Wie will man ein empfinden eines Rauschzustandes vor Gericht bewerten??? Das ist doch vollkommen krank und bescheuert. Sowas ist strafverschärfend zu bewerten und nicht strafmildernd.SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:25)
der richter sprach ausdrücklich von einem "atypischen" rauschzustand! vielleicht hat er einen schlechten trip erwischt.
was is, wenn dir einer liquid extasy oder rohipnol in den drink schüttet und du baust auf dem heimweg einen unfall...-?!
Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Okay, es ist keine Frage, dass so etwas möglich ist.SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:51)
mir hat mal in moskau jemand was in den drink geschüttet und ich bin total durchgedreht. meine freunde haben ne halbe stunde gebraucht um mir zu erklären, dass ich auf nem trip sei und sie mich ins krankenhaus bringen werden. als die message bei mir angekommen war, gings mir gleich besser. das is was anderes als beim freiwilligen drogenmissbrauch. der konsument erwartet ja einen angenehmen rausch und hat das auch entsprechend niedriger dosiert. also einen schlechten trip zu erwischen is echt ned lustig...-
Die Frage ist jetzt natürlich, ob im hier diskutierten Fall die Umstände vergleichbar waren, und das scheint mir doch eher unwahrscheinlich.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
So ist es! Es geht nämlich nicht um einer Schwarzwälderkirsch Torte, auch nicht um Mon-Cherie, sondern um Vollrausch und der ist mit u.a. diesen beiden nicht zu erreichen ... => Da hat also was anderes stattgefunden!Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:46)
Na ja, jack000, bevor jemand von Schwarzwälder Kirschtorte so angeschlagen ist, dass er/sie dadurch im Straßenverkehr die zulässigen Promillegrenzen überschreitet, würde ich annehmen, dass sich diese Person bereits (mehrfach?) übergeben hätte. Scheint mit ähnlich wie bei Cognacbohnen oder "Mon Cherie".
Aber wenn Du Beispiele kennst, die anderes belegen, lasse ich mich wirklich gerne vom Gegenteil überzeugen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
wenn man als drogenabhängiger auf stoff von der straße angewiesen ist, passiert das auch hin und wieder. der stoff is unterschiedlich stark dosiert und gestreckt UND als streckmittel sind vielleicht stoffe dabei, die man schlecht verträgt...Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:55)
Okay, es ist keine Frage, dass so etwas möglich ist.
Die Frage ist jetzt natürlich, ob im hier diskutierten Fall die Umstände vergleichbar waren, und das scheint mir doch eher unwahrscheinlich.
einem kumpel von mir, bodybuilder mit 120 kg ohne fett, wurde mal in thailand irgendwas in den drink getan. der hat die bar, das restaurant und die disco fein säuberlich in hübsche, gleichmäßige zahnstocher zerlegt und sich und die bullen ned unerheblich verletzt. die bullen haben 8 mann gebraucht, um ihm handschellen anzulegen und das muss man diesen kleinen, süßen asiatischen männlein hoch anrechnen. dass seine freundin alles gefilmt hat, mag die bullen motiviert haben keine zu drastischen mittel einzusetzen... der kann heute noch ned drüber lachen...-
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ok, das fällt dann für mich aber einfach unter tough shit. Muss sich nicht straferhärtend, sollte sich aber ganz sicher nicht strafmildernd auswirken.SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(23 Mar 2018, 21:15)
wenn man als drogenabhängiger auf stoff von der straße angewiesen ist, passiert das auch hin und wieder. der stoff is unterschiedlich stark dosiert und gestreckt UND als streckmittel sind vielleicht stoffe dabei, die man schlecht verträgt...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ja, klar, der Täter hat sich 'nen Schuß gesetzt oder sonstwie Drogen beigebracht. Das geschah durch eine selbstbestimmte, voll rechtsfähige Person. Ein solcher Straftäter gehört meiner Ansicht nach zuallererst weggesperrt und erst DANACH (oder meinetwegen im Rahmen des Strafvollzugs) wegen seiner/ihrer Abhängigkeit behandelt.jack000 hat geschrieben:(23 Mar 2018, 21:08)
So ist es! Es geht nämlich nicht um einer Schwarzwälderkirsch Torte, auch nicht um Mon-Cherie, sondern um Vollrausch und der ist mit u.a. diesen beiden nicht zu erreichen ... => Da hat also was anderes stattgefunden!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Genau das ist der Punkt!Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 21:20)der Täter hat sich 'nen Schuß gesetzt oder sonstwie Drogen beigebracht. Das geschah durch eine selbstbestimmte, voll rechtsfähige Person.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Der Typ ist ein Rätsel.Adam Smith hat geschrieben:(23 Mar 2018, 21:29)
https://www.bild.de/news/ausland/peter- ... .bild.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Stimmt, Adam.
