Berliner Raser wegen Mordes verurteilt
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Berliner Raser wegen Mordes verurteilt
Wegen Mordes sind zwei Raser in Berlin verurteilt worden.
Ein Novum.
https://www.google.de/amp/m.faz.net/akt ... 3.amp.html
Was meinen die USER?
Zu hartes Urteil?
Zu lasches Urteil?
Richtiges Urteil?
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich finde das Urteil angebracht, habe aber meine Zweifel, dass es Bestand hat.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Milady de Winter hat geschrieben:(27 Feb 2017, 18:50)
Ich finde das Urteil angebracht, habe aber meine Zweifel, dass es Bestand hat.
Sehe ich auch so.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich halte das Urteil für unangebracht, habe aber auch meine Zweifel, dass es Bestand hat.
Für mich war das ganz grobe Fahrlässigkeit und Inkaufnahme, andere zu verletzen. Dass die beiden Idioten jemanden absichtlich töten wollten, kann ich nicht erkennen.
Ein paar Jahre Knast halte ich für sehr angebracht, plus lebenslanger Entzug des Führerscheins, aber doch nicht lebenslang wie ein Mörder, was dann wohl 15 Jahre wäre.
Für mich war das ganz grobe Fahrlässigkeit und Inkaufnahme, andere zu verletzen. Dass die beiden Idioten jemanden absichtlich töten wollten, kann ich nicht erkennen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Als Mordmerkmal kann hier der Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels gelten ( Auto mit hoher Geschwindigkeit im limitierten Verkehr ). Gekennzeichnet dadurch, dass es in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil der Täter die von ihm ausgehende Gefahr nicht beherrschen kann (...) , Wikipedia.Eiskalt hat geschrieben:(27 Feb 2017, 17:54)
Wegen Mordes sind zwei Raser in Berlin verurteilt worden.
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Richtiges Urteil?
Ich finde das angemessen und endlich mal keine Kuscheljustiz in solchen Fällen.
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Billie Holiday hat geschrieben:(27 Feb 2017, 19:08)
Ich halte das Urteil für unangebracht, habe aber auch meine Zweifel, dass es Bestand hat.
Für mich war das ganz grobe Fahrlässigkeit und Inkaufnahme, andere zu verletzen. Dass die beiden Idioten jemanden absichtlich töten wollten, kann ich nicht erkennen.
Ein paar Jahre Knast halte ich für sehr angebracht, plus lebenslanger Entzug des Führerscheins, aber doch nicht lebenslang wie ein Mörder, was dann wohl 15 Jahre wäre.
Eben sind ja nur 15 Jahre. Die Verurteilten haben ja sogar nur Bewährungsstrafen gefordert.
Wer mit 170 KM/H im belebten Bereich innerorts in Berlin unterwegs ist riskiert Leib und Leben anderer.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Richtig, das sehe ich auch so. Nur erkenne ich keine Mordabsicht.Eiskalt hat geschrieben:(27 Feb 2017, 19:13)
Eben sind ja nur 15 Jahre. Die Verurteilten haben ja sogar nur Bewährungsstrafen gefordert.
Wer mit 170 KM/H im belebten Bereich innerorts in Berlin unterwegs ist riskiert Leib und Leben anderer.
Bewährung wäre ein Witz gewesen....
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Von den rechtlichen Feinheiten zwischen Mord,fahrlässiger Tötung ,niedere Motive usw hab ich keine Ahnung,als Zeichen finde ich es aber in Ordnung und angebracht.
Nach meinem Werteverständnis ist es doch eher so,dass man sich über die Urteile in ähnlichen Fällen,bei denen Bewährungsstrafen ausgesprochen wurden,masslos empören müsste,statt dieses Urteil hier in Frage zu stellen.
Nach meinem Werteverständnis ist es doch eher so,dass man sich über die Urteile in ähnlichen Fällen,bei denen Bewährungsstrafen ausgesprochen wurden,masslos empören müsste,statt dieses Urteil hier in Frage zu stellen.
Sterben kann nicht so schlimm sein,sonst würden es nicht so viele tun.
