2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

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ToughDaddy
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von ToughDaddy »

Thomas I hat geschrieben:
...ja und? Wenn die das Geld haben oder Anwälte finden die für lau arbeiten können die auch drei, vier oder nochmehr Anwälte pro Angeklagten verpflichten.
Du weißt doch, dass für lau nicht geht.


@adal

Es bringt auch nichts, wenn Du es nochmals wiederholst, dass ein Anwalt für lau arbeitet.
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Thomas I
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Thomas I »

ToughDaddy hat geschrieben:
Du weißt doch, dass für lau nicht geht.
Theorie und Praxis. Diese Gruppe wäre nicht die erste "Bande" in der Art die auch Anwälte unter ihren Mitgliedern hat...
Ansonsten hat auch ein Anwalt noch einen gewisse Gestaltungsspielraum bei der Rechnung. Man kann einfach eine Reihe von Dingen die man im Zusammenhang mit einem Verfahren gemacht hat vergessen bei der Rechnungserstellung.
Und letztendlich ist man auch als Anwalt nicht gezwungen irgendwelche Schritte zu unternehmen damit eine gestellte Rechnung auch bezahlt wird.
adal
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von adal »

ToughDaddy hat geschrieben:
Du weißt doch, dass für lau nicht geht.


@adal

Es bringt auch nichts, wenn Du es nochmals wiederholst, dass ein Anwalt für lau arbeitet.
Ich habe es noch nicht wiederholt, aber jetzt: :mrgreen:

§ 49b BRAO
Vergütung

(1) Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlass von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags.
...
Zuletzt geändert von adal am So 7. Mär 2010, 00:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von ToughDaddy »

adal hat geschrieben: Ich habe es noch nicht wiederholt, aber jetzt: :mrgreen:

§ 49b BRAO
Vergütung

(1) Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlass von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags.
...
Das RVG steht über der BRAO. Sollte Dir vielleicht auch bekannt sein.
Und dort steht genau in welchen Fällen eine Senkung möglich ist. Hatte ich auch schon verlinkt. Mithin kann man diesen Punkt in der BRAO lediglich als weitere Grenze definieren.


@ThomasI

Naja dann. Dann brauchen wir uns doch über Vorschriften nie wieder unterhalten. :hat:
Falls es so ist, kann man nur hoffen, dass es ein anderer RA mitbekommt. Dann gibts großen Ärger.
Zuletzt geändert von ToughDaddy am So 7. Mär 2010, 01:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Thomas I
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Thomas I »

ToughDaddy hat geschrieben: @ThomasI

Naja dann. Dann brauchen wir uns doch über Vorschriften nie wieder unterhalten. :hat:
Falls es so ist, kann man nur hoffen, dass es ein anderer RA mitbekommt. Dann gibts großen Ärger.
Nun ja, dass es die Angeklagten mit Vorschriften nicht so haben beweist wohl schon die Tatsache, dass sie ein derartiges Verfahren am Halse haben...
...und unter Anwälten gibt es da auch genug die diesbezüglich wnderbar zu ihren Mandanten passen. Ich sage nur Gravenreuth....
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Tantris »

jack hat geschrieben:
Nein, die Zahl der Anwälte wurde angesprochen. Es ist allerdings immer noch nicht klar, wer diese Anwälte bezahlt denn wie TD bereits beschrieben hat, bekommt man als Mittelloser nur 1 Pflichtanwalt und nicht 2 Wahlanwälte.
und solange man es nicht weiss, kann man schon mal wilde behauptungen aufstellen. Ist zwar dumm und sinnlos, macht aber spass?
Das die Angeklagten asoziale Kriminelle sind bestreitet hier doch niemand ...
[/quote]
Wenn das nichtmal die anwaelte bestreiten, sollte sie niemand bezahlen.
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von ToughDaddy »

