Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

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Bukowski

Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Bukowski »

usaTomorrow » Di 26. Jun 2012, 18:18 hat geschrieben: Es ist halt interessant zu sehen, wie viel Wert auf einmal Menschen, die ein ungeborenes Kind für einen wertlosen "Zellhaufen" halten, einem kleinen Hautfetzen zusprechen...
Moslems und Juden dürfen sich jetzt also bei uns nicht mehr von Ärzten beschneiden lassen.

Frage: Zu wem gehen sie nun?!

wird es bei ihnen so sein wie früher bei den Abtreibungen, als man dafür zur Engelmacherin mußte?
http://de.muvs.org/topic/2007-meine-gro ... lmacherin/

Es wird doch wohl niemand annehmen, dass sich die Religiösen durch ein weltliches Gesetz davon abbringen lassen. - Vielleicht macht das jetzt die muslimische Arzthelferin im einträglichen Nebenjob.
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Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

Beitrag von Kaffeetrinker »

Wer Jungen aus religiösen Gründen beschneidet, macht sich wegen Körperverletzung strafbar. Dies hat das Landgericht Köln in einem wegweisenden Urteil entschieden, das der FTD vorliegt. Weder das Elternrecht noch die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit können diesen Eingriff rechtfertigen, stellte das Gericht in seiner Urteilsbegründung klar.

Damit stellt erstmals ein deutsches Gericht den religiösen Brauch unter Strafe.


http://www.ftd.de/politik/deutschland/: ... 54618.html

Gute Entscheidung.
.

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Krabat »

Dieter Graumann hat dem Bundestag bereits den Befehl gegeben, Beschneidungen weiterhin sicherzustellen.

http://www.faz.net/aktuell/politik/urte ... 99759.html
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Re: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

Beitrag von Kaffeetrinker »

Wie ich sehe, gibt es das Thema schon. Entschuldigung.
.

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Kaffeetrinker »

Gute Entscheidung diesem Unsinn ein Ende zu setzen.
.

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Umetarek »

Bukowski » Di 26. Jun 2012, 19:33 hat geschrieben:
Moslems und Juden dürfen sich jetzt also bei uns nicht mehr von Ärzten beschneiden lassen.

Frage: Zu wem gehen sie nun?!

wird es bei ihnen so sein wie früher bei den Abtreibungen, als man dafür zur Engelmacherin mußte?
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Es wird doch wohl niemand annehmen, dass sich die Religiösen durch ein weltliches Gesetz davon abbringen lassen. - Vielleicht macht das jetzt die muslimische Arzthelferin im einträglichen Nebenjob.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Billie Holiday »

Bukowski » Di 26. Jun 2012, 19:33 hat geschrieben:
Moslems und Juden dürfen sich jetzt also bei uns nicht mehr von Ärzten beschneiden lassen.

Frage: Zu wem gehen sie nun?!

wird es bei ihnen so sein wie früher bei den Abtreibungen, als man dafür zur Engelmacherin mußte?
http://de.muvs.org/topic/2007-meine-gro ... lmacherin/

Es wird doch wohl niemand annehmen, dass sich die Religiösen durch ein weltliches Gesetz davon abbringen lassen. - Vielleicht macht das jetzt die muslimische Arzthelferin im einträglichen Nebenjob.
völlig richtiger Einwand
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Dampflok »

Billie Holiday » Di 26. Jun 2012, 19:36 hat geschrieben:
völlig richtiger Einwand
Also auch für Mädchen?


.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ThorsHamar »

Krabat » Di 26. Jun 2012, 19:22 hat geschrieben:Dieter Graumann hat dem Bundestag bereits den Befehl gegeben, Beschneidungen weiterhin sicherzustellen.

http://www.faz.net/aktuell/politik/urte ... 99759.html
Das war doch klar, dass die Keule kommen wird. :p
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Re: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

Beitrag von Dampflok »

Macht nix, das kann man nicht oft genug herausstellen. :cool:

Zuletzt geändert von Dampflok am Di 26. Jun 2012, 20:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Billie Holiday »

Dampflok » Di 26. Jun 2012, 20:44 hat geschrieben:
Also auch für Mädchen?


