Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

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aloa5
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Wahlcomputer waren Verfassungswidrig

Beitrag von aloa5 »

Karlsruhe (AFP) — Der Einsatz von rund 1800 Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig, weil die etwa zwei Millionen betroffenen Wähler nicht überprüfen konnten, ob ihre Stimmen richtig erfasst wurden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil. Die Entscheidung führt jedoch nicht zur Auflösung des Bundestags, weil es laut Gericht keine Hinweise auf Fehler oder Manipulationen an den Wahlgeräten gibt.
So viel zum Thema. :clap:


Endlich Mal ein Wort. Nützen keinem. Es werden sich wohl immer ein paar Wahlhelfer finden. Man muss nicht alles machen nur weil es geht.

Grüße
ALOA
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Johann
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Wahlcomputereinsatz verfassungwidrig

Beitrag von Johann »

Verfassungsgericht stoppt den Einsatz von Wahlcomputern

http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1 ... 62,00.html

Mal wieder ein Urteil, das noch Hoffung auf eine Demokratie beinhaltet.
Zuletzt geändert von Johann am Dienstag 3. März 2009, 11:23, insgesamt 1-mal geändert.
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borus
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Re: Wahlcomputer waren Verfassungswidrig

Beitrag von borus »

aloa5 hat geschrieben:
So viel zum Thema. :clap:


Endlich Mal ein Wort. Nützen keinem. Es werden sich wohl immer ein paar Wahlhelfer finden. Man muss nicht alles machen nur weil es geht.

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also war die wahl ein betrug ,da ja nicht überprüfbar ?
Sollte ich jemanden persönlich verletzt haben,das war nicht meine absicht und bitte ich hiermit offiziell um Entschuldigung. wahrheit ist wahrheit nur muss es einen geben der sie sagt und kein feigling sein
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Mind-X
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Re: Wahlcomputer waren Verfassungswidrig

Beitrag von Mind-X »

borus hat geschrieben:also war die wahl ein betrug ,da ja nicht überprüfbar ?
Nee, ein Betrug ist nicht nachprüfbar.
"und du wirst wahnsinnig werden von dem, was deine Augen sehen müssen." (5. Mose 28,34)

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lamb of god
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Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von lamb of god »

Das Urteil im Wortlaut

Inzwischen verteilt das BVerfG schon im Wochenrhythmus Maulschellen an die Politik. Dabei scheint es eine Korrelation zwischen Juristenanteil im BT zu Maulschellen zu geben, denn inzwischen ist mit über 23% fast jeder vierte Mandatsträger im BT ein Jurist. Gehört Verfassungsrecht nicht eigentlich zur Standardausbildung von Juristen oder ist das nur über ein Zusatzzertifikat Studiumsbestandteil? :nails:
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aloa5
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Re: Wahlcomputer waren Verfassungswidrig

Beitrag von aloa5 »

Mind-X hat geschrieben:Nee, ein Betrug ist nicht nachprüfbar.
Und das ist die Krux.


"Meine" Wahlmaschine sähe so aus:

Computer stellt auf Knopfdruck eine Karte aus - diese kann man sich auf dem "Förderband" hinter gesichertem Glas noch einmal anschauen und die Korrektheit bestätigen. Danach fällt die Karte in die Zählmaschine. Wäre transparent und hätte ein nachzählbares Ergebnis zur Folge - trotz Computer.

...daran könnte "man" aber nichts verdienen und es wäre "manchen" zu wenig manipulierbar.

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Johann
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Re: Wahlcomputer waren Verfassungswidrig

Beitrag von Johann »

Mind-X hat geschrieben:Nee, ein Betrug ist nicht nachprüfbar.
Und genau das ist das Problem. Auch bei der vorgeschlagenden Regelung, daß die Wahlentscheidung ausgedruckt werden soll. Wer wird so blöd sein, zu 100% zu manipulieren? Es reicht doch, wenn in den Bezirken, die immer knapp ausfallen mal so eben 5 - 10% "anderes zu buchen". Da hilft dann auch nicht mein
Ausdruck!
Bei einer Stimmzettelabgabe kann immer nachgezählt werden. Und das die Nedap-Geräte manipulierbar sind steht eindeutig fest. Hier hat sich das BVerfG es etwas leicht gemacht. Aber der Anfang ist schon einmal gelegt.
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ToughDaddy
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von ToughDaddy »