Lt. griinpissstudien stirbt eine Ratte, wenn ihr ein 200l-Fass Glyphosat auf den Kopf fällt.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Über den kudamm mit 160?? Alter Schwede, was für ein Vollidiot. Gutes Urteil.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Hui, mich hat das Urteil ziemlich überrascht. Hatte nicht einmal mit fahrlässiger Tötung gerechnet, wenn man sich ähnliche, vergangene Urteile anschaut, die teilweise mit sehr kreativen Begründungen nur Bewährungsstrafen wurden. Ob das Urteil (Mord) Bestand haben wird, bezweifle ich daher erstmal.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Nach der definition nach paragraph 211 strafgesetzbuch sollte das urteil mord ok sei.Billie Holiday hat geschrieben:(27 Feb 2017, 19:15)
Richtig, das sehe ich auch so. Nur erkenne ich keine Mordabsicht.
Bewährung wäre ein Witz gewesen....
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Richtig ist, dass diese Typen kranke Ratten mit weniger Verstand als jeder Haufen Hundekot sind. Sie haben einem völlig unbeteiligten das Leben genommen nur um ihrem kranken Geltungstrieb zu frönen. Vor Gericht zeigten sie scheinbar nicht wirklich etwas von Einsicht. Ich würde von meinem Anwalt verlangen, auf keinen Fall für eine Bewährungsstrafe zu plädieren. Wenn man mir das dann vielleicht auch wieder als Heuchelei auslegen würde.
Aber, alles muss im Verhältnis stehen. Es muss Abstufungen geben. Die Strafe muss schwer sein um den Angehörigen des Opfers Genugtuung zu verschaffen und, noch wichtiger, die Bedeutung der Unversehrtheit eines Menschenlebens aufzuzeigen. Deswegen ist, gemessen an anderen Delikten, das Strafmaß zu hoch - und wird wohl auch so keinen Bestand haben. Allerdings fände ich es gut, wenn potentielle kurzschwänzige Autofreaks wüssten, dass wenn sie bei ihrer Idiotie einen Menschen töten wenigstens 5 Jahre abzusitzen sind, bevor Bewährung greift.
Hier im Strang ist auch schon das Problem der Kuscheljustiz angesprochen worden. Auch ich habe mich schon über manche Witzurteile geäußert.
Diese Strafe betrachte ich allerdings als zu hoch.
Aber, alles muss im Verhältnis stehen. Es muss Abstufungen geben. Die Strafe muss schwer sein um den Angehörigen des Opfers Genugtuung zu verschaffen und, noch wichtiger, die Bedeutung der Unversehrtheit eines Menschenlebens aufzuzeigen. Deswegen ist, gemessen an anderen Delikten, das Strafmaß zu hoch - und wird wohl auch so keinen Bestand haben. Allerdings fände ich es gut, wenn potentielle kurzschwänzige Autofreaks wüssten, dass wenn sie bei ihrer Idiotie einen Menschen töten wenigstens 5 Jahre abzusitzen sind, bevor Bewährung greift.
Hier im Strang ist auch schon das Problem der Kuscheljustiz angesprochen worden. Auch ich habe mich schon über manche Witzurteile geäußert.
Diese Strafe betrachte ich allerdings als zu hoch.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Wir wurden ja nach unserer Meinung gefragt, ob wir das Urteil zu lasch oder zu hart finden, und ich bin keine Juristin.hallelujah hat geschrieben:(27 Feb 2017, 19:29)
Nach der definition nach paragraph 211 strafgesetzbuch sollte das urteil mord ok sei.
Mord verbinde ich immer mit einer Planung, einem Vorsatz. Hier sehe ich hirnlose, testosterongesteuerte Eierschaukler, denen alles egal war, die aber meiner Meinung nach niemanden ermorden wollten. Bedeutet nicht, dass ich sie nach Hause schicken würde.....
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Die Raser hatten nicht die Absicht jemanden umzubringen. Ein Mörder hat diese Absicht. Aus dem Grund ist das Urteil viel zu hart. Bewährungsstrafe wäre aber auch unangemsessen. 6 Monate Gefängnis und ein Führerscheinenzug mit Sperrfrist und Idiotentest halte ich für angemessen.hallelujah hat geschrieben:(27 Feb 2017, 19:29)
Nach der definition nach paragraph 211 strafgesetzbuch sollte das urteil mord ok sei.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
6 Monate für einen Toten? Adam....Adam Smith hat geschrieben:(27 Feb 2017, 19:37)
Die Raser hatten nicht die Absicht jemanden umzubringen. Ein Mörder hat diese Absicht. Aus dem Grund ist das Urteil viel zu hart. Bewährungsstrafe wäre aber auch unangemsessen. 6 Monate Gefängnis und ein Führerscheinenzug mit Sperrfrist und Idiotentest halte ich für angemessen.
