Er hat keinen Führerschein mehr. Er ist auch selbst Opfer geworden. Bewährung ist schlimm genug. Er muss seine Trinkerei ändern, das geht nur in Freiheit.Ammianus hat geschrieben:(31 Oct 2017, 10:10)
Strafe hat nicht nur die Funktion, den Täter zu bessern. Sie soll auch abschrecken, den Abscheu einer Gesellschaft vor der Tat ausdrücken und den Opfern Genugtuung verschaffen. Schwere und die Folge sind dabei zu berücksichtigen.
Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Und diese Person steht nun vor Gericht.Adam Smith hat geschrieben:(07 May 2017, 18:33)
Erinnert etwas an den Fall mit den zwei Toten Polizisten in Ostdeutschland.
https://www.rbb-online.de/panorama/beit ... eskow.html
http://www.bild.de/regional/berlin/poli ... .bild.htmlVerärgert darüber habe er seiner Oma Marianne G. in der Küche ein Glas Honig über den Kopf gegossen, so steht es auch in der Anklage. Als der Enkel die 79-Jährige schlug, stürzte sie zu Boden. „Da habe ich mit einem Stuhl nach ihr geworfen“, erinnerte sich der Angeklagte. Seine verletzte Oma schleppte sich ins Badezimmer, wohin ihr G. folgte – dabei sei er von Mitleid getrieben gewesen.
Dann folgte die perverse Rechtfertigung seiner Tat: „Ich wollte nicht, dass sie Schmerzen hat und ins Krankenhaus muss“. Aus diesem Grund habe er ihr Lieblingsmesser geholt und ihr „wie in ein Brötchen“ in den Hals geschnitten.
Erst kippte er ihr ein Glas Honig über den Kopf, dann schlug er sie, danach warf er einen Stuhl nach ihr, dann nahm er aus Mitleid ein Messer und schnitt ihr die Kehle durch. Mal schauen, ob es dafür einen Freispruch gibt oder nicht. Er handelte ja aus Mitleid.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Was soll das?Adam Smith hat geschrieben:(08 Nov 2017, 19:58)
Und diese Person steht nun vor Gericht.
http://www.bild.de/regional/berlin/poli ... .bild.html
Erst kippte er ihr ein Glas Honig über den Kopf, dann schlug er sie, danach warf er einen Stuhl nach ihr, dann nahm er aus Mitleid ein Messer und schnitt ihr die Kehle durch. Mal schauen, ob es dafür einen Freispruch gibt oder nicht. Er handelte ja aus Mitleid.
Gab es mittlerweile ein Urteil oder ist es nur Empörung?
Was treibt einen User eigentlich um,
so was zu schreiben?
Ich frage ja nur.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
In Bezug auf diese Person gab es Kuschelurteile und diese Person hat auch fleissig Drogen (damit ist nicht Alkohol gemeint) konsumiert. Vermutlich der Grund für das Verhalten.Bielefeld09 hat geschrieben:(08 Nov 2017, 22:51)
Was soll das?
Gab es mittlerweile ein Urteil oder ist es nur Empörung?
Was treibt einen User eigentlich um,
so was zu schreiben?
Ich frage ja nur.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
http://www.focus.de/regional/bonn/bonn- ... 26412.htmlZwei Jahre hat sie ihn nicht mehr gesehen. Zwei Jahre, in denen sie versuchte zu vergessen. Am Amtsgericht begegnete Meike L. (36, Namen geändert) jetzt dem Mann wieder, der sie massiv quälte.
Der drohte, ihr das ungeborene Kind aus dem Bauch zu schneiden und abzustechen.
Richter: „Was hat Sie da nur geritten?“
Gerade mal ein gutes Jahr waren die Friseurin und der 38-Jährige ein Paar. Fast die gesamte Zeit über kam es zu Gewalttätigkeiten. Doch was Thilo Z. seiner damaligen Lebensgefährtin im Frühling 2015 antat, macht auch den Schöffenrichter fassungslos: „Was hat sie da nur geritten?“, fragte Dominik Reppel sichtbar aufgebracht. „Eine solche Rücksichtslosigkeit gegen das werdende Leben – das sieht man hier selten.“
Schwangere geschlagen, gewürgt
Z. hatte zuvor gestanden, Meike schwer misshandelt zu haben. Er hatte die 36-Jährige über Wochen hinweg heftig gequält: Sie nicht nur mit der flachen Hand und einem Besenstil geschlagen, sondern sie auch mit bloßen Füßen durch Scherben gezerrt, gewürgt und schließlich sogar gedroht: „Mach das Kind weg, sonst mach ich es.“
Er habe schon oft überlegt, ihr den Bauch aufzuschneiden und das Baby abzustechen.