Thomas I hat geschrieben:
Nun ja, dass es die Angeklagten mit Vorschriften nicht so haben beweist wohl schon die Tatsache, dass sie ein derartiges Verfahren am Halse haben...
...und unter Anwälten gibt es da auch genug die diesbezüglich wnderbar zu ihren Mandanten passen. Ich sage nur Gravenreuth....
Muss man aber wirklich hier davon ausgehen? Ich gehe eher davon aus, dass die Angeklagten genug Geld haben.
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Thomas I
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Thomas I »

ToughDaddy hat geschrieben:
Muss man aber wirklich hier davon ausgehen? Ich gehe eher davon aus, dass die Angeklagten genug Geld haben.
Ich gehe von einer netten Mischung aus beiden Faktoren aus.
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von jack000 »

Beate toppt das Ganze:
Beate Zschäpes Anwälte und ihre vielen Anträge
Am dritten Tag tritt der NSU-Prozess auf der Stelle: Die Verteidiger haben das Gericht mit einer Flut von Anträgen überschüttet. Bundesanwalt Diemer wendet sich gegen die geforderte Aufzeichnung.
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... raege.html

3 Anwälte für eine asoziale Kriminelle. Über das Verhalten will ich hier nicht mal näher eingehen, denn das ist hier nicht das Thema.

Das Thema hier ist: Wer bezahlt die eigentlich?
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Tantris »

jack000 » Mi 15. Mai 2013, 20:00 hat geschrieben:Beate toppt das Ganze:

http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... raege.html

3 Anwälte für eine asoziale Kriminelle. Über das Verhalten will ich hier nicht mal näher eingehen, denn das ist hier nicht das Thema.

Das Thema hier ist: Wer bezahlt die eigentlich?
Die staatskasse, aber nicht besonders gut und auch nur einen.

Die anderen zwei arbeiten kostenlos. Mind. ein jahr medienpräsenz sind eine sehr gute investition für einen anwalt.

Wenn du lieber in einer welt leben würdest, in dem die grundrechte nicht für alle gelten, was hast du dann eigentlich gegen die zschäpe?
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von jack000 »

Tantris » Mi 15. Mai 2013, 20:49 hat geschrieben: Die anderen zwei arbeiten kostenlos.
Quelle?
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Tantris »

jack000 » Mi 15. Mai 2013, 21:00 hat geschrieben: Quelle?
Zschäpe hat dagegen derzeit nur einen Pflichtverteidiger, den Kölner Wolfgang Heer.
(...)
Derzeit arbeiten die Anwälte Wolfgang Stahl und Anja Sturm als unbezahlte Wahlverteidiger mit.

http://www.taz.de/!104661/

Das war allerdings Nov. 2012. In den medien werden alle drei meist als "pflichtverteidiger" bezeichnet. Ich hab aber nichts gefunden, dass die als solche bestallt worden wären.





Ich bitte auch um die beantwortung meiner fragen! Was hast du gegen zschäpe, wenn du doch, wie sie, der meinung bist, grundrechte sollten nicht für alle gelten?
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von jack000 »

Tantris » Mi 15. Mai 2013, 21:14 hat geschrieben:
Zschäpe hat dagegen derzeit nur einen Pflichtverteidiger, den Kölner Wolfgang Heer.
(...)
Derzeit arbeiten die Anwälte Wolfgang Stahl und Anja Sturm als unbezahlte Wahlverteidiger mit.

http://www.taz.de/!104661/

Das war allerdings Nov. 2012. In den medien werden alle drei meist als "pflichtverteidiger" bezeichnet. Ich hab aber nichts gefunden, dass die als solche bestallt worden wären.
Also hast du (wie so üblich) keine Quelle.
Was hast du gegen zschäpe,
Ich habe generell etwas gegen asoziale Kriminelle.
wenn du doch ... der meinung bist, grundrechte sollten nicht für alle gelten?
3 Anwälte sind ein Grundrecht?
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von ToughDaddy »

