US Recht in Deutschland?!
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US Recht in Deutschland?!
Ich habe eine Frage und ich weiß nicht ob ihr die beantworten könnt.
Nehmen wir mal an, jemand mag mich nicht und veröffentlicht meine Daten (vollständiger Name, Adresse, Arbeit) auf seiner eigenen Webseite. Nach einer Suche nach dem Verantwortlichen der Webseite finde ich heraus, dass er in den USA hostet und auch keine ".de" Domain hat, sondern eine ".net" oder ".org". Der Verfasser der Webseite gibt weder Namen noch Anschrift an. Die Seite ist auf deutsch und höchstwahrscheinlich von einem deutschen in Deutschland betrieben.
Ich habe mal nachgeforscht und herausgefunden, dass in den USA nichts derartiges wie ein "Persönlichkeitsrecht" gibt. Ist es möglich das ich die Person trotz das er in den USA hostet und nach US Recht nichts strafrechtliches passiert ist, anzeigen kann?
Nehmen wir mal an, jemand mag mich nicht und veröffentlicht meine Daten (vollständiger Name, Adresse, Arbeit) auf seiner eigenen Webseite. Nach einer Suche nach dem Verantwortlichen der Webseite finde ich heraus, dass er in den USA hostet und auch keine ".de" Domain hat, sondern eine ".net" oder ".org". Der Verfasser der Webseite gibt weder Namen noch Anschrift an. Die Seite ist auf deutsch und höchstwahrscheinlich von einem deutschen in Deutschland betrieben.
Ich habe mal nachgeforscht und herausgefunden, dass in den USA nichts derartiges wie ein "Persönlichkeitsrecht" gibt. Ist es möglich das ich die Person trotz das er in den USA hostet und nach US Recht nichts strafrechtliches passiert ist, anzeigen kann?
- Thomas I
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Re: US Recht in Deutschland?!
Es ist egal wo gehostet wird, wichtig ist an welches Publikum sich das Webangebot richtet.Flushing » Di 28. Feb 2012, 00:13 hat geschrieben:Ich habe eine Frage und ich weiß nicht ob ihr die beantworten könnt.
Nehmen wir mal an, jemand mag mich nicht und veröffentlicht meine Daten (vollständiger Name, Adresse, Arbeit) auf seiner eigenen Webseite. Nach einer Suche nach dem Verantwortlichen der Webseite finde ich heraus, dass er in den USA hostet und auch keine ".de" Domain hat, sondern eine ".net" oder ".org". Der Verfasser der Webseite gibt weder Namen noch Anschrift an. Die Seite ist auf deutsch und höchstwahrscheinlich von einem deutschen in Deutschland betrieben.
Ich habe mal nachgeforscht und herausgefunden, dass in den USA nichts derartiges wie ein "Persönlichkeitsrecht" gibt. Ist es möglich das ich die Person trotz das er in den USA hostet und nach US Recht nichts strafrechtliches passiert ist, anzeigen kann?
Bei einem deutschsprachigen Webangebot ist also davon auszugehen, dass es sich primär an Deutsche richtet (es sei denn vom Inhalt her spricht etwas dafür dass es sich z.B. eher an Österreicher und/oder Schweizer richtet), damit ist, etwas verkürzt gesagt, Deutsches Recht anwendbar.
Nur hilft das wenig, wenn man keine Vorstellung hat wer dahinter steckt. Wäre dann ja eine Anzeige gegen unbekannt, da wird - vermute ich - nicht viel bei herauskommen.
- sportsgeist
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Re: US Recht in Deutschland?!
laut ralf hoecker (gestern bei hart aber fair) kann man das internet per einstweiligen verfuegungen durchaus von inhalten saeubern lassen, die gegen deutsches recht verstossen ...
allerdings sagte er nichts dazu, ob das nur fuer deutsche inhalte, oder auch fuer inhalte in fremdsprachen gilt ...
vermutlich nicht ...
wenn man also opfer einer kampagne wird, und ueber diese auch englischsprachig berichtet wird, dann hat man wohl ein problem ...
allerdings sagte er nichts dazu, ob das nur fuer deutsche inhalte, oder auch fuer inhalte in fremdsprachen gilt ...
vermutlich nicht ...
wenn man also opfer einer kampagne wird, und ueber diese auch englischsprachig berichtet wird, dann hat man wohl ein problem ...
Zitat: Stehen Intelligenz und Schulnoten in irgendeinem direkten proportionalen Zusammenhang ... Nein ... Warum? ... Ich bin das lebende Gegenbeispiel
Re: US Recht in Deutschland?!
Also sieht das ganze hoffnungslos aus... 

