Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Moderator: Moderatoren Forum 2

Benutzeravatar
jack000
Vorstand
Beiträge: 41603
Registriert: So 1. Jun 2008, 18:21
Wohnort: Stuttgart

Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von jack000 »

"Vielmehr muss das Gericht an jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit eines Heranwachsenden, also 18- bis 21-jährigen Täters, ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem unter 18-jährigen Jugendlichen gleichstand."
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/p ... pries.html

Über die Zypries will ich mich gar nicht auslassen, nach der Wahl ist sie Geschichte, egal was kommt.

Das Thema soll sein :
Wenn also per Gericht festgestellt wird, das ein Täter in seiner geistlichen Entwicklung "hinterherhinkt", dieser also nicht nach dem Erwachsenenstrafrecht bestraft werden kann, wäre es dann nicht auch logisch ihm alle "Annehmlichkeiten" des Erwachsensein zu entziehen ? (z.B. Möglichkeit zum Führerschein, Wählen, Alkohol, Geldgeschäfte, etc...).
Zuletzt geändert von jack000 am Di 11. Aug 2009, 18:21, insgesamt 1-mal geändert.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Benutzeravatar
Thomas I
Beiträge: 40287
Registriert: Sa 31. Mai 2008, 17:03
user title: EMPEREUR DES EUROPEENS

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Thomas I »

jack000 hat geschrieben: Das Thema soll sein :
Wenn also per Gericht festgestellt wird, das ein Täter in seiner geistlichen Entwicklung "hinterherhinkt", dieser also nicht nach dem Erwachsenenstrafrecht bestraft werden kann, wäre es dann nicht auch logisch ihm alle "Annehmlichkeiten" des Erwachsensein zu entziehen ? (z.B. Möglichkeit zum Führerschein, Wählen, Alkohol, Geldgeschäfte, etc...).

Keine der Altersgrenzen hat etwas mit der Volljährigkeit zu tun.
Auch or 1975 (am 1. Januar 1975 wurde das Alter der Volljährigkeit in der Bundesrepublik Deutschland von zuvor 21 Jahren auf 18 Jahre herabgesetzt) lagen die Altergenzen für Führerscheinerwerb bei 15, 16, 18 und 21 Jahren:

15: Mofa
16: Klassen A1, M, S, L, T bzw. damalige Entsprechungen
18: Klassen A, B, BE, C1, C1E, C, CE
21: Klassen D1, D1E, D, DE, Schienenfahrzeuge nach EBO

Selbiges beim Alkohol, die Altergrenze für das Abgabeverbot liegt bei 16 Jahren bzw. 18 Jahren (Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes und Branntweine).

Das Wahlrecht ist auch nicht an die Volljährigkeit gebunden:
Was das aktive Wahlrecht angeht gibt es das auf kommunaler Ebene schon z.T. ab 16 Jahren, was das passive Wahlrecht angeht z.T. erst ab 21 Jahren (Wählbarkeit als Bürgermeister und Landrat in Bayern (Art. 39 GLKrWG), Sachsen-Anhalt (§ 69 Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt, § 48 Landkreisordnung Sachsen-Anhalt), Thüringen (§§ 24, 28 Thüringer Kommunalwahlgesetz, Bürgermeister in Sachsen (§ 49 Sächs. Gemeindeordnung)), 23 Jahren (Wählbarkeit als Bürgermeister oder Landrat in einigen Bundesländern, z. B. Niedersachsen (§ 61 Abs. 4 Nieders. Gemeindeordnung, § 55 Abs. 3 Nieders. Landkreisordnung), Nordrhein-Westfalen (§ 65 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW, § 44 Abs. 2 Kreisordnung NRW), Rheinland-Pfalz (§ 53 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, § 46 Abs. 2 Kreisordnung Rheinland-Pfalz)), 25 Jahren (Wählbarkeit als Bürgermeister in einigen Bundesländern, z. B. Baden-Württemberg (§ 46 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg), Brandenburg (§ 65 Abs. 2 Brandenburg. Kommunalwahlgesetz), Hessen (dort auch Landrat; § 39 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung, § 37 Abs. 2 Hess. Landkreisordnung)), 27 Jahren (Wählbarkeit zum Landrat in Sachsen (§ 45 Sächs. Landkreisordnung)), 30 Jahren (Wählbarkeit als Landrat in Baden-Württemberg (§ 38 Landkreisordnung Baden-Württemberg) oder gar 40 Jahren (Wählbarkeit zum Bundespräsidenten (Art. 54 GG) und Wählbarkeit zum bayerischen Ministerpräsidenten (Art. 44 Abs. 2 BayVerf)).