Gibts hier schon:
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=34&t=7571

Wobei ich finde, dass ihr das bessere Unterforum ist. :hat:

Aber zu Deiner Frage:
Verfassungsrecht ist ein fester Bestandteil und Prüfungsstoff.
Zuletzt geändert von ToughDaddy am Dienstag 3. März 2009, 13:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Olifant
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von Olifant »

Gute Entscheidung.
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lamb of god
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von lamb of god »

ToughDaddy hat geschrieben:Aber zu Deiner Frage:
Verfassungsrecht ist ein fester Bestandteil und Prüfungsstoff.
Wenn das so ist, muss man sich fragen, wie es um die Qualität des Studienbereiches Jura bestellt ist. Dieses Urteil wurde ja offenbar, was wohl selten vorkommt, von allen 8 Richtern so getragen. Da kann mir doch keiner erzählen, dass die Problematik nicht auch Juristen im BT bemerkt haben. :confused:
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Thomas I
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von Thomas I »

lamb of god hat geschrieben:Wenn das so ist, muss man sich fragen, wie es um die Qualität des Studienbereiches Jura bestellt ist. Dieses Urteil wurde ja offenbar, was wohl selten vorkommt, von allen 8 Richtern so getragen. Da kann mir doch keiner erzählen, dass die Problematik nicht auch Juristen im BT bemerkt haben. :confused:
Schlecht ist es um die Qualität des Studienbereiches Jura bestellt - da reüssiert man mit Auswendiglernen, nicht mit Verstehen...
Aber das ist nun keine neue Erkenntnis...
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lamb of god
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von lamb of god »

Thomas I hat geschrieben: Aber das ist nun keine neue Erkenntnis...
Für Leute die das studiert haben bestimmt nicht. Was wären denn aus deiner, und selbstverstänlich auch anderer User die Jura hatten, Sicht, unbedingt nötige Punkte um die Qualität des Jurastudiums dahingehend anzuheben um bspw. zu verhindern, dass sich erst das BVerfG mit solchen Fragen beschäftigen muss?
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Thomas I
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von Thomas I »

lamb of god hat geschrieben:Für Leute die das studiert haben bestimmt nicht. Was wären denn aus deiner, und selbstverstänlich auch anderer User die Jura hatten, Sicht, unbedingt nötige Punkte um die Qualität des Jurastudiums dahingehend anzuheben um bspw. zu verhindern, dass sich erst das BVerfG mit solchen Fragen beschäftigen muss?
Nun ja - in solchen Fällen sehe ich eher das Problem darinne, dass in den letzten 10 Jahren immer mehr Gesetze nicht mehr ausreichend durch Verfassungsrechtsexperten geprüft wurden.
Die Bundesregierungen und der Bundestag schludern da einfach rein handwerklich...

Was das Studium angeht, denke ich, dass man von dem Modell des Allroundjuristen abkommen sollte.
Eine Spezialisierung auf eines der drei großen Fachgebiete sollte ab der zweiten Studienhälfte möglich sein.

Weiterhin müssen die Prüfungen weg vom "Auswendiglern-Style" kommen. Ich bin für anspruchsvollere Prüfungsaufgaben zu deren Lösung man dann aber auch Rechtskommentare, Urteile u.a. in gedruckter Form heranziehen darf und nicht aus dem Kopf herzitieren muss.

Niemand wird später von einem Juristen verlangen einen komplexen Sachverhalt zu bewerten (lösen) ohne dass er alle möglichen Informationen heranziehen darf.

Der Schwerpunkt bei Prüfungen ist m.E. vom Auswendigwissen weg zu verlagern hin zum Erkennen von Problemen und dem raschen Entwerfen einer Strategie sowie Lösung dieser Probleme unter Verwendung aller möglichen Hilfsmittel wie Urteile, Kommentare, Lehrbücher, Fachaufsätze etc. pp.
Die wahre Kunst ist es nämlich eher rasch im Wust der Fachliteratur fündig zu werden und nicht sich den Kopf voll mit Urteils-Schlagsätzen zu ballern die man 2 - 3 Jahre nach dem Examen eh zu 90% wieder vergessen hat...
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ToughDaddy
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von ToughDaddy »

@ThomasI

Im 2. Staatsexamen ist es so.


