Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

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Martin MITCHELL
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Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

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Erinnerungsort für Opfer der westdeutschen Fürsorgehöllen.

Meine Verbreitung der Existenz einer Gedenkstätte für Westdeutsche Ehemalige Heimkinder.

Schon seit 22. September 2013 online gestellt --- und auch jetzt weiterhin von mir vielerorts im Internet fortgesetzt.


Wie es zu der Einrichtung der Westdeutschen Gedenkstätte für die Opfer der nachkriegsdeutschen Heimerziehung kam.
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az-eb.de - Aachener Zeitung

@ http://www.aachener-zeitung.de/lokales/ ... n-1.675435

Die schwarze Pädagogik in Kinderheimen

Von: ehg
Letzte Aktualisierung: 11. Oktober 2013, 14:30 Uhr

WÜRSELEN [ bei Aachen ]. - Lange, zu lange hatte der heute 65-jährige Stadtverordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ernst-Christoph Simon, verdrängt und verschwiegen, was er und sein jüngerer Bruder Rainer Thomas acht Jahre lang in Kinderheimen erlebt hatten.

Sich zu outen, dazu entschloss er sich vor viereinhalb Jahren, als der Bundestag auf Empfehlung des Petitionsausschusses 2009 einen Runden Tisch einrichtete, der die Geschehnisse in der Heimerziehung im westlichen Nachkriegsdeutschland aufarbeiten sollte.

Die erschreckenden Ergebnisse wurden in Form eines Abschlussberichtes zwei Jahre später veröffentlicht. Darin hieß es: „
In der Heimerziehung der frühen Bundesrepublik wurden die Rechte der Heimkinder durch körperliche Züchtigungen, sexuelle Gewalt, religiösen Zwang und Arbeitszwang massiv verletzt.

Aufsteigende Ängste

Der eigentliche Grund, dass der diplomierte Betriebswirt sein Schweigen brach, war aber, „dass mit zunehmenden Alter verschüttete Ängste in mir wieder zum Vorschein kommen“.

Nun ist Ernst-Christoph Simon zum Zeitzeugen geworden. Unter dem Titel „Verdrängt und verschwiegen“ nahm der Klett-Verlag seine Geschichte in das 2013 erschienene Deutschbuch für die zehnte Klasse auf. Schüler sollen anhand dessen erläutern, warum die fehlende Aufarbeitung für ihn besonders schlimm war.

Was sich in der evangelischen Prosthofschule nahe Niederdollendorf und im Kreiskinderheim Waldbröl zwischen 1954 und 1962 abspielte, haben Ernst-Christoph Simon und sein Bruder nach umfangreichen Recherchen zu Papier gebracht.

Ihre alleinerziehende Mutter, die vom geschiedenen Vater keinen Unterhalt bekam, wusste nicht, was hinter den Türen der Heime vor sich ging. „Das hatte nichts mit guter Erziehung zu tun.

Es kam oft vor, dass wir in den dunklen Kohlenkeller gesperrt wurden, kein Essen bekamen und die Toiletten nicht benutzen durften“, erinnert Simon sich. Nachdem seine Mutter herausgefunden hatte, dass die Zustände in Waldbröl kaum erträglicher waren als in Niederdollendorf, holte sie ihre Söhne nach Hause.

Das Schicksal der Brüder Simon steht stellvertretend für das vieler Heimkinder in der Nachkriegszeit in ganz Deutschland. Der Würselener wurde in einen Arbeitskreis berufen.

Als Betroffener und Mitglied schlug er im April 2012 der zuständigen Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland, Ulrike Lubek, die Einrichtung eines Erinnerungsortesan die schwarze Pädagogik in den Heimeinrichtungen der 1950er bis 1970er Jahre“ vor.

Zielstrebig verfolgte die Direktorin die Umsetzung dieser Idee, nachdem ein Ort für dessen Realisierung gefunden war. Eingerichtet wurde er im Arrestzellentrakt des Solinger Jugendheimes Halfeshof.


Im Originalzustand

Die Kellerräume sind weitestgehend im Originalzustand erhalten geblieben und vermitteln so einen ungefilterten Eindruck von den Erziehungspraktiken, die in der Nachkriegszeit bis in die 70er Jahre an der Tagesordnung waren. Informationsmedien klären Besucher „über die dunklen Kapitel der Heimerziehung im Rheinland“ auf.

Simon: „Die Einrichtung solch eines Ortes ist Teil der Aufklärungsbemühungen der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe.“ Diese hatten 2009 eine Telefon-Hotline für ehemalige Heimkinder eingerichtet.

Seit 2012 gibt es dort Anlauf- und Beratungsstellen, die Betroffene bei ihren Anliegen unterstützen. Letzte Hand wurde an den Ort der Erinnerung im September [ 2013 ] gelegt, so dass er jetzt besichtigt werden kann.


Anmeldungen nimmt das Jugendheim Halfeshof entgegen. Nicht zuletzt würden sich der Würselener Betroffene [ Ernst-Christoph Simon ] und dessen Bruder [ Rainer Thomas Simon ] freuen, wenn viele interessierte, vor allem junge Menschen dem Erinnerungsort einen Besuch abstatten würden. Die „Einweihung“ erfolgt am Dienstag, 15. Oktober [ 2013 ].
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QUELLE: az-eb.de - Aachener Zeitung

Diesbezügliches kurzes Video.

WDRLokalzeit Aachen
VIDEO: "Gedenkstätte für Eh. Heimkinder des LVR - Halfeshof NRW"
@
http://www.livingscoop.com/watch.php?v=MzEzNw ( in ein paar Monaten, jedoch, wird dieses Video, möglicherweise, nicht mehr zur Verfügung stehen – für immer verschwinden).
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Seitheriges gleichlautendes Urteil in Großbritannien ( United Kingdom; UK ) zu dem Urteil im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg im Fall Louise O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014), entschieden am 28.01.2014.


With compliments from a mature-age law student in Adelaide, South Australia.


an important 129-page Judgement of a UK court in quasi civil jurisdiction

PARALLEL DECISION

to
Louise O’Keeffe v Ireland ECHR 027 (2014) decided 28.01.2014 in Strasbourg

decided in the United Kingdom

Approved Judgement (of 28.02.2014) @ http://www.judiciary.gov.uk/Resources/J ... police.pdf

IN THE HIGH COURT OF JUSTICE
QUEEN'S BENCH DIVISION
Neutral Citation Number: [2014] EWHC 436 (QB)
Case No: HQ10X03508 & HQ12X00388

Royal Courts of Justice Strand, London, WC2A 2LL

Date: 28/02/2014

before MR. JUSTICE GREEN

1)
DSD; 2) NBV Claimants - and - The Commissioner of Police for the Metropolis Defendant

known as: -
DSD & NBV v Commissioner of Police for Metropolis

[ LAW: Human Rights Act (HRA (UK) equivalent to the European Convention on Human Rights (ECHR) (applicable in the entire European Union) ]
.
C. THE LAW

[
commencing at p. 70, paragraph 138 of the judgement ]

[
and then at pp. 102, 103, paragraph 229 of the judgement ]

(i) Strasbourg case law is consistent and settled

229. First, the authorities from the Strasbourg Court set out in extenso above demonstrate that the duty on the State to investigate under Article 3 the conduct of private parties which amount to torture or degrading or inhuman treatment is established in a long line of consistent case law stretching back well over a decade. The principle is not a stray or maverick line of thought which having briefly emerged has been (and should be) forgotten. On the contrary, it represents clear, consistent and established principle which has evolved and solidified over many years and which has received approval from a very large cohort of Strasbourg Judges, including qua President, Sir Nicholas Bratza. I would be disregarding my duty under Section 2 Human Rights Act to “take account” of this case law if I was to attach no weight to it.

[
and then at p. 103, paragraph 230 of the judgement ]

230. Secondly, the above conclusion is not heretical to the common law. The duty on the police to investigate effectively is a bare minimum safeguard in any civilised State. In the course of argument I asked Mr Johnson QC [counsel for the defendant in this case] whether he accepted, on behalf of the Commissioner, that there was in domestic law a duty to investigate. He accepted that there was and, most helpfully, provided me with authority to support the proposition. He cited by way of authority a number of sources for this wholly unsurprising proposition.

[
and the Mr. Justice Green refers to a number of well known domestic (UK) cases establishing that proposition, that had in fact been furnished to the court by counsel for the defendant, ie. The Commissioner of Police for the Metropolis ]

[
…and then study carefully the remainder of the judgment, especially pp. 102-108 ]

[
This entire judgement concludes at p. 129 ( original pagination, as well as digital pagination ). ]
.

With kind Regards

Martin MITCHELL

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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Do 20. Mär 2014, 09:09, insgesamt 2-mal geändert.
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Louise O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014), entschieden am 28.01.2014.

DAS EIGENTLICHE URTEIL (28.01.2014) @ http://s.conjur.com.br/dl/europa-irland ... escola.pdf (von den Richtern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte selbst verfasst und gesprochen - insgesamt 82 Seiten in Englisch)

Alles andere im Internet – sonstige Hinweise/Links zu diesem Fall – sind nur kurze Zusammenfassungen oder Auszüge des Falls oder des diesbezüglichen Urteils in Straßburg.


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Louise O’Keeffe versus Ireland ECHR 027 (2014), decided on 28.01.2014.

THE ACTUAL JUDGEMENT (28.01.2014) @ http://s.conjur.com.br/dl/europa-irland ... escola.pdf (written and spoken by the judges of the the European Court of Human Rights themselves - 82 pages in toto in English)

Everything else on the internet – all other references/links to the case – are only short summaries or extracts of the case or the final judgement pertaining thereto in Strasbourg.

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Folgend auf die »HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT«-Entscheidung in Irland von der, meinerseits, u.a., auch hier @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsach ... p?f=3&t=19 berichtet wird.


Auch deutsche und österreichische Opfer von Menschenrechtsverbrechen / Zwangsarbeit fordern eine gerechte und angemessene Entschädigung.


"ABSCHAFFUNG DER ZWANGSARBEIT"

Zitat des Bundesdeutschen Anti-Zwangsarbeitsgesetzes 1959

Bundesrepublikanisches innerstaatliches Gesetz gegen Zwangsarbeit.

Ein kurzes Zitat aus dem Bundesgesetzblatt ( Bundesrepublik Deutschland ), Nr. 18 vom 24.04.1959 ( aus einem Gesetz das vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist ! ) @ http://www2.bgbl.de/banzxaver/bgbl/star ... 5379262950
.
[ Bundesrepublik Deutschland ]

[ Seite 441 ]

Bundesgesetzblatt - Teil II

1959 - Ausgegeben zu Bonn am 24. April 1959 - Nr. 18

Gesetz zum Übereinkommen Nr. 105 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit.

Vom 20. April 1959

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

ARTIKEL 1

Dem in Genf am 25. Juni 1957 von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation angenommenen Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht:

ARTIKEL 2

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.

ARTIKEL 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkünding in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen gemäß seinem Artikel 4 Abs. 3 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

––––––––––––––––––––––

Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.


Das vorstehende Gesetz wird hiermit verwendet.

Bonn, den 20. April 1959

Der Bundespräsident
Theodor Heuss


Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Ludwig Erhard


Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
[Theodor] Blank

Der Bundesminister des Auswärtigen
[Dr. Heinrich] von Brentano


[ auf den folgenden Seiten – Seite 442, Seite 443, Seite 444 und Seite 445 dieses Bundesgesetzblattes der Bundesrepublik Deutschland – befinden sich dann in drei nebeneinander aufgeführten Spalten, jeweilig der französische, englische und deutsche Text des internationalen Übereinkommens über die Abschaffung der ZwangsarbeitConvention 105 / Übereinkommen 105. ]
.
QUELLE: Bundesanzeiger Verlag
ZITATLÄNGE DER ZITIERTEN GESETZESTEXTPASSAGE: insgesamt maximal 1221 Zeichen, einschließlich Leerzeichen.

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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Sa 22. Mär 2014, 04:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Zitat des Bundesdeutschen Anti-Zwangsarbeitsgesetzes 1959

DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, u.a., MIT VERABSCHIEDUNG IHRES EIGENEN GESETZES ZUR


"ABSCHAFFUNG DER ZWANGSARBEIT" IM GANZEN LANDE UND ZUM WOHLE ALLER SEINER EINWOHNER IN IHREM LANDE

VERPFLICHTETE SICH …

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[ Seite 1 ] @ http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... .720.5.pdf

Übereinkommen Nr. 105
über die Abschaffung der Zwangsarbeit


[ Seite 2 ] @ http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... .720.5.pdf

Die Konferenz nimmt heute, am 25. Juni 1957, das folgende Übereinkommen an, das als Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957, bezeichnet wird.

Art. 1

Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, das dieses Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, die Zwangs- oder Pflichtarbeit zu beseitigen und in keiner Form zu verwenden


a. : als Mittel politischen Zwanges oder politischer Erziehung oder als Strafe gegenüber Personen, die gewisse politische Ansichten haben oder äussern oder die ihre ideologische Gegnerschaft gegen die bestehende politische, soziale oder wirtschaftliche Ordnung bekunden;
b.
: als Methode der Rekrutierung und Verwendung von Arbeitskräften für Zwecke der wirtschaflichen Entwicklung;
c.
: als Massnahme der Arbeitsdisziplin;
d.
: als Strafe für die Teilnahme an Streiks;
e.
: als Massnahme rassischer, sozialer, nationaler oder religiöser Diskriminierung.

Art. 2

Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, das dieses Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, wirksame Massnahmen zur sofortigen und vollständigen Abschaffung der in Artikel 1 dieses Übereinkommens bezeichneten Zwangs- oder Pflichtarbeit zu ergreifen.
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WANN, IN WELCHEM JAHR, IST DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ABER NUN WIRKLICH ERSTMALIG DIESER VERPFLICHTUNG VOLLUMFÄNGLICH NACHGEKOMMEN?

... UND AUCH IN DER HEIMERZIEHUNG VOLLUMFÄNGLICH NACHGEKOMMEN?

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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Di 25. Mär 2014, 11:32, insgesamt 2-mal geändert.
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Zitat des österreichischen Anti-Zwangsarbeitsgesetzes 1959

GENAUSO WIE DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, u.a., HAT AUCH DIE REPUBLIK ÖSTERREICH SICH IN DEN 1950ER JAHREN DAZU VERPFLICHTET ...

JEGLICHE FORM DER "ZWANGSARBEIT" IM GANZEN LANDE, UND ZUM WOHLE ALLER SEINER EINWOHNER IN IHREM LANDE, EIN UND FÜR ALLE MALE ABZUSCHAFFEN.


DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

gibt bekannt @ https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10008170
.
BUNDESKANZLERAMT | RECHTSINFORMATIONSSYSTEM

Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Abschaffung der Zwangsarbeit, Fassung vom 25.03.2014

[ ……… ]

Sonstige Textteile

Nachdem das auf der 40. Internationalen Arbeitskonferenz in Genf am 25. Juni 1957 angenommene Übereinkommen (Nr. 105) über die Abschaffung der Zwangsarbeit, welches also lautet:

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Übereinkommen enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für soziale Verwaltung und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 13. Feber 1958.


Ratifikationstext

Das vorliegende Übereinkommen wird gemäß seinem Art. 4 Z 3 am 5. März 1959 für Österreich in Kraft treten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation, die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf

einberufen wurde und am 5. Juni 1957 zu ihrer vierzigsten Tagung zusammengetreten ist,

hat die Frage der Zwangsarbeit geprüft, die den vierten Gegenstand

ihrer Tagesordnung bildet,

hat die Bestimmungen des Übereinkommens über Zwangsarbeit, 1930,

zur Kenntnis genommen,

hat zur Kenntnis genommen, daß das Übereinkommen über die Sklaverei, 1926, bestimmt, daß zweckmäßige Maßnahmen ergriffen werden sollen, um zu verhüten, daß die Pflicht- oder Zwangsarbeit der Sklaverei ähnliche Zustände herbeiführt, und daß das Zusätzliche Übereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Gepflogenheiten, 1956, die völlige Abschaffung der Schuldknechtschaft und der Leibeigenschaft vorsieht,

hat zur Kenntnis genommen, daß das Übereinkommen über den Lohnschutz, 1949, bestimmt, daß der Lohn in regelmäßigen Zeitabschnitten bezahlt werden muß, und Lohnzahlungsmethoden untersagt, die dem Arbeitnehmer in Wirklichkeit die Möglichkeit nehmen, sein Arbeitsverhältnis zu beenden,

hat beschlossen, verschiedene weitere Anträge anzunehmen betreffend

die Abschaffung gewisser Formen der Zwangs- oder Pflichtarbeit, durch die eine Verletzung der Menschenrechte gegeben ist, auf die in der Charta der Vereinten Nationen hingewiesen wird und die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verkündet werden, und

dabei bestimmt, daß diese Anträge die Form eines internationalen

Übereinkommens erhalten sollen.



Die Konferenz nimmt heute, am 25. Juni 1957, das folgende Übereinkommen an, das als Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957, bezeichnet wird.

Artikel 1

Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, das dieses Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, die Zwangs- oder Pflichtarbeit zu beseitigen und in keiner Form zu verwenden

a. : als Mittel politischen Zwanges oder politischer Erziehung oder als Strafe gegenüber Personen, die gewisse politische Ansichten haben oder äussern oder die ihre ideologische Gegnerschaft gegen die bestehende politische, soziale oder wirtschaftliche Ordnung bekunden;
b. : als Methode der Rekrutierung und Verwendung von Arbeitskräften für Zwecke der wirtschaflichen Entwicklung;
c. : als Massnahme der Arbeitsdisziplin;
d. : als Strafe für die Teilnahme an Streiks;
e. : als Massnahme rassischer, sozialer, nationaler oder religiöser Diskriminierung.

Artikel 2

Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, das dieses Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, wirksame Massnahmen zur sofortigen und vollständigen Abschaffung der in Artikel 1 dieses Übereinkommens bezeichneten Zwangs- oder Pflichtarbeit zu ergreifen.
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WANN, IN WELCHEM JAHR, IST DIE REPUBLIK ÖSTERREICH ABER NUN WIRKLICH ERSTMALIG DIESER VERPFLICHTUNG VOLLUMFÄNGLICH NACHGEKOMMEN?

... UND AUCH IN DER HEIMERZIEHUNG VOLLUMFÄNGLICH NACHGEKOMMEN?

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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mi 26. Mär 2014, 11:46, insgesamt 1-mal geändert.
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ABSOLUTES VERBOT DER ZWANGSARBEIT

"ZWANGSARBEIT"

- HAUPTBEGRIFF -
im deutschen Grundgesetz (1949), im innerstaatlichen deutschen Bundesgesetz (1959), im Übereinkommen über Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit (1930), in den Anordnungen und Verordnungen und in den Befehlen der westlichen Siegermächte in Europa (1945-1949-1959), im Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit 1957, und im UNO-Völkerrecht / in der gesamten Menschenrechtslegislatur / in all international human rights legislation


"ZWANGSARBEIT" – "FORCED LABOUR""SLAVE LABOUR"

ALTERNATIVER BEGRIFF mancher, insbesondere deutscher Politiker: "ZWANG ZUR ARBEIT"

ALTERNATIVER BEGRIFF mancher, insbesondere deutscher Kirchenoberen: "ARBEITSTHERAPIE"

In der zweiten Hälfte der 1940er Jahre und innerhalb des gesamten Jahrzehnts der 1950er Jahre: Vertragspartner (d.h. „Staaten“) mit ihren Unterschriften and Staatssiegeln verpflichten und verpflichteten sich „die Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit zu beseitigen und in keiner Form zu verwenden“.


ABSOLUTES VERBOT DER ZWANGSARBEIT


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[ Deutschland ]

"Grundgesetz" (Entwurf)

Formulierungen der Fachausschüsse, zusammengestellt nach Drucksache Nr. 203 vom 18. Oktober 1948
samt Stellungnahme des Allgemeinen Redaktionsausschusses zu diesen Formulierungen

Entwurf der Fachausschüsse des Parlamentarischen Rats


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 5. (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

(2) Jeder Bundesangehörige hat das Recht, an jedem Ort des Bundesgebiets seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen sowie seinen Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen. Dem Gesetze bleibt es vorbehalten, die Berufsausübung zu regeln.

(3) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden außer im Rahmen einer allgemeinen für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. Zwangsarbeit ist nur im Vollzug einer gerichtlichen angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.


Stellungnahme des Allgemeinen Redaktionsausschusses [ zu dem obigen Grundgesetzentwurf ]

Artikel 5 a. (1) Jeder Deutsche hat das Recht, Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Ausnahmen sind nur im Interesse des gemeinen Wohls im Rahmen einer allgemeinen öffentlichen Dienstleistungspflicht und nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes zulässig. Im übrigen darf ein Zwang zur Arbeit nur im Vollzug einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung ausgeübt werden.

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QUELLE: http://www.verfassungen.de/de/de49/grun ... 1-48-i.htm


»Zwangsarbeit nach Völkerrecht« - »Wie beurteilt das Völkerrecht den Tatbestand der Zwangsarbeit?« @ http://www.versoehnungsfonds.at/db/admi ... fromlist=1


Im Übrigen war, was das damalige Gesetz betraf, "Fürsorgeerziehung" ( "FE" ) als solche oder auch "Freiwillige Erziehungshilfe ( "FEH" ) als solche ( auch „Erziehungsfürsorge“ genannt ) – mindestens nach dem Zusammenbruch in 1945 – nie mit „einer gerichtlich angeordneten "Freiheitsentziehung"“ verbunden gewesen, geschweige denn mit "ZWANGSARBEIT" verbunden gewesen.

In den meisten 'Heimen' und 'Anstalten' jedoch war "FREIHEITSENTZIEHUNG" automatisch »TEIL DES SYSTEMS DER "FÜRSORGEERZIEHUNG"«, und die 'Heime' und 'Anstalten' und deren Betreiber machten sich einfach, von sich aus, »"ZWANGSARBEIT" DER FÜRSORGEZÖGLINGE« ZUM NUTZEN und haben, zusammen mit diversen Hehlern, ganz masiv davon profitiert ----- und all dies war, in Deutschland sowohl wie auch in Österreich, voll und ganz vom Staat sanktioniert, und auch der Staat hat dadurch masiv davon profitiert.
Genauso wie in Bezug auf den irischen Staat kürzlich (2010/2011) seitens des UNO-Antifolter-Komitees einer Untersuchung der irischen bis 1996 betriebenen Magdalenenheime / Magdalenen Wäschereien festgestellt wurde; und letztere wurden ja auch, wie schon mehrfach bewiesen, in Deutschland sowohl wie auch in Österreich – und auch in noch so einigen anderen Ländern der Welt – jahrzehntelang von diesen katholischen Frauenorden betrieben und alleine mit "ZWANGSARBEIT" aufrecht erhalten.

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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mi 26. Mär 2014, 13:07, insgesamt 1-mal geändert.
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ABSOLUTES VERBOT DER ZWANGSARBEIT

"ZWANGSARBEIT"


Nach 1945: - "Fürsorgeerziehung" soll keinen Strafcharakter haben und bedeutet weder "Freiheitsentziehung", noch "Anstaltsunterbrinung" oder "Zwangsarbeit".


Der folgende, hier geschilderte Rechtsstreit nahm seinen Anfang am 19. Januar 1955 und wurde erst entgültig entschieden am 30. Januar 1963.

Bundessozialgericht @ http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... _mode=true
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[ Bundessolzialgericht-Gerichtsurteil vom 30. Januar 1963 ]

BSG, 30.01.1963 - 3 RK 36/59

In dem Rechtsstreit
hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts
auf die mündliche Verhandlung vom 30. Januar 1963,
an der mitgewirkt haben
Senatspräsident Prof. Dr. Bogs als Vorsitzender,
die Bundesrichter Dr. Schraft und Dr. Langkeit sowie
die Bundessozialrichter Blum und Dr. Engels als ehrenamtliche Beisitzer,
für Recht erkannt:


Tenor:

Die Revision des Klägers [ DIE INNERE MISSION / DIE DIAKONIE / DIE EVANGELISCHE KIRCHE ] gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 3. Dezember 1958 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.


Gründe

1I.

Der klagende Verein für Innere Mission e.V. [ DIE INNERE MISSION / DIE DIAKONIE / DIE EVANGELISCHE KIRCHE ] unterhält ein Jugenderziehungsheim, den Fürsorgehof H. [ Herzogsägmühle ] in Schongau/Obb. [ Oberbayern ]. Die beigeladenen 91 Jugendlichen waren dort im Jahre 1955 untergebracht. Sie wurden in den staatlich anerkannten Lehrwerkstätten des Heims für die verschiedensten Berufe als Lehrlinge ausgebildet. 19 von ihnen (die Beigeladenen zu IV. Nr. 1 bis 19) waren durch einen Beschluß des Vormundschaftsgerichts nach § 63 des Reichsgesetzes für Jugendwohlfahrt vom 9. Juli 1922 (RGBl I S. 633) i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 28. August 1953 (BGBl I S. 1035) - JWG - der Fürsorgeerziehung überwiesen worden. Die weiteren 72 Lehrlinge befanden sich in der Anstalt in freiwilliger Fürsorgeerziehung (Erziehungsfürsorge). 50 von ihnen (die Beigeladenen Nr. 20 bis 69) waren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten auf Veranlassung behördlicher oder caritativer Einrichtungen (Jugendamt, Gesundheitsamt, Pfarramt, Evangelischer Jugenddienst e.V.), die restlichen 22 (die Beigeladenen Nr. 70 bis 91) nur auf Grund einer Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten im Fürsorgehof [ in Oberbayern ] aufgenommen worden. Den Lehrverhältnissen lag jeweils ein "Anstaltslehrvertrag" zugrunde, in dem die Dauer der Lehrzeit unter Berücksichtigung bereits nachgewiesener Lehrzeiten festgesetzt war. Im übrigen galten nach dem Lehrvertrag für die Lehrverhältnisse folgende Bestimmungen:

[ ……… ]

44

[ ……… ]

Wären die beigeladenen Jugendlichen den Insassen von Strafanstalten und Arbeitshäusern gleichzusetzen, die kraft ihrer Unterworfenheit durch die Anstaltsgewalt Arbeiten verrichten müssen, so wäre für ein freies Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis kein Raum. Eine solche Parallele besteht jedoch selbst bei den Jugendlichen nicht, die - wie im vorliegenden Streitfall - nach § 63 JWG a.F. (= § 64 JWG i.d.F. vom 11. August 1961, BGBl I S. 1206) durch Beschluß des Vormundschaftsgerichts der Fürsorgeerziehung überwiesen sind. Der Beschluß des Vormundschaftsgerichts hat keinen Strafcharakter und stellt auch keine Maßnahme der Sicherungsverwahrung dar. Er weist auch nicht den Jugendlichen in eine Fürsorgeanstalt ein,
wie oft irrtümlich angenommen wird; würde er eine solche konkrete Regelung treffen, wäre er rechtswidrig (vgl. Bayer. Oberstes Landesgericht zu § 70 RJWG in Samml. von Entscheid des BayObLG in Zivilsachen Bd. 34 S. 426; Potrykus, JWG § 65 Anm. 8 ). Der vormundschaftsgerichtliche Beschluß beschränkt sich vielmehr auf die Anordnung der Fürsorgeerziehung und hat zur Folge, daß das Recht und die Pflicht der Eltern zum Unterhalt, zur Erziehung und zur Beaufsichtigung des Minderjährigen als Teil des den Eltern zustehenden Gesamtpersonensorgerechts kraft öffentlichen Rechts auf die Organe der öffentlichen Jugendhilfe übergeht (vgl. Potrykus aaO § 63 Anm. 19). Mit Recht bezeichnet das LSG den mit der Anordnung der Fürsorgeerziehung verbundenen staatlichen Zwang als in erster Linie gegen die Eltern – nicht gegen den Jugendlichen – gerichtet (vgl. auch Teitge, BABl 1958, 67, 69). Elterliche Rechte werden nach Erlaß des vormundschaftsgerichtlichen Beschlusses weitgehend von der Fürsorgerziehungsbehörde wahrgenommen. Entscheidet sich diese Behörde dafür, die Fürsorgeerziehung in einer "Erziehungsanstalt" (§ 62 JWG a.F. – jetzt "Heim", § 69 Abs. 3 Satz 1 JWG n.F. –) durchführen zu lassen – es kann auch eine "geeignete Familie" (§ 62 JWG a.F., § 69 Abs. 3 Satz 1 JWG n.F.), u.U. sogar die eigene Familie des Minderjährigen (§ 69 Abs. 4 JWG a.F., § 69 Abs. 3 Satz 2 JWG n.F) sein –, so kann allerdings damit für den Jugendlichen ein Öffentlich-rechtliches Gewaltverhältnis begründet werden, sofern er nämlich in eine mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattete Anstalt eingewiesen wird. Er ist in diesem Falle der Anstaltsgewalt unterworfen – im Grundsatz nicht anders als der Schüler gegenüber der Schule, der Student gegenüber der Universität – und hat den zwingenden Ge- und Verboten der Anstaltsordnung, die auch bestimmte Arbeiten betreffen können, nachzukommen.

