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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Di 28. Feb 2017, 19:27
von Eiskalt
PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:39)

Es kommt darauf an. Wenn der "68 Kilo Mann" ein fitter Kampfsportler ist, der den Angriff des Dicken auch mit milderen Mitteln abwehren könnte: Eher nicht. Weglaufen ist übrigens auch häufig eine Alternative ;).

Fraglich wäre im Übrigen auch, warum Dein "68 Kilo Mann" eigentlich einen Meuchelpuffer dabei hat.
Das ist ja die Frage wie so etwas ausgelegt wird oder werden könnte. Gehen wir davon aus das Ding ist legal. Oder sagen wir halt 3 Einbrecher kommen in dein Haus. Reicht die Tatsache das es drei sind quasi schon aus?

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Di 28. Feb 2017, 19:35
von Eiskalt
Cat with a whip hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:37)

Nur wenn dazu die Bedigungen im Paragrafen erfüllt sind. Was ist denn so schwer daran zu kapieren!? Tip: Weniger spamen und labern, mehr denken.

Was quatscht du mich denn hierso blöd von der Seite an?
Benimm dich mal.

Es ist hier um juristische Feinheiten gegangen und ich habe etwas abgeschweift. Die Bedingungen sind auch bei dieser Sache eben eine Frage der Auslegung daher.

Hier werden Meinungen diskutiert also komm nicht mit solchen Sprüchen wie weniger labern und denken.

Du tust ja so als hättest du die Weisheit mit Löffeln gefressen. Denk du mal lieber über deinen Diskussionsstil nach.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Di 28. Feb 2017, 19:36
von Adam Smith
Welfenprinz hat geschrieben:(28 Feb 2017, 19:07)

In Verbindung mit einem Unfall.
Verstösse gegen Lenk-und Ruhezeiten allein erfasst,landen nicht bei Gericht.
Raser landen auch nicht vor Gericht.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Di 28. Feb 2017, 19:39
von PeterK
Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 19:27)
Das ist ja die Frage wie so etwas ausgelegt wird oder werden könnte. Gehen wir davon aus das Ding ist legal. Oder sagen wir halt 3 Einbrecher kommen in dein Haus. Reicht die Tatsache das es drei sind quasi schon aus?
Das Erfreuliche - und wie ich meine Richtige - an der deutschen Rechtsprechung ist, dass sie jeden Fall individuell beurteilt/beurteilen muss; eine generelle Lizenz zum Losballern kann Dir also niemand erteilen ;). Wenn sich herausstellt, dass das Losballern (ex ante betrachtet) das mildeste Mittel war, das Dir zur Verfügung stand, dann war's ok. (Ich erinnere an den "Rocker", der einen SEK-Beamten durch die Tür erschoss.)

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Di 28. Feb 2017, 19:40
von Adam Smith
Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 19:27)

Das ist ja die Frage wie so etwas ausgelegt wird oder werden könnte. Gehen wir davon aus das Ding ist legal. Oder sagen wir halt 3 Einbrecher kommen in dein Haus. Reicht die Tatsache das es drei sind quasi schon aus?
Das hängt vom Richter ab.
Als Ernst B. an diesem 13. Dezember um 21.45 Uhr in den Garten geht, um seinen Hund zu füttern, greifen sie ihn. Sie zerren ihn ins Haus. Labinot und ein anderer Täter halten ihn auf einem Stuhl fest, die anderen drei suchen nach dem Safe mit den vermeintlichen Millionen. Plötzlich ein hohes Jaulen. Die Alarmanlage. Die Räuber geraten in Panik, fliehen über die Terrasse nach draußen in die Kälte. Dann ein Schuss. Ein zweiter. Beim dritten ein Schrei. Labinot trifft eine Kugel zwischen den Schultern, abgefeuert aus nur zwei Meter Entfernung. Das Projektil zerfetzt seine Hauptschlagader.
http://www.taz.de/!5114838/

Die Täter fliehen und der Hausbesitzer schießt einen in den Rücken. Zu diesem Sachverhalt gibt es hier aber auch einen Strang.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Di 28. Feb 2017, 19:41
von Cat with a whip
Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 19:27)

Das ist ja die Frage wie so etwas ausgelegt wird oder werden könnte. Gehen wir davon aus das Ding ist legal. Oder sagen wir halt 3 Einbrecher kommen in dein Haus. Reicht die Tatsache das es drei sind quasi schon aus?
Was sollen diese Schwachsinnsfragen? Nein. Dazu muß noch aus Sicht desjenigen, der sich auf Notwehr beruft, eine relevante Bedrohung kommen.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Di 28. Feb 2017, 19:50
von Eiskalt
Cat with a whip hat geschrieben:(28 Feb 2017, 19:41)

