Prinzipielle Unschuldsvermutung
Verfasst: Fr 16. Feb 2018, 18:32
Wie immer, wenn öffentlicher Druck steigt, gibt es einen Hang zur Vorverurteilung, Hexenjagd, oder wie auch immer man es nennen mag. Mit #MeToo haben wir in diesem Fall einen neuen Gipfel erreicht, denn inzwischen reicht bislang der reine Vorwurf, um Schauspieler aus fertigen Filmen entfernen zu lassen. Zwar mag in diesem Fall auch das Thema "Trennung von Werk und Künstler" eine gewichtige Rolle spielen, doch der Eindruck der Vorverurteilung und Vollstreckung ist nicht ganz ohne Grundlage.
Ohne jetzt gleich von bösartigen Absichten auszugehen, geht es natürlich darum, die Dunkelziffer auf Seiten nicht verurteilter Taten bzw Taten ohen Reaktion zu senken und dabei die Dunkelziffer von Fehlurteilen in Kauf zu nehmen. Über die Hintergründe, den Willen und was weiß Gott noch alles zu diskutieren, ist hier nicht die Absicht, dafür haben wir genug Schauplätze.
Schweden und Kalifornien, die beiden Vorreiter, denen die anderen Staaten schrittweise folgen, bringen nun eine weitere Forderung ein, nämlich jene, dass Sex per se eine Vergewaltigung sei, sofern nicht zuvor offiziell bejaht wurde, dass es keine sei. In der Konsequenz ist bereits vom Sexualvertragswesen die Rede, doch auch hier zeigt sich, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung ausgeklammert wird, die Beweislast umgekehrt wird.
Diskutieren möchte ich hingegen jetzt die Konsequenzen aus diesen Schritten, welche sich teilweise bereits zeigen oder zangsläufig ergeben werden.
Was die Idee des Vertrags angeht, so stößt auch dies, wie Feministinnen bereits kritisierten, an seine Grenze, denn die reine Einwilligung zuvor schließt noch nicht aus, das danach Dinge gegen den Willen eines Betroffenen passieren können. Ein Vertrag muss also dementsprechend, wenn er Rechtsschutz bieten soll, auch die gewollten Praktiken enthalten. Zur tatsächlichen Absicherung müsste wohl das Gesamtverfahren gefilmt werden, damit ein Angeklagter jeweils seine Unschuld beweisen kann. Das mag grotesk und übertrieben klingen, aber es ist die logische Konsequenz, auch wenn sie, glücklicherweise, höchstwahrscheinlich nicht Realität werden wird.
Interessant finde ich dabei jedoch die Sichtweise von Sex als etwas per se Schlechtes, was zunächst entlastet werden muss und das in einer Konsequenz, die viktorische Prüderie um Meilen überbietet.
Die nächste Frage bleibt natürlich, welche Konsequenzen für die Arbeitswelt bleiben. Eine Anschuldigung muss nicht vor Gericht gehen, sie muss wohl nicht mal wahr sein, um das Leben eines Mannes zu vernichten, Fälle von Frauen gab es wohl bislang nicht. Konsequent betrachtet ist aber wohl die einfachste Reaktion, dass ein Mann sich nicht mehr ohne Zeugen im Raum mit einer Frau aufhält, Chefs die Tür offen lassen, wenn eine Frau eintritt und ebenfalls für ständige Zeugen sorgen. Es mag sein, dass dies zunächst wie ein Entzug des Vertrauens wirkt, doch handelt es sich letztendlich um eine konsequente Absicherung für alle Beteiligten, die eben beide Dunkelziffern, also jene von Opfern und denen unberechtigt Angeklagter wohl gen Null fahren würde. Tatsächlich entgegnete ein Arbeitgeber einer Schweizer Zeitung, auf freiwilliger Basis Bodycams, der Polizei ähnlich eingeführt zu haben, sodass letztendlich immer Beweise für Schuld oder Unschuld existieren.
Ohne jetzt gleich von bösartigen Absichten auszugehen, geht es natürlich darum, die Dunkelziffer auf Seiten nicht verurteilter Taten bzw Taten ohen Reaktion zu senken und dabei die Dunkelziffer von Fehlurteilen in Kauf zu nehmen. Über die Hintergründe, den Willen und was weiß Gott noch alles zu diskutieren, ist hier nicht die Absicht, dafür haben wir genug Schauplätze.
Schweden und Kalifornien, die beiden Vorreiter, denen die anderen Staaten schrittweise folgen, bringen nun eine weitere Forderung ein, nämlich jene, dass Sex per se eine Vergewaltigung sei, sofern nicht zuvor offiziell bejaht wurde, dass es keine sei. In der Konsequenz ist bereits vom Sexualvertragswesen die Rede, doch auch hier zeigt sich, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung ausgeklammert wird, die Beweislast umgekehrt wird.
Diskutieren möchte ich hingegen jetzt die Konsequenzen aus diesen Schritten, welche sich teilweise bereits zeigen oder zangsläufig ergeben werden.
Was die Idee des Vertrags angeht, so stößt auch dies, wie Feministinnen bereits kritisierten, an seine Grenze, denn die reine Einwilligung zuvor schließt noch nicht aus, das danach Dinge gegen den Willen eines Betroffenen passieren können. Ein Vertrag muss also dementsprechend, wenn er Rechtsschutz bieten soll, auch die gewollten Praktiken enthalten. Zur tatsächlichen Absicherung müsste wohl das Gesamtverfahren gefilmt werden, damit ein Angeklagter jeweils seine Unschuld beweisen kann. Das mag grotesk und übertrieben klingen, aber es ist die logische Konsequenz, auch wenn sie, glücklicherweise, höchstwahrscheinlich nicht Realität werden wird.
Interessant finde ich dabei jedoch die Sichtweise von Sex als etwas per se Schlechtes, was zunächst entlastet werden muss und das in einer Konsequenz, die viktorische Prüderie um Meilen überbietet.
Die nächste Frage bleibt natürlich, welche Konsequenzen für die Arbeitswelt bleiben. Eine Anschuldigung muss nicht vor Gericht gehen, sie muss wohl nicht mal wahr sein, um das Leben eines Mannes zu vernichten, Fälle von Frauen gab es wohl bislang nicht. Konsequent betrachtet ist aber wohl die einfachste Reaktion, dass ein Mann sich nicht mehr ohne Zeugen im Raum mit einer Frau aufhält, Chefs die Tür offen lassen, wenn eine Frau eintritt und ebenfalls für ständige Zeugen sorgen. Es mag sein, dass dies zunächst wie ein Entzug des Vertrauens wirkt, doch handelt es sich letztendlich um eine konsequente Absicherung für alle Beteiligten, die eben beide Dunkelziffern, also jene von Opfern und denen unberechtigt Angeklagter wohl gen Null fahren würde. Tatsächlich entgegnete ein Arbeitgeber einer Schweizer Zeitung, auf freiwilliger Basis Bodycams, der Polizei ähnlich eingeführt zu haben, sodass letztendlich immer Beweise für Schuld oder Unschuld existieren.