.
Man sollte auch aus religiösen Gründen seinen Kindern freistellen, sich ab 18 beschneiden zu lassen, vielleicht tut das sogar der eine oder andere Junge. Wenigstens kann er in den meisten Fällen den Sex noch genießen, auch wenn die Vorhaut fehlt (ja, ja, kann auch schiefgehen).
Kein Mädchen wird das freiwillig tun, weil danach jede Lust auf Sex verloren ist, so ganz ohne Klitoris.

Jedes Kind sollte das Recht haben, ab einem bestimmten Alter Veränderungen am Körper selber zu bestimmen, ohne dass die Eltern da etwas zu entscheiden haben.
Also sollten weder Jungs noch Mädchen in irgendeiner Form körperlich manipuliert werden, sprich beschnitten oder sonst was.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Dampflok »

Billie Holiday » Di 26. Jun 2012, 19:54 hat geschrieben: Jedes Kind sollte das Recht haben, ab einem bestimmten Alter Veränderungen am Körper selber zu bestimmen, ohne dass die Eltern da etwas zu entscheiden haben.
Also sollten weder Jungs noch Mädchen in irgendeiner Form körperlich manipuliert werden, sprich beschnitten oder sonst was.
Na also, ganz meine Meinung.


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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ToughDaddy »

BruceLee » Di 26. Jun 2012, 19:27 hat geschrieben:Falls es soweit kommt, dass es in Deutschland gänzlich verboten ist, heisst das noch lange nicht, dass man darauf endgültig verzichten muss. Soll ja noch demokratischere Länder als D. auf der Welt geben, wo die Beschneidung im Kindesalter niemals verboten sein wird. In Verbindung mit dem Heimaturlaub ist es ratzfatz erledigt. :)
Macht nix, dann bleibt es weiterhin hier strafbar und ratzefatz ist de Mann von der StA da. :rolleyes:


@Krabat

War klar, dass der Zentralrat der Juden sich auch wieder zu Wort meldet und offensichtlich nichts von unserem Rechtssystem hält. Solche religiösen Vollidioten.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Billie Holiday »

Dampflok » Di 26. Jun 2012, 20:58 hat geschrieben:
Na also, ganz meine Meinung.


ab und zu bin ich durchaus Deiner Meinung :)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Dampflok »

ToughDaddy » Di 26. Jun 2012, 19:59 hat geschrieben:
Macht nix, dann bleibt es weiterhin hier strafbar und ratzefatz ist de Mann von der StA da. :rolleyes:


@Krabat

War klar, dass der Zentralrat der Juden sich auch wieder zu Wort meldet und offensichtlich nichts von unserem Rechtssystem hält. Solche religiösen Vollidioten.
...

Zuletzt geändert von aleph am Di 26. Jun 2012, 21:21, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: ad personam
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

BruceLee » Di 26. Jun 2012, 19:27 hat geschrieben:Falls es soweit kommt, dass es in Deutschland gänzlich verboten ist, heisst das noch lange nicht, dass man darauf endgültig verzichten muss. Soll ja noch demokratischere Länder als D. auf der Welt geben, wo die Beschneidung im Kindesalter niemals verboten sein wird. In Verbindung mit dem Heimaturlaub ist es ratzfatz erledigt. :)
Demos - das Volk, ja ja ... interessant. Sag mal, gehören Kinder eigentlich zum Volk ? Falls ja, wo bleibt deren Wahlmöglichkeit über eine unnötige Veränderung an ihrem Körper zu entscheiden ? Beschneidung ist eine religiöse Tradition ? Und jene, die die Beschneidung einfordern, plädieren für Religionsfreiheit ? Klar, für sich selber. Was ist mit der Religionsfreiheit des Kindes ? Verstehst du die Frage ?