Was sollen diese Schwachsinnsfragen? Nein. Dazu muß noch aus Sicht desjenigen, der sich auf Notwehr beruft, eine relevante Bedrohung kommen.
Seit wann sind Einbrecher keine Bedrohung?
Das ist auch keine Schwachsinnsfrage meine Fresse diskutier doch mal ordentlich oder halt einfach die Backen. Wenn du eine Meinung hast, sag sie nimm dir ein Beispiel an PeterK und Adam.
Aber komm nicht mit "Was sollen diese Schwachsinnsfrage "?
"nicht labern sondern denken"!

Mach hier mal nicht einen auf oberschlau und super Typ. Diskutier ordentlich mit mir oder halt einfach deine Backen ok?

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Di 28. Feb 2017, 19:55
von Welfenprinz
Adam Smith hat geschrieben:(28 Feb 2017, 19:36)

Raser landen auch nicht vor Gericht.
Verstoss gegen Lenk- und Ruhezeiten: Sozial- und Arbeitsgesetz. Bearbeitende Behörde: Gewerbeaufsichtsamt. Sanktion: Geldstrafe. Keine Punkte,kein Führerscheinentzug.

Geschwindigkeitsüberschreitung:Ahndung nach StVO

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Di 28. Feb 2017, 20:22
von PeterK
Julian hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:54)
Damit macht man aber die Gesetze für Nichtjuristen unverständlich. Gesetze sollten meiner Meinung nach so formuliert sein, dass sie von einem Menschen mit einer gewissen Allgemeinbildung verstanden werden können, und zwar ohne Kenntnis des ganzen Strafgesetzbuches. In anderen Ländern geht das ja auch.
Naja. Soo kompliziert ist es ja nun auch nicht. Wenn man z.B. § 15 StGB kennt, kann man doch viele andere §§ des StGB (bezüglich der Frage des geforderten Vorsatzes) recht gut verstehen. Man muss aber halt immer genau lesen und kapieren, was man so liest. Das ist aber nicht nur in der Rechtswissenschaft so.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Di 28. Feb 2017, 20:39
von Dieter Winter
Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:48)

STGB Parag. 211

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.


https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html
Ganz so simpel liegt der Sachverhalt nicht. Die Prüfung erfolgt nach bestimmten Schemata. In jedem einzelnen ist Vorsatz erforderlich. Hier ist das Thema ausführlich behandelt:

http://www.juraindividuell.de/artikel/g ... bs-2-stgb/

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Di 28. Feb 2017, 22:05
von Julian
PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 20:22)

Naja. Soo kompliziert ist es ja nun auch nicht. Wenn man z.B. § 15 StGB kennt, kann man doch viele andere §§ des StGB (bezüglich der Frage des geforderten Vorsatzes) recht gut verstehen. Man muss aber halt immer genau lesen und kapieren, was man so liest. Das ist aber nicht nur in der Rechtswissenschaft so.
Ich würde mir wünschen, dass einzelne Gesetze in sich verständlich sind, soweit es eben möglich ist. In diesem Fall wäre es möglich, wird aber nicht gemacht, da Verständlichkeit offensichtlich gar kein Ziel der deutschen Juristerei ist. Schade. Das sieht man aber auch schon daran, wie gestelzt deutsche Gesetze formuliert sind; da werden ganz einfache Dinge zu sprachlichen Monstersätzen aufgeblasen.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Di 28. Feb 2017, 22:30
von PeterK
Julian hat geschrieben:(28 Feb 2017, 22:05)
Ich würde mir wünschen, dass einzelne Gesetze in sich verständlich sind, soweit es eben möglich ist. In diesem Fall wäre es möglich, wird aber nicht gemacht, da Verständlichkeit offensichtlich gar kein Ziel der deutschen Juristerei ist. Schade. Das sieht man aber auch schon daran, wie gestelzt deutsche Gesetze formuliert sind; da werden ganz einfache Dinge zu sprachlichen Monstersätzen aufgeblasen.
Ich könnte mir vorstellen, dass auch Du - so wie ich - nach eingehender Beschäftigung mit den wirklich wichtigen Grundlagen unseres Rechtssystems zu dem Schluss kämest, dass wir uns glücklich schätzen können, sie zu haben - gerade wegen ihrer Differenziertheit (und scheinbaren "Komplexität").

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Mi 1. Mär 2017, 08:21
von garfield336
Audi hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:12)
Die fetten Luxus Karossen die Mal 75000 € gekostet haben bekommt man teilweise unter 10 000€. Die Gefahr wächst
Man braucht keine fette Luxuskarosse mit viel PS um mit 150km/h durch eine Stadt zu fahren.