Fahrlässige Tötung bringt bestimmt ein paar Jahre, dieses Strafmaß hätte man ausschöpfen können. 6 oder 8 Jahre.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Nun, den tod eines menschen aus niedeten beweggründen billigend in kauf zu nehmen, ist mindestens nahe an mord.Billie Holiday hat geschrieben:(27 Feb 2017, 19:36)
Wir wurden ja nach unserer Meinung gefragt, ob wir das Urteil zu lasch oder zu hart finden, und ich bin keine Juristin.
Mord verbinde ich immer mit einer Planung, einem Vorsatz. Hier sehe ich hirnlose, testosterongesteuerte Eierschaukler, denen alles egal war, die aber meiner Meinung nach niemanden ermorden wollten. Bedeutet nicht, dass ich sie nach Hause schicken würde.....
Deswegen gilt brandstiftung auch nicht als sachbeschädigung
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Bisher sahen dieses alle Richter in Deutschland anders. Des Weiteren ist es wahrscheinlich, dass dieses Urteil keinen Bestand haben wird. Eine Bewährungsstrafe wird es vermutlich aber nicht geben.hallelujah hat geschrieben:(27 Feb 2017, 19:41)
Nun, den tod eines menschen aus niedeten beweggründen billigend in kauf zu nehmen, ist mindestens nahe an mord.
Deswegen gilt brandstiftung auch nicht als sachbeschädigung
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Die Schwierigkeit wird sein in der nächsten Instanz den Eventualvorsatz in Abgrenzung von der Fahrlässigkeit durchzusetzen . . . die Grenzziehung wird gerade in diesem Fall sicher nicht einfach . . .
Wahrscheinlich währe es Besser, das Gericht hätte hier der Fahrlässigkeit den Vorzug eingeräumt und bei einer Verurteilung wegen Totschlags das Strafmaß ausgereizt - auch hier Lebenslänglich so weit ich weiß.
Wahrscheinlich währe es Besser, das Gericht hätte hier der Fahrlässigkeit den Vorzug eingeräumt und bei einer Verurteilung wegen Totschlags das Strafmaß ausgereizt - auch hier Lebenslänglich so weit ich weiß.
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Mordmerkale sind aber nicht nur Vorsatz sondern auch:Adam Smith hat geschrieben:(27 Feb 2017, 19:37)
Die Raser hatten nicht die Absicht jemanden umzubringen. Ein Mörder hat diese Absicht. Aus dem Grund ist das Urteil viel zu hart. Bewährungsstrafe wäre aber auch unangemsessen. 6 Monate Gefängnis und ein Führerscheinenzug mit Sperrfrist und Idiotentest halte ich für angemessen.
"Als Mord gilt auch die Tötung unter Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels. Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass es in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil der Täter die von ihm ausgehende Gefahr nicht beherrschen kann.Typische Fälle hierfür sind die Zündung einer Bombe an einem belebten Ort, Steinwürfe von einer Autobahnbrücke oder Brandstiftung in einem von mehreren Personen bewohnten Haus."
Das würde schon passen!!
Richig ist aber das es auch noch schlimmere Mordmerkme gibt daher meine ich das die Strafen für Mord andere Mordmerkmale erhöht werden sollten. 15 Jahre sind nicht "lebenslänglich"!!
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Geh zurück in den sandkasten.CaptainJack hat geschrieben:(27 Feb 2017, 19:54)
Sind die, die in Düsseldorf ihr Heim angezündet haben, lebenslänglich in den Knast gekommen oder steht die Verhandlung noch aus? Das ist für mich mindestens auf gleicher Ebene!
Gibt es für dich noch andere themen?!?!
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Du meinst also alle Heimanzünder sollten lebenslang bekommen?CaptainJack hat geschrieben:(27 Feb 2017, 19:54)
Sind die, die in Düsseldorf ihr Heim angezündet haben, lebenslänglich in den Knast gekommen oder steht die Verhandlung noch aus? Das ist für mich mindestens auf gleicher Ebene!
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Wird sich zeigen. ich warte dann mal auf das berufungsurteil.Adam Smith hat geschrieben:(27 Feb 2017, 19:49)
Bisher sahen dieses alle Richter in Deutschland anders. Des Weiteren ist es wahrscheinlich, dass dieses Urteil keinen Bestand haben wird. Eine Bewährungsstrafe wird es vermutlich aber nicht geben.
