Aber wenn in einer Religionsgemeinschaft Beschneidung gefeiert wird, dann ist es doch die religiöse Komponente, oder?Liegestuhl hat geschrieben:(01 Mar 2017, 14:44)
Wenn Eltern die Entscheidung treffen, ihr Kind beschneiden zu lassen, ist diese Entscheidung nicht immer rein religiös bedingt. Die reale Welt ist da etwas vielschichtiger.
Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Die Entscheidung trifft nicht in die Religionsgemeinschaft, sondern die Eltern. Und für die gibt es unterschiedliche Gründe, die ins Gewicht fallen.Keoma hat geschrieben:(01 Mar 2017, 14:48)
Aber wenn in einer Religionsgemeinschaft Beschneidung gefeiert wird, dann ist es doch die religiöse Komponente, oder?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Hm.Liegestuhl hat geschrieben:(01 Mar 2017, 14:50)
Die Entscheidung trifft nicht in die Religionsgemeinschaft, sondern die Eltern. Und für die gibt es unterschiedliche Gründe, die ins Gewicht fallen.
Also, ich würde behaupten, dass die Eltern deswegen die Entscheidung treffen, weil sie dieser Religionsgemeinschaft angehören.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Es geht ganz allein um die religiöse Indizierung der Brit Mila und des Sünnet!Liegestuhl hat geschrieben:(01 Mar 2017, 14:40)
Du hast meine Aussage nicht verstanden, Thor.
Es gibt immer mehrere Gründe eine Beschneidung vorzunehmen. Die religiöse Komponente mag eine wichtige sein, aber sie ist nicht die einzige.
Deine seitenlangen Ausflüchte, um diese religiöse Kacke zu verteidigen, sind schon absurd.
Auf konkrete Fragen kommen keine Antworten.
Zuletzt geändert von ThorsHamar am Mi 1. Mär 2017, 14:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Das mag ein Grund sein und hängt sicherlich auch von der Tiefe des Glaubens ab.Keoma hat geschrieben:(01 Mar 2017, 14:53)
Hm.
Also, ich würde behaupten, dass die Eltern deswegen die Entscheidung treffen, weil sie dieser Religionsgemeinschaft angehören.
Es ist aber sicherlich nicht der einzige Grund.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Wieso glaubst du das?Liegestuhl hat geschrieben:(01 Mar 2017, 14:58)
Das mag ein Grund sein und hängt sicherlich auch von der Tiefe des Glaubens ab.
Es ist aber sicherlich nicht der einzige Grund.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Das sehe ich anders.ThorsHamar hat geschrieben:(01 Mar 2017, 14:56)
Es geht ganz allein um die religiöse Indizierung der Brit Mila und des Sünnet!
Die Realität ist vielschichtiger als das Weltbild, das du hier zur Schau stellst.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Das habe ich aus Gesprächen herausgehört.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Die Frage stellt sich nicht, du versuchst deine falsche Prämisse unterzujubeln. Religionsfreiheit wird ja gewährt. Sie ist ein Individualrecht. Muslime oder Juden sind ja kein Monolith oder ein Kollektiv der Borg ( StarTrek). Jeder Muslim und jeder Jude hat das Recht sich in freier Selbstbestimmung seine Vorhaut abzuschneiden bzw.abschneiden zu lassen. Mehr gibt meiner festen und oft begründeten Meinung nach unser Grundgesetz nicht her.Liegestuhl hat geschrieben:(01 Mar 2017, 14:46)
Da du Deutschland gerne zum ersten Land machen möchtest, in dem Juden und Muslime ihre Religion nicht ausüben können, sind folglich alle anderen Staaten Gottesstaaten?
Du liegst sachlich falsch. Man kann ja als religionsmündiger Bürger sowohl zum Judentum als auch zum Islam konvertieren. Beim Islam genügt es 3x eine Eidesformel zu sprechen, im Judentum sind die Anforderungen etwas höher, aber keine der zwei Religionen schließt die Zugehörigkeit deshalb aus, sollte der Konvertit nicht bereits als Baby / Kind beschnitten worden sein.