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Re: US Recht in Deutschland?!
Wenn Sie uns die Seite nennen würden, auf der Ihr Name veröffentlicht wurde, dann könnten man vielleicht besser Ihre Fragen beantworten
mfg
Chlorobium (der Farbe wegen)

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Re: US Recht in Deutschland?!
[...]
Zuletzt geändert von Amun Ra am Mittwoch 29. Februar 2012, 20:50, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: unangebracht
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Re: US Recht in Deutschland?!
Möglich ist alles....Flushing » Di 28. Feb 2012, 00:13 hat geschrieben:Ich habe eine Frage und ich weiß nicht ob ihr die beantworten könnt.
Nehmen wir mal an, jemand mag mich nicht und veröffentlicht meine Daten (vollständiger Name, Adresse, Arbeit) auf seiner eigenen Webseite. Nach einer Suche nach dem Verantwortlichen der Webseite finde ich heraus, dass er in den USA hostet und auch keine ".de" Domain hat, sondern eine ".net" oder ".org". Der Verfasser der Webseite gibt weder Namen noch Anschrift an. Die Seite ist auf deutsch und höchstwahrscheinlich von einem deutschen in Deutschland betrieben.
Ich habe mal nachgeforscht und herausgefunden, dass in den USA nichts derartiges wie ein "Persönlichkeitsrecht" gibt. Ist es möglich das ich die Person trotz das er in den USA hostet und nach US Recht nichts strafrechtliches passiert ist, anzeigen kann?
http://www.jurpc.de/aufsatz/20010249.htm
Springen Sie mal zu Abs.21. ... wer es sich zu eigen macht.. damit dürfte die Straftat in Deutschland begangen sein, auch wenn die Seite woanders gehostet wird... lese ich jedenfalls heraus. Ob die Tat dann allerdings verfolgt wird.. steht auf einem anderen Blatt.
We're Humans. Each an individual, but all equal. That moment of realization will be the start of our freedom and evolution.
“The nuclear arms race is like two sworn enemies standing waist deep in gasoline, one with three matches, the other with five.” Carl Sagan
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Re: US Recht in Deutschland?!
Wie man sieht,
ist mit den Juristen,
die sich weltweit vom Volk unterhalten lassen,
einiges möglich ...
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einiges möglich ...
Re: US Recht in Deutschland?!
Deutsch wird nicht nur in Deutschland gesprochen.Thomas I » Di 28. Feb 2012, 02:43 hat geschrieben:
Es ist egal wo gehostet wird, wichtig ist an welches Publikum sich das Webangebot richtet.
Bei einem deutschsprachigen Webangebot ist also davon auszugehen, dass es sich primär an Deutsche richtet (es sei denn vom Inhalt her spricht etwas dafür dass es sich z.B. eher an Österreicher und/oder Schweizer richtet), damit ist, etwas verkürzt gesagt, Deutsches Recht anwendbar.
Nur hilft das wenig, wenn man keine Vorstellung hat wer dahinter steckt. Wäre dann ja eine Anzeige gegen unbekannt, da wird - vermute ich - nicht viel bei herauskommen.
Re: US Recht in Deutschland?!
meinst du man kann eine ausländische Behörde dazu verpflichten Inhalte aus dem Web zu löschen?sportsgeist » Di 28. Feb 2012, 08:27 hat geschrieben:laut ralf hoecker (gestern bei hart aber fair) kann man das internet per einstweiligen verfuegungen durchaus von inhalten saeubern lassen, die gegen deutsches recht verstossen ...
allerdings sagte er nichts dazu, ob das nur fuer deutsche inhalte, oder auch fuer inhalte in fremdsprachen gilt ...
vermutlich nicht ...
wenn man also opfer einer kampagne wird, und ueber diese auch englischsprachig berichtet wird, dann hat man wohl ein problem ...
Das halte ich nicht für möglich.
Re: US Recht in Deutschland?!
man braucht aber rechtshilfe vom Land wo gehostet wird, um den Verfasser des Inhalts ausfindig zu machen.Beteigeuze » Di 28. Feb 2012, 16:35 hat geschrieben:
Möglich ist alles....
http://www.jurpc.de/aufsatz/20010249.htm
Springen Sie mal zu Abs.21. ... wer es sich zu eigen macht.. damit dürfte die Straftat in Deutschland begangen sein, auch wenn die Seite woanders gehostet wird... lese ich jedenfalls heraus. Ob die Tat dann allerdings verfolgt wird.. steht auf einem anderen Blatt.