@log

Das Problem BT ist weniger das nicht vorhandene Juristenwissen als viel mehr, dass es die Politiker, Parteien, Koalitionen usw nicht interessiert.
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Thomas I
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von Thomas I »

ToughDaddy hat geschrieben:@ThomasI

Im 2. Staatsexamen ist es so.
Auch noch nicht überall m. W.
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Mithrandir
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von Mithrandir »

Ich habe nicht den Eindruck, dass die Qualität des Jursastudiums dafür verantwortlich gemacht werden kann, dass die Verantwortlichen für den Wahlcomputer-Einsatz nicht sehen wollten, dass die Geschichte verfassungswidrig ist.
Jeder, der sich mit der Materie auch nur ein bisschen auseinandergesetzt hat, ist auf die Probleme gestoßen, kritische Stimmen gab es mehr als genug. Aber offensichtlich verfügten die Hersteller dieser teuren Geräte auch über gewissen Einfluss.

Und so braucht es dann erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, damit sich die Erkenntnis durchsetzt, dass für demokratische Wahlen das Prinzip der Öffentlichkeit umgesetzt sein muss.
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Olifant
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von Olifant »

Thomas I hat geschrieben: Nun ja - in solchen Fällen sehe ich eher das Problem darinne, dass in den letzten 10 Jahren immer mehr Gesetze nicht mehr ausreichend durch Verfassungsrechtsexperten geprüft wurden.
Die Bundesregierungen und der Bundestag schludern da einfach rein handwerklich...
Jeder Gesetzentwurf wird in den Ministerien auf seine Rechtmäßigkeit geprüft. Im Bundestag passiert das hingegen nicht, wer sollte es da auch tun?
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Thomas I
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von Thomas I »

Olifant hat geschrieben:
Jeder Gesetzentwurf wird in den Ministerien auf seine Rechtmäßigkeit geprüft. Im Bundestag passiert das hingegen nicht, wer sollte es da auch tun?
Vielleicht der Rechtsausschuss? Und wenn der sich nicht in der Lage sieht kann der BT auch Rechtsgutachten einholen.
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von palulu »

lamb of god hat geschrieben:Das Urteil im Wortlaut

Inzwischen verteilt das BVerfG schon im Wochenrhythmus Maulschellen an die Politik. Dabei scheint es eine Korrelation zwischen Juristenanteil im BT zu Maulschellen zu geben, denn inzwischen ist mit über 23% fast jeder vierte Mandatsträger im BT ein Jurist. Gehört Verfassungsrecht nicht eigentlich zur Standardausbildung von Juristen oder ist das nur über ein Zusatzzertifikat Studiumsbestandteil? :nails:

Somit konnten amerikanische Verhältnisse abgewendet werden. Richtig so.
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John Galt
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Re: Wahlcomputer waren Verfassungswidrig

Beitrag von John Galt »

aloa5 hat geschrieben: Und das ist die Krux.


"Meine" Wahlmaschine sähe so aus:

Computer stellt auf Knopfdruck eine Karte aus - diese kann man sich auf dem "Förderband" hinter gesichertem Glas noch einmal anschauen und die Korrektheit bestätigen. Danach fällt die Karte in die Zählmaschine. Wäre transparent und hätte ein nachzählbares Ergebnis zur Folge - trotz Computer.

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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von Olifant »

Thomas I hat geschrieben: 1. Vielleicht der Rechtsausschuss?
2. Und wenn der sich nicht in der Lage sieht kann der BT auch Rechtsgutachten einholen.
1. Nein, der kann doch nicht alle Gesetze prüfen... Das müssen schon die Beamten machen.

2. Und wer soll das bezahlen?
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ToughDaddy
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von ToughDaddy »

Thomas I hat geschrieben:
Auch noch nicht überall m. W.
Seit wann das? Das 2. Staatsexamen ist überall Referendarzeit, da arbeitet man nur mit Akten und Kommentarbüchern usw.
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Thomas I
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von Thomas I »

ToughDaddy hat geschrieben:
Seit wann das? Das 2. Staatsexamen ist überall Referendarzeit, da arbeitet man nur mit Akten und Kommentarbüchern usw.
Das zweite Staatsexamen ist eine Prüfung am Ende der Referendarzeit - und zumindest als ich mich das letzte mal danach erkundigt hat, gab es noch Bundesländer die im Klausurenexamen des Assesorexamens keine Hilfsmittel erlaubten.
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Thomas I
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von Thomas I »

Olifant hat geschrieben: 2. Und wer soll das bezahlen?
Wer bezahlt jetzt die Verfahren samt Rechtsgutachten etc. pp. vor dem BVerfG?