Hat nur wenig mit der aktuellen Diskussion in diesem Strang zu tun.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
der typ is halt exzentrisch... hab schon ähnlich verrückte sachen erlebt...-
hab mal von einem zeitgenössischen typ gehört, dass sein privatsekretär ihn während des aktes mit seiner frisch angetrauten peitschen musste, damit er seine erektion behält und er seinen stammhalter zeugen konnte. und das is noch harmlos...-
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Als Nebenthema hatte ich noch auf die Überlastung der Justiz hingewiesen. Darin scheint mir eine systemische Schwäche zu liegen. Vielleicht unvermeidlich bei solchen Straftaten mit Mord un d Totschlag. Aber das kann man auch bei ganz gewöhnlichen Straftaten mit klarer Beweislage beobachten. Ich weiß von einem Versicherungsbetrug, der nun schon seit 5 Jahren verhandelt wird. Schaden um die 40 k€... Verfahrenskosten...?Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:16)
Ja, H2O, auch ich hoffe und nehme an, dass die Staatsanwaltschaft in Revision geht. Der freigesprochene Totschläger wohl eher nicht. Anderenfalls wäre mein Vertrauen in unser Rechtssystem ... nun ja, zumindest "leicht erschüttert".
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 15:10)
UN-BE-GREIF-LICH!
Da versetzt sich jemand selbst in einen Rauschzustand, sticht dann mit einer Geflügelschere 25 mal auf seine Mutter und 20 mal auf seine Großmutter ein, wodurch die Mutter stirbt, die Oma schwer verletzt wird, und das Urteil lautet:
FREISPRUCH!
Geht's noch?
Ammianus hat geschrieben:(23 Mar 2018, 15:15)
Das ist eine der ganz ganz wenigen Sachen die ich beim DDR-Strafrecht besser fand. Rausch war nicht strafmildernd. Mich erschüttert das immer wieder. Da ballert sich jemand gnadenlos zu - egal mit was, meist ist es eh Alkohlol - steigt in sein Auto und fährt einfach mal so einen Menschen tot, der vielleicht noch sein ganzes Leben vor sich hätte. Aber er war halt besoffen, bekommt Bewährung und irgenwann in nicht allzu ferner Zeit auch seinen Führerschein wieder.
Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 15:21)
Ich hätte kein Problem damit, Rausch sogar als strafverschärfend zu bewerten.
Ich diskutierte das gerade mit meinen Kollegen. Man nehme sich eine Waffe, bringe außerhalb der eigenen 4 Wände jemanden um, begebe sich dann nach Hause, betrinke sich bis an den Rand der Besinnungslosigkeit und warte auf das Eintreffen der Polizei. Soll mal einer beweisen, dass der Mörder zur Tatzeit NICHT besoffen und damit "schuldunfähig" war.
Maßregelvollzug endet in solchen Fällen meist in einer erstaunlich längeren Zeit hinter Gittern.
Im Übrigen ist ein Strafverfahren wegen Vollrauschs nach 323a StGB zu erwarten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Klasse!DerExperte hat geschrieben:(25 Mar 2018, 16:58)
Maßregelvollzug endet in solchen Fällen meist in einer erstaunlich längeren Zeit hinter Gittern.
Im Übrigen ist ein Strafverfahren wegen Vollrauschs nach 323a StGB zu erwarten.