Ausraster ohne Anlass
Einen Anlass habe es für die Ausraster nicht gegeben, musste Z. zugeben. „Ich kann mir das selbst nicht erklären, ich habe mich auch auf unsere Tochter gefreut.“ Die kleine Isabel (2) kam zum Glück völlig gesund zur Welt.
Ihrer Mutter hingegen geht es nach wie vor schlecht: „Besonders die letzten Wochen, vor dem Prozess“, erzählte Meike. „Eine neue Beziehung kann und will ich noch nicht eingehen. Ohne meine Familie und Freunde hätte ich das nicht überstanden.“
Dreieinhalb Jahre wegsperren? Vertretbar!
Das Schöffengericht verurteilte Z. zu zwei Jahren auf Bewährung. Richter Reppel: „Es wäre vertretbar gewesen, Sie für dreieinhalb Jahre wegzusperren. Der einzige Grund, weshalb wir davon abgesehen haben, ist ihr Geständnis.“
Tja, man muss es also einfach nur gestehen und schon kommt bei sowas eine Bewährungsstrafe heraus?
Das wird aber nicht so einfach, denn sie kann ihm jederzeit begegnen ...Meike L. ist froh, dass jetzt alles vorbei ist. „Ich will ihn einfach nur noch aus meinem Gedächtnis löschen“, so die 36-Jährige nach dem Prozess.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Vielleicht waren Drogen im Spiel.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Gute Frage, aber es wird ja nicht besser davon ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Na, vielleicht hatte er auch Angst vor Ausländern. Man weiss es nicht. 38 ist bissel spät für jugendlichen Leichtsinn.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Genau das wird der Grund gewesen sein ...Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(09 Nov 2017, 20:16)
Na, vielleicht hatte er auch Angst vor Ausländern.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Man muss da auch mal Verständnis haben und nicht immer gleich hetzen. Der nicht mehr so junge Mann fühlte diese Welt evtl nicht reif für ein deutsches Baby. Die ganzen kriminellen, überwiegend Südländer, weiß ja jeder, kassieren alle fünfmal und verkaufen Drogen. Da kann man schon mal durchdrehen. Immerhin hat er ja gestanden. Zwei Jahre auf Bewährung sind ein erster Schritt gegen die Benachteiligung von Deutschen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/t ... -1.3743354Das Landgericht Bielefeld stellt dem wegen Untreue verurteilten Top-Manager eine positive Sozialprognose.
Der frühere Arcandor-Chef hat zwei Drittel seiner Strafe verbüßt.
Bereits seit dem Haftantritt war Middelhoff Freigänger.
Der wegen Untreue zu drei Jahren Haft verurteilte frühere Top-Manager von Arcandor Thomas Middelhoff kommt Ende November nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe auf freien Fuß. Ein Sprecher des Landgerichts Bielefeld berichtete am Donnerstag, das Gericht habe die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Midddelhoff wird am 26. November aus der Haft zu entlassen.Die Kammer habe dem Manager, der seit seinem Haftantritt als Freigänger in einer Behindertenwerkstatt in Bielefeld-Bethel arbeitet, eine positive Sozialprognose gestellt. Die Bewährungszeit betrage vier Jahre. Am 14. November 2014 wurde der selbsternannte "Amerikaner mit dem deutschen Pass" vom Landgericht Essen auch wegen zu vieler Privatflüge auf Arcandor-Kosten als Betrüger und Steuerhinterzieher zu drei Jahren Gefängnis verurteilt und noch im Gerichtssaal abgeführt. Fortan Häftling 173 141, bezog Middelhoff eine Einzelzelle in der Essener Justizvollzugsanstalt (JVA).