Der von dir behauptete Kontext mag also vielleicht an Stammtischen überzeugen, ist aber ansonsten eher abwegig.
Benutzeravatar
yogi61
Beiträge: 58351
Registriert: So 1. Jun 2008, 11:00
user title: Jugendbeauftragter
Wohnort: Bierstadt von Welt

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von yogi61 »

Ich frage mich,warum Frau Zypries im Eingangsbeitrag erwähnt wird ? Ich halte sie zwar nicht gerade für eine Koryphäe,aber weder entscheidet sie darüber ob das Jugenstrafrecht in einem konkreten Fall zur Anwendung kommt,noch hat sie die Macht das Gesetz zu ändern.
Two unique places, one heart
https://www.youtube.com/watch?v=Ca9jtQhnjek
Benutzeravatar
Joker
Beiträge: 11944
Registriert: Mo 18. Mai 2009, 19:40

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Joker »

Thomas I hat geschrieben: Der von dir behauptete Kontext mag also vielleicht an Stammtischen überzeugen, ist aber ansonsten eher abwegig.
Eine Forderung auch mal unkonventionelle Wege bei der Bestrafung von 18-21jährigen zu gehen ist sicher keine Stammtischdiskussion.
Habe solche Ideen auch schon von seiten der Politik gesehen.
Führerschein ,PC ,Internet und Handyentzug oder auch ein Verbot Alkoholischer getränke das sicher auch kontrolliert werden kann , ein ausgehverbot von 22-6 uhr ,Verbot von Vertragsabschlüssen aller art u.ä. hätte sicher ein nachhaltiges Erziehungspotential.
Benutzeravatar
Thomas I
Beiträge: 40287
Registriert: Sa 31. Mai 2008, 17:03
user title: EMPEREUR DES EUROPEENS

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Thomas I »

Joker hat geschrieben: Eine Forderung auch mal unkonventionelle Wege bei der Bestrafung von 18-21jährigen zu gehen ist sicher keine Stammtischdiskussion.
Habe solche Ideen auch schon von seiten der Politik gesehen.
Führerschein ,PC ,Internet und Handyentzug oder auch ein Verbot Alkoholischer getränke das sicher auch kontrolliert werden kann , ein ausgehverbot von 22-6 uhr ,Verbot von Vertragsabschlüssen aller art u.ä. hätte sicher ein nachhaltiges Erziehungspotential.
Aber wohl nicht nur bei Heranwachsenden...
Benutzeravatar
yogi61
Beiträge: 58351
Registriert: So 1. Jun 2008, 11:00
user title: Jugendbeauftragter
Wohnort: Bierstadt von Welt

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von yogi61 »

Joker hat geschrieben: Eine Forderung auch mal unkonventionelle Wege bei der Bestrafung von 18-21jährigen zu gehen ist sicher keine Stammtischdiskussion.
Habe solche Ideen auch schon von seiten der Politik gesehen.
Führerschein ,PC ,Internet und Handyentzug oder auch ein Verbot Alkoholischer getränke das sicher auch kontrolliert werden kann , ein ausgehverbot von 22-6 uhr ,Verbot von Vertragsabschlüssen aller art u.ä. hätte sicher ein nachhaltiges Erziehungspotential.

Ja und um diese Massnahmen zu überwachen,stellen wir dann ein paar tausend Polizisten ein,was?
Two unique places, one heart
https://www.youtube.com/watch?v=Ca9jtQhnjek
erne
Beiträge: 753
Registriert: Do 21. Aug 2008, 10:10

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von erne »

Eine weitere Fehlvorstellung ist, dass Heranwachsende heute eher reif würden als zu früheren Zeiten. Es mag zwar richtig sein, dass junge Menschen sich heute schneller körperlich entwickeln, einen breiteren Bildungszugang haben und früher gewisse intellektuelle und technische Fähigkeiten erwerben. Das ist aber nicht gleichzusetzen mit der Heraubildung sozialer Verantwortungsreife. Nach den Erkenntnissen aus Entwicklungspsychologie, Jugendpsychiatrie und Pädagogik dauert die „Adoleszensphase“, in der bei einem jungen Menschen noch in größerem Maße Entwicklungslräfte wirken, heute sogar vielfach länger als früher, zum Teil bis deutlich in das dritte Lebensjahrzehnt hinein. Längere Ausbildungszeiten, spätere Loslösung vom Elternhaus und späterer Eintritt in das Berufsleben, der Fortfall vorgezeichneter Lebensläufe, der Verlust allgemein anerkannter Vorbilder und die Vervielfachung von Wertorientierungen und Verhaltensmaßstäben, all das hat dazu geführt, dass die Verantwortungsreife eines Erwachsenen vielfach erst später erreicht wird. Das müssen wir bedenken, wenn es darum geht, Heranwachsenden generell den gleichen Schuldvorwuf wie voll im Leben stehenden Erwachsenen zu machen und sie genauso wie Erwachsene zu bestrafen.
Mit anderen Worten: Die Kinder werden schlechter in der Schule, also lasst uns das Sitzenbleiben abschaffen, denn dieser böse psychische Druck des Sitzenbleibens ist dafür verantwortlich.

Um auf deine Frage einzugehen: Meines Erachtens nach geht aus dem Auszug des Schreiben von Frau Zypries (http://www.yvanschneider.de/BriefvonZypries.pdf) deutlich hervor, dass es gerade die vielen Freiheiten und die daraus resultierende „Vervielfachung von Wertorientierungen und Verhaltensmaßstäben“ ist, die zu weniger Verantwortungsbewusstsein führt. Insofern sollten wir vielleicht tatsächlich einige Freiheiten einschränken, damit die Werteorientierung wieder leichter wird. Einschränkungen beim Alkoholkonsum wären da ein guter Anfang.