Im übrigen: Die Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages gibt es auch noch, hatte ich oben noch vergessen...
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Olifant
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von Olifant »

Thomas I hat geschrieben: 1. Wer bezahlt jetzt die Verfahren samt Rechtsgutachten etc. pp. vor dem BVerfG?

2. Im übrigen: Die Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages gibt es auch noch, hatte ich oben noch vergessen...
1. Der Steuerzahler. Dürfte aber billiger sein, als für jedes Gesetz ein Rechtsgutachten zu vergeben. Abgesehen davon, dass sowas nicht praktikabel ist. Eine Prüfung der Rechtmäßigkeit hat durch das initiierende Ministerium stattzufinden und durch niemanden sonst.

2. Die arbeiten aber auf Zuruf der Abgeordneten und sind keine eigenständige Forschungseinrichtung.
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ToughDaddy
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von ToughDaddy »

Thomas I hat geschrieben:
Das zweite Staatsexamen ist eine Prüfung am Ende der Referendarzeit - und zumindest als ich mich das letzte mal danach erkundigt hat, gab es noch Bundesländer die im Klausurenexamen des Assesorexamens keine Hilfsmittel erlaubten.
Das muss aber sehr, sehr lange her sein.
Welche Bundesländer waren das damals? Zumal es mehr als idiotisch ist, da man dort die ganze Zeit in der Praxis arbeitet und auf Kommentare und Co angewiesen ist.
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lamb of god
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von lamb of god »

Geld darf ja wohl der allerletzte Grund dafür sein, dass die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen nicht genügend geprüft wird. Wie sieht es eigentlich mit der Instanz Buprä aus? Der hat doch sicherlich auch Berater, die ja vom Parlament und damit vom Tagesgeschäft unabhängig sind. Könnte hier nicht eine Kontollfunktion installiert werden?
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ToughDaddy
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von ToughDaddy »

lamb of god hat geschrieben:Geld darf ja wohl der allerletzte Grund dafür sein, dass die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen nicht genügend geprüft wird. Wie sieht es eigentlich mit der Instanz Buprä aus? Der hat doch sicherlich auch Berater, die ja vom Parlament und damit vom Tagesgeschäft unabhängig sind. Könnte hier nicht eine Kontollfunktion installiert werden?
Der BuPrä ist eine Kontrollinstanz bzgl. eindeutiger Verstösse.
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lamb of god
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von lamb of god »

ToughDaddy hat geschrieben:
Der BuPrä ist eine Kontrollinstanz bzgl. eindeutiger Verstösse.
Noch eindeutiger als hier geht es ja kaum. :giggle:
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Johann
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von Johann »

ToughDaddy hat geschrieben:
Der BuPrä ist eine Kontrollinstanz bzgl. eindeutiger Verstösse.
Nun wenn mannfrau sich das Urteil einmal genau zur Brust nimmt und dann noch mit juristischem Sachverstand ausgerüstet ist :
Die Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswahlgeräteverordnung - BWahlGV) vom 3. September 1975 (Bundesgesetzblatt I Seite 2459) in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Bundeswahlgeräteverordnung und der Europawahlordnung vom 20. April 1999 (Bundesgesetzblatt I Seite 749) ist mit Artikel 38 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes insoweit unvereinbar, als sie keine dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl entsprechende Kontrolle sicherstellt.
Bei einer Verordnung handelt es sich um eine Vorschrift, die durch die Verwaltung, hier das Bundesinnenministerium, erlassen wird. Auf Grundlage des Wahlgesetzes.
Der Einsatz der Wahlmaschinen ist also durch die Verwaltung genehmigt worden bzw. vorgesehen.
Und da stellt sich in der Tat die Frage ob hier kein verfassungrechtlicher Sachverstand vorhanden ist oder ob hier die bereitgestellten Gelder, vom wem sei einmal dahin gestellt und mag jeder selbst entscheiden, die Mutter der Vorschrift war.
Das Parlament oder der Bundespräsident ist hier nicht involviert.
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von ToughDaddy »