Mehr als fünf Monate war er in der JVA Essen in Untersuchungshaft, bevor er gegen Kaution entlassen wurde. Derzeit verbüßt er den Rest der Freiheitsstrafe im offenen Vollzug in Bielefeld. Zuletzt machte Middelhoff mit einem Buch über seine Hafterfahrungen Schlagzeilen. Darin äußerte er scharfe Kritik am Strafvollzug.
Tja, so werden aus 3 Jahre Knast 5 Monate Untersuchungshaft ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Offener Vollzug ist auch Knast.jack000 hat geschrieben:(09 Nov 2017, 23:06)
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/t ... -1.3743354
Tja, so werden aus 3 Jahre Knast 5 Monate Untersuchungshaft ...
Was wurde hier gerechnet?
Im übrigen ist Middelhofs Kritik am Strafvollzug nachvollziehbar!
Genauso wie die Aussetzung der Strafe zur Bewährung.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Irgendetwas verstehe ich a nicht, Lohfink hat beim Dschungelcamp 180.000euro gage bekommen mus aber nur 20.000euro Strafe zahlen.
Das Gericht urteilte 80Tagessätze zu 250euro.....
Ich komme da alleine schon wegen Dschungelcamp auf einen deutlich höheren Tagessatz.
mal abgesehen davon, dass sie mit ihrer Falschaussage fast 2 Menschen hinter Gitter gebracht hätte......
Kuscheljustiz.....
Das Gericht urteilte 80Tagessätze zu 250euro.....
Ich komme da alleine schon wegen Dschungelcamp auf einen deutlich höheren Tagessatz.
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Kuscheljustiz.....
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Also ich verstehe das Urteil nicht. Die Falschaussage ist versuchte Freiheitsberaubung.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
ist ja alles brutto. Ggf zuzüglich Steuerschuld und besondere Belastungen, zb behinderte Verwandte.garfield336 hat geschrieben:(16 Nov 2017, 15:17)
Irgendetwas verstehe ich a nicht, Lohfink hat beim Dschungelcamp 180.000euro gage bekommen mus aber nur 20.000euro Strafe zahlen.
Das Gericht urteilte 80Tagessätze zu 250euro.....
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Bewährung für justizbekannten Vergewaltiger: http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhal ... e12c8.html
Bezeichnender Satz: "Doch sie wurde zur Randfigur – denn das Gericht und alle maßgeblichen Verfahrensbeteiligten beschäftigten sich sorgfältig mit dem Schicksal des Angeklagten." Wie so oft: das Opfer ist der Justiz scheißegal.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das gesamte Umfeld des Täters ist als problematisch anzusehen, weil er ja hier mit der Tat prahlen konnte.Tom Bombadil hat geschrieben:(21 Nov 2017, 14:02)
Bewährung für justizbekannten Vergewaltiger: http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhal ... e12c8.html
Bezeichnender Satz: "Doch sie wurde zur Randfigur – denn das Gericht und alle maßgeblichen Verfahrensbeteiligten beschäftigten sich sorgfältig mit dem Schicksal des Angeklagten." Wie so oft: das Opfer ist der Justiz scheißegal.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
"Familienclans":Adam Smith hat geschrieben:(21 Nov 2017, 14:13)
Das gesamte Umfeld des Täters ist als problematisch anzusehen, weil er ja hier mit der Tat prahlen konnte.
Ist man denn nicht mal in der Provinz im Schwarzwald vor solchen Leuten sicher?Ihr Verteidiger beantragte aus Opferschutzgründen den Ausschluss der Öffentlichkeit. Zwei komplette Familienclans sowie einige Prozessbeobachter verließen daraufhin den Gerichtssaal.
Und das schlägt das Fass den Boden aus:
Man kann diesen Saustall Justiz einfach nicht mehr ernst nehmenSein Bewährungshelfer sprach von vielen Therapieansätzen, die dann doch nicht ganz zum gewünschten Erfolg geführt haben, der Richter sprach von Erziehungsauftrag und der letzten Chance, die man dem Herrn mit den sieben Voreintragungen im Bundeszentralregister – davon drei wegen Körperverletzung – gewähren sollte.