Freundliche Grüße, schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

ToughDaddy » Di 26. Jun 2012, 20:59 hat geschrieben: @Krabat

War klar, dass der Zentralrat der Juden sich auch wieder zu Wort meldet und offensichtlich nichts von unserem Rechtssystem hält. Solche religiösen Vollidioten.
Da heißt es :
Graumann: Ein unerhörter und unsensibler Akt
26.06.2012 · Der Präsident des Zentralrats der Juden, Graumann, übt scharfe Kritik an dem Urteil des Landgerichts Köln, nach dem die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen strafbar ist. Es sei ein „beispielloser und dramatischer Eingriff“ in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften.
Es wird Zeit für eine klare und kompromislose Haltung des Rechtsstaates. Die körperliche Unversehrheit einer nicht geschäftsfähigen Person gehört zu deren grundlegenden Rechten. Sie darf keinesfalls den durch sie nicht selbst verantwortbaren weltanschaulichen Positionen / Projektionen von Eltern / religiösen Dogmen unterworfen werden, die in irreversible körperliche Eingriffe münden.

Freundliche Grüße, schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Bukowski »

Umetarek » Di 26. Jun 2012, 19:34 hat geschrieben: Es wird kaum ein Problem sein Phimose zu diagnostizieren, haben sowieso viele Babys.
du redest ein wenig am THEMA vorbei, kann das sein?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Umetarek »

Bukowski » Di 26. Jun 2012, 22:51 hat geschrieben:
du redest ein wenig am THEMA vorbei, kann das sein?
Ich sag nur, wies in der Praxis läuft...

Das Kind soll beschnitten werden, also hats Phimose,aber vielleicht hast du mich auch einfach nicht verstanden?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Eigentlich nicht. Ist doch klar erkennbar : Sie sagt damit, um das Verbot auszuhebeln, wird dann eben die Diagnose Phimose erfunden. Oder auf Deutsch : Die Diagnose wird getürkt. :)

Oh, Ume war schneller ...

Freundliche Grüße, schelm
Zuletzt geändert von schelm am Di 26. Jun 2012, 23:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Watchful_Eye »

Auch wenn es in der Praxis oftmals umgangen werden wird, bin ich sehr froh über dieses Gesetz. Es widert mich an, dass Eltern ihren eigenen Kindern so etwas antun können, insbesondere bei Mädchen.

Phimose hatte ich auch als Kind. Die Vorhaut wurde auf eine normale Länge zurechtgestutzt und jetzt ist alles in Ordnung. :thumbup:
Ein komplettes Abschneiden der Vorhaut lässt sich damit meines Erachtens nicht rechtfertigen. Ich hoffe, das sehen die Gerichte genauso.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von d'Artagnan »

schelm » Di 26. Jun 2012, 22:03 hat geschrieben:Eigentlich nicht. Ist doch klar erkennbar : Sie sagt damit, um das Verbot auszuhebeln, wird dann eben die Diagnose Phimose erfunden. Oder auf Deutsch : Die Diagnose wird getürkt. :)

Oh, Ume war schneller ...

Freundliche Grüße, schelm
Der Arzt bringt sich aber dann in eine juristisch mehr als heikle Lage.
Geht irgendetwas schief, könnte die Familie ja Regress fordern, wenn ihr plötzlich einfällt, dass der Eingriff gar nicht notwendig war. Auch die Haftpflichtversicherungen werden dann vom Arzt den Nachweis einer medizinischen Indikation fordern. Und auch die KVs werden in Zukunft auf handfeste Nachweise einer vorhandenen Phimose drängen (Beweisfotos? :?: ), um sich vor unnötigen Zahlungen zu schützen.

Genau genommen würde der Arzt ja nicht nur eine Körperverletzung, sondern auch einen Versicherungsbetrug begehen und damit seine Approbation aufs Spiel setzen.
Das Risiko dürfte die angedeutete Bereitschaft schon ein wenig einschränken...
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Bukowski »

Umetarek » Di 26. Jun 2012, 22:03 hat geschrieben: Ich sag nur, wies in der Praxis läuft...