Als "Suchtkranker" 2 Jahre Maßregelvollzug.
Nach bereits erfolgtem Freispruch in der Hauptsache (unter neuer Anklage?) maximal 5 Jahre für dieses vollendete und versuchte Tötungsdelikt ...
Das kann man natürlich für richtig halten, muss es aber ganz gewiss nicht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ich kann dieses meckrige Gesülze in diesem Strang echt nicht ertragen. Die Strafmaße haben einen Zweck. Vielleicht hilft diese Lektüre:
https://imageservice.azureedge.net/api/ ... &width=180
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Die Strafmasse unterscheiden sich von Land zu Land erheblich. Von der Steinigung bei Ehebruch bis hin zum Hand abhacken bei Diebstahl.DerExperte hat geschrieben:(26 Mar 2018, 22:16)
Ich kann dieses meckrige Gesülze in diesem Strang echt nicht ertragen. Die Strafmaße haben einen Zweck. Vielleicht hilft diese Lektüre:
https://imageservice.azureedge.net/api/ ... &width=180
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Dein Büchlein lesen und alle folgen deinen Anweisungen ... DU findest das gut und andere halt nicht ...DerExperte hat geschrieben:(26 Mar 2018, 22:16)
Ich kann dieses meckrige Gesülze in diesem Strang echt nicht ertragen. Die Strafmaße haben einen Zweck. Vielleicht hilft diese Lektüre:
https://imageservice.azureedge.net/api/ ... &width=180
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Der Vorteil ist, dass wenn man das Buch gelesen hat, auch fachlich mitreden kann. Irgendwas im Internet in die Tasten hauen kann jeder. Man kann nicht erwarten ernst genommen zu werden, wenn einem offenkundig einfachste Grundlagen des Bereichs fehlen, den man beurteilen will.jack000 hat geschrieben:(26 Mar 2018, 22:50)
Dein Büchlein lesen und alle folgen deinen Anweisungen ... DU findest das gut und andere halt nicht ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Wie bereits geschrieben gibt es Länder in denen es vollkommen andere Strafen gibt und die jetzt auch von sich behaupten, dass ihre Strafen göttlich wären. Es wäre schön, wenn du selber das mal konkret begründen könntest.DerExperte hat geschrieben:(26 Mar 2018, 22:55)
Der Vorteil ist, dass wenn man das Buch gelesen hat, auch fachlich mitreden kann. Irgendwas im Internet in die Tasten hauen kann jeder. Man kann nicht erwarten ernst genommen zu werden, wenn einem offenkundig einfachste Grundlagen des Bereichs fehlen, den man beurteilen will.
Das ist Kapitalismus:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Quellen und deren Angaben sind sinnvoller als Lektüre die man nur selbst gelesen hat ... (So sind diese für alle hier Lesenden einsehbar)DerExperte hat geschrieben:(26 Mar 2018, 22:55)
Der Vorteil ist, dass wenn man das Buch gelesen hat, auch fachlich mitreden kann. Irgendwas im Internet in die Tasten hauen kann jeder. Man kann nicht erwarten ernst genommen zu werden, wenn einem offenkundig einfachste Grundlagen des Bereichs fehlen, den man beurteilen will.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Der Unterschied ist, dass diese Länder kein Maßstab für eine demokratische Gesellschaft sein können. Die Rechtsentwicklung ist da in Deutschland halt deutlich fortgeschrittener.Adam Smith hat geschrieben:(26 Mar 2018, 23:01)
Wie bereits geschrieben gibt es Länder in denen es vollkommen andere Strafen gibt und die jetzt auch von sich behaupten, dass ihre Strafen göttlich wären. Es wäre schön, wenn du selber das mal konkret begründen könntest.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Dann nehmen wir die USA.DerExperte hat geschrieben:(26 Mar 2018, 23:08)
Der Unterschied ist, dass diese Länder kein Maßstab für eine demokratische Gesellschaft sein können. Die Rechtsentwicklung ist da in Deutschland halt deutlich fortgeschrittener.
