Ein Polizist in normaler Uniform ist verletzlich wie jeder andere auch. Trotzdem ist er dazu da, seinen Job zu machen. Täter, die das ausnutzen, sollten die entsprechende Quittung bekommen.
Wer weiss, dass er für 3 Monate in den Bau wandert, wenn er dem Bullen eine reinschlägt und es trotzdem tut, wird eben für sein Tun und seine abgrundtiefe Dummheit bestraft.
Gleichzeitig haben Kuschelrichter keine Möglichkeit mehr, Täter mit Bewährungsstrafen zu beglücken.
Lies am besten nochmal. Es geht nicht um tatsächliche Körperverletzung - die sollte bestraft werden wie jede andere auch, was du ja ebenso sehen müsstest, denn für dich ist "Ein Polizist in normaler Uniform ist verletzlich wie jeder andere auch". Und sie wird es ja auch. Tätliche Angriffe sind bereits strafbar. Dass der Beruf höhere Risiken mit sich bringen kann, dem wird bereits durch Ausbildung und Ausrüstung Rechnung getragen. Die Gesetzesverschärfung schafft meiner Meinung nach Probleme, die in keinem Verhältnis zu einem etwaigen Schutzgewinn stehen. Aber das habe ich bereits zweimal geschrieben. Leider weigerst du dich, das zur Kenntnis zu nehmen, weil es ja dein Argument nicht sei, dass wegen der besonderen Gefährdungslage du es goutiertest, wenn spezielle Gesetze, wie das hier diskutierte, erlassen werden. Auch wenn du das und nur das wiederholst. Whatever. - es geht um die Folgen der Formulierung, so dass auch sowas wie Schubsen ebenfalls mit mindestens - soll ich das Wort fetten? - 3 Monaten Haft bewährt sind. Oder alleine das Mitführen eines Gegenstandes, der auch als Waffe dienen kann, mit einer "besonderen Schwere" des "Angriffs" geahndet wird.

Anscheinend warst du auch noch nie auf einer Demonstration. Ein Beispiel: Eine Sitzblockade versucht einen Naziaufmarsch zu verhindern. Wenn die Blockade aufgelöst wird, kommt es schon häufig zu Schubsereien, gerade bei übereifrigen Beamten, die etwas ruppiger vorgehen. Dem liegt keine Verletzungsabsicht zugrunde, es ist der Situation geschuldet. Das potentiell mit 3 Monaten Haft zu bestrafen, ist grotesk. Und es gibt vieler solcher Beispiele.
Zudem über die Hälfte der Tatverdächtigen hinsichtlich der Angriffe auf Vollstreckungsbeamte alkoholisiert sind. Was denkst du, wird es zu einer spontanen Ernüchterung derjenigen kommen bei der angedachten Strafverschärfung?
CaptainJack hat geschrieben:Der Abschreckungseffekt reicht nicht aus! Inzwischen hat es sich in unserem Land eingebürgert, dass z.B. aufgrund eines Strafzettel der tel. erreichbare Clan anrückt .... und das sind ca. 20 Personen aufwärts! :D
Über 90% der Tatverdächtigen nach handlungsbezogenen Merkmalen bei Straftaten mit PVB als Opfer sind alleinhandelnd. Schwätzer.
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pikant
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Re: Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten

Beitrag von pikant »

jack000 hat geschrieben:(27 Apr 2017, 21:53)

Es geht um diejenigen die die Bürger schützen und die müssen ebenso zusätzlich geschützt werden!
das ist eben nicht der Fall!
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