Also, welche Religion genau üben eigentlich religionsunmündige Kinder wie aus, wenn im Falle dieser Nichtausübung angeblich jüdische und muslimische Religiösität verhindert wird ?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Das eigentliche Grundproblem ist aber, dass nur durch die Beschneidung der Vater, nochmal, DER VATER, seine Pflicht gegenüber dem Gott ausübt!!Liegestuhl hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:00)
Das sehe ich anders.
Die Realität ist vielschichtiger als das Weltbild, das du hier zur Schau stellst.
Macht der Mann nämlich diese irre Aktion an seinem Jungen nicht mit, so übergibt er diese religiöse Pflicht und Verantwortung an seinen Jungen, und dieser muss dann mit 13 selbst handeln.
Die Mutter ist ja eh jüdisch nach der Halacha.
Die jüdischen Eltern beschneiden also ihre Kinder, weil sie selbst, speziell der Vater, unter Druck stehen und somit ist es die gleiche Religiotie wie bei Moslems.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Die Normenkontrolle ist doch nicht die einzige Möglichkeit, Grundgesetzkonformität prüfen zu lassen:
GG, Art. 93 hat geschrieben: (1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:
...
4a. über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein;
Wenn DAS durch die Gesetzgebung des Bundes für die von der Beschneidung Betroffenen nicht gelten soll, macht m.E. das Gesetz an dieser Stelle überhaupt keinen Sinn.Nach Art. 93 I Nr. 4 a GG, § 90 I BVerfG kommen als Beschwerdegegenstände alle Akte der öffentlichen Gewalt in Betracht. Dies sind Akte aller drei Staatsgewalten, also nicht nur der Exekutive (Verwaltung), sondern auch der Legislative (Gesetzgebung) und der Judikative (Rechtsprechung). Diese weite Auslegung des Beschwerdegegenstandes im prozessualen Bereich entspricht der umfassenden materiellen Grundrechtsbindung nach Art. 1 III GG,wonach die Grundrechte alle Staatsgewalten binden. http://www.juristischer-gedankensalat.d ... assigkeit/
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Genau diese Frage stellt sich.
Das von dir geforderte Gesetz wird jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland verhindern bzw. erschweren. Das Ganze nachdem der deutsche Staat bereits einmal versucht hat, jüdisches Leben in Mitteleuropa auszurotten. Die Diskussion, die auch hier im Forum geführt wird, ist mit Vorurteile, Pauschalitäten und Herabwürdigungen von Juden und Muslimen gespickt. Beispiele habe ich angegeben. Juden und Muslimen wird hier unverhohlt unterstellt, dass sie zivilisatorische Defizite aufweisen und barbarisch handeln würden. Ihnen wird unterstellt, dass sie bewusst ihren Kindern Schaden zufügen und nicht zu ihrem Wohle entscheiden würden.
Die Frage, die man stellen muss, ist die Frage nach der Verantwortung und nach der Art und Weise, wie eine solche Diskussion geführt wird. Hier wird massiv gehetzt und Stimmung gegen religiöse Juden und Muslime gemacht.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Das Grundproblem ist, dass du versuchst, die Beschneidung auf die religiöse Komponente zu reduzieren und sie somit deinem Weltbild anzupassen.ThorsHamar hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:11)
Das eigentliche Grundproblem ist aber, dass nur durch die Beschneidung der Vater, nochmal, DER VATER, seine Pflicht gegenüber dem Gott ausübt!!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Nun, es ist wohl wie bei anderem religiösen Zinnober:Liegestuhl hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:24)
Das Grundproblem ist, dass du versuchst, die Beschneidung auf die religiöse Komponente zu reduzieren und sie somit deinem Weltbild anzupassen.