Zitat Anfang:
Im Strafrecht der USA bezeichnen three-strikes laws Bestimmungen, wonach gegen einen Straftäter, der bereits zweimal wegen eines Verbrechens (felony) verurteilt worden war, bei einer weiteren Verurteilung automatisch und zwingend eine lebenslange Haftstrafe verhängt wird. Eine vorzeitige Entlassung bei guter Führung im Gefängnis ist meistens erst nach 25 Jahren möglich
Zitat Ende.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Three_strikes
Und findest du das richtig?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Three strikes hat sich nachweislich als nicht wirksam und sinnvoll in Deutschland erwiesen, daher zitiere ich mal aus dem Wiki-Artikel: Das Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung von 1934 fügte folgende Regelung als § 20a ins StGB ein:Adam Smith hat geschrieben:(26 Mar 2018, 23:15)
Dann nehmen wir die USA.
Zitat Anfang:
Im Strafrecht der USA bezeichnen three-strikes laws Bestimmungen, wonach gegen einen Straftäter, der bereits zweimal wegen eines Verbrechens (felony) verurteilt worden war, bei einer weiteren Verurteilung automatisch und zwingend eine lebenslange Haftstrafe verhängt wird. Eine vorzeitige Entlassung bei guter Führung im Gefängnis ist meistens erst nach 25 Jahren möglich
Zitat Ende.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Three_strikes
Und findest du das richtig?
(1) Hat jemand, der schon zweimal rechtskräftig verurteilt worden ist, durch eine neue vorsätzliche Tat eine Freiheitsstrafe verwirkt und ergibt die Gesamtwürdigung der Taten, daß er ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist, so ist, soweit die neue Tat nicht mit schwererer Strafe bedroht ist, auf Zuchthaus bis zu fünf Jahren und, wenn die neue Tat auch ohne diese Strafschärfung ein Verbrechen wäre, auf Zuchthaus bis zu fünfzehn Jahren zu erkennen. Die Strafschärfung setzt voraus, daß die beiden früheren Verurteilungen wegen eines Verbrechens oder vorsätzlichen Vergehens ergangen sind und in jeder von ihnen auf Todesstrafe, Zuchthaus oder Gefängnis von mindestens sechs Monaten erkannt worden ist.
(2) Hat jemand mindestens drei vorsätzliche Taten begangen und ergibt die Gesamtwürdigung der Taten, daß er ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist, so kann das Gericht bei jeder abzuurteilenden Einzeltat die Strafe ebenso verschärfen, auch wenn die übrigen im Abs. 1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
(3) Eine frühere Verurteilung kommt nicht in Betracht, wenn zwischen dem Eintritt ihrer Rechtskraft und der folgenden Tat mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Eine frühere Tat, die noch nicht rechtskräftig abgeurteilt ist, kommt nicht in Betracht, wenn zwischen ihr und der folgenden Tat mehr als fünf Jahre verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in der der Täter eine Freiheitsstrafe verbüßt oder auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt wird.
(4) Eine ausländische Verurteilung steht einer inländischen gleich, wenn die geahndete Tat auch nach deutschem Recht ein Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen wäre.
Im Rahmen der Großen Strafrechtsreform wurde diese Regelung 1970 wieder abgeschafft, weil sie sich nicht als sinnvoll erwiesen hat. Darüber hinaus sprechen grundsätzliche Bedenken dagegen, weil die persönliche Schuld hier als wesentliches Element der Strafzumessung quasi völlig außer Betrachtung fällt und stattdessen Tätertypen ("Gewohnheitsverbrecher") gebildet werden. Three strikes ist systemfremd.