Geht man rein vom Wortlaut der §§ 140ff StPO aus, gibt es nur einen Pflichtverteidiger.
Hier wird aber auf §§ 137 StPO auch bei der Pflichtverteidigung zurückgegriffen, dass man also bis zu drei Verteidiger haben kann, wobei das Gericht darüber entscheidet, wieviele Pflichtverteidiger notwendig sind.
http://books.google.de/books?id=uzsk6HJ ... er&f=false

Unbezahlt darf man als RA bei gerichtlichen Verfahren nicht arbeiten.
Es gibt lediglich die Möglichkeit bei Rechtsdienstleistungen:
http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/

Dies erklärt auch die ganzen Angebote im Internet usw.
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von jack000 »

Zschäpe legt nochmal nach:
Im NSU-Prozess wird Zschäpe bereits von vier Pflichtverteidigern vertreten. Mit dreien von ihnen, Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm, hat sie sich allerdings schon vor mehreren Monaten überworfen. Im vergangenen Sommer hatte ihr das Gericht zusätzlich den Münchner Rechtsanwalt Mathias Grasel zur Seite gestellt.

Zschäpe hatte zuletzt beantragt, auch dessen Kanzleikollegen Hermann Borchert als Pflichtverteidiger zu bestellen. Das lehnte das Gericht mit der Begründung ab, "die vier bereits bestellten Pflichtverteidiger reichen für eine sachgerechte Verteidigung der Angeklagten aus". Auf eigene Kosten könnte Zschäpe Borchert als fünften Verteidiger aber noch engagieren.
http://www.n-tv.de/politik/Gericht-lehn ... 36341.html

4 Anwälte auf Staatskosten reichen also aus ... Gut das es da offensichtlich eine Obergrenze gibt :rolleyes:
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Quatschki
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Quatschki »

Eben.
Die Frau Zschäpe hat auch jede Menge Anwälte.
Wenn der NSU-Prozeß mal zu einem Urteil kommt, werden auf einen Schlag 50 Leute arbeitslos, die seit Jahren davon Leben, sich im Vertrauen auf eine lange Prozeßdauer Häuser auf Finanzierung gebaut haben etc.
Wahrscheilich muß dann erstmal ein Sozialplan gemacht werden?!
Während die Beate wegen der langen Haftzeit so oder so freikommt, nur mit oder ohne Haftentschädigung...
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
Atheist

Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Atheist »

Quatschki hat geschrieben:(05 Feb 2016, 19:48)

Eben.
Die Frau Zschäpe hat auch jede Menge Anwälte.
... die sie wegen ihrer Nachnamen missbraucht und nach vollbrachter Chuzpe davongejagt hat, um triviale Erklärungen zu verlesen.
hafenwirt
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von hafenwirt »

Gibt es auch soziale Kriminelle? :?:
William
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von William »

hafenwirt hat geschrieben:(05 Feb 2016, 20:10)

Gibt es auch soziale Kriminelle? :?:
Ja, aber nur weil der Staat D sich den Luxus leistet einem Angeklagten 4 Verteidiger zur Seite zu stellen.
Diese sozialen Kriminellen sind damit eher Opfer.
Und Opfer muss man schützen. Auch finanziell. ;)
Versutus

Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Versutus »

jack000 hat geschrieben:(15 May 2013, 20:00)

(...)

Das Thema hier ist: Wer bezahlt die eigentlich?
Das steht nicht in der Themenformulierung.
Dafür liest man vor einem rechtmäßigen Richter-
spruch das Urteil für <Arschlöcher>,<Asoziale>.
Sind die Verurteilungen ihren Wünschen folgend
gesprochen worden?