Entscheidend ist der Gruppendruck und die Tradition.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Und ich habe aus einem Gespräch herausgehört, ein echter Türke ist beschnitten.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ich reduziere religiöse Beschneidung der Geschlechtsteile von Jungen und Mädchen nicht auf religiöse Beschneidungen.Liegestuhl hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:24)
Das Grundproblem ist, dass du versuchst, die Beschneidung auf die religiöse Komponente zu reduzieren und sie somit deinem Weltbild anzupassen.
Um andere, also Beschneidungen im Sinne eines Patientenstatus', geht es hier überhaupt nicht!
Zuletzt geändert von ThorsHamar am Mi 1. Mär 2017, 15:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Mit Türktumlerei hat es nicht direkt was zu tuen, aber steht auch nichts im Koran bezüglich der Beschneidung, ist hald so ein Kulturen Ding, das die Leute da mitmachen wollen, müstest du doch verstehen.Keoma hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:28)
Und ich habe aus einem Gespräch herausgehört, ein echter Türke ist beschnitten.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Soll ich antworten ? Ich meine, es liegt kein Sinn drin, wenn du die Antworten stets im Inhalt ignorierst und dir nur einen Satz rauspickst.Liegestuhl hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:22)
Genau diese Frage stellt sich.
Das von dir geforderte Gesetz wird jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland verhindern bzw. erschweren. Das Ganze nachdem der deutsche Staat bereits einmal versucht hat, jüdisches Leben in Mitteleuropa auszurotten. Die Diskussion, die auch hier im Forum geführt wird, ist mit Vorurteile, Pauschalitäten und Herabwürdigungen von Juden und Muslimen gespickt. Beispiele habe ich angegeben. Juden und Muslimen wird hier unverhohlt unterstellt, dass sie zivilisatorische Defizite aufweisen und barbarisch handeln würden. Ihnen wird unterstellt, dass sie bewusst ihren Kindern Schaden zufügen und nicht zu ihrem Wohle entscheiden würden.
Die Frage, die man stellen muss, ist die Frage nach der Verantwortung und nach der Art und Weise, wie eine solche Diskussion geführt wird. Hier wird massiv gehetzt und Stimmung gegen religiöse Juden und Muslime gemacht.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
So ein Blödsinn! Leben in Deutschland 2017 hängt überhaupt nicht von Vorhäuten ab und mit brit shalom ist ist dieser ganze Schwachsinn erledigt ....Liegestuhl hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:22)
Genau diese Frage stellt sich.
Das von dir geforderte Gesetz wird jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland verhindern bzw. erschweren. .....
Es gibt genug und immer mehr Juden z.B., die das ganz genau wie ich sehen.
Schliesslich hat sich ein grosser Teil Juden auch von der Metzitzah B’peh letztlich sehr gerne und folgenlos verabschiedet.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Eventuell spielen Gruppenzwang und Tradition auch eine Rolle.Keoma hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:27)
Nun, es ist wohl wie bei anderem religiösen Zinnober:
Entscheidend ist der Gruppendruck und die Tradition.
Eventuell auch medizinische Prophylaxe oder Ästhetik.
Zumindest ist die Reduzierung auf eine religiöse Komponente zu kurz gefasst.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Richtig. Mein Post war nur eine Ergänzung zu Deiner Erwähnung der Verfassungsbeschwerde (die sich in diesem Fall aber schwierig gestalten könnte).Firlefanzdetektor hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:16)
Die Normenkontrolle ist doch nicht die einzige Möglichkeit, Grundgesetzkonformität prüfen zu lassen:
@Schelm behauptete:
Das ist natürlich Unsinn. Es bedarf des erwähnten Konsenses nicht. Ein Viertel der Mitglieder des Bundestages reicht aus.schelm hat geschrieben:(01 Mar 2017, 14:15)
... aber für eine solche Überprüfung muss der Gesetzgeber eine Normenkontrolle veranlassen. Und genau das hätte er nur, wenn die Befürworter und die Gegner zumindest in einem Punkt einen Konsens erzielt hätten : Zweifel an der Verfassungskonformität des Gesetzes.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Dann heissen diese Beschneidungen nicht brit mila und sünnet und haben mit dem Strangthema hier nichts zu tun.Liegestuhl hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:45)
Eventuell spielen Gruppenzwang und Tradition auch eine Rolle.