[ Die in der Einrichtung untergebrachten Zöglinge, die „einer Lehre nachgehen“ oder anderweitig „einen Angestelltenberuf anstreben“ stehen in einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis;
Versicherungspflicht besteht !; vollumfängliche Krankenversicherung / Sozialversicherung ist daher vom Arbeitgeber, der INNEREN MISSION / DIAKONIE / EVANGELISCHEN KIRCHE zu zahlen ! ]

Von Rechts wegen.

veröffentlicht am 30.01.1963

Direkter Link zu diesem Dokument

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... xid=456313
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Bezüglich dem damals von der INNEREN MISSION / DIAKONIE / EVANGELISCHEN KIRCHE betriebenen Jugenderziehungsheim, dem Fürsorgehof Herzogsägmühle in Schongau, Oberbayern, siehe WIKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Herzogs%C3%A4gm%C3%BChle
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Martin MITCHELL
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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ABSOLUTES VERBOT DER ZWANGSARBEIT


West-Heimkinder vom System völlig rechtllos gehalten.


Gutachterliche Stellungnahme von Verfassungsrechtler Erhard Denninger.

GOOGLE SUCHE: "Erhard Denninger"+"Jugendfürsorge und Grundgesetz"

RESULTAT: Fachzeitschrift "Kritische Justiz" @
http://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc ... _S_379.pdf ( IMAGE - ein PFD-Dokument, das insgesamt 7 Seiten umfasst )
Die Buchstaben "kj" in dieser URL stehen für "Kritische Justiz", d. h. für die Fachzeitschrift "Kritische Justiz". Die Buchstaben "nomos in dieser URL stehen für "Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG" in 76530 Baden-Baden, BRD.
.
[ Digitale Ausführung - Auszug, Seite 1 ]

Erhard Denninger
Jugendfürsorge und Grundgesetz*

[ 379 ]

I.

Jedes Kind und jeder Jugendliche hat ein »Recht auf Erziehung« (§ 1 Abs. I JWG), d. h. auf Entwicklung und Ausbildung derjenigen Fähigkeiten, die eine selbstverantwortliche Existenz im beruflichen und im privaten Leben sowie in einer demokratischen Gesellschaft politisch mündiger Bürger voraussetzt. Die in der Hessischen Landesverfassung (Art. 56 Abs. IV) nominierten Ziele der staatlich-schulischen Erziehung müssen als richtungsweisend angesehen werden, wo immer der Staat in mittelbarer oder unmittelbarer Verwaltung öffentliche Erziehungsaufgaben wahrnimmt. Insbesondere sind sie bei der Durchführung der Freiwilligen Erziehungshilfe [ auch
Erziehungsfürsorge genannt ] und der Fürsorgeerziehung zu beachten. Diese Erziehungsziele sind:

1. Heranbildung des jungen Menschen zur sittlichen Persönlichkeit.

2. Vorbereitung zu beruflicher Tüchtigkeit und zu politischer Verantwortung.

3. Vorbereitung zum selbstständigen und verantwortlichen »Dienst am Volk und der Menschheit« durch Entwicklung der Tugenden: Ehrfurcht, Nächstenliebe, Achtung und Toleranz, Rechtlichkeit und Wahrhaftigkeit.

Der »Dienst am Volk und der Menschheit« wird geleistet, indem der Bürger seinem Beruf nachgeht und seine staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten wahrnimmt.

[ ……… ]

[] Der Staat erfüllt seinen Sozialauftrag, der seinerseits Ausdruck der Menschenwürde-Schutzverpflichtung ist, indem er sein Mindestmaß an Chancengleichheit der heranwachsenden Bürger garantiert und dem

[
Digitale Ausführung - Auszug, Seite 2 ]

Jugendlichen einen gesetzlich näher auszugestaltenden [ 380 ] Rechtsanspruch darauf einräumt, in den Genuß angemessener Erziehungs- und Ausbildungsmöglichkeiten zu gelangen. Der erziehungsbedürftige Jugendliche ist insoweit [ mit ] dem fürsorgebedürftigen Erwachsenen zu vergleichen.

Eine weitere Überlegung führt ebenfalls zur Bejahung des »Rechtes auf Erziehung« – was immer sein Inhalt im einzelnen sein mag: wenn unsere vom Grundgesetz gewollte und garantierte Gesellschaftsordnung auf der freien Selbstbestimmung des sich seiner gesellschaftlichen Umwelt verpflichtet wissenden Bürgers aufbaut (Art. 2 GG
[/size] 2), so muß diese Gesellschaftsordnung auch die elementaren Voraussetzungen erkennen und wollen, welche die freie Entscheidung der Persönlichkeit überhaupt erst ermöglichen. Für das Kind bedeutet dies: Einführung in den Sozialisationsprozeß, Erziehung. Dem Entfaltungsrecht des Erwachsenen entspricht also der Erziehungsanspruch des Kindes als eine Anleitung zu allmählich sich entwickelnder Selbstentfaltung 3.

II.

Aus diesem Verständnis des Rechtes auf Erziehung als eine Bedingung und Vorstufe des Rechtes auf autonome Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 GG) ergeben sich erste Grenzbestimmungen: In dem Maße, in dem die Fähigkeit zur Selbstbestimmung in Erscheinung tritt, nimmt das Recht des Kindes, erzogen zu werden [, zu ], nehmen auch Recht und Pflicht des Erziehers, erziehend einzuwirken, ab
4. »Bevormundende Fürsorge« ist niemals Selbstzweck, sondern »Hilfe zur Selbsthilfe«, d. h. hier: Anleitung zur Autonomie.

Alle Einzelmaßnahmen der öffentlichen Jugendfürsorge sind unter diesen Maßstab zu stellen.

III.

Verfassungsgemäße Erziehung wirkt also auf einen Reifungsprozeß ein, der durch die allmähliche Ablösung der Fremderziehung (Heteronomie) durch Selbsterziehung (Autonomie) gekennzeichnet ist. Diesem Sachverhalt trägt der rechtlich-normative Rahmen Rechnung: Während jeder Mensch vom Beginn seiner Existenz an »Träger«, Subjekt von Rechten und Grundrechten ist, kann er diese seine Rechte doch erst nach Erreichung gewisser Altersschwellen selbst aktiv ausüben. Das Privatrecht zieht diese Altersgrenzen (der beschränkten und unbeschränkten bürgerlich-rechtlichen Geschäftsfähigkeit) schematisch beim siebten bzw. 21. Lebensjahr. []

[ ……… ]

»Erziehungs«-Maßnahmen und -Methoden, welche nicht geeignet sind, die Fähigkeiten des Kindes zu selbstverantwortlicher Entscheidung zu entwickeln und zu stärken, welche vielmehr bloße Dressurakte (Eingewohnung von Verhaltensmustern durch positive oder negative Sanktionen) zum Inhalte haben, verstoßen gegen das Prinzip der Anleitung zur Autonomie und sind verfassungswidrig. Das wäre etwa der Fall, wenn

a) Verstöße gegen geltende Vorschriften der Anstaltsordnung unspezifisch (d. h. ohne Bezug auf den Umgang mit Geld) durch Taschengeldentzug bestraft werden;

b) vor oder nach dem Essen stereotype Spruchformeln eingedrillt werden;

c) die Freizeitgestaltung durch Teilnahmepflichten für bestimmte Veranstaltungen reglementiert und sanktioniert wird;

d) etwa Abschreibeübungen als bloße Ordnungsstrafen und nicht primär um eines bestimmten Lehrerfolges willen auferlegt werden.

IV.

Elterlicher und staatlicher Erziehungsauftrag sind zu unterscheiden.

[ ……… ]

[
Digitale Ausführung - Auszug, Seite 4 ]

[ 382 ]

V.

Das Recht auf Erziehung umfast den Anspruch auf eine den Begabungen und Neigungen des Jugendlichen entsprechende Berufsausbildung. Die hier zu treffenden Maßnahmen bedürfen ganz besonderer Sachkunde und Sorgfalt. Der Staat, der dem Jugendlichen durch die zwangsweise Heimunterbringung die persönliche Freiheit weitgehend entzieht und dadurch auch tief in seine Möglichkeiten zur beruflichen Entfaltung eingreift, muß die volle Verantwortung für die Wahrnehmung der beruflichen Entwicklungschancen des jungen Menschen übernehmen.

Für ein möglichst breit gefächertes Angebot an Ausbildungschancen ist Sorge zu tragen. Es genügt nicht, wenn dem Jugendlichen die Wahl zwischen einer Gärtner-, einer Tischler- und einer Schlosserlehre geboten wird. Neben einer Vielzahl handwerklicher Berufe muß für einen entsprechend begabten Jugendlichen etwa auch die Möglichkeit offenstehen, einen kaufmännischen Beruf zu erlernen. Die Berufsberatung muß eingehend, individuell und unter Anwendung moderner Testmethoden erfolgen. Unter allen Umständen muß versucht werden, den völligen inneren Konsens des Jugendlichen bei der Auswahl des Berufes herbeizuführen. Andernfalls sind schwere Erziehungsschäden zu befürchten. Ist der Jugendliche hinreichend einsichtsfähig, selbst eine verantwortliche Berufswahl zu treffen, so muß ihm die Ausübung dieses Grundrechtes (Art. 12 Abs. I GG) in voller Freiheit überlassen bleiben. Auch hier muß die Berufsberatung mit größter Sorgfalt stattfinden.

Eine möglichst gute und fortschrittliche Berufsausbildung der Fürsorgezöglinge, liegt nicht nur im individuellen Interesse der Jugendlichen, sondern auch im besonderen Interesse der Gesellschaft: Eine Fürsorgeerziehung verfehlt ihren gesetzlichen Auftrag, wenn sie junge Menschen entläßt, die beruflich schlecht oder wirtschaftlich chancenlos ausgebildet sind und nicht zuletzt auch dadurch auf die Bahn des Kriminellen getrieben werden. Eine Fürsorgeerziehung, die sich im praktischen Ergebnis in der Mehrzahl der Fälle als »Vorschule« für das Gefängnis erweist, d. h. deren Absolventen später überwiegend kriminell werden, ist sinnlos und ohne Daseinsberechtigung.

Zur beruflichen Ausbildung im weiteren Sinne, die auch der Entwicklung der selbstverantwortlichen Persönlichkeit dienen soll, gehört auch, daß der Jugendliche möglichst früh den verantwortlichen Umgang mit den Erträgen seiner Arbeit lernt. Sofern keine spezifischen Gegenindikationen vorliegen (Verschwendungssucht, Neigung zu Schuldenmachen usw.) ist dem Heranwachsenden Jugendlichen nach und nach die volle Verfügung über seinen Arbeitslohn einzuräumen – (abzüglich eines Beitrages zu den Aufenthaltskosten). Es ist nicht zulässig und pädagogisch falsch, ihn mit einem minimalen Taschengeld (etwa 2,50 - 5,00 DM pro Woche) abzufinden. Auch hier ist vernünftige Beratung (über die sparsame Verwendung des Verdienten) im Einzelfall besser als ein starres Reglement.

Jugendliche, die keine abgeschlossene Berufsausbildung erreicht haben oder eine andere zu erhalten wünschen, dürfen in keinem Fall längere Zeit mit bloßer Routinearbeit [ 383 ] ohne Ausbildungswert beschäftigt werden.

[
Digitale Ausführung - Auszug, Seite 5 ]

Derartige Arbeiten à la Tütenkleben sind schon für einen modernen Strafvollzug untragbar, erst recht aber in einem Heim mit Erziehungsaufgaben.

VI.

[ ……… ]

[ ……… ]

Andere, gleichfalls die persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. I GG) beschränkende Maßnahmen können nicht nur im Hinblick auf den erzieherischen Anstaltszweck: Anleitung zur Automie – vgl. o. – verfehlt und daher unzulässig sein, sondern auch bereits als unverhältnismäßige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht [ darstellen ]. Zu denken wäre etwa an folgende Regelungen:

1. Essenszwang: Zwang, die Tellerportionen aufzuessen, bei Vermeidung irgendwelcher Sanktionen;

2. Matratzenentzug: Verbot an den eingeschlossenen Jugendlichen, sich tagsüber auf sein Bett zu legen, verbunden mit der Aktion des nächtlichen Matratzenentzuges;

3. Die Uniformierung durch Kleidervorschriften oder

4. durch Vorschriften über die Haartracht;

5. kleinliche Handhabung der Rauchvorschriften;

6. Reglementierung der arbeitsfreien Zeit anstelle der Schaffung attraktiver Anregungen und Chancen zur Ausübung von Hobbies innerhalb des Heimes, aber auch zur Pflege des gesellschaftlichen Außenweltkontaktes. Der Jugendliche muß auch Gelegenheiten finden können, Beziehungen zu Angehörigen des anderen Geschlechtes anzuknüpfen.

7. Beeinträchtigungen der körperlichen Integrität durch körperliche Züchtigungen. Es sollte selbstverständlich sein, das weder Ohrfeigen noch gar Prügelstrafen als erlaubte Disziplinarmaßnahmen angesehen werden können.

[
Digitale Ausführung - Auszug, Seite 6 ]

[ 384 ]

VII.

[ ……… ]

VIII.

Die Achtung vor der Menschenwürde des jungen Mitbürgers verbietet grundsätzlich jedes Eindringen der Staatsorgane in den Intimbereich des Zöglings. Hierunter fallen auch alle Versuche der »Bespitzelung« – durch optische »Spione« in den Zimmertüren ebenso wie die durch Ausnutzung von Denunziation seitens der Mitzöglinge o. ä. Hierunter fällt auch die heimliche oder offen ausgeübte Kontrolle über ein- und ausgehende Post der Anstaltsbewohner. Art. 10 Abs. II S. 1 GG läßt Beschränkungen nur auf Grund eines Gesetzes zu. Als solche Gesetze kommen nur formelle Gesetze, nicht etwa auch Rechtsverordnungen und Gewohnheitsrecht in Betracht
8.

Insbesondere ist die Anstaltsbehörde auch nicht etwa befugt, als erziehungsberechtigter gesetzlicher Vertreter ein Elternrecht zur Postkontrolle wahrzunehmen, es sei denn, die Eltern hätten dieses Recht ausdrücklich auf die Anstaltsbehörde übertragen.

[
Digitale Ausführung - Auszug, Seite 7 ]

[ ……… ]

[ ……… ]


*Gutachten für Studenten, anlässlich von Verhandlungen mit dem hessischen Minister für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen und dem hessischen Landeswohlfahrtsverband ( Vgl. 'DER SPIEGEL Nr. 47/1969', S. 116 ) [ tatsächlich gemeint ist aber anscheinend 'DER SPIEGEL Nr. 47/1969, 17.11.1969', »APO versorgt Schwererziehbare«, Seite 119, http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45439974.html ]

[ … umfangreiche und detaillierte Fußnoten … ]

.

Dieses überaus wichtige Rechtsgutachten im Volltext – ohne jegliche Kürzungen ! – hervorragend formatiert, kann, zum Beispiel, u.a., jetzt auch von ehemaligen Heimkindern und ihren Unterstüzern hier nachgelesen und studiert werden: @ http://www.carookee.net/forum/Staatster ... T#30592700 ( d.h. auf der dortigen 19. Seite des Threads »Entschädigung für ehemalige Heimkinder« ) oder auch @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsach ... p=571#p571 ( d.h. auf der dortigen 1. Seite des Threads »Die 3. Reichs-Zwangsarbeit-Tradition fortgesetzt in der BRD.« – in einem meinerseitigen dortigen Beitrag vom Sa. 29.03.2014, um 02:14 Uhr )

Zur Person von Prof. Erhard Denninger (Stand: 2009):
Dr. iur Dr. iur h. c. Erhard Denninger
Professor emeritus für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie
An der Johann Wolfgang Goethe - Universität
Frankfurt am Main

Weiteres zur Person von Prof. Erhard Denninger (Jg. 1932):
siehe
WIKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Erhard_Denninger


Sollte Professor Erhard Denniger nicht auch eingeladen werden einen Bericht am »Runden Tisch Heimerziehung« abzugeben ?Warscheinlich aber hatte die Tischvorsitzende Antje Vollmer ihn ja absichtlich wieder ausgeladen.


WEITERE RELEVANTE GOOGLE SUCHE UNTERNEHMEN: "Fürsorgeerziehung"+"bestrafen"+"Zwang"
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… denn der »Runde Tisch Heimerziehung« war eine absolute Farce!
BRD. – Einladung zur Heimkinder-Konferenz in Münster am Samstag 14. Juni 2014.

SEHR WICHTIG! - Für alle Ehemaligen!

Einladung zur Heimkinder-Konferenz in Münster am Samstag 14. Juni 2014.

Am Samstag, 14. Juni 2014 um 11.00 Uhr können wir versuchen, "das Ruder herumreißen" und zumindest mit Eurer Hilfe Perspektiven ins Auge fassen, um gegen den Betrug und die Manipulationen der Täternachfolgeinstitutionen am Vollmer´schen »Runden Tisch Heimerziehung« vorzugehen.

WIR PROTESTIEREN NICHT MEHR, WIR HANDELN! - EIN UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS MUSS KOMMEN!

Jede/r der/die möchte, kommt zur ersten HEIMKINDER-KONFERENZ des VEH im Rahmen einer öffentlichen Fraktionssitzung der DIE LINKE im LWL nach Münster/Westf. ins LANDESHAUS, Freiherr-vom-Stein-Platz 1.

Wir erwarten interessante Referenten aus verschiedenen Fachgebieten, die direkt mit unseren Themen zutun haben.

MACHT MIT! TUT ETWAS UND JAMMERT BITTE NICHT NUR ÜBER EUER SCHICKSAL! ES LIEGT IN EURER HAND ETWAS FÜR EUCH ZU ÄNDERN! TUT EUCH ETWAS GUTES! HANDELT!

Heidi Dettinger und auch ich werden anwesend sein!

Informationen stehen auf unserer Homepage. Wenn das noch nicht langt, dann ruft zwischen 14:00 und 18:00 Uhr Heidi oder mich an! Hier die Telebimmel: Heidi 05032 964647 oder Dirk 06106 15379

Schönes Wochenende mit ganz viel Sonnenschein!

LG Dirk
Dirk Friedrich

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PS. Auch Österreicher und andere Weltenbummler, die sich zur Zeit in der Umgebung von Münster, in Nordrhein-Westfalen, BRD, aufhalten, sind herzlich eingeladen!
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Sa 5. Apr 2014, 01:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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… denn der »Runde Tisch Heimerziehung« war eine absolute Farce!

Dies bezieht sich auf den »Runden Tisch Heimerziehung« in der Bundesrepublik Deutschland, in Berlin (2009/2010), unter der Schirmherrschaft der evangelischen Theologin und vormaligen Bundestagsvizepräsidentin GRÜNE-Ikone Antje Vollmer.
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Dierk Schaefers Blog

@ http://dierkschaefer.wordpress.com/2014 ... r-politik/

Antje Vollmer und das schmutzige Geschäft der Politik.

Posted in Politik by dierkschaefer on 1. April 2014.

Einen Scherbenhaufen haben die westlichen Länder angerichtet, so Antje Vollmer. [1] Sie sollte sich um ihren eigenen Scherbenhaufen kümmern, um das Porzellan, das sie am Runden Tisch zerdeppert hat. Sie hat gekonnt die ehemaligen Heimkinder für Staat und Kirchen über den Tisch gezogen und ganz ungeniert einen Preis entgegengenommen, der den Namen eines ehrenwerten Mannes trägt. Absolut degoutant!

Vollmer braucht anscheinend wieder etwas publicity in ihrer wohlverdienten Versenkung. Die soll sie haben.
[ siehe »Der Runde Tisch Heimkinder und der Erfolg der Politikerin Dr. Antje Vollmer« ] http://dierkschaefer.wordpress.com/2011 ... e-vollmer/ [ vom 31.01.2011 ]

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[1] http://www.publik-forum.de/Politik-Gese ... zter-traum

Tagged with: Antje Vollmer, Runder Tisch
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Wortdefinition: "degoutant" de|gou|tant: ekelhaft, abstoßend.

Weiterverbreitung des Ganzen erlaubt und ausdrücklich erwünscht.
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Sa 5. Apr 2014, 01:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Auch deshalb

"Wir Protestieren Nicht Mehr, Wir Handeln! - Ein Untersuchungsausschuss Muss Kommen!"

… denn der »Runde Tisch Heimerziehung« war eine absolute Farce!

Dies bezieht sich auf den »Runden Tisch Heimerziehung« in der Bundesrepublik Deutschland, in Berlin (2009/2010), unter der Schirmherrschaft der evangelischen Theologin und vormaligen Bundestagsvizepräsidentin GRÜNE-Ikone Antje Vollmer.

Antje Vollmer und die Moral

Hier die Dokumentation der Arbeit des »Runden Tisches Heimerziehung« mit Dank an Pfarrer i.R. und Diplompsychologe Dierk Schäfer, Bad Boll:
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Dierk Schaefers Blog: Der Runde Tisch Heimkinder und der Erfolg der Politikerin Dr. Antje Vollmer

Posted in Heimkinder by dierkschaefer on 31. Januar 2011.

Der Runde Tisch Heimkinder und der Erfolg der Politikerin Dr. Antje Vollmer

Ein informationsgestützter Interpretationsversuch

Der Runde Tisch stand von Beginn an unter keinem guten Stern. Zwar hatte er eine nicht zu überschätzende parlamentarische Startbedingung durch den Auftrag des Petitionsausschusses bekommen, doch dann geriet das Verfahren unter die Räder der Alltagspolitik, die immer Interessenpolitik ist, bei der sich letztlich das Beharrungsvermögen (Trägheit inbegriffen) und die mächtigeren Interessen durchsetzen.

Da war zunächst die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen, die ich als die böse Fee der Heimkinder sehe. Sie sorgte mit ihrem Votum für die „richtige“ Weichenstellung: „Die Einrichtung eines nationalen Entschädigungsfonds wird von Bundestag und Bundesregierung nicht angestrebt.“

Die psychologischen Auswirkungen dieses Satzes waren verheerend. Er hat einen ungeheuren Vertrauensschaden angerichtet.

Doch die Ministerin blieb am Ball: Im Zuge der Vergabe der Organisation des Runden Tisches kam es zu einer Kürzung des Budgets von rund einer Million auf rund vierhunderttausend Euro. Diese Zahlen waren mir bei meiner Anhörung am Runden Tisch am 2. April 2008 noch nicht bekannt ( http://dierkschaefer.files.wordpress.co ... cht-ds.pdf [re
Dierk Schäfers Anhöring am RTH]). Es war klar, daß mit dieser Summe nicht angemessen gearbeitet werden konnte. Sollte ja vielleicht auch nicht werden.

Zu welchem Zeitpunkt in diesem Hintergrundgeplänkel Frau Vollmer mit der Moderation beauftragt wurde, weiß ich nicht. Aus jahrelanger Erfahrung als Moderator weiß ich aber, daß ein Moderator, wenn nicht nach außen, so doch zumindest in der Gruppe, die er moderiert, unglückliche Startbedingungen benennen und mit der Gruppe überlegen muß, wie man damit umgehen will, um das Projekt erfolgreich anzugehen. Dies hat Frau Vollmer nicht getan.

Zudem hat ein Moderator darauf zu achten, daß kein Mitglied der Gruppe deutlich schwächer gestellt ist, als andere. Eine asymmetrische Machtverteilung gibt es zuweilen. Doch eine ungleichgewichtige Beteiligung darf ein Moderator nicht hinnehmen, sondern muß ihr gegensteuern. Das bedeutet, daß Frau Vollmer dafür Sorge hätte tragen müssen, daß den ehemaligen Heimkindern die begleitende Beratung durch eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei finanziert wird. Doch die bekamen nicht einmal ein eigenes Budget.

Alle anderen Teilnehmer am Runden Tisch waren den ehemaligen Heimkindern durch Bildung und Ausbildung, und auch durch ihre berufliche Position haushoch überlegen. Zudem hatten sie einen „Apparat“ im Hintergrund, den sie zumindest logistisch nutzen konnten. Zu erwähnen ist auch die Selbstverständlichkeit, daß ihre Tätigkeit zumeist im Rahmen ihrer dienstlichen Obliegenheiten erfolgte.

All dieses nicht angesprochen und kompensiert zu haben, ist professionelles Versagen der Moderatorin [Antje] Vollmer. Zugleich ist es eine Frage der Berufsethik, die sie als Pfarrerin zu berücksichtigen hat, auch wenn sie nicht explizit als solche tätig wird.

Doch dabei blieb es nicht. Frau Vollmer hätte erkennen müssen, daß die am Runden Tisch beteiligten ehemaligen Heimkinder einen schweren Stand auch gegenüber ihrer Basis haben, gerade weil Frau von der Leyen sich so definitiv geäußert und schon die deutliche Verzögerung des Beginns des Runden Tisches verursacht hatte. Auch diesen Punkt habe ich in meiner Anhörung [meiner selbst am »Runden Tisch Heimerziehung«] deutlich herausgestellt. Sie [, Frau Vollmer,] hat jedoch die Alarmsignale ignoriert und eine Öffentlichkeitsarbeit betrieben, die als Verheimlichungsarbeit wahrgenommen werden mußte. Es ist zu konzedieren, daß die Politik des VEH ihr dabei in die Hände gespielt hat; eine Politik, die ich bei meiner Anhörung als problematisch bezeichnet habe. Doch Frau Vollmer hätte gegensteuern können und müssen. Allerdings scheint sie in der Person von Dr. [Hans-]Siegfried Wiegand ein williges Werkzeug gefunden zu haben, den sie nach meinen Informationen in mindestens einer separaten Unterredung auf Gefolgschaft einstimmen konnte. Dadurch hat sie die Position der ehemaligen Heimkinder am Runden Tisch noch mehr geschwächt, indem diese nun nicht nur dem Druck der Heimkinderöffentlichkeit ausgesetzt waren, sondern auch dem Konformitätsdruck innerhalb ihrer Dreierkonstellation; schließlich hatte Herr Wiegand erkennbar eine Leitfunktion inne und beanspruchte sie auch.

So eingefädelt konnten die Dinge ihren Lauf nehmen. Informationen vom Runden Tisch blieben eher formal, wenn auch ein paar Gutachten in Auftrag gegeben wurden, die zu anerkennenswerten Ergebnissen kamen. Die beim Runden Tisch eingerichtete Anlaufstelle für ehemalige Heimkinder hat nichts verlautbaren lassen, was auf eine erfolgversprechende Arbeit schließen ließe; ehemalige Heimkinder, die Kontakt mit mir hatten, haben sich ausschließlich negativ über die Stelle geäußert.

Dann kam der Zwischenbericht. Er wurde von Prof. [Manfred] Kappeler auf hohem fachlichem Niveau ausführlich analysiert. Herr [Holger] Wendelin vom Runden Tisch versicherte mir zwar, alles werde vom Runden Tisch wahrgenommen; doch die Analyse von Prof. Kappeler fand weder eine offizielle Anerkennung, noch wurden die aufgezeigten gravierenden Mängel in der Folgezeit kompensiert.

Die Schlußphase – Endlich hatten die drei Teilnehmer des Runden Tisches mit Heimhintergrund ein Papier mit konkreten Forderungen nicht nur vorgelegt, sondern auch offiziell eingebracht. Damit kamen Turbulenzen in die Beratungen des Schlußberichts, so daß die Schlußversion besser aussah als der Entwurf.

Die Analyse des Schlußberichts durch Prof. Kappeler ist aufschlußreich. Wie kam das Abstimmungsergebnis zustande? Die drei „ordentlichen“ Vertreter der Heimkinderseite [Dr. Hans-Siegfried Wiegand, Sonja Djurovic und Eleonore Fleth] hatten drei persönlich zugeordnete Stellvertreter bekommen [Jürgen Beverförden, Stefan Beuerle und Rolf Breitfeld]. Diese waren zwar redeberechtigt, was ihnen aber anscheinend nicht gleich gesagt wurde. Stimmberechtigt waren sie jedoch nur bei Nichtanwesenheit dessen, den sie zu vertreten hatten. Folgerichtig gab es also immer nur drei Heimkinderstimmen.
Zur Absegnung des Schlußberichts sollten auch die Stellvertreter plötzlich stimmberechtigt sein; die Heimkinder hätten also sechs Stimmen gehabt. Doch die Verdoppelung der Ohnmacht klappte nicht, denn ein Stellvertreter [Rolf Breitfeld] scherte aus. Eine Gegenstimme hätte nicht gut ausgesehen.
Den Stellvertretern wurde das gerade eben zugesprochene Stimmrecht schnurstracks wieder entzogen. Die anderen wurden vor die Alternative gestellt: entweder es gibt das, was nun aufgetischt ist, oder es gibt gar nichts.

Bei Tarifverhandlungen zwischen in etwa gleich starken Partnern ist das ein legitimes Mittel, einen Kompromiß herbeizuführen oder die Situation zu klären. Doch diese Konstellation war von Anfang bis Ende [am »Runden Tisch Heimerziehung«] nicht gegeben. Die Moderatorin setzte die schwächeren Partner unter Druck (und Zeitdruck) und bekam das, was sie später in der Presse eine immer gute Lösung nannte, den einstimmigen Beschluß.
So darf ein neutraler Moderator nicht verfahren.

Dennoch bin ich der Meinung, daß Frau Vollmer ihren Job professionell gemacht hat. Ich hänge jedoch nicht den Verschwörungstheorien vieler ehemaliger Heimkinder an. Die Realität dürfte banal sein. Frau Vollmer hat ausschließlich als Politikerin agiert und das gefördert, was angesichts der Verhältnisse machbar war und als persönlicher Erfolg verkauft werden konnte. Sie mußte dabei nur entsprechend jonglieren und aufpassen, daß kein Ball zu Boden fällt.