Tendenziell würde ich eher auf Einschränkung zur Abschreckung setzen, als auf überzogenes Verständnis.
Benutzeravatar
Joker
Beiträge: 11944
Registriert: Mo 18. Mai 2009, 19:40

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Joker »

Thomas I hat geschrieben:
Aber wohl nicht nur bei Heranwachsenden...
Wer mit 30 noch so drauf ist das er ständig mit der Staatsgewalt im Konflikt kommt wirst du auch mit solchen Mitteln kaum mehr erreichen.
erne
Beiträge: 753
Registriert: Do 21. Aug 2008, 10:10

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von erne »

yogi61 hat geschrieben:Ich frage mich,warum Frau Zypries im Eingangsbeitrag erwähnt wird ? Ich halte sie zwar nicht gerade für eine Koryphäe,aber weder entscheidet sie darüber ob das Jugenstrafrecht in einem konkreten Fall zur Anwendung kommt,noch hat sie die Macht das Gesetz zu ändern.
Weil von Frau Zypries das angeführte Zitat stammt.
Benutzeravatar
Joker
Beiträge: 11944
Registriert: Mo 18. Mai 2009, 19:40

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Joker »

yogi61 hat geschrieben:

Ja und um diese Massnahmen zu überwachen,stellen wir dann ein paar tausend Polizisten ein,was?
Wenn in einer Stadt mit 100000 Einwohnern 100 jugendliche Straftäter solcherart Strafen bekommen sollte das eigentlich zu überwachen sein.
Eine dauerhafte Überwachung wäre da auch nicht nötig ,einzelne Kontrollen zu verschiedenen Zeiten würden da vollkommen ausreichen ,ein stärkerer einsatz von Mitteln wie die elektronische Fussfessel wäre da z.b. auch eine gute möglichkeit.
Bei Nichteinhaltung müßte dann das erwachsen strafrecht mit allen Konsequenzen zur geltung kommen.
Benutzeravatar
Thomas I
Beiträge: 40287
Registriert: Sa 31. Mai 2008, 17:03
user title: EMPEREUR DES EUROPEENS

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Thomas I »

Joker hat geschrieben: Wer mit 30 noch so drauf ist das er ständig mit der Staatsgewalt im Konflikt kommt wirst du auch mit solchen Mitteln kaum mehr erreichen.
Wie definierst du "ständig mit der Staatsgewalt in Konflikt kommen"?
Benutzeravatar
yogi61
Beiträge: 58351
Registriert: So 1. Jun 2008, 11:00
user title: Jugendbeauftragter
Wohnort: Bierstadt von Welt

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von yogi61 »

erne hat geschrieben:Weil von Frau Zypries das angeführte Zitat stammt.

Ja logisch antwortet Frau Zypries darauf und nicht die Landwirtschaftsministerin Frau Aigner. :)
Zuletzt geändert von yogi61 am Mo 10. Aug 2009, 19:40, insgesamt 1-mal geändert.
Two unique places, one heart
https://www.youtube.com/watch?v=Ca9jtQhnjek
Benutzeravatar
Joker
Beiträge: 11944
Registriert: Mo 18. Mai 2009, 19:40

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Joker »

Thomas I hat geschrieben:
Wie definierst du "ständig mit der Staatsgewalt in Konflikt kommen"?
Intensivtäter ,als Jurist sollte dir dieser Begriff doch bekannt sein?
Benutzeravatar
daimos
Beiträge: 1646
Registriert: So 1. Jun 2008, 19:46

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von daimos »

erne hat geschrieben:Weil von Frau Zypries das angeführte Zitat stammt.
Oh, super... Frau Zypries hat lediglich den Sinngehalt des § 105 Abs. 1 JGG zitiert:

§ 105 JGG
(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften [...] entsprechend an, wenn
1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder
2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.
(2), (3) [...]



Zu den schon jetzt zur Verfügung stehenden Maßregelungen:

- § 7 JGG - Maßregeln der Besserung und Sicherung
- § 10 JGG - Weisungen
Γνῶθι σεαυτόν
Benutzeravatar
Thomas I
Beiträge: 40287
Registriert: Sa 31. Mai 2008, 17:03
user title: EMPEREUR DES EUROPEENS

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Thomas I »

Joker hat geschrieben: Intensivtäter ,als Jurist sollte dir dieser Begriff doch bekannt sein?
Ständig mit der Staatsgewalt in Konflikt kommt auch wer zwei Mal die Woche im Parkverbot parkt und sich erwischen lässt...
Aber wo du jetzt die Vokabel Intensivtäter anbringst nehme ich mal an dir geht es nur um Taten ab einer gewissen Intensitätsstufe aufwärts?
Benutzeravatar
yogi61
Beiträge: 58351
Registriert: So 1. Jun 2008, 11:00
user title: Jugendbeauftragter
Wohnort: Bierstadt von Welt

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von yogi61 »

Joker hat geschrieben: Wenn in einer Stadt mit 100000 Einwohnern 100 jugendliche Straftäter solcherart Strafen bekommen sollte das eigentlich zu überwachen sein.
Eine dauerhafte Überwachung wäre da auch nicht nötig ,einzelne Kontrollen zu verschiedenen Zeiten würden da vollkommen ausreichen ,ein stärkerer einsatz von Mitteln wie die elektronische Fussfessel wäre da z.b. auch eine gute möglichkeit.
Bei Nichteinhaltung müßte dann das erwachsen strafrecht mit allen Konsequenzen zur geltung kommen.