Eventuell auch medizinische Prophylaxe oder Ästhetik.
Zumindest ist die Reduzierung auf eine religiöse Komponente zu kurz gefasst.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Medizinische Prophylaxe war ab der Erfindung des Waschens obsolet, das mit der Ästhetik ist völliger Schwachsinn.Liegestuhl hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:45)
Eventuell spielen Gruppenzwang und Tradition auch eine Rolle.
Eventuell auch medizinische Prophylaxe oder Ästhetik.
Zumindest ist die Reduzierung auf eine religiöse Komponente zu kurz gefasst.
Ich finde pralle Möpse auch ästhetischer als Hängetitten.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Okay. Du meinst, wir sollten Juden Vorschläge machen, wie sie ihre Religion auszuüben haben, damit ihre rückständige und unzivilisierte Relgion mit unseren wohlgemeinten Wertvorstellungen übereinstimmen?ThorsHamar hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:44)
So ein Blödsinn! Leben in Deutschland 2017 hängt überhaupt nicht von Vorhäuten ab und mit brit shalom ist ist dieser ganze Schwachsinn erledigt ....
Das wird bestimmt riesig ankommen.
Ist dir die Idee selbst gekommen?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Muss ich nicht.JFK hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:36)
Mit Türktumlerei hat es nicht direkt was zu tuen, aber steht auch nichts im Koran bezüglich der Beschneidung, ist hald so ein Kulturen Ding, das die Leute da mitmachen wollen, müstest du doch verstehen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Das mag deine Meinung sein. Andere Menschen haben diesbezüglich eine andere Meinung.Keoma hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:48)
Medizinische Prophylaxe war ab der Erfindung des Waschens obsolet, das mit der Ästhetik ist völliger Schwachsinn.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Keineswegs. Wäre es anders, würde man nicht so unnachgiebig und verbissen darauf bestehen und den wissenschaftlich belegbaren Unfug vermeintlicher Vorteile bei der Risikominimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Krankheiten zur Kenntnis nehmen. Der liegt, wenn überhaupt ein Nutzen zweifelsfrei nachweisbar wäre, für Kinder im Promillebereich.Liegestuhl hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:45)
Eventuell spielen Gruppenzwang und Tradition auch eine Rolle.
Eventuell auch medizinische Prophylaxe oder Ästhetik.
Zumindest ist die Reduzierung auf eine religiöse Komponente zu kurz gefasst.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Natürlich.Liegestuhl hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:50)
Das mag deine Meinung sein. Andere Menschen haben diesbezüglich eine andere Meinung.
Und ich darf andere Meinungen als Schwachsinn bezeichnen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Zu diesem Thema haben unterschiedliche Mediziner unterschiedliche Meinungen. Du glaubst offensichtlich denen, die dein Weltbild bestätigen.schelm hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:52)
Keineswegs. Wäre es anders, würde man nicht so unnachgiebig und verbissen darauf bestehen und den wissenschaftlich belegbaren Unfug vermeintlicher Vorteile bei der Risikominimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Krankheiten zur Kenntnis nehmen. Der liegt, wenn überhaupt ein Nutzen zweifelsfrei nachweisbar wäre, für Kinder im Promillebereich.
Das hatten wir allerdings schon und muss nicht nochmal wiederholt werden.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Selbstredend.Keoma hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:52)
Natürlich.
Und ich darf andere Meinungen als Schwachsinn bezeichnen.