Gericht sieht positive Sozialprognose
Zwei Jahre – die Obergrenze, bei der man eine Strafe noch zur dreijährigen Bewährung aussetzen kann – verhängte das Gericht letztendlich. Und das zur Bewährung, weil das Gericht selbst bei diesem Mann, der ständig seine Bewährungsauflagen bricht, noch eine positive Sozialprognose fand.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Im Gegensatz zu diesem Fall hat unsere Justiz hier http://www.bild.de/regional/muenchen/ge ... .bild.html gleich mal richtig hingelangt!jack000 hat geschrieben:(21 Nov 2017, 15:09)
"Familienclans":
Ist man denn nicht mal in der Provinz im Schwarzwald vor solchen Leuten sicher?
Und das schlägt das Fass den Boden aus:
Man kann diesen Saustall Justiz einfach nicht mehr ernst nehmen
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Vermutlich hatte sie eine negative Sozialprognose ...Bolero hat geschrieben:(21 Nov 2017, 19:42)
Im Gegensatz zu diesem Fall hat unsere Justiz hier http://www.bild.de/regional/muenchen/ge ... .bild.html gleich mal richtig hingelangt!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das Opfer ist auch bei der Rechtssprechung egaL Um das Opfer geht es nie. Das Opfer ist allenfalls wichitg wenn es um Entschädigungszahlungen geht.Tom Bombadil hat geschrieben:(21 Nov 2017, 14:02)
Bewährung für justizbekannten Vergewaltiger: http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhal ... e12c8.html
Bezeichnender Satz: "Doch sie wurde zur Randfigur – denn das Gericht und alle maßgeblichen Verfahrensbeteiligten beschäftigten sich sorgfältig mit dem Schicksal des Angeklagten." Wie so oft: das Opfer ist der Justiz scheißegal.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Sie war ja aber doch wiederholungstäter und zeigte keinerlei Reue. Es ist davon auszugehen, dass sie weiterhin geklaut hätte.Bolero hat geschrieben:(21 Nov 2017, 19:42)
Im Gegensatz zu diesem Fall hat unsere Justiz hier http://www.bild.de/regional/muenchen/ge ... .bild.html gleich mal richtig hingelangt!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
wo kommen wir denn da hin, wenn jeder, der bedürftig ist, sich einfach nimmt was er will?! die soll sich lieber vergammelte möhren von der tafel holen...-garfield336 hat geschrieben:(27 Nov 2017, 13:16)
Sie war ja aber doch wiederholungstäter und zeigte keinerlei Reue. Es ist davon auszugehen, dass sie weiterhin geklaut hätte.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Hammer. Was wenn der Vater sich ne Knarre schnappt und die ganze Sippe auslöscht? Bekommt er dann auch Bewärhung?Tom Bombadil hat geschrieben:(21 Nov 2017, 14:02)
Bewährung für justizbekannten Vergewaltiger: http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhal ... e12c8.html
Die deutsche Justiz ist das ekelhafteste und Korrupteste was es auf diesem Planten gibt.
Der ärmste muss ja schließlich seine Eigentumswohnung (als Gelegenheits-Hilfsarbeiter) ab bezahlen.... Da kommt einem nur noch das Kotzen. Der Richter und alle weiteren Verfahrensbeteiligten gehören ihr Leben lang in den Knast gesperrt. Hoffentlich ist die Familie des Richters auch mal Opfer.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das ist das Problem, wenn man ihr erlaubt zu klauen, dann klauen alle, und wir haben anarchie.SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(27 Nov 2017, 13:21)
wo kommen wir denn da hin, wenn jeder, der bedürftig ist, sich einfach nimmt was er will?! die soll sich lieber vergammelte möhren von der tafel holen...-