Re: US Recht in Deutschland?!
in den USA gibt es Gesetze die es ausdrücklich verbieten bei "Meinungsausserungen" mit anderen Staaten zu kooperieren. Das kam ursprünglich auf aufgrund der weitreichenden UK Gesetze wenn es Diffamierung ging. Wurde dann in einigen der US states erweitert für nazi, anti muslim etc politische Aussagen die in teilen Europas illegal sind hier als freie Meinung gelten und besonderen Schutz geniessen.Garfield335 » Mi 29. Feb 2012, 06:18 hat geschrieben:
man braucht aber rechtshilfe vom Land wo gehostet wird, um den Verfasser des Inhalts ausfindig zu machen.
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Re: US Recht in Deutschland?!
Nicht zwingend. Manchmal kann ma ja auch so darauf kommen wer einen gerade nicht mag und das Internet deswegen zukotzt.Garfield335 » Mi 29. Feb 2012, 14:18 hat geschrieben:
man braucht aber rechtshilfe vom Land wo gehostet wird, um den Verfasser des Inhalts ausfindig zu machen.
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Re: US Recht in Deutschland?!
In Luxemburg offensichtlich weniger, sonst hättest du meine Ausführungen sicher verstanden und gemerkt, dass dein Einwand völlig sinnlos ist.Garfield335 » Mi 29. Feb 2012, 14:15 hat geschrieben:
Deutsch wird nicht nur in Deutschland gesprochen.
Re: US Recht in Deutschland?!
Thomas I » Di 28. Feb 2012, 02:43 hat geschrieben:
Es ist egal wo gehostet wird, wichtig ist an welches Publikum sich das Webangebot richtet.
Bei einem deutschsprachigen Webangebot ist also davon auszugehen, dass es sich primär an Deutsche richtet (es sei denn vom Inhalt her spricht etwas dafür dass es sich z.B. eher an Österreicher und/oder Schweizer richtet), damit ist, etwas verkürzt gesagt, Deutsches Recht anwendbar.
Nur hilft das wenig, wenn man keine Vorstellung hat wer dahinter steckt. Wäre dann ja eine Anzeige gegen unbekannt, da wird - vermute ich - nicht viel bei herauskommen.
gibt viele Webangebote in Luxembourg auf deutsch und sogar die Tageszeitungen in Luxembourg haben immer deutsche Seiten im Angebot!
bei einem deutschprachigen Webangebot ist ihre Aussage falsch - sie kann sich auch nur an Luxembourger richten!
Re: US Recht in Deutschland?!
In Luxemburg wird oft Deutsch als Schriftsprache dem luxemburgischen bevorzugt. Darum geht es hier aber nicht.!pikant » Mi 29. Feb 2012, 14:41 hat geschrieben:
gibt viele Webangebote in Luxembourg auf deutsch und sogar die Tageszeitungen in Luxembourg haben immer deutsche Seiten im Angebot!
bei einem deutschprachigen Webangebot ist ihre Aussage falsch - sie kann sich auch nur an Luxembourger richten!
Aber ich glaube nicht, dass deutsch als Sprache genügt, damit Deutsches Recht Anwendung findet.
Es geht wohl eher darum, aus welchem Land heraus die Tat begangen wurde.
Zuletzt geändert von garfield335 am Mittwoch 29. Februar 2012, 15:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: US Recht in Deutschland?!
Das ist keine Glaubensfrage.Garfield335 » Mi 29. Feb 2012, 15:03 hat geschrieben:
In Luxemburg wird oft Deutsch als Schriftsprache dem luxemburgischen bevorzugt. Darum geht es hier aber nicht.!
Aber ich glaube nicht, dass deutsch als Sprache genügt, damit Deutsches Recht Anwendung findet.
Es geht wohl eher darum, aus welchem Land heraus die Tat begangen wurde.
Internet ist prinzipiell überall. Wen jemand in Deutschland wohnt, in den USA eine Seite hostet die sich primaär an Luxemburger richtet und darinne eine bestimmten in Luxemburg wohnenden Belgier übelst beleidigt - aus welchem Land heraus wurde die Tat da denn begangen?
Aus Deutschland weil die Beleidigung von da aus ins Web gestellt wurde? Aus den USA weil sie von da aus abrufbar ist? Aus Luxemburg weil sie von da aus überwiegend abgerufen wurde und damit erst öffentlich wurde - oder findet vielleicht doch belgisches Recht Anwendung weil das Opfer Belgier ist?
Deswegen ist nach der deutschen Rechtssprechung das Recht des Landes anzuwenden in dem nach verständiger Würdigung die Masse der Adressaten eines Inhaltes anzunehmen sind.
Wenn also ein Deutscher über einen anderen Deutschen auf deutsch im Web herumpöbelt, dann ist da nach verständiger Würdigung wohl anzunehmen, dass deutsches Recht anzuwenden ist.