Nur ist es als Argument innerhalb eines Meinungsaustausches vollkommen ungeeignet.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Na, wieder fleißig am Haarespalten ? Ich werf nicht einmal einen Blick auf die Werte. Wenn dieses Viertel genügt und ein Viertel erklärte Gegner wären, so seh ich keinen Grund, warum die diese Normenkontrolle nicht veranlassen sollten. Siehst oder kennst du einen ?PeterK hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:45)
Richtig. Mein Post war nur eine Ergänzung zu Deiner Erwähnung der Verfassungsbeschwerde (die sich in diesem Fall aber schwierig gestalten könnte).
@Schelm behauptete:
Das ist natürlich Unsinn. Es bedarf des erwähnten Konsenses nicht. Ein Viertel der Mitglieder des Bundestages reicht aus.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ist dein Ansicht von Ästhetik besser?Liegestuhl hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:55)
Selbstredend.
Nur ist es als Argument innerhalb eines Meinungsaustausches vollkommen ungeeignet.
Also ehrlich, wenn sich jemand die Vorhaut stutzen oder die Mumu verkleinern lassen will, mag das in seinen/ihren Augen ästhetischer sein.
Nur - was hat das mit der kindlichen Beschneidung zu tun?
Hat die Mami den kleinen Piepmatz nicht lieb, weil er ihr nicht ästhetisch genug ist?
Oder wie meint du das?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Nein, nur am Korrigieren Deiner mit Trara vorgetragenen Behauptungen.schelm hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:58)
Na, wieder fleißig am Haarespalten?
Jep. Das dachte ich mir.Ich werf nicht einmal einen Blick auf die Werte.
Nö. Sind denn ein Viertel der Mitglieder des Bundestages erklärte Gegner des "Beschneidungsgesetzes"?Wenn dieses Viertel genügt und ein Viertel erklärte Gegner wären, so seh ich keinen Grund, warum die diese Normenkontrolle nicht veranlassen sollten. Siehst oder kennst du einen ?
Zuletzt geändert von PeterK am Mi 1. Mär 2017, 16:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Nein, wie oft noch ? Deine Lobbyisten haben schlicht die statistisch prüfbare Häufigkeit dieser Krankheiten bei Kindern verschwiegen. Sie haben von einer Eintrittswahrscheinlichkeit ausgehend, die sowieso nur im unteren Promillebereich pro Tausend Kinder liegt, freudig erregt eine signifikante Möglichkeit postuliert das Risiko um echte Prozente durch Beschneidung senken zu können, was eine Schimäre ist, betrachtet man das Ausgangsrisiko. Wenn ein Risiko bei 0, x Prozent läge, ich es um 50 oder 90 % senken kann, läge es immer noch bei 0, x Prozent.Liegestuhl hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:54)
Zu diesem Thema haben unterschiedliche Mediziner unterschiedliche Meinungen. Du glaubst offensichtlich denen, die dein Weltbild bestätigen.
Das hatten wir allerdings schon und muss nicht nochmal wiederholt werden.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Bist du sicher deinen eignen Beiträgen folgen zu können, oder einfach auf Schreddern aus ?PeterK hat geschrieben:(01 Mar 2017, 16:09)
Nein, nur am Korrigieren Deiner mit Trara vorgetragenen Behauptungen.
Jep. Das dachte ich mir.
Nö. Sind denn ein Viertel der Mitglieder des Bundestages erklärte Gegner des "Beschneidungsgesetzes"?
Es ist deine Aussage, die meine bestreitet, es bedürfe zwischen Befürwortern und Gegnern der Übereinkunft um eine Normenkontrolle zu veranlassen. Du hast das als falsch behauptet :
" Das ist natürlich Unsinn. Es bedarf des erwähnten Konsenses nicht. Ein Viertel der Mitglieder des Bundestages reicht aus. "
Wenn meine Aussage also Unsinn ist, dann nur, wenn deine Aussage lautet, das Viertel existiert und es genügt um die Normenkontrolle zu veranlassen.