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Es ist trotzdem komplett schwachsinnig, eine alte Frau, von der keinerlei Gefahr für die Menschen ausgeht, wegen 70,- € einzusperren, während Gewaltkriminelle mit dicken Akten frei rumlaufen. Diese Diskrepanzen sind es, die dem Bürger das Vertrauen in die Justiz rauben, auch wenn die Oma im Knast die Ausnahme ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Hätte man ihr nicht ein Pfand oder maßvolle gemeinnützige Arbeit abverlangen können?Tom Bombadil hat geschrieben:(27 Nov 2017, 14:06)
Es ist trotzdem komplett schwachsinnig, eine alte Frau, von der keinerlei Gefahr für die Menschen ausgeht, wegen 70,- € einzusperren, während Gewaltkriminelle mit dicken Akten frei rumlaufen. Diese Diskrepanzen sind es, die dem Bürger das Vertrauen in die Justiz rauben, auch wenn die Oma im Knast die Ausnahme ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ich akzeptiere einiges im Strang. Aber alles hat seine Grenzen. Unbeteiligten irgendwie Gewalt zu wünschen geht zu weit
Andrij Melnyk nennt Rolf Mützenich den „widerlichsten deutschen Politiker“..wo Er Recht hat...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das liegt aber am Recht und nicht an der Justiz. Ein Beispiel: Haut dir jemand ohne Tötungsvorsatz ein Messer in den Rücken so ist das eine gefärliche Körperverletzung. Strafrahmen ist sechs Monate bis 10 Jahre. Bricht die selbe Person in deine Wohnung ein und klaut ein paar Wertgegenstände, haben wir einen besonders schweren Fall des Diebstahls. Strafrahmen drei Monate bis 10 Jahre. Hmm, ziemlich ähnlich der Strafrahmen, oder? Ich bin ziemlich überzeugt, die meisten Menschen würden das Messer im Rücken als schlimmer erachten. Rein rechtlich scheint es das kaum zu sein. Aber daran müßte die Politik was ändern, nicht die Justiz. Sonst landen wir bei Freisler und der Rechtsprechung nach dem gesunden Volksempfinden.Tom Bombadil hat geschrieben:(27 Nov 2017, 14:06)
Es ist trotzdem komplett schwachsinnig, eine alte Frau, von der keinerlei Gefahr für die Menschen ausgeht, wegen 70,- € einzusperren, während Gewaltkriminelle mit dicken Akten frei rumlaufen. Diese Diskrepanzen sind es, die dem Bürger das Vertrauen in die Justiz rauben, auch wenn die Oma im Knast die Ausnahme ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Hmmm ... klaut einer aber 16 Millionen, dann gibt es eine Bewährungsstrafe und eine GeldbußeDampflok94 hat geschrieben:(28 Nov 2017, 10:23)
Das liegt aber am Recht und nicht an der Justiz. Ein Beispiel: Haut dir jemand ohne Tötungsvorsatz ein Messer in den Rücken so ist das eine gefärliche Körperverletzung. Strafrahmen ist sechs Monate bis 10 Jahre. Bricht die selbe Person in deine Wohnung ein und klaut ein paar Wertgegenstände, haben wir einen besonders schweren Fall des Diebstahls. Strafrahmen drei Monate bis 10 Jahre. Hmm, ziemlich ähnlich der Strafrahmen, oder? Ich bin ziemlich überzeugt, die meisten Menschen würden das Messer im Rücken als schlimmer erachten. Rein rechtlich scheint es das kaum zu sein. Aber daran müßte die Politik was ändern, nicht die Justiz. Sonst landen wir bei Freisler und der Rechtsprechung nach dem gesunden Volksempfinden.
Und verursacht einer einen Schaden von 100 Milliarden, von denen der Steuerzahler mit 17 Milliarden geradestehen muß, dann wird das Verfahren eingestellt und ein Bußgeld von 15 000 Euro erhoben
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Die Kleinen hängt man...odiug hat geschrieben:(28 Nov 2017, 10:32)
Hmmm ... klaut einer aber 16 Millionen, dann gibt es eine Bewährungsstrafe und eine Geldbuße
Und verursacht einer einen Schaden von 100 Milliarden, von denen der Steuerzahler mit 17 Milliarden geradestehen muß, dann wird das Verfahren eingestellt und ein Bußgeld von 15 000 Euro erhoben
Ich nehme an, mit letzterem meinst Du Herrn Funke von der HRE. Tja, auch hier muß der Rechtsstaat nun mal eine Tat nachweisen. Konnte sie hier halt nicht. Jedenfalls nicht schnell genug.
