Kritikaster hat geschrieben:(21 Sep 2018, 10:05)
Besetzungen sind nicht durch das Demonstrationsrecht gedeckt.
Ich schrieb aber friedlicher Protest darum ging es. Wenn ihr jetzt immer mehr daraus machen wollt, lasst mich bitte da raus.
Wenn wir es jedem überließen, ohne Rücksicht auf Ansprüche und Interessen anderer nach dem zu handeln, was er für "gesunden Menschenverstand" hält, herrschte das Chaos. Oder möchtest Du, dass sich in anderem Zusammenhang "besorgte Bürger", ihrem eigenen Verständnis des "gesunden Menschenverstandes" entsprechend, nach Lust und Laune austoben können, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen?
Nun auch deshalb habe ich DIESBEZÜGLICH gefettet. Ich betrachte da in guter Tradition die Fälle gesondert. Ja und ich halte den gesunden Menschenverstand als eines der wichtigsten Instrumente für wählende Bürger, ohne offizielle Verantwortung, von Lust und Laune war nie die Rede.
Natürlich kann man es nie verhindern, daß es Bürger gibt , die sowas als Lust und Laune Event für sich betrachten und auch so handeln, aber das sollte der Rechtsstaat händeln können, ohne umzukippen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.