P. S. : Nimm bitte künftig Abstand davon meine Aussagen zu schreddern, ich merk das und ich hab keine Lust das dann wie eben wieder zu korrigieren.
Zuletzt geändert von schelm am Mi 1. Mär 2017, 16:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Kennst Du einen BETROFFENEN, der den Gang zum BVerfG plant?schelm hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:58)
Na, wieder fleißig am Haarespalten ? Ich werf nicht einmal einen Blick auf die Werte. Wenn dieses Viertel genügt und ein Viertel erklärte Gegner wären, so seh ich keinen Grund, warum die diese Normenkontrolle nicht veranlassen sollten. Siehst oder kennst du einen ?
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Soll das witzig sein ? Soll ich ein Baby fragen oder einen 8 Jährigen ? Es hat schon jemand getan, wegen Verjährung abgewiesen. Zwei Möglichkeiten : Keine Verjährung oder Klagerecht für Kinder.Firlefanzdetektor hat geschrieben:(01 Mar 2017, 16:19)
Kennst Du einen BETROFFENEN, der den Gang zum BVerfG plant?
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Kinder werden vor allem in ihrer Freiheit (Grundrecht!) beschnitten, durch die Eltern/Erziehungsberechtigte in erster Linie. Ich sehe schon eine Klageflut auf uns zurollen.schelm hat geschrieben:(01 Mar 2017, 16:25)
Soll das witzig sein ? Soll ich ein Baby fragen oder einen 8 Jährigen ? Es hat schon jemand getan, wegen Verjährung abgewiesen. Zwei Möglichkeiten : Keine Verjährung oder Klagerecht für Kinder.
Sie schufen eine Wüste und nannten es...Frieden.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Hat Keoma eigentlich die Quelle zur Studie schon verlinkt, die seiner Behauptung nach belegen soll, dass beschnittene "Völkerschaften" "aggressiver" als andere sein sollen?
Keoma? Ich warte immer noch...
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Mir schien eher, dass das Deine Aussage sei:schelm hat geschrieben:(01 Mar 2017, 16:12)
Wenn meine Aussage also Unsinn ist, dann nur, wenn deine Aussage lautet, das Viertel existiert und es genügt um die Normenkontrolle zu veranlassen.
schelm hat geschrieben:(01 Mar 2017, 14:15)
Die Zweifel gingen quer durch alle Fraktionen, und ja, es sind schon Gesetze von Karlsruhe kassiert worden mit weit weniger Zweifeln an deren Konformität zum GG.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Gib mir bitte noch mal den Link zum Nachlesen. Danke!schelm hat geschrieben:(01 Mar 2017, 16:25)
Soll das witzig sein ? Soll ich ein Baby fragen oder einen 8 Jährigen ? Es hat schon jemand getan, wegen Verjährung abgewiesen. Zwei Möglichkeiten : Keine Verjährung oder Klagerecht für Kinder.
Über den Punkt der Verjährung liesse ich eventuell mit mir reden. Allerdings führte das zu genau dem, was von Beschneidungsgegnern umgekehrt schon als Kritikpunkt angeführt wurde: Man würde ein Sonderrecht für die betreffende Personengruppe schaffen. Wer das Eine als ungerechtfertigt betrachtet, kann das Andere nicht fordern.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Zufällig bin ich wieder hier, ich habe ja noch ein Leben außerhalb des Forums.Jekyll hat geschrieben:(01 Mar 2017, 16:40)
Hat Keoma eigentlich die Quelle zur Studie schon verlinkt, die seiner Behauptung nach belegen soll, dass beschnittene "Völkerschaften" "aggressiver" als andere sein sollen?
Keoma? Ich warte immer noch...