Bewährungsstrafe kann ich mir nicht vorstellen. Das würde zweifel an der justiz nach sich ziehen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Bei diesen Fällen möchten die Täter anderen Menschen schaden. Das war hier aber nicht der Fall.Eiskalt hat geschrieben:(27 Feb 2017, 19:53)
Mordmerkale sind aber nicht nur Vorsatz sondern auch:
"Als Mord gilt auch die Tötung unter Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels. Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass es in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil der Täter die von ihm ausgehende Gefahr nicht beherrschen kann.Typische Fälle hierfür sind die Zündung einer Bombe an einem belebten Ort, Steinwürfe von einer Autobahnbrücke oder Brandstiftung in einem von mehreren Personen bewohnten Haus."
Das würde schon passen!!
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Billie Holiday hat geschrieben:(27 Feb 2017, 19:15)
Richtig, das sehe ich auch so. Nur erkenne ich keine Mordabsicht.
Bewährung wäre ein Witz gewesen....
....offene laufende Kreissäge (Gefährlicher Gegenstand) in der Kinder-Krabbelgruppe....
Nun besseres Verständnis ?
Zuletzt geändert von Teeernte am Mo 27. Feb 2017, 20:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Wer mit 170 über eine rote ampel knallt, MUSS damit rechnen, dass es jemanden kostetAdam Smith hat geschrieben:(27 Feb 2017, 20:01)
Bei diesen Fällen möchten die Täter anderen Menschen schaden. Das war hier aber nicht der Fall.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Deswegen ja bedingter Vorsatz oder Eventualvorsatz hier genügt das bewusste Inkaufnehmen. Grenzwertig in diesem Fall aber machbar.Adam Smith hat geschrieben:(27 Feb 2017, 20:01)
Bei diesen Fällen möchten die Täter anderen Menschen schaden. Das war hier aber nicht der Fall.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Hat mich auch verwundert, aber angesichts vergangener Urteile wäre das naheliegend. Beispiel:Billie Holiday hat geschrieben:(27 Feb 2017, 19:39)
6 Monate für einen Toten? Adam....
Fahrlässige Tötung bringt bestimmt ein paar Jahre, dieses Strafmaß hätte man ausschöpfen können. 6 oder 8 Jahre.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... ageIndex_2Keine Haft für Raser nach tödlichem Unfall
Zwei Männer liefern sich ein Autorennen, der ältere verliert die Kontrolle über seinen Wagen – und tötet eine 19 Jahre alte Radfahrerin. Auf das Urteil reagieren die Angehörigen des Opfers fassungslos.
Begründung war u.a., dass man den beiden Rasern, die sich kannten, nicht nachweisen konnte, dass sie sich gezielt für ein Rennen verabredeten, sondern es möglich ist, dass sie sich zufällig trafen und für ein Rennen entschieden. Daher nur Bewährung.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ein Brandstifter und eine Steinewerfer nehmen es in Kauf das jemand tödlich verunglückt aber direkt mit Vorsatz töten wollen diese auch nicht.Adam Smith hat geschrieben:(27 Feb 2017, 20:01)
Bei diesen Fällen möchten die Täter anderen Menschen schaden. Das war hier aber nicht der Fall.
Wer ein Haus mit Menschen anzündet muss damit rechnen, das jemand getötet wird genau wie ein Steinewerfer und eben auch ein Raser mit 170 in der Innenstadt von Berlin.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Daran haben die zu dem Zeitpunkt nicht gedacht. Ich habe übrigens was gegen Leute die Rasen.hallelujah hat geschrieben:(27 Feb 2017, 20:03)
Wer mit 170 über eine rote ampel knallt, MUSS damit rechnen, dass es jemanden kostet
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Das sehe ich anders. Dann könnten viele andere auch so argumentieren.Adam Smith hat geschrieben:(27 Feb 2017, 20:08)
Daran haben die zu dem Zeitpunkt nicht gedacht. Ich habe übrigens was gegen Leute die Rasen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Adam Smith hat geschrieben:(27 Feb 2017, 20:08)
Daran haben die zu dem Zeitpunkt nicht gedacht. Ich habe übrigens was gegen Leute die Rasen.
