Nun, alle 3 haben keinen Führerschein bekommen und das ist gut so!SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(01 Mar 2017, 21:18)
in meinem fahrschuljahrgang waren 3 chaoten, die nie einen führerschein hätten bekommen dürfen. aber es gilt ja die unschuldsvermutung. der eine hatte irgendwelche probleme vor roten ampeln zu halten. der ist tagtäglich über rote ampeln gefahren und es hat ein halbes jahr gedauert, bis er den schein los war. ein wunder, dass nix passiert ist. der andere fuhr grundsätzlich nur auf rennslicks, hat auch monate gedauert, bis der führerschein weg war.
der dritte hat ständig überholt wenn er nicht sehen konnte, ob jemand entgegen kam. hat auch ewig gedauert, bis er den schein los war....
Berliner Raser wegen Mordes verurteilt
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Die nächste Instanz ist direkt der BGH. Ich bin auch gespannt, ob das Urteil Bestand haben wird. Und sollte dem so sein, dann wird man einige ältere Urteile unter einem anderen Licht betrachten. Aber das wäre dann eben so. Und hätte nichts mit Inkompetenz und schon gar nicht mit Willkür zu tun.Julian hat geschrieben:(01 Mar 2017, 11:46)
Wie auch immer. Für mich klingt das nicht nach juristischen Feinheiten, sondern eher nach Willkür oder Inkompetenz. Was an den Fällen in Berlin und Köln so unterschiedlich sein soll, wird wohl niemand erklären können. Mal sehen, was die nächsten Instanzen dazu äußern werden.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Das sehe ich anders. Ein Richter, der einem Vollhonk, der eine Radfahrerin tötet weil er der Meinung ist sich ein gongret grasses Stechen mit nem anderen Vollhonk liefern zu müssen, eine Bewährung verpasst ist in meinen Augen HÖCHST inkompetent o. handelt völlig willkürlich...Dampflok94 hat geschrieben:(02 Mar 2017, 08:17)
Und sollte dem so sein, dann wird man einige ältere Urteile unter einem anderen Licht betrachten. Aber das wäre dann eben so. Und hätte nichts mit Inkompetenz und schon gar nicht mit Willkür zu tun.
Vor allem aber setzt er ein fatales Zeichen...
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
So ist es! Die klare Botschaft war: "Du kannst bei einem Rennen sogar jemanden tot fahren und du kommst nicht ins Gefängnis". Das wird auch die Erwartungshaltung der aktuell Verurteilten gewesen sein und deswegen haben die sich da nichts weiter gedacht als die das Rennen gefahren sind.firlefanz11 hat geschrieben:(02 Mar 2017, 10:32)Vor allem aber setzt er ein fatales Zeichen...
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Jeder dieser Idioten sollte wissen:
Nehme ich an so einem Rennen teil, dann wird es richtig teuer und in meinem Leben ändert sich was, weil ich nämlich mehrere Jahre keinen Führerschein habe. Die stecken ja oft auch ziemliche Summen in ihre Pullerprothesen. Das Geld fließt dann eben eine Weile in andere Kassen.
Verletze oder töte ich dabei einen Menschen, dann gibt es eine radikale Wendung.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Bin erst im Zusammenhang mit Kommentaren zum Berliner Verfahren darauf gestoßen, dass auch der Sohn eines ehemaligen Kölner Oberbürgermeisters (Schramma) durch solch einen Raser-Unfall ums Leben kam. Die Täter wurden damals auf Bewährung verurteilt, mussten also noch nicht mal ins Gefängnis und verließen, wie jetzt Schramma in einem Interview bekannte, mit einem "Grinsen" den Gerichtssaal. Zwischen einem solchen Urteil und dem jetzigen Urteil mit Lebenslang wegen Mord bei ganz ähnlichen Straftaten liegt eine derartige Kluft ... da kann ich nur sagen, dass ich das hiesige Rechtssystem als solches einfach nicht verstehe.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich auch nicht. Insofern als ich nicht verstehe warum das kölner Urteil nicht gleich dem berliner Urteil lautet.schokoschendrezki hat geschrieben:(07 Mar 2017, 10:14)
Bin erst im Zusammenhang mit Kommentaren zum Berliner Verfahren darauf gestoßen, dass auch der Sohn eines ehemaligen Kölner Oberbürgermeisters (Schramma) durch solch einen Raser-Unfall ums Leben kam. Die Täter wurden damals auf Bewährung verurteilt, mussten also noch nicht mal ins Gefängnis und verließen, wie jetzt Schramma in einem Interview bekannte, mit einem "Grinsen" den Gerichtssaal. Zwischen einem solchen Urteil und dem jetzigen Urteil mit Lebenslang wegen Mord bei ganz ähnlichen Straftaten liegt eine derartige Kluft ... da kann ich nur sagen, dass ich das hiesige Rechtssystem als solches einfach nicht verstehe.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Hat mit dem eigentlichen Strangthema nur den Umstand gemein, dass es um den Straßenverkehr geht aber ist m. E. n. keines extra Stranges wert...