Das Kind soll beschnitten werden, also hats Phimose,aber vielleicht hast du mich auch einfach nicht verstanden?
:cool: Nee, sorry, mein Kopf war zu.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

@ d'Artagnan :

Tja, wie auch immer. " Beweisfotos " dürften nichts beweisen, wenn sie nicht objektiv dem Kind zuzuordnen sind. Ich seh nur eine Kombilösung : Echte Phimose muß a ) zweifelsfrei festgestellt dokumentiert werden und b ) wo dieser Nachweis fehlt und bei späteren Untersuchungen des Kindes eine Beschneidung festgestellt wird, müssen den Eltern drastische Strafen drohen.

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Bukowski »

schelm » Di 26. Jun 2012, 22:51 hat geschrieben:@ d'Artagnan :

Tja, wie auch immer. " Beweisfotos " dürften nichts beweisen, wenn sie nicht objektiv dem Kind zuzuordnen sind. Ich seh nur eine Kombilösung : Echte Phimose muß a ) zweifelsfrei festgestellt dokumentiert werden und b ) wo dieser Nachweis fehlt und bei späteren Untersuchungen des Kindes eine Beschneidung festgestellt wird, müssen den Eltern drastische Strafen drohen.

Freundliche Grüße, schelm
jaja, ordentlich drastische Strafen! ey, da wird er ganz heiß, der deutsche Untertan.

Sorry, ich finde es absurd, mit einem derart gutmenschlichem Faschismus religiöse Rituale abzutun
- und nein :D
weibliche Beschneidung ist A.) kein islamisches oder jüdisches Ritual, sondern Tradition. B.) seltener in Deutschland, das betrifft nur Afrikanerinnen C.) ist die weibliche Beschneidung wesentlich eingreifender und schlimmer.
Zuletzt geändert von Bukowski am Mi 27. Jun 2012, 00:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Hä ?! Kannst du bitte nochmal in verständlichen Worten sagen, was du mir überhaupt mitteilen wolltest ? :?:

Freundliche Grüße, schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Bukowski »

schelm » Di 26. Jun 2012, 23:24 hat geschrieben:Hä ?! Kannst du bitte nochmal in verständlichen Worten sagen, was du mir überhaupt mitteilen wolltest ? :?:

Freundliche Grüße, schelm
Nein. - Mein Posting ist verständlich für jeden.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Quatsch. Das war nur ideologisches Gewäsch, plus einer überflüssigen Belehrung zur weiblichen Beschneidung. Kurz gesagt : Null Kalorien Nährwert.

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von d'Artagnan »

Bukowski » Di 26. Jun 2012, 23:09 hat geschrieben:

Sorry, ich finde es absurd, mit einem derart gutmenschlichem Faschismus religiöse Rituale abzutun
Ob jetzt religiös verbrämtes "Ritual" oder "Tradition" (die Definitionsgrenzen sind sowieso fließend), laut geltender Rechtssprechung handelt es sich bei Beschneidung um Körperverletzung (bei der weiblichen Beschneidung mWn um schwere Körperverletzung). Dass im Deliktfall in Tateinheit mit Versicherungsbetrug die Approbation des Arztes gefährdet ist, dürfte klar sein. Das dürfte schon genug Abschreckungspotential enthalten.

Überhaupt:
Wenn Mann unbedingt aus irgendwelchen Gründen an sich herumschnibbeln lassen möchte, dann darf der das ja machen lassen sobald er 18 ist.
So what? :)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

Umetarek » Di 26. Jun 2012, 23:03 hat geschrieben: Ich sag nur, wies in der Praxis läuft...

Das Kind soll beschnitten werden, also hats Phimose,aber vielleicht hast du mich auch einfach nicht verstanden?