Das habe ich schon vor 20 Jahren mit einem OpelCorsa erlebt (als Beifahrer)
Das ging damals so: Fahrer: Ich schaffe es in genau 7Minuten nach hause, ich: Nein, niemals, Fahrer: doch wetten? und wir sind losgebrettert und ich bekam Angst aber der Fahrer stoppte nicht. (Es war 3Uhr morgens)

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Mi 1. Mär 2017, 08:25
von garfield336
schelm hat geschrieben:(28 Feb 2017, 18:41)

Lt. Presse waren es 11 (!) rote Ampeln....
Das ist ja dann kein Versehen mehr.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Mi 1. Mär 2017, 10:04
von Dampflok94
PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 20:22)

Naja. Soo kompliziert ist es ja nun auch nicht. Wenn man z.B. § 15 StGB kennt, kann man doch viele andere §§ des StGB (bezüglich der Frage des geforderten Vorsatzes) recht gut verstehen. Man muss aber halt immer genau lesen und kapieren, was man so liest. Das ist aber nicht nur in der Rechtswissenschaft so.
Naja, das Lesen allein reicht nicht. Auch das Richterrecht spielt in D eine nicht unwesentliche Rolle. Allein schon deswegen, weil das Recht nicht ohne eine ganze Menge unbestimmter Rechtsbegriffe auskommt. Nicht auskommen kann. Und daher gäbe es sehr viel mehr zu lesen. Ich bin stolzer Eigentümer des Beck'schen Kurz-Kommentars von Thomas Fischer zum StGB. Über 2.500 Seiten, in denen dann noch auf weiterführende Literatur verwiesen wird. Etwas üppig für Otto Normalbürger. Aber deswegen gibt es eben Juristen. Und die müssen das nicht ohne Grund studieren.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Mi 1. Mär 2017, 10:09
von PeterK
Dampflok94 hat geschrieben:(01 Mar 2017, 10:04)

Naja, das Lesen allein reicht nicht. Auch das Richterrecht spielt in D eine nicht unwesentliche Rolle. Allein schon deswegen, weil das Recht nicht ohne eine ganze Menge unbestimmter Rechtsbegriffe auskommt. Nicht auskommen kann. Und daher gäbe es sehr viel mehr zu lesen. Ich bin stolzer Eigentümer des Beck'schen Kurz-Kommentars von Thomas Fischer zum StGB. Über 2.500 Seiten, in denen dann noch auf weiterführende Literatur verwiesen wird. Etwas üppig für Otto Normalbürger. Aber deswegen gibt es eben Juristen. Und die müssen das nicht ohne Grund studieren.
Das stimmt. Deshalb sollte man auch Urteile lesen (können) ;). Das Thema hatten wir gerade in einem der "Flüchtlings"-Threads.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Mi 1. Mär 2017, 10:33
von Julian
PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 22:30)

Ich könnte mir vorstellen, dass auch Du - so wie ich - nach eingehender Beschäftigung mit den wirklich wichtigen Grundlagen unseres Rechtssystems zu dem Schluss kämest, dass wir uns glücklich schätzen können, sie zu haben - gerade wegen ihrer Differenziertheit (und scheinbaren "Komplexität").
Glaube ich eher nicht; ich bin da von Berufs wegen zu wissenschaftlich und zu pragmatisch geprägt. Wenn bei doch ähnlich gelagerten Fällen einmal lebenslänglich (Berlin) und einmal eine Bewährungsstrafe (Köln) rauskommt, kann es mit der Logik, Konsistenz und Verständlichkeit unseres Rechtssystems nicht sehr weit her sein. Für mich klingt das eher nach Willkür, die durch juristisch gestelzte Sprache wissenschaftlich verbrämt wird.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Mi 1. Mär 2017, 11:37
von Dampflok94
Julian hat geschrieben:(01 Mar 2017, 10:33)