DAnn haben die jetzt genug zeit, darüber nachzudenken.
Bei 70 oder 90 kmh würde ich deiner argumentation folgen. In diesem fall geht das nicht mehr.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Hm,wer mit 170 über KuDamm/Tauentzien brettert ,muss wissen,dass da ne Menge Mensch rumläuft,die er mit seinem tun unausweichlich gefährdet.
Türlich haben die das nicht “gedacht“. Das finde ich aber auch irgendwie irrelevant.
Sterben kann nicht so schlimm sein,sonst würden es nicht so viele tun.
Lt. griinpissstudien stirbt eine Ratte, wenn ihr ein 200l-Fass Glyphosat auf den Kopf fällt.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen ... "Mord" wird in der nächsten Instanz nicht aufrecht zu erhalten, aber mehrjährige Haftstrafen sowie lebenslanger Führerscheinentzug wird usus sein!Billie Holiday hat geschrieben:(27 Feb 2017, 19:08)
Ich halte das Urteil für unangebracht, habe aber auch meine Zweifel, dass es Bestand hat.
Für mich war das ganz grobe Fahrlässigkeit und Inkaufnahme, andere zu verletzen. Dass die beiden Idioten jemanden absichtlich töten wollten, kann ich nicht erkennen.
Ein paar Jahre Knast halte ich für sehr angebracht, plus lebenslanger Entzug des Führerscheins, aber doch nicht lebenslang wie ein Mörder, was dann wohl 15 Jahre wäre.
Schön aber zu sehen, das in der Justiz sowas wie Vernunft einkehrt nach solchen Skandalurteilen:
https://www.welt.de/vermischtes/article ... ennen.htmlBewährung und Sozialstunden nach tödlichem Autorennen
=> Inzwischen scheint Intelligenz gegenüber Ideologie zu punkten ...
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Nein, auf keinen Fall! Natürlich nicht die, welche bewohnte Heime "nur" fahrlässig oder grobfahrlässig anzünden. Über Brandstiftung an leerstehenden Immos oder Baustellen, brauchen wir in diesem Zusammenhang allerdings nicht reden, obwohl selbstverständlich kriminell!Wasteland hat geschrieben:(27 Feb 2017, 19:58)
Du meinst also alle Heimanzünder sollten lebenslang bekommen?
Aber jetzt bitte nicht ausbauen, hier geht es um Raser!
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ein anderer Fall:
Rohrbombe aus Polenböllern in Innenstadt.
http://m.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/ ... Innenstadt
Wenn es stimmt und kein Anschlag sein sollte, dann sollte auch hier gelten: Versuchter Mord.
Es muss jedem klar sein das eine Rohrbombe tödlich sein kann.
Rohrbombe aus Polenböllern in Innenstadt.
http://m.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/ ... Innenstadt
Wenn es stimmt und kein Anschlag sein sollte, dann sollte auch hier gelten: Versuchter Mord.
Es muss jedem klar sein das eine Rohrbombe tödlich sein kann.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
lt. Tagesschau wurde beiden lebenslang der Führerschein entzogen. das halte ich unabhängig vom Rest für eine harte, angemessene Strafe für junge Männer. Dazu eine Verurteilung aufgrund fahrlässiger Tötung mit ein paar Jahren Knast hätte für mich einen gerechten Klang.jack000 hat geschrieben:(27 Feb 2017, 20:15)
Dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen ... "Mord" wird in der nächsten Instanz nicht aufrecht zu erhalten, aber mehrjährige Haftstrafen sowie lebenslanger Führerscheinentzug wird usus sein!
Schön aber zu sehen, das in der Justiz sowas wie Vernunft einkehrt nach solchen Skandalurteilen:
https://www.welt.de/vermischtes/article ... ennen.html
=> Inzwischen scheint Intelligenz gegenüber Ideologie zu punkten ...
Ich kann eben mit diesem Mordvorwurf nicht wirklich was anfangen....