Ob Ärzte das in Zukunft noch mitmachen, ist durchaus fraglich.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von USA TOMORROW »

schelm » 26. Jun 2012, 23:51 hat geschrieben:@ d'Artagnan :

Tja, wie auch immer. " Beweisfotos " dürften nichts beweisen, wenn sie nicht objektiv dem Kind zuzuordnen sind. Ich seh nur eine Kombilösung : Echte Phimose muß a ) zweifelsfrei festgestellt dokumentiert werden und b ) wo dieser Nachweis fehlt und bei späteren Untersuchungen des Kindes eine Beschneidung festgestellt wird, müssen den Eltern drastische Strafen drohen.

Freundliche Grüße, schelm
Zum Glück gibt es keine dringlicheren Probleme... Ich finde man sollte eine jährliche Vorhautkontrolle bei allen Kindern unter 18 Jahren vornehmen.

Fehlt bei dieser Kontrolle einem Kind die Vorhaut und die Eltern können keine amtlich beglaubigte Beschneidungsgenehmigung auf Grund einer Phimose vorlegen, werden die Eltern standrechtlich erschossen.
Zuletzt geändert von USA TOMORROW am Mi 27. Jun 2012, 00:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von d'Artagnan »

usaTomorrow » Di 26. Jun 2012, 23:56 hat geschrieben:
Fehlt bei dieser Kontrolle einem Kind die Vorhaut und die Eltern können keine amtlich beglaubigte Beschneidungsgenehmigung auf Grund einer Phimose vorlegen, werden die Eltern standrechtlich erschossen.
Dazu noch entzipfelt und entgrätet!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

usaTomorrow » Mi 27. Jun 2012, 00:56 hat geschrieben: Zum Glück gibt es keine dringlicheren Probleme...

Was ist das eigentlich für eine bescheuerte Aussage? Es gab eine Verhandlung aufgrund eines konkreten Anlasses und das Gericht hat entsprechend entschieden. Vor Gericht wird nicht entschieden, ob es ggf. dringendere Problem gibt.

Abgesehen davon, werden Betroffene, denen aufgrund von Komplikationen beispielsweise der Penis amputiert wurde, wahrscheinlich anders darüber denken.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von USA TOMORROW »

Marcin » 27. Jun 2012, 01:16 hat geschrieben:

Was ist das eigentlich für eine bescheuerte Aussage? Es gab eine Verhandlung aufgrund eines konkreten Anlasses und das Gericht hat entsprechend entschieden. Vor Gericht wird nicht entschieden, ob es ggf. dringendere Problem gibt.
Lies nochmal den Beitrag auf den ich geantwortet habe:
Ich seh nur eine Kombilösung : Echte Phimose muß a ) zweifelsfrei festgestellt dokumentiert werden und b ) wo dieser Nachweis fehlt und bei späteren Untersuchungen des Kindes eine Beschneidung festgestellt wird, müssen den Eltern drastische Strafen drohen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

usaTomorrow » Mi 27. Jun 2012, 00:56 hat geschrieben: Zum Glück gibt es keine dringlicheren Probleme... Ich finde man sollte eine jährliche Vorhautkontrolle bei allen Kindern unter 18 Jahren vornehmen.

Fehlt bei dieser Kontrolle einem Kind die Vorhaut und die Eltern können keine amtlich beglaubigte Beschneidungsgenehmigung auf Grund einomischeser Phimose vorlegen, werden die Eltern standrechtlich erschossen.
Du forderst also nur für ungeborene Kinder das Recht auf körperliche Unversehrtheit ? :?:

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von USA TOMORROW »

schelm » 27. Jun 2012, 01:26 hat geschrieben: Du forderst also nur für ungeborene Kinder das Recht auf körperliche Unversehrtheit ? :?:

Freundliche Grüße, schelm
Sollte man ungeborene Kinder deiner Meinung nach beschneiden dürfen? Was hältst du von partial birth Beschneidungen?