Irgendwie wird man den Verdacht nicht los in D laufen nur noch Geistesgestörte rum...Steinewerfer droht Opfer mit Gewalt
In der Dunkelheit wirft ein Mann einen Betonbrocken auf die A7. Kurz danach prallt ein Auto dagegen und überschlägt sich. Zwei Kinder und ihre Eltern erleiden schwere Verletzungen. Vor Gericht kommt es zu einem Eklat.
Im Prozess gegen den mutmaßlichen Steinewerfer von der Autobahn 7 hat der Angeschuldigte vor dem Landgericht Ellwangen wüste Drohungen gegen den verunglückten Familienvater ausgestoßen. Sobald er wieder in Freiheit sei, werde er sich eine Schusswaffe besorgen, rief der 37-Jährige während der Zeugenaussage des 33-jährigen Unfallopfers Serdal Öztürk.
Einem psychiatrischen Gutachten zufolge sei "die Steuerungsfähigkeit des Angeschuldigten zur Tatzeit wegen einer anderen schweren seelischen Abartigkeit erheblich vermindert".
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Bei solchen Fratzen können die Richter gleich weiter machen...
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/w ... 39176.html
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Als ich gestern im Stau stand, blieb ich ganz rechts mit meinem Auto.Cat with a whip hat geschrieben:(17 Mar 2017, 11:30)
Bei solchen Fratzen können die Richter gleich weiter machen...
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/w ... 39176.html
Ein anderer so ein dicker SUV wollte mich rechts über den Standstreifen überholen, kam aber nicht recht vorbei weil ich mich schon ziemlich rechts hielt.
Er hupte blinkte hupte usw, als er dann doch vorbeikommte hupte er nochmal und zeigte mir dass er einen Mittelfinger an seiner Hand hat.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Aber wildgewordenen Hupern muß man doch keinen Platz machen, wenn die auf dem Standstreifen überholen wollen.garfield336 hat geschrieben:(17 Mar 2017, 11:41)
Als ich gestern im Stau stand, blieb ich ganz rechts mit meinem Auto.
Ein anderer so ein dicker SUV wollte mich rechts über den Standstreifen überholen, kam aber nicht recht vorbei weil ich mich schon ziemlich rechts hielt.
Er hupte blinkte hupte usw, als er dann doch vorbeikommte hupte er nochmal und zeigte mir dass er einen Mittelfinger an seiner Hand hat.
Bei solchen Idioten werde ich ganz gelassen, freundlich und geduldig.....ich bewege mich nicht einen Zentimeter weg.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Der Standstreifen ist freizuhalten. Wenn Stau, fahren alle bis auf die der ganz linken spur möglichst weit rechts. Wenn der SUV nicht durchkam, standen sie schon zu weit rechts auf dem Standstreifen.garfield336 hat geschrieben:(17 Mar 2017, 11:41)
Als ich gestern im Stau stand, blieb ich ganz rechts mit meinem Auto.
Ein anderer so ein dicker SUV wollte mich rechts über den Standstreifen überholen, kam aber nicht recht vorbei weil ich mich schon ziemlich rechts hielt.
Er hupte blinkte hupte usw, als er dann doch vorbeikommte hupte er nochmal und zeigte mir dass er einen Mittelfinger an seiner Hand hat.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Der ist aber für Polizei, Feuerwehr und Rettungswagen freizuhalten und nicht für jeden Hans und Franz, der es bloß eilig hat.Cat with a whip hat geschrieben:(17 Mar 2017, 13:50)
Der Standstreifen ist freizuhalten. Wenn Stau, fahren alle bis auf die der ganz linken spur möglichst weit rechts. Wenn der SUV nicht durchkam, standen sie schon zu weit rechts auf dem Standstreifen.
Und wer im Rückspiegel einen Rettungswagen sieht und ein wenig zu weit rechts steht, der wird schon korrigieren und Platz machen. Ich habe es nie anders beobachtet im Stau.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich habe keinen Platz gemacht...Billie Holiday hat geschrieben:(17 Mar 2017, 12:21)
Aber wildgewordenen Hupern muß man doch keinen Platz machen, wenn die auf dem Standstreifen überholen wollen.