Das ist ihr zweifellos gelungen. Frau Vollmer hat ihren Job beendet und hält sich mit Recht für erfolgreich. Auch der Hauptvertreter der Heimkinder am Runden Tisch [Heimerziehung] [Dr. Hans-Siegfried Wiegand] kann sich im Erfolg sonnen, wie ich vermute, selbstgefällig: Er hat immerhin den ehemaligen Heimkindern einen Spatzen verdient.

Auch gekonnt-professionelles Handeln kann äußerst degoutant sein.

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QUELLE: Dierk Schaefers Blog ( vom 31.01.2011 ) @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2011 ... e-vollmer/ [re Verfahrensweise von Antje Vollmer am RTH]

Weiterverbreitung des Ganzen erlaubt und ausdrücklich erwünscht.
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Martin MITCHELL
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MENSCHENRECHTE UND HUMANITÄRES VÖLKERRECHT

„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

Nicht nur der Staat, die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND [ oder auch die REPUBLIK ÖSTERREICH ], muß sich an den "Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte" halten, aber auch der Staat, AUSTRALIEN (und auch der australische Bundesstaat VICTORIA), ist ohne Ausnahme jedem seiner Bürger gegenüber dazu verpflichtet.

The UN Human Rights Council / The UN Human Rights Committee

United Nations Human Rights Committee (UNHRC)
UN Menschenrechtsausschuss Ausschuss für Menschenrechte der Vereinten Nationen

UN Covenant on Civil and Political Rights (CCPR) =
Internationale Pakt für bürgerliche und politische Rechte

Der UN Menschenrechtsausschuss ist ein bedeutendes Organ, das für die Beachtung und Durchsetzung von Menschenrechten auf internationaler Ebene von entscheidender Bedeutung ist.

[ … the Universal Declaration of Human Rights (1948), the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (1966), the International Covenant on Civil and Political Rights (1966), … ]
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ABC @ http://www.abc.net.au/7.30/content/2014/s3998348.htm

Justice for woman bashed by police 20 years ago.


Australian Broadcasting Corporation
Broadcast: 05/05/2014
Reporter: Louise Milligan

A Melbourne woman bashed by police in her own home has had the United Nations Human Rights Committee hand down a landmark ruling in her 20-year fight for justice.

Transcript

SARAH FERGUSON, PRESENTER: A United Nations human rights committee has castigated the Victorian Government and police over the case of a woman who was bashed senseless by police officers. A group of police broke into Corinna Horvath's home without a warrant and beat her unconscious. When she sued for damages, the state denied liability, saying it was not responsible for police who acted outside the line of duty. Now, more than 20 years later, the UN committee has found in a landmark ruling that the State of Victoria breached the UN Covenant on Civil and Political Rights and must pay compensation. Louise Milligan has this report.

LOUISE MILLIGAN, REPORTER: It's 18 years since the event that changed Corinna Horvath's life.

CORINNA HORVATH: For the first few years, I was very withdrawn. I was very nervy. It was hard. And I was scared all the time.

LOUISE MILLIGAN: This picture shows why she was so frightened, her nose smashed by a blow from a baton, her mouth gushing with clotted blood.

CORINNA HORVATH: My face was beaten to a pulp, my nose was broken, suspected broken jaw.

LOUISE MILLIGAN: The injuries to the 21-year-old were not meted out by street thugs. The blows were delivered by Victoria Police officers.

TAMAR HOPKINS, FLEMINGTON/KENSINGTON COMMUNITY LEGAL CENTRE: It's absolutely disgraceful what happened to Corinna. She was beaten senseless by officers who had no reason to do what they were doing.

LOUISE MILLIGAN: Corinna Horvath's life has changed completely since then and she now devotes her time to rescuing horses.

CORINNA HORVATH: I'm a mum of three now. I've grown up. I do a lot on my own property. And, yeah, I'm a changed person from back then.

LOUISE MILLIGAN: Back then, Horvath was, by her own admission, something of a wild child. She and her boyfriend Craig Love lived in Summerville on Melbourne's southern fringe, partied hard and didn't like cops.

CORINNA HORVATH: Me and Craig were raided every now and then. We smoked a little bit of dope back then and so they would come in and they would get us for the little bit of dope that we had. So, they were doing that on a regular basis.

LOUISE MILLIGAN: On March 8, 1996, Horvath and Love were pulled over at a service station at nearby Hastings by a police officer she'd had several run-ins with before. The constable slapped an "unroadworthy" sticker on her car. As the police officer spoke to her, an angry Corinna Horvath turned up the car radio in defiance.

After the officer left, she drove home.

The next evening, Constable David Jenkin and his partner, Stephen Davison, turned up at Corinna Horvath's home, wanting to see her car. She declined and they began to struggle.

CORINNA HORVATH: Well I grabbed him to stop - I just put my hands up to stop him from going around the back. ... He left hand marks, finger marks around my neck, and by memory, I'd ripped his shirt.

LOUISE MILLIGAN: Later that night, eight officers turned up at Corinna Horvath's home.

CORINNA HORVATH: And all I remember hearing was, "We want Corinna". It was just bang, bang, bang. And I just thought, "S**t". I packed myself.

LOUISE MILLIGAN: Despite not having a warrant, Constable Jenkin and the other officers broke down the door and charged through the house.

CORINNA HORVATH: He made a V-Line straight for me, apparently. Didn't worry about anyone else. He knew exactly who he wanted; he wanted me.

LOUISE MILLIGAN: Corinna Horvath doesn't remember what happened next, but several witnesses described it in court.

CORINNA HORVATH: Jenkin had handcuffed me and he had punched me in the face probably close to a dozen times while I was handcuffed and he was on my back. And Sergeant Christensen had walked past and smacked me in the nose with a baton and that's where my nose split. ... So, yeah, between the pair of them, they'd got into me good and proper.

LOUISE MILLIGAN: Corinna Horvath was arrested for resisting police and then taken by ambulance to hospital.

11 charges laid against her laid by the police that night were all thrown out. The court learned of the officers fabricated evidence.

TAMAR HOPKINS: The police had lied on matters of major significance and also had in fact lied to the Ethical Standards Department as part of the original disciplinary process that they went through.

LOUISE MILLIGAN: Corinna Horvath sued. She and others injured that night won, with the court awarding more than $300,000 in damages. The judge was scathing about police.

CORINNA HORVATH: (Reading from judge's judgement) "And I find that Jenkin in his conduct showed the most high-handed approach accompanied by excessive and unnecessary violence, wrought out of motives of ill will and a desire to get even."

LOUISE MILLIGAN: But that was not the end of the matter. The police wouldn't pay.

DYSON HORE-LACY, BARRISTER: These police officers, I've got to say, one went bankrupt - the main offender [Jenkin] went bankrupt and the other three officers all cried poor; they had no money.

LOUISE MILLIGAN: Despite the brutality of the police officers' actions, the State of Victoria appealed on the basis it wasn't liable to pay compensation because the police acted outside the realm of their duties and the state won, so Corinna Horvath did not receive her damages.

CORINNA HORVATH: Where's the assault charges? If it's that bad and they acted out of the scope of their duty, where is the assault charges that Jenkin, Davison, Christensen should be suffering?

LOUISE MILLIGAN: Corinna Horvath's solicitor, Tamar Hopkins, says her case is not unique.

TAMAR HOPKINS: Unfortunately, time and time again, stories of heavy-handed, violent treatment meted out against people who've been arrested by police are told to community legal centres, lawyers, barristers across this state.

LOUISE MILLIGAN: In 2008, Corinna Horvath's lawyers took her case to the United Nations Human Rights Committee. Six years later, the committee has decided: Australia has violated the International Covenant on Civil and Political Rights and the state must pay compensation to Corinna Horvath, must review its legislation, must tell the UN how it's going to remedy this situation and must widely disseminate this decision. "A State cannot elude its responsibility for violations of the Covenant committed by its own agents."

DYSON HORE-LACY: It's a vindication of the stance that we took that Victoria was a signatory to the covenant. It agreed to abide by its terms and it wasn't just something that applied to African countries or other countries and not us; it applied to us as well. And we could do to look in our own backyard.

LOUISE MILLIGAN: In December [2014], the law will change to mean that if a claimant against a police officer who acts wrongfully on the job is unlikely to ever get their money and has exhausted all avenues, then the state must pay. Lawyers say this will still be an expensive and lengthy process.

None of the officers who beat Corinna Horvath lost their jobs. In fact, they were all promoted and two are still working for Victoria Police.

TAMAR HOPKINS: It's an extraordinary contradiction that the state would say that the officers were behaving with such wilful disregard and disrespect for a person and yet continue to employ them.

LOUISE MILLIGAN: The UN decision also requires that Victoria Police reopen its disciplinary proceedings against the officers. The State of Victoria has 180 days to respond.

DYSON HORE-LACY: We expect the Japanese to comply with a decision of the International Court of Justice on whaling. Be very hypocritical for the state to say, "Oh, no, we're not going to abide by this decision because we don't like it."

LOUISE MILLIGAN: Corinna Horvath is glad to finally have vindication.

CORINNA HORVATH: It's bigger than me now. It's not about me. It's about everybody else who ends up in my position. If their [the state’s] police officers act as bad as what they do, they need to be responsible for them.

SARAH FERGUSON: Louise Milligan reporting. Victoria Police declined to comment on Corinna Horvath's case and Victorian Government said in a statement that it's currently reviewing the UN committee's finding.

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„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

Bezüglich dem United Nations Human Rights Committee (UNHRC)UN MenschenrechtsausschussAusschuss für Menschenrechte der Vereinten NationenMenschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen – in dem Fall von schwerer Körperverletzung, die eine australische Bürgerin unter den Händen und Knüppeln der Polizei erlitt – bitte auch unbedingt die folgenden beiden Medienberichte lesen und studieren:

http://www.theage.com.au/national/un-to ... -4659.html ( 31.08.2008 ) ( leider nur in Englisch )

http://www.theage.com.au/victoria/un-sa ... zr52a.html ( 05.05.2014 ) ( leider nur in Englisch )
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„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

Bezüglich dem United Nations Human Rights Committee (UNHRC)UN MenschenrechtsausschussAusschuss für Menschenrechte der Vereinten NationenMenschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen – in dem Fall von schwerer Körperverletzung, die eine australische Bürgerin unter den Händen und Knüppeln der Polizei erlitt – bitte auch unbedingt ( A. ) die folgende Stellungname der mandatierten Anwaltskanzlei in dieser Sache und ( B. ) die ausschlaggebende Entscheidung des UNHRC selbst lesen und studieren:

(
A. ) Flemington & Kensington Community Legal Centre [ Melbourne, Victoria, Australia ]
http://www.communitylaw.org.au/flemingt ... cation.php ( RA-Kanzlei Stellungnahme: April/Mai 2014 ) ( leider nur in Englisch )

(
B. ) United Nations - CCPR/C/110/D1885/2009 - International Covenant on Civil and Political Rights - Communication 1885/2009 - Human Rights Committee - 22. April 2014
Decision @
http://www.communitylaw.org.au/flemingt ... 202014.pdf ( 22.04.2014 ) ( insgesamt 22 Seiten; Sicht der Dinge und Beschluss des Komittees auf Seite 16-18 unter der Überschrift "Consideration of the merits" ) ( leider nur in Englisch )

Und siehe natürlich auch unbedingt »
United Nations Human Rights - Office of the Commissioner for Human Rights« @ http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CCPR/P ... Index.aspx ( leider nur in Englisch )
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„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

United Nations Human Rights Committee (UNHRC)UN MenschenrechtsausschussAusschuss für Menschenrechte der Vereinten Nationen Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen @ http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Menschenrechtsausschuss ( nicht viel aber alles in Deutsch ).

HOW TO FILE COMPLAINTS ON HUMAN RIGHTS VIOLATIONS [ with the United Nations Human Rights Committee ] @
http://www.unesco.de/fileadmin/medien/D ... s_2010.pdf "German Commission for UNESCO and the United Nations Association of Germany" ( alles in Englisch )

[ Individuelle-Beschwerde-Prozedur ] INDIVIDUAL COMPLAINTS PROCEDURE @
http://en.wikipedia.org/wiki/United_Nat ... _Committee ( complaints and supporting documents must be in English, French, Spanish or Russian ) ( alles in Englisch )

Current German member of the United Nations Human Rights Committee (2012-2016): Anja Seibert-Fohr
Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law @
http://www.mpil.de/en/pub/organization/ ... eibert.cfm

http://www.uni-goettingen.de/en/440075.html

http://www.ohchr.org/Documents/HRBodies ... p/Anja.pdf

http://www.internationallawobserver.eu/ ... ress-2009/

http://www.faz.net/aktuell/politik/staa ... 29382.html (19.10.2012)

Example of an Australian case brought before the UNHRC @
http://www.abc.net.au/7.30/content/2014/s3998348.htm ( Media report from 05.05.2014 )

●●● http://www.ehemalige-heimkinder-tatsach ... 6facf#p580

Und siehe auch das irische Beispiel der Magdalenen Heimwäschereien der Unbarmherzigen Schwestern, wo sich die irischen Opfer ebenso an das UNHRC gewandt hatten und DORT letztendlich Recht bekamen @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsach ... p=552#p552 ( alles in Deutsch )
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„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

Gestern habe ich diese Anfrage aufgesetzt und per Email nach Genf in der Schweiz abgeschickt.
Yesterday, 07.05.2014, I made formal written inquiry at the Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR) in Genever, Switzerland, in the following terms.

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Postal address:
Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR)
Palais des Nations
CH-1211 Geneva 10, Switzerland

Email: InfoDesk@ohchr.org
Website: http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CCPR/P ... Index.aspx


7 May 2014


Dear Sir/Madam
Dear folks

General inquiry.

Would you please be so kind and advise me where online (
direct links please) I may find recorded in an unabridged text document the "Consideration of the merits" by the UNITED NATIONS Human Rights Committee in the matter of the "Communication" of the Former Irish Magdalene Laundries Inmates v. The Irish State, apparently decided by the UNHRC at some stage in the year 2010/2011.

Any and all information that would help me to ascertain all details of this Irish case before the UNHRC would indeed be much appreciated.

I myself (now in my late 60ies) am a like victim and many of my friends and acquaintances (all now in their late 40ies, 50ies, 60ies and 70ies) are, victims of similar state-sanctioned religious youth slave labour institutions existing en mass in the late 40ies, the 50ies, the 60ies and the 70ies in the Federal Republic of Germany (Bundesrepublik Deutschland / Westdeutschland), and we all are today left without any effective remedy and without appropriate compensation under existing German law for our pain, loss and historic as well as ongoing suffering in our old age; and nobody of all the parties involved and responsible for this state-sanctioned systemic abuse we have suffered has ever been taken or is being taken to task for all this.

Thank you for all the help you may be able to offer in the form of all relevant information relating to this subject.

With kind regards

Martin Mitchell
(
Adelaide, Australia )
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Daraufhin erhielt ich heute – 07.05.2014 – folgende Antwort.
On account of my inquiry I received the following reply – on 07.5.2014 – from the Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR), Genever, Switzerland.

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Petitions and Inquiries Section (Section des requêtes et des enquêtes)
Office of the High Commissioner for Human Rights
Palais des Nations
CH-1211 Genève 10
Switzerland
Fax: +41 22 9179022


7 May 2014


Dear Madam/Sir,

Please note that no "individual communication" against the Republic of Ireland concerning the issue you mentioned has been registered and/or adopted by the Human Rights Committee or any other Treaty Body examining "individual communication". All the decisions are otherwise made public and can be found on the pertaining Committee website [ HUMAN RIGHTS COMMITTEE Jurisprudence @ http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CCPR/P ... dence.aspx ].

We assume that there might be a confusion with regard to the case you are referring to and you may wish to check the case-law of the European Court of Human Rights, also available on the Court's website.

Best regards,

The Petitions Unit
[ Office of the High Commissioner for Human Rights (OHCHR), Genever, Switzerland. ]

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Für eine Aufzeichnung von Menschenrechtsorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland siehe WIKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_ ... nisationen


z. B.: »Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.« - »DGVN«
DGVN website:
http://www.dgvn.de/ueber-uns/organisation/
e-mail: info@dgvn.de


z. B.: »Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.« - »DIMR«
DIMR websites:
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... titut.html und http://www.institut-fuer-menschenrechte ... t_2013.pdf
e-mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de

Textauszüge aus DIMR website / Text Extracts from DIMR website:

»
Menschenrechte schützen und fördern
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es trägt zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte bei.
Das Institut setzt sich dafür ein, dass Menschenrechte bei innen- und außenpolitischen Entscheidungen berücksichtigt und internationale Menschenrechtsabkommen in Deutschland umgesetzt werden.«

»
Unabhängig und gemeinnützig
Das Institut ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Es ist politisch unabhängig und bestimmt selbst über die Ausrichtung seiner Arbeit. Die Richtlinien für die inhaltliche Arbeit legt ein 18-köpfiges Kuratorium fest. Es besteht aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Medien.«

»
Wie finanziert sich das Institut?
Das Institut wird vom Bundesministerium der Justiz, vom Auswärtigen Amt, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie aus Drittmitteln finanziert.«

Und siehe auch folgende Aussage auf einer relevanten schweizer website @
http://www.humanrights.ch/de/Links/Inst ... l?search=1 :

»
Deutsches Institut für Menschenrechte
Das Institut wurde 2001 auf Empfehlung des Deutschen Bundestages gegründet. Es soll über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren und zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte beitragen.«


Statutory Body: »Australian Human Rights Commission« - »AHRC«
(
innerstaatliche statutarisch eingerichtete Menschenrechtsorganisation völlig unabhängig von der Regierung totally independent of government )
WIKIPEDIA @ http://en.wikipedia.org/wiki/Australian ... Commission
AHRC website: https://www.humanrights.gov.au/
e-mail: Complaints - infoservice@humanrights.gov.au
e-mail: Communicationts - communications@humanrights.gov.au


Statutory Body: »Human Rights Commission (New Zealand)« - »NHRI«
( »national human rights institution« )
(
innerstaatliche statutarisch eingerichtete Menschenrechtsorganisation völlig unabhängig von der Regierung totally independent of government )

WIKIPEDIA @ http://en.wikipedia.org/wiki/Human_Righ ... w_Zealand)
NHRI website: http://www.hrc.co.nz/
e-mail: infoline@hrc.co.nz


Stautory Body: »Irish Human Rights Commission« - »IHRC«
(
innerstaatliche statutarisch eingerichtete Menschenrechtsorganisation völlig unabhängig von der Regierung totally independent of government )

WIKIPEDIA @ http://en.wikipedia.org/wiki/Irish_Huma ... Commission

WIKIPEDIA Textauszug / Text Extract:
»The functions of the IHRC include advising on the compatibility of legislation with the rights protected by the
Constitution of Ireland and by international treaties to which the state is party. It also engages in human rights education and conducts inquiries into alleged violations of human rights [ in Ireland ]«

IHRC website:
http://www.ihrc.ie/
e-mail: info@ihrc.ie

As is only now being ascertained / unfortunately only now being discovered … As far as Ireland is concerned, the former inmates of the Magdalene Laundries / Magdalene InstitutionsJustice for Magdalenes« - »JFM«) turned to and lodged their complaint (June 2010) with their own national statutory »Irish Human Rights Commission« - »IHRC«, who, after proper investigation of the issues (2010-2013), found in the decision(s) it consequently handed down (November 2010; 5 February 2013; 18 June 2013) that Ireland (ie. the Irish State) – according to the relevant international human rights legislation and agreements – in this regard had participated in FORCED LABOUR and was guilty of serious human rights violations and that therefore the former inmates were entitled to proper compensation from the state. ----- See index of all relevant documents @ http://www.ihrc.ie/search/?cx=000534482 ... =32&sa.y=6 amongst these also especially the 35-page assessment report @ http://www.ihrc.ie/download/pdf/ihrc_as ... v_2010.pdf

Wie sich letztendlich herausstellt / leider jetzt erst von mir entdeckt wurde … Was Irland betrifft, hatten sich die damaligen Insassen der Magdalenen Wäschereien / Magdalenen HeimeJustice for Magdalenes« - »JFM«) mit ihrer Beschwerde (Juni 2010) an ihre eigene nationale statutarische Menschenrechtsorganisation »Irish Human Rights Commission« - »IHRC« gewandt, die dann (2010-2013) nachdem sie diese Angelegenheiten gründlich untersucht hatte , (November 2010; 5 February 2013; 18 June 2013) zu dem Schluss und Beschluss / Beschlüssen kam, dass Irland (d.h. der Irische Staat) sich an ZWANGSARBEIT beteiligt hatte und sich somit – gemäß relevantem Völkerrecht – schwerwiegenden Menschenrechtsverstößen schuldig gemacht hatte und dass demzufolge den damaligen Insassen von staatlicher Seite angemessene Entschädigung zustünde. ----- Siehe Index aller relevanten diesbezüglichen Dokumente @ http://www.ihrc.ie/search/?cx=000534482 ... =32&sa.y=6 und unter diesen auch insbesondere den 35-seitigen assessment report @ http://www.ihrc.ie/download/pdf/ihrc_as ... v_2010.pdf
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am So 11. Mai 2014, 10:57, insgesamt 1-mal geändert.
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"No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment."

Re »Justice for Magdalenes« - »JFM«
»IHRC & Law Society of Ireland - 9thAnnual Human Rights Conference - Dr Katherine O’Donnell - UCD Women’s Studies Centre - October 2011« @
http://www.ihrc.ie/download/pdf/dr_kath ... alenes.pdf [ FINDINGS AND PUBLICATION OF THE IRISCH HUMAN RIGHTS COMMISSION – a total of 29 pages – in large print ]


Therein contained at page 20 and at page 21 is also the following passage:

»Rights Claims: UNCAT
[
ie. presented to the UN COMMITTEE AGAINST TORTURE ]

● the State’s ongoing failure to deal with the Magdalene Laundries abuse amounts to continuing degrading treatment in violation of Article 16 (given the continued absence of pensions, access to specialised health services, education or compensation for the women; the lack of access to records; and the ongoing stigma and sense of shame associated with the women’s incarceration);
● since Ireland ratified the Convention on 11 April 2002, it has failed in its duty under Articles 12 and 13 to promptly and impartially investigate what there are reasonable grounds to believe constituted a more than 70-year system of torture or cruel, inhuman or degrading treatment of women and girls in Ireland’s Magdalene Laundries;
the State has failed in its obligation under Article 14 to ensure the women’s right to redress and compensation;
● the State was directly involved in the torture or cruel, inhuman or degrading treatment of women and girls in the Magdalene Laundries; and
● the State acquiesced in the torture or cruel, inhuman or degrading treatment of women and girls because of the State’s wilful failure to regulate or inspect the laundries despite its involvement in and knowledge of the laundries’ incarcerative and commercial functions.«


Therein contained at page 22 is also the following passage:

»Rights Claims: Other HR Violations
[
ie. other Human Rights Violations perpetrated by the Irish State ]

● JFM submits that the State’s complicity in the incarceration of women and girls in the laundries, its involvement in the laundries’ commercial operations, and its knowing failure to regulate and inspect the laundries, violated the State’s obligations under the following international Conventions:
● the 1926 Slavery Convention;
● the 1957 United Nations Supplementary Convention on the Abolition of Slavery, the Slave Trade, and Institutions and Practices Similar to Slavery;
● the 1930 International Labour Organisation Forced Labour Convention; and
● the 1957 Abolition of Forced Labour Convention«


Therein contained at page 23 is also the following passage:

»[ Irish ] State’s position at UNCAT
[
ie. the Irish State’s Response at the UN COMMITTEE AGAINST TORTURE ]

● abuse happened a long time ago in private institutions
● the State has no complaints of criminal offences from laundry survivors
● the majority of women entered voluntarily, and if they were minors, with the consent of parents or guardians
● only one institution in Dublin was used as a remand centre«


Therein contained at page 24 is also the following passage:

»UNCAT’s Response
[
ie. Response of the UN COMMITTEE AGAINST TORTURE ]

[Magdalene Laundries]

[21.] “The Committee is gravely concerned at the failure by the State party to protect girls and women who were involuntarily confined between 1922 and 1996 in the Magdalene Laundries, by failing to regulate their operations and inspect them, where it is alleged that physical, emotional abuses and other ill-treatment were committed amounting to breaches of the Convention. [] The Committee also expresses grave concern at the failure by the State party to institute prompt, independent and thorough investigation into the allegations of ill-treatment perpetrated on girls and women in the Magdalene Laundries.”UNCAT “Concluding Observations,” 3 June 2011.« [ referred to as "the 2011 report" ]


Therein contained at page 25 is also the following passage:

»UNCAT Recommendation
[
ie. Recommendations of the UN COMMITTEE AGAINST TORTURE ]

“The Committee recommends that the State party should institute prompt, independent, and thorough investigations into all allegations of torture, and other cruel, inhuman or degrading treatment or punishment that were allegedly committed in the Magdalene Laundries, and, in appropriate cases, prosecute and punish the perpetrators with penalties commensurate with the gravity of the offences committed, and ensure that all victims obtain redress and have an enforceable right to compensation including the means for as full rehabilitation as possible.”«



WIKIPEDIA @ http://en.wikipedia.org/wiki/United_Nat ... st_Torture

»Committee against Torture [ CAT / UNCAT ]
[
ie. the UN COMMITTEE AGAINST TORTURE ]

The Committee against Torture (CAT) is a body of human rights experts that monitors implementation of the Convention by State parties. The Committee is one of eight UN-linked human rights treaty bodies. All state parties are obliged under the Convention to submit regular reports to the CAT on how rights are being implemented. Upon ratifying the Convention, states must submit a report within one year, after which they are obliged to report every four years. The Committee examines each report and addresses its concerns and recommendations to the State party in the form of "concluding observations." Under certain circumstances, the CAT may consider complaints or communications from individuals claiming that their rights under the Convention have been violated.
The CAT usually meets in April/May and November each year in Geneva. Members are elected to four-year terms by State parties and can be re-elected if nominated.«

[ NOTE: "States" herein are defined as "Signatory Countries" / „Vertragspartner“ ]

See too
WIKIPEDIA @ http://en.wikisource.org/wiki/Conventio ... st_Torture .

See too OHCHR @ http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CAT/Pa ... Index.aspx

For further more current information see the website of »Justice for Magdalenes« - »JFM« called »JFM RESEARCH - www.magdalenelaundries.com« @ http://www.magdalenelaundries.com/

For further more current information see »Restorative Justice for Magdalenes« (19.02.2014) @ http://www.irishexaminer.com/analysis/r ... 59187.html
.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

.
„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

"No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment."

Und so habe ich nun das folgende ausschlaggebende Dokument – die diesbezüglichen Observationen des UN ANTI-FOLTER-KOMITTEES ( »UNCAT«) – als ein MICROSOFT WORD DOKUMENT im Internet gefunden ( die einzige Stelle im Internet wo dieses Dokument vollständig und im genauen Wortlaut zu finden ist ):
.
[DOC] Concluding observations – Office of the High Commissioner ...
www2.ohchr.org/english/bodies/cat/docs/CAT.C.IRL.CO.1.doc
... independent and thorough investigation into the allegations of ill-treatment perpetrated on girls and women in the Magdalene Laundries. (articles 2, 12, 13, 14 and 16)
.
.
[ »UN COMMITTEE AGAINST TORTURE« - »UNCAT« / »CAT« ]

Committee against Torture [ Genever, Switzerland ]
Forty-sixth session

9 May-3 June 2011

Consideration of reports submitted by States parties under article 19 of the Convention

ADVANCED UNEDITED VERSION

Concluding observations of the Committee against Torture

Ireland


1. The Committee against Torture considered the initial report of Ireland (
CAT/C/IRL/1), at its 1002nd and 1005th meetings (CAT/C/SR.1002 and 1005), held on 23 and 24 May 2011. At its 1016th meeting (CAT/C/SR.1016), held on 1 June 2011, it adopted the following concluding observations.

[
… comprising a total of 10 pages ]
[
… and half way down on page 6 appears the following passage ]

Magdalene Laundries

21. The Committee is gravely concerned at the failure by the State party to protect girls and women who were involuntarily confined between 1922 and 1996 in the Magdalene Laundries, by failing to regulate their operations and inspect them, where it is alleged that physical, emotional abuses and other ill-treatment were committed amounting to breaches of the Convention. The Committee is also expresses grave concern at the failure by the State party to institute prompt, independent and thorough investigation into the allegations of ill-treatment perpetrated on girls and women in the Magdalene Laundries. (articles 2, 12, 13, 14 and 16)

The Committee recommends that the State party should institute prompt, independent, and thorough investigations into all allegations of torture, and other cruel, inhuman or degrading treatment or punishment that were allegedly committed in the Magdalene Laundries, and, in appropriate cases, prosecute and punish the perpetrators with penalties commensurate with the gravity of the offences committed, and ensure that all victims obtain redress and have an enforceable right to compensation including the means for as full rehabilitation as possible.

.
Und einzig und allein DIES SIND DIE AUSSAGEN UND FESTSTELLUNGEN die den Opfern der Magdalenenheimen-Wäschereien in Irland zu einer wirklichen Entschädigung verholfen haben !!