Wie soll das denn gehen? Wenn ein Gericht entschieden hat einen Angeklagten nach Jugenstrafrecht zu verurteilen,steht die Entscheidung und basta.Bei Nichteinhaltung von Sanktionen, mit der Anwendung des Erwachsenenstrafrechts zu drohen,wäre ja wohl ein Witz.
Two unique places, one heart
https://www.youtube.com/watch?v=Ca9jtQhnjek
Benutzeravatar
Joker
Beiträge: 11944
Registriert: Mo 18. Mai 2009, 19:40

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Joker »

Thomas I hat geschrieben:
Ständig mit der Staatsgewalt in Konflikt kommt auch wer zwei Mal die Woche im Parkverbot parkt und sich erwischen lässt...
Na komm,das ist unter dein Niveau.
:shock:
Aber wo du jetzt die Vokabel Intensivtäter anbringst nehme ich mal an dir geht es nur um Taten ab einer gewissen Intensitätsstufe aufwärts?
Muß ich jetzt wirklich einen Juristen den Intensivtäter erklären?
:shock:
Intensivtäter

Bezeichnung für Mehrfach- bzw. Wiederholungstäter, die in einem begrenzten Zeitabschnitt mehrfach kriminell in Erscheinung treten. Intensivtäter unterscheiden sich von den so genannten intermittierenden, d.h. nur gelegentlich deliktisch handelnden, Rückfalltätern durch eine besonders hohe Sozialgefährlichkeit aufgrund von Art, Schwere und Häufigkeit der verübten Straftaten. Der Begriff des Intensivtäters steht damit im systematischen Zusammenhang mit dem des Rückfalltäters im kriminologischen Sinn und mit dem des Hangtäters im Sinne des § 66 StGB.
http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=&KL_ID=89
Benutzeravatar
Joker
Beiträge: 11944
Registriert: Mo 18. Mai 2009, 19:40

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Joker »

yogi61 hat geschrieben:

Wie soll das denn gehen? Wenn ein Gericht entschieden hat einen Angeklagten nach Jugenstrafrecht zu verurteilen,steht die Entscheidung und basta.Bei Nichteinhaltung von Sanktionen, mit der Anwendung des Erwachsenenstrafrechts zu drohen,wäre ja wohl ein Witz.
Wäre sicher zu machen dass das Gericht bei Nichteinhaltung von Sanktionen den Fall nochmal verhandelt und dann nach dem erwachsen strafrecht.
Benutzeravatar
yogi61
Beiträge: 58351
Registriert: So 1. Jun 2008, 11:00
user title: Jugendbeauftragter
Wohnort: Bierstadt von Welt

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von yogi61 »

Joker hat geschrieben: Wäre sicher zu machen dass das Gericht bei Nichteinhaltung von Sanktionen den Fall nochmal verhandelt und dann nach dem erwachsen strafrecht.

Du meinst also,dass ein junger Straftäter durch Nichteinhaltung von Sanktionen seine geistige Reife zeigt und dann nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollte?
Zuletzt geändert von yogi61 am Mo 10. Aug 2009, 19:47, insgesamt 1-mal geändert.
Two unique places, one heart
https://www.youtube.com/watch?v=Ca9jtQhnjek
Benutzeravatar
Joker
Beiträge: 11944
Registriert: Mo 18. Mai 2009, 19:40

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Joker »

yogi61 hat geschrieben:

Du meinst also,dass ein junger Straftäter durch Nichteinhaltung von Sanktionen seine geistige Reife zeigt und dann nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollte?
Wenn alles versagt ,muß auch mal die Keule rausgeholt werden.
Benutzeravatar
yogi61
Beiträge: 58351
Registriert: So 1. Jun 2008, 11:00
user title: Jugendbeauftragter
Wohnort: Bierstadt von Welt

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von yogi61 »

Joker hat geschrieben: Wenn alles versagt ,muß auch mal die Keule rausgeholt werden.

Nun,das mit der Keule geht zum Glück nicht so einfach.
Two unique places, one heart
https://www.youtube.com/watch?v=Ca9jtQhnjek
Benutzeravatar
von Dahlenberg
Beiträge: 2438
Registriert: Di 3. Jun 2008, 16:33

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von von Dahlenberg »

jack000 hat geschrieben: http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/p ... pries.html

Über die Autistin Zypries will ich mich gar nicht auslassen, nach der Wahl ist sie Geschichte, egal was kommt.