Es gibt bei vielen großen Wirtschaftssrafverfahren ein Problem. Der Umfang ist riesig. Und so kommen häufig Straftäter per Deal relativ günstig davon. Einen Teil der Vorwürfe gestehen sie zu und der Rest fällt unter den Tisch. Die Alternative wäre ein jahrelanges Verfahren.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Naja, die Richter haben ja Spielraum. Wenn bei der gefährlichen KV der Täter zu 5 Jahren und der kleine Dieb zu 3 Monaten verknackt wird, dann ist die Relation gewahrt. Die bettelarme Oma erst zu einer horrenden Geldstrafe zu verurteilen und sie dann in den Knast zu schicken, ist selbst ohne Beachtung anderer Urteile hochgradig asozial und komplett sinnlos. Der Richter hätte lieber den Staat dazu verdonnern sollen, der Frau die Rente zu erhöhen, damit sie vernünftig leben kann. Vorausgesetzt sie konsumiert keine Drogen oder hat überhöhten Alkohol- und Tabakgenuss.Dampflok94 hat geschrieben:(28 Nov 2017, 10:23)
Aber daran müßte die Politik was ändern, nicht die Justiz.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das Problem ist der Rechtsstaat selbst in diesen Fällen, denn die Gesetze ahnden Wirtschaftskriminalität noch viel zu lax.Dampflok94 hat geschrieben:(28 Nov 2017, 10:51)
Die Kleinen hängt man...
Ich nehme an, mit letzterem meinst Du Herrn Funke von der HRE. Tja, auch hier muß der Rechtsstaat nun mal eine Tat nachweisen. Konnte sie hier halt nicht. Jedenfalls nicht schnell genug.
Es gibt bei vielen großen Wirtschaftssrafverfahren ein Problem. Der Umfang ist riesig. Und so kommen häufig Straftäter per Deal relativ günstig davon. Einen Teil der Vorwürfe gestehen sie zu und der Rest fällt unter den Tisch. Die Alternative wäre ein jahrelanges Verfahren.
Das ist ein Erbe der bürgerlichen Gesellschaft, in dem die Bürger die Gesetze zum Schutze ihrer Interessen formulierten.
Ein Großteil der heute noch geltenden Gesetze stammt in Deutschland aus dem 19ten Jahrhundert ... und wer damals als Bürger galt und wer eher nicht, das zieht sich bis heute durch unsre Gesetzgebung.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
So wie hier, oder?
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhal ... e12c8.html
Wer hat eine bessere Sozialprognose, die Schlecker Kinder oder dieses .........das zigfach vorbestraft ist und sogar während der Bewährung weiter vergewaltigt?
Mod
Ich hab es schon gesagt. Nochmal werde Ich nicht sagen. Auch wenn die Emotionen hochkochen ist auf die Wortwahl zu achten.
Nein ich hab für Vergewaltiger nichts übrig. Aber gewisse Dinge gehen einfach nicht im. Forum. Bitte versteht das
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Der Link endet im Nirwana.Boracay hat geschrieben:(28 Nov 2017, 12:46)
So wie hier, oder?
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhal ... e12c8.html
Wer hat eine bessere Sozialprognose, die Schlecker Kinder oder dieses das zigfach vorbestraft ist und sogar während der Bewährung weiter vergewaltigt?
Außerdem wäre es nett, wenn Du dich einen angemessenen Umgangstones bemüßigen könntest.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Was wäre denn eine angemessene Bezeichnung für Vergewaltiger? Netter Mensch, den man sich als Nachbarn seiner Tochter wünscht?Dampflok94 hat geschrieben:(29 Nov 2017, 07:34)
Der Link endet im Nirwana.
Außerdem wäre es nett, wenn Du dich einen angemessenen Umgangstones bemüßigen könntest. "Dreckiges Schwein" gehört nicht dazu.
Wie nennst du denn Kinderficker?
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)
„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Auch ein Kinderficker bleibt für mich ein Mensch. Ein Mensch, den ich nicht als nett bezeichnen würde und auch nicht unbedingt zum Nachbarn haben möchte. Aber ich weiß ja, wer bei solchen Typen nicht mindestens "Pimmel ab!" fordert, besser natürlich "Rübe ab!", ist ein rettungsloser Gutmensch.Billie Holiday hat geschrieben:(29 Nov 2017, 07:53)Was wäre denn eine angemessene Bezeichnung für Vergewaltiger? Netter Mensch, den man sich als Nachbarn seiner Tochter wünscht?