Und nur so wird es auch in Deutschland und Österreich funktionieren - und auch in jedem anderen Vertragspartner-Land funktionieren !!
.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

"No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment."

Und hier, unter folgenden offiziellen Ansagen, ...
.
United Nations - CAT/C/IRL/CO/1 - Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment - Distr.: General - 17 June 2011 - Original: English

[ .... habe ich dann auch noch hiernach dieses ausschlaggebende Dokument im Internet als ein PDF-Dokument gefunden ]

[ @ http://www2.ohchr.org/english/bodies/ca ... L.CO.1.pdf
( insgesamt 10 digitale Seiten - Größe 72.92 KB ) ]

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[ Das UN Anti-Folter Komittee in Genf in der Schweiz ]

[ UN ] Committee against Torture [ Genever, Switzerland ]
Forty-sixth session
9 May-3 June 2011

Consideration of reports submitted by States parties under article 19 of the Convention
[ d.h. gemäß der UN ANTI-FOLTER-KONVENTION ]

Concluding observations of the Committee against Torture

Ireland

1. The Committee against Torture considered the initial report of Ireland (
CAT/C/IRL/1), at its 1002nd and 1005th meetings (CAT/C/SR.1002 and 1005), held on 23 and 24 May 2011. At its 1016th meeting (CAT/C/SR.1016), held on 1 June 2011, it adopted the following concluding observations.

[
… comprising a total of 10 pages ]
[
… and half way down on page 6 appears the following passage ]

Magdalene Laundries

[ bezüglich den irischen Magdalenen Heimen / Magdalenen Wäschereien / Magdalenen Heimwäschereien, wie sie auch in vielen anderen Ländern ( alles „Vertragspartner-Staaten“ die alle, genauso wie Irland, die relevanten Menschenrechtskonventionen unterschrieben hatten / haben !! ), einschließlich in Deutschland und auch in Österreich, wo solche Zwangsarbeit-Institutionen ebenso existierten und überall von katholischen Schwestern Orden – den »Unbarmherzigen Schwestern« –, mit voller Zustimmung der jeweiligen Staaten, mit jugendlichen Zwangsarbeitern / Zwangsarbeiterinnen betrieben wurden !! ]


[ ……… ]
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

"No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment."

Gibt es denn – wie z.B. in Irland, in Australien und in Neuseeland – in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND [ oder auch in der 2. REPUBLIK ÖSTERREICH ] keine verlässliche innerstaatliche von Regierung und Kirche und Kapital unabhängige Menschenrechtsorganisation, die sich des Unrechts und Leids der ehemaligen Heimkinder des damaligen Westdeutschlands [ oder auch des Unrechts und Leids der ehemaligen Heimkinder der 2. Republik Östereichs ] das diese Heimkinder durch die vielfältigen schweren Menschenrechtsverstöße die direkt auf den Staat zurückzuführen sind erlitten haben, annehmen würde und ihnen durch eine ihrerseitige gründliche und faire Untersuchung und uneingeschränkte Lobby zu einer angemessenen Entschädigung verhelfen würde ??
Da bräuchte man überhaupt keine – geschweige denn "alle Rechtswege" – "durchlaufen" / "ausgeschöpft haben". --- Die irischen Heimkinder, und insbesondere auch die ehemaligen Heiminsassen der Magdalenen Heime, haben es vorgemacht und haben überhaupt keine "Rechtswege durchlaufen" !! und sie mußten auch kein "Geld auslegen" in ihrem Kampf um Gerechtigkeit unter Anwendung der irischen Menschenrechts-Kommission / Menschenrechts-Organisation. ––– Die irischen ehemaligen Heimkinden haben letztendlich obsiegt gegen Staat und Kirche – gegen ihre übermächtigen Peiniger, die jetzt vor der Weltengemeinschaft völlig entblößt – der Folter überführt !! – dastehen und gezwungen sind zu zahlen. ... Und sie zahlen.



Was sindVertragspartneroderVertragspartner-Länder?

„Vertragspartner“ oder „Vertragspartner-Länder“ sind „Staaten“ / „Länder“ / gewöhnlich „Demokratien“ – in Englisch "states" / "countries" / "democracies" – die sich per Unterschrift ihres Staatsoberhauptes dazu verpflichtet haben, z.B., sich an DAS VÖLKERRECHT: DIE »UN ANTI-FOLTER KONVENTION« zu halten, also „Niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung zu unterwerfen oder unterwerfen zu lassen.“



Man sollte, m.E., auch unbedingt mal lesen und studieren:

Extrem wichtige Fragen und extrem wichtige Antworten zum Völkerrecht @
http://www.wana.at/jus/Ausarbeitung_Fra ... log_VR.pdf ( insgesamt 24 Seiten – alles in Deutsch )
.
Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Sa 17. Mai 2014, 14:09, insgesamt 1-mal geändert.
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UNITED NATIONS HUMAN RIGHTS
Office of the High Commissioner for Human Rights

COMMITTEE AGAINST TORTURE - The Committee Against Torture (CAT) is the body of 10 independent experts that monitors implementation of the Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment by its State parties ( @ http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CAT/Pa ... Index.aspx )


„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

"No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment."


The Great Cover Up of the Truth
Wahrheitsverschleierung in ganz großem Ausmaß

re Torture in the Federal Republic of Germany (GFR)
( toture in child welfare institutions / in youth welfare institutions - to a far, far greater extent than in Irland !! )
betreffend Folter in der Bundesrepublik Deutschland (BRD)
( Folter in Jugenwohlfahrtseinrichtungen / Jugendhilfeeinrichtungen - in einem viel, viel größeren Ausmaß als in Irland !! )

The NGO: German Institute for Human Rights (DIMR) in its formal submission to the Office of the High Commissioner for Human Rights - Convention against Torture, in Geneva in Switzerland, on 28.08.2013, made the following assertion, apparently speaking for the German Government and presenting its views; and apparenly its own views on the matter tally with those of the government:

.
German Institute for Human Rights:
Suggested topics to be taken into account for the preparation of a list of issues by the Committee against Torture on the implementation of the Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment in Germany
Berlin, 28 August 2013


I. Detention facilities and other institutions restricting freedom of movement

1. Closed and semi-closed institutions for children

Suggestion

Please provide disaggregated data on the number of state-run and non-state closed and semi-closed institutions for children in Germany, how many children have been placed in these institutions during the last 10 years and children’s length of stay in these institutions. Please also provide data on the number of complaints received by authorities on cases of illtreatment, violence, abuse and negligence in the last ten years, and the outcomes of the complaints. Please provide information on the structure and practice of oversight over these institutions by public authorities and independent control mechanisms. Please also provide information on the allegations of ill-treatment in closed institutions for children run by the Haasenburg GmbH in the Federal state of Brandenburg, including steps taken by the public authorities in the wake of these allegations.

Explanation

[], the ill-treatment of children in closed and semi-closed institutions in Western Germany in the 1950s and 1960s [] have been cleared by expert roundtables and research during the last years. []

.

( LINK: http://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CA ... 5507_E.pdf ) ( all such documents to the UN must be presented in English = alle solche Dokumente an die UN müssen immer in Englisch vorgelegt werden )

Das NGO: das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) berichtete dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte - Anti-Folter Komittee, in Genf in der Schweiz, am 28. August 2013, ganz offiziell, aber auf völlig verschleiernde Weise:

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) meint – was auch genau und genauso der Standpunkt der Regierung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist – , dass mit dem Vollmerschen »Runden Tisch Heimerziehung« (2010-2011) und mit der Einrichtung in der BRD des darauffolgenden nicht-rechtsverbindlichen Rentenersatzfonds (2012) und mit der Einrichtung in der BRD des nicht-rechtsverbindlichen Sachleistungsfonds (2012) den westdeutschen ehemaligen Heimkindern, was die heutige Bundesrepublik Deutschland betrifft, Genüge getan sei und dass man dieses ganze Problem jetzt damit aus der Welt geschafft hätte und es somit endgültig zu den Akten legen könne.

The German Institute for Human Rights (DIMR) could not be any more mistaken than that. - Nothing could be further from the truth.
Da unterliegt das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) aber einem gewaltigen Irrtum. - Die Aussage des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) ist weit von der Wahrheit entfernt.

.
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Da bräuchte man überhaupt keine – geschweige denn "alle Rechtswege" – "durchlaufen" / "ausgeschöpft haben". --- Die irischen Heimkinder, und insbesondere auch die ehemaligen Heiminsassen der Magdalenen Heime, haben es vorgemacht und haben überhaupt keine "Rechtswege durchlaufen" !! und sie mußten auch kein "Geld auslegen" in ihrem Kampf um Gerechtigkeit unter Anwendung der irischen Menschenrechts-Kommission / Menschenrechts-Organisation. ––– Die irischen ehemaligen Heimkinden haben letztendlich obsiegt gegen Staat und Kirche – gegen ihre übermächtigen Peiniger, die jetzt vor der Weltengemeinschaft völlig entblößt – der Folter überführt !! – dastehen und gezwungen sind zu zahlen. ... Und sie zahlen.



Was sindVertragspartneroderVertragspartner-Länder?

„Vertragspartner“ oder „Vertragspartner-Länder“ sind „Staaten“ / „Länder“ / gewöhnlich „Demokratien“ – in Englisch "states" / "countries" / "democracies" – die sich per Unterschrift ihres Staatsoberhauptes dazu verpflichtet haben, z.B., sich an DAS VÖLKERRECHT: DIE »UN ANTI-FOLTER KONVENTION« zu halten, also „Niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung zu unterwerfen oder unterwerfen zu lassen.“



Man sollte, m.E., auch unbedingt mal lesen und studieren:

Extrem wichtige Fragen und extrem wichtige Antworten zum Völkerrecht @
http://www.wana.at/jus/Ausarbeitung_Fra ... log_VR.pdf ( insgesamt 24 Seiten – alles in Deutsch )
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Office of the High Commissioner for Human Rights

COMMITTEE AGAINST TORTURE - The Committee Against Torture (CAT) is the body of 10 independent experts that monitors implementation of the Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment by its State parties ( @ http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CAT/Pa ... Index.aspx)


„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

"No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment."


The Great Cover Up of the Truth
Wahrheitsverschleierung in ganz großem Ausmaß

re Torture in the Federal Republic of Germany (GFR)
( toture in child welfare institutions / in youth welfare institutions - to a far, far greater extent than in Irland !! )
betreffend Folter in der Bundesrepublik Deutschland (BRD)
( Folter in Jugenwohlfahrtseinrichtungen / Jugendhilfeeinrichtungen - in einem viel, viel größeren Ausmaß als in Irland !! )

The NGO: German Institute for Human Rights (DIMR) in its formal submission to the Office of the High Commissioner for Human Rights - Convention against Torture, in Geneva in Switzerland, on 28.08.2013, made the following assertion, apparently speaking for the German Government and presenting its views; and apparenly its own views on the matter tally with those of the government:

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German Institute for Human Rights:
Suggested topics to be taken into account for the preparation of a list of issues by the Committee against Torture on the implementation of the Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment in Germany
Berlin, 28 August 2013


I. Detention facilities and other institutions restricting freedom of movement

1. Closed and semi-closed institutions for children

Suggestion

Please provide disaggregated data on the number of state-run and non-state closed and semi-closed institutions for children in Germany, how many children have been placed in these institutions during the last 10 years and children’s length of stay in these institutions. Please also provide data on the number of complaints received by authorities on cases of illtreatment, violence, abuse and negligence in the last ten years, and the outcomes of the complaints. Please provide information on the structure and practice of oversight over these institutions by public authorities and independent control mechanisms. Please also provide information on the allegations of ill-treatment in closed institutions for children run by the Haasenburg GmbH in the Federal state of Brandenburg, including steps taken by the public authorities in the wake of these allegations.

Explanation

[], the ill-treatment of children in closed and semi-closed institutions in Western Germany in the 1950s and 1960s [] have been cleared by expert roundtables and research during the last years. []

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( LINK: http://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CA ... 5507_E.pdf ) ( all such documents to the UN must be presented in English = alle solche Dokumente an die UN müssen immer in Englisch vorgelegt werden )

Das NGO: das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) berichtete dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte - Anti-Folter Komittee, in Genf in der Schweiz, am 28. August 2013, ganz offiziell, aber auf völlig verschleiernde Weise:

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) meint – was auch genau und genauso der Standpunkt der Regierung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist – , dass mit dem Vollmerschen »Runden Tisch Heimerziehung« (2010-2011) und mit der Einrichtung in der BRD des darauffolgenden nicht-rechtsverbindlichen Rentenersatzfonds (2012) und mit der Einrichtung in der BRD des nicht-rechtsverbindlichen Sachleistungsfonds (2012) den westdeutschen ehemaligen Heimkindern, was die heutige Bundesrepublik Deutschland betrifft, Genüge getan sei und dass man dieses ganze Problem jetzt damit aus der Welt geschafft hätte und es somit endgültig zu den Akten legen könne.

The German Institute for Human Rights (DIMR) could not be any more mistaken than that. - Nothing could be further from the truth.
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„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

"No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment."


In all meinen Beiträgen ZU DIESEM THEMA (seit Di. 06.05.2014) geht es in jedem Fall darum den Staat, der selbst Nutznießer von Zwangsarbeit war und bewußt anderen Parteien, wie z.B., den Kirchen und dem Kapital, unter Anwendung von Folter und unmenschlichen und erniedrigenden Strafen und vielfachen anderen Misshandlungsmethoden angewandt gegen Kinder und Jugendliche in seiner Obhut und angeblich unter des Staates Schutz stehend, erlaubte diesen sich ebenso die Zwangsarbeit all dieser Schutzbefohlenen zum Nutzen zu machen, zur Verantwortung zu ziehen.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

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Zusammemfassung

Folgende Möglichkeiten und Alternativen bestehen und jeder Bürger in Europa / in der Europäischen Union kann diesen Weg gehen:

1.) Man kann sich gemäß Europarecht und Internationalem Menschenrecht an den EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE in Straßburg wenden, muß aber erst alle innerstaatlichen Gerichtsinstanzen in seinem eigenen Lande durchlaufen haben bevor diese Möglichkeit besteht.

( Jeder Bürger in welchem Land auch immer kann auch die folgenden beiden Wege gehen: )

2.) Man kann sich an das Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR) / das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte –
Anti-Folter Abteilung in Genf in der Schweiz wenden, muß aber erst alle innerstaatlichen Gerichtsinstanzen in seinem eigenen Lande durchlaufen haben bevor diese Möglichkeit besteht. Letzteres ist keine gerichtliche Prozedur sondern ein völkerechtlicher Weg.

3.) Man kann sich an seine eigene innerstaatliche Menschenrechtsorganisation wenden (falls solch eine Organisation im Lande existiert und diese auch wirklich unabhängig vom Staat ist), und diese innerstaatliche Meschenrechtsorganisation wird dann (a.) ihre eigene diesbezügliche Untersuchung gestalten/abhalten und (b.) wird es dann möglicherweise so so arrangieren (lobby), dass das UN ANTI-FOLTER KOMITTEE ebenso darauf aufmerksam wird und dem menschenrechtsverstoßenden Staat einen diesbezüglichen Fragenkatalogue vorlegt.

Es gibt keinen specifischen und einzigen DIREKTEN LINK auf den man verweisen könnte, der diese Wege und Möglichkeiten aufzeichnet, geschweige denn einen solchen Link der in Deutsch zu lesen wäre. Alles ist weitgehend in Englisch, denn dies ist die offizielle Sprache des Völkerrechts; auch für Deutschland und Österreich und für jedes andere beliebige Land der Welt ebenso.

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Auch der HEIMKINDER-HILFSFONDS-WEST ist leer !!

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Auch der HEIMKINDER-HILFSFONDS-WEST ist leer !!

Die Tatsache, dass auch der HEIMKINDER-HILFSFONDS-WEST leer ist, findet jetzt seine mehrfache öffentliche Bestätigung @ http://www.youtube.com/watch?v=_n4SteugY0Q, sowohl wie jetzt auch in dem Medienbericht in der NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG vom 22.05.2014 @ http://www.presseportal.de/pm/58964/274 ... eimkindern !!
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Fondsumsetzung ----- Auszahlungen, lange Dauer ?

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Das folgende angeblich offizielle, aber undatierte und von niemandem unterschriebene [ „Standardauskunft“ ] Rundschreiben der Kölner Geschäftsstelle des Fonds Heimerziehung an Empfängerinnen und Empfänger von Mitteln aus den Fonds, worin von dem Erhalt eines nicht spezifizierten „Schreibens“ die Rede ist, nach Erhalt dessen angeblich Zahlungen an Empfängerinnen und Empfänger erfolgen werden, macht anscheinend seit dem 23.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland die Runden.
.
Wichtige Information

Der Eingang der Zahlungen auf das von Ihnen angegebene Konto wird ca 2-3 Wochen nach Erhalt des Schreibens erfolgen.

Technische Probleme haben bedauerliche Weise zu einem Rückstau geführt.

Die Geschäftsstelle bedauert die Verzögerung.

Bitte leiten Sie diese Information an Empfängerinnen und Empfänger der Schreiben weiter.

Geschäftsstelle
Fonds Heimerziehung

.

QUELLE: Bild/Image Anhang im Beitrag 1522 im Thread »Fondsumsetzung« im HEIMKINDER-FORUM.DE, ein Beitrag von Boardnutzer »heinerle«, vom Freitag, 23. Mai 2014, um 15:22 Uhr.

„Schreiben“ bedeutet hier anscheinend das Eintreffen der „Vereinbarung-Schlüssigkeits-Benachrichtigung“ von der Geschäftsstelle des Fonds Heimerziehung in Köln am Wohnort der Antragstellerin oder des Antragstellers.
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Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Bezüglich der Bundesrepublik Deutschland !
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Der Superbeschiss

Wir haben uns mal ein paar Überlegungen zu den schändlichen Zahlungen des “Hilfefonds ehemaliger Heimkinder” gemacht – und zu den Geldern, die wir als Kinder und Jugendliche Staat und Kirchen in die Kassen gespült haben. Mit unserer Arbeit!

Unter Zugrundelegung eines Hilfsarbeiterstundenlohnes (1965) von

3,91 DM

gelangt man auf einen Jahresbruttolohn von
18.768,00 DM

abzüglich 38 % Steuern und Sozialabgaben = Jahresnettolohn
11.636,00 DM

Gehen wir auf eine untere Grenze, machen uns die Berechnungen einfach und legen einen Jahresnettolohn von 10.000,00 DM zu Grunde.

Weiter geht’s:

Seriöse Schätzungen gehen aus von 800.000 bis 1.000.000 Heimkinder der Jahre 1949 - 1975 aus.

Für unsere Berechnungen nehmen wir auch hier den unteren Wert von 800.000 Heimkindern und gehen davon aus, dass diese im Durchschnitt 1 Jahr gearbeitet haben.

Weiter geht es mit den Berechnungen:

800.000 Heimkinder x 10.000 DM Jahresnettolohn = 8.000.000.000 DM (in Worten: acht Milliarden DM)

Da Kirchen, Institutionen, Staat und Industrie uns diese Löhne nie ausgezahlt haben, berechnen wir einen Zinssatz von 6% und eine mittlere Laufzeit von 50 Jahren und kommen so zu dem Betrag von


147.361.234.199,93 DM oder – wieder großzügig gerechnet – 73.500.000.000 Euro.

Das also ist die Summe, die uns geschuldet ist.

Wenn wir diese Summe jetzt mal auf 800.000 ehemalige Heimkinder zurückrechnen, kann man leicht ersehen, dass jedem – JEDEM – Heimkind eine Summe von
91.875 Euro mindestens zusteht!

Das deckt noch keine Vergewaltigungen, keine zerbrochenen Biografien, keine lebenslangen Pein, keine erzwungene Frührente, keine verminderten Berufschancen ab. Es ist lediglich das Geld, was Kirchen, Staat und Industrie uns SCHULDEN!

Zum Vergleich: in ihren Fonds eingezahlt haben sie 120.000.000 Euro. Sofort abgezogen haben sie 20.000.000 für die Anlauf- und Beratungsstellen, ergibt 100.000.000 Euro.

Würden sich tatsächlich die 800.000 Ehemaligen melden, die Anrecht auf diesen Fonds haben, ergäbe dies einen Betrag von
125,00 Euro pro Überlebenden ihrer Höllen.
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Veröffentlicht am 16. Mai. 2014

QUELLE dieser Veröffentlichung: Vereinswebseite des Verein ehemaliger Heimkinder e.V. @ http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/
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Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Geschätzte Werteschöpfung und Profitmaximalisierung unserer damaligen unfreiwilligen Arbeit für Kirche, Staat und Industrie während unseres Eingesperrtseins in ihren Anstalten und totalen Institutionen.

Moderne Sklaverei („Arbeitsausbeutung“) im Nachkriegsdeutschland von der die Nutznießer in Milliardenhöhe profitierten.

Heidi Dettinger, die 2. Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. kommentiert die meinerseitige Veröffentlichung, bzw. Weiterveröffentlichung überall im Internet des ihrerseits Mitte Mai 2014 formulierten Beitrages [ im HEIMKINDER-FORUM.DE - Beitrag 1 und Beitrag 20 - im Thread »Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen!« (und auch überall anderswo im Netz so von mir betitelt !) ]
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H. Dettinger sagte, am 27. Mai 2014, um 04:15 Uhr:

Die Rechnung stimmt, Martin! Denn bei dem Geld, das Kinder und Jugendliche in den Heimen für die “Herren” eingebracht haben, bleibt, egal ob heute noch 400.000, 500.000 oder 20 leben!
Die Summe, die Kirchen und Staat uns schulden beläuft sich auf 73.500.000.000 Euro. Kann man drehen und wenden, wie man will.

Und die Schande bleibt an denen kleben, die denken, sie können sich mit ein paar lächerlichen Tausendern aus der Affäre schleichen und gleichzeitig ohne mit der Wimper zu zucken in Saus und Braus leben, sich Paläste bauen, in der Weltgeschichte herumsausen… Und das Ganze noch einmal auf unsere Kosten – jetzt als SteuerzahlerInnen.

Kotzen möchte man? Ja, sicher! Aber diesmal auf IHRE Teller!

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QUELLE: Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2014 ... mment-5305
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Do 29. Mai 2014, 03:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Im "Bundestag", im "Ausschuss für Familie Senioren Frauen und Jugend" gemäß dem "Wortprotokoll 42 Sitzung Berlin den 27.06.2011" forderte "Ralf Weber - Opferbeirat GJWH Torgau" als genügende Wiedergutmachung FÜR ALLE EHEMALIGEN HEIMKINDER IN OST UND WEST nur genau die Hälfte von dem was von anderen Opfervertretern und sonstigen diesbezüglichen Sprechern gefordert wurde: „Weber bezeichnete eine monatliche Rente von 150 Euro als Grundleistung für angemessen.“

Alle anderen Heimkinder-Opfergruppen und Individuen hatten schon immer in absoluter Einstimmigkeit, als Kompromiss, – auch am »Runden Tisch Heimerziehung« (2009/2010) !eine gesetzlich festgelegteRente à 300 Euro im Monat oder eine Einmalzahlung in Höhe von 54.000 Eurogefordert, und das hat sich auch nie geändert.

Und sogar die Boardnutzerin Frau »xyz« im HEIMKINDER-FORUM.DE war am Sonntag, 11. September 2011, um 10:57 Uhr der Meinung: „Die Forderung aufrecht zu erhalten, dass alle Opfer der Heimerziehung eine Entschädigung in Höhe von mindestens 54.000 Euro erhalten sollen, ist nur konsequent.

All diese Einzelheiten, was die Situation in der Ehemaligen Heimkinder in der Bundesrepublik Deutschland betrifft, kann man googlen, d.h., kann jeder für sich selbst googlen.

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Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Boardnutzer »martini« = Martin MITCHELL zitiert sich selbst und verweist auf einen seinerseitigen Beitrag, den er am Samstag, 31. Mai 2014, um 03:44 Uhr, in dem jedem zugänglichen Thread »Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen!« im HEIMKINDER-FORUM.DE abgegeben hat und der dort als Beitrag 64 aufgezeichnet ist:
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Sehr geehrter Herr Weber,

In Bezug auf Deinen jetzigen Angriff auf mich (in Beitrag
58 – oben), teile ich mit, dass der von mir zitierte Satz, der da lautet „Weber bezeichnete eine monatliche Rente von 150 Euro als Grundleistung für angemessen.“ befindet sich in der offiziellen Berichterstattung über die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie Senioren Frauen und Jugend unter Vorsitz von Sibylle Laurischk (FDP) am Montag, 27. Juni 2011, eine offizielle Berichterstattung, die hier @ http://www.bundestag.de/dokumente/texta ... lie/205706 zu finden ist.

Andere erweiternde Sätze bezüglich Deines Schemas erscheinen in dieser offiziellen Berichterstattung nicht !

Du kannst aber – anstatt mich anzugreifen – natürlich, wenn Du möchtest, und Du sie finden kannst, auf die offizielle Niederschrift Deiner gesamten öffentlichen Rede vor diesem Ausschuss für Familie Senioren Frauen und Jugend mit einem direktem Link verweisen, damit wir alle nachlesen können was genau Du dort in Deiner Rede gesagt und vorgetragen hast.

Mit freundlichen Grüßen

»
martini« / Martin MITCHELL [ Ehemaliges Heimkind ]
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Der Journalist Peter Henselder berichtete am
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Mittwoch, 29. Juni 2011

Am [Montag] 27. Juni 2011 fand eine Anhörung von Sachverständigen zum Thema "Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren" durch den Bundestagsausschuss für "Familie, Senioren, Frauen und Jugend" statt. Als Sachverständige waren geladen: Gabriele Beyler (Jugendwerkhof Torgau), Dr. Uwe Kaminsky, (Evangelisch-Theologische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum), Prof. Dr. Manfred Kappeler (Professor für Erziehungswissenschaften und Sozialpädagogik), Günter Saathoff (Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“), Prof. Dr. Christian Schrapper (Universität Koblenz-Landau), Prof. Dr. Peter Schruth (Hochschule Magdeburg-Stendal), Norbert Struck (Paritätischer Gesamtverband), Dr. Friederike Wapler (Universität Göttingen, Lehrstuhl für Rechts- und Sozialphilosophie), Ralf Weber (Opferbeirat GJWH Torgau) und Dr. Hans-Siegfried Wiegand (Vertreter der Heimkinder am Runden Tisch). Sie hatten bereits
schriftliche Stellungnahmen eingereicht, die inzwischen auch veröffentlicht sind.
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die aber im Jahre 2014 nirgens mehr im Internet auffindbar sind.

Alle vorherigen aktuellen Links zu diesen „schriftlichen Stellungnahmen“ und auch der Link zu der Stellungnahme von Ralf Weberdie auch genau so wie sie schriflich festgehalten wurden als Reden in diesem Bundestagsausschuss für "Familie, Senioren, Frauen und Jugend" vorgetragen wurden, sind jetzt, im Jahre 2014, tot und begraben und nirgens mehr auffindbar.


Mein langjähriger Freund, Rolf Breitfeld, in Berlin, jedoch, der bei dieser Anhörung anwesender Zeitzeuge war, hat ein sehr gutes Gedächnis zu all dem was von jeder „Sachverständigen“ und jedem „Sachverständigen“ dort am 27.06.2011 vorgetragen wurde, und er erinnert sich auch besonders noch ganz genau daran, dass er Ralf Weber sofort danach persönlich darauf hin angesprochen hat in Bezug auf das was Ralf Weber dort vorgetragen hat.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Eine Internet-Mitteilung vom 24.06.2011, um 11:32 Uhr @ http://www.prcenter.de/Berlin-Oeffentli ... 75937.html worin festgehalten ist:
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(prcenter.de) Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt am 27.06.2011 eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Thema „Heimerziehung“ durch.
Sie können sich per E-Mail (
familienausschuss@bundestag.de), per Fax (030/22 73 68 05) oder telefonisch ( 030/22 73 71 12) zu dieser Anhörung anmelden.