Das Thema soll sein :
Wenn also per Gericht festgestellt wird, das ein Täter in seiner geistlichen Entwicklung "hinterherhinkt", dieser also nicht nach dem Erwachsenenstrafrecht bestraft werden kann, wäre es dann nicht auch logisch ihm alle "Annehmlichkeiten" des Erwachsensein zu entziehen ? (z.B. Möglichkeit zum Führerschein, Wählen, Alkohol, Geldgeschäfte, etc...).
Jugendstrafrecht kommt bei Heranwachsenden dann zum tragen, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat in ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstanden. Dieser Zustand muss weder zum Zeitpunkt der Verhandlung gegeben sein, noch danach. Außerdem kann ein Heranwachsender auch dann nach Jugendstrafrecht behandelt werden, wenn die Tat selber jugendtypisch ist. Das wiederum hätte dann keine Auswirkungen auf die Frage, ob der Heranwachsende z.B. ein Fahrzeug führen kann. Diese Fähigkeit muss der Betroffene Übrigen im Rahmen einer anderen Prüfung nachweisen.
Benutzeravatar
von Dahlenberg
Beiträge: 2438
Registriert: Di 3. Jun 2008, 16:33

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von von Dahlenberg »

Joker hat geschrieben:Eine Forderung auch mal unkonventionelle Wege bei der Bestrafung von 18-21jährigen zu gehen ist sicher keine Stammtischdiskussion.

Die Frage ist doch eher, ob Gerichte nicht zu häufig zu dem Schluss kommen, ein Heranwachsender müsse nach JGG behandelt werden.
Joker hat geschrieben: Habe solche Ideen auch schon von seiten der Politik gesehen.
Führerschein ,PC ,Internet und Handyentzug oder auch ein Verbot Alkoholischer getränke das sicher auch kontrolliert werden kann , ein ausgehverbot von 22-6 uhr ,Verbot von Vertragsabschlüssen aller art u.ä. hätte sicher ein nachhaltiges Erziehungspotential.
Die Überwachung solcher Einschränkungen halte ich für nicht durchführbar.
Benutzeravatar
ToughDaddy
Beiträge: 36973
Registriert: Mi 18. Jun 2008, 16:41
user title: Live long and prosper
Wohnort: Genau da

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von ToughDaddy »

Joker hat geschrieben: Wäre sicher zu machen dass das Gericht bei Nichteinhaltung von Sanktionen den Fall nochmal verhandelt und dann nach dem erwachsen strafrecht.
Achso. Einfach mal die Regeln nach dem Grundgesetz abschaffen?
Also doch Stammtisch.
vonHeinrich
Beiträge: 2000
Registriert: Di 8. Jul 2008, 08:46
user title: Friedrich von Rothenburg
Wohnort: Recht oder Unrecht - es ist mein Vaterland.

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von vonHeinrich »

yogi61 hat geschrieben:

Nun,das mit der Keule geht zum Glück nicht so einfach.
Schön wie du diese kriminellen Jugendlichen verteidigst, nur nicht so hart ins Gericht gehen. :sick:

Schon mal an die Opfer gedacht?
Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen.
vonHeinrich
Beiträge: 2000
Registriert: Di 8. Jul 2008, 08:46
user title: Friedrich von Rothenburg
Wohnort: Recht oder Unrecht - es ist mein Vaterland.

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von vonHeinrich »

ToughDaddy hat geschrieben:
Achso. Einfach mal die Regeln nach dem Grundgesetz abschaffen?
Also doch Stammtisch.
Ne, weniger Delikte, dafür immer brutaler. Das ist der Trend.
Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen.
Marcin
Beiträge: 10134
Registriert: Do 5. Jun 2008, 08:20
user title: Kulturchauvinist

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Marcin »

Also ich bin damals mit 19 noch vor ein Jugendgericht gekommen, weil ich als Gymnasiast noch zur Schule gegangen bin, kein eigenes Geld verdient habe und folglich auch noch daheim wohnte, auch wenn das Verfahren hinterher eingestellt wurde. Meist sind hier dumme Jugenerwachsene schlechter gestellt, weil sie keine Oberstufe besuchen, sondern meist schon arbeiten, eigenes Geld verdienen und u.U. auch schon alleine leben.
Zuletzt geändert von Marcin am Di 11. Aug 2009, 09:25, insgesamt 1-mal geändert.
Walhall

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Walhall »

Ich bin der Ansicht daß bei Straftätern zwischen 18 und 21 nur in absoluten Ausnahmen Jugendstrafrecht angewendet werden sollte, und zwar nach einem gründlichen psychologischen Gutachten. Sollte sich bei denen eine starke Entwicklungsverzögerung rausstellen, kann man Jugendstrafrecht anwenden.
Im übrigen vermag ich nicht zu beurteilen ob Frau Zypris Autistin ist, solche Behauptungen sollten durch aus belegbar sein, da es ansonsten strafrelevante Folgen haben kann.
Es ist auch weiterhin nachgedacht worden, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre herunter zu setzen, was ich dank der Migrantenkriminalität als sehr sinnvoll erachte.
vonHeinrich
Beiträge: 2000
Registriert: Di 8. Jul 2008, 08:46
user title: Friedrich von Rothenburg
Wohnort: Recht oder Unrecht - es ist mein Vaterland.