Bei solchen Idioten werde ich ganz gelassen, freundlich und geduldig.....ich bewege mich nicht einen Zentimeter weg.
Er kam irgendwann dann doch vorbei, weil die Strasse breiter wurde.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Das ist inkorrekt. Das Fahrzeug war einfach zu breit um vorbei zu kommen. Ich bin nicht auf dem Standstreifen gefahren.Cat with a whip hat geschrieben:(17 Mar 2017, 13:50)
Der Standstreifen ist freizuhalten. Wenn Stau, fahren alle bis auf die der ganz linken spur möglichst weit rechts. Wenn der SUV nicht durchkam, standen sie schon zu weit rechts auf dem Standstreifen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Der Rettungswagen fährt natürlich LINKS vorbei, durch die Mitte.Billie Holiday hat geschrieben:(17 Mar 2017, 13:56)
Der ist aber für Polizei, Feuerwehr und Rettungswagen freizuhalten und nicht für jeden Hans und Franz, der es bloß eilig hat.
Und wer im Rückspiegel einen Rettungswagen sieht und ein wenig zu weit rechts steht, der wird schon korrigieren und Platz machen. Ich habe es nie anders beobachtet im Stau.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Die Straße wurde breiter, obwohl Du standest?garfield336 hat geschrieben:(17 Mar 2017, 14:06)
Ich habe keinen Platz gemacht...
Er kam irgendwann dann doch vorbei, weil die Strasse breiter wurde.
Bei uns bleiben die so schmal.
Jedenfalls ist es unerhört und eine echte Unsitte, sich vorzudrängeln, aufdringlich und verblödet zu hupen und der Meinung zu sein, die eigene Zeit sei kostbarer als die der anderen. Stau ist für jeden unangenehm und alle geraten in Zeitnot.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ja, da hast du natürlich recht. Sofern dort Platz ist. Ist heute nicht mehr selbstverständlich.garfield336 hat geschrieben:(17 Mar 2017, 14:09)
Der Rettungswagen fährt natürlich LINKS vorbei, durch die Mitte.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Es ging ab und zu mit 1km/h vorwärts. Insgesamt brauchte ich eine halbe stunde für 5km auf dieser AutobahnBillie Holiday hat geschrieben:(17 Mar 2017, 14:10)
Die Straße wurde breiter, obwohl Du standest?
Bei uns bleiben die so schmal.
Jedenfalls ist es unerhört und eine echte Unsitte, sich vorzudrängeln, aufdringlich und verblödet zu hupen und der Meinung zu sein, die eigene Zeit sei kostbarer als die der anderen. Stau ist für jeden unangenehm und alle geraten in Zeitnot.
Naja manchmal ist halt die Leitplanke näher manchmal ist die bisschen weiter weg. So dass der Standstreifen breiter wurde.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Das gibt dir nur nicht das Recht, den Standstreifen zu benutzen um solche Fahrer aufzuhalten.Billie Holiday hat geschrieben:(17 Mar 2017, 13:56)
Der ist aber für Polizei, Feuerwehr und Rettungswagen freizuhalten und nicht für jeden Hans und Franz, der es bloß eilig hat.
Und wer im Rückspiegel einen Rettungswagen sieht und ein wenig zu weit rechts steht, der wird schon korrigieren und Platz machen. Ich habe es nie anders beobachtet im Stau.
Im Stau in der Regel immer ganz Links bzw. ganz Rechts fahren /Standstreifen ausgenommen, dann macht man nix falsch. Ich wechsele nur ab und an Position um zu schauen ob ich schon ein Ende sehe.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Schon klargarfield336 hat geschrieben:(17 Mar 2017, 14:13)
Es ging ab und zu mit 1km/h vorwärts. Insgesamt brauchte ich eine halbe stunde für 5km auf dieser Autobahn
Naja manchmal ist halt die Leitplanke näher manchmal ist die bisschen weiter weg. So dass der Standstreifen breiter wurde.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Soll er mich verklagen....relativ hat geschrieben:(17 Mar 2017, 14:14)
Das gibt dir nur nicht das Recht, den Standstreifen zu benutzen um solche Fahrer aufzuhalten.
Im Stau in der Regel immer ganz Links bzw. ganz Rechts fahren /Standstreifen ausgenommen, dann macht man nix falsch. Ich wechsele nur ab und an Position um zu schauen ob ich schon ein Ende sehe.
Ohne Gehupe und aggressives Verhalten mache ich gern Platz oder verzichte mal in der Stadt auf meine Vorfahrt. Aber dümmliches Gehupe nach dem Motto Bahn frei, jetzt komm ich....pffft.