Wegen des teilweise großen öffentlichen Interesses können wir Ihre Anmeldung grundsätzlich nicht bestätigen. Ein Rede- und Fragerecht besteht nicht. Bringen Sie zur Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Interessierte an der Anhörung „Heimerziehung“ treffen sich um 12:00 Uhr am Haupteingang des Reichtagsgebäudes

Alle bisher eingereichten Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen:

Günter Saathoff, Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“:

http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... _108_a.pdf ( nicht mehr dort vorhanden; und auch kein Hinweis darauf oder auch nur Anhaltspunkte dazu dass diese Stellungnahme je existierte ist jetzt dort auf der Bundestagswebseite zu finden ! )

Ralf Weber - Opferbeirat GJWH Torgau:

http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... _108_b.pdf ( nicht mehr dort vorhanden; und auch kein Hinweis darauf oder auch nur Anhaltspunkte dazu dass diese Stellungnahme je existierte ist jetzt dort auf der Bundestagswebseite zu finden ! )

Prof. Dr. Christian Schrapper - Universität Koblenz-Landau:

http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... _108_c.pdf ( nicht mehr dort vorhanden; und auch kein Hinweis darauf oder auch nur Anhaltspunkte dazu dass diese Stellungnahme je existierte ist jetzt dort auf der Bundestagswebseite zu finden ! )

Prof. Dr. Manfred Kappeler - Professor für Erziehungswissenschaften und Sozialpädagogik:

http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... _108_d.pdf ( nicht mehr dort vorhanden; und auch kein Hinweis darauf oder auch nur Anhaltspunkte dazu dass diese Stellungnahme je existierte ist jetzt dort auf der Bundestagswebseite zu finden ! )

Prof. Dr. Peter Schruth - Hochschule Magdeburg-Stendal:

http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... _108_e.pdf ( nicht mehr dort vorhanden; und auch kein Hinweis darauf oder auch nur Anhaltspunkte dazu dass diese Stellungnahme je existierte ist jetzt dort auf der Bundestagswebseite zu finden ! )

Dr. Uwe Kaminsky - Ruhr-Universität Bochum:

http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... _108_f.pdf ( nicht mehr dort vorhanden; und auch kein Hinweis darauf oder auch nur Anhaltspunkte dazu dass diese Stellungnahme je existierte ist jetzt dort auf der Bundestagswebseite zu finden ! )

Dr. Friederike Wapler - Universität Göttingen:

http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... _108_g.pdf ( nicht mehr dort vorhanden; und auch kein Hinweis darauf oder auch nur Anhaltspunkte dazu dass diese Stellungnahme je existierte ist jetzt dort auf der Bundestagswebseite zu finden ! )

Gabriele Beyler - Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau e. V.

http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... _108_h.pdf ( nicht mehr dort vorhanden; und auch kein Hinweis darauf oder auch nur Anhaltspunkte dazu dass diese Stellungnahme je existierte ist jetzt dort auf der Bundestagswebseite zu finden ! )
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Und darum kann man auch die Rede von Ralf Weber vom 27.06.2011, die er dort vor diesem Ausschuss gehalten hat, nicht mehr finden.

Denn jegliche Hinweise und Verweise, wo auch immer und von wem auch immer im Internet angegeben, auf diese obigen Links, führen ins Leere !!
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Untersuchungsausschuss gefordert

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Untersuchungsausschuss gefordert

Gefordert wird ein Untersuchungsausschuss zur Gewalt an Heimkindern in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während des Zeitraums 1950 bis 1975[1]

Wird es ihn geben? Wie frei wäre er in der Beweiswürdigung?

Die Fragen sind nicht unberechtigt angesichts
● der Geschichte des Runden Tisches/Heimkinder,
● seiner Vorgeschichte und Installierung,
● seiner Arbeitsphase,
● seiner Ergebnisse und
● deren Umsetzung.

Der Runde Tisch/Heimkinder [2009/2010] hatte einen vergleichbaren Untersuchungsgegenstand. Darum haben sich schon in frühem Stadium auch ehemalige Heimkinder aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie an den Runden Tisch gewendet. Doch der erklärte sich für diese Betroffenengruppe nicht zuständig, also blieben sie außen vor. Dies betraf und betrifft logischerweise auch den Fonds, der als Ergebnis des Rundes Tisches [2012] eingerichtet wurde, finanziert – zumindest nach Plan – zu je einem Drittel vom Staat (wer auch immer in unserem abgestuft föderalen System dafür erfolgreich anzusprechen ist,) und den beiden Großkirchen, die eine ähnlich föderale Struktur haben, zusätzlich zu den Unterschieden zwischen den „verfaßten“ Kirchen und ihren Wohlfahrtseinrichtungen.

Die Forderung nach einem Untersuchungsausschuß ist berechtigt, weil es wichtig ist zu erfahren, warum gerade die schwächsten der ehemaligen Heimkinder, die aus Behindertenheimen und psychiatrischen Einrichtungen übergangen wurden, war doch bei ihnen eine besondere Schutzbedürftigkeit anzunehmen. Die Ausnutzung dieser besonders Hilfebedürftigen stellt eine noch dringendere Untersuchungsnotwendigkeit dar, als die der Behandlung der Schutzbefohlenen aus den Erziehungsheimen, die allerdings auch im höchsten Grad verwerflich war. Das mindeste wäre gewesen, beide Gruppen gleich zu behandeln. Diese Ungleichbehandlung ist an sich schon unverständlich und bedarf der Aufklärung. Der Handlungsbedarf ist umso dringender angesichts der Nichtdiskriminierungsrichtlinien nach UN- und EU-Recht[
2].

Doch nicht genug damit. Wenden sich ehemalige Heimkinder aus den Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während des Zeitraums 1950 bis 1975 an „ihre“ Einrichtung, so werden sie abgewiesen mit der Begründung, man habe ja bereits in den Heimkinderfonds einbezahlt, der sei zuständig – was dieser ablehnt. Ich beziehe mich hier auf das Beispiel der früheren Volmarsteiner Anstalten[
3]. Ein Untersuchungsausschuß müßte sich also auch um die Geldflüsse kümmern, die angeblich zugunsten dieser Betroffenengruppe geleistet und wohl fehlgeleitet wurden[4].

Eine weitere Unklarheit besteht hinsichtlich der Vorkommnisse sexuellen Mißbrauchs von Kindern. Dafür gab es einen eigenen Runden Tisch mit anderen Ergebnissen. Mir ist bis heute nicht klar, ob ehemalige Heimkinder, die nicht nur mißhandelt usw., sondern auch mißbraucht wurden, Leistungen aus beiden Fonds erhalten können, die Ergebnis beider Runder Tische waren. Da es auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie neben vielfachen Mißhandlungen fallweise auch sexuellen Mißbrauch gab, wäre es sinnvoll, es hier nicht zu einem weiteren Beispiel unterschiedlicher Opferdignitäten kommen zu lassen.

Der Runde Tisch/Heimkinder [2009/2010] hat mit dem [2012 eingerichteten] Fonds erklärtermaßen kein Recht geschaffen, kein einklagbares Anrecht auf irgendwelche Leistungsansprüche. Folgerichtig wurden die Leistungen aus dem Fonds zunächst auch als erklärungspflichtiges Einkommen der Empfänger angesehen. Inwieweit die auf Bundesebene politisch gewünschte Nicht-Anrechenbarkeit auf allgemeine Sozialleistungen von allen Sozialämtern respektiert wird, ist mir nicht bekannt.

Verbunden mit den Leistungen aus dem Fonds sollten, zumindest in der Anfangszeit der Antragstellungen, auch Verzichterklärungen auf sonstige Leistungen in dieser Sache, egal von wem, unterzeichnet werden. Wenn nun ein Untersuchungsausschuß für die bisher nicht eingeplanten ehemaligen Heimkinder gefordert wird, so sollte das nicht auf Gleichstellung im Unrecht hinauslaufen, eine Gleichstellung im rechtsfreien Raum, der frei bleibt von rechtlichen Ansprüchen der Opfer. Der Untersuchungsausschuß sollte sich auch mit den staatlichen Zuständigkeiten für die Zustände in kirchlichen Einrichtungen für Kinder befassen, wie sie vom EuGH im Verfahren gegen Irland definiert wurden.[
5]

Die Forderung nach einem Untersuchungsausschuß ist allemal gut begründet und er sollte seine Effektivität darin erweisen, daß er die Fehler, die am Runden Tisch/Heimkinder [2009/2010] sehenden Auges[
6] und wie ich meine absichtlich gemacht wurden, vermeidet und Recht schafft.


Anhang

Zur Erinnerung und Vertiefung seien hier noch einmal die Vorgeschichte, die Geschichte und die Nachgeschichte des Runden Tisches skizziert und in diesem Zusammenhang auf die Aufgaben des gewünschten Untersuchungsausschusses hingewiesen.

1. Die Vorgeschichte

Auf die Gewalt an Heimkindern in kirchlichen wie staatlichen Erziehungsheimen muß nicht weiter eingegangen werden. Hier hat der Runde Tisch hinreichend Material zusammentragen lassen und es gibt auch wissenschaftliche Veröffentlichungen, die belegen, daß die Klagen der ehemaligen Heimkinder aus diesen Einrichtungen die Zustände realistisch wiedergeben:
Einweisungen ohne korrekte rechtliche Grundlage,
Zwangsarbeit[
7],
persönlichkeitszerstörende Demütigungen,
Mißhandlungen und
sexueller Mißbrauch

… waren in den untersuchten Heimen nicht ungewöhnlich, in manchen alltäglich. Durchgängig war das Vorenthalten von Bildungsangeboten, die die Kinder befähigt hätten, anspruchsvollere Berufe mit Zukunftsperspektive zu ergreifen. Dies alles gehört nur darum hierher, weil die Bedingungen für die Insassen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während des Zeitraums 1950 bis 1975 nicht besser waren. Beispielhaft sei hier auf die Volmarstein-Untersuchung verwiesen[
8].

Man darf erwarten, daß eine Untersuchung ähnlicher Einrichtungen zu ähnlichen Ergebnissen kommen wird. Dies wäre die erste Aufgabe des Ausschusses. Am Runden Tisch wie auch in der Nachgeschichte mit dem Fonds für ehemalige Heimkinder fanden diese Einrichtungen keine Berücksichtigung, nicht einmal Erwähnung. Vom Runden Tisch wurde recht rüde mitgeteilt, man sei für diese Gruppe nicht zuständig. Dabei blieb es bis heute. Das gleiche gilt, und sei der Vollständigkeit halber angefügt, für Säuglingsheime.

2. Die Geschichte des Runden Tisches …

… ist insofern heranzuziehen, als sich eine solche nicht wiederholen darf, nun für die bisher vernachlässigten Heimkindergruppen. Nach erfolgreicher Petition der ehemaligen Heimkinder aus den Erziehungsheimen[
9] setzte der Bundestag den Runden Tisch unter der Leitung von Frau Vollmer ein. Frau von der Leyen, die damalige Familienministerin ließ jedoch verlauten: „Die Einrichtung eines nationalen Entschädigungsfonds wird von Bundestag und Bundesregierung nicht angestrebt.[10] Diesen Teil der Geschichte habe ich in meiner Anhörung am Runden Tisch am 2. April 2009[11] ausführlich dargestellt und auf weitere „Geburtsfehler“ verwiesen, so besonders die asymmetrische Machtverteilung am Runden Tisch, die vonseiten der Leitung wie der Mehrheit nie als Problem angesprochen, geschweige denn kompensiert wurde. So wurde der Runde Tisch zum Lehrstück, wie man schwächere Partner übertölpelt. Das Ergebnis war eine erzwungene Einstimmigkeit mit allen Tricks, die einer gewieften Verfahrensleiterin zur Verfügung stehen. Ich habe diesen Teil der Geschichte analysiert und interpretiert[12]. Ein Untersuchungsausschuß wird – denke ich – um eine gründliche Beachtung dieser Vorgänge nicht umhinkommen können.

3. Die Nachgeschichte …

… ist noch nicht abgeschlossen und ich kann auf diverse aktuelle Veröffentlichungen in den Medien verweisen, aber auch auf meinen Blog, der diese Probleme immer wieder aufgreift.[
13] Zur Nachgeschichte gehört aber auch, daß (angeblich) Behinderteneinrichtungen den Fonds Heimkinder gespeist haben, obwohl dieser nicht für diese Gruppe vorgesehen war, und folgerichtig ist man dort auch nicht bereit, Zahlungen zu leisten. Meine Anfrage an die Volmarsteiner Anstalten[14] blieb bis heute ohne Antwort. Auch deren ehemaligen Insassen wurde auf gleiche Anfrage keine Antwort zuteil[15].


Nun also die Bitte nach einem Untersuchungsausschuß für die Opfer von Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während der Jahre 1950 bis 1975. Hoffentlich kommt er und hoffentlich kann er freigehalten werden von allem Ränkespiel der Einrichtungen, die ihn zu fürchten haben.


[
1] http://www.bioskop-forum.de/publikation ... litik.html

Der Antragstext: „Der Deutsche Bundestag möge einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einrichten, der

Erstens: die Gewalt an Heimkindern in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während des Zeitraums 1950 bis 1975 untersucht.

Zweitens: die gesetzlichen Bestimmungen der 30jährigen Verjährung in den Fällen aufhebt, in denen Heimmitarbeiter gegen internationale Vereinbarungen verstoßen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben.“

[
2] http://www.un.org/Depts/german/ueberein ... -dbgbl.pdf http://www.behindertenbeauftragte.de/DE ... _node.html

[3] Heute „Die Evangelische Stiftung Volmarstein“ http://www.esv.de/

[4] Siehe auch unten Punkt 3. Die Nachgeschichte

[
5] http://dierkschaefer.wordpress.com/2014 ... n-erregen/ http://www.wdr5.de/sendungen/diesseitsv ... nd100.html

[6] Ich habe in einer Anhörung bei der zweiten Sitzung des Runden Tisches alle Problembereiche behandelt und anschließend zu Protokoll gegeben http://dierkschaefer.files.wordpress.co ... cht-ds.pdf, zudem habe ich Verfahrensvorschläge unterbreitet, die zu einem angemessenen Ergebnis geführt hätten, wenn man denn gewollt hätte: http://dierkschaefer.files.wordpress.co ... age-rt.pdf, erneut aufgegriffen unter: http://dierkschaefer.wordpress.com/2010 ... r-wiegand/

[7] Ein Begriff, der am Runden Tisch nicht zugelassen war, doch der Tatsache, daß erzwungene Arbeit, über normale Mithilfe im Heimalltag hinausging hatte auch die Vorsitzende als richtig anerkannt. Kompensationszahlungen für entgangene Rentenansprüche werden jedoch erst für Zwangsarbeit ab dem 14. Lebensjahr gewährt, obwohl es auch nachgewiesenermaßen Kinderarbeit gegeben hat.

[
8] Hans-Walter Schmuhl und Ulrike Winkler, Gewalt in der Körperbehindertenhilfe, Das Johanna-Helenen-Heim in Volmarstein von 1947 bis 1967 eine Besprechung unter: http://dierkschaefer.wordpress.com/2010 ... insternis/

[9] http://www.veh-ev.eu/Der_Verein/Petitio ... kinder.pdf

[10] Zitiert nach: http://dierkschaefer.files.wordpress.co ... cht-ds.pdf

[11] http://dierkschaefer.wordpress.com/2009 ... pril-2009/

[12] http://dierkschaefer.wordpress.com/2011 ... e-vollmer/

[13] http://dierkschaefer.wordpress.com

[14] http://dierkschaefer.wordpress.com/2013 ... nzbeitrag/

[15] http://dierkschaefer.wordpress.com/2013 ... bei-ihnen/
.

QUELLE: Dierk Schaefers Blog. Von Dierk Schäfer formuliert und veröffentlicht 25. Mai 2014. Posted in Geschichte, Gesellschaft, Heimkinder, Justiz, Kirche, Kriminalität, Pädagogik. Erstveröffentlichung des Originals @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2014 ... /#comments ( Weiterverbreitung erlaubt und ausdrücklich erwünscht. )
Auch schon, seit 30.05.2014, wiedergegeben auf der Vereinswebseite des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. @
http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html / http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/publ ... gefordert/
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Untersuchungsausschuss gefordert

Beitrag von Martin MITCHELL »

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"Die ehemaligen Heimkinder werden heute das zweite Mal vergewaltigt"

Seit einigen Jahren werden in der Öffentlichkeit Fälle von sexueller Gewalt in Internaten und Heimen während der 1950er und 60er Jahre bekannt. Es wurde Aufklärung versprochen, teils auch geleistet; Entschädigungsfonds eingerichtet und Zahlungen an die Opfer geleistet. Wenig bekannt ist, dass auch Kinder in Behinderteneinrichtungen Gewalt erfahren haben und in den gegenwärtigen Auseinandersetzungen nicht berücksichtigt werden. Michael Decker war seit dem vierten Lebensjahr in verschiedenen konfessionellen und staatlichen Heimen der Erziehungs-und Behindertenfürsorge. Er ist infolge der Heimaufenthalte behindert, und er bemüht sich für sich und andere behinderte Leidensgenossinnen um Anerkennung und eine angemessene Entschädigung. Volker van der Locht und Erika Feyerabend sprachen mit Michael Decker über seine Erlebnisse in Heimen und seine Erfahrungen mit der Entschädigungsbürokratie für die ehemaligen Heimkinder.

NEWSLETTER: Was war der Hintergrund für deine Aufdeckung des Missbrauchs in den Heimen?

MICHAEL: Ich habe jahrelang geschwiegen, aber ich habe immer gemerkt, dass mir das zu schaffen macht. Meine Kinder wussten das alle nicht bis jetzt. Durch einen dummen Zufall kriege ich 2008 einen Artikel in die Hand von dem Franz von Sales Haus in Essen, in dem sie die große Jubiläumsfeier ankündigen. Da steht wirklich als Titel: Die Ehrwürdige Anstalt für Behinderte, das Franz von Sales Haus feiert 125. Gründungsjahr. Herr Oelscher, der Direktor, bekommt den Gorionsorden des Papstes. Nicht ein Wort von den Naziverbrechen, von den Leuten die vergast worden sind, von den Kindern, die da kaputt gemacht worden sind, nicht ein Wort. Da habe ich gedacht: Das kann doch wohl nicht wahr sein. Jetzt ist Schluss damit. Ich war von 1966-1969 in dem Haus, bis ich 14 Jahre alt war. Ich bin mit allen Unterlagen, die ich hatte, zu Peter Wensierski vom SPIEGEL gefahren. Drei [
Tage] später erschien der Artikel mit dem Aufruf, dass Leute sich melden, denen ähnliches passiert ist. Dann stand bei mir das Telefon nicht mehr still.

NEWSLETTER: Und du bist in dem Franz Sales Haus auch sexuell missbraucht worden?

MICHAEL: Da gab es den Herrn Gruß. Das war ein Bergmann. Und dort oben waren drei Zellen, da kamen Kinder rein, die was [
angestellt] hatten. Er ist, je nachdem auf welchen Jungen er jetzt Bock hatte, von Zelle zu Zelle gegangen und hat nachts durchgefeiert. Aber das Unmögliche an der Kiste war, dass man Kinder manchmal über ein Jahr eingesperrt hat. Es sollte niemand mehr Kontakt mit ihnen haben. Und was man solchen Kindern angetan hat, dieses Wegsperren, mit Zigaretten verbrannt, oder wenn Kinder weggelaufen sind, dann kriegtest du Bügeleisen hingestellt. Die waren heiß. Wenn die Fußsohlen schön gebrannt haben, schön wässrig waren, also dass du dich richtig verbrannt hast und keinen Schritt mehr laufen konntest. Ich zum Beispiel bin zur Polizei gegangen und habe denen erzählt, was man dort im Heim mit den Kindern macht. Dann haben die mich ins Heim zurückgebracht und forschten nach. Der Leiter, Direktor Faber, hat gesagt: "Hier ist das Gutachten. Der heißt Michael Decker, das ist der Junge. Was steht denn da? Da steht 'debil' und 'schwachsinnig'. Haben Sie noch irgendwelche Fragen?" "Nö nö", hat die Polizei gesagt, "ist alles in Ordnung!" Haben sich verabschiedet und sind gegangen. So hat der Direktor das immer wieder gemacht. Nachdem da stand, der ist 'schwachsinnig', hat keiner der Polizisten mir geglaubt. Der eine hat mir noch über den Kopf gestrichen und gesagt: "Armer Kerl." Und sind wieder weggefahren, und ich war denen schutzlos ausgeliefert. Für sämtliche Strafen.

NEWSLETTER: Dann kam diese Zelle?

MICHAEL: Nein, als erstes bin ich ausgezogen und über den Tisch gelegt worden. Dann musste jeder der dreißig Jungen auf der Gruppe mit seinem Pantoffel mir drei Schläge auf den Arsch geben. Danach musste ich mich in kaltes Wasser reinsetzen damit das ein bisschen abschwillt und ich erst mal ein bisschen schnattere und friere. Danach kam ich in die Zwangsjacke und wurde dann auf die Speichertreppe gesetzt. Da habe ich dann 150 Tage verbracht. Man sitzt ja nicht nur die 12 Stunden, sondern 24 Stunden. Das ist Wahnsinn. Du glaubst gar nicht, was das für Schmerzen sind. Du wirst verrückt vor Schmerzen. Das ist eine so lange Zeit. Man kann nur sitzen und weint jeden Man hat nichts. Man kann mit den Fliegen, dem Maikäfer rumspielen, wenn man sie im Dunkeln überhaupt sehen kann. Selbst das Licht fehlte, die haben noch die Birne rausgedreht. Das war die letzte Strafe. Danach bin ich ja geflüchtet.

NEWSLETTER: Wie war das mit Essen, Notdurft und so weiter?

MICHAEL: Ich durfte ja nur klopfen, wenn ich Notdurft machen musste. Dann kam ein Junge mit der Schwester zusammen, und der hielt mir dann den Pinkeleimer hin. Dann machte er mir die Hose auf, runter, und hieltden Eimer so, dass ich da reinpinkeln konnte. Und wenn ich groß musste, wurde ich zur Toilette geführt und die Jacke aufgemacht. Morgens gab es so einen Wasserkaffee, der schmeckte nach Korn und sonst nichts. Dazu ein oder zwei Scheiben Brot, diese dünne Margarine, wo du durchgucken konntest mehr nicht. Mittags überhaupt nichts und abends nochmal die gleiche Portion. Deswegen war ich auf 43 Kilo runtergemagert und 1,64 groß. Das war die eine Strafe. Aber davor, wo ich noch jünger war, das war ja die letzte Strafe, wo ich reingekommen bin ins Franz Sales Haus, 1966 auf 67, auf 67 bis 68, da haben die mich ja 444 Tage eingesperrt. In dieser Speicherzelle. Die meiste Zeit, die ich im Franz Sales Haus war, da war ich nur eingesperrt.

NEWSLETTER: Das muss ja eine Art Komplott gewesen sein?

MICHAEL: Selbstverständlich. Nachdem die ganzen Jahre vergangen sind, haben sich ja Leute bei mir gemeldet - über 600. Die habe ich alle gefragt: Wer von euch ist von dem Herrn Faber angetoucht worden. Da haben sich 14 Leute bei mir gemeldet. Da habe ich nur eine Frage gestellt: Was wisst ihr von dem Herrn Faber? Was hat der an der Innenseite des Schenkels in der Nähe seines Sackes. Jedes der Kinder wusste, dass er dort einen großen Blutschwamm in Streichholzschachtelgröße hatte. Und die habe ich alle dem Herrn Bischof in Essen gemeldet, und die haben daraufhin alle ihre Entschädigung gekriegt [d.h. eine Art Entschädigung für diesen Missbrauch bekommen]. Ich könnte diese sexuell missbrauchten Kinder alle namentlich nennen. Alle haben sich auf meine Bitte hin die Akten besorgt und mir eine Vollmacht gegeben, dass ich die auswerten darf für Öffentlichkeitsarbeit. Das Franz Sales Haus hat auf die Vorwürfe gar nicht reagiert. Keine Antwort. Die haben es nicht bestritten. Die haben es nicht kommentiert. Die haben gar nichts dazu gesagt.

NEWSLETTER: Wie werdet ihr bei der Diskussion um Entschädigung berücksichtigt?

MICHAEL: Es gibt zwei Arten von Entschädigung. Der Runde Tisch [Heimerziehung-Fonds] hat gesagt, ehemalige Heimkinder sollen entschädigt werden. Dort wurde aber auch beschlossen, dass behinderte Kinder keine Entschädigung erhalten sollen. Alle Kinder, die aus der 'Freiwilligen Erziehungshilfe' kommen, werden entschädigt für das, was man ihnen in den Heimen angetan hat. Die Behinderteneinrichtungen sind eine Extrarubrik. Erst nachdem der Druck in die Öffentlichkeit getragen wurde, hat man gesagt: Gut; wir machen irgendwann mal so ein
Mittel. Aber inzwischen sind zwei drei Jahre ins Land gegangen, ohne dass es wahr geworden ist. Das heißt, wenn Kinder aus Behinderteneinrichtungen oder Psychiatrien heute einen Entschädigungsantrag [an den Heimerziehung-]Fonds stellen würden, würden sie eine Abfuhr kriegen. Man sagt jetzt von der Politik: O.k., wir werden in naher Zukunft so eine Entschädigung machen. Was aber vergessen wird, 2014 läuft der Runde Tisch [Heimerziehung-Fonds] aus. Dann verlieren die ehemaligen Heimkinder auch den letzten Restanspruch überhaupt entschädigt zu werden.

NEWSLETTER: Wonach regeln sich die[se] Entschädigungen?

MICHAEL: Erst mal entschädigen sie ab dem 14. Lebensjahr. Also jeder, der ab dem 14. Jahr im Heim gearbeitet hat, wird entschädigt, weil er ja nicht versichert war. Das Heim hat ja die Leute nicht versichert. Die haben behauptet, die Kinder haben sozialpädagogischen Maßnahmen unterlegen. Ich aber habe denen nachgewiesen, dass sozialpädagogische Maßnahmen gar nicht existent gewesen sind, weil es keine Sozialpädagogen gab. Und als man gemerkt hat, dass man mit dem Schmuh nicht durchkommt, ist man dazu übergegangen und hat gesagt: O.k., alle Kinder, die ab dem 14. Lebensjahr gearbeitet haben, sollen Geld bekommen. Was mit der Zeit vorher war, das wird nicht bezahlt. Es gibt ja keine Kinderarbeit nach deutschem Recht, obwohl die Kinder gearbeitet haben. Das wissen die heutigen Politiker. Die wissen, dass Kinder ab 9 oder 10 Jahren gearbeitet haben.

NEWSLETTER: Die kriegen also nur die[se] Entschädigung für das, was sie gearbeitet haben?

MICHAEL: Zunächst mal das. Und dann kriegt jedes
Heimkind diese berühmten 10.000 Euro, aber die sind zweckgebunden. Wenn du einen Rollstuhl brauchst, kriegst du einen Rollstuhl. Wenn du ein altes Auto brauchst, kriegst du ein altes Auto. Aber das Problem ist, du musst beweisen, dass du das auch gekauft hast. D.h. die schicken dich teilweise in Vorkasse. Z.B.: Ich brauch ein anderes, behindertengerechtes Fahrzeug, habe ich auch gefunden. Das Auto kostet 9.900 Euro, gebraucht, mit Garantie. Da haben die mir zurückgeschrieben, es ist schön und gut. Du bekommst die 10.000, aber du musst erst einmal den Kaufvertrag vorweisen. Wie soll ich das machen? Ich habe doch keine 10.000 Euro. Ich kann keinen Kaufvertrag machen. Also werde ich auch keine Entschädigung bekommen.

NEWSLETTER: Was ist, wenn ein Kaufvertrag gemacht wird und das kommt nicht zustande?

MICHAEL: Dann wirst du vom Verkäufer verklagt. Um aus dem Kaufvertrag wieder rauszukommen, musst du wenigstens die Hälfte oder 15% des Kaufvertrages zahlen. Du bist denen was schuldig. Und wenn du kein Geld hast, wirst du trotzdem verklagt. Wir hatten z.B. einen älteren Herrn, der wollte eine Donaureise machen. Der ist über 70, kriegt ein bisschen Rente und ein bisschen was vom Amt. 10 Tage auf so einem Dampfer. Kostenpunkt 2.800 Euro. Er hat den Antrag gestellt, und die haben ihn abgelehnt. Begründung: Das wäre etwas, was aus den
Mitteln [des Heimerziehung-Fonds] nicht zu zahlen wäre. Er könnte sich ein Auto kaufen und das dann bei ebay verkaufen. D.h. die haben von ihm verlangt, er solle sich ein Auto oder Möbel kaufen. Hat er auch gemacht und hat für 3.800 Euro Möbel bestellt und hat von seinem bisschen Rente, was er gespart hatte, bezahlt. Hinterher, als er gefragt wurde, haben die dann gesagt: Die Möbel bezahlen wir Ihnen jetzt, aber das restliche Geld bekommen sie nicht für eine Donaureise. Bis die Zeitung in Bremen darüber berichtet hat, dann haben sie schnell die 10.000 Euro überwiesen und wollten damit nichts mehr zu tun haben.

NEWSLETTER: Wird das Bargeld eigentlich auf Hartz IV angerechnet?

MICHAEL: In vielen Fällen machen sie das auch. Der Bundestag hat gesagt, dieses Geld darf nicht angerechnet werden. Aber viele Behörden halten sich nicht daran. Das ist Ländersache, sagt man jetzt. In Bremen würden die wahrscheinlich sagen, das rechnen wir auf ihren Lebensunterhalt an und ziehen das wieder ab. Das ist einer der vielen Gründe; warum viele der ehemaligen Heimkinder das gar nicht erst beantragen, weil die meisten Hartz IV bekommen.

NEWSLETTER: Hier sind doch zwei Klassen von Heimkindern entstanden?

MICHAEL: Sie werden alle nicht entschädigt, die haben alle Ablehnungen gekriegt. Ich muss ehrlich sagen, alles was da an den Heimkindern begangen worden ist – und auch heute noch begangen wird – die ehemaligen Heimkinder werden heute das zweite Mal vergewaltigt. Ich selbst habe Anspruch an den Berliner Runden Tisch [Heimerziehung Fonds] und brauche nicht drauf zu warten, weil ich ja zu unrecht da war. Ich habe ein Gutachten von zwei Psychiatern aus Bonn, dass ich zu keinem Zeitpunkt schwachsinnig gewesen bin. Das hat Prof. Schmitz zu unrecht behauptet. Der war Naziarzt und hat viele Kinder zum Beispiel auch jenische und andere Zigeunerkinder damals unter dem Pseudonym "schwachsinnig" als "unwertes Leben" in die Vernichtung geschickt. Meine Familie ist jenisch. 15 Familienmitglieder sind in Bergen Belsen umgekommen. Nach dem Krieg waren die Heime leer und dieser Prof. Schmitz hat Kinder wie mich wieder für "schwachsinnig" erklärt.