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von vonHeinrich »

Walhall hat geschrieben:Ich bin der Ansicht daß bei Straftätern zwischen 18 und 21 nur in absoluten Ausnahmen Jugendstrafrecht angewendet werden sollte, und zwar nach einem gründlichen psychologischen Gutachten. Sollte sich bei denen eine starke Entwicklungsverzögerung rausstellen, kann man Jugendstrafrecht anwenden.
Im übrigen vermag ich nicht zu beurteilen ob Frau Zypris Autistin ist, solche Behauptungen sollten durch aus belegbar sein, da es ansonsten strafrelevante Folgen haben kann.
Es ist auch weiterhin nachgedacht worden, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre herunter zu setzen, was ich dank der Migrantenkriminalität als sehr sinnvoll erachte.
Ich bin auf jeden Fall, aus eigenen erfahrungen heraus, die sich ja eigentlich täglich erneut bestätigen, dazu gezwungen auch für eine härtere Poliktik in Sachen Ausländerrecht zu stimmen und werde die nun auch so entsprechend Wählen.
Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen.
Benutzeravatar
Joker
Beiträge: 11944
Registriert: Mo 18. Mai 2009, 19:40

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Joker »

ToughDaddy hat geschrieben:
Achso. Einfach mal die Regeln nach dem Grundgesetz abschaffen?
Also doch Stammtisch.
Welche Regeln unseres Grundgesetz meinst du?
Walhall

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Walhall »

vonHeinrich hat geschrieben:
Ich bin auf jeden Fall, aus eigenen erfahrungen heraus, die sich ja eigentlich täglich erneut bestätigen, dazu gezwungen auch für eine härtere Poliktik in Sachen Ausländerrecht zu stimmen und werde die nun auch so entsprechend Wählen.
Es gab in der DDR mal eine sehr sinnvolle Einichtung namens "Jugendwerkhof" - klingt zwar recht freundlich, war aber alles andere als dies. Dort "durften" jugendliche Straftäter ihren angerichteten Schaden unter strenger Aufsicht abarbeiten.
Benutzeravatar
Joker
Beiträge: 11944
Registriert: Mo 18. Mai 2009, 19:40

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Joker »

Walhall hat geschrieben:
Es gab in der DDR mal eine sehr sinnvolle Einichtung namens "Jugendwerkhof" - klingt zwar recht freundlich, war aber alles andere als dies. Dort "durften" jugendliche Straftäter ihren angerichteten Schaden unter strenger Aufsicht abarbeiten.
War das so ne art Sozialistisches Bootcamp?
Walhall

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Walhall »

Joker hat geschrieben: War das so ne art Sozialistisches Bootcamp?
Ich würde eher sagen es war ein sozialistisches Konzentrationslager für straffällig gewordene Jugendliche - wer da einmal drinnen war, verspürte keinen Bedarf mehr an Wiederholung....
Benutzeravatar
Joker
Beiträge: 11944
Registriert: Mo 18. Mai 2009, 19:40

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Joker »

Walhall hat geschrieben:
Ich würde eher sagen es war ein sozialistisches Konzentrationslager für straffällig gewordene Jugendliche - wer da einmal drinnen war, verspürte keinen Bedarf mehr an Wiederholung....
Von diesen "Strafanstalten" gabs ja ne Menge.
:shock:
Jugendwerkhof Angermünde, Jugendwerkhof Aschersleben, Jugendwerkhof Bad Köstritz, Jugendwerkhof Bernburg, Jugendwerkhof Brand-Erbisdorf, Jugendwerkhof Bräunsdorf, Jugendwerkhof Burg August Bebel, Jugendwerkhof Burg Neues Leben, Jugendwerkhof Calbe, Jugendwerkhof Coswig, Jugendwerkhof Crimmitschau, Jugendwerkhof Demmin, Jugendwerkhof Dorf Mecklenburg, Jugendwerkhof Drehna, Jugendwerkhof Eckartsberga, Jugendwerkhof Eilenburg, Jugendwerkhof Erfurt, Jugendwerkhof Finsterwalde, Jugendwerkhof Flemsdorf, Jugendwerkhof Fredenwalde, Jugendwerkhof Freienhufen, Jugendwerkhof Freital, Jugendwerkhof Friedrichswerth, Jugendwerkhof Gebesee, Jugendwerkhof Gerswalde, Jugendwerkhof Groß-Leuthen, Jugendwerkhof Grünheide, Jugendwerkhof Hennickendorf, Jugendwerkhof Hummelshain, Jugendwerkhof Höngeda, Jugendwerkhof Johanngeorgenstadt, Jugendwerkhof Jugendhaus, Jugendwerkhof Klaffenbach, Jugendwerkhof Kottmarsdorf, Jugendwerkhof Lehnin, Jugendwerkhof Leipzig, Jugendwerkhof Leubnitz, Jugendwerkhof Ludwigsfelde, Jugendwerkhof Mittweida, Jugendwerkhof Moritzburg, Jugendwerkhof Neu-Stieten, Jugendwerkhof Neukirchen, Jugendwerkhof Olgashof, Jugendwerkhof Pretschen, Jugendwerkhof Reinstorf, Jugendwerkhof Rühn, Jugendwerkhof Rühn Sabel, Jugendwerkhof Rödern, Jugendwerkhof Sachsenburg, Jugendwerkhof Scharfenstein, Jugendwerkhof Suckow, Jugendwerkhof Sömmerda, Jugendwerkhof Tarnow, Jugendwerkhof Torgau, Jugendwerkhof unbekannt, Jugendwerkhof Waldsieversdorf, Jugendwerkhof Wittenberg, Jugendwerkhof Wolfersdorf,
http://www.jugendwerkhof.info/
Hatte der Osten so ein riesiges Problem mit Jugendkriminalität?
Zuletzt geändert von Joker am Di 11. Aug 2009, 13:18, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Claud
Beiträge: 9326
Registriert: Mo 2. Jun 2008, 22:29
user title: Hast ma etwas Port über?
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Claud »