@johann

Das ist natürlich richtig. Ich dachte eher, dass es allgemein darum ging. ;)

Ansonsten: Auch in der Verwaltung sitzen Leute, die eigentlich die Verordnungen prüfen, bevor sie ausgefertigt werden. Haben wir in das Landkreisverwaltung, dort im Rechtsamt, auch ständig machen müssen. Dann wird es doch wohl sowas auch in einem Ministerium geben. ;)
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Re: Wahlcomputer waren Verfassungswidrig

Beitrag von ralphon »

atompussy hat geschrieben:
Es gab doch mal die Idee, dass die Maschine einen Code ausspuckt und man mit dem Code im Internet nachgucken kann, ob die abgegebene Stimme auch richtig gezählt wurde.
Das war mal meine Idee :mrgreen:
Woanders habe ich das noch nicht gelesen.
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Re: Wahlcomputereinsatz verfassungwidrig

Beitrag von jack000 »

Johann hat geschrieben:Verfassungsgericht stoppt den Einsatz von Wahlcomputern
Der Einsatz von Wahlcomputern wurde nicht gestoppt, sondern von "den" Wahlcomputern ...
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
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Re: Wahlcomputer waren Verfassungswidrig

Beitrag von garfield335 »

atompussy hat geschrieben:
Es gab doch mal die Idee, dass die Maschine einen Code ausspuckt und man mit dem Code im Internet nachgucken kann, ob die abgegebene Stimme auch richtig gezählt wurde.
Wählen sollte doch auch ohne Elektronik auskommen. Nicht jeder wähler weiss was das Wort Internet bedeutet. :blink:
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von Olifant »

Johann hat geschrieben: Bei einer Verordnung handelt es sich um eine Vorschrift, die durch die Verwaltung, hier das Bundesinnenministerium, erlassen wird.
Es gibt auch Verordnungen, einer parlamentarischen Zustimmung bedürfen.
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von Olifant »

lamb of god hat geschrieben:Geld darf ja wohl der allerletzte Grund dafür sein, dass die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen nicht genügend geprüft wird.
Deswegen gibt's ja auch ausreichend Beamte, die das tun.
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Johann
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von Johann »

Olifant hat geschrieben:
Es gibt auch Verordnungen, einer parlamentarischen Zustimmung bedürfen.
Nein gibt es nicht! Wenn eine Verordnung im Parlament beraten wird, dann lediglich um das Parlament zu informieren.
Verordnungen sind vom Rechtsbegriff her eben gesetzliche Vorschriften, die auf Grundlage eines Gesetzes und einer Vorschrift in eben diesem Gesetz, die durch die Exikutive erlassen werden.
Das sich diese Verordnung an die Gesetzmäßigkeit und auch an die Rechtsnormen des GG halten muß ist eigentlich selbstverständlich.

Ich denke, daß bei dieser Verordnung über den Einsatz von Wahlmaschinen eine Gemengelage von Gründen vorhanden war:

1. es fehlen die ehrenamtlichen Wahlhelfer, die die Stimmzettel nach der Wahl auszählen. Gründe für eine
"Weigerung" gibt es genug.
2. es sind schon immer Überlegungen vorhanden gewesen vorhandene "moderne" Techniken einzusetzen.
Es gab mal Wahlmaschinen, die auf den ersten Blick wie Zigarettenautomaten aussahen und per Tastendruck
die Stimmen "gezählt" haben.
3. ich unterstelle auch, daß hier Gedanken für Wahlmanipulationen vorhanden waren. Wenn mannfrau bedenkt, wann diese "Maschinen" angeschafft wurden, kommt mannfrau zum Ergebnis, daß es zu der Zeit knappe Ergebnisse gab. Nun mag jeder, wie ich auch, seine Gedanken dazu haben
4. die Lobby von Nedap ist auch nicht gering. Und sie zahlen in Euro!
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von Olifant »