Zu Gewalttaten: Höhere Strafen schrecken hier schon deshalb nicht ab, weil es sich eh um Affekthandlungen handelt - die Erhöhung des Strafrahmens verändert also die Zahl der Delikte kaum.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Und wieso funktioniert das in Singapur?DerExperte hat geschrieben:(26 Mar 2018, 23:33)Zu Gewalttaten: Höhere Strafen schrecken hier schon deshalb nicht ab, weil es sich eh um Affekthandlungen handelt - die Erhöhung des Strafrahmens verändert also die Zahl der Delikte kaum.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Singapur ist keine Demokratie und somit ist deine Vergleich wie immer hinkend. Den kannst du noch 10000 Mal anbingen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Eine Demokratie nach deutschem Muster sicher nicht; eher eine Art Einparteienherrschaft. Aber allgemeine Wahlen gibt es. Und in dem geopolitischen Umfeld dort müssen die Staatsgrenzen geschützt werden, auch gegen Bürger aus der weltgrößten Demokratie Indien, weil ansonsten dieser Staat von seinen Nachbarn überrannt werden würde. Da gibt es eine ausgefeilte Einwanderungspolitik, die das Verhältnis der Völkerschaften stabil hält.Alexyessin hat geschrieben:(27 Mar 2018, 09:08)
Singapur ist keine Demokratie und somit ist deine Vergleich wie immer hinkend. Den kannst du noch 10000 Mal anbingen.
Im Korruptionsindex von 2016 steht Singapur an der 7. Stelle vor Deutschland auf Platz 10. Solche Dinge sollte man auch immer im Blick haben. Die weltgrößte Demokratie Indien steht auf Platz 79.
Chaoten haben es dort sicher weitaus schwerer als in Deutschland.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das spielt für den Vergleich keine Rolle, entscheidend ist das Ergebnis.Alexyessin hat geschrieben:(27 Mar 2018, 09:08)
Singapur ist keine Demokratie und somit ist deine Vergleich wie immer hinkend. Den kannst du noch 10000 Mal anbingen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Und somit schauts dann mit der Rechtsstaatlichkeit schon ganz anders aus.H2O hat geschrieben:(27 Mar 2018, 09:22)
Eine Demokratie nach deutschem Muster sicher nicht; eher eine Art Einparteienherrschaft..
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Wie Stalin? Der Zeck heiligt die Mittel? Da hast du einen ganz gefährlichen Gedankengang Jack.jack000 hat geschrieben:(27 Mar 2018, 09:34)
Das spielt für den Vergleich keine Rolle, entscheidend ist das Ergebnis.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
So ganz daneben scheint das dort mit den Bürgerrechten aber auch nicht zu sein. Da rennt niemand mit gesträubten Haaren weg. Im Gegenteil. Und geringe Korruption; kann man doch nicht oft genug erwähnen.Alexyessin hat geschrieben:(27 Mar 2018, 09:39)
Und somit schauts dann mit der Rechtsstaatlichkeit schon ganz anders aus.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ohje, wie Stalin; oder doch Pol Pot... und das seit über 50 Jahren? Mit Bevölkerungswachstum gemäß wiki von 2 Mio 1965 bis 5 Mio 2016: Da müssen diese Blutsauger ja wohl doch etwas falsch gemacht haben!Alexyessin hat geschrieben:(27 Mar 2018, 09:39)
Wie Stalin? Der Zeck heiligt die Mittel? Da hast du einen ganz gefährlichen Gedankengang Jack.
So sieht wiki das:
- Im Demokratieindex 2016 belegte Singapur Platz 70 von 167 Ländern und gilt damit als eine „fehlerhafte Demokratie“.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Die Menschen fliehen nicht aus Singapur.
Zitat Anfang.
Der südostasiatische Stadtstaat Singapur ist nur etwas für ganz Reiche Einwanderer. Wer die Staatsbürgerschaft kaufen möchte, muss mindestens 2,5 Millionen Singapur Dollar (entspricht 1,5 Millionen Euro) im Land investieren. Zudem muss die Firma des Investors jährlich mindestens 50 Million Singapur Dollar (32 Millionen Euro) an Umsatz generieren. Erst nach
https://www.auswandern-handbuch.de/7-la ... ufen-kann/
Die möchten unbedingt dort leben.
Zitat Anfang.