Glaube ich eher nicht; ich bin da von Berufs wegen zu wissenschaftlich und zu pragmatisch geprägt. Wenn bei doch ähnlich gelagerten Fällen einmal lebenslänglich (Berlin) und einmal eine Bewährungsstrafe (Köln) rauskommt, kann es mit der Logik, Konsistenz und Verständlichkeit unseres Rechtssystems nicht sehr weit her sein. Für mich klingt das eher nach Willkür, die durch juristisch gestelzte Sprache wissenschaftlich verbrämt wird.
Die Rechtswissenschaft ist aber keine Naturwissenschaft. Jeder Fall liegt anders und muß individuell betrachtet werden. Wenn Du also sagst, zwei Fälle seien ähnlich, dann sind sie eben genau das. Und eben nicht identisch. Und schon kleine Unterschiede können zu völlig unterschiedlichen Sachlagen führen.
Dazu kommt die subjektive Komponente, die man nicht ausschalten kann. Das hat nichts mit der Sprache zu tun. Die ist natürlich spezifisch, wie in vielen anderen Berufszweigen auch. Aber das kann man lernen.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Mi 1. Mär 2017, 11:46
von Julian
Dampflok94 hat geschrieben:(01 Mar 2017, 11:37)

Die Rechtswissenschaft ist aber keine Naturwissenschaft. Jeder Fall liegt anders und muß individuell betrachtet werden. Wenn Du also sagst, zwei Fälle seien ähnlich, dann sind sie eben genau das. Und eben nicht identisch. Und schon kleine Unterschiede können zu völlig unterschiedlichen Sachlagen führen.
Dazu kommt die subjektive Komponente, die man nicht ausschalten kann. Das hat nichts mit der Sprache zu tun. Die ist natürlich spezifisch, wie in vielen anderen Berufszweigen auch. Aber das kann man lernen.
Wie auch immer. Für mich klingt das nicht nach juristischen Feinheiten, sondern eher nach Willkür oder Inkompetenz. Was an den Fällen in Berlin und Köln so unterschiedlich sein soll, wird wohl niemand erklären können. Mal sehen, was die nächsten Instanzen dazu äußern werden.
Ein Aufschrei ging durch Köln, als das Landgericht die Totraser vom Auenweg im April vergangenen Jahres mit milden Bewährungsstrafen nach Hause schickte.
Mit ihren Mercedes und BMW hatten sich Erkan F. (24) und Firat M. (23) im April 2015 in Deutz ein Straßenrennen geliefert und eine Radfahrerin (19) überfahren.
http://www.focus.de/regional/koeln/koel ... 21522.html

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Mi 1. Mär 2017, 21:18
von SpukhafteFernwirkung
jack000 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 13:05)

Ich frage mich, wie solche Flachzangen überhaupt einen Führerschein bekommen konnten. Der theoretische Test hätte die doch total überfordern müssen.
in meinem fahrschuljahrgang waren 3 chaoten, die nie einen führerschein hätten bekommen dürfen. aber es gilt ja die unschuldsvermutung. der eine hatte irgendwelche probleme vor roten ampeln zu halten. der ist tagtäglich über rote ampeln gefahren und es hat ein halbes jahr gedauert, bis er den schein los war. ein wunder, dass nix passiert ist. der andere fuhr grundsätzlich nur auf rennslicks, hat auch monate gedauert, bis der führerschein weg war.
der dritte hat ständig überholt wenn er nicht sehen konnte, ob jemand entgegen kam. hat auch ewig gedauert, bis er den schein los war....

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Mi 1. Mär 2017, 21:21
von jack000
SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(01 Mar 2017, 21:18)

in meinem fahrschuljahrgang waren 3 chaoten, die nie einen führerschein hätten bekommen dürfen. aber es gilt ja die unschuldsvermutung. der eine hatte irgendwelche probleme vor roten ampeln zu halten. der ist tagtäglich über rote ampeln gefahren und es hat ein halbes jahr gedauert, bis er den schein los war. ein wunder, dass nix passiert ist. der andere fuhr grundsätzlich nur auf rennslicks, hat auch monate gedauert, bis der führerschein weg war.
der dritte hat ständig überholt wenn er nicht sehen konnte, ob jemand entgegen kam. hat auch ewig gedauert, bis er den schein los war....
Nun, alle 3 haben keinen Führerschein bekommen und das ist gut so!

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Do 2. Mär 2017, 08:17
von Dampflok94
Julian hat geschrieben:(01 Mar 2017, 11:46)