Im Übrigen bin ich nicht dein Hund, dass ich jedem Stock nachlaufe.
http://www.freerepublic.com/focus/news/ ... sts?page=4
Da müsste man was finden.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ach, Hr.Jekyll, Sie waren auch schon erfrischend origineller. Etwas überflüssiges durch etwas notwendiges Huckepack rechtfertigen zu wollen, ist es jedenfalls nicht.Jekyll hat geschrieben:(01 Mar 2017, 16:34)
Kinder werden vor allem in ihrer Freiheit (Grundrecht!) beschnitten, durch die Eltern/Erziehungsberechtigte in erster Linie. Ich sehe schon eine Klageflut auf uns zurollen.
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Gerne.Firlefanzdetektor hat geschrieben:(01 Mar 2017, 16:46)
Gib mir bitte noch mal den Link zum Nachlesen. Danke!
Über den Punkt der Verjährung liesse ich eventuell mit mir reden. Allerdings führte das zu genau dem, was von Beschneidungsgegnern umgekehrt schon als Kritikpunkt angeführt wurde: Man würde ein Sonderrecht für die betreffende Personengruppe schaffen. Wer das Eine als ungerechtfertigt betrachtet, kann das Andere nicht fordern.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 10213.html
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Stell doch bitte das Geschredder ein, ja, ginge das, bist zu zivilisiert genug dem zu folgen ? Danke. Die Zweifel gingen auch quer durch alle Fraktionen. Über deren Quantität schrieb ich nichts. Bitte um Kenntnisnahme. Danke.
Zuletzt geändert von schelm am Mi 1. Mär 2017, 17:00, insgesamt 1-mal geändert.
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Die Frage nach Relevanz ist hier nicht der springende Punkt, Herr schelm. Die ist eh relativ und sekundär. Der Punkt ist der, dass Grundrechte an sich von unmündigen Kindern durch Erziehungsberechtigte durchaus beschnitten werden können und auch beschnitten werden. Das bringt die Erziehung so mit sich. Ist also gang und gäbe. Seit Jahrhundeten und Jahrtausenden schon, eigentlich seit Menschengedenken. Und nicht nur bei den Juden und Moslems zu bestimmten Anlässen, sondern immer und überall.schelm hat geschrieben:(01 Mar 2017, 16:47)
Ach, Hr.Jekyll, Sie waren auch schon erfrischend origineller. Etwas überflüssiges durch etwas notwendiges Huckepack rechtfertigen zu wollen, ist es jedenfalls nicht.
Also, solange die Einschränkung und Fremdbestimmung der Freiheit als akzeptabel gilt, gibt es keinen Grund, die Beschneidung (als einmaliges Ereignis wohlgemerkt) unter Berufung auf Wahrung von Grundrechten pauschal abzulehnen. Das ist widersprüchlich bzw. selektiv.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ich unterscheide nicht zwischen "Juden" und "wir" ....Liegestuhl hat geschrieben:(01 Mar 2017, 15:49)
Okay. Du meinst, wir sollten Juden Vorschläge machen, wie sie ihre Religion auszuüben haben, damit ihre rückständige und unzivilisierte Relgion mit unseren wohlgemeinten Wertvorstellungen übereinstimmen? ....
Und die Absurdität eines Ritus', der am Penis von Säuglingen ausgeführt werden muss, erkenne nicht nur ich, sonder auch viele Juden, welche mit brit shalom überhaupt kein Problem haben.
Und so, wie die Metzitzah B’peh verschwindet, ohne jüdische Opfer, wird auch der letzte Rest dieser archaischen Barbarei verschwinden.
Interessant ist, dass die Befürworter der Metzitzah B’peh genau die gleiche Untergangsarie anstimmen wie Du ....
Erst kommt die Phrase, dass medizinisch alles ok sei. Und dann die nächste Stufe, praktisch schon die Antisemitismuskeule:
Man interessiere sich gar nicht für das Wohl des Kindes, sonder sei gegen die Brit Mila als solche .....Lustig, oder? Genau Deine Worte ....
http://www.juedische-allgemeine.de/arti ... w/id/13733
"Weisberg ist sicher: »Dies ist ein Versuch, das Ritual der Beschneidung generell zu unterbinden. Sie stehen nicht für das Wohl des Kindes ein, sondern sind gegen die Brit Mila.« "
Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft; wer die Gegenwart kontrolliert, kontrolliert die Vergangenheit.