Mittlerweile rechne ich mit Staus. Ich ärgere mich, flipp deswegen aber nicht aus und hupe andere Leute zusammen.
Ich stell mich auch nicht absichtlich auf den Standstreifen, stehe höchstens mal ein wenig zu weit rechts, wenn überhaupt. So ein SUV Fahrer ist nicht der König der Straßen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich bleibt bei Stau gelassen, Manche Strecken ist das jeden Tag so, man gewöhnt sich dran.Billie Holiday hat geschrieben:(17 Mar 2017, 14:22)
Mittlerweile rechne ich mit Staus. Ich ärgere mich, flipp deswegen aber nicht aus und hupe andere Leute zusammen.
Ich stell mich auch nicht absichtlich auf den Standstreifen, stehe höchstens mal ein wenig zu weit rechts, wenn überhaupt. So ein SUV Fahrer ist nicht der König der Straßen.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Nur so als kleine Info:Cat with a whip hat geschrieben:(17 Mar 2017, 13:50)
Der Standstreifen ist freizuhalten. Wenn Stau, fahren alle bis auf die der ganz linken spur möglichst weit rechts. Wenn der SUV nicht durchkam, standen sie schon zu weit rechts auf dem Standstreifen.
Die meisten Autobahnen und viele Außerortsstraßen verfügen über einen Stand- oder Pannenstreifen. Dieser darf in der Regel nicht befahren werden. Zur Bildung einer Rettungsgasse dürfen Sie jedoch mit der Hälfte Ihres Fahrzeugs in den Seitenstreifen hineinragen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
In der Regel ist er freizuhalten und in der Regel kann die Rettungsgasse auch ohne benutzung des Standstreifens gebildet werden. Ich kann mir vorstellen dass der Strandstreifen im Notfall auch von Polizei und Rettung benutzt wird und wenn da nur noch Chaoten herumstehen auch noch den Standstreifen blockieren und 50 m weiter ist die Rettungsgasse von so schlauen Lückenpringern dicht usw. zu, au weia.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Krass...bei solche Ärschen hätte man Lust ne Kiste Krähenfüsse abzuwerfen.garfield336 hat geschrieben:(17 Mar 2017, 14:08)
Das ist inkorrekt. Das Fahrzeug war einfach zu breit um vorbei zu kommen. Ich bin nicht auf dem Standstreifen gefahren.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich glaube, du hast das Problem nicht ganz erfasst. Es geht nicht nur um gleiche Fälle, sondern vor allem um Richter, die stark tagesformabhängig urteilen. Zu oft reagieren sie emotional, und ein falsches Wort zur falschen Zeit lässt das ganze Verfahren in eine später nicht mehr korrigierbare Richtung abdriften. Als wenn das alles nicht schlimm genug wäre, sind Richter meist auch noch linksversifft. Bei sehr vielen lässt auch die Allgemeinbildung sehr zu wünschen übrig, so dass sie selbst für einfache Verständnisprobleme Gutachter benötigen, die sie nach Belieben in die Irre führen können. Deswegen werden ja auch so viele Fälle in höheren Distanzen völlig verworfen. Oft nicht mal zum Besseren.Dampflok94 hat geschrieben:(01 Mar 2017, 11:37)
Die Rechtswissenschaft ist aber keine Naturwissenschaft. Jeder Fall liegt anders und muß individuell betrachtet werden. Wenn Du also sagst, zwei Fälle seien ähnlich, dann sind sie eben genau das. Und eben nicht identisch. Und schon kleine Unterschiede können zu völlig unterschiedlichen Sachlagen führen.
Dazu kommt die subjektive Komponente, die man nicht ausschalten kann. Das hat nichts mit der Sprache zu tun. Die ist natürlich spezifisch, wie in vielen anderen Berufszweigen auch. Aber das kann man lernen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Mal abgesehen davon, dass der Begriff "linksversifft" völlig bescheuert ist. Die meisten Richter sind eher konservative Knochen und alles andere als links.Lupus hat geschrieben:(21 Mar 2017, 04:46)
...Als wenn das alles nicht schlimm genug wäre, sind Richter meist auch noch linksversifft. ...
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
was verstehen sie uner 'linksversifft'? - haben Sie denn eine Statistik zur Hand in welcher Partei Richer sind oder welche Einstellungen sie politisch haben oder ist das nur so ein Gefuehl von Ihnen und nicht belegbar?Lupus hat geschrieben:(21 Mar 2017, 04:46)
. Als wenn das alles nicht schlimm genug wäre, sind Richter meist auch noch linksversifft.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Im Vergleich zu seiner politischen Position sind sie aber nun mal stramm links.Dampflok94 hat geschrieben:(23 Mar 2017, 14:36)
Mal abgesehen davon, dass der Begriff "linksversifft" völlig bescheuert ist. Die meisten Richter sind eher konservative Knochen und alles andere als links.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Das hätte ich bedenken sollen.Zinnamon hat geschrieben:(23 Mar 2017, 14:41)
Im Vergleich zu seiner politischen Position sind sie aber nun mal stramm links.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Das Urteil wurde bestätigt:
=> Gut so!