Wie auch immer. Für mich klingt das nicht nach juristischen Feinheiten, sondern eher nach Willkür oder Inkompetenz. Was an den Fällen in Berlin und Köln so unterschiedlich sein soll, wird wohl niemand erklären können. Mal sehen, was die nächsten Instanzen dazu äußern werden.
Die nächste Instanz ist direkt der BGH. Ich bin auch gespannt, ob das Urteil Bestand haben wird. Und sollte dem so sein, dann wird man einige ältere Urteile unter einem anderen Licht betrachten. Aber das wäre dann eben so. Und hätte nichts mit Inkompetenz und schon gar nicht mit Willkür zu tun.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Do 2. Mär 2017, 10:32
von firlefanz11
Dampflok94 hat geschrieben:(02 Mar 2017, 08:17)
Und sollte dem so sein, dann wird man einige ältere Urteile unter einem anderen Licht betrachten. Aber das wäre dann eben so. Und hätte nichts mit Inkompetenz und schon gar nicht mit Willkür zu tun.
Das sehe ich anders. Ein Richter, der einem Vollhonk, der eine Radfahrerin tötet weil er der Meinung ist sich ein gongret grasses Stechen mit nem anderen Vollhonk liefern zu müssen, eine Bewährung verpasst ist in meinen Augen HÖCHST inkompetent o. handelt völlig willkürlich...
Vor allem aber setzt er ein fatales Zeichen...

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Do 2. Mär 2017, 10:35
von jack000
firlefanz11 hat geschrieben:(02 Mar 2017, 10:32)Vor allem aber setzt er ein fatales Zeichen...
So ist es! Die klare Botschaft war: "Du kannst bei einem Rennen sogar jemanden tot fahren und du kommst nicht ins Gefängnis". Das wird auch die Erwartungshaltung der aktuell Verurteilten gewesen sein und deswegen haben die sich da nichts weiter gedacht als die das Rennen gefahren sind.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Do 2. Mär 2017, 12:09
von Ammianus
Jeder dieser Idioten sollte wissen:
Nehme ich an so einem Rennen teil, dann wird es richtig teuer und in meinem Leben ändert sich was, weil ich nämlich mehrere Jahre keinen Führerschein habe. Die stecken ja oft auch ziemliche Summen in ihre Pullerprothesen. Das Geld fließt dann eben eine Weile in andere Kassen.
Verletze oder töte ich dabei einen Menschen, dann gibt es eine radikale Wendung.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Di 7. Mär 2017, 10:14
von schokoschendrezki
Bin erst im Zusammenhang mit Kommentaren zum Berliner Verfahren darauf gestoßen, dass auch der Sohn eines ehemaligen Kölner Oberbürgermeisters (Schramma) durch solch einen Raser-Unfall ums Leben kam. Die Täter wurden damals auf Bewährung verurteilt, mussten also noch nicht mal ins Gefängnis und verließen, wie jetzt Schramma in einem Interview bekannte, mit einem "Grinsen" den Gerichtssaal. Zwischen einem solchen Urteil und dem jetzigen Urteil mit Lebenslang wegen Mord bei ganz ähnlichen Straftaten liegt eine derartige Kluft ... da kann ich nur sagen, dass ich das hiesige Rechtssystem als solches einfach nicht verstehe.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Di 7. Mär 2017, 12:10
von firlefanz11
schokoschendrezki hat geschrieben:(07 Mar 2017, 10:14)

Bin erst im Zusammenhang mit Kommentaren zum Berliner Verfahren darauf gestoßen, dass auch der Sohn eines ehemaligen Kölner Oberbürgermeisters (Schramma) durch solch einen Raser-Unfall ums Leben kam. Die Täter wurden damals auf Bewährung verurteilt, mussten also noch nicht mal ins Gefängnis und verließen, wie jetzt Schramma in einem Interview bekannte, mit einem "Grinsen" den Gerichtssaal. Zwischen einem solchen Urteil und dem jetzigen Urteil mit Lebenslang wegen Mord bei ganz ähnlichen Straftaten liegt eine derartige Kluft ... da kann ich nur sagen, dass ich das hiesige Rechtssystem als solches einfach nicht verstehe.
Ich auch nicht. Insofern als ich nicht verstehe warum das kölner Urteil nicht gleich dem berliner Urteil lautet.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Do 16. Mär 2017, 15:26
von firlefanz11
Hat mit dem eigentlichen Strangthema nur den Umstand gemein, dass es um den Straßenverkehr geht aber ist m. E. n. keines extra Stranges wert...
Steinewerfer droht Opfer mit Gewalt

In der Dunkelheit wirft ein Mann einen Betonbrocken auf die A7. Kurz danach prallt ein Auto dagegen und überschlägt sich. Zwei Kinder und ihre Eltern erleiden schwere Verletzungen. Vor Gericht kommt es zu einem Eklat.
Im Prozess gegen den mutmaßlichen Steinewerfer von der Autobahn 7 hat der Angeschuldigte vor dem Landgericht Ellwangen wüste Drohungen gegen den verunglückten Familienvater ausgestoßen. Sobald er wieder in Freiheit sei, werde er sich eine Schusswaffe besorgen, rief der 37-Jährige während der Zeugenaussage des 33-jährigen Unfallopfers Serdal Öztürk.
Einem psychiatrischen Gutachten zufolge sei "die Steuerungsfähigkeit des Angeschuldigten zur Tatzeit wegen einer anderen schweren seelischen Abartigkeit erheblich vermindert".
Irgendwie wird man den Verdacht nicht los in D laufen nur noch Geistesgestörte rum... :rolleyes:

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 11:30
von Cat with a whip
Bei solchen Fratzen können die Richter gleich weiter machen...
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/w ... 39176.html

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 11:41
von garfield336
Cat with a whip hat geschrieben:(17 Mar 2017, 11:30)

Bei solchen Fratzen können die Richter gleich weiter machen...
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/w ... 39176.html
Als ich gestern im Stau stand, blieb ich ganz rechts mit meinem Auto.

Ein anderer so ein dicker SUV wollte mich rechts über den Standstreifen überholen, kam aber nicht recht vorbei weil ich mich schon ziemlich rechts hielt.
Er hupte blinkte hupte usw, als er dann doch vorbeikommte hupte er nochmal und zeigte mir dass er einen Mittelfinger an seiner Hand hat. :|

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 12:21
von Billie Holiday
garfield336 hat geschrieben:(17 Mar 2017, 11:41)

Als ich gestern im Stau stand, blieb ich ganz rechts mit meinem Auto.

Ein anderer so ein dicker SUV wollte mich rechts über den Standstreifen überholen, kam aber nicht recht vorbei weil ich mich schon ziemlich rechts hielt.
Er hupte blinkte hupte usw, als er dann doch vorbeikommte hupte er nochmal und zeigte mir dass er einen Mittelfinger an seiner Hand hat. :|
Aber wildgewordenen Hupern muß man doch keinen Platz machen, wenn die auf dem Standstreifen überholen wollen.
Bei solchen Idioten werde ich ganz gelassen, freundlich und geduldig.....ich bewege mich nicht einen Zentimeter weg. :cool:

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 13:50
von Cat with a whip
garfield336 hat geschrieben:(17 Mar 2017, 11:41)

Als ich gestern im Stau stand, blieb ich ganz rechts mit meinem Auto.

Ein anderer so ein dicker SUV wollte mich rechts über den Standstreifen überholen, kam aber nicht recht vorbei weil ich mich schon ziemlich rechts hielt.
Er hupte blinkte hupte usw, als er dann doch vorbeikommte hupte er nochmal und zeigte mir dass er einen Mittelfinger an seiner Hand hat. :|
Der Standstreifen ist freizuhalten. Wenn Stau, fahren alle bis auf die der ganz linken spur möglichst weit rechts. Wenn der SUV nicht durchkam, standen sie schon zu weit rechts auf dem Standstreifen.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 13:56
von Billie Holiday
Cat with a whip hat geschrieben:(17 Mar 2017, 13:50)

Der Standstreifen ist freizuhalten. Wenn Stau, fahren alle bis auf die der ganz linken spur möglichst weit rechts. Wenn der SUV nicht durchkam, standen sie schon zu weit rechts auf dem Standstreifen.
Der ist aber für Polizei, Feuerwehr und Rettungswagen freizuhalten und nicht für jeden Hans und Franz, der es bloß eilig hat.
Und wer im Rückspiegel einen Rettungswagen sieht und ein wenig zu weit rechts steht, der wird schon korrigieren und Platz machen. Ich habe es nie anders beobachtet im Stau.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 14:06
von garfield336
Billie Holiday hat geschrieben:(17 Mar 2017, 12:21)

Aber wildgewordenen Hupern muß man doch keinen Platz machen, wenn die auf dem Standstreifen überholen wollen.
Bei solchen Idioten werde ich ganz gelassen, freundlich und geduldig.....ich bewege mich nicht einen Zentimeter weg. :cool:
Ich habe keinen Platz gemacht...

Er kam irgendwann dann doch vorbei, weil die Strasse breiter wurde.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 14:08
von garfield336
Cat with a whip hat geschrieben:(17 Mar 2017, 13:50)

Der Standstreifen ist freizuhalten. Wenn Stau, fahren alle bis auf die der ganz linken spur möglichst weit rechts. Wenn der SUV nicht durchkam, standen sie schon zu weit rechts auf dem Standstreifen.
Das ist inkorrekt. Das Fahrzeug war einfach zu breit um vorbei zu kommen. Ich bin nicht auf dem Standstreifen gefahren.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 14:09
von garfield336
Billie Holiday hat geschrieben:(17 Mar 2017, 13:56)

Der ist aber für Polizei, Feuerwehr und Rettungswagen freizuhalten und nicht für jeden Hans und Franz, der es bloß eilig hat.
Und wer im Rückspiegel einen Rettungswagen sieht und ein wenig zu weit rechts steht, der wird schon korrigieren und Platz machen. Ich habe es nie anders beobachtet im Stau.
Der Rettungswagen fährt natürlich LINKS vorbei, durch die Mitte.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 14:10
von Billie Holiday
garfield336 hat geschrieben:(17 Mar 2017, 14:06)

Ich habe keinen Platz gemacht...