Veränderung:
Zitat gekürzt
Zuletzt geändert von Versutus am Sa 6. Feb 2016, 08:17, insgesamt 2-mal geändert.
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John Galt
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von John Galt »

jack000 hat geschrieben:(05 Feb 2016, 19:41)

Zschäpe legt nochmal nach:

http://www.n-tv.de/politik/Gericht-lehn ... 36341.html

4 Anwälte auf Staatskosten reichen also aus ... Gut das es da offensichtlich eine Obergrenze gibt :rolleyes:
Naja, man muss dabei auch beachten, dass der Anwalt gegen über 1000 Mitarbeiter von Behörden ankämpfen muss. Insofern muss da schon die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
Die Aktenberge im NSU-Verfahren kann 1 Kerl gar nicht schaffen.
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Tom Bombadil
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Tom Bombadil »

Immerhin wurde hier ordentlich durchgegriffen:
Mehr als zwei Jahre dauerte der Prozess, es gab 196 Verhandlungstage. Nun hat das Stuttgarter Landgericht sein Urteil gefällt: Für eine lebensgefährliche Attacke der rockerähnlichen Bande "Black Jackets" auf Jugendliche in Esslingen müssen 21 Angeklagte für bis zu sieben Jahre und neun Monate hinter Gitter.
Die meisten Männer erhielten Strafen zwischen knapp drei und sechs Jahren. Nach Überzeugung des Gerichts hatten sich elf Angreifer des versuchten Totschlags und der schweren Körperverletzung schuldig gemacht. Zehn Angeklagte wurden wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/j ... 61345.html

Die Bande ist aber immer noch aktiv: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 75406.html

Was kann gegen OK gemacht werden oder muss man das einfach hinnehmen?
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Versutus

Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Versutus »

@Tom Bombadil

Man kann die Rechtsmittel ausschöpfen.
Sind diese erschöpft, gilt der finale Richterspruch.
Dieser muss auf der Grundlage deutscher Gesetze erfolgen.
Auch bei 21 Angeklagten ist die Beweisführung professionell zu
führen. Annahmen, Vorverurteilungen, Phantasien, <ich habe es doch gleich gesagt> dürfen
nicht als Entscheidungsgrundlage dienen.
Der zeitlich große Rahmen ist mitunter dieser präzisen Beweisführung geschuldet.
Innerhalb der Angeklagtengruppe muss auch die Tat der Einzelnen genau bewiesen werden.
Das spricht unterschiedliche strafrechtliche Delikte an, von schweren bis zu leichten.
Die Gruppe kann nicht kollektiv verurteilt werden.
Das Prozedere ist Teil der Garantie unseres Rechtsstaates.
Atheist

Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Atheist »

Tom Bombadil hat geschrieben: Was kann gegen OK gemacht werden oder muss man das einfach hinnehmen?
Dagegen wird bereits viel gemacht: http://www.bka.de/nn_193314/SharedDocs/ ... ld2014.pdf
Kohlmeise

Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Kohlmeise »

Eine sinnlose Frage. Oder nur eine Provokation?
Eine Anklage ist kein Strafbefehl und schon gar kein rechtskräftiges Urteil.
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Tom Bombadil
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Tom Bombadil »

Das hast du schön referiert, Versutus, das war mir allerdings bereits bekannt. Mir ging es um diesen Teil, der Bande scheint man ja nicht Herr zu werden:
Tom Bombadil hat geschrieben:(06 Feb 2016, 10:45)

Die Bande ist aber immer noch aktiv: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 75406.html
Was kann man gegen OK tun, wie kann man solche Banden möglichst effektiv zerschlagen? Kriminelle Rockerclubs, Straßengangs wie die hier angesprochene, kriminelle Familienclans, Mafia, diese Organisationen sind teilweise seit Jahrzehnten tätig und nichts ändert sich. Kann man so gar nichts tun? Braucht die Justiz stärkere Mittel?
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Versutus »

Gegen Kriminalität dürfte langfristig nur Prävention helfen.
Bei der Prognose zu weiterer Straffälligkeit auch die Abschiebung, soweit es sich um
ausländische Täter handelt.
Das wäre ein anderes Thema.
Mit dem Thema, 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen, hat es nichts zu tun.