Zwischen dem Recht auf Leben und dem Recht auf eine Vorhaut besteht in meinen Augen auch noch ein kleiner Unterschied. In deinen nicht?

Wieso ist es das "Selbstbestimmungsrecht" der Eltern, ihr Kind vor der Geburt töten zu lassen, aber nicht, ihr Kind nach der Geburt beschneiden zu lassen? :?:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

usaTomorrow » Mi 27. Jun 2012, 01:30 hat geschrieben: Sollte man ungeborene Kinder deiner Meinung nach beschneiden dürfen? Was hältst du von partial birth Beschneidungen?

Zwischen dem Recht auf Leben und dem Recht auf eine Vorhaut besteht in meinen Augen auch noch ein kleiner Unterschied. In deinen nicht?

Wieso ist es das "Selbstbestimmungsrecht" der Eltern, ihr Kind vor der Geburt töten zu lassen, aber nicht, ihr Kind nach der Geburt beschneiden zu lassen? :?:
Wir haben hier keinen Konflikt, du weißt, ich teile die Auffassung, die Rechtsprechung sei da inkonsistent. Nur hat das nichts mit dem Recht des geborenen Kindes zu tun, es relativiert sich nicht dadurch, weil es einem ungeborenen bis kurz vor der Geburt im Extremfall genommen werden kann.

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von USA TOMORROW »

schelm » 27. Jun 2012, 01:38 hat geschrieben: Wir haben hier keinen Konflikt, du weißt, ich teile die Auffassung, die Rechtsprechung sei da inkonsistent. Nur hat das nichts mit dem Recht des geborenen Kindes zu tun, es relativiert sich nicht dadurch, weil es einem ungeborenen bis kurz vor der Geburt im Extremfall genommen werden kann.

Freundliche Grüße, schelm
Wäre halt die Frage wo das jetzt endet? Was ist mit den Ohrlöchern, die jemand seiner kleinen Tochter stechen lässt? Zahnspangen? Ohren anlegen? Sollte man sowas nicht die Kinder selbst entscheiden lassen, wenn sie alt genug sind? Selbst Haare schneiden ist letztendlich eine Körperverletzung. Ist es eigentlich in Ordnung, dass Eltern ihre Kinder taufen lassen dürfen oder ihnen ihre Weltanschauung vermitteln?

Also... Was dürfen Eltern deiner Meinung nach für ihre Kinder entscheiden und was nicht?
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schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

usaTomorrow » Mi 27. Jun 2012, 01:42 hat geschrieben: Wäre halt die Frage wo das jetzt endet? Was ist mit den Ohrlöchern, die jemand seiner kleinen Tochter stechen lässt? Zahnspangen? Ohren anlegen? Sollte man sowas nicht die Kinder selbst entscheiden lassen, wenn sie alt genug sind? Selbst Haare schneiden ist letztendlich eine Körperverletzung. Ist es eigentlich in Ordnung, dass Eltern ihre Kinder taufen lassen dürfen oder ihnen ihre Weltanschauung vermitteln?

Also... Was dürfen Eltern deiner Meinung nach für ihre Kinder entscheiden und was nicht?
Nichts davon ist endgültig. Selbst Löcher im Ohrläppchen sollen wieder zuwachsen, oder ? Aber man sollte ein Kind natürlich nicht dazu zwingen. Kein Kind hingegen mag imho Haare bis zum Boden. Mein Sohn drängte bereits mit 5 ( ! ) aufs Anlegen der Ohren. Ein Kind nach dem Zahnwechsel ist alt genug zu begreifen, welchen Zweck eine Zahnspange für seine Zukunft hat. Aber zwingen sollte man es nicht, falls es auf schiefe Zähne steht und ein Nerd werden will. :D

Was den geistigen Einfluss betrifft : Gehirnwäsche ist nicht ok. Information und Wertevermittlung schon - aber so, dass ein Kind als Erwachsener immer noch eigenständige, auch sich davon lösende Entscheidungen treffen kann.