Er kam irgendwann dann doch vorbei, weil die Strasse breiter wurde.
Die Straße wurde breiter, obwohl Du standest? :D
Bei uns bleiben die so schmal. :(

Jedenfalls ist es unerhört und eine echte Unsitte, sich vorzudrängeln, aufdringlich und verblödet zu hupen und der Meinung zu sein, die eigene Zeit sei kostbarer als die der anderen. Stau ist für jeden unangenehm und alle geraten in Zeitnot.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 14:12
von Billie Holiday
garfield336 hat geschrieben:(17 Mar 2017, 14:09)

Der Rettungswagen fährt natürlich LINKS vorbei, durch die Mitte.
Ja, da hast du natürlich recht. Sofern dort Platz ist. Ist heute nicht mehr selbstverständlich.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 14:13
von garfield336
Billie Holiday hat geschrieben:(17 Mar 2017, 14:10)

Die Straße wurde breiter, obwohl Du standest? :D
Bei uns bleiben die so schmal. :(

Jedenfalls ist es unerhört und eine echte Unsitte, sich vorzudrängeln, aufdringlich und verblödet zu hupen und der Meinung zu sein, die eigene Zeit sei kostbarer als die der anderen. Stau ist für jeden unangenehm und alle geraten in Zeitnot.
Es ging ab und zu mit 1km/h vorwärts. Insgesamt brauchte ich eine halbe stunde für 5km auf dieser Autobahn :rolleyes:

Naja manchmal ist halt die Leitplanke näher manchmal ist die bisschen weiter weg. So dass der Standstreifen breiter wurde.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 14:14
von relativ
Billie Holiday hat geschrieben:(17 Mar 2017, 13:56)

Der ist aber für Polizei, Feuerwehr und Rettungswagen freizuhalten und nicht für jeden Hans und Franz, der es bloß eilig hat.
Und wer im Rückspiegel einen Rettungswagen sieht und ein wenig zu weit rechts steht, der wird schon korrigieren und Platz machen. Ich habe es nie anders beobachtet im Stau.
Das gibt dir nur nicht das Recht, den Standstreifen zu benutzen um solche Fahrer aufzuhalten.
Im Stau in der Regel immer ganz Links bzw. ganz Rechts fahren /Standstreifen ausgenommen, dann macht man nix falsch. Ich wechsele nur ab und an Position um zu schauen ob ich schon ein Ende sehe.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 14:15
von Billie Holiday
garfield336 hat geschrieben:(17 Mar 2017, 14:13)

Es ging ab und zu mit 1km/h vorwärts. Insgesamt brauchte ich eine halbe stunde für 5km auf dieser Autobahn :rolleyes:

Naja manchmal ist halt die Leitplanke näher manchmal ist die bisschen weiter weg. So dass der Standstreifen breiter wurde.
Schon klar ;)

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 14:22
von Billie Holiday
relativ hat geschrieben:(17 Mar 2017, 14:14)

Das gibt dir nur nicht das Recht, den Standstreifen zu benutzen um solche Fahrer aufzuhalten.
Im Stau in der Regel immer ganz Links bzw. ganz Rechts fahren /Standstreifen ausgenommen, dann macht man nix falsch. Ich wechsele nur ab und an Position um zu schauen ob ich schon ein Ende sehe.
Soll er mich verklagen....
Ohne Gehupe und aggressives Verhalten mache ich gern Platz oder verzichte mal in der Stadt auf meine Vorfahrt. Aber dümmliches Gehupe nach dem Motto Bahn frei, jetzt komm ich....pffft.