Wie nennst du denn Kinderficker?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Nicht gleich in Schnappatmung verfallen. Wer einen Kinderficker als dreckiges Schwein bezeichnet, muß nicht zwingend die Todesstrafe befürworten, meine Fresse.Dampflok94 hat geschrieben:(29 Nov 2017, 08:14)
Auch ein Kinderficker bleibt für mich ein Mensch. Ein Mensch, den ich nicht als nett bezeichnen würde und auch nicht unbedingt zum Nachbarn haben möchte. Aber ich weiß ja, wer bei solchen Typen nicht mindestens "Pimmel ab!" fordert, besser natürlich "Rübe ab!", ist ein rettungsloser Gutmensch.
Natürlich ist es noch ein Mensch.....gleichzeitig eine miese Drecksau.
Wenn die Empörung über eine Beschimpfung größer ist als die über eine Gewalttat, hier eine miese Vergewaltigung, muß die Frage erlaubt sein, was mit einigen Menschen nicht stimmt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
In diesem Fall wäre die Todesstrafe sicherlich eine angemessene Reaktion auf die bestialische Tat.Billie Holiday hat geschrieben:(29 Nov 2017, 09:11)
Nicht gleich in Schnappatmung verfallen. Wer einen Kinderficker als dreckiges Schwein bezeichnet, muß nicht zwingend die Todesstrafe befürworten, meine Fresse.
Was er aber bekommen hat ist: Überhaupt gar nichts. Kein Cent Strafe, keine Folgen, trotz zigfacher Vorstrafen keine Haft,....nichts. Und die Migrantenqlique applaudiert dazu.
Viel schlimmer ist der Richter. Das ist wirklich derjenige der kein Mensch ist.Wenn die Empörung über eine Beschimpfung größer ist als die über eine Gewalttat, hier eine miese Vergewaltigung, muß die Frage erlaubt sein, was mit einigen Menschen nicht stimmt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ich bin Gegnerin der Todesstrafe, behalte mir aber eine menschliche Reaktion vor, nämlich die Drecksau auch als solche zu bezeichnen.Boracay hat geschrieben:(29 Nov 2017, 10:08)
In diesem Fall wäre die Todesstrafe sicherlich eine angemessene Reaktion auf die bestialische Tat.
Was er aber bekommen hat ist: Überhaupt gar nichts. Kein Cent Strafe, keine Folgen, trotz zigfacher Vorstrafen keine Haft,....nichts. Und die Migrantenqlique applaudiert dazu.
Viel schlimmer ist der Richter. Das ist wirklich derjenige der kein Mensch ist.
Ich teile Deine Fassungslosigkeit über so manche Richter, denen der Schutz der Täter über alles geht und denen Opfer sowas von scheißegal sind.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Genau dieses "nicht stimmen" führte zu einer gesellschaftlichen Entwicklung, in der Kuscheljustiz-Urteile aus lauter Empathie mit dem Täter zur Norm geworden sind. Dass die Opfer auch Menschen sind, denen mit der Tat das Leben total versaut oder gar geraubt wurde, ist da zweitrangig. Ich halte das für einen pathologischen Glauben an "das Gute im Menschen".Billie Holiday hat geschrieben:(29 Nov 2017, 09:11)
Wenn die Empörung über eine Beschimpfung größer ist als die über eine Gewalttat, hier eine miese Vergewaltigung, muß die Frage erlaubt sein, was mit einigen Menschen nicht stimmt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Pass auf, gleich kommt jemand mit der Todesstrafenkeule angeschissen.Tom Bombadil hat geschrieben:(29 Nov 2017, 11:20)
Genau dieses "nicht stimmen" führte zu einer gesellschaftlichen Entwicklung, in der Kuscheljustiz-Urteile aus lauter Empathie mit dem Täter zur Norm geworden sind. Dass die Opfer auch Menschen sind, denen mit der Tat das Leben total versaut oder gar geraubt wurde, ist da zweitrangig. Ich halte das für einen pathologischen Glauben an "das Gute im Menschen".