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 08859.htmlRASER WEGEN MORDES VERURTEILT :
„Selbstverliebt und rücksichtslos“
Mehr als drei Jahre nachdem ein Autorennen einen unbeteiligten Arzt das Leben kostete, ergeht am Dienstag das Urteil gegen die Raser. Das Gericht macht gleich drei Mordmerkmale aus. Einer der Verurteilten findet das zum Lachen.
Hamdi H. lacht demonstrativ. Der Angeklagte grinst nicht nur, als der Vorsitzende Richter ihn und Marvin N. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit offenem Mund und entblößten Zähnen schweift sein Blick durch den bis auf den letzten Platz gefüllten Saal des Berliner Landgerichts. Höhnisch sieht das aus und hilflos zugleich. Dann setzt sich der schmächtige blonde Mann wieder hin, während alle anderen Prozessbeteiligten und das Publikum im Stehen der Urteilsverkündung folgen. Danach deutet H. ein ironisches Klatschen an. Offenbar hält er es noch immer für absurd, dass ein Raser ein Mörder sein kann.
„Selbstverliebt und rücksichtslos“ nennt der Vorsitzende Richter Matthias Schertz die beiden Angeklagten. Er spricht von einer „harten“ Strafe in einem „Wahnsinnsfall“. Mehr als drei Jahre nachdem ein nächtliches Autorennen auf dem Kurfürstendamm, mitten im Herzen West-Berlins, einen unbeteiligten 69 Jahre alten Arzt das Leben kostete, ergeht am Dienstag das mit Spannung erwartete Urteil.
Der Bundesgerichtshof hatte eine erste Verurteilung aus dem Jahr 2017 – seinerzeit das erste Mordurteil in einem illegalen Autorennen – zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückgegeben. Die bedingte Tötungsabsicht der Angeklagten sei nicht ausreichend begründet worden. Seitdem sind auch andere Raser wegen Mordes verurteilt worden, und das Strafrecht wurde verschärft.
Jetzt zeigt sich auch die neue Kammer überzeugt: „Die Angeklagten wussten, was sie taten, haben die Gefahr erkannt und dann gleichwohl so gehandelt, wie sie gehandelt haben.“ Gleich drei Mordmerkmale macht das Gericht aus: Die Sportwagen der beiden Männer seien bei Geschwindigkeiten von bis zu 170 Kilometern in der Stunde gemeingefährliche Tatmittel gewesen. Die Angeklagten hätten die Arg- und Wehrlosigkeit ihres Opfers ausgenutzt. Außerdem hätten sie aus niederen Beweggründen gehandelt. Denn was, fragt Richter Schertz rhetorisch, sei der Anlass für diese Tat gewesen? „Eine ganz kurzfristige Befriedigung des Raser-Egos.“
Der Richter beschreibt den damals 26 Jahre alten Hamdi H. und den zwei Jahre jüngeren Marvin N. als Autonarren, die ihre teuren Sportwagen „förmlich vergöttert“ und wenig auf Verkehrsregeln gegeben hätten. In der Nacht auf den 1. Februar 2016 dann habe man sich bei einer zufälligen Begegnung bei heruntergekurbelter Scheibe zunächst auf ein „Stechen“ verständigt. Hamdi H. wollte nach Angaben des Gerichts die Leistungsfähigkeit seines Audis beweisen – aber „natürlich gewinnt N., er hat über 100 Kilowatt mehr unter der Haube“.
„Ein Katz-und-Maus-Spiel“
Was dann folgt, schildert Richter Schertz wie ein Formel-1-Moderator, in der Sache aber bleibt er klar und scharf. Die zweite Niederlage habe H. nicht ertragen, er sei weiter gerast, jetzt auch über rote Ampeln. N. „ärgert sich zunächst“ und gibt dann „voll Stoff“. Der Vorsitzende sagt Sätze wie: „Es entwickelt sich ein Katz-und-Maus-Spiel.“ Und: „N. liegt weiter vorne, aber der Abstand wird kleiner.“ Nachdem H. die Kurve an der Gedächtniskirche mit 127 Stundenkilometern genommen habe, seien beide Wagen auf die rote Ampel an der nächsten Kreuzung zugerast – wohl wissend, dass der Querverkehr Grün gehabt habe. Aber ein Unfall, überhaupt das Leben anderer Menschen, seien ihnen egal gewesen – „Hauptsache, die Motorhaube vorn“. 90 Meter vor der Kreuzung habe Marvin N. kurz den Fuß vom Gas genommen. In diesem Moment, so der Richter, hätte er sich umentscheiden und bremsen können.