Joker hat geschrieben: Welche Regeln unseres Grundgesetz meinst du?
Art. 103, Abs. 3 GG

(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.
Benutzeravatar
Joker
Beiträge: 11944
Registriert: Mo 18. Mai 2009, 19:40

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Joker »

Claud hat geschrieben:
Art. 103, Abs. 3 GG

(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.
Wenn Auflagen nicht erfüllt werden kann selbstverständlich neu verhandelt werden.
Benutzeravatar
Claud
Beiträge: 9326
Registriert: Mo 2. Jun 2008, 22:29
user title: Hast ma etwas Port über?
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Claud »

Joker hat geschrieben: Wenn Auflagen nicht erfüllt werden kann selbstverständlich neu verhandelt werden.
Auflagen sind an Urteile gebunden, du kannst nicht neu verhandeln.
Benutzeravatar
Joker
Beiträge: 11944
Registriert: Mo 18. Mai 2009, 19:40

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Joker »

Claud hat geschrieben:
Auflagen sind an Urteile gebunden, du kannst nicht neu verhandeln.
Wenn gegen Auflagen massiv verstoßen wird kann selbstverständlich auch neu verhandelt werden.
Walhall

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Walhall »

Joker hat geschrieben: Von diesen "Strafanstalten" gabs ja ne Menge.
:shock:

http://www.jugendwerkhof.info/
Hatte der Osten so ein riesiges Problem mit Jugendkriminalität?
Nun, ich sag mal so - es wurden Delikte bestraft die heute im Krampf gegen rechts schon zum guten Ton gehören, wie zum Beispiel "Rowdytum" und "Zerstörung von Volkseigentum" heute als Sachbeschädigung bekannt...
erne
Beiträge: 753
Registriert: Do 21. Aug 2008, 10:10

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von erne »

yogi61 hat geschrieben:Ja logisch antwortet Frau Zypries darauf und nicht die Landwirtschaftsministerin Frau Aigner. :)
Na, warum fragst du dann, wenn es logisch ist? Vor allen Dingen gibt dies einen Hinweis auf den gesamten Brief, den Frau Zypries unterschrieben hat.

siehe: http://www.yvanschneider.de/BriefvonZypries.pdf
erne
Beiträge: 753
Registriert: Do 21. Aug 2008, 10:10

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von erne »

yogi61 hat geschrieben:Du meinst also,dass ein junger Straftäter durch Nichteinhaltung von Sanktionen seine geistige Reife zeigt und dann nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollte?
Mit der Demo seiner geistigen Reife hat das imho nichts zu tun, wohl aber mit der Frage der potentiellen Gefahr für andere. Und diese Frage sollte doch wohl im Vordergrund stehen, oder?
erne
Beiträge: 753
Registriert: Do 21. Aug 2008, 10:10

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von erne »

von Dahlenberg hat geschrieben:Jugendstrafrecht kommt bei Heranwachsenden dann zum tragen, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat in ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstanden.
Aber genau diese Bewertung ist ja so schwierig. Und wie Frau Zypries von Entwicklungspsychologen, Jugendpsychiatrie und Pädagogen weiß, "...dauert die „Adoleszensphase“, in der bei einem jungen Menschen noch in größerem Maße Entwicklungskräfte wirken, heute sogar vielfach länger als früher, zum Teil bis deutlich in das dritte Lebensjahrzehnt hinein."

Die sich daraus ergebende Frage ist: Können wir demnächst auch guten Gewissens an einen 25jährigen kaltblütigen Mörder ein gemildertes Strafmaß (Jugendstrafrecht) anlegen?
von Dahlenberg hat geschrieben:Außerdem kann ein Heranwachsender auch dann nach Jugendstrafrecht behandelt werden, wenn die Tat selber jugendtypisch ist.
Das dürfte in dem Fall aus dem Eingangsbeitrag wohl kaum zutreffen...
erne
Beiträge: 753
Registriert: Do 21. Aug 2008, 10:10

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von erne »

Walhall hat geschrieben:Nun, ich sag mal so - es wurden Delikte bestraft die heute im Krampf gegen rechts schon zum guten Ton gehören, wie zum Beispiel "Rowdytum" und "Zerstörung von Volkseigentum" heute als Sachbeschädigung bekannt...
Und welche Variante ist dir nun lieber?
erne
Beiträge: 753
Registriert: Do 21. Aug 2008, 10:10

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von erne »

daimos hat geschrieben:Oh, super... Frau Zypries hat lediglich den Sinngehalt des § 105 Abs. 1 JGG zitiert:

§ 105 JGG
(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften [...] entsprechend an, wenn
1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder
2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.
(2), (3) [...]