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Mir wurden hier schon so viele Keulen übergezogen, für die hiesigen Marktradikalen bin ich linksextrem, für die moralischen Übermenschen hier bin ich rechtsextrem, was soll's, sowas stumpft nur noch ab. Dass ein Straftäter, der nur auf Bewährung auf freiem Fuß ist, nach einer Vergewaltigung nicht ins Gefängnis muss, ist jedenfalls mit nichts mehr zu rechtfertigen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Mein Atem ist völlig normal. Und um welche Gewalttat es geht, weiß ich noch immer nicht. Der Link geht immer noch ins Leere.Billie Holiday hat geschrieben:(29 Nov 2017, 09:11)
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Natürlich ist es noch ein Mensch.....gleichzeitig eine miese Drecksau.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ein Skandalurteil sondergleichen, die Justiz ist in diesem Land nicht mehr ernst zu nehmen sondern nur noch auszulachen.Tom Bombadil hat geschrieben:(29 Nov 2017, 11:28)Dass ein Straftäter, der nur auf Bewährung auf freiem Fuß ist, nach einer Vergewaltigung nicht ins Gefängnis muss, ist jedenfalls mit nichts mehr zu rechtfertigen.
Vor allem muss man sich auch über die Folgen im klaren sein:
=> Täter wissen nun: Die Chance ist hoch, dass eine Vergewaltigung gar nicht erst angezeigt wird und wenn muss man nur eine gute Geschichte auftischenJeder in der Familie hat mittlerweile vollstes Verständnis für Frauen, die Vergewaltigungen nicht zur Anzeige bringen. "Es ist die Hölle. Wir wurden absolut alleine gelassen."
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Der Ton macht die Musik.Billie Holiday hat geschrieben:(29 Nov 2017, 17:24)
So hat jeder andere Prioritäten. Die einen finden Gewalttaten widerlich, die anderen Unverständnis über milde „Urteile“.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Wo er recht hat, hat er recht.Adam Smith hat geschrieben:(29 Nov 2017, 20:38)
In Berlin hat ja ein 14-Jähriger einen Mann niedergestochen und dann ausgesagt, dass ihm ja eh nichts passieren wird.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Die Justiz muss sich wandeln. Wir haben Menschen geschenkt bekommen, die anders mit Gewalt sozialisiert wurden als das hier der Fall ist, weiterhin muss man verstehen, dass Krieg das Schlimmste im Menschen hervorholt, viele Neubürger haben auch ihr Leben lang nur Armut, Hunger, Überlebenskampf gekannt, sowas schüttelt man nicht so einfach ab. Da muss man erstens präventiv tätig werden und zweitens Fehlverhalten konsequent bestrafen, das betrifft natürlich auch "Einheimische" und nicht nur die Neubürger, gerade bei Gewaltstraftätern zeigt man imho viel zu viel Nachsicht und Milde. Wenn sich da nicht bald etwas ändert, wird es mit den Gewalttaten immer schlimmer werden, bis die Bürger anfangen, sich selber zu wehren, dann wird es ganz übel.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Nachdem die kölner Richter als Stümper enttarnt, und der Prozess um die zwei türkischstämmigen Raser, die eine Radfahrerin gekillt haben, zeigt sich einer der beiden "reuig" u. gesteht... Klar, weil er hofft, dass wie so oft milder geurteilt wird wenn mann gesteht, und dazu noch vorgibt Reue zu fühlen...
https://www.n-tv.de/panorama/Angeklagte ... 70006.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Zu den Aufgaben eines Gerichts gehört es zu bewerten, ob die gezeigte Reue glaubwürdig ist oder nicht. Und dieser Aufgabe wird das Gericht fraglos nachkommen.firlefanz11 hat geschrieben:(06 Dec 2017, 15:58)
Nachdem die kölner Richter als Stümper enttarnt, und der Prozess um die zwei türkischstämmigen Raser, die eine Radfahrerin gekillt haben, zeigt sich einer der beiden "reuig" u. gesteht... Klar, weil er hofft, dass wie so oft milder geurteilt wird wenn mann gesteht, und dazu noch vorgibt Reue zu fühlen...
https://www.n-tv.de/panorama/Angeklagte ... 70006.html
Und natürlich sind auch keine Richter als Stümper enttarnt worden. Ein Urteil wurde aufgehoben. Wie es jeden Tag dutzendfach in der Republik passiert. Das liegt dann an unterschiedlicher Rechtsauffassung. Und dann gilt halt Ober sticht Unter.
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