Ihr Einwurf verfehlt das Thema.
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von John Galt »

Wenn man beachtet, dass die Täter eventuell die Halbstrafe in Anspruch nehmen können oder die 2/3 Regelung, dann sind die Strafen ein Witz.

In Deutschland kann man nur hoffen nicht Opfer zu werden, denn Gerechtigkeit vom Rechtsstaat wird man nicht bekommen.
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Atheist »

Versutus hat geschrieben:(06 Feb 2016, 11:40)

Gegen Kriminalität dürfte langfristig nur Prävention helfen.
Bei der Prognose zu weiterer Straffälligkeit auch die Abschiebung, soweit es sich um
ausländische Täter handelt.
Das wäre ein anderes Thema.
Mit dem Thema, 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen, hat es nichts zu tun.

Ihr Einwurf verfehlt das Thema.
Prävention wäre in der Tat eine der möglichen Alternativen. Man könnte z.B. die Rockerszene stärker observieren, so wie man z.B. Linksautonome, Islamisten und kurdisch-libanesische Familienclans observiert. An den Erkenntnissen könnte man z.B. die Steuerfahndung teilhaben lassen, um das bürgerliche Gebaren z.B. der Rockerszene zu erschweren und somit deren Einfluss auf die Zivilgesellschaft abseits des Milieus zurückzudrängen.

Im Falle der Hells Angels und anderer Motorradclubs könnte man sogar, hehe, gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Immerhin ist der Vater von Pierre Vogel ja auch ein Hells Angel; und manche Clubs sind bereits eine, nun ja, unheilvolle Allianz mit dem IS eingegangen.
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von jack000 »

Die Raser in Berlin haben ebenso jeweils 2 Anwälte:
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Panor ... einen.html
Marvin N., 24, und Hamdi H., 27, der eine in einem weißen AMG-Mercedes, der andere in einem Audi A6. Hamdi H. ist ungelernter Arbeiter, mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Diebstahls und Nötigung, Marvin N. ist ehemaliger Bundeswehrsoldat und Türsteher. Beide wohnen noch bei ihren Eltern. Marvin N. ist in der Tuner-Szene bekannt, er soll vier Jahre lang gespart haben, um sich den Traum vom weißen Mercedes AMG zu erfüllen, 360 PS, Kosten: mindestens 56.000 Euro.
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Panor ... chten.html

Ok, auch wenn die Miete ggf. nicht anfällt ist es doch seltsam wie von einem Hilfsarbeiter mindestens 56.000€ in 4 Jahren angespart werden können.
(=fast 1200€/Monat auf die Hohe Kante gelegt).

Zumindest bleibt zu hoffen, dass er keine Vollkaskoversicherung hatte ... (bzw. hätte die in diesem Fall höchstwarscheinlich sowieso nicht gezahlt)
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Tom Bombadil »

Könnte das an der Anklage "Mord" liegen, dass denen 2 Anwälte jeweils zugestanden werden?

Ich halte Mord aber für Unsinn, sie wollten sicher nicht gerade diesen Menschen vorsätzlich töten und weitere Mordmerkmale wie Habgier oder Heimtücke fehlen mMn. auch. Wenn man bei Körperverletzung mit Todesfolge das Strafmaß ausschöpfen würde, kämen die Typen auch so lange genug hinter Gitter. Die Kölner Urteile zu den Todesrasern sind einfach nur lächerlich.
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von jack000 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(08 Sep 2016, 21:10)

Könnte das an der Anklage "Mord" liegen, dass denen 2 Anwälte jeweils zugestanden werden?
Nein, i.d.R. bekommen auch Mörder nur 1 Anwalt.
Ich halte Mord aber für Unsinn,
Ich ebenso, ggf. wurde das deswegen angesetzt so das auch mal was anderes als Bewährung bei herauskommt ...
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von jack000 »

Der Fall:
In der Nacht zum 19. Mai 2016 wurde eine 70 Jahre alte Rentnerin in ihrem Haus in Bad Friedrichshall-Untergriesheim im Schlaf erwürgt. Ihr wurden Schmuck, ein Handy und Bargeld gestohlen. An den Wänden fanden die Ermittler arabische Wörter mit religiösem Hintergrund, unter anderem auch an einer Schrankwand im Schlafzimmer.