Der südostasiatische Stadtstaat Singapur ist nur etwas für ganz Reiche Einwanderer. Wer die Staatsbürgerschaft kaufen möchte, muss mindestens 2,5 Millionen Singapur Dollar (entspricht 1,5 Millionen Euro) im Land investieren. Zudem muss die Firma des Investors jährlich mindestens 50 Million Singapur Dollar (32 Millionen Euro) an Umsatz generieren. Erst nach
https://www.auswandern-handbuch.de/7-la ... ufen-kann/
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Diese Darstellung erweckt den Eindruck, daß nur einwandern kann, wer ein Vermögen mit sich bringt. Dabei geht es ausschließlich darum, daß man in Singapur mit viel Geld ansonsten umstandslos die Staatsbürgerschaft erwerben kann. Gewöhnliche Sterbliche müssen die Ochsentour durchlaufen, daß sie einer auskömmlichen Erwerbstätigkeit nachgehen, etliche Jahre dort gelebt und gearbeitet haben, Englische Sprachkenntnisse nachweisen und eine Art Staatsbürgerkunde genossen haben. Außerdem darf das "Kontingent" seiner Völkerschaft nicht ausgeschöpft sein. Aber dann kommt er erst gar nicht nach Singapur hinein.Adam Smith hat geschrieben:(27 Mar 2018, 10:09)
Die Menschen fliehen nicht aus Singapur.
Zitat Anfang.
Der südostasiatische Stadtstaat Singapur ist nur etwas für ganz Reiche Einwanderer. Wer die Staatsbürgerschaft kaufen möchte, muss mindestens 2,5 Millionen Singapur Dollar (entspricht 1,5 Millionen Euro) im Land investieren. Zudem muss die Firma des Investors jährlich mindestens 50 Million Singapur Dollar (32 Millionen Euro) an Umsatz generieren. Erst nach
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Die möchten unbedingt dort leben.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Die Regierung in Singapur ist eher nicht vergleichbar mit Stalin und für Law and Order braucht man kein Einparteiensystem sondern kann auch so beschlossen werden.Alexyessin hat geschrieben:(27 Mar 2018, 09:39)
Wie Stalin? Der Zeck heiligt die Mittel? Da hast du einen ganz gefährlichen Gedankengang Jack.
Das die Einwohner Singapurs unglücklich sind war jetzt nicht so mein Eindruck.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Man kann auch normal dort hin kommen und arbeiten. Der Unterschied zu Deutschland ist nur, dass keine Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme und Kriminalitätsstatistik stattfinden kann, da man zuerst den Job braucht (Arbeitgeber haftet für den Beschäftigten) und wer kriminell wird sitzt entweder sofort im Gefängnis oder fliegt raus.Adam Smith hat geschrieben:(27 Mar 2018, 10:09)
Die Menschen fliehen nicht aus Singapur.
Zitat Anfang.
Der südostasiatische Stadtstaat Singapur ist nur etwas für ganz Reiche Einwanderer. Wer die Staatsbürgerschaft kaufen möchte, muss mindestens 2,5 Millionen Singapur Dollar (entspricht 1,5 Millionen Euro) im Land investieren. Zudem muss die Firma des Investors jährlich mindestens 50 Million Singapur Dollar (32 Millionen Euro) an Umsatz generieren. Erst nach
https://www.auswandern-handbuch.de/7-la ... ufen-kann/
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=> Idealer Sollzustand!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
In einem Law&Order Ein Parteienstaat ...............H2O hat geschrieben:(27 Mar 2018, 09:44)
So ganz daneben scheint das dort mit den Bürgerrechten aber auch nicht zu sein. Da rennt niemand mit gesträubten Haaren weg. Im Gegenteil. Und geringe Korruption; kann man doch nicht oft genug erwähnen.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Dazu gibt es im Forum Asien einen Thread, besser wir reden da weiter.H2O hat geschrieben:(27 Mar 2018, 10:01)
Ohje, wie Stalin; oder doch Pol Pot... und das seit über 50 Jahren? Mit Bevölkerungswachstum gemäß wiki von 2 Mio 1965 bis 5 Mio 2016: Da müssen diese Blutsauger ja wohl doch etwas falsch gemacht haben!