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Hier ist gut beschrieben, dass ihnen das risiko bewusst warAdam Smith hat geschrieben:(27 Feb 2017, 20:08)
Daran haben die zu dem Zeitpunkt nicht gedacht. Ich habe übrigens was gegen Leute die Rasen.
http://m.spiegel.de/panorama/justiz/a-1 ... google.de/
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ehrlich gesagt bezweifle ich, dass ein Führerscheinentzug bei solchen Leuten irgendetwas bringt. Wenn die mit solchen Geschwindigkeiten durch bewohnte Gebiete heizen, ist es denen sicherlich egal, ob sie einen Führerschein haben und ob sie ihn verlieren könnten. Heißt natürlich nicht, dass ich ihnen den Lappen lassen würde, aber eine Haftstrafe -- wenn überhaupt -- dürfte eher etwas bewirken.Billie Holiday hat geschrieben:(27 Feb 2017, 20:21)
lt. Tagesschau wurde beiden lebenslang der Führerschein entzogen. das halte ich unabhängig vom Rest für eine harte, angemessene Strafe für junge Männer. Dazu eine Verurteilung aufgrund fahrlässiger Tötung mit ein paar Jahren Knast hätte für mich einen gerechten Klang.
Ich kann eben mit diesem Mordvorwurf nicht wirklich was anfangen....
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Die Berufungsverhandlung ist doch bestimmt erst nach der Bundestagswahl?!
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Nun, sie werden sich für immer illegal hinters Steuer setzen, das Bewußtsein haben sie wohl. Auch wenn sie 40 oder 45 Jahre alt sind und vielleicht ruhiger geworden sind, eine Familie haben....kein Auto, kein Führerschein. Wie ätzend ist das denn außerhalb von Großstädten?frems hat geschrieben:(27 Feb 2017, 20:24)
Ehrlich gesagt bezweifle ich, dass ein Führerscheinentzug bei solchen Leuten irgendetwas bringt. Wenn die mit solchen Geschwindigkeiten durch bewohnte Gebiete heizen, ist es denen sicherlich egal, ob sie einen Führerschein haben und ob sie ihn verlieren könnten. Heißt natürlich nicht, dass ich ihnen den Lappen lassen würde, aber eine Haftstrafe -- wenn überhaupt -- dürfte eher etwas bewirken.
Ist ja wohl ein Unterschied, freiwillig Bahn zu fahren, als für immer gezwungenermaßen.
Insofern gerade für unbeherrschte Raser eine gute Strafe, das Auto bedeutet ihnen was.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
meines wissens bedeutet lebenslanger führerschein entzug, dass sie ihn nach 5 jahren wieder beantragen können.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Du dickes Ei....den Leuten wird aber Zucker in den Arsch geblasen.SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(27 Feb 2017, 20:37)
meines wissens bedeutet lebenslanger führerschein entzug, dass sie ihn nach 5 jahren wieder beantragen können.
Nach einer Verurteilung wegen Mordes dürfte aber doch die Wahrscheinlichkeit gering sein, ihn wieder zu bekommen?
Vielleicht sollte man dieses blöde Wort "lebenslang" mal ausmerzen, wenn eine relativ kurze Zeitspanne gemeint ist.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
In der Tat stellt sich die Frage ob da Führerscheinentzug etwas bringt:frems hat geschrieben:(27 Feb 2017, 20:24)
Ehrlich gesagt bezweifle ich, dass ein Führerscheinentzug bei solchen Leuten irgendetwas bringt. Wenn die mit solchen Geschwindigkeiten durch bewohnte Gebiete heizen, ist es denen sicherlich egal, ob sie einen Führerschein haben und ob sie ihn verlieren könnten. Heißt natürlich nicht, dass ich ihnen den Lappen lassen würde, aber eine Haftstrafe -- wenn überhaupt -- dürfte eher etwas bewirken.
http://www.nwzonline.de/bremerhaven/ras ... 71882.htmlBREMERHAVEN Ein 38-jähriger Autofahrer aus Montenegro, der schon eine Weile in Bremerhaven lebt, war im benachbarten Landkreis Cuxhaven mit seinem Pkw viel zu schnell unterwegs – und „fegte“ prompt in eine Radarkontrolle. Bei der Bearbeitung des unweigerlich folgenden Ordnungswidrigkeitsverfahrens stellte die Polizei Bremerhaven fest, dass der 38-Jährige nicht nur das Tempolimit überschritt, sondern schon seit Jahren keinen Führerschein mehr besitzt. Also wurde der Mann vorgeladen.
Bei seiner Anhörung in der Ortspolizeibehörde gab sich der Raser selbstbewusst. Auf den Vorhalt, ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen zu sein, lachte der Beschuldigte die Polizisten aus und meinte: „Wieso, ich habe doch einen Führerschein.“ Zum Vorschein kam eine griechische Fahrerlaubnis.