Zu den schon jetzt zur Verfügung stehenden Maßregelungen:

- § 7 JGG - Maßregeln der Besserung und Sicherung
- § 10 JGG - Weisungen
Wie ich bereits schrieb, ist imho ist nicht dies der spannende Teil des Briefes von Frau Zypries, sondern die Erläuterung/Auslegung dazu:
Eine weitere Fehlvorstellung ist, dass Heranwachsende heute eher reif würden als zu früheren Zeiten. Es mag zwar richtig sein, dass junge Menschen sich heute schneller körperlich entwickeln, einen breiteren Bildungszugang haben und früher gewisse intellektuelle und technische Fähigkeiten erwerben. Das ist aber nicht gleichzusetzen mit der Heraubildung sozialer Verantwortungsreife. Nach den Erkenntnissen aus Entwicklungspsychologie, Jugendpsychiatrie und Pädagogik dauert die „Adoleszensphase“, in der bei einem jungen Menschen noch in größerem Maße Entwicklungslräfte wirken, heute sogar vielfach länger als früher, zum Teil bis deutlich in das dritte Lebensjahrzehnt hinein. Längere Ausbildungszeiten, spätere Loslösung vom Elternhaus und späterer Eintritt in das Berufsleben, der Fortfall vorgezeichneter Lebensläufe, der Verlust allgemein anerkannter Vorbilder und die Vervielfachung von Wertorientierungen und Verhaltensmaßstäben, all das hat dazu geführt, dass die Verantwortungsreife eines Erwachsenen vielfach erst später erreicht wird. Das müssen wir bedenken, wenn es darum geht, Heranwachsenden generell den gleichen Schuldvorwuf wie voll im Leben stehenden Erwachsenen zu machen und sie genauso wie Erwachsene zu bestrafen.
Walhall

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Walhall »

[...]
Zuletzt geändert von Kopernikus am Di 11. Aug 2009, 15:53, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: NS-Verharmlosung [MOD]
Choelan
Beiträge: 2303
Registriert: So 7. Sep 2008, 15:36
user title: Homo Oeconomicus - NICHT!
Wohnort: Göttingen

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Choelan »

erne hat geschrieben:Mit der Demo seiner geistigen Reife hat das imho nichts zu tun, wohl aber mit der Frage der potentiellen Gefahr für andere. Und diese Frage sollte doch wohl im Vordergrund stehen, oder?
Was durch die, mittlerweile mögliche, anschließende Sicherheitsverwahrung im Jugendstrafrecht gewährleistet wird.

Warum wurde die im Fall Yvan Schneider nicht genutzt? Noch nicht rechtskräftig?
Ignoriert: Blackbox, Wuesteerde, Jürgenmeyer, USAtomorrow
Choelan
Beiträge: 2303
Registriert: So 7. Sep 2008, 15:36
user title: Homo Oeconomicus - NICHT!
Wohnort: Göttingen

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Choelan »

Walhall hat geschrieben:
[...]
EDIT:
Danke Kopernikus.
Zuletzt geändert von Kopernikus am Di 11. Aug 2009, 16:06, insgesamt 2-mal geändert.
Ignoriert: Blackbox, Wuesteerde, Jürgenmeyer, USAtomorrow
Benutzeravatar
ToughDaddy
Beiträge: 36973
Registriert: Mi 18. Jun 2008, 16:41
user title: Live long and prosper
Wohnort: Genau da

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von ToughDaddy »

Joker hat geschrieben: Welche Regeln unseres Grundgesetz meinst du?
Dass Du für eine Tat nur einmal verurteilt werden darfst.

Und wenn Du es noch öfters schreibst, wenn Auflagen nicht erfüllt werden, darf nicht neu verhandelt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Auflage_(Jugendstrafrecht)


@wallhall

Du versuchst wirklich alles, um NS-Verbrechen zu relativieren. Echt abnormal sowas.
Walhall

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Walhall »

ToughDaddy hat geschrieben:
Dass Du für eine Tat nur einmal verurteilt werden darfst.

Und wenn Du es noch öfters schreibst, wenn Auflagen nicht erfüllt werden, darf nicht neu verhandelt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Auflage_(Jugendstrafrecht)


@wallhall

Du versuchst wirklich alles, um NS-Verbrechen zu relativieren. Echt abnormal sowas.
Nö, tue ich nicht - aber offensichtlich wird es von einigen so aufgefaßt - bloß kein böses Wort gegen die "ruhmreiche Deuddsche Deomokraddische Rebbublik" sagen :angry:
Benutzeravatar
Joker
Beiträge: 11944
Registriert: Mo 18. Mai 2009, 19:40

Re: Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?

Beitrag von Joker »

ToughDaddy hat geschrieben: Und wenn Du es noch öfters schreibst, wenn Auflagen nicht erfüllt werden, darf nicht neu verhandelt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Auflage_(Jugendstrafrecht)
Tolle Quelle.
:roll:
Antworten