So sieht wiki das:
- Im Demokratieindex 2016 belegte Singapur Platz 70 von 167 Ländern und gilt damit als eine „fehlerhafte Demokratie“.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ich habe nicht die Regierung Singapurs mit Stalin verglichen sondern deine Aussage in diesen Kontext gesetzt.jack000 hat geschrieben:(27 Mar 2018, 11:19)
Die Regierung in Singapur ist eher nicht vergleichbar mit Stalin
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Gibt es in Singapur keine rechsstaatlichen Verfahren?Alexyessin hat geschrieben:(27 Mar 2018, 09:39)
Und somit schauts dann mit der Rechtsstaatlichkeit schon ganz anders aus.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Nach Singapurischen Ein-Parteien-Recht Kannst ja aussuchen, ob das deine Begrifflichkeit von Rechtsstaatlichkeit wirklich deckt.Tom Bombadil hat geschrieben:(27 Mar 2018, 16:31)
Gibt es in Singapur keine rechsstaatlichen Verfahren?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Bei politischen Verfahren könnte ich mir vorstellen, dass die parteilich ablaufen.Tom Bombadil hat geschrieben:(27 Mar 2018, 16:31)
Gibt es in Singapur keine rechsstaatlichen Verfahren?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
https://www.stern.de/panorama/weltgesch ... 18040.htmlFrau auf offener Straße mit Säure übergossen - mutmaßlicher Täter auf freiem Fuß
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Fehlender Haftgrund....Teeernte hat geschrieben:(28 Mar 2018, 20:51)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
der versuch is strafbar. im rückständigen bayern werden solche spinner auch mal ohne haftgrund als therapeutische maßnahme in haft genommen. außer sie haben einen guten anwalt. aber ohne handy dürfen sie ned telefonieren...-
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Inwiefern unterscheidet sich ein Gerichtsverfahren in Singapur von dem zB. in Deutschland, welche Aspekte genügen nicht dem Rechtsstaat?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Frau mit Säure beschüttet, sofort wieder auf freien Fuß:
=> Aha, eine Frau mit Säure überschütten und es liegen keine Haftgründe vor ...
Vor allem wenn man diesen Scheiß von "Es gab einen Streit" liest kann einem nur noch schlecht werden!
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/m ... 00340.htmlKurz nach der Tat nahmen die Beamten einen 51-Jährigen fest. Bei seiner Vernehmung legte der Mindener ein Geständnis ab. Er gab an, mit dem Opfer befreundet zu sein. Nach einem Streit vor seiner Wohnung sei er der Frau mit dem Fahrrad gefolgt und habe die ätzende Flüssigkeit in ihre Richtung geschüttet. Die Polizei machte keine Angaben dazu, worum es in dem Streit ging.
Der mutmaßliche Angreifer soll die Frau aus Minden im Gesicht und am Hals mit der Flüssigkeit getroffen haben. Ermittler stellten die Flasche sicher, die der Täter vermutlich benutzt hatte. Ob es sich bei der Flüssigkeit um Salzsäure handelte, stehe noch nicht fest, hieß es von der Polizei. Sie ermittelt jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung.
Angehörige des Mannes kündigten an, den 51-Jährigen in einer Psychiatrie unterzubringen zu wollen. Wegen fehlender Haftgründe ist der Mann wieder auf freiem Fuß.
=> Aha, eine Frau mit Säure überschütten und es liegen keine Haftgründe vor ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Bei politischen Prozessen dürfte es hier Probleme geben. Das sollte Personen klar sein die hier unbedingt leben möchten. Und das möchten ja viele.Tom Bombadil hat geschrieben:(29 Mar 2018, 09:40)
Inwiefern unterscheidet sich ein Gerichtsverfahren in Singapur von dem zB. in Deutschland, welche Aspekte genügen nicht dem Rechtsstaat?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Zu dem Thema "Singapur" gibt es einen neuen Strang im Außenpolitkforum:Tom Bombadil hat geschrieben:(29 Mar 2018, 09:40)
Inwiefern unterscheidet sich ein Gerichtsverfahren in Singapur von dem zB. in Deutschland, welche Aspekte genügen nicht dem Rechtsstaat?
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=9&t=65731
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