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Re: US Recht in Deutschland?!
Offenbar aber hapert es in Luxemburg doch mit dem Deutsch, denn der Einschub "es sei denn vom Inhalt her spricht etwas dafür, dass es sich z.B. eher an Österreicher und/oder Schweizer richtet" scheint Luxemburger da schon inhaltlich zu überfordern...pikant » Mi 29. Feb 2012, 14:41 hat geschrieben:
gibt viele Webangebote in Luxembourg auf deutsch und sogar die Tageszeitungen in Luxembourg haben immer deutsche Seiten im Angebot!
bei einem deutschprachigen Webangebot ist ihre Aussage falsch - sie kann sich auch nur an Luxembourger richten!
Zuletzt geändert von Thomas I am Mittwoch 29. Februar 2012, 15:19, insgesamt 1-mal geändert.
Re: US Recht in Deutschland?!
In Deutschland hapert es wohl auch mit dem Textverständnis, sonst würdest du die Strangüberschrift verstehen.Thomas I » Mi 29. Feb 2012, 15:18 hat geschrieben:
Offenbar aber hapert es in Luxemburg doch mit dem Deutsch, denn der Einschub "es sei denn vom Inhalt her spricht etwas dafür, dass es sich z.B. eher an Österreicher und/oder Schweizer richtet" scheint Luxemburger da schon inhaltlich zu überfordern...
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Re: US Recht in Deutschland?!
Du meinst wenn der User im Eingansbeitrag seine Frage nochmal ausführlicher stellt sollte ich das ignorieren und auf die Strangüberschrift abstellen. Ja, gute Idee.Garfield335 » Mi 29. Feb 2012, 15:41 hat geschrieben:
In Deutschland hapert es wohl auch mit dem Textverständnis, sonst würdest du die Strangüberschrift verstehen.
Und, wollen wir darüber diskutieren ob das traffic law von North Dakota auf deutschen Autobahnen gilt? Die Strangüberschrift würde das hergeben...
...nur aus dem Eingangsbeitrag geht ja nun klar hervor, dass der User das nicht meinte sondern wissen wollte nach welchen Kriterien das Recht bestimmt wird, nach denem Äußerungen im Internet zu bewerten sind.
Dein Einwand, dass es auch Seiten geben könne die auf Deutsch sind und sich aber vorrangig an Luxemburger wenden ist völlig verfehlt weil ich schon in meinem ersten Antwortbeitrag hier schrieb, dass man bei deutschsparchigen Seiten zwar zunächst prinzipiell erstmal von Deutschen als Adressaten und damit von Deutschland als "Zielort" der Seite ausgehen kann, "es sei denn vom Inhalt her spricht etwas dafür, dass es sich z.B. eher an Österreicher und/oder Schweizer richtet".
Was die Redewendung "zum Beispiel" bedeutet ist dir klar? Weil dann sollte dir klar sein, dass es auch für deutschsprachige Angebote gilt bei denen vom Inhalt her davon auszugehen ist, dass sie sich vorrangig an Luxemburger, Ostbelgier, Süddänen oder Schlesier oder Südtiroler oder in Timbuktu lebende deutschsprachige Rentner oder ehemalige Gastarbeiter richtet...
Offenbar ist dir das aber nicht klar, sonst würdest du hier nicht so darauf herumreiten dass du nicht glaubst, das Deutsch als Sprache genüge damit deutsches Recht Anwendung fände. Denn das hat so garkeiner behauptet - es sei denn du kürzt meine Aussagen einfach. Nur das ist dann ein unredliches Diskussionsverhalten. Zu letzterem passt dann auch das hier durchscheinende Gejammer von dir ich würde nicht zum Thema schreiben. Ich schreibe hier zum Thema. Nur offenbar zu viel oder zu kompliziert denn zumindest du hast schon Probleme mir zu folgen.
Zuletzt geändert von Thomas I am Mittwoch 29. Februar 2012, 17:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: US Recht in Deutschland?!
Natürlich. Die Schwierigkeit ist, herauszufinden, mit wem man es zu tun hat.Flushing » Di 28. Feb 2012, 01:13 hat geschrieben:Ist es möglich das ich die Person trotz das er in den USA hostet und nach US Recht nichts strafrechtliches passiert ist, anzeigen kann?
Re: US Recht in Deutschland?!
Das findet doch die Polizei ganz einfach heraus, wenn die IP und so ermittelt wird?!Mithrandir » Mi 29. Feb 2012, 20:47 hat geschrieben: Natürlich. Die Schwierigkeit ist, herauszufinden, mit wem man es zu tun hat.