Stattdessen bretterten beide auf die Kreuzung zu, wo H.s Audi den pinkfarbenen Jeep des Arztes von der Seite traf. „Die Fahrzeuge wurden förmlich zu Projektilen mit unglaublicher Zerstörungskraft.“ 70 Meter weit sei der Jeep geschleudert worden mit einer Geschwindigkeit von 65 Stundenkilometern. „Wie nach einem Terroranschlag“ habe der Unfallort ausgesehen. Der Arzt habe keine Chance gehabt. Und nur dem Zufall sei es zu verdanken gewesen, dass das tödliche Rennen nicht weitere Opfer forderte.
Ausdrücklich entkräftet das Gericht die Argumente der Verteidigung, dass die Angeklagten nur fahrlässig gehandelt hätten, weil sie ihre Fahrkünste überschätzt und auf einen guten Ausgang ihres Duells gesetzt hätten. Die „objektive Gefährlichkeit“ ihres Tuns stehe dieser Sicht entgegen, sagt Schertz: „Auf fahrerisches Können kam es hier überhaupt nicht an. Kein Rennfahrer der Welt hätte diese Situation im Griff behalten.“
Der Sohn des Getöteten wird sich vor dem Saal später „voll zufrieden“ über das Urteil äußern. Hamdi H. unterdessen nickt, als der Vorsitzende Richter von möglichen Rechtsmitteln spricht – und lacht.
=> Gut so!
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Mal sehen, wie langeHamdi H. unterdessen nickt, als der Vorsitzende Richter von möglichen Rechtsmitteln spricht – und lacht.
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Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Schon wieder so ein Fall von Kuscheljustiz.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Wow, wo ist denn da der Vorsatz, jemanden umzubringen?
Haben die Arglosigkeit des Opfers ausgenutzt? Hääää?
Eine ganz kurzfristige Befriedigung des Raser-Egos.
Das ist Mord? Also ich bin baff.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich dachte immer, das Tatmerkmal "Vorsatz" wäre zwingend notwendig für den Mordvorwurf?
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
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- Cat with a whip
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Mit 160 Sachen ist man eigentlich jenseits von gut und böse, ich wäre da eher für die geschlossene Psychiatrie bis zum Lebensende oder bis sonstige körperliche Einschränkungen sicherstellen dass so eine Person kein KFZ mehr in Gang setzen kann.Nudelholz hat geschrieben:(26 Mar 2019, 20:49)
Wow, wo ist denn da der Vorsatz, jemanden umzubringen?
"Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen." Joseph Weizenbaum
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Bedingter VorsatzNudelholz hat geschrieben:(26 Mar 2019, 20:49)
Wow, wo ist denn da der Vorsatz, jemanden umzubringen?
Aus dem UrteilBedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und ihn billigend in Kauf nimmt. Dabei kann es sich um einen an sich unerwünschten Erfolg handeln, mit dessen möglichem Eintritt der Täter sich aber abfindet (BGH 5 StR 419/01 v. 11.12.2001).
Die Angeklagten wussten, was sie taten, haben die Gefahr erkannt und dann gleichwohl so gehandelt, wie sie gehandelt haben.
Sollte deutlich sein.„Hauptsache, die Motorhaube vorn“. 90 Meter vor der Kreuzung habe Marvin N. kurz den Fuß vom Gas genommen. In diesem Moment, so der Richter, hätte er sich umentscheiden und bremsen können.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Bedingter Vorsatz, soso, interessant.
Also wenn einer stockbesoffen in eine Menschenmenge rast, ist das dann auch Mord? Oder fehlt der bedingte Vorsatz weil er ja nicht Herr seiner Sinne war? Aber als er sich die Kante gab, war er noch Herr seiner Sinne. Und wer ihm dann nicht den Autoschlüssel wegnimmt, leistet Beihilfe zum Mord.
Also ich weiß nicht, Mord ist, wenn man einen umbringen will und es tut. Komische Worthülsen, die da benutzt werden, um das zum Mord zu machen...
Tötungsabsicht ist auch, wenn man es billigend in Kauf nimmt, dass man jmd. totfahren könnte, hmmm. Da kommt das mit besoffen Fahren aber auch ganz nah ran.