Johann hat geschrieben: Nein gibt es nicht!
Zunächst mal ermächtigt das Parlament natürlich die Exekutive grundsätzlich überhaupt Verordnungen erlassen zu dürfen, zweitens gilt:
"Weiterhin kann sich der Bundestag in dem Gesetz, das die Ermächtigungsgrundlage der Rechtsverordnung enthält, ein eigenes Beteiligungsrecht im Normgebungsverfahren vorbehalten. Dies ist beispielsweise im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz erfolgt. § 59 sieht vor, dass bestimmte Verordnungen (insbesondere die sogenannte Verpackungsverordnung und deren Änderungsverordnungen) dem Bundestag noch vor dem Bundesrat zuzuleiten sind. Diese können innerhalb einer Frist durch Beschluss des Bundestages geändert oder abgelehnt werden. Eine solche Verfahrensbeteiligung des Bundestages ist jedoch die Ausnahme."

http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung
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Re: Wahlcomputer waren Verfassungswidrig

Beitrag von John Galt »

ralphon hat geschrieben:
Das war mal meine Idee :mrgreen:
Woanders habe ich das noch nicht gelesen.
Da ist dann aber auch die Frage, welche Ersparnis man dadurch hat....
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Re: Wahlcomputer waren Verfassungswidrig

Beitrag von lamb of god »

atompussy hat geschrieben:
Da ist dann aber auch die Frage, welche Ersparnis man dadurch hat....
Wahlkampfkostenerstattung abschaffen brächte wesentlich mehr ein. 8)
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von garfield335 »

in Luxemburg hat man noch nie Wahlcomputer eingesetzt und es wird wohl auch nicht so bald passieren.

Man sucht, vor jeder Wahl freiwillige, die in den Wahlbüros bei der Auszählung dabei sind. Sowas ist viel transparenter! Wieso geht das nicht in D? Man wird doch in jedem Dorf ein paar Leute zusammenbekommen, die bereit sind beim zählen zu helfen.

Ich verstehe nicht wieso man überhaupt Maschinen braucht?
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Re: Wahlcomputer waren Verfassungswidrig

Beitrag von Olifant »

lamb of god hat geschrieben:Wahlkampfkostenerstattung abschaffen brächte wesentlich mehr ein. 8)
Kann man machen, würde es aber "neuen" politischen Parteien sehr schwer machen.
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Re: Wahlcomputer waren Verfassungswidrig

Beitrag von ralphon »

Olifant hat geschrieben:
Kann man machen, würde es aber "neuen" politischen Parteien sehr schwer machen.
Warum gerade denen? Die Etablierten kassieren am meisten.
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Re: Wahlcomputer waren Verfassungswidrig

Beitrag von Olifant »

ralphon hat geschrieben: Warum gerade denen? Die Etablierten kassieren am meisten.
Ja, aber die haben auch schon eine Reihe anderer Quellen erschlossen...
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Re: Karlsruhe erklärt Wahlcomputer für verfassungswidrig

Beitrag von Mithrandir »

Garfield335 hat geschrieben:Ich verstehe nicht wieso man überhaupt Maschinen braucht?
Meine Vermutung ist, dass das vor allem für die Hersteller ein sehr gutes Geschäft ist.

Die Maschinen sind schließlich nicht ganz billig und die Einsparungen für Helfer sind nicht so gewaltig, dass sich die Maschinen schnell amortisiert hätten. Vermutlich müssten alte Maschinen sowieso irgendwann ausgemustert werden, so dass sich das ganze gar nicht lohnt.

Man braucht solche Maschinen allerdings, wenn man Wahlen manipulieren will und nicht möchte, dass sich das hinterher feststellen will (hat das Verfassungsgericht jetzt ja auch festgestellt), erstaunlicherweise wurden in Deutschland ja ausgerechnet solche Wahlmaschinen eingesetzt, die nicht über eine nachprüfbare Protokollierung der Stimmen verfügen.

Ich will niemandem, der den Maschinen-Einsatz befürwortet, eine Manipulationsabsicht unterstellen, aber es ist ja nicht so, dass es in Deutschland noch nie einen Wahlmanipulations-Skandal gegeben hätte.
Die Möglichkeit, die Entdeckungswahrscheinlichkeit von Wahlbetrug stark zu verringern, dürfte aber eine Steigerung des Manipulationsrisikos bewirken.
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