Die erwies sich jedoch schnell als komplett gefälscht. Dafür kassierte der 38-Jährige die nächste Strafanzeige.
Wenn es sowieso den Beteiligten nicht interessiert ob ein Führerschein vorhanden ist, ist eine Gefängnisstrafe (inkl. nachfolgender Abschiebung) der einzig sinnvolle Hinweis darauf!
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
mit viel geld, guten anwälten, reue in worten und taten, und einer charakterlichen nachreifung gibts schon eine kleine chance, dass einer der beiden den lappen wieder kriegt...Billie Holiday hat geschrieben:(27 Feb 2017, 20:41)
Du dickes Ei....den Leuten wird aber Zucker in den Arsch geblasen.
Nach einer Verurteilung wegen Mordes dürfte aber doch die Wahrscheinlichkeit gering sein, ihn wieder zu bekommen?
Vielleicht sollte man dieses blöde Wort "lebenslang" mal ausmerzen, wenn eine relativ kurze Zeitspanne gemeint ist.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Hm,der Richter ist -sinngemäss-darauf eingegangen,dass das ganze nicht auf einer Landstrasse statt gefunden hat.Billie Holiday hat geschrieben:(27 Feb 2017, 20:21)
Ich kann eben mit diesem Mordvorwurf nicht wirklich was anfangen....
Es ist also mit der Ortswahl des Rennens schon mal bewusst (durchaus mit Vorsatz)eine Gefährdung von anderen Menschen umgesetzt worden.
Dass ein Auto mit der Geschwindigkeit dann nicht nur schädigt sondern tötet ist doch nur noch Zufall.
Sterben kann nicht so schlimm sein,sonst würden es nicht so viele tun.
Lt. griinpissstudien stirbt eine Ratte, wenn ihr ein 200l-Fass Glyphosat auf den Kopf fällt.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Trotzdem fehlt der Tötungsvorsatz. Ist ein solcher beim Mordvorwurf nicht zwingend erforderlich?Welfenprinz hat geschrieben:(27 Feb 2017, 22:51)
Hm,der Richter ist -sinngemäss-darauf eingegangen,dass das ganze nicht auf einer Landstrasse statt gefunden hat.
Es ist also mit der Ortswahl des Rennens schon mal bewusst (durchaus mit Vorsatz)eine Gefährdung von anderen Menschen umgesetzt worden.
Aus dem Bauch raus halte ich das Strafmaß für angemessen, aber ob das Gesetz dies wirklich hergibt, da habe ich so meine Zweifel.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ganz gute Kommentare dazu findet man idR bei rodorf.de:Dieter Winter hat geschrieben:(28 Feb 2017, 09:25)
Trotzdem fehlt der Tötungsvorsatz. Ist ein solcher beim Mordvorwurf nicht zwingend erforderlich?
Aus dem Bauch raus halte ich das Strafmaß für angemessen, aber ob das Gesetz dies wirklich hergibt, da habe ich so meine Zweifel.
Mord und Totschlag setzen Vorsatz voraus. Bedingter Vorsatz reicht aus.
Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und ihn billigend in Kauf nimmt. Dabei kann es sich um einen an sich unerwünschten Erfolg handeln, mit dessen möglichem Eintritt der Täter sich aber abfindet (BGH 5 StR 419/01 v. 11.12.2001).
Bei Mord müssen auch die Mordmerkmale vom Vorsatz erfasst sein. Der Täter muss sich also der Verwerflichkeit seiner Handlung bewusst sein.
- Dieter Winter
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Danke. Dieser, im Zitat ausgeführte, Sachverhalt war mir bislang nicht bekannt.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich vermute trotzdem, dass es letztlich auf fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) hinauslaufen wird. Das Problem dürfte hier liegen:Dieter Winter hat geschrieben:(28 Feb 2017, 09:35)
Danke. Dieser, im Zitat ausgeführte, Sachverhalt war mir bislang nicht bekannt.
Bei Mord müssen auch die Mordmerkmale vom Vorsatz erfasst sein.
Zuletzt geändert von PeterK am Di 28. Feb 2017, 09:50, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
D'accord. Ich war ob des Urteils gestern ziemlich überrascht. Allerdings kenne ich die Begründung nicht.PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 09:43)
Ich vermute trotzdem, dass es letztlich auf fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) hinauslaufen wird.
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