Also wenn einer stockbesoffen in eine Menschenmenge rast, ist das dann auch Mord? Oder fehlt der bedingte Vorsatz weil er ja nicht Herr seiner Sinne war? Aber als er sich die Kante gab, war er noch Herr seiner Sinne. Und wer ihm dann nicht den Autoschlüssel wegnimmt, leistet Beihilfe zum Mord.
Also ich weiß nicht, Mord ist, wenn man einen umbringen will und es tut. Komische Worthülsen, die da benutzt werden, um das zum Mord zu machen...
Tötungsabsicht ist auch, wenn man es billigend in Kauf nimmt, dass man jmd. totfahren könnte, hmmm. Da kommt das mit besoffen Fahren aber auch ganz nah ran.
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- Cat with a whip
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ist es auch. Und hier liegt das nach Ansicht der Anklage auch vor. Denn wer mit 170 über eine Strasse kariolt die von anderen Fahrern frequentiert wird und am Rande von Fussgängern gesäumt wird, der tut das mit festen Vorsatz und weiß dass andere keine Chance haben auf ihn zu regieren, wenn sie zufällig ein seine Schußbahn kommen.think twice hat geschrieben:(26 Mar 2019, 20:51)
Ich dachte immer, das Tatmerkmal "Vorsatz" wäre zwingend notwendig für den Mordvorwurf?
Das nennt man im Rechtssprech Eventualvorsatz. Die Tötung war nicht direkt geplant, aber sie wurde bewusst bei der vorsätzlichen Handlung die nur dem eignen Vernügen diente in Kauf genommen. Das ist übrigens ganz übel, falls sie sich das auch mal weiter durch denken möchten.
Daher versuchen die Verteidiger ja auch die Sache so hinzustellen, dass sich die Täter "selbstüberschätzt" hätten.
Zuletzt geändert von Cat with a whip am Di 26. Mär 2019, 21:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Nein, absolut nicht, der Straftatbestand "Mord" wird damit völlig aufgeweicht. Wenn einer böswillig, gezielt und mit Absicht jemanden umbringt, das ist Mord.McKnee hat geschrieben:(26 Mar 2019, 20:56)
Sollte deutlich sein.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Wenn man mit einer Planierraupe durch eine volle Fußgängerzone fährt weil er es geil findet und nicht direkt vor hat jemanden platt zu walzen ist genauso wegen Mord dran.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich weiß ja, der Pöbel sieht gerne die Verbrecher am Galgen baumeln und Dieben gehört die Hand abgehackt aber mal davon abgesehen, dass es den hasszerfressenden Durchschnittsbürger jubeln läßt, so ein hartes Urteil, ist es für richtigen Mord dann nicht so gut weil man dann wegen der besonders bösen Absicht und dem vollbewußten Vollvorsatz wieder ein neues Wort braucht, Obermord vielleicht oder Mordmord oder MurderDeathKill, wie in einem geliebten Film.Cat with a whip hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:09)
Ist es auch. Und hier liegt das nach Ansicht der Anklage auch vor. Denn wer mit 170 über eine Strasse kariolt die von anderen Fahrern frequentiert wird und am Rande von Fussgängern gesäumt wird, der tut das mit festen Vorsatz und weiß dass andere keine Chance haben auf ihn zu regieren, wenn sie zufällig ein seine Schußbahn kommen.
Das nennt man im Rechtssprech Eventualvorsatz. Die Tötung war nicht direkt geplant, aber sie wurde bewusst bei der vorsätzlichen Handlung die nur dem eignen Vernügen diente in Kauf genommen. Das ist übrigens ganz übel, falls sie sich das auch mal weiter durch denken möchten.
Daher versuchen die Verteidiger ja auch die Sache so hinzustellen, dass sich die Täter "selbstüberschätzt" hätten.
Ich find das schon komisch, wie das zu einem Mord konstruiert wird, damit keiner die Fackeln und Mistgabeln auspackt...
Zuletzt geändert von Nudelholz am Di 26. Mär 2019, 21:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Gabs sowas schon mal?Cat with a whip hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:13)
Wenn man mit einer Planierraupe durch eine volle Fußgängerzone fährt weil er es geil findet und nicht direkt vor hat jemanden platt zu walzen ist genauso wegen Mord dran.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Vielleicht versuchst du mal den Text zu verstehen, den ich hier zitiert habe.Nudelholz hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:08)
Bedingter Vorsatz, soso, interessant.
Also wenn einer stockbesoffen in eine Menschenmenge rast, ist das dann auch Mord? Oder fehlt der bedingte Vorsatz weil er ja nicht Herr seiner Sinne war? Aber als er sich die Kante gab, war er noch Herr seiner Sinne. Und wer ihm dann nicht den Autoschlüssel wegnimmt, leistet Beihilfe zum Mord.