Freundliche Grüße, schelm
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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aleph
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von aleph »

Ich kann mir gut vorstellen, dass die nächste Instanz das Urteil wieder kippen wird. Denn für Juden ist die Besxhneidung wichtiger, als für Christen die Taufe (zumindestens im protestantischen Bereich ist die Taufe nicht überall fürs Christsein notwendig, in freien evangelischen Gemeinden zum Beispiel nicht).
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

Cappucino » Mi 27. Jun 2012, 02:39 hat geschrieben:Ich kann mir gut vorstellen, dass die nächste Instanz das Urteil wieder kippen wird. Denn für Juden ist die Besxhneidung wichtiger, als für Christen die Taufe (zumindestens im protestantischen Bereich ist die Taufe nicht überall fürs Christsein notwendig, in freien evangelischen Gemeinden zum Beispiel nicht).

Und?
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Dampflok
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Dampflok »

Marcin » Di 26. Jun 2012, 23:52 hat geschrieben:

Ob Ärzte das in Zukunft noch mitmachen, ist durchaus fraglich.
Bei Phimose - einer seltenen Diagnose - reicht ein Schnitt um die verengte Vorhaut zu öffnen. Eine Entfernung ist dazu in keinem Fall wirklich nötig!


""Political correctness" sollte das Unwort des Jahrzehnts werden!"
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Umetarek
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Umetarek »

Marcin » Mi 27. Jun 2012, 00:52 hat geschrieben:

Ob Ärzte das in Zukunft noch mitmachen, ist durchaus fraglich.
Da wäre ich mir nicht sicher, es soll auch jüdische und muslimische Ärzte geben...
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

Umetarek » Mi 27. Jun 2012, 09:33 hat geschrieben: Da wäre ich mir nicht sicher, es soll auch jüdische und muslimische Ärzte geben...

Auch die können und werden Strafrechtlich verfolgt.

Gleiches gilt für Eltern, die ihre Kinder für solche Barbareien ins Ausland schaffen.
Zuletzt geändert von Marcin am Mi 27. Jun 2012, 09:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Umetarek »

Marcin » Mi 27. Jun 2012, 09:35 hat geschrieben:

Auch die können und werden Strafrechtlich verfolgt.

Gleiches gilt für Eltern, die ihre Kinder für solche Barbareien ins Ausland schaffen.
Will see ;)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

Umetarek » Mi 27. Jun 2012, 09:37 hat geschrieben: Will see ;)

Ich hoffe doch, dass hierbei auch entsprechend durchgegriffen wird.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Dark Angel »

Umetarek » Di 26. Jun 2012, 22:03 hat geschrieben: Ich sag nur, wies in der Praxis läuft...

Das Kind soll beschnitten werden, also hats Phimose,aber vielleicht hast du mich auch einfach nicht verstanden?
Tjaaa, aber Phimose wird heute NICHT vor Vollendung des dritten Lebensjahres operativ behandelt und auch dann nur, wenn vorherige medikamentöse Behandlung keine Wirkung zeigt.
Ist also nicht so einfach, von wegen dann ist es eben Phimose.
Im Übrigen begrüße ich ein solches Urteil.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von prime-pippo »

Bukowski » Di 26. Jun 2012, 23:09 hat geschrieben:
kein islamisches oder jüdisches Ritual, sondern Tradition. B.)
Ist ein religiöses Ritual keine Tradition :?:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Umetarek »

prime-pippo » Mi 27. Jun 2012, 09:50 hat geschrieben:
Ist ein religiöses Ritual keine Tradition :?:
Aber nicht jede Tradition ein religiöses Ritual ...
Zuletzt geändert von Umetarek am Mi 27. Jun 2012, 09:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von prime-pippo »

Umetarek » Mi 27. Jun 2012, 08:51 hat geschrieben: Aber nicht jede Tradition ein religiöses Ritual ...

Und wenn es "religiös" wird, ist der Status ein höherer, stimmt's ?
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