NEWSLETTER: Was wünschst du dir, was geschehen soll?

MICHAEL: Was ich mir wünsche, ist, dass im deutschen Bundestag mal die Wahrheit ans Licht kommt und man sagt: Wir machen einen Untersuchungsausschuss, untersuchen die Fälle, wobei die ehemaligen Heimkinder wirklich effizient zu Worte kommen und berichten können, was ihnen zugestoßen ist. Ich wünsch mir auch, dass dann die Leute tatsächlich in die Verantwortung genommen werden. Ich will, dass der Bundestag gemäß der Menschenrechtskonvention von 1949 und der Anti-FolterKonvention entscheidet. Die Verbrechen, wie das Wegsperren auf Speichertreppen, der sexuelle Missbrauch, Zigaretten auf dem Rücken ausdrücken und generell dieses Fesseln, das alles ist Folter. Unter Kriegsumständen, so wie
in Herzegowina, würde heute Anklage erhoben werden. Da aber hier kein Krieg herrschte, versucht man das nach den deutschen Gesetzen mit der 30jährigen Verjährung abzuwürgen. Das muss untersucht werden vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil ja hier die Normen der normalen Strafprozessordnung nicht ausreichen, sondern völkerrechtliche Aspekte relevant sind. Die Straftaten, die hier vorgefallen sind, sind eindeutig Verstöße gegen die Menschenrechte.
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QUELLE: Interview zwischen Volker van der Locht zusammen mit Erika Feyerabend und Rolf-Michael Decker wiedergegeben im "NEWSLETTER Behindertenpolitik" Dezember 2013 - Nr. 54 @ http://www.bioskop-forum.de/files/newsl ... en_2-4.pdf. – Für diese jetzige Weiterveröffentlichung und zur Leistung dieser erweiterten Öffentlichkeitsarbeit, hier und auch noch an so einigen anderen Stellen im Netz, wurde dieser Text noch einmal ganz genau korrekturgelesen.
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Untersuchungsausschuss gefordert

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Übergabe der Petition von Rolf-Michael Decker

WICHTIG!

Am Mittwoch den 4. Juni um 12:30 Uhr wird vor dem BRANDENBURGER TOR – Pariser Platz – die Übergabe der Petition zur Forderung eines Untersuchungsausschusses zur Gewalt an Heimkindern in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie in den Jahren 1945 bis 1975, im Beisein von Kamerateams des MDR, der ARD und des WDR 3 erfolgen.

Die Petition kann hier noch einmal nach gelesen werden:
@
http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/ [ bzw. @ http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/publ ... gefordert/ ]

Es wäre schön, wenn die Übergabe mit vielen EHEMALIGEN erfolgen könnte.

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QUELLE DIESER TERMINANSAGE: Erstveröffentlichung auf der Vereinswebseite des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. am Montag, 2. Juni 2014. Auch aufrufbar dort mit dem Direkt-Link http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/publ ... el-decker/
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Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Um noch einmal auf das Thema der von verschiedenen Fachleuten vor dem Bundestagsausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend am 27.06.2011 vorgetragenen Stellungnahmen und meinem diesbezüglichen Beitrag in diesem Thread vom So. 01.06.2014, um 09:12 Uhr mit der auch dort benutzten Überschrift »Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen« zurückzukommen und auch auf den unmittelbar davor von mir getätigten Beitrag zurückzukommen.

Eine sehr hilfreiche und aktive Mitarbeiterin unter den wenigen im Jahre 2014 noch weiterkämpfenden tätigen Mitgliedern der Heimkinderopfer hat sich die Mühe gemacht ausfindig zu machen wie und wo alle beim Bundestagsausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend schriftlich eingereichten und am 27.06.2011 dort mündlich vorgetragenen STELLUNGNAHMEN JETZT ZU FINDEN SIND.
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http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... _108_a.pdf Schriftliche Stellungnahme von Günter Saathoff vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( insgesamt 10 Seiten ) ( Ausschussdrucksache 17(13)108a )

http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... _108_b.pdf Schriftliche Stellungnahme von Ralf Weber vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( insgesamt 7 Seiten ) ( Ausschussdrucksache 17(13)108b )

http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... _108_c.pdf Schriftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Christian Schrapper vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( insgesamt 3 Seiten ) ( Ausschussdrucksache 17(13)108c )

http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... _108_d.pdf Schriftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Manfred Kappeler vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( insgesamt 7 Seiten ) ( Ausschussdrucksache 17(13)108d )

http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... _108_e.pdf Schriftliche Stellungnahme von Prof. Schruth vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( insgesamt 4 Seiten ) ( Ausschussdrucksache 17(13)108e )

http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... _108_f.pdf Schriftliche Stellungnahme von Dr. Uwe Kaminsky vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( insgesamt 11 Seiten ) ( Ausschussdrucksache 17(13)108f )

http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... _108_g.pdf Schriftliche Stellungnahme von Dr. Friederike Wapler vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( insgesamt 12 Seiten ) ( Ausschussdrucksache 17(13)108g )

http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... _108_h.pdf Schriftliche Stellungnahme von Gabriele Beyler vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( insgesamt 9 Seiten ) ( Ausschussdrucksache 17(13)108h )

http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... _108_i.pdf Schriftliche Stellungnahme von Dr. Hans-Siegfried Wiegand vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( insgesamt 7 Seiten ) ( Ausschussdrucksache 17(13)108i )
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QUELLE DIESER LISTE (per Email): Die langjährige Lebensgefährtin von Ehemaliges Heimkind „Kindersklave“ Friedhelm Münter in Dülmen, NRW.
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Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Relevanter Auszug aus http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... _108_b.pdf Schriftliche Stellungnahme von Ralf Weber vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( insgesamt 7 Seiten ) ( Ausschussdrucksache 17(13)108b )

Relevant zu den darin enthalten Forderungen seitens Ralf Weber für Ehemalige Heimkinder OST und WEST.

[ Seite 6 und Seite 7 ]



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IV. – Schlussbetrachtung

[ ……… ]

Abschließend kann ich feststellen, dass mein Standpunkt zu einer einvernehmlichen Entschädigungszahlung derart ist, dass Opfern der Heimerziehung in beiden deutschen Staaten, eine monatliche und lebenslange Rente zu zahlen ist.

Die Höhe der monatlichen Rente sollte mindestens zwei Faktoren in sich vereinen und für die Entschädigung des erlittenen Unrechts stehen, ebenso wie für die durch das Unrecht erlittenen Benachteiligungen, die aller Wahrscheinlichkeit nie völlig aufgehoben werden können.

Die Höhe der monatlichen Rente sollte nach Wertung und Angemessenheit für jedes Opfer gleich sein und 150,00 Euro (
einhundertfünfzig) betragen.

Eine derartige monatliche Rentenzahlung würde verhindern, dass Entschädigungszahlungen zweckentfremdet für Verwaltung und Bürokratie, oder für Leistungen erbracht werden müssen, von denen der Großteil der Opfer keinen Nutzen hat.

Eine derartige monatliche Rentenzahlung würde dafür Sorge tragen, dass Opfer die bereits Erwerbsunfähig-oder Altersrentner sind, eine angemessene Rentenerhöhung erhalten.

Leistungen zur Gesunderhaltung und Krankenbetreuung für Opfer werden im Rahmen der bestehenden Fürsorgepflichten von den Krankenkassen übernommen. Es sollte kein zusätzlicher medizinischer Aufwand zur Betreuung der Opfer betrieben werden, da auch hier zu befürchten steht, dass Entschädigungsleistungen zweckentfremdet benutzt werden.

Eine monatliche Rente ist anrechnungsfrei auf andere soziale Leistungen.

[ unterzeichnet ]
Laubusch, den 20.06.2011

Ralf Weber
Vorsitzender des Opferbeirates der Gedenkstätte Torgau

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Dr. Hans-Siegfried Wiegand, hingegen, in seiner Stellungnahme vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( wiedergegeben @ http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... _108_i.pdf Schriftliche Stellungnahme von Dr. Hans-Siegfried Wiegand vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ) forderte und schlug vor

[ Seite 6 und Seite 7 ]

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Die Ausgleichszahlungen sollen in einem angemessenen Verhältnis zu dem stehen, was Opfer ehemaliger Heimerziehung in anderen europäischen und in außereuropäischen Ländern bisher erhalten haben oder voraussichtlich erhalten werden. In diesem Sinne wird vorgeschlagen:

Vorschlag I zur Ausgleichszahlung (Djurovic, Fleth, Wiegand):

Pauschale Lösung: Jedes Opfer der Heimerziehung erhält, unabhängig von der Anzahl der erlittenen Schädigungen, lebenslang eine monatliche Rente von 300 Euro oder wahlweise nach der üblichen Bemessungsgrundlage eine einmalige Ausgleichzahlung.

Vorschlag II (Alternativvorschlag, Wiegand):

Individuell-additive Lösung: Für eine der oben genannten Schädigungen erhält der Betroffene lebenslang eine monatliche Rente von 110 Euro oder wahlweise nach der üblichen Bemessungsgrundlage eine einmalige Ausgleichszahlung. Wenn man davon ausgeht, dass im Mittel drei Schädigungen geltend gemacht werden, ergibt sich eine monatliche Rente von 330 Euro oder wahlweise eine dementsprechende einmalige Ausgleichzahlung.

[ ……… ]

[ unterzeichnet ]
Sonja Djurovic
Eleonore Fleth
Dr. Hans-Siegfried Wiegand

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Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Forderungskatalog des VEH e.V.

Veröffentlicht am 3. Juni. 2014.

Als Sofortmaßnahmen fordern wir:

1. Ausweitung der sogenannten Rentenersatzleistungen auf Kinder, die vor Vollendung des 14. Lebensjahres Zwangsarbeit leisten mussten.
2. Zahlungen der uns gestohlenen und hinterzogenen Löhne nebst Zinsen.
3. Sofortige Einstellung der Zahlungen von Sachleistungen – die dafür bereitgestellte Summe ist dem ehemaligen Heimkind direkt und ohne Vorlage von Kostenvoranschlägen, Quittungen und Belegen zu überweisen.
4. Die Sicherung dieser Zahlungen, so dass sie unpfändbar sind.
5. Die Verlängerung des Fonds Ehemalige Heimkinder über das Jahr 2014 hinaus.
6. Regelmäßige, großformatige Anzeigen in überregionalen Medien, so dass die Informationen über den Fonds wirklich alle ehemaligen Heimkinder erreicht.
7. Die Einbeziehung von Ehemaligen mit Behinderung, von Psychiatrisierten, von Säuglingen und Kleinkindern in die Gruppe derer, die vom Fonds partizipieren können.
8. Eine „verwaltungsschlankere“ Lösung für den Fonds, die tatsächlich nicht nur die Auszahlungen beträchtlich beschleunigen würde, sondern auch sehr viel billiger wäre.
9. Konkrete Aussagen dazu, was mit unseren in Anlaufstellen und Lenkungsausschüssen gesammelten persönlichen Daten geschieht.
10. Regelmäßige Veröffentlichungen von Zahlen – Wie viele Menschen wurden beraten, wie viele haben Zahlungen in welcher Höhe erhalten – sowie Veröffentlichungen über die Arbeit der Ompudspersonen.
11 Berücksichtigung ehemaliger Heimkinder beim Fonds Sexueller Kindesmissbrauch – auch dann, wenn Sie Gelder beim Fonds Ehemaliger Heimkinder beantragt haben. Bekanntermaßen schließt das eine (Zwangsarbeit etc.) das andere (sexuelle Gewalt) nicht aus.

Darüber hinaus fordern wir:

12. Klärung über den Verbleib von Sozialabgaben und Waisenrenten.
13. Verzicht auf Verjährungseinrede bezüglich Schadensersatz und Lohnersatz.
14. Zahlbarmachungsvorschrift für ehemalige Heimkinder analog dem Ghettorentengesetz. Denn auch wir mussten Zwangsarbeit für verschiedenste Industriebetriebe leisten – dasselbe gilt für landwirtschaftliche Betriebe.
15. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Klärung der höchst zweifelhaften Vorgänge und Methoden, mit denen ehemalige Heimkinder am Runden Tisch Heimerziehung hintergangen wurden.

Als logische Konsequenz daraus fordern wir eine sachliche und ergebnisorientierte Auseinandersetzung – in Augenhöhe – mit den:
● Industriebetrieben. Es ist hinlänglich bekannt und durch Zeugenaussagen und Gutachten belegt, dass Heimkinder umfangreich für noch heute bestehende Industriebetriebe arbeiteten.
● Landwirtschaftlichen Betrieben. Auch hier ist aus Gutachten bekannt, dass Heimkinder umfangreiche Schwerstarbeit unter inhumanen Konditionen leisten mussten.
● Krankenversicherungsträgern. In Gutachten festgehalten wird die Schädigung von bis zu 800.000 Opfern, mit erklecklichen Spätschäden. Die GKV hat eine Regressobliegenheit, die hier im Milliardenbereich liegt.

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QUELLE / DIREKT LINK: Verein ehemaliger Heimkinder e.V. @ http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/publ ... s-veh-e-v/
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Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Hier zitiert und jetzt noch einmal hochgeholt wird von mir ein meinerseitiger Beitrag aus dem Jahre 2011: Beitrag 39 vom Donnerstag, 10. März 2011, um 04:32 Uhr im Thread »GERMANY. - Wer soll für den Schaden der Heimopfer und Missbrauchsopfer haften?« im HEIMKINDER-FORUM.DE @ http://heimkinder-forum.de/v3/board3-he ... wer-soll-für-den-schaden-der-heimopfer-und-missbrauchsopfer-haften/index2.html#post237517
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Eingeständnis. - Die Beweise der nachkriegsdeutschen Zwangsarbeit befinden sich in den Kirchen-Archiven !

Concession / confession: Evidence of post-war forced labour within Germany can be found in the church archives !

In der Bundesrepublik Deutschland weigern sich alle Medien diese Fakten zu veröffentlichen --- sie sagen es zwar nicht eindeutig, dass sie sich weigern, aber sie veröffentlichen es einfach nicht ( Selbstzensur pur !!! ).

The media ( all relevant Media ! ) in the Federal Republic of Germany refuse to publish these facts. It is not that they say that they refuse to publish these facts, but they simply don’t publish it ( uncompromising self-censorship !!! ).

In GERMANY war Zwangsarbeit sofort nach dem Zweiten Weltkrieg wieder akzeptabel und wurde weitgehend angewendet ( um die Betriebe aufrechtzuerhalten und die Wirtschaft anzukurbeln und in Schwung zu halten – denn es herrschte besonders in West-Deutschland über lange Jahre hinweg Arbeitermangel [ besonders auch Mangel an Arbeitern und Arbeiterinnen, die bereit gewesen wären für einen Hungerlohn oder sogar völlig umsonst zu arbeiten ! ] ) !!!

Nutznießer von nachkriegsdeutscher Zwangsarbeit scheffelten dabei über Jahrzehnte hinweg Milliarden-Gewinne in ihre Geldbeutel, vielfach auch noch ohne jegliche Steuern dafür zu bezahlen.

Germany arrogantly continues to deny and ignore its breach of international law pertaining to the continued use of "forced labour" in its child welfare institutions immediately after cessation of hostilities in 1945 --- and continuing in West-Germany for many decades after the war – with the churches in the forefront of this ongoing despicable practice raking in billions in profits therefrom ( between ca 1945-1985 ) !!! – and not willing even today, in 2011 [ or even in 2014 ], to make amends for these atrocious transgressions and human rights violations back then.

Führende evangelische Kirchenmitarbeiterin / „Erzieherin“, Dr. Rosemarie Kamp, unbeabsichtigt gesteht nachkriegsdeutsche „Heimkinder-Zwangsarbeit“ ein und sieht nichts verwerfliches darin.

Ich erwähne dies immer mal wieder schon über die letzten acht Jahre hinweg.
Ich weiß nicht wie oft ich noch darauf hinweisen muß bevor jemand DAVON Kenntnis nimmt – oder auch nur die deutschen Medien DAVON Kenntnis nehmen:

Schon in 1947/1948/1949 protestierte ein führender britischer Offizier offiziell gegen die Fortführung in West-Deutschland von „Heimkinder-Zwangsarbeit“ ( besonders in seinem Areal im nordöstlichen Niedersachsen ! ) in einem evangelisch-lutherischen „Mädchenerziehungsheim“ in Braunschweig [ Marienstift genannt – steht nur als ein Beispiel von vielen in West-Deutschland ! ] --- und die gesamte Evangelische Kirche in Deutschland und die gesamte Innere Mission / Diakonie lehnte sich gegen seinen offiziellen Protest auf, und hielt ihren Aufstand gegen den Protest dieses führenden Offiziers der britischen Besaztungsmacht schriftlich fest ( weil diese „Heimkinder-Zwangsarbeitin Deutschland einfach so „Gang und Gäbe“ sei und das „immer schon so gewesen“ sei ! – d.h. „Heimkinder in Deutschland waren schon immer gezwangsarbeitet worden“ und das würde auch „weiterhin so fortgeführt“ werden“ ! ).

Woher weiß ich, der Australier Martin Mitchell, das ? – Weil ich selbst solch ein Zwangsarbeiter in einer anderen evangelisch-lutherischenEinrichtung in West-Deutschland, in einem Moor in Niedersachen in den frühen 1960er Jahren war.

und

Weil im Jahre 2000, anhand von umfangreichem kirchlichen Archivmaterial, öffentlich und ganz freiwillig und lobpraisend eingehend von diesem reputablen führenden Mitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland – sowohl wie ein führendes Mitglied dieserArbeitsausbeutungseinrichtungen“ – Dr. Rosemarie Kamp, persönlich, in dem Kirchen-Magazin Doppelpunkt DARÜBER berichtet wurde:


http://www.heimkinder-ueberlebende.org/ ... _No01.html ( Das Original dieses umfangreichen und detailierten Artikels von Dr. Rosemarie Kamp, in dem Kirchen-Magazin Doppelpunkt aus dem Jahre 2000, war zuvor hier aufrufbar @ http://www.marienstift-braunschweig.de/ ... 2003_2.pdf, ist aber jetzt, stattdessen, hier aufrufbar @ http://www.marienstift-braunschweig.de/ ... 2003_2.pdf ( 955.56 KB ) ) [ aber im Jahre 2014 auch dort jetzt nicht mehr auffindbar ! Die Evangelische Kirche in Deutschland hat diesen diesbezüglichen Text jetzt völlig aus dem Internet verschwinden lassen ! ]
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Ich selbst aber habe, als Einziger, diesen Text gut aufbewahrt und er ist wie zuvor auch weiterhin hier aufrufbar @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/ ... _No01.html
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Sa 7. Jun 2014, 06:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Einladung zur Heimkinder-Konferenz in Münster Sa. 14.06.2014

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. lässt wissen:
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Heimkinderkonferenz am 14.06.2014 in Münster/Westf.

Ehemalige Heimkinder -
Gewalt und Zwangsarbeit
Wann kommt die Entschädigung


Öffentliche Veranstaltung –
Samstag, 14. Juni 2014 um 10:30 Uhr bis 18:00 Uhr
[/size]
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Das Ganze ist schon in Plannung seit Ende März 2014 ( im April war der vorgeschlagene „Veranstaltungsort“ noch das „LANDESHAUS“ in „Münster“ in „NRW“ )

Der jetzt und endgültig gewählte „Veranstaltungsort“ für diese Öffentliche Veranstaltung ist nun definitiv:
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[ Zusammenkunft: ] Cafe "Die Weltbühne",
[ Gebäude: ] Kommunikationszentrum im ESG-Haus,
[ Bezeichnung: ] Breul 43,
[ Ort: ] Münster, NRW,
[ Termin: ] Samstag, 14. Juni 2014 um 10:30 Uhr bis 18:00 Uhr

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Das Veranstaltungsprogramm und die vom Verein verfolgten Ziele sind auf der Vereinswebseite des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. für jeden anschaubar:

http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/publ ... sterwestf/
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Einladung zur Heimkinder-Konferenz in Münster Sa. 14.06.2014

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Das Ganze noch einmal im vollständigen Überblick:

An alle Anwesenden zu dieser Veranstaltung – ob Vereinsmitglied oder nicht.
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Liebes Mitglied / Liebe Mitglieder / Liebe Anreisende / Liebe Anwesende

wir laden Sie herzlich zu unserer Heimkinderkonferenz "Ehemalige Heimkinder - Gewalt und Zwangsarbeit - Wann kommt die Entschädigung?" ein.

Termin: 14.06.2014

10:30 Uhr - ca. 18:00 Uhr

Veranstaltungsort: Cafe "Die WeltbühneKommunikationszentrum im ESG-Haus

Adresse: Breul 43 | 48143 Münster | Westfalen

Gemeinsam wollen wir mit verschiedenen Fachleuten und den Linken im LWL diskutieren und beraten, wie eine Entschädigung der ehemaligen Heimkinder durchgesetzt werden kann. In der Konferenz wird das zentrale Thema sein, mit welchen politischen Aktivitäten die nachstehenden Hauptforderungen durchgesetzt werden können:

1. Anhörung im Bundestag
2. eine Rente analog dem Ghetto-Renten-Gesetz (ZRBG)
3. die Beteiligung der Industrie an dem aufzulegenden Fonds

Es wird darüber hinaus die Frage gestellt, inwieweit eine geschlossene Unterbringung von Kindern Gewalt erzeugt. Und es wird am aktuellen Beispiel der geschlossenen Einrichtung der Haasenburg eine verfehlte - schwarze ? - Pädagogik dargestellt und deren Folgen für die Kinder und Jugendlichen.


Veranstaltungsablauf:

10:30 Uhr --- Einlass und Kaffeetrinken

11:00 Uhr --- Eröffnung und Begrüßung -
Grußwort von Ulla Jelpke MdB für die Fraktion DIE LINKE im Bundestag

11:15 Uhr --- Geschlossene Unterbringung - Kontinuität eines Unrechtsystems (Dr. Burkhard Wiebel)

11:45 Uhr --- Die Haasenburg - Wenn nichts geschieht (Torsten Krause, MdL Brandenburg, Fraktion DIE LINKE)

12:15 Uhr --- Der Bundestag und die ehemaligen Heimkinder (Heidrun Dittrich, ehem. MdB Fraktion DIE LINKE im Bundestag)

12:30 Uhr --- Mittagspause

13:15 Uhr --- Ehemalige Heimkinder - mit und ohne Behinderung - berichten über Zwangsarbeit in konkreten Firmen

14:15 Uhr --- Juristische Möglichkeiten zur Durchsetzung einer Entschädigung (Michael Witti)

14:45 Uhr --- Kaffeepause

15:15 Uhr --- Forderungskatalog des VEH

15:30 Uhr --- Podiumsdiskussion
Vorstand VEH, Torsten Krause, Björn Ludes, Michael Witti, Heidrun Dittrich, Burkhard Wiebel (Moderation)

17:30 Uhr --- Zusammenfassung, Aktivitäten

18:00 Uhr --- Schlusswort

Wir freuen uns auf eine spannende Veranstaltung und auf möglichst viele BesucherInnen!


Unser Forderungskatalog

Als Sofortmaßnahmen fordern wir:

1. Ausweitung der sogenannten Rentenersatzleistungen auf Kinder, die vor Vollendung des 14. Lebensjahres Zwangsarbeit leisten mussten.
2. Zahlungen der uns gestohlenen und hinterzogenen Löhne nebst Zinsen.
3. Sofortige Einstellung der Zahlungen von Sachleistungen – die dafür bereitgestellte Summe ist dem ehemaligen Heimkind direkt und ohne Vorlage von Kostenvoranschlägen, Quittungen und Belegen zu überweisen.
4. Die Sicherung dieser Zahlungen, so dass sie unpfändbar sind.
5. Die Verlängerung des Fonds Ehemalige Heimkinder über das Jahr 2014 hinaus.
6. Regelmäßige, großformatige Anzeigen in überregionalen Medien, so dass die Informationen über den Fonds wirklich alle ehemaligen Heimkinder erreicht.
7. Die Einbeziehung von Ehemaligen mit Behinderung, von Psychiatrisierten, von Säuglingen und Kleinkindern in die Gruppe derer, die vom Fonds partizipieren können.
8. Eine „verwaltungsschlankere“ Lösung für den Fonds, die tatsächlich nicht nur die Auszahlungen beträchtlich beschleunigen würde, sondern auch sehr viel billiger wäre.
9. Konkrete Aussagen dazu, was mit unseren in Anlaufstellen und Lenkungsausschüssen gesammelten persönlichen Daten geschieht.
10. Regelmäßige Veröffentlichungen von Zahlen – Wie viele Menschen wurden beraten, wie viele haben Zahlungen in welcher Höhe erhalten – sowie Veröffentlichungen über die Arbeit der Ompudspersonen.
11. Berücksichtigung ehemaliger Heimkinder beim Fonds Sexueller Kindesmissbrauch – auch dann, wenn Sie Gelder beim Fonds Ehemaliger Heimkinder beantragt haben. Bekanntermaßen schließt das eine (Zwangsarbeit etc.) das andere (sexuelle Gewalt) nicht aus.

Weiterhin fordern wir:

12. Klärung über den Verbleib von Sozialabgaben und Waisenrenten.
13. Verzicht auf Verjährungseinrede bezüglich Schadensersatz und Lohnersatz.
14. Zahlbarmachungsvorschrift für ehemalige Heimkinder analog dem Ghettorentengesetz. Denn auch wir mussten Zwangsarbeit für verschiedenste Industriebetriebe leisten – dasselbe gilt für landwirtschaftliche Betriebe.
15. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Klärung der höchst zweifelhaften Vorgänge und Methoden, mit denen ehemalige Heimkinder am Runden Tisch Heimerziehung hintergangen wurden.


Als logische Konsequenz daraus fordern wir eine sachliche und ergebnisorientierte Auseinandersetzung - in Augenhöhe - mit den:

Industriebetrieben. Es ist hinlänglich bekannt und durch Zeugenaussagen und Gutachten belegt, dass Heimkinder umfangreich für noch heute bestehende Industriebetriebe arbeiteten.
Landwirtschaftlichen Betrieben. Auch hier ist aus Gutachten bekannt, dass Heimkinder umfangreiche Schwerstarbeit unter inhumanen Konditionen leisten mussten.
Krankenversicherungsträgern. In Gutachten festgehalten wird die Schädigung von bis zu 800.000 Opfern, mit erklecklichen Spätschäden. Die GKV hat eine Regressobliegenheit, die hier im Milliardenbereich liegt.

Für den Vorstand [ Verein ehemaliger Heimkinder e. V. ]
Dirk Friedrich
Heidi Dettinger
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Di 10. Jun 2014, 01:21, insgesamt 1-mal geändert.
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FREIHEIT IST KEINE SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT! SIE BEDARF STÄNDIGER WACHSAMKEIT!
The price of freedom is eternal vigilance!
Martin MITCHELL
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Vortrag vom 27.05.2014 Esslingen: Prof.Dr. Manfred Kappeler

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Prof. Dr. Manfred Kappeler


Vortrag im Rahmen der Ethik-Vorlesung an der Hochschule Esslingen (Fakultät Soziale Arbeit) am 27.5.2014

Anvertraut und ausgeliefert

Statt Hilfe und Unterstützung erfuhren sie Unrecht und Leid – Kinder und Jugendliche in der Heimerziehung der Vierziger-Siebzigerjahre.

Zunächst eine Vorbemerkung zu den Grundlagen meines Vortrags:
■ Berufserfahrung als junger Sozialpädagoge in der Heimerziehung in den Jahren 1960 – 1968
■ Supervisor von pädagogischen Fachkräften in Heimen und sozialpädagogischen Wohngemeinschaften
■ Lehrtätigkeit in Ausbildungs- und Studiengängen (Fachschulen, Fachhochschulen, Universitäten)
■ Beteiligung an der Kritik der Heimerziehung Ende der Sechzigerjahre (Heimkampagne) und an der Entwicklung von Alternativen
■ Wissenschaftliche und publizistische Arbeiten zur Heimerziehung (1. Veröffentlichung 1964 in der Fachzeitschrift „Unsere Jugend“ – jüngste Veröffentlichung in der Zeitschrift „Widersprüche“ im März 2014 und in der TAZ vom 3.3.2014)
■ Sachverständiger im Petitionsausschuss und im Familienausschuss des Bundestages
■ Mitglied im Fachbeirat des AFET (Bundesarbeitsgemeinschaft für erzieherische Hilfen) 2004 – 2012
■ Mitglied im Fachbeirat der Berliner Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder (West und Ost)
■ Moderation der Berliner Gruppe ehemaliger Heimkinder bis Juli 2012
■ Unterstützung der Initiative ehemaliger Heimkinder für ihre Rehabilitation und Entschädigung seit 2005.