Also ich weiß nicht, Mord ist, wenn man einen umbringen will und es tut. Komische Worthülsen, die da benutzt werden, um das zum Mord zu machen...
Tötungsabsicht ist auch, wenn man es billigend in Kauf nimmt, dass man jmd. totfahren könnte, hmmm. Da kommt das mit besoffen Fahren aber auch ganz nah ran.
Deine Vergleiche sind haarsträubend und deine Relativierung unerträglich.
Um die Entscheidung beurteien zu können, solltest du dich dem konkreten Sachverhalt widmen und nicht irgendwelcher Fantasiesachverhalte. Das Urteil bedeutet nicht, dass jede Raserei mit Todesfolge als Mord verurteilt würde.
Was die Beihilfe angeht, so ist die Frage, ob sich derjenige in einer Garantenstellung befindet.
Ansonsten ist der bedingte Vorsatz doch nachvollziehbar beschrieben. Ich sehe da kein Worthülsen, außer ...
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Was soll ich sonst noch machen, als Zeitungsartikel lesen? Soll ich Recht studieren, damit ich hier mitreden darf? Vermutlich liegts an deren Arrgoanz und Uneinsichtigkeit. Da kann man schon mal nen schweren Unfall und Fahrlässigkeit vom Totschlag zum Mord machen. Die Absicht war das Rennen, nicht jemanden umzubringen. Also wird ab jetzt jedes illegale Straßenrennen in der Stadt, wo man 170 fährt und ne rote Ampel überfährt als versuchter Mord angesehen? Versucht nur deswegen weil grad keiner kam? Glaub ich nicht.McKnee hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:18)
Vielleicht versuchst du mal den Text zu verstehen, den ich hier zitiert habe.
Deine Vergleiche sind haarsträubend und deine Relativierung unerträglich.
Um die Entscheidung beurteien zu können, solltest du dich dem konkreten Sachverhalt widmen und nicht irgendwelcher Fantasiesachverhalte. Das Urteil bedeutet nicht, dass jede Raserei mit Todesfolge als Mord verurteilt würde.
Was die Beihilfe angeht, so ist die Frage, ob sich derjenige in einer Garantenstellung befindet.
Ansonsten ist der bedingte Vorsatz doch nachvollziehbar beschrieben. Ich sehe da kein Worthülsen, außer ...
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich ebenso! Ich hätte mich auch mit 10 Jahren zufrieden gegeben und lebenslang Führerschein weg.Nudelholz hat geschrieben:(26 Mar 2019, 20:49)
Das ist Mord? Also ich bin baff.
=> Es stellt sich natürlich auch die Frage, wieso ausgerechnet diejenigen (Stützeempfänger) und am wenigsten charakterlich geeignet sind am Strassenverkehr teilzunehmen, an solche Autos rankommen ... (Vermutlich haben Michael und Frank dafür lange gearbeitet ...)
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ist doch analog zu dem Fall. Das waren schwere Sportwagen mit entsrechend versteifter Zelle. Das sind im Vergleich zu den Blechlauben die sich arglose Nornmalverdiener vom eigenen Geld leisten regelrechte Panzer und bei der Geschwindigkeit ist dann entsprechend Impuls da und NULL Chance entsprechend zu reagieren.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
DIESER Vergleich hinkt, das ist nämlich ein Amoklauf. Die Fußgängerzone ist voll, also nicht nachts, die Planierraupe soll doch welche erwischen, oder nicht? Das haben die beiden Idioten bei ihrem Rennen bestimmt nicht vorgehabt. Kein Vorsatz.Cat with a whip hat geschrieben:(26 Mar 2019, 21:13)
Wenn man mit einer Planierraupe durch eine volle Fußgängerzone fährt weil er es geil findet und nicht direkt vor hat jemanden platt zu walzen ist genauso wegen Mord dran.
Das ist eigentlich schlimmer für Hinterbliebene von echten Mordopfern, die böswillig und mit Absicht umbgebracht wurden. Da besteht ein kleiner aber feiner Unterschied.
Wenn das Straßerennen vorher abgesprochen und geplant war, war es kaltblütig geplanter Mord...
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich kenne den Fall nicht genauer aber wenn die sich den Wagen gemietet haben und keinen gültischen Führerschein hatten und der Vermieter das nicht prüfte und noch dazu seine Karren mit agressiven Fahrspass anpries, dann sollte der wegen fahrlässiger Tötung auch in den Knast wenns nach mir ginge.
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