Die Vorwürfe:
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn wirft einem 27 Jahre alten Asylbewerber vor, in das Wohnhaus der Rentnerin eingestiegen zu sein, „um einen aus seiner Sicht ungläubigen Menschen umzubringen sowie Bargeld und Wertgegenstände zu entwenden“.

Das sagt die Verteidigung des Mannes:
Für die Anwälte des Mannes sind „noch viele Fragen offen“, wie Christoph Troßbach und Elisabeth Unger-Schnell zu FOCUS Online sagten.
http://www.focus.de/panorama/welt/proze ... 19424.html
wovon bezahlt der denn das, bzw. wer bezahlt denn das?
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Alexyessin »

jack000 hat geschrieben:(20 Jan 2017, 17:47)

http://www.focus.de/panorama/welt/proze ... 19424.html
wovon bezahlt der denn das, bzw. wer bezahlt denn das?
Vom Gericht gestellt?
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von jack000 »

Alexyessin hat geschrieben:(20 Jan 2017, 18:22)

Vom Gericht gestellt?
Schon klar aber warum 2?
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Alexyessin »

jack000 hat geschrieben:(20 Jan 2017, 19:02)

Schon klar aber warum 2?
Das wiederum entzieht sich meiner Kenntnis. Vermutungen sind Fülle und Fall, aber das ist nur mal von mir mehr geraten als gewußt.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Cobra9 »

Es kommt auf den Einzelfall an. Es muss ein Grund vorliegen, so das OLG Köln in seiner Entscheidung

https://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanw ... lich/9398/


Sprich komplexe , umfangreiche Verfahren bsp
Andrij Melnyk nennt Rolf Mützenich den „widerlichsten deutschen Politiker“..wo Er Recht hat...

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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Hyde »

Mir gefällt die Überschrift nicht. Das Maß an juristischem bzw. staatlichem Schutz, das das Individuum bekommt, darf nicht davon abhängig gemacht werden, wie "asozial" es angeblich ist oder wie stark oder schwach das Verbrechen des Individuums angeblich war.

Jeder Mensch muss die gleichen Rechte vor Gericht haben.
Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Alles andere ist gefährliche Willkür.
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Billie Holiday »

Hyde hat geschrieben:(21 Jan 2017, 03:54)

Mir gefällt die Überschrift nicht. Das Maß an juristischem bzw. staatlichem Schutz, das das Individuum bekommt, darf nicht davon abhängig gemacht werden, wie "asozial" es angeblich ist oder wie stark oder schwach das Verbrechen des Individuums angeblich war.

Jeder Mensch muss die gleichen Rechte vor Gericht haben.
Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Alles andere ist gefährliche Willkür.
Stehen denn auch jeweils zwei Anwälte den Verbrechensopfern hilfreich zur Seite?
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Cobra9
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Re: 2 Anwälte für jeden asozialen Kriminellen ?

Beitrag von Cobra9 »

Billie Holiday hat geschrieben:(21 Jan 2017, 08:51)

Stehen denn auch jeweils zwei Anwälte den Verbrechensopfern hilfreich zur Seite?
Nein in der Regel nicht. Gab es aber auch schon. Es kommt drauf an wie der Fall jeweils liegt, wie auch bei der Pflichtverteidigung. Regelt bei der Nebenklage im Großteil Strafprozeßordnung,5. Buch - Beteiligung des Verletzten am Verfahren (§§ 374 - 406l) - § 397a Bestellung eines Beistands; Prozesskostenhilfe
Andrij Melnyk nennt Rolf Mützenich den „widerlichsten deutschen Politiker“..wo Er Recht hat...

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