Mit der Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 wurde auch die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe und Jugendpflege (AGJJ – heute AGJ) als Dachverband der Jugendhilfe gegründet. Gründungsmitglieder waren alle großen öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe. In der von Franz Josef Strauß, dem damaligen Leiter des Referats Jugendhilfe im Bayrischen Innenministerium, unterschriebenen Gründungsurkunde heißt es: „Durch die Arbeitsgemeinschaft soll die Tätigkeit der Behörden, der Verbände und Vereinigungen zusammengefasst und für die Jugendwohlfahrt fruchtbar gemacht werden. Es sollen damit alle Kräfte, die in echter Verantwortung dem Wohl und der Förderung unserer Jugend dienen, nach den Grundrechten, die im Grundgesetz der Bundesrepublik verankert sind, sich in wirksamer Weise für dieses Ziel frei entfalten können“. Aber trotz der Bindung an das GG und obwohl der Schutz der Menschenwürde und der Persönlichkeitsrechte durch die Grundrechte in der Verfassung seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland ohne Einschränkungen auch für die Säuglinge, Kleinkinder, Schulkinder und Jugendlichen galt die in Heimen leben mussten. Für den Schutz diese Kinder und Jugendlichen, die die Fürsorge und Geborgenheit einer Familie entbehren mussten, hatte der Staat eine besondere Verpflichtung:: das staatliche Wächteramt nach Art. 6 GG, dessen Ausübung die wichtigste Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe hätte sein müssen. Dennoch wurden sie in den Heimen der Jugendhilfe (damals Jugendfürsorge) wie bis 1945 weiterhin zu Ausgelieferten, die keine Chance hatten, sich gegen die ihnen zugefügte Erniedrigung, Unterdrückung und Ausbeutung zu wehren. Es gab keine Instanz, keine Person die ihnen zugehört oder gar geglaubt hätte.

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Nicht erst aus dem historischen Abstand von heute aus gesehen ist klar, dass die Jugendhilfe ihre Verpflichtung und Selbstverpflichtung auf die Grundrechte der Verfassung, auf Menschenwürde und Menschenrechte, wie sie in dem Gründungsdokument der AGJJ aus dem Jahr 1949 formuliert wurde, in der Alltagspraxis der Heimerziehung während der ersten drei Jahrzehnte der Bundesrepublik nicht eingelöst hat.

Die mit den zentralen Grundlagen eines demokratischen und sozialen Rechtsstaates in krassem Widerspruch stehenden Zustände in der Heimerziehung waren der Fachöffentlichkeit und der Kinder- und Jugendpolitik zu jedem Zeitpunkt der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte bekannt. Es gab auch zu jedem Zeitpunkt einzelne Einrichtungen und Modellprojekte, die zeigen konnten, dass eine die Würde und die Rechte von Kindern/Jugendlichen achtende, ihre individuelle Entwicklung fördernde Erziehungspraxis in Heimen möglich war. Aber die unselige „Tradition“ der Fürsorgeerziehung als Zwangserziehung, die durch die NS-Jugendfürsorge noch eine Zuspitzung erfahren hatte, weltanschaulich-ideologische Barrieren und fehlender politischer Wille verhinderten über dreißig Jahre die flächendeckende Umsetzung von Alternativen und führten dazu, dass ca. 800 000 Mädchen und Jungen, ein erheblicher Teil von ihnen auch in Baden-Württemberg, in Heimen leben mussten, die zum Typus der Totalen Institutionen (Goffman 1967) gehörten.

Erziehungsheime für Jugendliche

Lange bevor diese soziologische Kategorie für auf Zwang beruhende und ihre „Regeln“ mit Gewalt gegen die in ihr „untergebrachten“ Menschen durchsetzende Systeme entwickelt wurde und zu einem festen Begriff in den Gesellschaftswissenschaften werden konnte, hatten Kritiker der Heimerziehung im Nachkriegsdeutschland genau beschrieben, was eine Totale Institution ist und was sie den ihr Ausgelieferten antut.

Elisabeth Bamberger, die in den ersten Jahren nach Krieg und Faschismus das Jugendamt in München leitete, forderte schon 1948 die Abschaffung der Fürsorgeerziehung und die Streichung des unbestimmten Rechtsbegriffs Verwahrlosung aus dem Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG). Die Praxis der Fürsorgeerziehung hielt sie für pädagogisch kontraproduktiv und politisch mit einer demokratischen Gesellschaftsordnung nicht vereinbar. Sie kritisierte auch die bürokratische „seelenlose Aktenführung“ und Berichterstattung über Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Jugendämtern und Heimen.. In dem Standardwerk „Handbuch der Heimerziehung“ wurde 1955 der „Zwangscharakter“ der Fürsorgeerziehung scharf kritisiert: „Sie erfordert eine rationale Durchgestaltung der Erziehung. Die Methode herrscht. Die Ordnung des Zusammenlebens erstrebt die erhöhte Brauchbarkeit des Zöglings. Das Erzieher-Zöglings-Verhältnis ist autoritär. Lehrer, Meister und Erzieher fordern als Vertreter objektiver Ansprüche Gehorsam. Deshalb gilt die gehorsame Unterordnung unter den Anspruch der Ordnung als Erziehungserfolg. Die menschliche Zuordnung dient den Ordnungs-, Lehr- und Arbeitsansprüchen. Unerbittlich hart werden Ordnungs- und Arbeitsgewöhnung organisiert. Die Dressur überwiegt das Bedürfnis, Einsicht zu wecken. Die Entschlossenheit der Macht, die das Ordnungssystem schützt, lässt überall den Strafcharakter noch durchschimmern. Die eindeutige Ausrichtung auf ein arbeitshartes Leben macht die Anstalt klar, einfach und durchsichtig. Der Apparat garantiert die Ordnung, die Leitung ordnet die Arbeit an, überwacht sie und bricht den Widerstand mit Gewalt. Drill, blinder Gehorsam und die Entpersönlichung des Verkehrs werden auf die Spitze getrieben. Der Anstaltsapparat mit seinem pädagogisch unvorgebildeten Aufseherstab bildet den äußeren Rahmen des versachlichten Lebens. Es wird unentwegt gearbeitet, um die Kraft der anderen Triebe zu schwächen. Die Arbeit richtet sich gegen körperliche Verweichlichung. Schwere körperliche Arbeit wird bevorzugt. Die Ausbildung in spezialisierter Arbeit von Lehr- und Anlernberufen wird als seltene Vergünstigung und als Arbeitsantrieb benutzt.“

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Entgegen der Forderung der ehemaligen Heimkinder am Runden Tisch Heimerziehung (RTH) wurde diese „Arbeit“ von der Mehrheit der Institutionenvertreter am RTH nicht als nach dem Grundgesetz verbotene Zwangsarbeit anerkannt, obwohl die im Abschlussbericht des Gremiums dargestellten Fakten und alle bekannten Forschungsergebnisse die Bewertung als Zwangsarbeit rechtfertigen würden.. Diese Nichtanerkennung ist einer der Gründe für die Verweigerung einer angemessenen finanziellen Entschädigung und eine der Hauptursachen für die große Unzufriedenheit vieler ehemaliger Heimkinder mit den „Empfehlungen“ des RTH, die auf der Basis des Bundestagsbeschlusses vom Juli 2011 gegenwärtig durch den Fonds Heimerziehung und die Anlauf- und Beratungsstellen der Bundesländer umgesetzt werden.

Der Reformpädagoge und Mitbegründer der Gilde Soziale Arbeit Professor Hanns Eyferth charakterisierte schon 1950 die Verhältnisse in den Erziehungsheimen für Jugendliche folgendermaßen: „Sie richten sich auf eine Erziehung des durch Gehorsam erzwungenen vorschriftsmäßigen Verhaltens. Hier wirken sowohl ältere traditionelle Erziehungsauffassungen von der selbstverständlichen Gehorsamspflicht, wie konfessionelle Vorstellungen und schließlich militärische Vorbilder. Dabei haben wir aber nicht Aufseher, sondern Erzieher vor uns“.

1970 veröffentlichte der in Sachen Erziehung renommierte Klett-Verlag (Stuttgart) eine empirische Studie zu drei Fürsorgeerziehungsheimen für männliche Jugendliche in Baden-Württemberg: einem staatlichen, einem katholischen und einem evangelischen. Die Befunde seiner Untersuchung, so der Autor Herrman Wenzel, seien lediglich eine Bestätigung seit langem bekannter Tatbestände. Je mehr Untersuchungen gleiche Missstände und Mängel aufzeigten, desto gültiger und dringender werde das Postulat, in der Erziehungshilfe neue Wege zu gehen. Der Misserfolg der Heimerziehung liege weitgehend im Versagen der Heime und Behörden begründet, das nicht mit fehlenden finanziellen Mitteln in den öffentlichen Haushalten entschuldigt werden könne. Wenzel zitiert die scharfe Kritik einer Delegation der britischen Regierung an der Praxis der Heimerziehung in Deutschland aus dem Jahre 1947 und vergleicht diese Kritik mit seinen Untersuchungsergebnissen. Sein Resümee: „Inzwischen sind mehr als zwei Jahrzehnte verflossen; die Kritik der britischen Delegation hat aber nichts an ihrer Aktualität eingebüßt“.

1971 führte Professor Klaus Mollenhauer, einer der bedeutendsten Sozialpädagogen der „alten“ Bundesrepublik, eine empirische Untersuchung in sechs Erziehungsheimen durch. Ich zitiere das Ergebnis dieser Studie: „Eine Erziehung, die an den spezifischen Erziehungsbedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert wäre, konnte in keinem der untersuchten Heime beobachtet werden. Die ermittelten Zielvorstellungen und die beobachteten ihnen zugeordneten Methoden sind zugeschnitten auf abstrakte Normen, Einstellungs- und Verhaltensmuster, ohne dass deren Gültigkeit problematisiert würde, weder generell, noch in Bezug auf die Population auf die sie gemünzt sind.

In diesem institutionellen und personellen Organisationszusammenhang werden die Kinder und Jugendlichen als Störfaktoren definiert. Wenn Anpassung an die Erfordernisse der Organisation somit de facto als der Erziehungszweck des Heimes ausgemacht werden kann, so entspricht dem, dass eine im eigentlichen Sinne pädagogische Konzeption entweder gar nicht oder nur in unzulänglichen Ansätzen vorhanden ist“.

Kinderheime

Die Situation in den Heimen für schulpflichtige Kinder beschreibt Prof. Hanns Eyferth 1950 in seinem Buch „Gefährdete Jugend“: In diesen Heimen müssen die Kinder die ganze Hausreinigung, die grobe Küchenarbeit, das Holzhauen, die Botengänge und den größten Teil der Arbeit in den Gärten und in der heimeigenen Landwirtschaft bewältigen. Durch die Arbeit der Kinder wurden Personalkosten eingespart. Die Kinderarbeit beurteilte Eyferth als eine

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Gefährdung ihrer schulischen Bildung. Sie ließ den Kindern auch keine Zeit für selbstbestimmtes Spielen, dessen große Bedeutung für die emotionale und intellektuelle Entwicklung von Kindern auch schon 1950 zu den gesicherten Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie und der Erziehungswissenschaft gehörte.

Es kann heute nicht mehr bestritten werden, dass die Kinder mit der ihnen abgezwungenen Arbeit die Binnenstrukturen der Heime aufrechterhalten mussten, in die sie durch die Jugendämter eingewiesen wurden. Staatliche und kirchliche Träger der Jugendhilfe betrieben also in großem Umfang verbotene Kinderarbeit. Diese gesetzwidrige Ausbeutung der Kinder ist eine der Hauptursachen für die den Heimkindern vorenthaltene schulische und berufliche Bildung. Ein erheblicher Teil von ihnen wurde ohne Volksschul- bzw. Hauptschulabschluss aus der Heimerziehung entlassen. Nach einer Untersuchung des Heimreformers Martin Bonhoeffer besuchten 1973 nur 1% der in Heimen lebenden Kinder und Jugendlichen eine weiterführende Schule. Dass sehr viele ehemalige Heimkinder heute in Altersarmut leben müssen und auf Grundsicherung bzw. ALG II angewiesen sind, ist darauf zurückzuführen. Wie die Zwangsarbeit von Jugendlichen ist auch die verbotene Kinderarbeit einer der Gründe für die Forderung der ehemaligen Heimkinder am RTH nach einer finanziellen Entschädigung in Höhe von anrechnungsfreien 300 Euro mtl. gewesen, die bekanntlich von der Mehrheit der Institutionenvertreter am RTH (Bund, Länder, Kirchen) abgelehnt wurde.

Die einzige finanzielle Leistung aus dem Fonds Heimerziehung mit Bezug auf die während der Unterbringung in Heimen geleisteten Arbeit, ist die sog. Rentenersatz- bzw. Rentenausgleichszahlung in Höhe von 300 Euro für jeden Monat, für den vom Heimträger keine Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt wurden. Das gilt aber nur für Jugendliche ab dem 14. Geburtstag, die nicht mehr dem Verbot der Kinderarbeit unterlagen. Für die den Kindern abgezwungene Arbeit gibt es keinen Cent. Ein Beispiel: In einer großen diakonischen Einrichtung mussten die Kinder ab dem 10. Lebensjahr, nach dem Besuch der Heimschule am Vormittag, nachmittags an jedem Werktag vier Stunden in der Landwirtschaft der Anstalt arbeiten. Die selbe Arbeit mussten sie auch nach dem 14. Geburtstag als Jugendliche verrichten. Ein mir bekannter Ehemaliger, der mit siebzehn aus dieser Anstalt entlassen wurde, kann für die drei Jahre, die er als Jugendlicher in diesem Heim zur Arbeit gezwungen wurde, Geld aus dem Fonds bekommen. Für die vier Jahre verbotener Kinderarbeit in diesem Heim bekommt er nichts. Ein anderer Ehemaliger, der schon als Sechsjähriger in der heimeigenen Landwirtschaft eines kirchlichen Heimes arbeiten musste, dann als Vierzehnjähriger in eine Handwerkslehre „mit Kost und Logis“ entlassen wurde, bekommt für die acht Jahre verbotener Kinderarbeit keinen Cent aus dem Fonds. Obwohl er ein begabtes Kind war, durfte er nur die „Hilfsschule“ besuchen, aber auch nur dann, wenn es die jahreszeitlich schwankenden „Bedürfnisse“ der Landwirtschaft des Heimes zuließen.

Diese vollständige Nichtanerkennung der erzwungenen Kinderarbeit in den Heimen durch den RTH, den Bundestag und die Bund-Länder-Kirchen-Vereinbarung zur Errichtung des Fonds Heimerziehung hat neues schweres Unrecht gegenüber ehemaligen Heimkindern geschaffen, das eine Quelle großer Enttäuschung und Unzufriedenheit ist.

Die Entschädigungsfrage

In den 40er bis 70er Jahren haben Hunderttausende Kinder und Jugendliche durch die ihnen in den Heimen der Jugendhilfe der damaligen Bundesrepublik abgezwungene Arbeit in der Haus- und Landwirtschaft der Heime selbst, in Eigenbetrieben der Heimträger und als an Fremdfirmen Ausgeliehene mehrstellige Milliardenbeträge erwirtschaftet. Mit diesem Geld wurden Jahr für Jahr die Budgets der Jugendhilfe entlastet und damit zuletzt der Steuerzahler. Der RTH hätte diesen Sachverhalt mit einer wirtschaftswisssenschaftlichen Expertise aufklären können und damit eine Grundlage für eine politisch zu vertretene und der Öffentlichkeit zu vermittelnde angemessene finanzielle Entschädigung ehemaliger

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Heimkinder bekommen. Aber obwohl von den ehemaligen Heimkindern am RTH die Anerkennung der verbotenen Kinderarbeit und der Zwangsarbeit von Jugendlichen vom ersten bis zum letzten Tag der Arbeit des RTH eingefordert wurde, obwohl die wirtschaftliche Bedeutung dieser Arbeit von ihnen immer wieder betont wurde und obwohl sie den direkten Zusammenhang zwischen der erzwungenen Arbeit und der ihnen vorenthaltenen Bildung immer wieder dargelegt haben, wurde diese Expertise von der Leitung des RTH nicht in Auftrag gegeben und dem Bundestag empfohlen, die diesbezüglichen Forderungen der ehemaligen Heimkinder zurückzuweisen. Der Versuch von mir und anderen Sachverständigen, in der die Plenumsentscheidung vorbereitenden Sitzung des Familienausschusses diese folgenreiche Fehlentscheidung zu korrigieren, scheiterte an der Weigerung der Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages, die „Empfehlungen“ des RTH noch einmal daraufhin zu überprüfen, ob sie, wie es den ehemaligen Heimkindern am Beginn dieses Prozesses in Aussicht gestellt worden ist, wirklich einen angemessenen Beitrag zu ihrer Rehabilitation und Entschädigung leisten und für den sozialen Frieden in dieser Gesellschaft förderlich sind.

Säuglings- und Kleinkinderheime

Obwohl für viele ehemalige Heimkinder ihre sog. Heimkarriere (ein schreckliches und zynisches Wort, weil mit Karriere eigentlich eine individuelle Erfolgsgeschichte gemeint ist) in den Säuglings- und Kleinkinderheimen begann, spielten diese Heime in der „Aufarbeitung“ am RTH und in der öffentlichen Debatte kaum eine Rolle. Das liegt unter anderem daran, dass die Erfahrungen der ersten drei bis vier Lebensjahre bei den meisten Menschen im Gedächtnis nicht gespeichert werden. In den autobiografischen Berichten ehemaliger Heimkinder die von Geburt an in Heimen leben mussten, finden sich daher kaum Hinweise auf die Praxis der Pflege und Erziehung von Säuglingen und Kleinkindern in diesen Heimen. Allerdings sind die Auswirkungen der sog. Massenpflege international schon seit den Dreißigerjahren und in der Bundesrepublik verstärkt in den Fünfzigerjahren umfassend erforscht worden und unter dem Stichwort Hospitalismusschäden nicht nur unter Fachleuten seither bekannt.

In der internationalen Fachliteratur werden seit langem die depravierenden Langzeitfolgen der bis in die Siebzigerjahre üblichen Massenpflege in Säuglings-mund Kleinkinderheimen genau beschrieben. Ihre Bedeutung für die Entstehung von Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) ist durch die Psychotraumatologie belegt. Die Forschungsergebnisse zum Deprivationssyndrom zeigen, dass Heim- bzw. Klinikaufenthalte von Säuglingen schon nach einer Dauer von wenigen Monaten schwere Traumatisierungen mit lebenslangen Folgen bewirken können.

Der AGJJ-Fachausschuss Erziehung im frühen Kindesalter befasste sich 1956 mit der Situation von Säuglingen und Kleinkindern in Heimen. In seinem Bericht werden die Bedingungen der Massenpflege - „Der ganze Umfang des Mangels von dem das Heimkind betroffen wird“ – detailliert beschrieben. Auch die Auswirkungen dieser Mangelsituation auf die kleinen Kinder werden klar und eindringlich dargestellt: „Kinder aus solchen Heimen bleiben in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung weit zurück, sodass sie nicht selten wie Schwachsinnige wirken. (...) Nicht nur in der äußeren Entwicklung nimmt es (das kleine Kind, M.K.) Schaden, es entbehrt entscheidende, die Person des Menschen prägende Erfahrungen. Die Auswirkungen dieser menschlichen Verkümmerung, zum Beispiel Kontaktmangel, Misstrauen, vermindertes Selbstbewusstsein, Abwehrreaktion, reichen tief und weit in das spätere Leben hinein. Wir wissen heute, dass die Gesamthaltung zum Leben von diesen ersten Erfahrungen abhängt“. Der Ausschuss kam zu dem Fazit: „Aus solchen Erkenntnissen ergibt sich zwingend, dass das Problem der Heimerziehung der Säuglinge und kleinen Kinder neu gesehen werden muss und nach neuartigen, besseren Lösungen verlangt“. Der Ausschuss forderte die Ersetzung der Säuglings- und Kleinkinderheime durch

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Kleinstheime, Mutter-Kind-Einrichtungen, Ausbau des Pflegekinderwesens, einen Personalschlüssel von zwei ausgebildeten Fachkräften für fünf Kinder und eine weitreichende Reform der Erzieherausbildung. Allen Mitgliedsverbänden der AGJJ, unter ihnen alle großen freien und öffentlichen Träger der Heimerziehung und der Bundesregierung wurden die Ergebnisse der Arbeit dieses AGJJ-Auschusses zugeleitet. In den AGJJ-Akten findet sich keine einzige Reaktion der Heimträger und der zuständigen Ministerien des Bundes der Länder und der Landesjugendämter auf diesen erschütternden Bericht. Die Forderungen wurden insgesamt ignoriert. Auch vom Land Baden-Württemberg und den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden, die in staatlichem Aftrag mehr als 70% der Heime betrieben , kam keine Reaktion.

1958 veröffentlichte die Kinder- und Jugendpsychiaterin Annemarie Dührssen ihre aufsehenerregende empirische Studie Heimkinder und Pflegekinder in ihrer Entwicklung. Die Ergebnisse ihrer Untersuchung bestätigten die Erkenntnisse des AGJJ-Ausschusses, waren allerdings bezogen auf die traumatisierenden Folgen der Massenpflege in den Säuglings- und Kleinkinderheimen noch genauer und weitreichender. Die Autorin kam zu folgendem Resumee: „Halten wir uns all die schlimmen Dinge vor Augen, dann wird uns deutlich, dass nur ein großzügig angelegtes Doppelprogramm wirklich Abhilfe schaffen kann, bei dem die Vermehrung des Personalbestandes unbedingt mit sorgfältiger fachlicher Ausbildung der notwendigen Hilfskräfte Hand in Hand geht. Dazu müssten umfangreiche wirtschaftliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, was aber nicht geschehen wird. (...) Womit wir unbedingt aufhören müssen, das ist die Beschwichtigung unseres Verantwortungsgefühls mit der Vorstellung, dass die Schäden, die bei der bisherigen Form entstehen, nicht so schlimm seien, dass sie sich auswachsen oder dass sie letzten Endes konstitutionsbedingt seien.“ Dührssen kritisierte, dass sich die Verantwortlichen für die Misere der Säuglings- und Kleinkinderheime um ihr Versagen zu verschleiern „mit Hilfe von nebelhaften Vorstellungen über wissenschaftliche Einsichten“ hinwegsetzten, „die mindestens seit einem halben Jahrhundert zum Kenntnisstand der Medizin, der Psychologie und der Reformpädagogik gehören“. Während meiner 1959 begonnenen sozialpädagogischen Ausbildung war dieses Buch für mich ein Schlüsseltext, der wesentlich zu meiner Sensibilisierung für die unhaltbaren Zustände in der Heimerziehung und zu meinem Entschluss, nach der Ausbildung selbst in die Heimerziehung zu gehen und an der Veränderung dieser Verhältnisse zu arbeiten, beigetragen hat. Leider traf die Voraussage von Annemarie Dührssen zu: die notwendigen Mittel wurden nicht zur Verfügung gestellt; die menschenunwürdige und das zukünftige Leben von Säuglingen und kleinen Kindern zerstörende Praxis der Massenpflege wurde, in vollem Bewusstsein der Folgen, nicht abgeschafft.

Auf dem zweiten Deutschen Jugendhilfetag im Jahr 1966 befasste sich eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Münchener Sozialpädagogen Andreas Mehringer mit dem „Erziehungsheim als Bildungsträger“. In ihrem Bericht beklagen die Mitglieder der AG, dass die Heimerziehung bezogen auf Säuglinge und kleine Kinder nach wie vor versage: „Der immer noch blühende Säuglingshospitalismus ist eine der stärksten Wurzeln für Erfolgslosigkeit im Bildungsbemühen der Heimerziehung“. Und es sollte noch einmal ein gutes Jahrzehnt dauern, bis Ende der Siebzigerjahre diese Heime endlich abgeschafft wurden.

Bei Tausenden Kindern wurden die durch die Heimerziehung hergestellten Hospitalismusschäden umgemünzt in Scheindiagnosen von erblich bedingtem Schwachsinn, Lernbehinderungen, Schwererziehbarkeit etc. Die Kinder wurden zwischen Heimen der Jugendhilfe, der Psychiatrie und Einrichtungen für behinderte Kinder hin und her geschoben und viele von ihnen wurden als „bildungsunfähig“ etikettiert. Diese Stigmatisierung haftet ihnen ein ganzes Leben an. Diese „Zusammenarbeit“ zwischen Jugendhilfe und Psychiatrie und ihre schlimmen Folgen für die von ihr betroffenen Kinder und Jugendlichen,

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einschließlich des Schicksals der in Heimen der sog. Behindertenhilfe untergebrachten, wurde vom RTH nicht aufgeklärt. Für die ehemaligen Heimkinder, die in Heimen der „Behindertenhilfe“ leben mussten sah sich das Gremium nicht zuständig und zum Verhältnis von Psychiatrie und Jugendhilfe hätten ihm, so heißt es im Abschlussbericht des RTH, keine Forschungsergebnisse zur Verfügung gestanden. Diese Praxis war aber allen Fachkräften und Verantwortlichn der Kinder- und Jugendhilfe jener Jahre bekannt.

Die Wege ins Heim

Kinder und Jugendliche wurden nicht erst hinter den Türen der Heime zu entrechteten Opfern von demütigender Willkür und Gewalt. Solche Erfahrungen mussten sie schon während der ganzen Prozedur machen, an deren Ende die „Unterbringung“ stand. Darum ist die Frage, wie die Kinder und Jugendlichen in die Heime kamen, von ebenso großer Bedeutung wie die Frage nach den Lebensbedingungen und der Erziehungspraxis in den Heimen. Beides gehört zusammen, wenn es um eine realistische Beurteilung der Heimerziehung der Vierziger- bis Siebzigerjahre geht.

Auf mannigfachen Wegen wurde die Aufmerksamkeit des örtlichen Jugendamtes auf Familien, Kinder und Jugendliche gerichtet. Die soziale Kontrolle bezogen auf die Einhaltung der von der Mittelschicht geprägten normativen Erwartungen der Gesellschaft, war in der Bundesrepublik bis in die Siebzigerjahre in Abwehr der kulturellen Liberalisierungstendenzen in der Gesellschaft sehr dicht. Vor allem in ländlichem und kleinstädtischem und stark religiös bestimmtem Milieu wie in Bayern, war diese moralisch engherzige und bigotte Kontrolle unmittelbar wirksam. Nachbarn, LehrerInnen, Kirchengemeinden, Lehrherren gaben Hinweise oder es handelte sich um Kinder/Jugendliche aus im Gemeinwesen bekannten sogenannten Problemfamilien.

Eine immer von Heimerziehung bedrohte große Gruppe waren unehelich geborene Kinder, die besonders in religiös bestimmten Milieus von vornherein als „Kinder der Sünde“ von „gefallenen Mädchen und Frauen“ diskriminiert wurden. Diese Kinder standen als „Amtsmündel“ von Geburt an unter der Aufsicht des Jugendamtes und des Vormundschaftsgerichtes. Dieser Automatismus wurde erst um 1970 durch eine Verbesserung der Rechtsstellung der „unehelichen Mutter“ gemildert. Sehr viele dieser Kinder wurden unmittelbar nach ihrer Geburt von ihren Müttern getrennt und in Säuglings- und Kleinkinderheime gebracht, in denen ihr Anteil immer zwischen 70% bis 80% schwankte. In den Heimen für Schulkinder und Jugendliche stellten sie immer eine große Gruppe. Ihr Schicksal in den zu 70% von den Kirchen bzw. ihren Orden und Wohlfahrtsverbänden betriebenen Heimen, in denen als ErzieherInnen Nonnen, Ordensbrüder, Diakonissen und Diakone arbeiteten, die zum großen Teil keine Fachausbildung hatten, war besonders bedrückend, da sie zusätzlich noch unter der nie endenden Diskriminierung als „Hurenkinder“ und „Kinder der Sünde“ leiden mussten und ihre Mütter, von denen sie strikt ferngehalten wurden, von den religiösen ErzieherInnen als „unkeusche Flittchen“ deren sündiges Erbe sie in sich trügen, verteufelt wurden. Diese Kinder waren der Willkür der Jugendämter, die leider durch die Vormundschaftsgerichte nicht gestoppt und kontrolliert wurden, schutzlos ausgeliefert und wurden in die Heime regelrecht „entsorgt“, wo sie ein besonderes Schattendasein führten. Sie hatten i.d.R. überhaupt keinen Anschluss an eine Herkunftsfamilie, wussten oft nichts über ihre Herkunft, und konnten sich auf Grund ihrer kompletten Heimsozialisation gegen die Willkür des Heimpersonals noch weniger wehren als andere Kinder und Jugendliche. 1976 sorgte ein Untersuchungsbericht über „Vergessene Heimkinder“ für einen bundesweit diskutierten Skandal. Im Jugendamt einer norddeutschen Provinzstadt wurde bei einer Aktenrevision entdeckt, dass 131 Jugendliche bereits 10 bis 15 Jahre in Heimen lebten, ohne dass seit der Heimeinweisung jemals überprüft worden war, ob die Gründe für die damalige Entscheidung noch bestanden. Bei einigen Jugendlichen fanden

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sich in den Akten keine Hinweise darauf, in wie vielen und welchen Heimen sie schon gewesen waren, bei anderen konnte nicht ermittelt werden seit wann sie im Heim lebten und bei 39 Kindern fanden sich keine Angaben über die Gründe für die Heimunterbringung. Bei 81 Jugendlichen fanden sich keine Entwicklungsberichte. Von all diesen „Versäumnissen“ waren überproportional die Jugendlichen betroffen, die als „Amtsmündel“ unter Amtsvormundschaft des Jugendamtes standen und für die die Vormundschaftsgerichte die letzte Verantwortung trugen. In der Folge dieses Skandals wurden in weiteren Jugendämtern der Republik ebenfalls „Vergessene Heimkinder“ entdeckt, so dass diese Bezeichnung für einige Zeit zu einem in der Jugendhilfe geläufigen Begriff wurde.