Eric Arthur Blair
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Fein. Worauf willst Du denn nun hinaus? Es gab Zweifel "quer durch alle Fraktionen", aber die für die Antragsberechtigung notwendigen 25% der Mitglieder des Bundestages kamen nicht zusammen?schelm hat geschrieben:(01 Mar 2017, 16:58)
Die Zweifel gingen auch quer durch alle Fraktionen. Über deren Quantität schrieb ich nichts.
Zuletzt geändert von PeterK am Mi 1. Mär 2017, 17:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Gut, dann sprechen wir über denselben Fall.schelm hat geschrieben:(01 Mar 2017, 16:51)
Gerne.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 10213.html
In dem Urteil war die Frage der Verjährung nach meinem Verständnis also gar nicht abschließend geprüftAbgesehen davon, dass damit etwaige zivilrechtliche Ansprüche und auch die Verfolgung einer - hier unterstellten - Straftat verjährt sein dürften (vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB, § 195, § 199 Abs. 1, § 207 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a BGB), privilegiert die vom Beschwerdeführer angegriffene gesetzliche Regelung (§ 1631d BGB) gerade den von ihm geschilderten Fall nicht.
und es ist daher nicht damit begründet worden, sondern die Klage scheiterte wegen unzutreffender Klagebegründung des Beschwerdeführers.... Straftat verjährt sein dürften ...
Ich gehe auch nicht davon aus, dass bei genauer Prüfung der Aspekt der Verjährung unter Berücksichtigung von § 199. BGB, greifen würde:
(2) Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Sie übersehen ein wichtiges Detail. Bestimmte Grundrechte von Erwachsenen, vergleichbar zu Kindern, werden auch eingeschränkt bei Fehlverhalten. Salopp gesagt : Was dem Kind der Stubenarrest, ist dem Erwachsenen der Strafvollzug. In keinem Fall wird aber der Wesensgehalt wirklich angetastet, denn in beiden Fällen obliegt es dem Verhalten der Betroffenen die Einschränkung zu vermeiden. Der Wesensgehalt wäre angetastet, wird das Kind trotz aller erfüllter Auflagen weggesperrt, oder der Erwachsene eingesperrt, obwohl er nichts verbrochen hat.Jekyll hat geschrieben:(01 Mar 2017, 17:00)
Die Frage nach Relevanz ist hier nicht der springende Punkt, Herr schelm. Die ist eh relativ und sekundär. Der Punkt ist der, dass Grundrechte an sich von unmündigen Kindern durch Erziehungsberechtigte durchaus beschnitten werden können und auch beschnitten werden. Das bringt die Erziehung so mit sich. Ist also gang und gäbe. Seit Jahrhundeten und Jahrtausenden schon, eigentlich seit Menschengedenken. Und nicht nur bei den Juden und Moslems zu bestimmten Anlässen, sondern immer und überall.
Also, solange die Einschränkung und Fremdbestimmung der Freiheit als akzeptabel gilt, gibt es keinen Grund, die Beschneidung (als einmaliges Ereignis wohlgemerkt) unter Berufung auf Wahrung von Grundrechten pauschal abzulehnen. Das ist widersprüchlich bzw. selektiv.
Verstehen Sie das Prinzip des Wesensgehaltes eines Grundrechtes ? Und auch, warum es bei der Zwangsbeschneidung angetastet wird ? Das Kind kann hier nämlich nichts, absolut nichts tun, um seinen Gebrauch in Anspruch zu nehmen. Und genau das, nämlich nichts tun zu können, definiert die Verletzung des Wesensgehaltes. Dessen Verletzung ist aber eine nicht relativierbare rote Linie, definiert im GG Artikel 19, Absatz 2, geht es darum ein Grundrecht einzuschränken.
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.