Mittlerweile rechne ich mit Staus. Ich ärgere mich, flipp deswegen aber nicht aus und hupe andere Leute zusammen.
Ich stell mich auch nicht absichtlich auf den Standstreifen, stehe höchstens mal ein wenig zu weit rechts, wenn überhaupt. So ein SUV Fahrer ist nicht der König der Straßen.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 14:26
von garfield336
Billie Holiday hat geschrieben:(17 Mar 2017, 14:22)
Mittlerweile rechne ich mit Staus. Ich ärgere mich, flipp deswegen aber nicht aus und hupe andere Leute zusammen.
Ich stell mich auch nicht absichtlich auf den Standstreifen, stehe höchstens mal ein wenig zu weit rechts, wenn überhaupt. So ein SUV Fahrer ist nicht der König der Straßen.
Ich bleibt bei Stau gelassen, Manche Strecken ist das jeden Tag so, man gewöhnt sich dran. :s

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 14:49
von Bolero
Cat with a whip hat geschrieben:(17 Mar 2017, 13:50)

Der Standstreifen ist freizuhalten. Wenn Stau, fahren alle bis auf die der ganz linken spur möglichst weit rechts. Wenn der SUV nicht durchkam, standen sie schon zu weit rechts auf dem Standstreifen.
Nur so als kleine Info:
Die meisten Autobahnen und viele Außerortsstraßen verfügen über einen Stand- oder Pannenstreifen. Dieser darf in der Regel nicht befahren werden. Zur Bildung einer Rettungsgasse dürfen Sie jedoch mit der Hälfte Ihres Fahrzeugs in den Seitenstreifen hineinragen.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 17:58
von Cat with a whip
In der Regel ist er freizuhalten und in der Regel kann die Rettungsgasse auch ohne benutzung des Standstreifens gebildet werden. Ich kann mir vorstellen dass der Strandstreifen im Notfall auch von Polizei und Rettung benutzt wird und wenn da nur noch Chaoten herumstehen auch noch den Standstreifen blockieren und 50 m weiter ist die Rettungsgasse von so schlauen Lückenpringern dicht usw. zu, au weia.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 18:01
von Cat with a whip
garfield336 hat geschrieben:(17 Mar 2017, 14:08)

Das ist inkorrekt. Das Fahrzeug war einfach zu breit um vorbei zu kommen. Ich bin nicht auf dem Standstreifen gefahren.
Krass...bei solche Ärschen hätte man Lust ne Kiste Krähenfüsse abzuwerfen.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Di 21. Mär 2017, 04:46
von Lupus
Dampflok94 hat geschrieben:(01 Mar 2017, 11:37)

Die Rechtswissenschaft ist aber keine Naturwissenschaft. Jeder Fall liegt anders und muß individuell betrachtet werden. Wenn Du also sagst, zwei Fälle seien ähnlich, dann sind sie eben genau das. Und eben nicht identisch. Und schon kleine Unterschiede können zu völlig unterschiedlichen Sachlagen führen.
Dazu kommt die subjektive Komponente, die man nicht ausschalten kann. Das hat nichts mit der Sprache zu tun. Die ist natürlich spezifisch, wie in vielen anderen Berufszweigen auch. Aber das kann man lernen.
Ich glaube, du hast das Problem nicht ganz erfasst. Es geht nicht nur um gleiche Fälle, sondern vor allem um Richter, die stark tagesformabhängig urteilen. Zu oft reagieren sie emotional, und ein falsches Wort zur falschen Zeit lässt das ganze Verfahren in eine später nicht mehr korrigierbare Richtung abdriften. Als wenn das alles nicht schlimm genug wäre, sind Richter meist auch noch linksversifft. Bei sehr vielen lässt auch die Allgemeinbildung sehr zu wünschen übrig, so dass sie selbst für einfache Verständnisprobleme Gutachter benötigen, die sie nach Belieben in die Irre führen können. Deswegen werden ja auch so viele Fälle in höheren Distanzen völlig verworfen. Oft nicht mal zum Besseren.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 14:36
von Dampflok94
Lupus hat geschrieben:(21 Mar 2017, 04:46)
...Als wenn das alles nicht schlimm genug wäre, sind Richter meist auch noch linksversifft. ...
Mal abgesehen davon, dass der Begriff "linksversifft" völlig bescheuert ist. Die meisten Richter sind eher konservative Knochen und alles andere als links.

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 14:40
von pikant
Lupus hat geschrieben:(21 Mar 2017, 04:46)

. Als wenn das alles nicht schlimm genug wäre, sind Richter meist auch noch linksversifft.
was verstehen sie uner 'linksversifft'? - haben Sie denn eine Statistik zur Hand in welcher Partei Richer sind oder welche Einstellungen sie politisch haben oder ist das nur so ein Gefuehl von Ihnen und nicht belegbar?

Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 14:41
von Zinnamon
Dampflok94 hat geschrieben:(23 Mar 2017, 14:36)

Mal abgesehen davon, dass der Begriff "linksversifft" völlig bescheuert ist. Die meisten Richter sind eher konservative Knochen und alles andere als links.
Im Vergleich zu seiner politischen Position sind sie aber nun mal stramm links. ;)