Das wichtigste juristische Instrument bei den Entscheidungen der Jugendämter und Vormundschaftsgerichte über Heimeinweisungen von Kindern und Jugendlichen, ja sogar von Säuglingen, war die Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe Verwahrlosung und drohende Verwahrlosung, (und wenn es um die Anordnung von Fürsorgeerziehung /FE ging oft in Verbindung mit Gefahr im Verzuge), die in § 63 des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (RJWG) bzw. ab 1962 in § 64 JWG geregelt waren. Elisabeth Bamberger hatte die Tilgung der Verwahrlosungsparagrafen aus dem RJWG gefordert, weil sie in der Praxis der Jugendämter und Gerichte völlig unkontrolliert mit den subjektiven Vorstellungen von Moral, Sitte und Anstand der ihn handhabenden Beamten und Richter aufgeladen wurden, die ihrerseits weitgehend vom „gesunden Volksempfinden“ und ihrer eigenen Mittelschichtsozialisation geprägt waren. In einer Veröffentlichung des Evangelischen Reichserziehungsverbandes (EREV) schrieb 1958 ein Psychologe: „Man versteht unter Verwahrlosung, ganz allgemein gesagt, eine Summe von Verhaltensweisen eines Menschen, die aus dem Rahmen des sozial Üblichen herausfallen. Verwahrloste Kinder und Jugendliche zeigen in ihrem Verhalten auffällige Erscheinungen, die zwar in sich oft widersprüchlich sein können und individuell unterschiedliche Stärkegrade haben können, die aber doch so viel Gemeinsames aufweisen, dass der Sammelbegriff ‚Verwahrlosung’ durchaus gerechtfertigt erscheint (...). So sind Verwahrloste zunächst einmal in jedem Fall unfähig, sich in die Gemeinschaft einzugliedern, sich den sozialen Ordnungen und Verbindlichkeiten zu fügen und verantwortlich zu handeln. Sie erscheinen ohne Pflichtbewusstsein, sie sind egozentrisch und unberechenbar, launisch, undiszipliniert und Gemütsregungen sind, mindestens nach außen hin, selten ersichtlich. Ihr Mangel an Halt, an Willen, an Leistungsbereitschaft, an echter Kontaktfähigkeit kennzeichnet sie in ihrem Verhalten zur Umwelt. Sie haben einen Hang zum Stehlen, Lügen, Betrügen und zu sexuellen Fehlhaltungen; ihre egoistische Anspruchshaltung treibt sie zu frechem, rohem, oft brutalem Benehmen. (...) Damit sie ihre materiellen Wünsche befriedigen können und weil sie sittlichen Forderungen gegenüber taub sind, verfallen sie leicht der Prostitution. Ihr Verhältnis zur Arbeit ist gekennzeichnet durch einen Mangel an Ausdauer. Sie bummeln, schwänzen die Schule, bleiben der Arbeit fern, wie es ihnen passt. Schon bei geringen Belastungen, Anforderungen oder Reibungen in den zwischenmenschlichen Beziehungen kommt es zu Weglaufen und nächtlichem Herumstreunen. Sie weichen fortwährend der Wirklichkeit aus, die sie als Last und Einengung empfinden“. Der Autor konfrontiert in diesem „Fernschulungsbrief“ seine LeserInnen – ErzieherInnen in Heimen der Diakonie – um ihnen einen Spiegel vorzuhalten. Im „Banne moralpädagogischer Auffassungen“, schreibt er, beurteilen Erzieher das Verhalten ihrer Zöglinge von einem „moralisch-wertenden Standpunkt aus“ mit Vokabeln wie „faul, arbeitsscheu, verschlagen, diebisch, lügnerisch, heimtückisch, mannstoll, sittlich verkommen, frech, unverschämt, schmutzig, gemeinschaftsstörend usw.“. Alle diese Vokabeln habe er „in zahlreichen Beurteilungsberichten an die Behörden lesen“ können – ein ganzes Wörterbuch der diskriminierenden, demütigenden und verächtlich machenden pädagogischen Sprache, die bis weit in die Siebzigerjahre hinein in Einrichtungen und Behörden der Jugendhilfe gesprochen wurde. Sie kennzeichnete einen hermetischen Kreis von Ämtern, Gerichten, Trägern und Heimen , in den die Heimkinder unentrinnbar eingeschlossen waren. Diese

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Sprache der Verunglimpfung, gesprochen von Personen mit öffentlichem Ansehen „die es ja wissen mussten“, produzierte und verstetigte das öffentliche Bild vom „verwahrlosten und schwererziehbaren Heimkind“, das den solchermaßen Stigmatisierten ein Leben lang anhaftet und eine der Hauptursachen für das jahrzehntelange Schweigen der ehemaligen Heimkinder war, das mit ihrer 2003 begonnenen Initiative für ihre Rehablitierung und Entschädigung, die auch zu unserer heutigen Veranstaltung geführt hat, jetzt endlich gebrochen wird.

Zu den „Wegen ins Heim“ wäre noch viel zu sagen. Besonders zu den oft brutalen und täuschenden Methoden der „Überführung“, „Überstellung“, „Zuführung“, „Aufgreifung und Rückführung“ (nach erfolglosen Fluchten) – aber dazu reicht die Zeit für diesen Vortrag nicht. Ich habe in der Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ) Nr.3/ 2011 ausführlich darüber berichtet. Heute will ich zu den „Wegen ins Heim“ Sonja Djurovic zitieren, die als ehemaliges Heimkind am RTH mitgearbeitet hat. Sie berichtet aus eigener Erfahrung: „1964, ich war gerade 14 Jahre, entschied ein Gericht in Bayern, dass ich in einem geschlossenen 'Mädchenerzehungsheim' untergebracht werden soll. Ich selbst war die Letzte, die darüber informiert wurde. Ich erfuhr erst avon, als ich von zu Hause abgeholt wurde. Es war eine schlimme Situation für mich (…). Ich wude mit der Heimeinweisung dafür bestraft, dass der Freund meiner Mutter mich täglich sexuell nötigte, zu vergewaltigen versuchte und mich immer wieder verprügelte (…). Wie in tausenden von Akten von Heimindern der damaligen Zeit, stand auch in meiner Akte, dass eine 'sittliche Verwahrlosung' drohe und ich nicht anpassungsfähig sei (…). Diese Ungerechtigkeit und große Missachtng der Wahrheit war sehr schmerzlich für mich. Sie betraf nicht nur die Ignoranz einem Kind gegenüber – es war so, als hätte ich keine Rechte, als sei ich wertlos. Ich fühlte mich hilflos, machtlos und allein gelassen (…). Eines morgens (…) kam eine Mitarbeiterin des für mich zuständigen Jugendamtes, um mich abzuholen. (…). Ich wurde abgeholt und wußte nict einmal wohin die Reise ging. Ich musste auf dem Rücksitz eines Autos sitzen. Der Fahrer und die Jugendamtsmitarbeiterin saßen vorne im Wagen. Sie schwiegen. Es herrschte eine eisige Kälte. Keine meiner Fragen wurde beantwortet. Nach einer schier endlos langen Fahrt gelangten wir zum Ziel der Reise, einem geschlossenen Mädchenheim. Ich wurde der Oberschwester des von Diakonissen geführten Heimes übergeben wie ein Paket. Ihr wurden meine Unterlagen ausgehändigt. Dann fiel die Türe hinter mir ins Schloss und ich war gefangen in einer 'Erziehungsanstalt'“. (Djurovic, Sonja, Im Mädchenerziheungsheim – Erlebnisse, Erfahrungen und Folgen geschlossener Unterbringung, in: Sozial Exra 2/2014).

Schlussbemerkung

Für Alles was ich hier vorgetragen habe werden die Belege in den Archiven der Landesjugendämter, des zuständigen Ministeriums, der Jugendämter, der kirchlichen Träger und im Staatsarchiv zu finden sein. Ganz bewusst habe ich nur „politisch unverdächtige“ Quellen zitiert und darauf verzichtet, aus den umfangreichen Materialien der von der Außerparlamentarischen Opposition der späten Sechzigerjahre getragenen Heimkampagne zu berichten, der nicht zuletzt das historische Verdienst zukommt, mit ihrer radikalen Kritik der Heimerziehung wichtige Anstöße zu ihrer Reform und zur Veränderung des Jugendhilferechts gegeben zu haben. Diese Reform war ein langer Weg. In dem schließlich 1990/91 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG / SGB VIII) wurden der „Verwahrlosungsbegriff“, die „Fürsorgeerziehung“ und die „Geschlossene Unterbringung“ ersatzlos gestrichen.. Allerdings sehe ich mit Trauer und mit Beklemmung, dass, während wir hier in der Hochschule Esslingen uns des Leids und des Unrechts vergewissern, dass den heute zwischen fünfzig und achtzig Jahre alten Frauen und Männern in ihrer Kindheit und Jugend in Heimen der Jugendhilfe angetan wurde, in diversen Bundesländern sukzessive wieder freiheitsentziehende Maßnahmen in der Jugendhilfe gegen

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Jugendliche angeordnet werden und die Geschlossene Unterbringung – jetzt als „verbindliche Unterbringung“ oder als „pädagogisch-therapeutische Intensivmaßnahme“ sprachlich kosmetisiert – wieder hoffähig wird. Auch das unsägliche Wort „Verwahrlosung/verwahrlost“ wird von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zunehmend wieder gesagt, so, als hätte es die einhellige Kritik der Jugendhilfe der Siebziger- und Achtzigerjahre an dieser verwahrlosten und verwahrlosenden Sprache nie gegeben. Wenn diese Entwicklung nicht gestoppt wird, wird sich die Kinder- und Jugndhilfe in zwanzig oder dreißig Jahren mit dem Unrecht und Leid befassen müssen, was Kindern und Jugendlichen gegenwärtig und zukünftig in ihren Einrichtungen zugefügt wird. Dazu ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit: In der „Hausordnung“ von Heimen des Trägers „Haasenburg“, die im vergangenen Herbst vom Landesjugendamt Brandenburg, nach anhaltender Kritik in den Medien und sehr langem Zögern, geschlossen wurden, heißt es: >
„1. Ich höre auf alle Erzieher und Mitarbeiter der Haasenburg!
2. Dem Erzieher gegenüber antworte ich mit >JA< oder >NEIN< und nenne ihn beim Namen!
3. Es herrscht angemessene Lautstärke in den Wohnräumen, der Schule, auf dem Gelände und auf dem Pausenhof!
4. Ich rede nicht über das Weglaufen und mache es auch nicht!
5. Ich diskutiere nur in angemessenen Situationen, mit einem angemessenen Ziel in angemessenem Tonfall!
6. Ich halte Distanz und habe keinen Körperkontakt!
7. Wenn die Jugendlichen wartend in der Reih stehen, ist der Mund geschlossen und der Blick ist nach vorn gerichtet. Es wird ca. eine Armlänge Abstand zum Vordermann gehalten!
8. Die Jugendlichen laufen erst dann los, wenn die Erzieher es sagen und nur so weit wie es gesagt wird!
9. Die Jugendlichen laufen immer rechts neben dem Erzieher!
10. Während der Dienstzeit ist der Mund geschlossen. Nach Arbeitsmaterieal wird angemessen gefragt! (…)“
„Ich habe die Regeln der Haasenburg gelesen und verstanden und ich bin bereit, sie während meines Aufenthaltes einzuhalten. Verstöße gegen die Regeln der Haasenburg haben Konsequenzen!“. (Zitiert in Sozial Extra 2/2014, S. 51.)
Alles was ich hier vorgetragen habe war, ich wiederhole es, zu jedem Zeitpunkt der Nachkriegsgeschichte der Jugendhilfe den Leitungen der Einrichtungen, den Verantwortlichen in Trägern und Behörden, den zuständigen PolitikerInnen bekannt. Genauer: Es hätte ihnen bekannt sein können und müssen, wenn sie das Schicksal der Heimkinder wirklich interessiert hätte, wie sie immer behaupteten. Dass die Mittel für die immer geforderte tiefgreifende Reform der Heimerziehung im boomenden Wirtschaftswunderland Bundesrepublik Deutschland, nicht bereitgestellt wurden, ist eine gesellschaftliche und historische Schuld, die mit dem Fonds Heimerziehung nicht hinreichend anerkannt und in der Hauptsache – der angemessenen Entschädigung der heute noch lebenden ehemaligen Heimkinder – mit den Leistungen des Fonds Heimerziehung nicht einmal im Ansatz abgegolten wird.

Freilich, die bescheidenen Leistungen dieses Fonds sollten offensiv in Anspruch genommen werden und die MitarbeiterInnen der Anlauf- und Beratungsstellen in den Ländern sollten die Frauen und Männer offensiv, kreativ und unbürokratisch und mit voller Wertschätzung unterstützen, wenn sie zu ihnen kommen, um einen Antrag zu stellen. Das wird nicht immer leicht sein, denn die berechtigte Unzufriedenheit und der Ärger mit dem Ausmaß und den Regularien des Fonds wird sich zuerst ihnen gegenüber artikulieren. Sie sollten die Kritik und Unzufriedenheit aber nicht beschwichtigen und vertuschen, sondern sie weiterleiten und veröffentlichen und sich selbst dessen bewusst sein, dass sie mit den Mitteln des Fonds zwar

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akute Notsituationen ehemaliger Heimkinder lindern können und sollen, dass damit aber deren berechtigte Forderungen nach einer umfassenden Rehabilitierung, die ohne eine wirkliche Entschädigung nicht möglich ist, nicht erfüllt werden.

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QUELLE: Vereinswebseite des VEREINs EHEMALIGER HEIMKINDER E.V. @ http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html

Weitest mögliche Weiterverbreitung des Ganzen erlaubt und ausdrücklich erwünscht.
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Martin MITCHELL
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Vortrag vom 27.05.2014 Esslingen: Prof.Dr. Manfred Kappeler

Beitrag von Martin MITCHELL »

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(Weiteres) Schreiben seitens des Ehemaligen Heimkindes Martin Mitchell in Australien an Prof. Dr. Manfred Kappeler in Berlin. Schreiben vom Dienstag, 10. Juni 2014.
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Sehr geehrter Herr Kappeler,

ihr öffentlicher Vortrag vom 27.05.2014 an der Hochschule in Esslingen, Baden-Württhemberg, Bundesrepublik Deutschland

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Anvertraut und ausgeliefert« ---
»
Statt Hilfe und Unterstützung erfuhren sie Unrecht und Leid – Kinder und Jugendliche in der Heimerziehung der Vierziger-Siebzigerjahre«

wurde bisher wie folgt weiterverbreitet:

d.h. den Betroffenen und der allgemeinen Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt

in dem schon am Sonntag, 25. Mai 2014, um 01:30 Uhr von »
martini« /dem Australier Martin MITCHELL eröffneten Thread »Öffentlicher Vortrag von Prof. Dr. Manfred Kappeler - kostenlos ! - Di. 27.05.2014« in Beitrag 4 im HEIMKINDER-FORUM.DE @ http://heimkinder-forum.de/v3/index.php ... c6d046ef84
( online gestellt von H...... K...... Sonntag, 8. Juni 2014, um 11:16 Uhr – d.h. dort nur registrierten und angemeldeten Forumsmitgliedern zur Verfügung gestellt )

@
http://www.veh-ev.eu/Downloadbereich/Pr ... 052014.pdf
( online gestellt vom Verein ehemaliger Heimkinder e.V. am Mo. 09.06.2014 )
(
uneingeschränkt lesbar und nutzbar dort )

@
http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html
( online gestellt vom Verein ehemaliger Heimkinder e.V. am Mo. 09.06.2014 )
(
uneingeschränkt lesbar und nutzbar dort )

Am Sonntag, 8. Juni 2014 hat der Australier Martin MITCHELL ungefähr insgesamt zwei tausend individuelle Adressaten einschließlich vieler Medienorganisationen persönlich angeschrieben und sie auf die Existenz online dieses Vortrags aufmerksam gemacht.

@ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsach ... p=615#p615
( online gestellt von dem Australier Martin MITCHELL am Mo. 09.06.2014, um 00:39 Uhr
(
uneingeschränkt lesbar und nutzbar dort )

@
http://www.erzieherin-online.de/diskuss ... 8545#p8545
( online gestellt von dem Australier Martin MITCHELL am Mo. 09.06.2014, um 02:21 Uhr
(
uneingeschränkt lesbar und nutzbar dort )

@
http://www.kigasite.de/phpBB3/viewtopic ... 75#p646575
( online gestellt von dem Australier Martin MITCHELL am Mo. 09.06.2014, um 02:03 Uhr
(
uneingeschränkt lesbar und nutzbar dort )

@
http://www.politik-forum.at/post685277.html#p685277
( online gestellt von dem Australier Martin MITCHELL am Mo. 09.06.2014, um 23:03 Uhr
(
uneingeschränkt lesbar und nutzbar dort )

@
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php ... 36#1926536
( online gestellt von dem Australier Martin MITCHELL am Di. 10.06.2014, um 01:00 Uhr
(
uneingeschränkt lesbar und nutzbar dort )

@
http://www.troll-forum.de/Forum03/viewt ... 7598#27598
( online gestellt von dem Australier Martin MITCHELL am So. 09.06.2014, um 23:31 Uhr
(
uneingeschränkt lesbar und nutzbar dort )

@
http://www.carookee.com/forum/Staatster ... .html?p=23
( online gestellt von dem Australier Martin MITCHELL am So. 09.06.2014, um 23:48 Uhr
(
uneingeschränkt lesbar und nutzbar dort )

@
http://www.chefduzen.de/index.php?topic ... #msg294773
( online gestellt von dem Australier Martin MITCHELL am Di. 10.06.2014, um 02:52 Uhr
(
uneingeschränkt lesbar und nutzbar dort )

@
http://www.wir-heimkinder.at/index.php? ... #post61657
( online gestellt von dem Australier Martin MITCHELL am Di. 10.06.2014, um 02:24 Uhr
(
uneingeschränkt lesbar und nutzbar dort )

@
http://humanistenteam.info/forum/viewto ... 801#p83801
( online gestellt von dem Australier Martin MITCHELL am Di. 10.06.2014, um 00:36 Uhr
(
uneingeschränkt lesbar und nutzbar dort )

@
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 3#p2591633
( online gestellt von dem Australier Martin MITCHELL am Di. 10.06.2014, um 00:26 Uhr
(
uneingeschränkt lesbar und nutzbar dort )

@
http://dierkschaefer.wordpress.com/2014 ... mment-5364
( online gestellt von dem Australier Martin MITCHELL am Mo. 09.06.2014, um 22:20 Uhr
(
uneingeschränkt lesbar und nutzbar dort )

@
http://www.elo-forum.org/news-diskussio ... ost1674247
( online gestellt von dem Australier Martin MITCHELL am Di. 10.06.2014, um 00:14 Uhr
(
uneingeschränkt lesbar und nutzbar dort )

Ich hoffe Ihnen persönlich sowohl wie auch allen Ehemaligen Heimkindern und ihren Freunden und Unterstützern hiermit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Martin MITCHELL



PS. Ein ähnlicher Vortrag wurde anscheinend schon einmal am 12.06.2012 von Ihnen im Bayrischen Landtag gegeben; und dieser ist nur hier im Internet festgehalten ( die meisten Ehemaligen Heimkinder haben und eine breite Öffentlichkeit hat aber nie etwas davon erfahren ) @ http://www.maximilianeum-online.de/date ... 6_2012.pdf ( online gestellt von ………………… am ……………… )
.

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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mi 11. Jun 2014, 12:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Vortrag vom 27.05.2014 Esslingen: Prof.Dr. Manfred Kappeler

Beitrag von Martin MITCHELL »

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(Weiteres) Schreiben seitens des Ehemaligen Heimkindes Martin Mitchell in Australien an Prof. Dr. Manfred Kappeler in Berlin. Schreiben vom Mittwoch, 11. Juni 2014.
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Sehr geehrter Herr Kappeler,

Die Verbreitung – meinerseits – Ihres Vortrags

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Anvertraut und ausgeliefert« ---
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geht weiter, u.a., jetzt auch an folgenden Stellen im Internet:

@
http://www.bayerische-staatszeitung.de/ ... etigt.html
( Di. 10.06.2014, um 12:41 Uhr )
(
einfach nur ein Linkhinweis zum Kappeler-Vortrag vom 27.05.2014 )

@
http://www.gegensexuellegewalt.at/2014/ ... ger-jahre/
( Di. 10.06.2014, um 10:43 )
(
einfach nur ein Linkhinweis zum Kappeler-Vortrag vom 27.05.2014 )

Gästebuch von
http://www.traumapaedagogik.de @ http://gb.webmart.de/gb.cfm?id=558335
( Mi. 11.06.2014, um 01:37 Uhr )
(
einfach nur ein Linkhinweis zum Kappeler-Vortrag vom 27.05.2014 )

@
http://katja-doerner.de/2014/01/20/erin ... ent-238876
( Mi. 11.06.2014, um 01:56 Uhr )
(
einfach nur ein Linkhinweis zum Kappeler-Vortrag vom 27.05.2014 )

@
http://www.gruene-linke.de/2013/09/08/z ... utschland/
( Mi. 11.06.2014, um 03:08 Uhr )
(
einfach nur ein Linkhinweis zum Kappeler-Vortrag vom 27.05.2014 )

@
http://gruen-links-denken.de/2013/heimk ... ment-10610
( Mi. 11.06.2014, um 03:22 Uhr )
(
einfach nur ein Linkhinweis zum Kappeler-Vortrag vom 27.05.2014 )

@
http://heimkinderopfer2.blogspot.com.au ... hilfe.html
( Di. 10.06.2014, 20:17 Uhr [California, USA] )
(
uneingeschränkt lesbar und nutzbar dort )

All dies kann doch nur zum Benefit unser aller dienen – meine ich.

Meinen Sie nicht auch ??

Herzliche Grüße aus Australien

Martin MITCHELL

PS. Was Herr Klotzbücher bezüglich der Weiterverbreitung Ihres Vortrags macht und wie und wo und an wen er diesen verbreitet weiß ich nicht.

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Vortrag vom 27.05.2014 Esslingen: Prof.Dr. Manfred Kappeler

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Weitest mögliche Weiterverbreitung des Ganzen erlaubt und ausdrücklich erwünscht.

Übrigens schrieb mir Prof. Dr. Manfred Kappler diesbezüglich auch schon am Freitag 8. Mai 2009 / Samstag 9. Mai 2009 ( unter seiner seinerzeitigen Email-Adresse prof.dr.manfredkappeler@web.de ) :
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Hallo Herr Mitchell - selbstverständlich können Sie meine Vorträge ins Netz stellen. Je mehr Menschen diese Texte lesen um so besser.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Kappeler

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Und, da bin ich mir ganz sicher, dies wird sich auch im Jahre 2014 in Bezug auf seitherige Vorträge von Prof. Dr. Manfred Kappeler nicht geändert haben.
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Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Entschädigung Ehemaliger Heimkinder. Was wäre „eine angemessene Entschädigung“ für das von ihnen erlittene Martyrium?

25 Milliarden Euro für potenzielle 800000 Opfer. --- Zuviel?

Dierk Schäfer in seinem Blog, dem Dierk Schaefers Blog, nimmt Bezug auf einen wichtigen Medienbericht in der Schweiz, der sich eingehend mit der »Entschädigung Ehemaliger Heimkinder« befasst.

Der Artikel auf den hier Bezug genommen wird erschien am Mittwoch, 11. Juni 2014, um 08:27 Uhr im schweizer TAGES-ANZEIGER.

Der Begriff „begünstigt“ wird in diesem Artikel aus der Schweiz als Synonym für „entschädigt“ verwendet.

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Das kann ja noch werden.

»Begünstigt würden ehemalige Verding- und Heimkinder, Zwangssterilisierte, Opfer von Medikamentenversuchen und administrativ verwahrte Personen«[1].

Weitere Auszüge:

Wie gesagt: Das kann ja noch was werden – solange sich die Schweiz nicht am deutschen Modell orientiert, was sie eigentlich nicht gerne tut. Doch wenn es sich um Heimkinder handelt, fallen oft alle Schamgrenzen. Wir drücken die Daumen.

[
1] Alle Zitate aus: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/13859607
.

QUELLE: Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2014 ... as-werden/


ZUSAMMENFASSUNG:

In der Schweiz soll angeblich momentan für alle schweizer Opfer eine Entschädigungssumme von insgesamt z.Zt. 410239579,91 Euro zur Verfügung gestellt werden; zumindest ist das die Summe die dort gefordert wird und von der dort die Rede ist.

Durchschnittliche Entschädigungszahlungen in Deutschland: z.Zt. 5497,21 Euro.
Der bisher maximale in Deutschland gezahlte Entschädigungsbetrag: z.Zt. 10009,85 Euro.

Durchschnittliche Entschädigungszahlungen in Irland: z.Zt. 61535,94 Euro.
Die höchste Summe, die bislang einem irischen Opfer zugesprochen wurde, liegt bei: z.Zt. 299474,89 Euro.

Durchschnittliche Entschädigungszahlungen in Norwegen: z.Zt. 60715,46 Euro.

Durchschnittliche Entschädigungszahlungen in Schweden: z.Zt. 24614,37 Euro.

In North Carolina beträgt die zur Verfügung stehende Gesamtenschädigungssumme für insgesamt 200 Anspruchsberechtigte: z.Zt. 7384312,44 Euro.


( Ausgearbeitet von Martin MITCHELL unter Nutzung und mit Hilfe des WÄHRUNGSRECHNERs @ http://www.umrechner-euro.de/umrechnung ... er-franken )
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mo 16. Jun 2014, 02:45, insgesamt 3-mal geändert.
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»"Tatort Kinderheim" - "Zentren der Gewalt"«

Beitrag von Martin MITCHELL »

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"Tatort Kinderheim" - Erziehungsheime waren "Zentren der Gewalt" gleichermaßen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz !

Vor kurzem von Dr. Horst Schreiber zur Situation der HEIMKINDERPROBLEMATIK IN ÖSTERREICH abgegebene Stellungnahme.

@
http://www.heimerziehung.at/images/Gele ... chelei.pdf
.
Gelebte Heuchelei

Niederprügeln, demütigen, sexuell ausbeuten, schuften statt lernen. So sah die Heimerziehung für die Mehrzahl hilfsbedürftiger Kinder aus, die ärmsten Verhältnissen entstammten. Von 1945 bis Anfang der 1980er Jahre. LR Christine Baur lehnt den Kompromissvorschlag von LA Andreas Brugger ab, durch den Heimopfer die Möglichkeit bekommen, die an ihnen begangenen systematischen Menschenrechtsverletzungen vor Gericht zu bringen.

Innerhalb der Verjährungsfristen konnten die Opfer in der Vergangenheit in eigener Sache nicht tätig werden. Politik, Ämter, Gerichte, Psychiatrie und Exekutive schauten weg, schüchterten ein, vertuschten und vernichteten Beweismittel. Eine unabhängige Beschwerdestelle gab es nicht, kaum jemand schenkte den Betroffenen Glauben. Jahrzehntelang wurde das Recht gebeugt, nun beruft sich LR Baur auf die Rechtsstaatlichkeit – zum Schutz des Landes Tirol.

2010 hat die Steuerungsgruppe Opferschutz des Landes Tirol einen Bericht vorgelegt, zu dessen Umsetzung sich das Land bekannt hat. Darin heißt es, „dass ein sehr hoher Teil der Fälle bereits verjährt ist und daher selbst bei bester Beweislage nicht mehr in einem gerichtlichen Verfahren verfolgt werden kann. Wie die Tiroler Fälle zeigen, sollten wenigstens die Verjährungsfristen für schwere Amtshaftungsfälle verlängert oder noch besser für schwere Fälle aufgehoben werden.“

Univ.­- Doz. Dr. Horst Schreiber

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„LR“ steht für Landesrätin
Zu der Landesrätin Christine Baur siehe
WIKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Christine_Baur/ sowohl wie auch @ https://www.tirol.gv.at/regierung/christine-baur/ sowohl wie auch @ http://tirol.gruene.at/partei/abgeordnete/baur
„LA“ steht für „Landtagsabgeordneter“
Zu dem Landtagsabgeordneten Anreas Brugger siehe
WIKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Br ... Politiker) sowohl wie auch @ http://fakten-uber.de/andreas_brugger_(politiker)
Zu Univ.-­ Doz. Dr. Horst Schreiber siehe @ http://www.horstschreiber.at/


Siehe auch noch einmal den diesbezüglichen Bericht dazu in der Tiroler Tageszeitung ONLINE ( vom 14.06.2014 ) »Heimopfer: Verjährung wackelt« @ http://www.tt.com/politik/landespolitik ... ackelt.csp
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